Deutscher Bundestag Drucksache 20/14940
20. Wahlperiode 11.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14482 –
Nennung der Teilnehmer des Abendessens mit der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock am 12. September 2024
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. September 2024 fand auf Einladung der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock ein Treffen statt, das in der medialen
Berichterstattung als „Abendessen mit Israel-Feinden“ (
www.focus.de/politik/deutschla
nd/1-859-50-euro-kosten-nach-abendessen-mit-israel-feinden-waechst-kritik-g
egen-baerbock_id_260375486.html) qualifiziert wurde. Die Zusammenkunft
wurde aufgrund von Mitteilungen mehrerer Teilnehmer des Abendessens in
sozialen Medien öffentlich (
www.nzz.ch/international/deutschlands-aussenmi
nisterin-annalena-baerbock-traf-pro-palaestinensische-aktivisten-zum-dinner-u
eber-die-details-schweigt-ihr-ministerium-ld.1849668).
In Schriftlichen Fragen verlangten die Abgeordneten Gitta Connemann und
Jürgen Hardt die Nennung der Teilnehmer des Abendessens. Das Auswärtige
Amt nannte die Teilnehmer jedoch nicht (Antwort auf die Schriftliche
Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 20/13175; Antwort auf die Schriftliche
Frage 47 auf Bundestagsdrucksache 20/13435).
Mit Schreiben vom 1. Oktober 2024 rügte der Erste Parlamentarische
Geschäftsführer der Fraktion der CDU/CSU gegenüber dem Bundeskanzleramt
die Nichtbeantwortung der parlamentarischen Fragen und verlangte erneut die
Nennung der Teilnehmer. Am 17. Oktober 2024 teilte das Bundeskanzleramt
mit, dass der Vorgang mit der Bitte um Beantwortung an das Auswärtige Amt
weitergeleitet worden sei. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2024 erging eine
Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates des Auswärtigen
Amts. Das Auswärtige Amt verweigerte darin weiterhin die Nennung der
Namen der Teilnehmer und begründete dies insbesondere mit folgenden
Ausführungen:
– „Würde die Bundesregierung die Namen der Teilnehmenden entgegen der
gegebenen Zusicherung der Vertraulichkeit von Teilnehmenden und
Gesprächsinhalten öffentlich machen, würde dadurch nicht nur deren Recht
auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. In Folge wären Angriffe
auf deren Ehre oder sogar körperliche Unversehrtheit zu befürchten.“
– „Folglich würde eine Nennung der Teilnehmenden der Veranstaltung auch
dazu führen, dass diese durch ausländische Staaten in gegebenenfalls
unzutreffender Weise mit den Positionen der Bundesregierung in Verbindung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gebracht werden. Einige Staaten oder ausländische Medien würden sich
auf die Teilnehmenden eines bestimmten „Lagers“ fokussieren und
dadurch die Position der Bundesregierung unter Umständen falsch bewerten.
Infolge dessen könnte es zu einem Reputationsverlust der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland kommen.“
– „Eine Nennung der Teilnehmenden kann damit die Möglichkeit der
Bundesregierung beeinträchtigen, in einer sensiblen und hochkomplexen
außenpolitischen Situation die außenpolitischen Interessen der
Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit
zu sichern.“
– „Aufgrund der Bedeutung der gefährdeten Grundrechte der
Teilnehmenden und der aktuellen Sensibilität des außenpolitischen Umfelds kommt
auch eine eingestufte Nennung der Teilnehmenden gegenüber dem
Bundestag nicht in Betracht. Zur Zeit ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen
möglicher Weitergabe eingestufter Informationen aus dem Bundestag an
Dritte. Eine Weitergabe der Namen auch entgegen der Einstufung kann
also derzeit nicht ausgeschlossen werden. Es gab in der Vergangenheit
Fälle, in denen auch eingestuft an den Bundestag übermittelte
Informationen unter Verstoß gegen die Einstufung öffentlich wurden. […] Der
erhebliche drohende persönliche Schaden für die Teilnehmenden und die
effektive Aufgabenerfüllung der Bundesregierung wären im Falle eines
Verstoßes gegen die Einstufung irreversibel.“
Die Fragesteller halten die Argumente des Auswärtigen Amts in mehrfacher
Hinsicht für nicht überzeugend und für widersprüchlich. Letztlich soll nach
Auffassung der Fragesteller die Reichweite des parlamentarischen Fragerechts
durch Vertraulichkeitszusagen gegenüber Dritten zur Disposition des
Auswärtigen Amts gestellt werden. Weiterhin stellt das Auswärtige Amt nach
Auffassung der Fragesteller die Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages
sowie die Wirksamkeit seines Geheimschutzes infrage, indem selbst eine VS-
eingestufte (VS = Verschlussache) Übermittlung der Namen verweigert wird.
