Auslagerung der Visabearbeitung an externe Dienstleister
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Vielerorts können Visa für die Einreise nach Deutschland bzw. in den Schengenraum nicht mehr direkt in einer deutschen Visastelle, sondern nur noch bei einem externen Dienstleister beantragt werden. Im August 2023 erklärte das Auswärtige Amt auf eine parlamentarische Anfrage, es arbeite momentan mit vier Dienstleistungserbringern in 62 Ländern zusammen (Antwort auf die Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/8109), 2017 waren es noch 18 Länder. Begonnen wurde mit der Privatisierung der Annahme und Bearbeitung von Visaanträgen während der Amtszeit von Guido Westerwelle (FDP) als Außenminister. Unter seiner Führung strich das Auswärtige Amt Stellen in den Konsularabteilungen und lagerte erste Visumbearbeitungen an private Unternehmen aus. In den Folgejahren wurde das Outsourcing fortgesetzt. Der zunehmende Rückgriff auf private Visa-Servicedienstleister ist kein deutsches Spezifikum, sondern ein globaler Trend. Staaten versuchen, auf diese Weise Kosten zu reduzieren und die steigende Zahl an Visaanträgen zu bewältigen (www.taz.de/Unternehmen-und-Einreiseerlaubnis/!5431379/, www.dw.com/de/sorge-um-datensicherheit-deutschland-privatisiert-visaverfahren/a-41092994).
Für die Bundesregierung ist das Outsourcing nicht mit Kosten verbunden, diese müssen vielmehr von den Antragstellenden getragen werden. Zusätzlich zu den anfallenden Visumgebühren, die an die Botschaft gehen, müssen sie eine Dienstleistungsgebühr entrichten. Diese ist gesetzlich auf maximal die Hälfte der Visumgebühr gedeckelt. Die höchsten Dienstleistungsgebühren bei den Unternehmen TLS, BLS, VfS und Visametric liegen derzeit bei rund 40 Euro. Darüber hinaus bieten die Unternehmen Zusatzleistungen an, für die zusätzliche Gebühren fällig werden, dazu gehören zum Beispiel „Prime-Time-Termine“ (Antwort auf die Schriftliche Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 20/8109).
Kritiker der Auslagerung weisen neben hohen Kosten für die Antragstellenden insbesondere auf Probleme beim Datenschutz hin. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienstleister erhalten Zugriff auf Pässe, biometrische Daten, Verträge, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und weitere wichtige Dokumente; damit sei eine reale Missbrauchsgefahr verbunden (www.fes.de/artikel-in-gutegesellschaft-17/privatisierung-von-visa-ertragen-oder-widersetzen). Hinzu kommt, dass die Dienstleister im Unterschied zu den Botschaften den Gesetzen des jeweiligen Gastlandes unterliegen. Somit besteht das Risiko, dass persönliche Daten von Antragstellenden in die Hände der Sicherheitsbehörden fallen. Presseberichten zufolge kam es zudem bereits vor, dass Hacker Sicherheitslücken bei den Dienstleistern ausfindig machten und sich Zugang zu sensiblen Daten verschafften. Ferner gibt es ein Korruptionsrisiko. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen können bei der Vergabe der Termine Bestechungsgelder verlangen. Der Abgeordnete Omid Nouripour erklärte dazu 2017 gegenüber der „taz“: „Mit der Auslagerung entledigt sich der Staat komplett der Kontrolle über einen Bereich, der für Bestechungen zutiefst anfällig ist“ (www.taz.de/Unternehmen-und-Einreiseerlaubnis/!5431379/).
Mit einer solchen Praxis fiel im vergangenen Jahr das Unternehmen Visametric im Kosovo auf, das für die deutsche Botschaft in Pristina Anträge auf Schengenvisa entgegennimmt. Visametric verlangte von Antragstellenden 30 Euro zusätzlich für das Rücksenden ihrer Pässe auf dem Postweg, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Dokumente persönlich abzuholen. Ein Gericht erklärte dieses Vorgehen im März 2023 für illegal und forderte das Unternehmen auf, es zu beenden. Weil Visametric der Aufforderung nicht nachkam, wurde der Direktor des Unternehmens im Mai 2023 vorübergehend in Gewahrsam genommen (www.prishtinainsight.com/director-of-visametric-in-kosovo-detained-by-police/).
