Deutscher Bundestag Drucksache 20/14625
20. Wahlperiode 17.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Susanne Ferschl, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14196 –
Zukunft der HIV-Prävention und Situation von HIV-positiven Menschen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts leben knapp 100 000 Menschen in
Deutschland mit HIV (Humanes Immundefizienz-Virus). Etwa 90 Prozent
aller Betroffenen haben Kenntnis von ihrer Infektion, können eine gute
Behandlung und Therapie in Anspruch nehmen und oft ein gesundheitlich kaum
eingeschränktes Leben führen (
www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2
024/Ausgaben/28_24.pdf?__blob=publicationFile). Die Anzahl der neu
erkannten HIV-Fälle sinkt leicht. Grundsätzlich haben sich die
Behandlungsmöglichkeiten deutlich verbessert. Dies hat HIV seinen Schrecken genommen.
Doch die Diskriminierung von HIV-positiven Menschen und die mangelhafte
Versorgung von besonders gefährdeten Betroffenengruppen ist nach wie vor
ein Problem.
Insbesondere am Arbeitsplatz und im medizinischen Bereich ist HIV
weiterhin eine Diagnose, die die Betroffenen bei Bekanntgabe Vorurteilen aussetzt,
stigmatisiert, also nachteilig kennzeichnet. In der Befragung „positive
Stimmen 2.0“, der Deutschen Aidshilfe e. V. berichteten 95 Prozent der Befragten
von mindestens einer Diskriminierungserfahrung innerhalb der vergangenen
zwölf Monate (
www.aidshilfe.de/meldung/leben-hiv-heute-vorurteile-schade
n-mehr-infektion). HIV und Aids (Erworbenes Abwehrschwäche-Syndrom)
betrifft bestimmte Personengruppen häufiger als andere. In Deutschland und
vielen weiteren westlichen Staaten sind dies Männer, die Sex mit Männern
haben, Menschen mit intravenösem Substanzkonsum und nach Deutschland
geflohene Menschen, die aus Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen
kommen. HIV bzw. Aids betrifft also Menschen, die meist nicht in der Mitte
der Gesellschaft stehen.
Diese Betroffenengruppen haben ein höheres HIV-Risiko und die
Präventionsmaßnahmen greifen nicht immer ausreichend. Erst im vergangenen Winter
sorgte ein vorläufiger Engpass bei PrEP-Medikamenten (PrEP =
Präexpositionsprophylaxe), also Medikamenten, die vor einer HIV-Infektion schützen, für
Beunruhigung, während weiterhin nicht bei jeder PrEP-Indikation eine
Kostenübernahme stattfindet (
www.aidshilfe.de/hiv-prep/prep-praxen-finden-ko
sten).
Es mehren sich politische und gesellschaftliche Stimmen, die eine direkte oder
indirekte Kriminalisierung von Sexarbeit fordern (Bundestagsdrucksache
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 16. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
20/10384). Und weiterhin sind in vielen Bundesländern Drogenkonsumräume,
die Infektionsrisiken unter Konsumierenden senken, Mangelware (
www.aerzte
blatt.de/nachrichten/154393/Ruf-nach-Drogenkonsumraeumen-in-allen-Bunde
slaendern). Zudem haben Inhaftierte selten Zugang zu Safer-Use-Angeboten
und Substitution sowohl in den Gefängnissen als auch im Maßregelvollzug
(gesundinhaft.eu/wp-content/uploads/substitutionInHaft2015.pdf). Dies ist aus
Sicht der HIV-Prävention nachteilig.
Besonders gravierend sind Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis und andere
Personengruppen mit fehlender Krankenversicherung in Deutschland durch
HIV gefährdet. Aufgrund des Mangels an anonymen Behandlungsangeboten
haben viele Betroffene keinen Zugang zu einer HIV-Therapie.
Auf der globalen Ebene sind in den vergangenen Jahrzehnten große
Fortschritte bei der Eindämmung der HIV-Pandemie erreicht worden. Dennoch
infizieren sich weiterhin jährlich 1,3 Millionen Menschen neu mit dem Virus, sodass
weiterhin Handlungsbedarf besteht. Jede zehnte Neuinfektion betrifft dabei
ein Kind (
www.unaids.org/sites/default/files/media_asset/UNAIDS_FactShee
t_en.pdf). Besonders betroffen sind Menschen in Osteuropa und dem
südlichen Afrika. Doch die Fortschritte sind bedroht. Nach Auffassung der
Fragestellenden besteht ein rechter Kulturkampf in Europa und Nordamerika, der
queere Menschen und andere HIV-Betroffenengruppen einer neuen Welle der
Diskriminierung aussetzt. Weiterhin werden in einigen arabischen und
afrikanischen Staaten queere Menschen nur wegen ihrer Sexualität mit Haft bis hin
zur Todesstrafe bedroht (
www.tagesschau.de/ausland/afrika/uganda-lgbtq-ges
etz-100.html).
