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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Die Rüstungslieferungen der Bundesregierung an Israel im Kontext der militärischen Operationen in Gaza und im Libanon

(insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

BSW

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

24.01.2025

Aktualisiert

29.01.2025

BT20/1408705.12.2024

Die Rüstungslieferungen der Bundesregierung an Israel im Kontext der militärischen Operationen in Gaza und im Libanon

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14087 20. Wahlperiode 05.12.2024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW Die Rüstungslieferungen der Bundesregierung an Israel im Kontext der militärischen Operationen in Gaza und im Libanon Im Jahr 2023 genehmigte die Bundesregierung Rüstungslieferungen für 326,5 Mio. Euro an Israel, darunter Kriegswaffen für 20,1 Mio. Euro. Das ist zehnmal mehr als im Jahr 2022 (32,3 Mio. Euro). Darunter waren Kriegswaffen wie 3 000 tragbare Panzerabwehrwaffen, 500 000 Schuss Munition für Maschinengewehre, Maschinenpistolen oder andere voll- oder halbautomatische Schusswaffen im Wert von 20,1 Mio. Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Sevim Dağdelen auf Bundestagsdrucksache 20/10022). Der größte Teil der Genehmigungen ging auf die Zeit nach dem Terrorangriff der islamistischen Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 zurück (dpa vom 8. November 2023). In den ersten Monaten des Jahres 2024 wurden die Exportgenehmigungen dann aber stark zurückgefahren. Bis zum Stichtag 21. August 2024 wurden Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von ca. 14,5 Mio. Euro erteilt. Davon entfielen 32 449 Euro auf Kriegswaffen und etwa 14,4 Mio. Euro auf sonstige Rüstungsgüter (Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 20/12859). Dieser Rückgang könnte darauf zurückzuführen sein, dass sich die Bundesregierung ab dem 1. März 2024 mit einem Antrag Nicaraguas vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag konfrontiert sah. Der Vorwurf: Deutschland würde mit Waffenlieferungen einen Völkermord und Kriegsverbrechen des israelischen Militärs in Gaza unterstützen. Im Mai 2024 lehnten die Richterinnen und Richter den Antrag mit einer überwältigenden Mehrheit ab. In ihrer Begründung folgten sie u. a. der damaligen Argumentation Deutschlands vor Gericht, dass Deutschland seine militärische Unterstützung Israels seit Beginn des Gaza-Kriegs stark zurückgefahren habe (taz.de/Ruestungsexpor te-nach-Israel/!6042486/). Mit Stichtag 17. Oktober 2024 wurden dann Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von ca. 94,1 Mio. Euro erteilt, wobei der gesamte Wert auf die Kategorie „Sonstige Rüstungsgüter“ entfiel. Allein für die 17 Tage im Oktober wurden Rüstungsexporte im Wert von ca. 93 Mio. Euro genehmigt (Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/13511). Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock äußerte dazu, es müsse zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unterschieden werden. Es gebe hier eine große Spannbreite, es gehe manchmal um Ersatzteile oder auch Zulieferteile (dpa vom 24. Oktober 2024). Unter „sonstige Rüstungsgüter“ fallen Motoren und Getriebe für Panzer und Kriegsschiffe sowie Komponenten für andere Waffensysteme, Lizenzen zum Nachbau und Technologietransfer. Doch zur technischen Bedeutung der „sonstigen Rüstungsgüter“ für Kriegswaffen und bzw. oder deren Bedeutung für die Wirksamkeit und Einsatzfähigkeit der entsprechenden Waffensysteme will sich die Bundesregierung mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) nicht äußern (Antwort zu Frage 16 ff. auf Bundestagsdrucksache 20/11838). Gemäß ihrer Antwort zu Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 20/12859 hatte die Bundesregierung eine Genehmigung der Beförderung zur Ausfuhr eines U- Boots nach Israel nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz erteilt. Eine Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz für die Durchführung der Ausfuhr dagegen aber noch nicht. Ob dieses U-Boot die technischen Fähigkeiten besitzt, mit Atomwaffen ausgerüstet zu werden bzw. ob ggf. Vorkehrungen seitens der Bundesregierung getroffen wurden, um eine mögliche Ausrüstung des U-Boots mit Atomwaffen zu verhindern, wurde von der Bundesregierung ebenfalls nur mit dem Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) beantwortet. Danach unterrichte sie den Deutschen Bundestag nur über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben (Antwort zu Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 20/12859). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Informationen, wonach im Gazastreifen durch Angriffe des israelischen Militärs bislang ca. 43 391 Menschen gestorben und ca. 102 347 verletzt wurden (de.statista.com/stati stik/daten/studie/1417316/umfrage/opferzahlen-im-terrorkrieg-der- hamasgegen-israel/)? a) Wenn ja, schätzt sie diese Zahlen als realistisch ein? b) Wenn nein, über welche Kenntnisse zu den Opferzahlen verfügt die Bundesregierung?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob nach Angaben des UN- Menschenrechtsbüros (UN = United Nations) rund 70 Prozent der Getöteten im Gazastreifen Kinder und Frauen sind, wobei die Altersgruppe, die bei den verifizierten Todesfällen am stärksten vertreten war, Kinder im Alter von fünf bis neun Jahren waren (AP vom 13. November 2024), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus ggf. für ihre militärische und sicherheitspolitische Kooperation mit Israel?  3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Informationen, wonach seit Ausbruch der Kämpfe zwischen dem israelischen Militär und der proiranischen Hisbollah im Libanon vor über einem Jahr 2 792 Menschen getötet und 12 772 verletzt wurden, wobei unter den Todesopfern über 500 Frauen und 160 Minderjährige sein sollen (www.sn.at/politik/weltpoli tik/knapp-tote-luftattacken-israels-libanon-167532958)? a) Wenn ja, schätzt sie diese Zahlen als realistisch ein? b) Wenn nein, über welche Kenntnisse zu den Opferzahlen verfügt die Bundesregierung?  4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Infrastruktur im Gazastreifen weitgehend zerstört ist, es an Lebensmitteln, Wasser und Medikamenten fehlt, fast 2 Millionen Menschen vertrieben worden sind und Israel seiner Verpflichtung, die Situation zu verbessern, nicht nachkomme, sodass ca. 800 000 Menschen im Gazastreifen unter Bedingungen leben müssen, die einer Hungersnot nahekommen (dpa vom 13. November 2024)?  5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Israels Finanzminister Bezalel Smotrich, in dessen Aufgabenbereich auch die Kontrolle der Siedlungsverwaltung fällt, die zuständigen Behörden bereits angewiesen hat, mit den Vorbereitungen für die Annektierung des Westjordanlands und des Gazastreifens zu beginnen (KNA vom 12. November 2024), und wenn ja, welche?  6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es neben Deutschland weitere Staaten gibt, in denen wie im deutschen Recht zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern differenziert wird, und wenn ja, in welchen?  7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union (EU) und bzw. oder im Waffenhandelsvertrag (ATT) eine Differenzierung zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern wie im deutschen Recht vorgenommen wird, und wenn ja, welche?  8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob z. B. sonstige Rüstungsgüter der Ausfuhrlisten-Position (AL-Position) A0003 (Munition), A0004 (Bomben, Torpedos, Flugkörper), A0005 (Feuerleitanlagen, Überwachungs- und Alarmierungsausrüstung), A0006 (militärische Ketten- und Radfahrzeuge), A0009 (Kriegsschiffe), A0010 (militärische Luftfahrzeuge/-technik), die u. a. an Israel geliefert wurden, eine technische Bedeutung für Kriegswaffen haben und bzw. oder die Wirksamkeit und Einsatzfähigkeit eines Waffensystems ermöglichen bzw. erhöhen (Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/12859), und wenn ja, welche?  9. Besteht für die Bundesregierung ein Unterschied, ob Deutschland Kriegswaffen oder Komponenten, Ersatz- und Zulieferteile für sowie Software zur Herstellung von Kriegswaffen exportiert, vor dem Hintergrund, dass laut Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zwischen Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unterschieden werden müsse (dpa vom 24. Oktober 2024), und wenn ja, worin liegt das genaue Unterscheidungskriterium? 10. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, einerseits seit März 2024 – und somit seit dem Zeitpunkt, ab dem sich die Bundesregierung mit einem Antrag Nicaraguas im Eilverfahren, die deutschen Lieferungen von Rüstungsgütern an Israel wegen des Vorwurfs zu stoppen, dem Vorwurf vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag ausgesetzt sieht, Deutschland begehe Beihilfe zum Völkermord (www.lto.de/recht/nachric hten/n/nicaragua-klage-gegen-deutschland-beguenstigung-voelkermord-ga za-krieg-israel-palaestina) – keine Kriegswaffengenehmigungen für Israel zu erteilen, andererseits aber im Zusammenhang mit der Herstellung von Kriegswaffen entsprechende Genehmigungen zu erteilen (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/12859)? 11. Trifft es zu, dass die Richterinnen und Richter des IGH den Antrag Nicaraguas mit der Begründung ablehnten, dass die Bundesregierung ihre militärische Unterstützung Israels seit Beginn des Gaza-Kriegs stark zurückgefahren habe und damit der damaligen Argumentation Deutschlands vor Gericht folgten (www.lto.de/recht/nachrichten/n/igh-beihilfe-voelker mord-palaestina-israel-gaza-eilverfahren-nicaragua-gegen-deutschland-eil antrag-abgelehnt)? 12. Inwiefern spielt das Verfahren gegen Deutschland wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Völkermord vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag bei der Entscheidung über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte – insbesondere von Kriegswaffen – eine Rolle bei der „sorgfältigen Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben“ (Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/13511), vor dem Hintergrund, dass seit Einreichung der Klage durch Nicaragua beim IGH seitens der Bundesregierung keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und nur im geringen Umfang von „sonstigen Rüstungsgütern“ für Israel erteilt wurden (dpa vom 29. Oktober 2024)? 13. Steht der massive Anstieg der Genehmigungen von Exporten „sonstiger Rüstungsgüter“ im Oktober 2024 um ca. 93 Mio. Euro (Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/13511) nach Rechtsauffassung der Bundesregierung dem Beschluss des IGH entgegen, der den Eilantrag Nicaraguas zum Stopp der Rüstungsexporte mit der Begründung ablehnte, die Bundesregierung habe die militärische Unterstützung Israels seit Beginn des Gaza-Kriegs stark zurückgefahren (www.lto.de/recht/nachrichte n/n/igh-beihilfe-voelkermord-palaestina-israel-gaza-eilverfahren-nicaragu a-gegen-deutschland-eilantrag-abgelehnt), und wenn ja, inwiefern? 14. In welchem Wert hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 20/13511 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern an Israel genehmigt (bitte den Gesamtwert unter Angabe der Anzahl der Einzelgenehmigungen sowie der jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und Werte für Kriegswaffen und „sonstige Rüstungsgüter“ auflisten)? 15. Für welche Kriegswaffen wurden im Jahr 2024 seit Beantwortung der Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/11838 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt unter Angabe der Kriegswaffenliste- Nummer [KWL-Nr.], Güterbeschreibung, der jeweiligen Stückzahl und dem jeweiligen Genehmigungswert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? 16. Für welche „sonstigen Rüstungsgüter“ wurden im Jahr 2024 seit Beantwortung der Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/11838 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt unter Angabe der AL- Position [AL = Ausfuhrliste], Güterbeschreibung, der jeweiligen Stückzahl und dem jeweiligen Genehmigungswert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? 17. Wie verteilt sich der Genehmigungswert der im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag (21. August 2024) erteilten Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von „sonstigen Rüstungsgütern“ nach Israel auf die AL- Positionen A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A00011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0019, A0021 und A0022 (Antwort zu Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 20/12859)? 18. Hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/12859 Exportgenehmigungen für Anlagen und Unterlagen zur Herstellung von Kriegswaffen nach Israel erteilt (bitte nach Datum, genauer Güterbeschreibung, AL-Position, Wert aufschlüsseln)? 19. Wurde nach der Erteilung einer Genehmigung der Beförderung zur Ausfuhr nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) eines U- Boots nach Israel, die im Mai 2024 noch fehlende erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für die Durchführung der Ausfuhr inzwischen erteilt (Antwort zu Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 20/12859)? 