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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die Rüstungslieferungen der Bundesregierung an Israel im Kontext der militärischen Operationen in Gaza und im Libanon
(insgesamt 51 Einzelfragen)
Fraktion
BSW
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
24.01.2025
Aktualisiert
29.01.2025
BT20/1408705.12.2024
Die Rüstungslieferungen der Bundesregierung an Israel im Kontext der militärischen Operationen in Gaza und im Libanon
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14087
20. Wahlperiode 05.12.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus
Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica
Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Die Rüstungslieferungen der Bundesregierung an Israel im Kontext der
militärischen Operationen in Gaza und im Libanon
Im Jahr 2023 genehmigte die Bundesregierung Rüstungslieferungen für
326,5 Mio. Euro an Israel, darunter Kriegswaffen für 20,1 Mio. Euro. Das ist
zehnmal mehr als im Jahr 2022 (32,3 Mio. Euro). Darunter waren Kriegswaffen
wie 3 000 tragbare Panzerabwehrwaffen, 500 000 Schuss Munition für
Maschinengewehre, Maschinenpistolen oder andere voll- oder halbautomatische
Schusswaffen im Wert von 20,1 Mio. Euro (Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf
Bundestagsdrucksache 20/10022). Der größte Teil der Genehmigungen ging auf die Zeit
nach dem Terrorangriff der islamistischen Terrororganisation Hamas auf Israel
am 7. Oktober 2023 zurück (dpa vom 8. November 2023). In den ersten
Monaten des Jahres 2024 wurden die Exportgenehmigungen dann aber stark
zurückgefahren. Bis zum Stichtag 21. August 2024 wurden Einzelgenehmigungen für
die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von ca.
14,5 Mio. Euro erteilt. Davon entfielen 32 449 Euro auf Kriegswaffen und etwa
14,4 Mio. Euro auf sonstige Rüstungsgüter (Antwort zu Frage 42 auf
Bundestagsdrucksache 20/12859).
Dieser Rückgang könnte darauf zurückzuführen sein, dass sich die
Bundesregierung ab dem 1. März 2024 mit einem Antrag Nicaraguas vor dem
Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag konfrontiert sah. Der Vorwurf:
Deutschland würde mit Waffenlieferungen einen Völkermord und
Kriegsverbrechen des israelischen Militärs in Gaza unterstützen. Im Mai 2024 lehnten die
Richterinnen und Richter den Antrag mit einer überwältigenden Mehrheit ab.
In ihrer Begründung folgten sie u. a. der damaligen Argumentation
Deutschlands vor Gericht, dass Deutschland seine militärische Unterstützung Israels
seit Beginn des Gaza-Kriegs stark zurückgefahren habe (taz.de/Ruestungsexpor
te-nach-Israel/!6042486/).
Mit Stichtag 17. Oktober 2024 wurden dann Einzelgenehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von ca.
94,1 Mio. Euro erteilt, wobei der gesamte Wert auf die Kategorie „Sonstige
Rüstungsgüter“ entfiel. Allein für die 17 Tage im Oktober wurden
Rüstungsexporte im Wert von ca. 93 Mio. Euro genehmigt (Schriftliche Frage 50 auf
Bundestagsdrucksache 20/13511).
Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock äußerte dazu, es
müsse zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unterschieden
werden. Es gebe hier eine große Spannbreite, es gehe manchmal um Ersatzteile
oder auch Zulieferteile (dpa vom 24. Oktober 2024). Unter „sonstige
Rüstungsgüter“ fallen Motoren und Getriebe für Panzer und Kriegsschiffe sowie
Komponenten für andere Waffensysteme, Lizenzen zum Nachbau und
Technologietransfer. Doch zur technischen Bedeutung der „sonstigen Rüstungsgüter“ für
Kriegswaffen und bzw. oder deren Bedeutung für die Wirksamkeit und
Einsatzfähigkeit der entsprechenden Waffensysteme will sich die Bundesregierung mit
Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014
(BVerfGE 137, 185) nicht äußern (Antwort zu Frage 16 ff. auf
Bundestagsdrucksache 20/11838).
