Aufarbeitung Cum-Cum-Steuerfälle
der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Mit seinem Schreiben vom 9. Juli 2021 (Bundessteuerblatt (BStBl) 2021 I S. 995) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verschiedene Varianten von Cum-Cum-Gestaltungen für eindeutig steuerrechtlich illegal erklärt. Seitdem ist der Weg für Finanzbehörden frei, diese illegalen Cum-Cum-Geschäfte aufzugreifen und Steuergelder zurückzufordern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) hatte zunächst im Jahr 2017 eine Anfrage zu Cum-Cum-Geschäften an die von ihr beaufsichtigten Kreditinstitute geschickt (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_170719_Cum_Cum.html). Im November 2021 hat die BaFin eine erneute Anfrage versandt (www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_211110_cum_cum_befragung.html). Im Nachgang wurde über ein internes BMF-Dokument zu den Ergebnissen der BaFin-Anfragen berichtet (www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/cum-cum-deals-bafin-100.html). Darin heißt es, dass mit steuerlichen Belastungen von über 4 Mrd. Euro gerechnet wird, bisher aber nur Rückstellungen von 0,74 Mrd. Euro gebildet wurden. Allerdings rechne die BaFin mit keiner Insolvenzgefahr für einzelne Institute.
Seitdem hat Cum-Cum an medialer Aufmerksamkeit gewonnen, viele Bürgerinnen und Bürger bewegt und interessiert die Frage, ob der Staat sich ausreichend um die Rückforderung der illegal erlangten Steuermilliarden kümmert. Aktuell vom BMF veröffentlichte Zahlen zeigen, dass bisher lediglich rund 200 Mio. Euro der illegalen Gelder zurückgefordert wurden. Das deutet auf ein enormes Dunkelfeld an noch nicht aufgegriffenen Cum-Cum-Gestaltungen hin.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele der von der BaFin angeschriebenen Kreditinstitute haben Cum-Cum-Gestaltungen im Sinne des BMF-Schreibens vom 9. Juli 2021 gemeldet, und bei wie vielen Instituten handelt es sich um solche in öffentlichrechtlicher Trägerschaft, um genossenschaftliche oder private Finanzinstitute, um Fonds und um Versicherungen?
Von welchen Schadenssummen geht die BaFin auf Grundlage dieser in Frage 1 genannten Meldungen aus?
Welche Fragen stellte die BaFin mit Anschreiben aus November 2021 konkret?
Wurden die Ergebnisse mit anderen Behörden auf Bundes- und/oder Landesebene geteilt, und wenn nein, warum nicht?
Wird die Gefahr für Insolvenzen durch Steuerrückforderungen und Steuerbelastungen seitens der Bundesregierung oder der BaFin inzwischen anders eingeschätzt?