20. Welche „Genehmigungsinhaber“ aus den Bundesländern haben in den Jahren 2023 und 2024 eine Genehmigung erhalten, Kriegswaffen an Israel zu exportieren (bitte entsprechend den Jahren nach Bundesländern auflisten)? 21. Welche „Genehmigungsinhaber“ aus den Bundesländern haben in den Jahren 2023 und 2024 eine Genehmigung erhalten, „sonstige Rüstungsgüter“ an Israel zu exportieren (bitte entsprechend den Jahren nach Bundesländern auflisten)? 22. Welche Auslandsreisen nach Israel haben ggf. der Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesministerinnen und Bundesminister seit Amtsantritt am 8. Dezember 2021 wahrgenommen (bitte die Reisen nach Datum, Ziel, Anlass sowie unter jeweiliger Nennung der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner und Kosten auflisten)? 23. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Rüstungsindustrie (Unternehmen, die Güter nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und nach dem Außenwirtschaftsgesetz herstellen) haben ggf. den Bundeskanzler und bzw. oder die Bundesministerinnen und Bundesminister auf den in Frage 22 ggf. genannten Auslandsreisen nach Israel begleitet (bitte entsprechend der jeweiligen Reise unter Angabe des Unternehmens, Unternehmensvertreters oder der Unternehmensvertreterin, der Position, des Zeitraums und Gesprächspartners oder der Gesprächspartnerin auflisten)? 24. Welche weiteren dienstlichen Kontakte von Mitgliedern und bzw. oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien gab es im Rahmen von Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc. mit Mitgliedern und bzw. oder Vertreterinnen und Vertretern der Regierung Israels und der israelischen Ministerien in den Jahren 2023 und 2024 im Zusammenhang mit Rüstungsthemen (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und konkretem Gesprächsgegenstand aufführen)? 25. Trifft es zu, dass die portugiesische Regierung am 17. Oktober 2024 die Lübecker Eigentümerfirma eines Frachtschiffes zur Aufgabe der portugiesischen Flagge zwang und die Bundesregierung am 18. Oktober 2024 die Erlaubnis zum Weiterfahren unter deutscher Flagge erteilte? 26. Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse darüber, ob das im Eigentum eines Lübecker Unternehmens stehende Frachtschiff, das am 21. Juli 2024 vom Hafen Hai Phong (Vietnam) in See stach, mit 150 000 kg RDX-Sprengstoff (Hexogen) in acht Containern sowie 60 Containern mit TNT nach Koper, Slowenien (vorgesehene Entladung) beladen war (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspresseko nferenz/2675378)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum hat sie ggf. kein Interesse an der Fracht und deren Empfänger? 27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Fracht bzw. ein Teil der Fracht für Israels größten Hersteller von Kriegswaffen bestimmt war bzw. ist, und wenn ja, welche? 28. Hat die Bundesregierung inzwischen Kenntnisse darüber, ob Namibia seine am 13. August 2024 erteilte Erlaubnis, in namibische Häfen einzufahren, mit der Begründung widerrief, entgegen den ursprünglichen Angaben sei eine Teilladung „RDX Hexogen“-Sprengstoff für Israel bestimmt und hierdurch werde gegen ein Verbot Namibias vom 4. Juni 2024 verstoßen, und wenn ja, welche? 29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob diesem Frachtschiff neben Namibia, Angola, Montenegro, Malta und Slowenien in weiteren Ländern das Anlegen verweigert wurde (www.timesofisrael.com/german-l awyers-ask-court-to-block-ship-they-say-is-delivering-arms-to-israels-el bit/), und wenn ja, welche? 30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die seit dem Jahr 2023 (z. B. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/11838) im Rahmen der erteilten Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Treibladungen für die Waffen der KWL-Nr. 49 und 52 nach Israel (KWL-Nr. 55), wie z. B. bei entsprechenden Treibladungen des Rüstungskonzerns Rheinmetall, RDX enthalten haben (www.rheinmetall.com/de/produkte/treiblad ungen/antriebe/marine), und wenn ja, welche? 