Cannabisgesetz in der Praxis
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Ziel der Bundesregierung war die Einführung einer kontrollierten „Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).
Die erste Säule, bestehend aus dem Cannabisgesetz (CanG), entkriminalisierte Konsumierende unter strenger Beachtung der festgelegten Besitzgrenzen und Konsumabstände. Auch der Eigenanbau sowie gemeinschaftliche Anbau in Anbauvereinigungen wurde rechtlich ermöglicht – allerdings bisher oft nur theoretisch, weil die Genehmigungsverfahren sich vielerorts verzögern. Die zweite Säule, ein Gesetz für wissenschaftliche Modellprojekte zur Erprobung eines regulierten Cannabismarktes, wurde nicht realisiert (www.bundesministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Anträge zu Anbauvereinigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt, wie viele davon wurden abgelehnt, und wie viele genehmigt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verstößen gegen Vorschriften des CanG seit dessen Inkrafttreten eingeleitet (bitte nach Bundesländern und Art der Vergehen wie Verstößen gegen Besitzgrenzen, Auflagen beim Anbau etc. aufschlüsseln)?
Wie viele Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verstößen gegen Vorschriften des CanG seit dessen Inkrafttreten eingeleitet (bitte nach Bundesländern und Art der Ordnungswidrigkeiten wie Verstößen gegen Konsumabstände etc. aufschlüsseln)?
Wie viele polizeiliche (Haus-)Durchsuchungen wegen Verstößen gegen das CanG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dessen Inkrafttreten durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Inwiefern führt die beabsichtigte Evaluierung des CanG dazu, dass zu den Fragen 1 bis 4 vollständige Daten aus den Ländern vorliegen?
Welche Daten zu den gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Gesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher erhoben?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfüllung des Ziels der Eindämmung des Schwarzmarktes durch das Cannabisgesetz?
Inwiefern kann die Eindämmung des Schwarzmarktes nach Einschätzung der Bundesregierung überhaupt gelingen, wenn es bislang kaum legale Möglichkeiten zum Bezug von Konsumcannabis gibt?
Inwiefern sieht die Bundesregierung bei der Genehmigungspraxis der Länder für Cannabis-Anbauclubs den von Kritikern befürchteten Flickenteppich eingetreten (beispielsweise www.lto.de/recht/nachrichten/n/cannabis-legalisierung-bussgelder-hoehe-bundeslaender-bayern, www.augsburger-allgemeine.de/politik/legalisierung-streit-um-das-rauchen-von-cannabis-id70490966.html)?
Welche Bußgeldhöhen haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für die Tatbestände nach dem CanG festgelegt (bitte einzeln auflisten)?
Wie interpretiert die Bundesregierung das Verbot des Konsums „in unmittelbarer Gegenwart“ von Kindern und Jugendlichen (§ 5 Absatz 1 des Konsumcannabisgesetzes – KCanG), und ist insbesondere der Konsum im öffentlichen Raum, wo z. B. minderjährige Personen an konsumierenden Menschen vorübergehen, damit nach Interpretation untersagt?