Zugleich sind die Namen den Teilnehmern des Abendessens bekannt, womit
nach Auffassung der Fragesteller der Eindruck entsteht, dass diesen mehr
Vertrauen geschenkt wird als dem Deutschen Bundestag. Verstärkt wird dieser
Eindruck auch von Presseberichten, in denen die Kommunikation des
Auswärtigen Amts im Vorfeld des Abendessens veröffentlicht wurde. Diese
Kommunikation scheint ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt
worden zu sein, insbesondere ohne VS-Maßnahmen. So wird in einer E-Mail
ausgeführt, dass „alle Teilnehmenden […] eine Zusageliste (siehe Anlage)
erhalten [haben]“ (
www.bild.de/politik/inland/auswaertiges-amt-gibt-zu-baerbock
s-geheim-dinner-kann-deutschland-schaden-672235acf1b81e35c1d1c362).
Angesichts des erheblichen Schadens, den das Auswärtige Amt im Falle einer
Veröffentlichung für die Bundesrepublik Deutschland befürchtet, stellt sich
die Frage, ob fahrlässig mit diesen Informationen umgegangen wurde. Nach
Auffassung der Fragesteller konnten die Widersprüche auch in einer
Befassung des Ältestenrates am 7. November 2024 durch die Bundesregierung nicht
ausgeräumt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung räumt dem Fragerecht des Bundestags eine hohe
Bedeutung ein. Sie hat zu dem Treffen der Bundesministerin am 12. September
Fragen aus dem Bundestag zu Zweck, Rahmen und Kosten der Veranstaltung
beantwortet. Auch die Bundesministerin nahm zum fraglichen Treffen in der
Sitzung des Ausschusses des Deutschen Bundestages für die Angelegenheiten der
Europäischen Union am 6. November 2024 Stellung. Auf die Frage nach den
Teilnehmenden wurde abstrakt und ohne Nennung von Namen beantwortet. Die
Bundesregierung hat den diese Entscheidung tragenden Abwägungsprozess
ausführlich in den in der Vorbemerkung genannten Schreiben erläutert.
Schon die von den Fragestellern in ihrer Vorbemerkung zitierten Passagen
machen deutlich, dass der Grund für die Nichtnennung der Teilnehmenden nicht
allein die Vertraulichkeitsabsprache mit den Teilnehmenden ist, sondern auch
die dahinterstehenden schützenswerten Interessen der Teilnehmenden sowie der
Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen der
Bundesrepublik.
Die Fragesteller beziehen einige Fragen auf ein presserechtliches Verfahren, in
welchem die Bundesregierung mit Verweis auf diese Rechtsgüter auch eine
Presseanfrage nach den Namen der Teilnehmenden nicht beantwortet hat. Das
Verwaltungsgericht Berlin sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin
Brandenburg haben die dabei von der Bundesregierung getroffene
Abwägungsentscheidung bestätigt.
Da die Namen der Teilnehmenden nicht öffentlich wurden, schätzt die
Bundesregierung die von ihr getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit
des fraglichen Treffens als ausreichend ein.
Die Bundesregierung beantwortet die im Folgenden gestellten Fragen, soweit
diese nicht die Namen der Teilnehmenden erkennbar machen.
1. Welche Personen haben an dem Abendessen am 12. September 2024
mit der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock teilgenommen
(bitte namentlich sowie Zugehörigkeit zu Organisationen, Vereinen etc.
nennen)?
Von Seiten des Auswärtigen Amts haben an der Veranstaltung die
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung Luise Amtsberg, der Leiter der
Abteilung für Kultur und Gesellschaft des Auswärtigen Amts, Ralf Beste, die
Büroleiterin der Bundesministerin, Katharina Ahrendts, der Leiter des
Planungsstabes des Auswärtigen Amts, Michael Scharfschwerdt, der Nahost-Beauftragte
des Auswärtigen Amts, Dr. Tobias Tunkel, sowie der stellvertretende Sprecher
des Auswärtigen Amts, Christian Wagner, teilgenommen.
Mit Blick auf die externen Teilnehmenden war es die teils explizite Bitte und
Absprache mit ihnen, dazu keine Auskunft zu geben. Die Einhaltung dieser
Absprache schützt sowohl Rechtsgüter der Betroffenen als auch die
internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bundesregierung hat ihre Abwägungsentscheidung zwischen den in der
Eingangsbemerkung der Fragesteller sowie in den dort in Bezug genommenen
Schreiben an den Bundestag genannten Schutzgütern der Teilnehmenden, den
drohenden Nachteilen für die internationalen Beziehungen sowie dem
Informationsinteresse des Bundestages erneut überprüft. Sie bleibt dabei, dass die
Namen dem Bundestag nicht übermittelt werden können und dass auch keine
Übermittlung in einem eingestuften Dokument möglich ist.
2. Wann begannen durch welche Stellen im Auswärtigen Amt die
Planungen für das Abendessen?
3. Ging das Abendessen auf die persönliche Initiative von
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock zurück, und wenn nein, wer schlug die
Durchführung des Abendessens erstmals vor?
4. Welche Stelle des Auswärtigen Amts zeichnete federführend für die
Vorbereitung des Abendessens?
5. Welche Stellen des Auswärtigen Amts waren in die Vorbereitung und
Durchführung des Abendessens eingebunden?