Gemäß ihrer Antwort zu Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 20/12859 hatte
die Bundesregierung eine Genehmigung der Beförderung zur Ausfuhr eines U-
Boots nach Israel nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt. Eine
Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz für die Durchführung der Ausfuhr
dagegen aber noch nicht. Ob dieses U-Boot die technischen Fähigkeiten besitzt,
mit Atomwaffen ausgerüstet zu werden bzw. ob ggf. Vorkehrungen seitens der
Bundesregierung getroffen wurden, um eine mögliche Ausrüstung des U-Boots
mit Atomwaffen zu verhindern, wurde von der Bundesregierung ebenfalls nur
mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 21. Oktober
2014 (BVerfGE 137, 185) beantwortet. Danach unterrichte sie den Deutschen
Bundestag nur über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen
sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben (Antwort zu Frage 46 auf
Bundestagsdrucksache 20/12859).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Informationen, wonach im
Gazastreifen durch Angriffe des israelischen Militärs bislang ca. 43 391
Menschen gestorben und ca. 102 347 verletzt wurden (de.statista.com/stati
stik/daten/studie/1417316/umfrage/opferzahlen-im-terrorkrieg-der-
hamasgegen-israel/)?
a) Wenn ja, schätzt sie diese Zahlen als realistisch ein?
b) Wenn nein, über welche Kenntnisse zu den Opferzahlen verfügt die
Bundesregierung?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob nach Angaben des UN-
Menschenrechtsbüros (UN = United Nations) rund 70 Prozent der
Getöteten im Gazastreifen Kinder und Frauen sind, wobei die Altersgruppe, die
bei den verifizierten Todesfällen am stärksten vertreten war, Kinder im
Alter von fünf bis neun Jahren waren (AP vom 13. November 2024), und
wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus ggf. für ihre militärische
und sicherheitspolitische Kooperation mit Israel?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Informationen, wonach seit
Ausbruch der Kämpfe zwischen dem israelischen Militär und der
proiranischen Hisbollah im Libanon vor über einem Jahr 2 792 Menschen getötet
und 12 772 verletzt wurden, wobei unter den Todesopfern über
500 Frauen und 160 Minderjährige sein sollen (www.sn.at/politik/weltpoli
tik/knapp-tote-luftattacken-israels-libanon-167532958)?
a) Wenn ja, schätzt sie diese Zahlen als realistisch ein?
b) Wenn nein, über welche Kenntnisse zu den Opferzahlen verfügt die
Bundesregierung?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Infrastruktur im
Gazastreifen weitgehend zerstört ist, es an Lebensmitteln, Wasser und
Medikamenten fehlt, fast 2 Millionen Menschen vertrieben worden sind und
Israel seiner Verpflichtung, die Situation zu verbessern, nicht nachkomme,
sodass ca. 800 000 Menschen im Gazastreifen unter Bedingungen leben
müssen, die einer Hungersnot nahekommen (dpa vom 13. November
2024)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Israels Finanzminister
Bezalel Smotrich, in dessen Aufgabenbereich auch die Kontrolle der
Siedlungsverwaltung fällt, die zuständigen Behörden bereits angewiesen hat,
mit den Vorbereitungen für die Annektierung des Westjordanlands und des
Gazastreifens zu beginnen (KNA vom 12. November 2024), und wenn ja,
welche?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es neben Deutschland
weitere Staaten gibt, in denen wie im deutschen Recht zwischen
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern differenziert wird, und wenn ja, in
welchen?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Gemeinsamen
Standpunkt der Europäischen Union (EU) und bzw. oder im
Waffenhandelsvertrag (ATT) eine Differenzierung zwischen Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern wie im deutschen Recht vorgenommen wird, und wenn ja,
welche?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob z. B. sonstige
Rüstungsgüter der Ausfuhrlisten-Position (AL-Position) A0003 (Munition), A0004
(Bomben, Torpedos, Flugkörper), A0005 (Feuerleitanlagen,
Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung), A0006 (militärische
Ketten- und Radfahrzeuge), A0009 (Kriegsschiffe), A0010 (militärische
Luftfahrzeuge/-technik), die u. a. an Israel geliefert wurden, eine
technische Bedeutung für Kriegswaffen haben und bzw. oder die Wirksamkeit
und Einsatzfähigkeit eines Waffensystems ermöglichen bzw. erhöhen
(Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/12859), und wenn ja,
welche?
