„Langsame Flugzieldarstellung“ – Offene Fragen nach Abschluss des Vergabeverfahrens
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Fraktion der CDU/CSU hat am 16. Mai 2023 die Kleine Anfrage zum Thema „Langsame Flugzieldarstellung“ auf Bundestagsdrucksache 20/6837 und am 26. Juli 2023 zum Thema „‚Langsame Flugzieldarstellung‘ Teil 2“ auf Bundestagsdrucksache 20/7871 gestellt. Erstere wurde von der Bundesregierung am 30. Mai 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/7064 beantwortet, Letztere am 29. August 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/8160 sowie die dazu ergänzende Bundestagsdrucksache 20/9082 am 3. November 2023.
Nach Angaben der Bundesregierung konnten einige Fragen der beiden Kleinen Anfragen wegen eines laufenden Vergabeverfahrens im Zusammenhang mit der Dienstleistung der Erbringung der Langsamen Flugzieldarstellung (LsFZD) nicht beantwortet werden.
Dasselbe gilt für mehrere Schriftliche Einzelfragen aus dem parlamentarischen Raum, die sich mit der LsFZD beschäftigt haben. Hier wurden die Schriftliche Frage 198 auf Bundestagsdrucksache 20/10292, die Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 20/10863, die Schriftlichen Fragen 51 und 54 auf Bundestagsdrucksache 20/12029 ebenfalls unter Verweis auf das laufende Vergabeverfahren nicht beantwortet.
Laut Pressemitteilungen wurde das Vergabeverfahren inzwischen abgeschlossen und der entsprechende Auftrag im Wettbewerb an die Firma QintetiQ vergeben (https://defence-network.com/qinetiq-stellt-langsame-flugzieldarstellung).
Bezugnehmend auf diese Angabe entfällt nach Ansicht der Fragesteller die bisherige Begründung der Bundesregierung, bestimmte Fragen mit dem Verweis auf das laufende Vergabeverfahren nicht zu beantworten. In diesem Zusammenhang fassen die Fragesteller bei den betroffenen Fragen nun noch einmal nach.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie häufig wurden jeweils zu welchem Zeitpunkt Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren geändert, und aus welchem Grund (bitte für jede Änderung einzeln auflisten; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8160)?
Wie häufig wurden jeweils zu welchem Zeitpunkt Angebotsfristen im Vergabeverfahren verschoben, und aus welchem Grund (bitte für jede Änderung einzeln auflisten; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8160)?
Wer muss gegebenenfalls im neuen Vertrag über die Erbringung der LsFZD die Kosten für eine mögliche Lebensdauerverlängerung von Luftfahrzeugen, die für die LsFZD bereitgestellt werden, übernehmen (Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8160)?
Ergab sich im Vergabeverfahren bei den Forderungen zu luftfahrtrechtlichen Genehmigungen dahin gehend eine Veränderung, dass der Auftragnehmer nur noch die betrieblichen Vorgaben und Anforderungen für seine Organisation gemäß den gültigen EU-Verordnungen zur Durchführung von Part-SPO-Leistungen (SPO = Specialized Operations) erfüllen oder eine gleichgeartete Bestätigung über die Einhaltung der vergleichbaren Standards durch eine andere durch die European Union Aviation Safety Agency (EASA) bilateral anerkannte zivile oder militärische Luftfahrtbehörde vorlegen und diese Vorgaben über den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung aufrechterhalten kann, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ergab sich diese Änderung, und aus welchen Gründen (bitte Änderung begründen; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/8160 und 20/9082)?
Müssen diese Standards durch den Auftragnehmer zertifiziert nachgewiesen werden können (Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9082)?
Entfiel im Laufe des Vergabeverfahrens im Zuge der Veränderung von Vergabeunterlagen die Forderung eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (Air Operator Certificate – AOC) der Wettbewerbsunterlagen in der ersten Jahreshälfte 2023 ersatzlos, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und aus welchen Gründen ergab sich diese Änderung (Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/8160 und 20/9082)?