6. Welche Stellen des Auswärtigen Amts waren an der Erstellung der
Liste der Einzuladenden (Einladungsliste) beteiligt?
7. Welche Stelle des Auswärtigen Amts zeichnete federführend die
endgültige Einladungsliste, und welche Stellen waren mitzeichnend?
8. Wurden die Botschaft Tel Aviv und bzw. oder das Vertretungsbüro
Ramallah bei der Vorbereitung des Abendessens – insbesondere der
Erstellung der Einladungsliste – beteiligt?
9. Welche Stellen inner- und außerhalb der Bundesregierung waren
vorschlagsberechtig zur Nennung von Teilnehmern (bitte mit Namen und
Organisation auflisten)?
Die Fragen 2 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Veranstaltung geht zurück auf Überlegungen des Planungsstabs des
Auswärtigen Amts, der das Konzept der Veranstaltung unter dem Motto
„respektvoll streiten“ Ende Mai 2024 entworfen hatte.
Diese Überlegungen griffen die auch von Bundesministerin Annalena Baerbock
geteilte Wahrnehmung auf, dass es mit Blick auf die komplexe Lage in Nahost
und die auch in Deutschland zunehmende Polarisierung und Hetze dringend
geboten ist, die Sprachlosigkeit in der gesellschaftlichen Debatte zu überwinden,
für Differenzierung zu werben und dabei die Position der Bundesregierung zu
erläutern, für die das Existenzrecht und die langfristige Sicherheit Israels
Staatsräson sowie die Bekämpfung des Antisemitismus, die Unteilbarkeit der
Menschenrechte und die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht
zentral sind.
Die Bundesregierung hat bereits in der Nationalen Sicherheitsstrategie benannt,
dass angesichts einer intensiver werdenden gesellschaftlichen Debatte zur
Außenpolitik – gerade auf Social Media – der gesellschaftliche Dialog für die
Sicherheit unseres Landes unerlässlich ist. An der konkreten Vorbereitung der
Veranstaltung, einschließlich der Erarbeitung von Vorschlägen für
Teilnehmende, waren neben dem Planungsstab das zuständige Länderreferat, das
Grundsatzreferat der Abteilung für Kultur und Gesellschaft, das Pressereferat,
das Protokoll sowie das Büro der Bundesministerin beteiligt, das der in diesem
Kreis erstellten Veranstaltungsvorbereitung zustimmte.
10. Welche Stellen inner- und außerhalb der Bundesregierung schlugen
welche Teilnehmer vor (bitte mit Namen und Organisation der
Vorschlagenden sowie namentliche Nennung der jeweils Vorgeschlagenen
auflisten)?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 9 wird verwiesen.
11. War Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich mit der
Erstellung der Einladungsliste befasst?
12. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich Vorschläge
für Einladungen zu dem Abendessen unterbreitet, und wenn ja, welche
(bitte namentlich nennen)?
13. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock persönlich
Änderungen an der Einladungsliste vorgenommen, und wenn ja, welche?
14. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock die endgültige
Einladungsliste genehmigt, und wenn nein, durch wen erfolgte die
endgültige Genehmigung?
Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesministerin des Auswärtigen wurde im Vorfeld der Veranstaltung
routinemäßig mit den Planungen befasst. Die Bundesministerin hat das
Konzept der Veranstaltung gebilligt, welches auch Leitlinien für die Einladungsliste
enthielt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
15. Welche Personen wurden endgültig zu dem Abendessen eingeladen
(bitte namentlich sowie Zugehörigkeit zu Organisationen, Vereinen etc.
nennen)?
Zu diesem informell und vertraulich angelegten Austausch wurden ausgewählte
Vertreterinnen und Vertreter aus Kultur, Wissenschaft und Journalismus sowie
den jüdischen und muslimischen Gemeinschaften in Deutschland ins
Auswärtige Amt eingeladen. Dabei wurde angestrebt, ein breites Meinungsspektrum
abzubilden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
16. Gab es Absagen von eingeladenen Personen, wurden diese begründet,
und wenn ja, wer sagte ab und begründete dies jeweils wie?
Wie bei derartigen Veranstaltungen nicht ungewöhnlich sagten einzelne
Personen aus terminlichen Gründen ab. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
17. Gab es eine Nachrückerliste für den Fall von Absagen, und wenn ja,
bitte namentlich die aufgeführten Personen nennen?
18. Wenn es eine Nachrückerliste gab, kam diese zum Zuge, und wenn ja,
welche Personen waren betroffen (bitte namentlich nennen)?
19. Nach welchen Kriterien wurde der Personenkreis, der zu dem
Abendessen geladen wurde, ausgewählt?
Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Planung wurde besonders darauf geachtet, dass der Teilnehmendenkreis
plural und das vertretene Meinungsspektrum vielfältig war. Er umfasste daher
unterschiedliche Stimmen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen,
darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Kultur, Wissenschaft und Journalismus
sowie den jüdischen und muslimischen Gemeinschaften in Deutschland.