9. Besteht für die Bundesregierung ein Unterschied, ob Deutschland
Kriegswaffen oder Komponenten, Ersatz- und Zulieferteile für sowie Software
zur Herstellung von Kriegswaffen exportiert, vor dem Hintergrund, dass
laut Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zwischen Kriegswaffen
und sonstigen Rüstungsgütern unterschieden werden müsse (dpa vom
24. Oktober 2024), und wenn ja, worin liegt das genaue
Unterscheidungskriterium?
10. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, einerseits seit März
2024 – und somit seit dem Zeitpunkt, ab dem sich die Bundesregierung
mit einem Antrag Nicaraguas im Eilverfahren, die deutschen Lieferungen
von Rüstungsgütern an Israel wegen des Vorwurfs zu stoppen, dem
Vorwurf vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ausgesetzt sieht,
Deutschland begehe Beihilfe zum Völkermord (www.lto.de/recht/nachric
hten/n/nicaragua-klage-gegen-deutschland-beguenstigung-voelkermord-ga
za-krieg-israel-palaestina) – keine Kriegswaffengenehmigungen für Israel
zu erteilen, andererseits aber im Zusammenhang mit der Herstellung von
Kriegswaffen entsprechende Genehmigungen zu erteilen (Antwort zu
Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/12859)?
11. Trifft es zu, dass die Richterinnen und Richter des IGH den Antrag
Nicaraguas mit der Begründung ablehnten, dass die Bundesregierung ihre
militärische Unterstützung Israels seit Beginn des Gaza-Kriegs stark
zurückgefahren habe und damit der damaligen Argumentation Deutschlands
vor Gericht folgten (www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-beihilfe-voelker
mord-palaestina-israel-gaza-eilverfahren-nicaragua-gegen-deutschland-eil
antrag-abgelehnt)?
12. Inwiefern spielt das Verfahren gegen Deutschland wegen des Vorwurfs der
Beihilfe zum Völkermord vor dem Internationalen Gerichtshof in Den
Haag bei der Entscheidung über die Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte – insbesondere von Kriegswaffen – eine Rolle bei der
„sorgfältigen Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben“
(Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/13511), vor dem
Hintergrund, dass seit Einreichung der Klage durch Nicaragua beim IGH
seitens der Bundesregierung keine Genehmigungen für den Export von
Kriegswaffen und nur im geringen Umfang von „sonstigen
Rüstungsgütern“ für Israel erteilt wurden (dpa vom 29. Oktober 2024)?
13. Steht der massive Anstieg der Genehmigungen von Exporten „sonstiger
Rüstungsgüter“ im Oktober 2024 um ca. 93 Mio. Euro (Schriftliche
Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/13511) nach Rechtsauffassung der
Bundesregierung dem Beschluss des IGH entgegen, der den Eilantrag
Nicaraguas zum Stopp der Rüstungsexporte mit der Begründung ablehnte,
die Bundesregierung habe die militärische Unterstützung Israels seit
Beginn des Gaza-Kriegs stark zurückgefahren (www.lto.de/recht/nachrichte
n/n/igh-beihilfe-voelkermord-palaestina-israel-gaza-eilverfahren-nicaragu
a-gegen-deutschland-eilantrag-abgelehnt), und wenn ja, inwiefern?