An die Fragestellenden wurden in den letzten Monaten wiederholt Berichte über mutmaßliche Korruption bei der Vergabe von Terminen an der deutschen Botschaft in Teheran herangetragen. Demnach soll es bei bestimmten Visumkategorien, etwa bei der Beantragung eines Visums zur Wiedereinreise, ein Ding der Unmöglichkeit sein, über das Onlinebuchungssystem bei der Botschaft einen Termin zu erhalten, selbst bei regelmäßigem Aufrufen der Website zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten. Das Auswärtige Amt erklärte dazu auf Nachfrage, es würden regelmäßig neue Termine freigeschaltet; es empfehle sich, regelmäßig in das Terminvergabesystem zu schauen (E-Mail des Parlaments- und Kabinettreferats vom 26. Juli 2024 an die Abgeordnete Clara Bünger). Ein Betroffener, der sich Hilfe suchend an die Fragestellenden gewandt hatte, konnte nach eigener Aussage nach monatelangen erfolglosen Versuchen schlussendlich einen Termin über ein „Reisebüro“ buchen, bei dem er dafür ein Bestechungsgeld entrichten musste. Im Jahr 2015 berichtete das Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ über eine ähnliche Situation. Damals war es dem Bericht zufolge unmöglich, bei der Botschaft direkt einen Termin zur Beantragung eines Schengenvisums zu buchen; stattdessen seien diese von Versicherungsvertretern zusammen mit einer Auslandskrankenversicherung zum Kauf angeboten worden. Ähnliche Probleme gab es laut „DER SPIEGEL“ zuvor bereits in deutschen Botschaften im Libanon und in China (www.spiegel.de/politik/ausland/iran-termine-in-deutscher-botschaft-in-teheran-werden-verkauft-a-1041367.html).
Auf der Website der deutschen Botschaft in Teheran wird aktuell vor „unseriösen Visa-Agenturen“ gewarnt. Antragstellende werden darüber informiert, dass die Botschaft ausschließlich mit dem Dienstleister Visametric zusammenarbeite, nicht aber mit sonstigen Vermittlern oder (Reise-)Agenturen (www.teheran.diplo.de/ir-de/02-ServieNEU/-/2404360).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche deutschen Botschaften bzw. Visastellen arbeiten mit welchen privaten Visa-Dienstleistern zusammen (bitte einzeln und mit Datum der Vertragsunterzeichnung und Laufzeit des Vertrages auflisten), welche Aufgaben übernehmen die privaten Dienstleister jeweils, und für welche Visumkategorien sind sie zuständig?
Ist die Vergabe von Konzessionen an private Visa-Dienstleister in weiteren Ländern geplant, und wenn ja, wann, und in welchen Ländern?
Sieht die Bundesregierung Probleme beim Datenschutz, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der externen Visa-Dienstleister in großem Umfang sensible Daten wie Pässe, biometrische Daten, Kontoauszüge, Verträge usw. von Antragstellenden einsammeln und auf diese Zugriff haben (bitte begründen), wie wird eventuellem Missbrauch dieser Daten vorgebeugt?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen persönliche Daten von Antragstellenden, die diese gegenüber einem externen Dienstleistungserbringer angegeben hatten, Behörden des jeweiligen Gastlandes in die Hände gefallen sind, und wenn ja, welche (bitte einzeln nach Dienstleistungserbringer und beauftragender Visastelle auflisten)?
Wie bzw. mit welchen Mitteln überwachen und kontrollieren die Auslandsvertretungen die Einhaltung der vertraglichen Pflichten in den Visaantragsannahmezentren in ihrem Amtsbezirk (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/18912)?
Wie genau sehen die Kontrollen aus, wer ist dafür zuständig, und wie häufig erfolgen solche Kontrollen (bitte auch angeben, ob diese „verdachtsunabhängig“ oder nur infolge von Hinweisen oder Beschwerden erfolgen)?
Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebene Vorgehensweise von Visametric im Kosovo bekannt, von Antragstellenden zusätzliche Gebühren für das postalische Zurücksenden ihrer Pässe zu verlangen?
a) Seit wann gab es diese Praxis nach Kenntnis der Bundesregierung, wann hat sie davon erfahren, und hat sie gegenüber Visametric Sanktionen angedroht bzw. tatsächlich Sanktionen verhängt, um dieses Vorgehen zu unterbinden, und wenn ja, um welche Sanktionen handelte es sich?
b) Wurde die Praxis von Visametric im Kosovo nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich beendet?
Sind der Bundesregierung weitere Beschwerden über Dienstleistungserbringer bekannt, etwa hinsichtlich der Qualität der Dienstleistungen, langen Wartezeiten, Störungen des Terminbuchungssystems etc. (bitte nach Dienstleistungserbringer und beauftragender Visastelle auflisten), und von wem wurden diese Beschwerden jeweils erhoben (bitte zwischen Visastellen und Antragstellenden differenzieren)?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung bei vertraglichen Pflichtverletzungen gegenüber Dienstleistungserbringern Sanktionen angedroht, in wie vielen Fällen hat sie Geldstrafen tatsächlich verhängt oder Verträge gekündigt (bitte einzeln nach Dienstleistungserbringer, beauftragender Visastelle und Zeitpunkt der Sanktionsandrohung bzw. Sanktionsverhängung auflisten)?
Gegenüber wem bzw. welcher Stelle sind externe Dienstleistungserbringer verpflichtet, „Störungen, Verstöße des Dienstleisters oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Vertrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unverzüglich zu melden“ (Antworten zu den Fragen 12, 13 und 15 auf Bundestagsdrucksache 19/18912)?
Wie häufig ist es vorgekommen, dass externe Dienstleistungserbringer solche Störungen oder Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gemeldet haben (bitte einzeln nach Dienstleistungserbringer, beauftragender Visastelle und Zeitpunkt auflisten)?
Sind der Bundesregierung Beschwerden dazu bekannt, dass es bei der deutschen Botschaft in Teheran nicht möglich sei, einen Termin zur Visabeantragung zu buchen?
a) Seit wann gibt es bei der deutschen Botschaft in Teheran eine Terminwarteliste für die Buchung von Schengenvisa (www.service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=tehe&realmId=1277&categoryId=3030), und welche Angaben kann die Bundesregierung zu den Wartezeiten auf einen Termin für die Beantragung eines Schengenvisums machen?
b) Sind Angaben von Beratungsstellen gegenüber den Fragestellenden zutreffend, wonach die Wartezeiten auf einen Termin für die Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft in Teheran aktuell rund zwei Jahre betragen?
c) Warum können Personen, die ein Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragen wollen (mit Vorabzustimmung der zuständigen Bundesagentur für Arbeit bzw. im beschleunigten Fachkräfteverfahren sowie Anträge auf eine Blaue Karte EU), ohne vorherige Terminbuchung einen Antrag bei dem Dienstleister Visametric stellen (www.teheran.diplo.de/ir-de/02-ServieNEU/-/2437464?openAccordionId=item-2437468-3-panel)?
Was ist der Hintergrund der Warnung vor „unseriösen Visa-Agenturen“ auf der Website der deutschen Botschaft in Teheran?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob aktuell in Teheran auf dem Schwarzmarkt bzw. durch „Reiseagenturen“ mit Botschaftsterminen gehandelt wird, wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, und wenn nein, wird sie den in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Erfahrungen nachgehen bzw. eine entsprechende Untersuchung einleiten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es möglich ist, mittels der Zahlung von Schmiergeldern in einer „Reiseagentur“ auf der Terminwarteliste der deutschen Botschaft „nach vorne zu rücken“ bzw. die Wartezeit zu überspringen, was die Fragestellenden ebenfalls von Betroffenen erfahren haben, wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, und wenn nein, wird sie diesem Hinweis nachgehen bzw. eine entsprechende Untersuchung einleiten?
War der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Bericht des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ über Handel mit Botschaftsterminen in Teheran 2015 nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung zutreffend, und wenn ja, was hat die damalige Bundesregierung im Einzelnen unternommen, um der Praxis Einhalt zu gebieten, und inwiefern war dies erfolgreich?