Diesen Kriterien für die Zusammensetzung folgte auch die „Nachrückerliste“,
auf die aufgrund der Absagen aus terminlichen Gründen (siehe Antwort zu
Frage 16) zurückgegriffen wurde.
20. Wurde eine Priorisierung des eingeladenen Personenkreises
vorgenommen, und wenn ja, nach welchen Kriterien?
Nein.
21. Wie viele Mitglieder haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vereine und Organisationen jeweils, denen die Teilnehmer des
Abendessens angehören (bitte einzeln auflisten)?
23. Nahmen die Teilnehmer des Abendessens nach Verständnis der
Bundesregierung als Privatpersonen teil oder als Vertreter ihrer jeweiligen
Organisationen bzw. Vereine?
Die Fragen 21 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die teilnehmenden Personen wurden vor allem mit Blick auf ihre jeweilige
individuelle Expertise zu dem und Blickwinkel auf den Themenkomplex ad
personam eingeladen. Dabei ging es insbesondere um ein breites
Meinungsspektrum und eine Vielfalt an unterschiedlichen Stimmen. Die Mitgliederstärke von
Vereinen und Organisationen, denen Teilnehmende möglicherweise angehören,
wurde durch die Bundesregierung nicht erfasst.
22. Wie schätzt die Bundesregierung den Multiplikatoreneffekt des
Abendessens ein?
Es handelte sich um einen vertraulichen Austausch. Zu einem möglichen
Multiplikatoreneffekt liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse
bzw. Daten vor. Gleichwohl geht die Bundesregierung davon aus, dass der als
solcher vertrauliche Austausch angesichts der pluralen Einladungspolitik und
der gesellschaftlichen Rollen der Teilnehmenden dazu beigetragen hat, die
Positionen der Bundesregierung in ein breites gesellschaftliches Spektrum zu
vermitteln, für die das Existenzrecht und die langfristige Sicherheit Israels
Staatsräson sowie die Bekämpfung des Antisemitismus, die Unteilbarkeit der
Menschenrechte und die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht
zentral sind.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 9 verwiesen.
24. Wurde die Frage, ob die Teilnehmer des Abendessens als
Privatpersonen oder als Vertreter ihrer jeweiligen Organisationen bzw. Vereine
teilnehmen, mit diesen abgestimmt bzw. erörtert?
Nein.
25. War es Teilnehmern des Abendessens möglich, weitere Teilnehmer
vorzuschlagen, und wenn ja, geschah dies (bitte namentlich die jeweils
Vorschlagenden und die Vorschläge nennen)?
Nein.
26. Wurden Stellen der Bundesregierung jenseits des Auswärtigen Amts in
die Erstellung der Einladungsliste eingebunden, und wenn ja, welche?
Nein.
27. Wurden Stellen außerhalb der Bundesregierung in die Erstellung der
Einladungsliste eingebunden, und wenn ja, welche?
Nein.
28. Wurden Organisationen von Parteien (z. B. Bundesgeschäftsstellen,
Parteizentralen) und bzw. oder politische Stiftungen in die Erstellung
der Einladungsliste eingebunden, wenn ja, wie, und welche (bitte
einzeln auflisten)?
Nein.
29. Wurden vor bzw. im Rahmen der Erstellung der Einladungsliste
Informationen über die einzuladenden Personen eingeholt, wenn ja, in
welcher Form, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und über welche
Stellen?
Im Zuge der Planung von Gesprächsterminen der Bundesministerin wird
routinemäßig das Fachwissen der vorbereitenden Arbeitseinheiten sowie je nach
Bedarf auch zusätzlich öffentlich verfügbares Wissen über Personen, die für eine
Teilnahme an einer Veranstaltung der Bundesministerin in Betracht gezogen
werden, zusammengetragen. Bei der Erstellung der Einladungsliste waren die
in den beteiligten Referaten (siehe Antwort zu Frage 2) vorhandene Expertise
und aus diesem Anlass erworbene Kenntnisse maßgeblich bei der Auswahl.
30. Welche Informationen über die teilnehmenden Personen erhielt
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock im Vorfeld des Abendessens?
31. Wurde Bundesaußenministerin Annalena Baerbock im Vorfeld des
Abendessens über ggf. israelfeindliche und bzw. oder antisemitische
Äußerungen teilnehmender Personen unterrichtet, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesministerin des Auswärtigen erhielt mit ihren Unterlagen für die
Veranstaltung routinemäßig Kurzinformationen zu den Teilnehmenden. Diese
enthielt auch Informationen zu Positionen der Teilnehmenden zum Thema der
Veranstaltung.
32. Hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in ihrer Amtszeit
bereits zuvor persönlichen Kontakt zu geladenen Teilnehmern des
Abendessens, und wenn ja, zu wem, wann, und aus welchem Anlass?
Es gab Teilnehmende, zu denen die Bundesministerin in ihrer Amtszeit bereits
zuvor Kontakt hatte. Zur Nennung von Namen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
33. Wurde das Bundeskanzleramt über die Planung des Abendessens
informiert, wenn ja, welche konkreten Stellen in welchem Umfang, und
wenn nein, warum nicht?