14. In welchem Wert hat die Bundesregierung seit Beantwortung der
Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/13511 bis zum aktuellen
Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelgenehmigungen
für den Export von Rüstungsgütern an Israel genehmigt (bitte den
Gesamtwert unter Angabe der Anzahl der Einzelgenehmigungen sowie der
jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und Werte für Kriegswaffen
und „sonstige Rüstungsgüter“ auflisten)?
15. Für welche Kriegswaffen wurden im Jahr 2024 seit Beantwortung der
Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/11838 bis zum aktuellen Stichtag
der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelausfuhrgenehmigungen
nach Israel erteilt (bitte getrennt unter Angabe der Kriegswaffenliste-
Nummer [KWL-Nr.], Güterbeschreibung, der jeweiligen Stückzahl und
dem jeweiligen Genehmigungswert auflisten; sofern eine endgültige
Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
16. Für welche „sonstigen Rüstungsgüter“ wurden im Jahr 2024 seit
Beantwortung der Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/11838 bis zum
aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
Einzelausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt unter Angabe der AL-
Position [AL = Ausfuhrliste], Güterbeschreibung, der jeweiligen
Stückzahl und dem jeweiligen Genehmigungswert auflisten; sofern eine
endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
angeben)?
17. Wie verteilt sich der Genehmigungswert der im Jahr 2024 bis zum
aktuellen Stichtag (21. August 2024) erteilten Genehmigungen für die
endgültige Ausfuhr von „sonstigen Rüstungsgütern“ nach Israel auf die AL-
Positionen A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009,
A00011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0019, A0021 und
A0022 (Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/12859)?
18. Hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/12859 Exportgenehmigungen für Anlagen und Unterlagen
zur Herstellung von Kriegswaffen nach Israel erteilt (bitte nach Datum,
genauer Güterbeschreibung, AL-Position, Wert aufschlüsseln)?
19. Wurde nach der Erteilung einer Genehmigung der Beförderung zur
Ausfuhr nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) eines U-
Boots nach Israel, die im Mai 2024 noch fehlende erforderliche
Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für die Durchführung der
Ausfuhr inzwischen erteilt (Antwort zu Frage 51 auf
Bundestagsdrucksache 20/12859)?
20. Welche „Genehmigungsinhaber“ aus den Bundesländern haben in den
Jahren 2023 und 2024 eine Genehmigung erhalten, Kriegswaffen an Israel
zu exportieren (bitte entsprechend den Jahren nach Bundesländern
auflisten)?
21. Welche „Genehmigungsinhaber“ aus den Bundesländern haben in den
Jahren 2023 und 2024 eine Genehmigung erhalten, „sonstige
Rüstungsgüter“ an Israel zu exportieren (bitte entsprechend den Jahren nach
Bundesländern auflisten)?
22. Welche Auslandsreisen nach Israel haben ggf. der Bundeskanzler Olaf
Scholz und die Bundesministerinnen und Bundesminister seit Amtsantritt
am 8. Dezember 2021 wahrgenommen (bitte die Reisen nach Datum, Ziel,
Anlass sowie unter jeweiliger Nennung der Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartner und Kosten auflisten)?
23. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Rüstungsindustrie (Unternehmen,
die Güter nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und nach
dem Außenwirtschaftsgesetz herstellen) haben ggf. den Bundeskanzler
und bzw. oder die Bundesministerinnen und Bundesminister auf den in
Frage 22 ggf. genannten Auslandsreisen nach Israel begleitet (bitte
entsprechend der jeweiligen Reise unter Angabe des Unternehmens,
Unternehmensvertreters oder der Unternehmensvertreterin, der Position, des
Zeitraums und Gesprächspartners oder der Gesprächspartnerin auflisten)?
