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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verkauf eines Erholungsgrundstücks in der Gemarkung Plötzky durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.12.2024

Aktualisiert

18.12.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1392025.11.2024

Verkauf eines Erholungsgrundstücks in der Gemarkung Plötzky durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

der Abgeordneten Caren Lay, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin zahlreicher Grundstücke in der Bundesrepublik Deutschland, so auch in der Gemarkung Plötzky, Flur 3, Flurstück 10022. Bei diesem Grundstück handelt es sich um ein Freizeitgrundstück, auf dem Datschen errichtet sind. Die BImA plant den Verkauf des Grundstücks (siehe u. a. Antwort auf die Schriftlichen Fragen 8 bis 10 auf Bundestagsdrucksache 19/32692). Das Bundesministerium der Finanzen erläuterte im Jahr 2021 in der benannten Bundestagsdrucksache, dass die BImA keinen Bundesbedarf für das Grundstück sieht und entsprechend die Veräußerung plant.

Die BImA beabsichtigt jedoch laut den Mieterinnen und Mietern nicht, die einzelnen Datschengrundstücke zu verkaufen, sondern die Veräußerung des gesamten Flurstücks. Entsprechend wurden Kaufangebote an die Mieterinnen und Mieter für den Erwerb des gesamten Flurstücks versandt. Das Kaufangebot umfasst neben den Freizeitgrundstücken zudem eine Gewässerfläche sowie eine Waldfläche.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Warum erfolgte bisher keine separate Vermessung der Gewässerfläche im Flurstück 10022, Flur 3, Gemarkung Plötzky?

2

Warum erfolgte bisher seitens der BImA keine Übertragung des Eigentums an der in Frage 1 beschriebenen Gewässerfläche an die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG)?

3

Warum erfolgte bisher keine separate Vermessung der Forstfläche im Flurstück 10022, Flur 3, Gemarkung Plötzky?

4

Warum erfolgte bisher seitens der BImA keine Übertragung des Eigentums an der in Frage 3 beschriebenen Forstfläche an die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH oder die entsprechende Fachabteilung innerhalb der BImA?

5

Warum wurden bisher rund um das Flurstück 10022, Flur 3, Gemarkung Plötzky einzelne Pachtgrundstücke (z. B. Flurstück 10045 sowie Flurstück 10017) vermessen, nicht aber im Flurstück 10022?

6

Warum wurde den Pächterinnen und Pächtern im Flurstück 10022, Flur 3, Gemarkung Plötzky keine Vermessung angeboten, als Vermessungen und Parzellierungen stattfanden und aus dem Flurstück 23/4, Flur 3, Gemarkung Plötzky die Flurstücke 10022, 10017, 10045 und weitere wurden?

7

Warum sprachen bei den Flurstücken 10017, 10045 und andere, Flur 3, Gemarkung Plötzky keine rechtlichen und wirtschaftlichen Gründe gegen eine Parzellierung und den Verkauf an die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer?

Berlin, den 22. November 2024

Sören Pellmann, Heidi Reichinnek und Gruppe

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