Nein.
34. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung hatten Kenntnis über die
Einladungsliste?
35. Welche Stellen innerhalb der Bundesregierung hatten Kenntnis über
den Teilnehmerkreis des Abendessens?
Die Fragen 34 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Die Teilnehmendenliste wurde nicht mit weiteren Stellen innerhalb der
Bundesregierung geteilt.
36. Erfolgte eine – wenn auch nur informelle – Unterrichtung einzelner
Mitglieder und bzw. oder Fraktionen des Deutschen Bundestages über
die Teilnehmer des Abendessen durch Stellen der Bundesregierung, und
wenn ja, durch welche Stellen wurde wer informiert (bitte einzeln
auflisten)?
Nein.
37. Wurde die Einladungsliste mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher
Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?
38. Wurde die Zusageliste mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher
Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?
39. Wurde die Liste der Teilnehmer mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, welcher
Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?
40. Wurde den Teilnehmern des Abendessens eine Zusageliste übermittelt,
und wenn ja, in welcher Form (postalisch, elektronisch etc.)?
41. Wurden die Empfänger der Zusageliste über den vertraulichen Umgang
damit belehrt, wenn ja, wann, durch wen, und in welcher Form?
42. Mussten die Empfänger der Zusageliste das Verständnis der Belehrung
über die Vertraulichkeit schriftlich zusichern, und wenn nein, warum
nicht?
43. Mussten die Empfänger der Zusageliste eine schriftliche Zusage der
Einhaltung der Vertraulichkeit abgeben, und wenn nein, warum nicht?
44. Gab es Vorkehrungen dafür, dass die Zusageliste nicht Dritten
zugänglich gemacht werden kann, wenn ja, welche, und wenn nein, warum
nicht?
45. Wurde sichergestellt, dass die Zusageliste nur von Teilnehmern des
Abendessens erhalten und eingesehen werden konnte, und wenn ja,
wie?
Die Fragen 37 bis 45 werden gemeinsam beantwortet.
Die Teilnehmendenliste wurde nicht mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft. Andernfalls hätten den Teilnehmenden
die Namen der anderen Teilnehmenden nicht, wie bei regelmäßig im
Auswärtigen Amt stattfindenden vertraulichen Gesprächen routinemäßig üblich,
mitgeteilt werden können. Es wurde bereits im Rahmen der Einladung zur
Veranstaltung allen Eingeladenen kommuniziert, dass der Termin einen Raum bieten
soll, um in vertraulicher Atmosphäre über die Lage in Nahost ins Gespräch zu
kommen. Kurz vor der Veranstaltung wurden allen Teilnehmenden die Namen
der anderen Teilnehmenden schriftlich per E-Mail mitgeteilt, verbunden mit
dem Hinweis, dass das Gespräch in vertraulicher Atmosphäre erfolgen solle
und von der Weitergabe der Namen anderer Teilnehmender und der Weitergabe
von Gesprächsinhalten abzusehen sei.
Auch zu Beginn der Veranstaltung wies die Bundesministerin des Auswärtigen
noch einmal persönlich auf die Vertraulichkeit sowohl der Gesprächsinhalte als
auch der Namen der anderen Teilnehmenden hin.
Eine schriftliche Bestätigung dieser Vertraulichkeit wurde nicht eingeholt.
Wenngleich einzelne Teilnehmende in der Sache sehr unterschiedliche
Positionen vertreten, veröffentlichte niemand den Namen eines anderen
Teilnehmenden.
46. Wurde die Zusageliste an überprüfbar persönliche Postfächer zugestellt
oder wurden auch Büro- bzw. Funktionsadressen verwendet?
Die Liste mit den Teilnehmenden wurde den Teilnehmenden in Form einer
E-Mail und unter Verweis auf die Vertraulichkeit zugestellt. Dabei wurden die
von den Teilnehmenden genutzten E-Mail-Adressen verwendet, zu denen
sowohl personalisierte als auch Funktions- und Büroadressen gehörten.
47. Wie bewertet die Bundesregierung die Übermittlung der Zusageliste an
die Teilnehmer des Abendessens vor dem Hintergrund, dass nach
Auffassung des Auswärtigen Amts „eine Nennung der Teilnehmenden […]
die Möglichkeit der Bundesregierung beeinträchtigen [kann], in einer
sensiblen und hochkomplexen außenpolitischen Situation die
außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre
außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern“?
Zur Vorbereitung eines inhaltlichen Austausches ist es üblich und sinnvoll, den
Teilnehmenden vorab die anderen Gesprächsteilnehmenden mitzuteilen. In
Anbetracht der zitierten Bewertung des Auswärtigen Amts wurde die
Teilnehmendenliste mit der Bitte um Vertraulichkeit übermittelt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 37 bis 45 verwiesen.