24. Welche weiteren dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und bzw. oder
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich
Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es im Rahmen von
Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und
bzw. oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung Israels und der
israelischen Ministerien in den Jahren 2023 und 2024 im Zusammenhang
mit Rüstungsthemen (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden
Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)?
25. Trifft es zu, dass die portugiesische Regierung am 17. Oktober 2024 die
Lübecker Eigentümerfirma eines Frachtschiffes zur Aufgabe der
portugiesischen Flagge zwang und die Bundesregierung am 18. Oktober 2024 die
Erlaubnis zum Weiterfahren unter deutscher Flagge erteilte?
26. Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse darüber, ob das im
Eigentum eines Lübecker Unternehmens stehende Frachtschiff, das am
21. Juli 2024 vom Hafen Hai Phong (Vietnam) in See stach, mit
150 000 kg RDX-Sprengstoff (Hexogen) in acht Containern sowie
60 Containern mit TNT nach Koper, Slowenien (vorgesehene Entladung)
beladen war (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspresseko
nferenz/2675378)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum hat sie ggf. kein Interesse an der Fracht und deren
Empfänger?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Fracht bzw. ein Teil
der Fracht für Israels größten Hersteller von Kriegswaffen bestimmt war
bzw. ist, und wenn ja, welche?
28. Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse darüber, ob Namibia
seine am 13. August 2024 erteilte Erlaubnis, in namibische Häfen
einzufahren, mit der Begründung widerrief, entgegen den ursprünglichen
Angaben sei eine Teilladung „RDX Hexogen“-Sprengstoff für Israel
bestimmt und hierdurch werde gegen ein Verbot Namibias vom 4. Juni 2024
verstoßen, und wenn ja, welche?
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob diesem Frachtschiff
neben Namibia, Angola, Montenegro, Malta und Slowenien in weiteren
Ländern das Anlegen verweigert wurde (www.timesofisrael.com/german-l
awyers-ask-court-to-block-ship-they-say-is-delivering-arms-to-israels-el
bit/), und wenn ja, welche?
30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die seit dem Jahr 2023
(z. B. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/11838) im
Rahmen der erteilten Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von
Treibladungen für die Waffen der KWL-Nr. 49 und 52 nach Israel (KWL-Nr. 55),
wie z. B. bei entsprechenden Treibladungen des Rüstungskonzerns
Rheinmetall, RDX enthalten haben (www.rheinmetall.com/de/produkte/treiblad
ungen/antriebe/marine), und wenn ja, welche?
31. Wurden im Rahmen der seit dem Jahr 2023 erteilten Genehmigungen für
die endgültige Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern nach Israel
betreffend die AL-Position A0008 a) – „Explosivstoffe“ wie folgt und ‚
Mischungen‘ daraus – RDX und RDX-Derivate (Nummer 21) genehmigt (wenn
ja, bitte entsprechend den Jahren 2023 und 2024 getrennt unter Angabe
der jeweiligen Stückzahl und des jeweiligen Genehmigungswertes
auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die
vorläufigen Zahlen angeben)?
32. In welchem Wert hat die Bundesregierung im Jahr 2024 bis zum aktuellen
Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelgenehmigungen
für den Export von Rüstungsgütern an Israel genehmigt (bitte den
Gesamtwert unter Angabe der Anzahl der Einzelgenehmigungen sowie der
jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und Werte für Kriegswaffen
und „sonstige Rüstungsgüter“ auflisten)?
33. Ist die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 24 und 25 der Kleinen
Anfrage der Gruppe BSW „Die militärische Unterstützung Israels durch
Deutschland vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges“
(Bundestagsdrucksache 20/11838) so zu verstehen, dass der Gesamtwert der
Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel nicht auch
Abgaben der Bundeswehr beinhaltet?
34. Erfolgten im Jahr 2024 Abgaben von Bundeswehrmaterial an Israel, und
wenn ja, in Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2024 bis zum
aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage
Länderabgaben der Bundeswehr getätigt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und
„sonstigen Rüstungsgütern“ unter Angabe der Anzahl, Güterbeschreibung und
des Wertes auflisten)?