Neben der Diskriminierung ist es aber auch der Mangel an globaler
finanzieller Unterstützung, der eine weitere Eindämmung und letztendlich die
Überwindung von HIV und Aids blockiert. UNAIDS beklagte jüngst eine
Finanzierungslücke von 9,5 Mrd US-Dollar im Jahr 2025 (gemessen an den Mitteln,
die im Jahr 2023 zur Verfügung standen) allein für HIV-Programme in den
von HIV besonders betroffenen Staaten (
www.unaids.org/sites/default/files/m
edia_asset/2024-unaids-global-aids-update_en.pdf, S. 17).
Obwohl hochwirksame Behandlungsoptionen für alle Infizierten verfügbar
sein könnten, stirbt weltweit jede Minute ein Mensch an Aids. Der Kampf
gegen Aids kann so nicht gewonnen werden.
1. Welche Formen der Diskriminierung von HIV-positiven Menschen am
Arbeitsplatz, im medizinischen Bereich oder in der Freizeit sind der
Bundesregierung bekannt, welche hiervon betreffen mehrfach diskriminierte
Menschengruppen besonders, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus?
2. Welche konkreten Maßnahmen gegen Stigmatisierung und Vorurteile
ergreift die Bundesregierung, um HIV-positiven Menschen zu
ermöglichen, angstfrei und offen mit ihrer HIV-Infektion umzugehen, und
welche hiervon berücksichtigen explizit die Lebensrealität mehrfach
diskriminierter Menschen, etwa queerer HIV-Positiver?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Ein Teil der Menschen, die mit HIV leben, schildert vielfältige
Stigmatisierungen und Diskriminierungen im Gesundheitsbereich, am Arbeitsplatz oder auch
im Rahmen von Einstellungsuntersuchungen (s. auch Fünfter Gemeinsamer
Bericht der ADS,
www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/
publikationen/BT_Bericht/gemeinsamer_bericht_fuenfter_lang_2024.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=10).
Mit der jährlichen Gemeinschaftsaktion der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA), der Deutschen Aidshilfe (DAH) und der Deutschen
AIDS-Stiftung (DAS) anlässlich des Welt-Aids-Tages werden Vorurteile und
Stigmatisierung gegenüber Menschen mit HIV adressiert.
Zugleich setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Menschen mit HIV zu
ermutigen Stigmatisierungen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen und
unterstützt u. a. die Kontaktstelle HIV-Diskriminierung bei der Deutschen Aidshilfe.
Mit dem Aktionsplan „Queer leben“ hat sich die Bundesregierung einer aktiven
Politik gegen Stigmatisierung und Pathologisierung insbesondere auch von
LSBTIQ* mit HIV verpflichtet (Aktionsplan „Queer leben“,
www.bmfsfj.de/re
source/blob/205126/4826d1e00dc9d02e48f46fa47bb0c3e9/aktionsplan-queer-l
eben-data.pdf, S. 16 f.). Der Umsetzungsbericht der Bundesregierung zum
Aktionsplan wurde am 11. Dezember 2024 vom Bundeskabinett beschlossen
(zugänglich unter
www.bmfsfj.de/resource/blob/251926/aed5f69d15cd7f5b3f60c2
918b2e26c7/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben-data.pdf).
3. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Lage der HIV-Prävention
in Deutschland generell ein, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der
Stigmatisierung von sexuell übertragbaren Infektionen und der
Veränderung (wie z. B. PrEP-Nutzung) von Safer-Sex-Praktiken in der
Bevölkerung?
6. Welche konkreten breitenwirksamen Maßnahmen zur Prävention und
Bekämpfung von HIV setzt die Bundesregierung aktuell um, und welche
sind zukünftig geplant?
Die Fragen 3 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Mit der Initiative LIEBESLEBEN zur Förderung der sexuellen Gesundheit
(
www.liebesleben.de) adressiert die Bundesregierung die Gesamtbevölkerung
und insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene umfassend über
vielfältige Kommunikationskanäle und lebensweltbezogene Maßnahmen, insbesondere
auch im Setting Schule (
www.liebesleben.de/fachkraefte/das-liebesleben-mitm
achprojekt/) und informiert zur Prävention von HIV und anderer STI und damit
verbundene Themen, etwa die Förderung der Sprachfähigkeit über Sexualität.
Ergänzend bietet die DAH zielgruppenspezifische Aufklärungs- und
Präventionsmaßnahmen für besonders von HIV betroffene Gruppen an.
Durch die Einführung der HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) haben sich die
HIV-Präventionsmöglichkeiten in Deutschland erweitert.