48. Verfügen die Teilnehmer des Abendessens aufgrund ihrer Kenntnis über
den Teilnehmerkreis und der damit verbundenen Fähigkeit, die
Teilnehmenden zu nennen, nach Auffassung der Bundesregierung nunmehr
über ein Mittel, die Möglichkeit der Bundesregierung zu
beeinträchtigen, die außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland
zu verfolgen und damit ihre außenpolitische Handlungsfähigkeit zu
sichern, und wenn nein, warum nicht?
Würden die Teilnehmenden die Liste öffentlich machen, könnte dies den
außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik schaden.
49. Wurde im Vorfeld des Abendessens eine Analyse der Gefährdung von
Teilnehmern – insbesondere hinsichtlich ihrer körperlichen
Unversehrtheit – im Falle der Veröffentlichung ihrer Teilnahme vorgenommen,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Stellen?
Die Möglichkeit der Gefährdung von Teilnehmenden wurde auch angesichts
der selbst geäußerten Sorgen der Teilnehmenden gesehen. Diese waren einer
der Gründe für die Bitte, die Teilnehmendenliste vertraulich zu behandeln.
50. Wurden die Teilnehmer im Vorfeld des Abendessens über mögliche
Angriffe auf ihre Ehre oder ihre körperliche Unversehrtheit im Falle der
Veröffentlichung ihrer Teilnahme aufgeklärt, wenn ja, durch wen, in
welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Dies war nicht notwendig. Die Teilnehmenden wussten aus eigener
Erfahrung, dass eine öffentliche Teilnahme an Debatten zur Lage im Nahen Osten
mit persönlichen Gefährdungen verbunden sein kann.
51. Von welcher Seite wurde die vollkommene Vertraulichkeit erstmals zur
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Abendessen gemacht – durch
das Auswärtige Amt oder durch Teilnehmer?
52. Wie viele Teilnehmer haben im Vorfeld des Abendessens die
vollkommene Vertraulichkeit zur Voraussetzung ihrer Teilnahme erklärt?
53. Wann und wie wurde die Zusage der Teilnehmer des Abendessens zur
Wahrung der Vertraulichkeit durch welche Stelle eingeholt?
54. Wurden von den Teilnehmern formale und verbindliche
Vertraulichkeitszusagen (z. B. Verschwiegenheitserklärungen) eingeholt, wenn ja,
wann, durch wen, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
57. Sieht die Bundesregierung in der Veröffentlichung ihrer Teilnahme
durch Teilnehmer des Abendessens einen Verstoß gegen
Vertraulichkeitszusagen und Vertraulichkeitsvereinbarungen?
58. Hat die Bundesregierung rechtliche Schritte gegen die Veröffentlichung
ihrer Teilnahme durch Teilnehmer des Abendessens veranlasst, und
wenn nein, warum nicht?
60. Sind Stellen des Auswärtigen Amts mit den Teilnehmern, die ihre
Teilnahme öffentlich gemacht haben, hinsichtlich der Veröffentlichung in
Kontakt getreten, wenn ja, wann und wer, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 51 bis 54, 57, 58 und 60 werden gemeinsam beantwortet.
Vertrauliche Gespräche stellen ein Kerninstrument der Arbeit des Auswärtigen
Amts dar. Die Veranstaltung wurde von Anfang an durch das Auswärtige Amt
als vertrauliches Format angelegt, um einen Raum für offenen Austausch,
Diskussion und respektvollen Streit zu gewährleisten. Auf die Vertraulichkeit
wurde vorab schriftlich und zu Beginn der Veranstaltung mündlich explizit
hingewiesen.
Darüber hinaus machte eine teilnehmende Person ihre Teilnahme explizit von
der Vertraulichkeit des Gesprächs abhängig.
Da der Hinweis auf die Vertraulichkeit des Austausches bereits in der
Einladung enthalten war, durften alle Teilnehmenden darauf vertrauen, dass diese
auch ohne ihre ausdrückliche Erklärung zur Voraussetzung für die eigene
Teilnahme gelten würde.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 37 bis 45 verwiesen.
55. Wurden Teilnehmer nachträglich befragt, ob sie zur Beantwortung
parlamentarischer Anfragen mit einer – ggf. eingestuften – Nennung ihrer
Namen gegenüber dem Deutschen Bundestag einverstanden sind, und
wenn nein, warum nicht?
96. Haben Stellen der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts
Teilnehmer des Abendessens hinsichtlich der in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Gitta
Connemann und Jürgen Hardt kontaktiert oder auf diesbezügliche
Kontaktversuche von Teilnehmern geantwortet, wenn ja, wer, in welcher
Form, und zu welchem Zweck?
Die Fragen 55 und 96 werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Eine selektive Nennung nur der Teilnehmenden, die mit einer Nennung
einverstanden gewesen wären, hätte zu einem verzerrten Bild der Veranstaltung
geführt.
56. Wurden Teilnehmer nachträglich befragt, ob sie zur Erfüllung
presserechtlicher Auskunftsersuchen mit der Nennung ihrer Namen
einverstanden sind, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Eine selektive Nennung nur der Teilnehmenden, die mit einer Nennung
einverstanden gewesen wären, hätte zu einem verzerrten Bild der Veranstaltung
geführt. Zudem ist eine solche Drittbeteiligung im Presseauskunftsrecht nicht
vorgesehen.