35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem auf Initiative der Türkei am
1. November 2024 an UNO-Generalsekretär (UNO = United Nations
Organization) António Guterres, den Präsidenten der Generalversammlung
und den Sicherheitsrat versandten Brief mit 54 Unterzeichnern, in dem ein
Stopp der Waffenlieferungen an Israel gefordert wird (www.spiegel.de/aus
land/israel-uno-botschafter-danny-danon-attestiert-der-tuerkei-boeswilligk
eit-a-3fec961b-287e-4266-8b99-13df9cf4ea41), und wenn ja, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. daraus für ihre
Zusammenarbeit beispielsweise mit der Türkei, mit Saudi-Arabien und Ägypten?
36. Sieht die Bundesregierung das Westjordanland, den Gazastreifen, Ost-
Jerusalem sowie die Golanhöhen völkerrechtlich als durch Israel besetztes
Gebiet an, und wenn nein, wie begründet sie das?
37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Israel im Falle der
Besatzung des Westjordanlands, des Gazastreifens, Ost-Jerusalems sowie der
Golanhöhen an geltende völkervertrags- und völkergewohnheitsrechtliche
Regelungen, u. a. das Zwangsumsiedlungs- und Deportationsverbot sowie
das Siedlungsverbot für Bürgerinnen und Bürger der Besatzungsmacht
gemäß Artikel 49 der Genfer Konvention IV (Wissenschaftliche Dienste
[WD] des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 003/24, S. 11 f.),
einhält, und wenn nein, in welcher Hinsicht verstößt Israel nach Kenntnis der
Bundesregierung gegen geltende völkervertrags- und
völkergewohnheitsrechtliche Regelungen?
38. Hat die Bundesregierung im Zuge der Erteilung von Genehmigungen für
Rüstungsexporte nach Israel geprüft, ob von Deutschland an Israel
gelieferte Rüstungsgüter in den besetzten Gebieten eingesetzt werden?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, ist es aus Sicht der Bundesregierung irrelevant, ob von
Deutschland an Israel gelieferte Rüstungsgüter in den besetzten
Gebieten eingesetzt werden?
39. Mussten bezüglich der Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern nach Israel bei den endgültigen Ausfuhren
Endverbleibserklärungen mit einem Vorbehalt betreffend den Einsatz in den besetzten
Gebieten Westjordanland, Gazastreifen, Ost-Jerusalem sowie die
Golanhöhen des jeweiligen Empfängers bzw. Endverwenders vorgelegt werden?
40. Wann wurden die Zusagen, die Israel verpflichten sollen, von Deutschland
gelieferte Rüstungsgüter nur zur Selbstverteidigung und gegen
militärische Ziele zu verwenden bzw. die Zusagen Israels zum Einsatz der
deutschen Rüstungsgüter im Rahmen des humanitären Völkerrechts von der
Regierung Israels eingeholt (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bund
estag-waffenlieferungen-israel-100.html)?
41. Wurden diese Zusagen lediglich „für die jüngsten Fälle“
(Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, zitiert nach Tagesschau; www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/bundestag-waffenlieferungen-israel-100.html)
eingeholt?
42. Vor dem Hintergrund welcher Erkenntnisse und Informationen hat die
Bundesregierung „für die jüngsten Fälle“ eine Zusage eingeholt, in der
sich Israel verpflichten soll, von Deutschland gelieferte Rüstungsgüter nur
zur Selbstverteidigung und gegen militärische Ziele zu verwenden bzw.
deutsche Rüstungsgüter nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts
einzusetzen?
43. Hat die Bundesregierung von Israel „für die jüngsten Fälle“ eine Zusage
eingeholt, weil sie Zweifel am völkerrechtskonformen Einsatz deutscher
Rüstungsgüter durch die israelische Regierung hatte bzw. hat (magazin.ze
nith.me/de/politik/ruestungsexporte-voelkerrecht-und-der-krieg-gaza)?