31. Wurden im Rahmen der seit dem Jahr 2023 erteilten Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern nach Israel betreffend die AL-Position A0008 a) – „Explosivstoffe“ wie folgt und ‚ Mischungen‘ daraus – RDX und RDX-Derivate (Nummer 21) genehmigt (wenn ja, bitte entsprechend den Jahren 2023 und 2024 getrennt unter Angabe der jeweiligen Stückzahl und des jeweiligen Genehmigungswertes auflisten; sofern eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? 32. In welchem Wert hat die Bundesregierung im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern an Israel genehmigt (bitte den Gesamtwert unter Angabe der Anzahl der Einzelgenehmigungen sowie der jeweiligen Anzahl der Einzelgenehmigungen und Werte für Kriegswaffen und „sonstige Rüstungsgüter“ auflisten)? 33. Ist die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 24 und 25 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW „Die militärische Unterstützung Israels durch Deutschland vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges“ (Bundestagsdrucksache 20/11838) so zu verstehen, dass der Gesamtwert der Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern für Israel nicht auch Abgaben der Bundeswehr beinhaltet? 34. Erfolgten im Jahr 2024 Abgaben von Bundeswehrmaterial an Israel, und wenn ja, in Höhe welchen Gesamtwertes wurden im Jahr 2024 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage Länderabgaben der Bundeswehr getätigt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und „sonstigen Rüstungsgütern“ unter Angabe der Anzahl, Güterbeschreibung und des Wertes auflisten)? 35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem auf Initiative der Türkei am 1. November 2024 an UNO-Generalsekretär (UNO = United Nations Organization) António Guterres, den Präsidenten der Generalversammlung und den Sicherheitsrat versandten Brief mit 54 Unterzeichnern, in dem ein Stopp der Waffenlieferungen an Israel gefordert wird (www.spiegel.de/aus land/israel-uno-botschafter-danny-danon-attestiert-der-tuerkei-boeswilligk eit-a-3fec961b-287e-4266-8b99-13df9cf4ea41), und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. daraus für ihre Zusammenarbeit beispielsweise mit der Türkei, mit Saudi-Arabien und Ägypten? 36. Sieht die Bundesregierung das Westjordanland, den Gazastreifen, Ost- Jerusalem sowie die Golanhöhen völkerrechtlich als durch Israel besetztes Gebiet an, und wenn nein, wie begründet sie das? 37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Israel im Falle der Besatzung des Westjordanlands, des Gazastreifens, Ost-Jerusalems sowie der Golanhöhen an geltende völkervertrags- und völkergewohnheitsrechtliche Regelungen, u. a. das Zwangsumsiedlungs- und Deportationsverbot sowie das Siedlungsverbot für Bürgerinnen und Bürger der Besatzungsmacht gemäß Artikel 49 der Genfer Konvention IV (Wissenschaftliche Dienste [WD] des Deutschen Bundestages, WD 2 - 3000 - 003/24, S. 11 f.), einhält, und wenn nein, in welcher Hinsicht verstößt Israel nach Kenntnis der Bundesregierung gegen geltende völkervertrags- und völkergewohnheitsrechtliche Regelungen? 38. Hat die Bundesregierung im Zuge der Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Israel geprüft, ob von Deutschland an Israel gelieferte Rüstungsgüter in den besetzten Gebieten eingesetzt werden? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, ist es aus Sicht der Bundesregierung irrelevant, ob von Deutschland an Israel gelieferte Rüstungsgüter in den besetzten Gebieten eingesetzt werden? 39. Mussten bezüglich der Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Israel bei den endgültigen Ausfuhren Endverbleibserklärungen mit einem Vorbehalt betreffend den Einsatz in den besetzten Gebieten Westjordanland, Gazastreifen, Ost-Jerusalem sowie die Golanhöhen des jeweiligen Empfängers bzw. Endverwenders vorgelegt werden? 40. Wann wurden die Zusagen, die Israel verpflichten sollen, von Deutschland gelieferte Rüstungsgüter nur zur Selbstverteidigung und gegen militärische Ziele zu verwenden bzw. die Zusagen Israels zum Einsatz der deutschen Rüstungsgüter im Rahmen des humanitären Völkerrechts von der Regierung Israels eingeholt (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bund estag-waffenlieferungen-israel-100.html)? 41. Wurden diese Zusagen lediglich „für die jüngsten Fälle“ (Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, zitiert nach Tagesschau; www.tagesscha u.de/inland/innenpolitik/bundestag-waffenlieferungen-israel-100.html) eingeholt? 