59. Werden Teilnehmer des Abendessens, die ihre Teilnahme öffentlich
gemacht haben, künftig von vergleichbaren Formaten ausgeschlossen, und
wenn nein, warum nicht?
Zu hypothetischen Fragestellungen äußert sich die Bundesregierung nicht.
Auf die Antworten zu den Fragen 51 bis 54 und 58 wird verwiesen.
61. Wurden Dokumente, die im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Abendessens durch Stellen der Bundesregierung
angefertigt wurden, mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, jeweils welcher
Geheimhaltungsgrad, wann, durch welche Stelle, und wenn nein, warum nicht?
Im Zuge der Vorbereitung wurden sowohl eingestufte (Einstufung: „VS-Nur für
den Dienstgebrauch“) als auch nicht-eingestufte Dokumente erstellt. Die
Einstufung erfolgte durch die bearbeitenden Fachreferate.
62. Wurde das Abendessen in einem abhörgeschützten oder abhörsicheren
Raum gemäß Verschlusssachenanweisung durchgeführt, und wenn
nein, warum nicht?
Das Auswärtige Amt macht grundsätzlich keine Angaben über einzelne
Sicherheitsvorkehrungen in seinen Liegenschaften, da eine Offenlegung
sicherheitsempfindlicher/sabotagegefährdeter Bereiche in den Ministerien wegen der sich
daraus ergebenden Gefahren für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik
Deutschland nicht erfolgen kann.
63. Wie viele Personen waren während des Abendessens anwesend und
hatten – wenn auch nur temporär – Zugang zum Veranstaltungsraum?
Neben den insgesamt 20 Teilnehmenden waren temporär eine Mitarbeiterin des
Protokolls sowie vier Service-Bedienstete anwesend.
64. Waren alle Personen, die Zugang zum Veranstaltungsraum hatten,
sicherheitsüberprüft bzw. wurde deren Vertrauenswürdigkeit in
vergleichbarer Weise überprüft, und wenn nein, warum nicht?
65. Waren externe Dienstleister in die Durchführung des Abendessens
eingebunden (Personal, Caterer etc.), und wenn ja, fanden diesbezüglich
vorab Sicherheitsüberprüfungen statt?
Die Fragen 64 und 65 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 62 wird verwiesen.
Diese Antwort bezieht sich auch auf die Überprüfung von Personen, die
Zugang zu den Liegenschaften des Auswärtigen Amts haben, sei es als Gäste und
Besucher oder als Beschäftigte auch externer Dienstleister.
66. Hatten oder haben Stellen außerhalb der Bundesregierung Kenntnis
über den Kreis der eingeladenen Personen?
Nein.
67. Hatten oder haben Stellen außerhalb der Bundesregierung Kenntnis
über den Kreis der teilnehmenden Personen?
Das Auswärtige Amt hat vorab die Teilnehmenden über den Teilnehmenden-
Kreis informiert. Weitere Personen außerhalb der Bundesregierung wurden
durch das Auswärtige Amt dazu nicht informiert.
68. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass externe Stellen Kenntnis
über den Kreis der teilnehmenden Personen haben?
Nein.
69. War es den Teilnehmern des Abendessens gestattet, Notizen über den
Inhalt der Gespräche anzufertigen, und wenn ja, durften diese im
Anschluss mitgenommen werden?
70. Haben Angehörige des Auswärtigen Amts Notizen über den Inhalt der
Gespräche im Rahmen des Abendessens erstellt?
71. Sofern Notizen durch Angehörige des Auswärtigen Amts erstellt
wurden, wurden diese veraktet, und wenn nein, warum nicht?
72. Sofern Notizen durch Angehörige des Auswärtigen Amts erstellt
wurden, wurden diese mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß
Verschlusssachenanweisung eingestuft, wenn ja, mit welchem
Geheimhaltungsgrad, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 69 bis 72 werden gemeinsam beantwortet.
Über den Gesprächsverlauf und Gesprächsinhalte wurde kein Protokoll bzw.
Vermerk erstellt. Eingangs wurde auf die Vertraulichkeit des Gesprächs
hingewiesen. Wie bei Veranstaltungen und Formaten mit externen Teilnehmenden
üblich, wurde das Anfertigen persönlicher Notizen nicht explizit untersagt.
73. Hatte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nach dem
Abendessen Kontakt zu Teilnehmern des Abendessens, wenn ja, wann, in
welcher Form, und aus welchem Anlass?
Ein vereinbartes Treffen zwischen der Bundesministerin und Teilnehmenden
des Gespräches hat seitdem nicht stattgefunden. Im Rahmen der Wahrnehmung
ihrer dienstlichen Aufgaben trifft die Bundesministerin, etwa am Rande von
Veranstaltungen, auf eine Vielzahl von Persönlichkeiten, weswegen
Zufallsbegegnungen nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden können.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1
wird verwiesen.