4. Wie hat sich der Mitteleinsatz zur Prävention und Bekämpfung von HIV
im Bundeshaushalt seit 2010 entwickelt, und welche Mittel sollen im
Haushalt 2025 hierfür eingestellt werden (bitte nach Jahren und
Haushaltsposten aufschlüsseln)?
Der Mittelansatz zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren
Infektionen (STI) ist im Haushaltstitel 1503 53102 verankert. Auf die Tabelle 1
in der Anlage 1* wird verwiesen.
Der Mittelansatz für 2025 bleibt der Entscheidung des Deutschen Bundestages
in der nächsten Wahlperiode vorbehalten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14625 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß der bundesweit
flächendeckenden Verfügbarkeit kostenloser HIV-Testmöglichkeiten, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus
hinsichtlich der Notwendigkeit konkreter Maßnahmen zur Erhöhung der
Verfügbarkeit von Testkapazitäten und Testmöglichkeiten?
Aus Sicht der Bundesregierung steht in Deutschland ein ausreichendes HIV-
Testangebot zur Verfügung. Dieses wird je nach Land oder Kommune in der
Regel kostenfrei oder zumindest für einkommensschwache Personen kostenlos
angeboten.
7. Plant die Bundesregierung, eine Erfassung des HIV-Status in beruflichen
Bewerbungsverfahren zukünftig explizit zu verbieten, und wenn nein,
warum nicht?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch potenzielle Arbeitgeber in
Bewerbungsverfahren richtet sich nach den Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Für die Verarbeitung
besonderer Kategorien personenbezogener Daten gelten dabei besonders strenge
Vorgaben; eine Verarbeitung ist nur im Ausnahmefall zulässig. Die Durchführung
oder Anforderung eines HIV-Tests ist nach geltendem Recht regelmäßig nicht
erforderlich, da das Vorliegen einer Infektion regelmäßig nicht die Eignung zur
Berufsausübung beeinträchtigt, und zudem im Rahmen moderner
Behandlungsmethoden lediglich eine sehr geringfügige Ansteckungsgefahr besteht.
8. Mithilfe welcher Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass an
Aids Erkrankte und HIV-positive Menschen, die aufgrund ihrer Infektion
dauerhaft von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit betroffen sind oder
zwischenzeitlich betroffen waren, vor Armut geschützt sind?
Grundsätzlich steht allen Personen, bei denen finanzielle Hilfebedürftigkeit
vorliegt, Leistungen der sozialen Mindestsicherung zur Sicherung ihres
Lebensunterhalts zu. Hilfebedürftigkeit besteht, wenn das eigene Einkommen und
Vermögen einer Person sowie Einkommen und Vermögen einer mit ihr
zusammenlebenden Person nicht ausreichen, um die für den existenznotwendigen
Lebensunterhalt erforderlichen Bedarfe abzudecken. Dies gilt auch für Personen,
die aus gesundheitlichen Gründen aktuell oder dauerhaft keiner
Erwerbstätigkeit nachgehen können. Zu den lebensunterhaltssichernden Leistungen zählt
neben dem Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bei Vorliegen
einer vollen Erwerbsminderung auf Dauer bei Erfüllung der übrigen
Voraussetzungen unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Damit wird
sichergestellt, dass jedem Menschen ein Leben in Würde und ein Mindestmaß
an Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die soziale Lage derjenigen Menschen
ein, die sich meist mit HIV, aber auch mit HCV (Hepatitis-C-Virus)
sowie weiteren Viruserkrankungen infizierten, deren Infektion auf
kontaminierte Blutprodukte zurückzuführen ist, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus für die zukünftige Finanzierung der
Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte
Personen?
Die Verbesserung der Lebenslage der von kontaminierten Blutprodukten
betroffenen Personen ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Daher hat
die Bundesregierung im Jahr 2024 eine Studie zur Lebenssituation derjenigen
Personen in Auftrag gegeben, die durch Blutprodukte mit HIV infiziert wurden
und in den personellen Anwendungsbereich des HIV-Hilfegesetzes fallen.
Neben der gesundheitlichen und finanziellen wird dabei auch die soziale Lage
der Betroffenen untersucht. Die Studie befindet sich derzeit in der Feldphase.
10. Inwiefern haben nach Auffassung der Bundesregierung HIV-positive
Menschen ohne Krankenversicherung im Allgemeinen die Möglichkeit,
eine angemessene Behandlung in Anspruch zu nehmen, und im
Besonderen die Infizierten ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland die Möglichkeit,
dies ohne Angst vor einer Abschiebung zu tun?
11. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die bundesweit
flächendeckende Verfügbarkeit von Clearingstellen ein, die Menschen ohne
Krankenversicherungsstatus, Geflüchteten und Menschen ohne
Aufenthaltsgenehmigung die anonyme Inanspruchnahme medizinischer
Leistungen etwa zur HIV- bzw. Aids-Therapie ermöglichen können, und die
helfen bzw. versuchen können, diesen Personengruppen möglichst einen
Krankenversicherungsschutz zu vermitteln?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht für alle Personen unabhängig von ihrer Herkunft die Möglichkeit des
Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung. Wesentliche Voraussetzung für die
Inanspruchnahme von gesundheitlichen Leistungen ist grundsätzlich die
Realisierung einer Absicherung im Krankheitsfall beispielsweise über das
Asylbewerberleistungsgesetz oder die Sozialhilfe.
Die Ausgestaltung von Beratungs-, Untersuchungs- und Behandlungsangeboten
liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung begrüßt die
Schaffung von Clearingstellen auf Landesebene, über die Menschen ohne
Versicherung häufig eine Krankenversicherung vermittelt werden kann sowie die
Schaffung von Fonds, durch die die Behandlungskosten von Menschen ohne
Versicherung abgedeckt werden können.
12. Welche konkreten sensiblen und nichtstigmatisierenden Maßnahmen zur
Erkennung und Behandlung von HIV ergreift die Bundesregierung für
Menschen, die aus Gebieten mit hoher HIV-Inzidenz wie etwa dem
südlichen Afrika, der Ukraine und Russland nach Deutschland geflohen sind?
Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sind auf eine
diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung aller Bevölkerungsgruppen
ausgerichtet. Ein mehrsprachiges Informationsangebot der BZgA (
www.zanzu.de)
dient der Erhöhung der Gesundheitskompetenz von Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte. Hierbei werden sowohl Aspekte zur Aufklärung über die
gesundheitlichen Versorgungmöglichkeiten allgemein als auch zur Aufklärung
über HIV und die HIV-Versorgung berücksichtigt.
Auch das mehrsprachige Internetportal
www.migration-gesundheit.bund.de
bietet eine Vielzahl an Broschüren und Informationsmaterialien in
verschiedenen Sprachen zum deutschen Gesundheitswesen und verschiedenen
Gesundheitsthemen, u. a. stehen verschiedene mehrsprachige Informationsmaterialien
zum Thema HIV zur Verfügung.
Die Bundesregierung fördert Projekte der DAH, die den Abbau von
Stigmatisierung und den Zugang zu Aufklärungs- und Informationsmaterialien für
afrikanische Gemeinschaften fördern. Zusätzlich hat die Bundesregierung im Jahr
2022 die DAH unterstützt, um für ukrainische und russischsprachige
Geflüchtete umfangreiche Übersetzungen von Aufklärungs- und
Informationsmaterialien zu ermöglichen.
Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wurden ergänzend Informationen zur
medizinischen Versorgung in Deutschland auf der Internetseite:
www.germany
4ukraine.de zur Verfügung gestellt.
13. Inwiefern verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung alle Menschen
mit einer PrEP-Indikation in Deutschland, deren Behandlung nicht von
deren Krankenkasse übernommen wird, über ausreichende finanzielle
Mittel, um die Kosten ihrer PrEP-Behandlung selbst zu tragen, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
14. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auch alle
privaten Krankenversicherungen die PrEP bei vorliegender Indikation für die
entsprechenden Risikogruppen übernehmen?
Die Bundesregierung hat sich in Gesprächen mit privaten
Krankenversicherungsunternehmen sowie dem Verband der privaten Krankenversicherungen
dafür eingesetzt, die Kostenerstattung für die HIV-PrEP vorzusehen. Eine
gesetzliche Verpflichtung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
flächendeckend wohnortnahe Vorhaltung von PrEP-Behandlungsmöglichkeiten
auch in ländlichen Gebieten Deutschlands sicherzustellen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Zahl der die HIV-PrEP
verschreibenden Ärztinnen und Ärzte insbesondere auch in ländlichen Regionen
weiter erhöhen wird. Zum 1. Juli 2024 wurde durch die Vertragspartner im
Bundesmantelvertrag vereinbart, die fachlichen Anforderungen an eine
Genehmigung zu vereinfachen mit dem Ziel, die flächendeckende Versorgung von
Versicherten, die einen Anspruch auf die HIV-PrEP haben, zu verbessern.
Vereinbart wurde eine kürzere Hospitation, Online-Fortbildungen sowie eine
geringere Anzahl der behandelten Personen im Zusammenhang mit dem Nachweis
der fachlichen Befähigung zur HIV-PrEP gegenüber der Kassenärztlichen
Vereinigung. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen der HIV-PrEP erfolgt zudem
extrabudgetär.
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung nach den Erfahrungen
des Winters 2023/2024, damit sich zukünftig Fälle von Engpässen bei
HIV-Medikamenten und PrEP-Präparaten nicht wiederholen können?
