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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Überprüfung des Bedarfs für die so genannte Y-Trasse

Nutzen-Kosten-Berechnung für die Strecke Hamburg/Bremen-Hannover (Y-Trasse), Baukosten, Planungen und Prognosen für den Güterverkehr, Bewertung der Trasse im Zusammenhang mit anderen Projekten des Bedarfsplans<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

20.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/411102. 12. 2010

Überprüfung des Bedarfs für die so genannte Y-Trasse

der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Bedarfsplanüberprüfung am 11. November 2010 wurde auch die Ausbaustrecke/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hamburg/Bremen–Hannover (Y-Trasse) überprüft. Erstaunlich ist, dass für dieses Projekt ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) ausgerechnet und beziffert wurde, obwohl es in dem Bericht zur Überprüfung der Bedarfspläne ausdrücklich heißt, dass die Deutsche Bahn Netz AG (DB Netz AG) sich nicht in der Lage sah, aktualisierte Kosten für das Projekt zu benennen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es seriöser gewesen wäre, auf die Nennung eines NKV-Werts für die ABS/NBS Hamburg/Bremen–Hannover (Y-Trasse) zu verzichten, weil die Kosten von der DB Netz AG derzeit nicht genau beziffert werden können?

Wenn nein, was veranlasste die Bundesregierung zu einer gegenteiligen Auffassung?

Welchen Aussagewert hat dieser NKV-Wert im Vergleich zu NKV-Werten bei Projekten, denen aktualisierte Kostenschätzungen zugrunde lagen?

2

Warum wurden die Gutachter nicht beauftragt, analog zu den Nutzenbewertungen auch plausibilisierte Kostenschätzungen für die Y-Trasse und andere Projekte vorzunehmen, wenn die DB Netz AG dazu nicht in der Lage war, zumal die dafür benötigten Durchschnittskostensätze aus Vergleichsprojekten explizit aufgeführt werden?

3

Auf welchen Streckenabschnitten sind welche von den ursprünglich vorgesehenen Vmax = 300 km/h abweichenden Geschwindigkeiten geplant?

4

Was bedeutet die in der Bedarfsplanüberprüfung erwähnte Optimierung für den Güterverkehr für den konkreten Streckenverlauf, mögliche Geschwindigkeiten und Zugzahlen von Güter- bzw. Personenverkehr?

5

Welcher Streckenverlauf ist für die Güterumfahrung Hannover konkret vorgesehen, und welche Kosten werden dafür prognostiziert?

6

Welche Auswirkungen auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis der Y-Trasse hätte es, wenn die Maßnahme des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) die ABS Langwedel–Uelzen (Teil der „Amerika-Linie“) sowie die bereits weitgehend abgeschlossene Ertüchtigung der EVB-Strecke (Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH) Bremerhaven–Bremervörde–Rotenburg, unter anderem mit einer direkten Verknüpfung zur „Amerika-Linie“, im Zielnetz unterstellt worden wäre?

7

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass bei der Überprüfung der im Wachstumsprogramm der DB AG explizit vorgesehene „Korridor Ost“ (Elektrifizierung Reichenbach–Regensburg) nicht in das Zielnetz aufgenommen wurde und damit eine noch stärkere Konzentrierung der Güterströme auf den bereits heute stark belasteten Korridor Hannover–Würzburg–Nürnberg geplant ist?

8

Wurde ein Alternativszenario für den Güterverkehr zwischen den Nordseehäfen und Hannover untersucht, z. B. die Umsetzung der alternativen und ergänzenden Ausbaumaßnahmen der Umweltbundesamt-Studie „Schienennetz 2025/2030“ im Bereich der Korridore B und C bis südlich Hannover?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, dass einerseits im Rahmen des Maßnahmenbündels 1 „Nordseehäfen–Rhein/Main“ die Planfälle 9a (Y-Trasse) und 16a („Mottgers-Spange“) als zeitgleich realisiert unterstellt werden und erst damit die Y-Trasse ihren hohen verkehrlichen Nutzen auslösen kann, andererseits im Kontext der Planfälle 4 (NBS/ABS Stuttgart–Ulm–Augsburg) und 16a („Mottgers-Spange“) zeitliche und inhaltliche Zweifel an dem Mottgers-Projekt in der Variantenuntersuchung zum Planfall 4 formuliert werden?

10

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass eine Realisierung der Y-Trasse finanzielle Beteiligungen durch die Länder Bremen, Hamburg und Niedersachsen und durch die Deutsche Bahn AG erfordern wird, wie im Fall der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm?

11

Wie begründen sich die in der Überprüfung unterstellten extremen Verkehrsverlagerungseffekte (speziell im Güterverkehr) im Rahmen der NKV-Ermittlung für den Planfall 9a (Y-Trasse)?

Berlin, den 2. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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