44. Hat die Bundesregierungen Kenntnisse darüber, ob die Regelungen zur
Differenzierung bei Produkten aus den von Israel besetzten Gebieten,
wonach das Gebiet und der Herkunftsort anzugeben ist, wie der Europäische
Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) 2010 und 2019 entschieden hatte, in
der Europäischen Union und in Deutschland umgesetzt wurden (www.tag
esschau.de/ausland/israel-kennzeichnung-produkte-101.html), und wenn
ja, welche?
45. Hat die Bundesregierungen Kenntnisse darüber, ob es in Deutschland eine
entsprechende Herkunftsbezeichnung gibt, und wenn ja, welche?
46. Hält die Bundesregierung nach wie vor eine Annexion von durch Israel
besetzten Gebieten für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, der nicht mit
der Annexion der Krim vergleichbar sei (www.sueddeutsche.de/politik/int
ernational-eu-streitet-ueber-israelpolitik-und-krim-vergleich-dpa.urn-news
ml-dpa-com-20090101-200515-99-64750), und wenn ja, mit welcher
Begründung lehnt sie einen solchen Vergleich ab?
47. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Rahmen der EU ggf.
Sanktionen gegenüber Israel diskutiert werden, die u. a. den Import von
Produkten aus den besetzten Gebieten verbieten, um den IGH-
Forderungen bezüglich der israelischen Besatzung und der israelischen
Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten nachzukommen (www.tagessc
hau.de/ausland/asien/israel-igh-volkerrecht-100.html)?
48. Unterstützt die Bundesregierung den Internationalen Strafgerichtshof
(IStGH) mit Blick auf die internationalen Haftbefehle gegen Israels
Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joav
Galant, vor dem Hintergrund, dass niemand über der Charta der Vereinten
Nationen und über dem humanitären Völkerrecht steht sowie niemand
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungesühnt
begehen kann, wofür der IStGH geschaffen worden sei (www.lto.de/recht/
nachrichten/n/baerbock-pocht-auf-umsetzung-des-internationalen-haftbefe
hls-gegen-putin-istgh), und wenn nein, mit welcher Begründung?
49. Ist Deutschland verpflichtet, Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu
und Ex-Verteidigungsminister Joav Galant, wenn sie deutsches
Territorium betreten, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben, wie es das
Römische Statut des IStGH vorsieht, dass Deutschland am 10. Dezember
1998 vom 17. Juli 1998 gezeichnet und am 11. Dezember 2000 ratifiziert
hat (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationa
le-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/voelkerstrafrecht)?
50. Welche innerstaatlichen Schritte muss die Bundesregierung bezogen auf
die Entscheidung des IStGH zu den beantragten Haftbefehlen gegen den
israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen
Verteidigungsminister Joav Galant gewissenhaft prüfen, wenn sie ggf.
verpflichtet ist, eine entsprechende Verhaftung gemäß des Römischen Statuts
des IStGH durchzuführen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erk
laerung-der-bundesregierung-zum-beschluss-des-internationalen-strafgeri
chtshofs-2321638?view=renderNewsletterHtml)?
51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Janina Dill, Professorin für
Globale Sicherheit in Oxford, dass Deutschland als Unterzeichnerstaat des
Römischen Statuts und als Staat, der sich generell als Verfechter des
internationalen Rechts sieht, Letzteres gleichermaßen und nicht nach
politischem Gutdünken anwenden muss, und damit an der deutschen
Rechtspflicht und auch an dem politischen Imperativ, dem IStGH Folge zu
leisten, kein Zweifel besteht (www.lto.de/recht/hintergruende/h/internationale
r-strafgerichtshof-was-bedeuten-die-haftbefehle-gegen-netanjahu-galant-h
amas-fuehrer)?
Berlin, den 25. November 2024
Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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