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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Unterstützung islamistisch oder separatistisch motivierter Gruppierungen durch die Ukraine

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.01.2025

Aktualisiert

24.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1393026.11.2024

Mögliche Unterstützung islamistisch oder separatistisch motivierter Gruppierungen durch die Ukraine

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW

Vorbemerkung

Deutschland unterstützt die Ukraine mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen – aus Beständen der Bundeswehr und über die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, mit der unter anderem die Ukraine-Militärhilfen im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität sowie Lieferungen der Industrie an die Ukraine finanziert werden. Bislang sind bereits circa 5 Mrd. Euro (2023) und circa 1,6 Mrd. Euro (2022) in die militärische Unterstützung der Ukraine geflossen. Zudem belaufen sich die Mittel der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung allein für das Jahr 2024 auf etwa 7,1 Mrd. Euro. Zu diesen Hilfen kommen Zusagen in Form von Verpflichtungsermächtigungen für Lieferungen hinzu, die erst in den Jahren 2025 bis 2028 ergehen werden. Diese belaufen sich nach aktuellem Stand auf insgesamt 6 Mrd. Euro (www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/krieg-in-der-ukraine/lieferungen-ukraine-2054514).

Doch Deutschland stellt nicht nur Waffensysteme zur Flugabwehr, Artilleriegeschütze, Kampf- und Schützenpanzer sowie Munition und Ersatzteile und mehr bereit, sondern auch die Ausbildung an den gelieferten Systemen. Dabei geht es bei der Ausbildung an den Waffensystemen nicht nur um deren Bedienung, sondern auch um Taktik, damit die Ukrainer eine größtmögliche Wirkung gegen ihren Gegner erzielen können (www.bundeswehr.de/de/aktuelles/schwerpunkte/krieg-ukraine/ausbildung-ukrainischer-streitkraefte). An der Ausbildungsunterstützung ukrainischer Soldaten durch die Bundeswehr beteiligt sich auch das Kommando Spezialkräfte (KSK). Während eines mehrwöchigen Basislehrgangs in Deutschland erhalten ukrainische Spezialkräfte militärisches Fachwissen. Damit sind sie in der Lage, als Multiplikatoren selbst Spezialkräfte aus- und weiterzubilden (www.bundeswehr.de/de/organisation/heer/aktuelles/ksk-bildet-ukrainische-spezialkraefte-aus-5713832).

Die mutmaßliche Beteiligung der Ukraine an Angriffen auf die Streitkräfte Malis und von ihnen unterstützte russische Sicherheitskräfte im Juli 2024 hat sowohl in den Medien als auch in der Bevölkerung in Afrika viele Diskussionen ausgelöst. Am 27. Juli 2024 hatten Tuareg-Separatisten und die mit Al-Qaida verbundene Gruppe Jama'at Nusrat al-Islam wal Muslimeen (JNIM) Angriffe auf die Streitkräfte Malis und von ihnen unterstützte russische Sicherheitskräfte durchgeführt und ihnen erhebliche Verluste zugefügt (www.bbc.com/news/articles/ceqdd7vdwg7o). Ein Vertreter des ukrainischen Militärgeheimdienstes gab an, dass die Ukraine den aufständischen Tuareg bei einem Hinterhalt auf einen Konvoi der malischen Armee und der sie unterstützenden russischen Sicherheitskräfte geholfen habe (dpa vom 5. August 2024). „Sie haben die notwendige Information erhalten, mit der sie in die Lage versetzt wurden, die erfolgreiche Militäroperation gegen die russischen Kriegsverbrecher durchzuführen“, sagte Andrij Jussow vergangene Woche im ukrainischen Fernsehen. Gleichzeitig kündigte er weitere Operationen dieser Art in Afrika an (www.tagesschau.de/ausland/mali-ukraine-rebellenangriff-100.html). Mali und Niger brachen wegen der mutmaßlichen Beteiligung der Ukraine an den Gefechten die diplomatischen Beziehungen zur Ukraine ab. Die Einmischung der Ukraine in den lokalen Konflikt im Norden Malis stößt auch in anderen, eher prowestlich orientierten afrikanischen Ländern auf Kritik. So bestellte Senegal am Wochenende den ukrainischen Botschafter in Dakar ein, weil dieser ein Video veröffentlicht hatte, in dem die jüngsten tödlichen Angriffe auf die malische Armee und ihre russischen Verbündeten unterstützt wurden. Auch die Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS), aus der Mali, Niger und Burkina Faso im Januar ausgetreten sind, drückte am Montag in einem Kommuniqué „ihre entschiedene Missbilligung und Verurteilung jeglicher ausländischen Einmischung in der Region“ aus. Die Organisation verurteilte „jeden Versuch, die Region in die aktuellen geopolitischen Konflikte hineinzuziehen“ (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geopolitik/nach-mali-bricht-auch-niger-die-beziehungen-zur-ukraine-ab-li.2242575).