42. Vor dem Hintergrund welcher Erkenntnisse und Informationen hat die Bundesregierung „für die jüngsten Fälle“ eine Zusage eingeholt, in der sich Israel verpflichten soll, von Deutschland gelieferte Rüstungsgüter nur zur Selbstverteidigung und gegen militärische Ziele zu verwenden bzw. deutsche Rüstungsgüter nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts einzusetzen? 43. Hat die Bundesregierung von Israel „für die jüngsten Fälle“ eine Zusage eingeholt, weil sie Zweifel am völkerrechtskonformen Einsatz deutscher Rüstungsgüter durch die israelische Regierung hatte bzw. hat (magazin.ze nith.me/de/politik/ruestungsexporte-voelkerrecht-und-der-krieg-gaza)? 44. Hat die Bundesregierungen Kenntnisse darüber, ob die Regelungen zur Differenzierung bei Produkten aus den von Israel besetzten Gebieten, wonach das Gebiet und der Herkunftsort anzugeben ist, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) 2010 und 2019 entschieden hatte, in der Europäischen Union und in Deutschland umgesetzt wurden (www.tag esschau.de/ausland/israel-kennzeichnung-produkte-101.html), und wenn ja, welche? 45. Hat die Bundesregierungen Kenntnisse darüber, ob es in Deutschland eine entsprechende Herkunftsbezeichnung gibt, und wenn ja, welche? 46. Hält die Bundesregierung nach wie vor eine Annexion von durch Israel besetzten Gebieten für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, der nicht mit der Annexion der Krim vergleichbar sei (www.sueddeutsche.de/politik/int ernational-eu-streitet-ueber-israelpolitik-und-krim-vergleich-dpa.urn-news ml-dpa-com-20090101-200515-99-64750), und wenn ja, mit welcher Begründung lehnt sie einen solchen Vergleich ab? 47. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Rahmen der EU ggf. Sanktionen gegenüber Israel diskutiert werden, die u. a. den Import von Produkten aus den besetzten Gebieten verbieten, um den IGH- Forderungen bezüglich der israelischen Besatzung und der israelischen Siedlungspolitik in den besetzten Gebieten nachzukommen (www.tagessc hau.de/ausland/asien/israel-igh-volkerrecht-100.html)? 48. Unterstützt die Bundesregierung den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) mit Blick auf die internationalen Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joav Galant, vor dem Hintergrund, dass niemand über der Charta der Vereinten Nationen und über dem humanitären Völkerrecht steht sowie niemand Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ungesühnt begehen kann, wofür der IStGH geschaffen worden sei (www.lto.de/recht/ nachrichten/n/baerbock-pocht-auf-umsetzung-des-internationalen-haftbefe hls-gegen-putin-istgh), und wenn nein, mit welcher Begründung? 49. Ist Deutschland verpflichtet, Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joav Galant, wenn sie deutsches Territorium betreten, zu inhaftieren und an den IStGH zu übergeben, wie es das Römische Statut des IStGH vorsieht, dass Deutschland am 10. Dezember 1998 vom 17. Juli 1998 gezeichnet und am 11. Dezember 2000 ratifiziert hat (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationa le-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/voelkerstrafrecht)? 50. Welche innerstaatlichen Schritte muss die Bundesregierung bezogen auf die Entscheidung des IStGH zu den beantragten Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant gewissenhaft prüfen, wenn sie ggf. verpflichtet ist, eine entsprechende Verhaftung gemäß des Römischen Statuts des IStGH durchzuführen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erk laerung-der-bundesregierung-zum-beschluss-des-internationalen-strafgeri chtshofs-2321638?view=renderNewsletterHtml)? 51. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Janina Dill, Professorin für Globale Sicherheit in Oxford, dass Deutschland als Unterzeichnerstaat des Römischen Statuts und als Staat, der sich generell als Verfechter des internationalen Rechts sieht, Letzteres gleichermaßen und nicht nach politischem Gutdünken anwenden muss, und damit an der deutschen Rechtspflicht und auch an dem politischen Imperativ, dem IStGH Folge zu leisten, kein Zweifel besteht (www.lto.de/recht/hintergruende/h/internationale r-strafgerichtshof-was-bedeuten-die-haftbefehle-gegen-netanjahu-galant-h amas-fuehrer)? Berlin, den 25. November 2024 Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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