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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzmarktdigitalisierung und Kryptowerte

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.01.2025

Aktualisiert

21.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1419712.12.2024

Finanzmarktdigitalisierung und Kryptowerte

der Abgeordneten Christoph Meyer, Dr. Volker Redder, Pascal Kober, Renata Alt, Christian Bartelt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Ann-Veruschka Jurisch, Karsten Klein, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Dr. Thorsten Lieb, Michael Georg Link (Heilbronn), Frank Schäffler, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Während der letzten Jahre ist die Digitalisierung des Finanzmarkts weiter vorangeschritten. Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) dient in Deutschland u. a. der Umsetzung des Digital Operational Resilience Acts (DORA-Paket) und der Markets in Crypto-Assets-Verordnung (MiCA-Verordnung) der Europäischen Union (EU). Das Gesetz wurde am 24. April 2024 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Eine abschließende parlamentarische Lesung ist bis zum Tag der Einreichung dieser Kleinen Anfrage noch nicht erfolgt.

Im Bereich der Kryptowerte hat es in den vergangenen Monaten weiterhin ein großes Wachstum gegeben, nicht zuletzt befeuert durch die US-Präsidentschaftswahl.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz, das in einem Ausschuss des Deutschen Bundestages abschließend beraten und beschlossen wurde, über mehrere Monate hinweg nicht durch eine 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag rechtswirksam wird, und wenn ja, welche konkreten Erkenntnisse liegen vor?

2

Wie viele Unternehmen aus dem internationalen Kryptosektor sind an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) herangetreten, um eine Lizenz nach MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) bei der BaFin zu beantragen?

3

Liegen der BaFin Erkenntnisse darüber vor, ob neue oder ausländische Unternehmen wegen der Verzögerung des Inkrafttretens des FinmadiG auf die Stellung einer Lizenz in Deutschland verzichtet haben und sich im europäischen Ausland ansiedeln?

4

Wie viele deutsche Bestandsunternehmen im Kryptomarkt sind an die BaFin damit herangetreten, dass sie durch das europäische Passporting eine Lizenz nach MiCA in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union beantragen wollen?

5

Wie viele Cyberangriffe auf IT-Dienstleister im Finanzsektor sind der Bundesregierung aus den Jahren 2023 und 2024 bekannt?

6

Ist die deutsche Bankenaufsicht aktuell in der Lage, sich ein vollständiges Bild über die Cyberbedrohungslage im Finanzsektor zu verschaffen, und auf welcher Gesetzesgrundlage wird dieses Lagebild erstellt?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung den europäischen Markt bezüglich dessen, dass die EU mit der MiCA-Verordnung international eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Kryptowerten eingenommen hat, im Vergleich zu Regionen der Welt, wie zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika, oder zu Großbritannien?

8

Erwartet die BaFin vor dem Hintergrund ihrer Studie, nach der etwa 32 Prozent der Generationen Y und Z in den vergangenen zwei Jahren in Kryptowerte investiert haben (siehe www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/fa_bj_2409_Finfluencer.html) einen weiteren Anstieg in den kommenden Jahren?

9

Ist der Anteil von Kryptoinvestoren im internationalen Vergleich in Deutschland aus Sicht der BaFin eher hoch oder niedrig?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die BaFin daraus, dass Nutzer von Social-Media eher in Kryptowerte investieren (vgl. die in Frage 8 genannte BaFin-Studie)?

11

Setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass in der EU Krypto-ETFs (Exchange Traded Funds) bislang nicht zugelassen sind, auf europäischer Ebene für die Ermöglichung von Krypto-ETFs ein?

12

Inwiefern hat die Bundesregierung seit Dezember 2021 bis heute Fortschritte in der steuerlichen Behandlung von Kryptoinvestments erzielt?

13

Ist aus Sicht der Bundesregierung die steuerliche Einstufung von Kryptowährungen als „anderes Wirtschaftsgut“ beizubehalten?

Berlin, den 4. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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