Unter anderem sollen Offiziere des 73. Marinezentrums und Mitglieder des 10. Detachements der Hauptnachrichtendienstleitung des ukrainischen Verteidigungsministeriums in Afrika für Sicherheits-, Begleit- und Ausbildungsoperationen zuständig sein. Vitaliy Prashchuk, ein ehemaliger Scharfschütze, soll die Operationen leiten. Afrikanische Militärexperten beschuldigen die Hauptnachrichtendienstabteilung des Verteidigungsministeriums der Ukraine, mit terroristischen Gruppen, einschließlich Al-Qaida, zusammenzuarbeiten (www.africa-live.de/militaerexperte-analysiert-das-vorgehen-der-ukraine-in-afrika/).

Zugleich kooperiert die Ukraine mit tschetschenischen Separatistengruppen. Im Krieg in der Ukraine kämpfen bereits seit mehreren Jahren drei tschetschenische Bataillone, die in Kooperation mit den Geheimdiensten Spezialoperationen für die Ukraine gegen Russland durchführen: das Bataillon „Scheich Mansur“, das „Dudajew-Bataillon“ und das „Separate Special Purpose Bataillon“, kurz OBON genannt. OBON geriet im Oktober 2022 in die Negativschlagzeilen, weil es Abdul Hakim al-Shishani (Rustam Azhiev) aufnahm, den Anführer einer islamistischen Gruppe in Syrien. Dieser sei selbst der herrschenden und al-Qaida nahestehenden Miliz Hai'at Tahrir asch-Scham (HTS) zu extrem gewesen (Die Welt vom 11. März 2024, Das geheime Bataillon, S. 6).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland vor dem Hintergrund der militärischen Intervention der Sowjetunion in Afghanistan (1979 bis 1989), der Kriege Russlands in Tschetschenien (1994 bis 1996 und 1999 bis 2009) sowie des militärischen Eingreifens Russlands in Syrien eine wichtige Rolle in der Propaganda von islamistischen und dschihadistischen Terrorgruppen spielt (www.nzz.ch/international/der-is-sieht-in-russland-einen-feind-des-islam-ld.1823483), und wenn ja, welche?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es seit Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine Mobilisierungsaufrufe islamistischer und dschihadistischer Terrorgruppen gegeben hat, auf ukrainischer Seite gegen Russland zu kämpfen, und wenn ja, welche?

3

Stuft die Bundesregierung das für die Ukraine kämpfenden Dschochar-Dudajew-Bataillon und das Scheich-Mansur-Bataillon als islamistisch ein?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob und in welcher Form (militärisch, logistisch, finanziell) die Ukraine islamistische Terrorgruppen im Ukraine-Krieg unterstützt bzw. in ihre militärischen Aktivitäten einbindet, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. aus dieser Unterstützung bzw. Einbindung?

5

Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung ggf. getroffen, damit deutsche Waffen und Finanzmittel, die an Kiew geliefert wurden, nicht in die Hände der Kalifats-Bataillone gelangen, bzw. wird sie solche Vorkehrungen treffen?