In Höhe welcher Summe sind Haushaltsmittel für die LsFZD im Bundeshaushalt für die nächsten zehn Jahre eingeplant (bitte jährlich, beginnend mit dem Jahr 2024, aufschlüsseln; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 45 der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/8160 und 20/9082)?
Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben der Bundesregierung für die LsFZD seit 1997 (Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9082)?
Wie hoch waren bisher die Kosten für den Basisvertrag des Dienstleisters seit 1997 (bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 48 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9082)?
Wie hoch waren bisher die darüber hinaus angefallenen Kosten für die LsFZD, wie z. B. für Treibstoff, Ersatzteile, Triebwerksüberholung, Wartung bzw. Überholung, Instandsetzung, Fähigkeitserhalt und Fähigkeitserweiterung, seit 1997 (bitte in Jahresscheiben und nach Art der Kosten aufschlüsseln; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 49 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9082)?
Bezugnehmend auf die Antworten zu den Fragen 2 und 34 auf Bundestagsdrucksache 20/7064, sind die von der Bundesregierung für die Leistungserbringungen im Rahmen der LsFZD genannten und vom Auftragnehmer eingesetzten Luftfahrzeuge des Typs PC9b und des Typs PC12 für Flüge in Gebieten mit bekannter Vereisungsgefahr bzw. mit Vereisungsbedingungen zugelassen (bitte unter Nennung der entsprechenden Gerätekennblätter einzeln auflisten; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 62 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9082)?
Hat der aktuelle Auftragnehmer bzw. die aktuelle Auftragnehmerin der Erbringung der Langsamen Flugzieldarstellung für das Betreiben seiner bzw. ihrer für die Dienstleistungserbringung der Langsamen Flugzieldarstellung verwendeten Luftfahrzeuge jemals ein sogenanntes Air Operator Certificate beim Luftfahrt-Bundesamt beantragt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde zu welchem Zeitpunkt mit welcher Begründung über den Antrag entschieden (bei mehrfacher Beantragung bitte jeweils die einzelnen Beantragungen mit jeweiligem Ergebnis, Zeitpunkt und Begründung aufführen; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 198 auf Bundestagsdrucksache 20/10292)?
Gibt es Nummern der die Musterzulassung der – gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 143 des Abgeordneten Dr. Marlon Bröhr auf Bundestagsdrucksache 20/9662 – zur Erbringung der Langsamen Flugzieldarstellung verwendeten Luftfahrzeugmuster PC-9/B und PC-9 ergänzenden Supplemental Type Certificates (Ergänzende Musterzulassung) für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15j der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8160 und der dazu Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9082 gelisteten Modifikationen (Navigation-based System for Aerial Targeting – [NASAT], inklusive Bedien- und Auswertegeräte, IFF STR 200, Kameras (MX-10 und MX-15) mit erforderlichen Bediengeräten, Video Downlink-Systeme, Schleppziele; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 88 der auf Bundestagsdrucksache 20/10863)?
Wie lauten die genauen Nummern der die Musterzulassung des – gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 143 des Abgeordneten Dr. Marlon Bröhr auf Bundestagsdrucksache 20/9662 – zur Erbringung der Langsamen Flugzieldarstellung verwendeten Luftfahrzeugmuster PC-9/B und PC-9 ergänzenden Supplemental Type Certificates (Ergänzende Musterzulassung) für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15j der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8160 und der dazu Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9082 gelisteten Modifikationen „Navigation-based System for Aerial Targeting (NASAT), inklusive Bedien- und Auswertegeräte“, „IFF STR 200“, „Kameras (MX-10 und MX-15) mit erforderlichen Bediengeräten“, Video Downlink-Systeme, Schleppziele; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 20/10233)?
Handelt es sich bei den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15j der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8160 und der dazu Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9082 gelisteten Modifikationen „Navigationbased System for Aerial Targeting (NASAT), inklusive Bedien- und Auswertegeräte“, „IFF STR 200“ und der „Kameras (MX-10 und MX-15) mit erforderlichen Bediengeräten“ für die gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 143 auf Bundestagsdrucksache 20/9662 zur Erbringung der Langsamen Flugzieldarstellung verwendeten Luftfahrzeugmuster PC-9/B und PC-9 um sogenannte wesentliche (major change) oder unwesentliche (minor change) Modifikationen (www.easa.europa.eu/en/faq/19451; Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 20/12029)?