Die Bundesregierung setzt sich auf verschiedenen Ebenen für Maßnahmen
gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln ein.
Zur Verbesserung der Versorgung mit Arzneimitteln wurden mit dem
Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz
(ALBVVG) vom 19. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 197) die gesetzlichen
Bestimmungen so verändert, dass Deutschland als Absatzmarkt für
Arzneimittel wieder attraktiver wird. Entsprechende Rahmenbedingungen wurden bei
den Ausschreibungen der Rabattverträge und neuen Möglichkeiten zur
Preisanhebung verbessert.
Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Arzneimittelbasisrechtsakte hat die EU-
Kommission Vorschriften zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in der
EU und zur Behebung von Engpässen durch spezifische Maßnahmen vorgelegt.
Hierzu zählen unter anderem strengere Verpflichtungen der pharmazeutischen
Unternehmer, potenzielle oder tatsächliche Engpässe im Vorfeld einer
geplanten Unterbrechung zu melden. Die Beratungen auf EU-Ebene dauern an.
17. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß der Verfügbarkeit von
Drogenkonsumräumen, Drug-Checking und Safer-Use-Materialien in
Deutschland unter dem Gesichtspunkt der HIV-Prävention, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
18. Inwiefern wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass auch als Beitrag
zur HIV-Prävention in allen Bundesländern flächendeckend
Drogenkonsumräume, Drug-Checking und Safer-Use-Materialien angeboten
werden?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Die in den Fragen angesprochenen Maßnahmen können wesentlich zu einer
Reduzierung der mit dem Drogenkonsum einhergehenden Risiken, zum Teil auch
zur Reduktion von HIV-Übertragungen, beitragen. Die Bundesregierung hat im
Betäubungsmittelgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die
eine Umsetzung von Drogenkonsumräumen und Drug-Checking durch die
Länder ermöglichen. Die Verfügbarmachung entsprechender Angebote sowie
die Vergabe von Safer-Use-Materialien liegt im Zuständigkeitsbereich der
Länder und Kommunen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß der wohnortnahen
Verfügbarkeit von Substitutionsbehandlungen in Deutschland unter dem
Gesichtspunkt der HIV-Prävention, und welche Schlussfolgerungen zieht
die Bundesregierung hieraus?
20. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um auch
als Beitrag zur HIV-Prävention eine bundesweit flächendeckend
wohnortnahe Verfügbarkeit von Substitutionsbehandlungen sicherzustellen
und Gefährdungen der Versorgungssicherheit entgegenzuwirken?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Das Substitutionsregister leistet als bundesweites Überwachungsinstrument auf
der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen einen wichtigen Beitrag zum
Patientenschutz sowie zur Sicherheit und Kontrolle des
Betäubungsmittelverkehrs im Rahmen der Substitutionsbehandlungen. Der Bericht des
Substitutionsregisters enthält Angaben zum rechtlichen Hintergrund, zum
Meldeverfahren und zur Nutzung der Daten des Substitutionsregisters. Des Weiteren sind
aktuelle Zahlen zu Substitutionspatientinnen und -patienten, substituierenden
Ärztinnen und Ärzten und verschriebenen Substitutionsmitteln sowie deren
Entwicklung in den vergangenen Jahren dargestellt. Diese Daten sind über den
Link
www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Substitutionsregister/_node.html
abrufbar. Aus den Daten des Registers ergeben sich auch Anhaltspunkte zur
regionalen Verbreitung der Versorgung, allerdings nicht unmittelbar in Bezug auf
die Wohnortnähe des Behandlungsangebots.
Der Auftrag zur Sicherstellung der Substitutionsbehandlung liegt grundsätzlich
bei den Ländern und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die
Aktualisierungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung in den letzten Jahren
hatten das Ziel, betäubungsmittelrechtliche Grundlagen zu schaffen, um
Patientinnen und Patienten, die Substitutionspräparate erhalten, bestmöglich zu
versorgen und die Flexibilität dieser Behandlungsform zu stärken.
21. Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Lage von HIV-Prävention,
PrEP-Versorgung, HIV-Behandlung und Substitution bei Gefangenen in
deutschen Haftanstalten sowie bezogen auf deren Weiterbetreuung nach
der Haftentlassung ein (bitte bei den Bundesländern erfragen, Antwort
bitte nach Bundesländern aufgliedern)?
22. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung eine zukünftig
adäquate HIV-Prävention, PrEP-Versorgung, HIV-Behandlung und
Substitution in Haftanstalten sowie lückenlose Weiterversorgung der
Gefangenen nach ihrer Haftentlassung (bitte nach Bundesländern aufgliedern)?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Der Straf- und Untersuchungshaftvollzug liegt seit der Föderalismusreform in
der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder. Die Fragen betreffen daher
ausschließlich Sachverhalte im Verantwortungsbereich der Länder. Der
parlamentarische Informationsanspruch gegenüber der Bundesregierung erstreckt sich
nicht auf Gegenstände, die keinen Bezug zum Verantwortungsbereich der
Bundesregierung haben, insbesondere weil sie sich außerhalb der Zuständigkeit der
Bundesregierung befinden (BVerfGE 124, 161 [189, 196]; 139, 194 [227]).
23. Mithilfe welcher Maßnahmen wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass
die Risiken einer HIV-Übertragung insbesondere unter
drogengebrauchenden Inhaftierten minimiert werden, etwa durch die Bereitstellung
von Safer-Use-Materialien, Drug-Checking und Spritzentausch in
Haftanstalten?
Die Bundesregierung fördert über die DAH Veranstaltungsreihen für Inhaftierte
und Bedienstete von Justizvollzugsanstalten, insbesondere auch im Hinblick
auf Infektionskrankheiten, Risikomanagement und den Abbau von
Diskriminierung. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der Prävention von HIV,
Hepatitis B und Hepatitis C.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen und den
Gesundheitsschutz von Sexarbeitenden unter dem Gesichtspunkt der HIV-
Prävention, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus?
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Arbeitsbedingungen und den Gesundheitsschutz von Sexarbeitenden unter dem
Gesichtspunkt der HIV-Prävention zukünftig zu verbessern?
Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Der Schutz vor einer HIV-Infektion für Menschen in der Prostitution ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Für die Umsetzung sind die Länder
und Kommunen zuständig.
In Bezug auf die HIV-Prävention ist zudem auf die Kondompflicht nach § 32
des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) hinzuweisen. Das Gesetz wird
derzeit evaluiert. Dabei werden auch in der Prostitution Tätige miteinbezogen.
Die Bundesregierung hat die Studie „Sexuelle Gesundheit und HIV/STI-
Präventionsbedarfe und -strategien von Sexarbeitenden“ der DAH gefördert. Der
niedrigschwellige Zugang zur HIV-PrEP ist danach ein wichtiger Baustein in
der Prävention von HIV für Menschen in der Prostitution. Die Bundesregierung
fördert die DAH bei der Umsetzung diesbezüglicher Maßnahmen und setzt sich
dafür ein, dass der Zugang verbessert wird.
26. Inwieweit würde sich eine Kriminalisierung von Sexarbeit (z. B. durch
Einführung des sog. Nordischen Modells) in Deutschland nach
Auffassung der Bundesregierung auf die Arbeitsbedingungen und den
Gesundheitsschutz von Sexarbeitenden unter dem Gesichtspunkt der HIV-
Prävention auswirken, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten dazu vor, wie sich eine
Kriminalisierung der Prostitution in Deutschland auf die Arbeitsbedingungen
und den Gesundheitsschutz von in der Prostitution tätigen Personen konkret
unter dem Gesichtspunkt der HIV-Prävention auswirken würde.
Ob etwaige Gesetzesänderungen im Bereich der Prostitution erforderlich sind,
soll sachlich und evidenzbasiert auf Grundlage der derzeit gemäß § 38
ProstSchG laufenden Evaluation des ProstSchG beurteilt werden. Dabei wird
der Gesundheitsschutz der in der Prostitution Tätigen wesentlich sein.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die globale Verfügbarkeit von
antiretroviralen Medikamenten und PrEP sowie HIV-Präventionsangeboten,
insbesondere bezogen auf die Regionen mit besonders hohen HIV-
Prävalenzen und die Entwicklung der globalen HIV-Infektionszahlen?
Insgesamt haben sich große Fortschritte in der HIV-Bekämpfung erzielen
lassen: Im Jahr 2023 erreichte die weltweite Zahl der HIV-Neuinfektionen
(1,3 Millionen) und Todesfälle (630 000) den bisher niedrigsten Stand. Dies ist
unter anderem durch den Fokus auf Prävention und die Behandlung von
Menschen, die mit HIV leben, möglich gewesen: Im Jahr 2023 hatten 30,7
Millionen Menschen Zugang zu antiretroviralen Arzneimitteln (78 Prozent der HIV-
positiven Bevölkerung) und die Nutzung der HIV-PrEP stieg auf 3,5 Millionen
Menschen.
Trotz großer Fortschritte muss der Kampf gegen HIV konsequent weitergeführt
und verstärkt auf die Bedarfe marginalisierter und Schlüsselgruppen sowie
Frauen und Mädchen eingegangen werden.
Vielversprechend scheinen langwirkende Arzneimittel, die auch zur Prophylaxe
eingesetzt werden können und die nur alle 3 bis 6 Monate injiziert werden
müssen und damit auch neue Optionen der HIV-Prävention bieten. Diese
Arzneimittel werden derzeit mit deutscher Unterstützung sowie der internationalen
Gemeinschaft für wichtige Zielgruppen im globalen Süden verfügbar gemacht.
