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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zusätzliche Haushaltsbelastungen 2024

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

23.12.2024

Aktualisiert

13.01.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1416311.12.2024

Zusätzliche Haushaltsbelastungen 2024

der Abgeordneten Christoph Meyer, Claudia Raffelhüschen, Otto Fricke, Karsten Klein, Torsten Herbst, Dr. Thorsten Lieb, Frank Schäffler, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Christian Bartelt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Maximilian Funke-Kaiser, Martin Gassner-Herz, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Ulrike Harzer, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Ria Schröder, Anja Schulz, Dr. Stephan Seiter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Jens Teutrine, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 15. Oktober 2024 einen Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 3,2 Mrd. Euro bei Kapitel 1101 Titel 681 12 (Bürgergeld) gestellt (Ausschussdrucksache 20(8)7098). Das Bundesministerium der Finanzen hat am 8. November 2024 den Deutschen Bundestag darüber informiert, dass es die überplanmäßige Ausgabe ohne die vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses bewilligt hat, da nicht bis zur nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses am 13. November 2024 gewartet werden könne (laut Schreiben des Staatssekretärs Dr. Wolf Heinrich Reuter vom 8. November 2024 an die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bärbel Bas).

Ebenfalls am 15. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 1,3 Mrd. Euro bei Kapitel 1101 Titel 632 11 (Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, KdU), gestellt (Ausschussdrucksache 20(8)7099). Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13. November 2024 den Deutschen Bundestag darüber informiert, dass es auch diese überplanmäßige Ausgabe ohne die vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bewilligt hat, da nicht bis zur nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses am selben Tag, den 13. November 2024, gewartet werden könne (laut Schreiben des Staatssekretärs Dr. Steffen Meyer vom 13. November 2024 an die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bärbel Bas).

Auch am 13. November 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 85 Mio. Euro bei Kapitel 1102 Titel 632 01 (Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) gestellt. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18. November 2024 den Deutschen Bundestag darüber informiert, dass es auch diese überplanmäßige Ausgabe ohne die vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses bewilligt hat, da nicht bis zur nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. Dezember 2024 gewartet werden könne (laut Schreiben des Staatssekretärs Dr. Steffen Meyer vom 18. November 2024 an die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bärbel Bas).

Am 20. November hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 75 Mio. Euro bei Kapitel 1102 Titel 636 82 (Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet) gestellt. Das Bundesministerium der Finanzen hat am 29. November 2024 den Deutschen Bundestag darüber informiert, dass es auch diese überplanmäßige Ausgabe ohne die vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses bewilligt hat, da nicht bis zur nächsten Sitzung des Haushaltsausschusses am 4. Dezember 2024 gewartet werden könne (laut Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 29. November 2024 an die Präsidentin des Deutschen Bundestages Bärbel Bas).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Warum sind die Schätztitel für das Bürgergeld, die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) und die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, deren Schätzungen unterschiedliche Statistiken zugrunde liegen und die an unterschiedliche Empfänger ausgezahlt werden, alle innerhalb von 29 Tagen notleidend, wie erklärt die Bundesregierung diese zeitliche Koinzidenz?

2

Zu welchem Zeitpunkt wurde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils festgestellt, dass die Sollansätze der Haushaltstitel für das Bürgergeld, die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung und die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht ausreichen für das Jahr 2024, und wann hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeweils das Bundesministerium der Finanzen darüber informiert?

3

Warum konnte am 13. November 2024 die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses am selben Tag, den 13. November 2024, nicht abgewartet werden, um ein ordentliches Konsultationsverfahren über die überplanmäßigen Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu ermöglichen?

4

Warum war es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht möglich, seinen Antrag auf eine überplanmäßige Ausgabe für die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wenige Tage früher zu stellen, um ein ordentliches Konsultationsverfahren im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu ermöglichen?

5

Zu welchem Zeitpunkt wurde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgestellt, dass der Sollansatz des Haushaltstitels für den Zuschuss des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung im Beitrittsgebiet nicht ausreicht für das Jahr 2024, und wann hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Bundesministerium der Finanzen darüber informiert?

6

Da laut dem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 29. November 2024 die Zahlung der Renten am 29. November 2024 fällig waren, wie viel Vorlaufzeit benötigt die Vorbereitung der Zahlung der Renten?

7

Warum war der zusätzliche Finanzbedarf für die Zahlung der Renten bei Kapitel 1102 Titel 636 82 nicht im Vorfeld der Sitzung des Haushaltsausschusses am 13. November 2024 ersichtlich, sodass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages frühzeitig informiert werden konnte?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit, bei zusätzlichen Haushaltsbelastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Milliardenhöhe den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorab zu informieren?

9

Wie viele Anfragen von welchen Bundesministerien sind beim Bundesministerium der Finanzen seit dem 6. November 2024 eingegangen, in denen es um finanzielle Mehrbedarfe in jeweils welcher Höhe für welchen Ausgabenzweck für das Haushaltsjahr 2024 geht?

10

Welche Bundesministerien haben seit dem 6. November 2024 Anträge auf eine überplanmäßige Ausgabe jeweils in welcher Höhe und jeweils für welchen Titel beim Bundesministerium der Finanzen gestellt?

11

Welche Bundesministerien haben seit dem 6. November 2024 Anträge auf eine außerplanmäßige Ausgabe jeweils in welcher Höhe und jeweils für welchen Titel beim Bundesministerium der Finanzen gestellt?

12

Welche Bundesministerien haben seit dem 6. November 2024 Anträge auf eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung jeweils in welcher Höhe und jeweils für welchen Titel beim Bundesministerium der Finanzen gestellt?

13

Welche Bundesministerien haben seit dem 6. November 2024 Anträge auf eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung jeweils in welcher Höhe und jeweils für welchen Titel beim Bundesministerium der Finanzen gestellt?

14

Wie viele und welche Anträge, auch auf über- oder außerplanmäßige Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen, wurden seit dem 6. November 2024 ohne vorheriges Konsultationsverfahren im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium der Finanzen bewilligt?

15

Von wie vielen noch drohenden Anträgen auf über- oder außerplanmäßige Ausgaben oder Verpflichtungsermächtigungen von jeweils welchen Ministerien in jeweils welcher Höhe hat das Bundesministerium der Finanzen Kenntnis?

Berlin, den 4. Dezember 2024

Christian Dürr und Fraktion

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