Präsentation illegaler Glücksspielangebote auf einer durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Messe
der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Alexander Bonde, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vom 18. bis 21. Januar 2011 findet in Düsseldorf die Internationale Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA) statt. Auf dieser Messe präsentieren sich u. a. Anbieter von Glücksspielautomaten. Ein Teil dieser Glücksspielautomaten weist mitunter ein erhebliches Suchtpotential auf und ist für die Mehrzahl der Spielsüchtigen in Deutschland verantwortlich. Andere Anbieter präsentieren dort Spielautomaten, die – wie beispielsweise Sportwettenterminals – in Deutschland illegal sind.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird diese Messe finanziell fördern. Es bietet deutschen Anbietern unter bestimmten Bedingungen eine Förderung von bis zu 7 500 Euro für Standmiete und -bau an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Aus welchem konkreten öffentlichen Interesse hat sich die Bundesregierung entschlossen, die im Januar 2011 stattfindende Internationale Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA) bzw. einzelne dort ausstellende Glücksspielanbieter finanziell zu fördern?
Sieht es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang als problematisch an, dass im Rahmen dieser Messe auch Glücksspielautomaten ausgestellt werden, die in Deutschland nicht zugelassen sind?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum wird die Messe dennoch von der Bundesregierung gefördert?
Sieht die Bundesregierung die Förderung der Messe als problematisch an, obwohl dort präsentierte Glücksspielangebote teilweise ein erhebliches Suchtpotential aufweisen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum wird die Messe dennoch von der Bundesregierung gefördert?
Welche Aussteller (bitte namentliche Nennung) haben bislang über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen eine Förderung beantragt bzw. zugesagt bekommen, und in welcher Höhe (bitte einzeln aufführen)?
Sind unter den geförderten Unternehmen auch solche, die Glücksspielautomaten präsentieren, die in Deutschland illegal sind und bzw. oder ein erhebliches Suchtpotential haben?
Wenn ja, um welche Unternehmen handelt es sich (bitte namentliche Nennung)?
Spielt die Illegalität der durch ein Unternehmen angebotenen Automaten bzw. deren Suchtpotential eine Rolle bei der Entscheidung über die Vergabe von Fördergeldern?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorzunehmenden bzw. vorgenommenen möglichst neutralen Evaluierung der Spielverordnung und einer finanziellen Förderung einzelner Glücksspielanbieter?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum wird die Messe dennoch von der Bundesregierung gefördert?