28. Mit welchen konkreten Maßnahmen wirkt die Bundesregierung darauf
hin, dass für alle zugelassenen Wirkstoffe zur antiretroviralen HIV-
Behandlung oder PrEP auch preisgünstige Pharmazeutika bzw. Generika
sowohl in Deutschland als auch weltweit zur Verfügung stehen, um die
lückenlose Finanzierung jeder HIV-Therapie und PrEP sowohl auf
individueller als auch internationaler Ebene sicherzustellen?
Die Bundesregierung engagiert sich auf verschiedenen Ebenen dafür, den
Zugang zu HIV-Arzneimitteln weltweit zu gewährleisten. Im Zentrum stehen
dabei die Sicherstellung der Finanzierung von HIV-Therapien sowie die Stärkung
der regionalen pharmazeutischen Produktion, z. B. in Afrika.
Ein entscheidender Akteur im weltweiten Kampf gegen HIV ist der Globale
Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM). Seit
seiner Gründung hat der Fonds durch sein Engagement dazu beigetragen,
65 Millionen Menschenleben zu retten. Im Jahr 2023 hatten 78 Prozent der
Menschen in Ländern, in denen der GFATM investiert, Zugang zur
antiretroviralen Therapie. Dies ist eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu nur 22
Prozent im Jahr 2010. Der GFATM hat unter anderem auch wichtige Beiträge bei
der Bereitstellung innovativer Präventionsmittel wie z. B. dem Dapivirin-
haltigen Vaginalring geleistet, der besonders für Frauen großes Potenzial zur HIV-
Prävention bietet. Zusätzlich arbeitet der GFATM bereits mit Partnern
zusammen, um den Zugang zur langwirksamen HIV-PrEP in Low and Middle Income
Countries (LMICs) zu ermöglichen.
Die Bundesregierung unterstützt ferner zur Förderung freiwilliger
Technologietransfers den Medicine Patent Pool (MPP) seit 2021 mit 7,5 Mio. Euro.
Gemeinsam mit der EU unterstützt die Bundesregierung außerdem in der
Region der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (Southern African
Development Community – SADC) die lokale Produktion des Wirkstoffs
Dolutegravir sowie mehrere Hersteller generischer HIV-Arzneimittel.
29. In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2010 internationale
Programme zur Bekämpfung von HIV und Aids unterstützt, und welche
Investitionen in welcher Höhe sind zukünftig geplant (bitte nach Jahren
und Haushaltsposten aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt nachhaltig internationale Programme zur
Bekämpfung von HIV. Finanzielle Beiträge an das gemeinsame Programme UN-
AIDS (2010 bis 2024) sind in Tabelle 2 der Anlage 1* aufgeführt. Finanzielle
Beiträge an den Globalen Fonds (2010 bis 2024) sind in Tabelle 3 der
Anlage 1* aufgeführt.
In den Jahren 2021 und 2022 wurde ferner aus Haushaltstitel 2303 68701
Unterstützung an UNITAID (
https://unitaid.org/uploads/Unitaid-strategy-2017-
2021_Dec-2017.pdf) geleistet. Auf den Bereich HIV/AIDS sind gemäß Mandat
der Organisation etwa 15 000 Euro entfallen.
Kosten für die Bereitstellung von Sachverständigen für UNAIDS aus Kapitel
2305 68603 sind in Tabelle 4 der Anlage 1* aufgeführt. Im Jahr 2025 wird eine
weitere Stelle für den Stellenbereich UNAIDS Governance Officer External
Relations Department in Genf gefördert.
30. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
von UNAIDS, dass für 2025 eine Finanzierungslücke von 9,5 Mrd. US-
Dollar für HIV-Programme in besonders betroffenen Ländern bestehe
(gemessen an den Mitteln, die im Jahr 2023 zur Verfügung standen;
www.unaids.org/sites/default/files/media_asset/2024-unaids-global-aids-
update_en.pdf, S. 17), und durch welche Maßnahmen stellt die
Bundesregierung sicher, dass das 95-95-95-Ziel im Jahr 2025 und die
Beendigung von Aids als Bedrohung der öffentlichen Gesundheit bis zum Jahr
2030 weltweit erreicht werden kann?
Die Bundesregierung ist seit Jahren viertgrößter staatlicher Geber beim
Globalen Fonds und unter den zehn größten Gebern bei UNAIDS. Damit leisten wir
einen wichtigen Beitrag zu den globalen Anstrengungen, HIV zu beenden und
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14625 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
die globalen Ziele zu erreichen. Dabei wirken wir auch darauf hin, dass die
Länder größere Eigenanteile an ihren Gesundheitsausgaben übernehmen.
