Vorläufige Haushaltsführung 2025
der Abgeordneten Christoph Meyer, Otto Fricke, Karsten Klein, Torsten Herbst, Dr. Thorsten Lieb, Claudia Raffelhüschen, Frank Schäffler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Christian Bartelt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach der ersten Lesung vom 10. bis 13. September 2024 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Bundestagsdrucksache 20/12400) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen. Am 25. September 2024 hatten die parlamentarischen Beratungen des Haushaltsentwurfs 2025 mit den ersten Einzelplänen des Bundeshaushaltsplans 2025 im Haushaltsausschuss begonnen. Seit der Entlassung des Bundesministers der Finanzen, Christian Lindner, aus seinem Amt am 6. November 2024 wurde die Beratung der noch ausstehenden Einzelpläne im Haushaltsausschuss mehrfach vertagt. Die regierungsstützenden Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2025 bisher weder gestoppt noch abgesetzt.
Es besteht durch die wiederholten Vertagungen der Einzelplanberatungen die Gefahr, dass der Bundeshaushalt 2025 nicht rechtzeitig zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. In diesem Fall würde das neue Jahr mit einer vorläufigen Haushaltsführung nach Artikel 111 des Grundgesetzes (GG) beginnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2025 noch in diesem Jahr abgeschlossen werden?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass es zu Beginn des Jahres 2025 zu einer vorläufigen Haushaltsführung kommen wird, trifft die Bundesregierung entsprechende Vorbereitungen?
Ab wann geht die Bundesregierung mit Blick auf das laufende parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2025 davon aus, dass das Jahr 2025 mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnt?
Wann wird das Bundesministerium der Finanzen das Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung an die bewirtschaftenden Ressorts versenden?
Welche Vorkehrungen trifft das Bundesministerium der Finanzen, um im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung im kommenden Jahr 2025 mit seinen Entscheidungen über die Einwilligung in über- oder außerplanmäßige Ausgaben nach Artikel 112 GG eine Beeinflussung des Bundestagswahlkampfes 2025 zu vermeiden?
Wird es im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gesonderte Regelungen für die Sondervermögen des Bundes geben, wie es z. B. im Rahmen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2022 für die Bewirtschaftung der Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKF) der Fall gewesen ist?
Werden sich die Bewirtschaftungsregeln im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2025 von den Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2024 unterscheiden, und wenn ja, worin?
Wird sich die vorläufige Haushaltsführung in 2025 als Referenz wie zuletzt üblich auf den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 beziehen, und wenn nein,
a) wird sich die vorläufige Haushaltsführung für das Jahr 2025 auf den Haushaltsplan 2024 als Referenz beziehen,
b) wird dabei der Entwurf für den Nachtragshaushalt 2024 mit berücksichtigt,
c) gab es in der Vergangenheit Fälle, bei denen für die vorläufige Haushaltsführung nicht der vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf für das entsprechende Jahr, sondern ein Haushalt aus dem Vorjahr als Referenz herangezogen wurde?
Bis wann wird die vorläufige Haushaltsführung aus Sicht der Bundesregierung andauern, und welche Quotierung wird das Bundesministerium der Finanzen auf Basis dieser Abschätzung insbesondere für die Titel der Hauptgruppen 5 und 6 vornehmen?
Wird die Bundesregierung Beschlüsse des Haushaltsausschusses (z. B. Maßgabenbeschlüsse) und Beschlüsse des Deutschen Bundestages wie Entschließungsanträge bei der vorläufigen Haushaltsführung berücksichtigen?
a) Wenn ja, wie genau werden sich die Beschlüsse jeweils auf die Bewirtschaftung der von ihnen adressierten Haushaltstitel auswirken?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushaltsentwurfs 2025 bereits im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossenen Deckblätter bei der vorläufigen Haushaltsführung berücksichtigen?
a) Wenn ja, wie genau werden sich die bereits beschlossenen Deckblätter jeweils auf die Bewirtschaftung der von ihnen adressierten Haushaltstitel auswirken?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird die Bundesregierung die Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht berücksichtigen?
Ist es nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung möglich, im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung im kommenden Jahr aus dem Titel 1202 831 01 „Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG“ Eigenkapital an die Deutsche Bahn AG auszuzahlen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn nein, warum nicht?
Geht die Bundesregierung bei ihren Vorbereitungen für den Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2025 im kommenden Jahr weiterhin von einer zunehmenden wirtschaftlichen Belebung in den kommenden beiden Jahren und einem BIP (Bruttoinlandsprodukt)-Wachstum von 1,1 Prozent im Jahr 2025 aus?
Wie wird die Bundesregierung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung mit den sogenannten Zulaufvermerken in den Etats des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Finanzen umgehen, auf deren Grundlage für das Jahr 2025 zur Übernahme von Anwärtern des Zolls und der Bundespolizei (BPol) 1 000 Planstellen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (Kap. 0625, BPol) und 1 039 Planstellen beim Bundesministerium der Finanzen (Kap. 0813, Zoll) geschaffen werden sollen?
a) Wird die Bundesregierung diese Stellen während einer vorläufigen Haushaltsführung ausbringen?
b) Wenn nein, welche Lösung wird die Bundesregierung den Anwärtern für die Bundespolizei und den Zoll anbieten?
Welche Regelungen werden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für Beschaffungsvorlagen des Bundesministeriums der Verteidigung gelten?