6

Wie viele mutmaßliche Islamisten bzw. islamistische Terroristen sind seit Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine nach Deutschland über die deutschen Grenzen eingereist (bitte entsprechend der jeweiligen Herkunftsstaaten auflisten)?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die ukrainischen Spezialkräfte und der ukrainische Militärgeheimdienst Russland bekämpfen, „wo immer möglich“, und damit auch in Afrika (www.dw.com/de/russlands-krieg-gegen-die-ukraine-afrika-als-schlachtfeld/a-69873852), und wenn ja, welche?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Unterstützung des Angriffs vom 27. Juli 2024 in Mali durch den ukrainischen Militärgeheimdienst HUR mit der ukrainischen Regierung abgestimmt war bzw. von dieser angeordnet war?

a) Hat bzw. wird die Bundesregierung Auskunft darüber von der ukrainischen Regierung einholen?

b) Welche Konsequenzen für ihre militärische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine wird die Bundesregierung daraus ziehen?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Ukraine mit Tuareg-Rebellen wie der CSP-DPA (The Coalition Strategic Framework for the Defence of the People of Azawad), die immer wieder mit Entführungen, mit Schmuggel und mit Verbindungen zu Dschihadisten in Verbindung gebracht werden, kooperiert (hat) (www.dw.com/de/russlands-krieg-gegen-die-ukraine-afrika-als-schlachtfeld/a-69873852), und wenn ja, welche?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche bewaffneten Gruppen in der Sahelzone von der Ukraine bzw. ukrainischen Geheimdiensten und Militäreinheiten Unterstützung in welcher Form erhalten?

a) Wenn ja, welche dieser Gruppen aus dem Sahel sind islamistische Terrororganisationen bzw. kooperieren mit islamistischen Terroristen?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus für ihre militärische und sicherheitspolitische Kooperation mit der Ukraine?

11

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung ggf., damit von Deutschland an die Ukraine gelieferte Waffen nicht in die Hände islamistischer Terroristen in Nordafrika gelangen und an die Ukraine gelieferte Finanzmittel nicht als Unterstützung islamistischer Terroristen in Nordafrika verwendet werden können?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Ukraine in Deutschland ausgebildete ukrainische Soldaten an Unterstützungsleistungen für islamistische Terroristen beteiligt wurden, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus für ihre militärische und sicherheitspolitische Kooperation mit der Ukraine?

13

Gibt es eine Einsatzbeschränkung für in Deutschland ausgebildete ukrainischen Soldaten auf das Territorium der Ukraine, oder können die ukrainischen Soldaten weltweit eingesetzt werden?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine mögliche ukrainische Unterstützung von Angriffen islamistischer Terroristen auf russische Streitkräfte in Syrien?

a) Wenn ja, welche?

b) Ist diese Unterstützung nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtlich vom Selbstverteidigungsrecht der Ukraine gedeckt?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. aus der Unterstützung islamistischer Angriffe auf Angehörige russischer Streitkräfte in Syrien durch die Ukraine für ihre militärische und sicherheitspolitische Kooperation mit der Ukraine?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Ukraine aus NATO-Staaten gelieferte Kampfdrohnen an islamistische Terrorgruppen in Syrien weitergegeben hat, und wenn ja, welche, und ist ggf. diese Weitergabe nach Auffassung der Bundesregierung ein Verstoß gegen das Völkerrecht und die UN-Charta?

17

Für welche Staaten, die islamistische Terrorgruppen unterstützen und die von islamistischen Terrorgruppen unterstützt werden, hat die Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen erteilt?

18

Sieht die Bundesregierung den Kampf gegen den islamistischen Terrorismus durch die Unterstützung verbündeter Staaten für den islamistischen Terrorismus konterkariert, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Unterstützung bzw. Kooperation islamistischer bzw. separatistischer Gruppierungen durch die Ukraine für die deutsch-ukrainischen Beziehungen?

19

Stuft die Bundesregierung den al-Qaida-Ableger HTS und den IS in Syrien trotz ihres fortgesetzten Abbruchs der diplomatischen Beziehungen zu Syrien als islamistische Terrorgruppen ein?

20

Stuft die Bundesregierung al-Qaida und den IS im Sahel auch nach dem Abzug der Bundeswehr aus der Region als islamistische Terrorgruppen ein?

Berlin, den 18. November 2024

Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe

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