Anlage 1 zu den Antworten auf die Frage 4 und Frage 29, KA BT-Drs. 20/14196
Tabelle 1 zur Antwort auf die Frage 4: Mitteleinsatz zur Prävention und Bekämpfung von HIV im Bundeshaushalt seit 2010 im Haushaltstitel 1503 53102
(Stand: 9. Januar 2025)
Jahr
Mitteleinsatz
(in Tausend Euro)
Kapitel Titel des Einzelplans 15 Zweckbestimmung
2010 13.203 1502 531 16 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung
2011 13.000 1502 531 16 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung
2012 12.350 1502 531 16 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung
2013 11.150 1502 531 16 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung
2014 11.575 1502 531 16 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung
2015 11.900 1502 531 16 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDS-Bekämpfung
2016 11.900 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
2017 11.900 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
2018 12.240 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
2019 13.580 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
2020 13.880 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
2021 14.300 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
2022 12.580 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
2023 12.580 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
2024 13.080 1503 531 02 Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten
Quelle: Bundeshaushaltsplan 2010-2024, Einzelplan 15
Anlage 1 zu den Antworten auf die Frage 4 und Frage 29, KA BT-Drs. 20/14196
Tabelle 2 zur Antwort auf die Frage 29: Finanzielle Beiträge an das gemeinsame Programm UNAIDS (2010-2024)
(Stand 9. Januar 2025)
Betrag
(in EURO)
HH Titel
2010 4.000.000 2303 68701
2011 2.000.000 2303 68701
2012 2.500.000 2303 68701
200.000 2301 89603
2013 2.500.000 2303 68701
2014 1.500.000 2303 68701
2015 2.300.000 2303 68701
2016 2.700.000 2303 68701
2017 7.400.000 2303 68701
2018 0 0
2019 5.400.000* 1505 53204
2020 5.000.000 1505 53204
20.000.000 1503 68403
2021 5.400.000* 1505 53204
5.000.000 1503 68403
2022 9.050.000 1505 53204
1.500.000 0501 68712
2023 4.750.000 1505 53204
2024 6.750.000 1505 68601
2025 6.750.000 (HH Plan)
* inkl. Finanzmittel an UNODC/HIV als Teil der gemeinsamen UNAIDS Arbeitsprogrammes
Quelle: Bundeshaushaltsplan 2010-2024
Anlage 1 zu den Antworten auf die Frage 4 und Frage 29, KA BT-Drs. 20/14196
Tabelle 3 zur Antwort auf die Frage 29: Finanzielle Beiträge an den Globalen Fonds (2010-2024)
(Stand 9. Januar 2025)
Betrag
(in EURO)
HH Titel
2010 119.500.000 2303 896 07
2011 152.500.000 2303 896 07
2012 200.000.000 2303 896 07
2013 800.000.000 2303 896 07
2014 45.000.000 2303 896 07
2015 10.000.000 2303 896 07
2016 640.000.000** 2303 896 07
37.000.000*** 2301 896 03
2017 20.000.000 2303 896 07
2018 25.000.000 2303 896 07
2019 1.050.000.000 (inkl. Zusage für
Dreijahreszeitraum 2020-2022)
2303 896 07
2020 150.000.000* 2303 896 07
2021 140.000.000* 2303 896 07
2022 175.000.000* und
1.200.000.000** (Zusage für
Dreijahreszeitraum 2023-2025)
2303 896 07
2023 0 2303 896 07
2024 0
* COVID-19 Zusatzbeiträge /ACT-A
** zusätzlich je 100 Mio. EUR Schuldenumwandlung
*** über TZ-Begleitvorhaben BACKUP umgesetzte Maßnahmen
Quelle: Bundeshaushaltsplan 2010-2024
Anlage 1 zu den Antworten auf die Frage 4 und Frage 29, KA BT-Drs. 20/14196
Tabelle 4 zur Antwort auf die Frage 29: Finanzielle Beiträge von JPO (Sachverständigen) für UNAIDS (2010-2024)
(Stand 9. Januar 2025)
Betrag
(in USD)
2010 0,00
2011 0,00
2012 168.281,00
156.594,00
73.138,00
2013 155.210,00
85.886
2014 178.876,00
155.657,00
2015 138.775,00
187.933,00
127.662,00
2016 175.094,00
157.783,00
2017 158.171,00
2018 164.717,00
149.454,00
2019 130.161,00
2020 130.161,00
2021 180.572,00
193.891,00
2022 141.854,00
135.728,00
128.178,00
72.974,00
70.577,00
2023 138.121,00
Betrag
(in USD)
70.577,00
2024 103.848,00
72.269,00
127.330,00
Gesamt 3.843.586,00
Quelle: BFIO
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