Waren die die Musterzulassung der – gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 143 des Abgeordneten Dr. Marlon Bröhr auf Bundestagsdrucksache 20/9662 – zur Erbringung der Langsamen Flugzieldarstellung verwendeten Luftfahrzeugmuster PC-9/B und PC-9 ergänzenden Supplemental Type Certificates (Ergänzende Musterzulassung) für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15j der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8160 und der dazu Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9082 gelisteten Modifikationen „Navigationbased System for Aerial Targeting (NASAT), inklusive Bedien- und Auswertegeräte“, „IFF STR 200“ und der „Kameras (MX-10 und MX-15) mit erforderlichen Bediengeräten“ zum 26. April 2023 oder davor zugelassen (Bezugnahme: Antwort der Bundesregierung zu Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 20/12029)?
Handelt es sich bei der im sogenannten Blauen Buch des Luftfahrt-Bundesamts für die Luftfahrzeugmuster PC-9 und PC-9/B gelisteten Ergänzung zur Musterzulassung mit der Bezeichnung „Installation eines Antwortgebers für die Simulation von langsamen Flugzielen (AGDUS)“ (https://www2.lba.de/dokumente/zuger/emz/emz-kleine-flugzeuge-ab-1997-teil_II.pdf) um eine der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15j der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8160 und der dazu Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9082 gelisteten Modifikationen, und wenn ja, handelt
a) es sich um die Modifikation „Navigation-based System for Aerial Targeting (NASAT), inklusive Bedien- und Auswertegeräte“,
b) es sich um die Modifikation „IFF STR 200“,
c) es sich um die Modifikation „Kameras (MX-10 und MX-15) mit erforderlichen Bediengeräten“?
Handelt es sich bei der im sogenannten Blauen Buch des Luftfahrt-Bundesamts für die Luftfahrzeugmuster PC-9 und PC-9/B gelisteten Ergänzung zur Musterzulassung mit der Bezeichnung „Einrüstung eines Schleppsacksystems für die Darstellung von langsamen militärischen Flugzielen (SETA-3S1 / DATS 20)“ (https://www2.lba.de/dokumente/zuger/emz/emz-kleine-flugzeuge-ab-1997-teil_II.pdf) um eine der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15j der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8160 und der dazu Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9082 gelisteten Modifikationen, und wenn ja, handelt
a) es sich um die Modifikation „Navigation-based System for Aerial Targeting (NASAT), inklusive Bedien- und Auswertegeräte“,
b) es sich um die Modifikation „IFF STR 200“,
c) es sich um die Modifikation „Kameras (MX-10 und MX-15) mit erforderlichen Bediengeräten“?
Handelt es sich bei der im sogenannten Blauen Buch des Luftfahrt-Bundesamts für die Luftfahrzeugmuster PC-9 und PC-9/B gelisteten Ergänzung zur Musterzulassung mit der Bezeichnung „Garmin GTX3000 Transponder Installation“ (https://www2.lba.de/dokumente/zuger/emz/emz-kleine-flugzeuge-ab-1997-teil_II.pdf) um eine der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15j der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/8160 und der dazu Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/9082 gelisteten Modifikationen, und wenn ja, handelt
a) es sich um die Modifikation „Navigation-based System for Aerial Targeting (NASAT), inklusive Bedien- und Auswertegeräte“,
b) es sich um die Modifikation „IFF STR 200“,
c) es sich um die Modifikation „Kameras (MX-10 und MX-15) mit erforderlichen Bediengeräten“?
Hatte die Bundesregierung Hinweise darauf erhalten, dass möglicherweise eine oder mehrere Modifikationen an den für die Erbringung der Dienstleistung der LsFZD eingesetzten Luftfahrzeuge nicht zugelassen sein könnten, und wenn ja,
a) wann haben die Hinweise die Bundesregierung erreicht?
b) wie ist die Bundesregierung mit den Hinweisen umgegangen?
c) welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen?
d) haben sich die Hinweise bestätigt?