Soziale Kompensation steigender Energiepreise aufgrund CO2-Bepreisung
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Jahr 2021 darauf geeinigt, wegen steigender Energiepreise u. a. aufgrund der CO2-Bepreisung (CO2 = Kohlendioxid), einen „sozialen Kompensationsmechanismus über die Abschaffung der EEG-Umlage [EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz] hinaus [zu] entwickeln (Klimageld)“.
Bislang wurde von der Bundesregierung weder ein solcher Kompensationsmechanismus vorgeschlagen, noch ist derzeit abzusehen, dass er noch während der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung oder die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP als konkreter Gesetzentwurf eingebracht wird.
Laut Bericht der „Tagesschau“ will der Bundesminister der Finanzen Christian Lindner erst in der nachfolgenden Legislaturperiode über eine konkrete Auszahlung der Mehreinnahmen aus den CO2-Erlösen entscheiden (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/klimageld-koalitionsvertrag-bundesregierung-100.html). Ebenfalls hieraus geht hervor, dass entsprechende Planungen sogar erst 2027 wirksam werden könnten. Regierungssprecher Steffen Hebestreit verknüpfte den Termin der Planung mit dem EU-Emissionshandel, weil man aufgrund diesem ab 2027 mit erheblichen Mehrkosten im Energiebereich rechne.
Der Kompensationsmechanismus Klimageld wird von verschiedener Seite als sozial notwendig erachtet. So nannte beispielsweise der Diakonie-Präsident Rüdiger Schucht die Einführung des Klimageldes als eine Frage der „Gerechtigkeit“.
Nach Auffassung der Fragesteller ist die Einführung des Klimageldes nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine Frage der Akzeptanz für klimapolitische Maßnahmen überhaupt. Allein durch eine Vertagung konkreter Umsetzungsbeschlüsse auf die nächste Legislaturperiode kann die Bundesregierung nicht garantieren, dass das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, ein Klimageld umzusetzen, verwirklicht werden kann. Die Bundesregierung muss daher noch während der laufenden Legislaturperiode klar Stellung zu dem Ziel der Einführung eines Klimageldes beziehen und dementsprechend Vorschläge für die Rechtsgrundlagen einbringen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers der Finanzen Christian Lindner, dass eine Entscheidung über konkrete Auszahlungen von Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung über einen Kompensationsmechanismus (Klimageld) erst in der nachfolgenden Legislaturperiode entschieden werden soll?
Wenn Frage 1 bejaht wird, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ein Kompensationsmechanismus in Form eines Klimageldes nach dem Ende der laufenden Legislaturperiode eingeführt werden kann?
Plant die Bundesregierung weiterhin die Einführung eines Klimageldes gemäß dem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der drei Koalitionsparteien aus dem Jahr 2021 noch während der laufenden Legislaturperiode, und wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt sie dabei gegebenenfalls?
Welche Hürden sieht die Bundesregierung gegenwärtig für die Einführung eines Klimageldes?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen, weshalb ein Kompensationsmechanismus Klimageld, wie er im Koalitionsvertrag der drei Koalitionsparteien von 2021 vorgesehen ist, bislang nicht eingeführt bzw. umgesetzt wurde?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung durch Energiekosten im Strombereich seit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes entwickelt (bitte nach Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten aufschlüsseln)?
Welcher Anteil der Kostenänderung im Strombereich ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bepreisung von Kohlendioxidemissionen zurückzuführen (bitte nach Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung durch Energiekosten im Kraftstoffbereich seit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes entwickelt (bitte nach Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten aufschlüsseln)?
Welcher Anteil der Kostenänderung im Kraftstoffbereich ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bepreisung von Kohlendioxidemissionen zurückzuführen (bitte nach Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung durch Energiekosten im Wärmebereich seit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes entwickelt (bitte nach Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten aufschlüsseln)?
Welcher Anteil der Kostenänderung im Wärmesektor ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bepreisung von Kohlendioxidemissionen zurückzuführen (bitte nach Industrie, Gewerbe und privaten Haushalten aufschlüsseln)?
Welche indirekten Preiswirkungen aufgrund der Änderungen der Energiekosten sind der Bundesregierung bei Lebensmitteln bekannt?
Welche indirekten Preiswirkungen aufgrund der Änderungen der Energiekosten sind der Bundesregierung bei kommunalen Dienstleistungen wie Abfallentsorgung, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Straßenbau bekannt?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse über direkte oder indirekte Auswirkungen von Änderungen bei Energiekosten auf die Finanzierbarkeit von Bildungseinrichtungen aus kommunalen Haushalten, und wenn ja, welche?
Verfügt die Bundesregierung über Prognosen zur Entwicklung des CO2-Zertifikatpreises ab 2027 durch den europäischen Emissionshandel und dessen Auswirkungen auf die Energiekostenentwicklung in den Bereichen Strom, Kraftstoffe und Wärme, wenn ja, über welche, und wenn nein, plant sie, solche Prognosen zu erheben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die Einführung eines Klimageldes zur Kompensation steigender Energiekosten aufgrund von CO2-Zertifikatehandel notwendig ist, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass ein Klimageld nicht auf Transferleistungen angerechnet werden sollte (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass ein Klimageld als Pro-Kopf-Pauschale ausgezahlt werden sollte, wie es beispielsweise eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace e. V. aus dem Juni 2024 vorschlägt (siehe www.greenpeace.de/publikationen/Studie_Klimageld_schafft_Ausgleich_2024.pdf; bitte begründen)?
Hat sich die Bundesregierung eine abschließende Auffassung dazu gebildet, ob ein Klimageld einkommensunabhängig oder einkommensabhängig ausgezahlt und auf zu versteuerndes Einkommen angerechnet werden sollte, wenn ja, was ist ihre Auffassung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass staatliche Kompensationszahlungen mit relativ wenig Bürokratieaufwand über ein Kontensystem ausgezahlt werden könnten, das, angelegt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), jedem Bundesbürger gemäß seiner Steueridentifikationsnummer automatisch ein Konto zuteilt (bitte begründen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Hemmnisse und Probleme bei der Auszahlung von außerordentlichen staatlichen Kompensationsleistungen, und verfolgt sie die Erarbeitung von Lösungsstrategien für derartige Probleme?
Erwägt die Bundesregierung, Mehreinnahmen aus dem EU-Zertifikatehandel unmittelbar in den Ausbau oder die Förderung öffentlicher Personenverkehrssysteme oder den Ausbau und die Ertüchtigung von Bahngleisen zu investieren?