74. Was war das politische Ziel des Abendessens?
75. Wurde das politische Ziel des Abendessens nach Auffassung der
Bundesregierung erreicht?
76. Bewertet die Bundesregierung das Abendessen als Erfolg?
77. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung einen Erkenntnisgewinn
für Stellen der Bundesregierung durch das Abendessen, und wenn ja,
welchen (bitte die konkreten Fakten, die der Bundesregierung zuvor
unbekannt waren, nennen)?
78. Wie bewertet die Bundesregierung die öffentliche Kritik an dem
Abendessen?
Die Fragen 74 bis 78 werden gemeinsam beantwortet.
Ziel des Gesprächs war es, gemeinsam mit den Teilnehmenden die Komplexität
der Lage in Nahost zu veranschaulichen, für Differenzierung zu werben und die
Haltung der Bundesregierung zu erklären, für die die langfristige Sicherheit
Israels zentral ist. Dieses Ziel wurde mit der Veranstaltung erreicht. Der
vertrauliche Austausch über unterschiedliche Perspektiven und Einschätzungen mit
Blick auf die Lage in Nahost war auch für die Bundesministerin und die
weiteren anwesenden Vertreterinnen und Vertreter des Auswärtigen Amts
gewinnbringend. Aus Sicht der Bundesministerin des Auswärtigen ist es gerade in
Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung wichtig, auch mit Akteurinnen und
Akteuren im Gespräch zu bleiben, deren Meinung sie nicht teilt. Öffentliche Kritik an
dem Abendessen hat die Bundesregierung als Teil der Debatte zu einem
komplexen Themenbereich zur Kenntnis genommen. Sie zeugt nicht zuletzt von
dem auch in unserer Gesellschaft herrschenden Gesprächsbedarf und der
Notwendigkeit von Differenzierung.
79. Wie viele der im Auswärtigen Amt beschäftigten Teilnehmer des
Abendessens sind in ihrer täglichen Arbeit für Nahostpolitik zuständig?
Die Entwicklungen in Nahost betreffen unterschiedliche
Zuständigkeitsbereiche und Arbeitsstränge des Auswärtigen Amts, darunter die aller in der
Antwort zu Frage 1 genannten Arbeitseinheiten und Abteilungen.
80. Welche Kosten entstanden durch das Abendessen insgesamt (bitte
detailliert nach den jeweiligen Bereichen – z. B. Essen, Getränke, interner
und externer Personaleinsatz, ggf. Hotelleistungen für Teilnehmer,
Fahrdienstleistungen etc. – aufschlüsseln)?
Dass externe Gäste bei längeren Veranstaltungen bewirtet werden, entspricht
der im Auswärtigen Amt geübten Praxis. Für die Abendveranstaltung fielen
Kosten für Fingerfood (661,50 Euro), für Wasser, Saft und Kaffee
(285,00 Euro) sowie für die Buffetbeschilderung (25,00 Euro) an. Zudem
wurde, wie bei Veranstaltungen dieser Art üblich, externes Personal gebucht.
Weitere Kosten wie zum Beispiel Hotel- oder Fahrdienstleistungen sind im
Zusammenhang mit der Veranstaltung nicht entstanden.
81. Erhielten Teilnehmer des Abendessens Kostenerstattungen und bzw.
oder Aufwandsentschädigungen, die durch die Teilnahme am
Abendessen begründet waren, wenn ja, wer, wofür, und in welcher Höhe (bitte
einzeln auflisten)?
Nein.
82. Aus welchem Haushaltstitel wurden die Kosten des Abendessens –
inklusiver aller damit verbundenen Aufwendungen – beglichen?
Die Kosten wurden aus Kapitel 0502 Titel 53229 (außerordentliche Ausgaben
für außenpolitische Zwecke, die sich aus den Besonderheiten des Ressorts
ergeben) beglichen.
83. Wann und in welcher Form leitete das Bundeskanzleramt das Schreiben
des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der
CDU/CSU vom 1. Oktober 2024 an welche Stelle im Auswärtigen Amt
weiter?
Das Bundeskanzleramt hat das Kabinetts- und Parlamentsreferat des
Auswärtigen Amts informiert und das Schreiben am 17. Oktober 2024 per E-Mail
weitergeleitet.
84. Welchen Stellen des Auswärtigen Amts wurde das Schreiben des Ersten
Parlamentarischen Geschäftsführers der Fraktion der CDU/CSU vom
1. Oktober 2024 vorgelegt?
Das Schreiben des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion vom 1. Oktober 2024 wurde der Leitungsebene und der
Rechtsabteilung vorgelegt.
85. Handelt es sich bei dem Schreiben des Ersten Parlamentarischen
Geschäftsführers der Fraktion der CDU/CSU vom 1. Oktober 2024 nach
Auffassung der Bundesregierung um einen Eingang bzw. ein Schreiben
im Sinne von § 13 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien, und wenn nein, warum nicht?
Ja, es handelt sich schon wegen der Abgeordneteneigenschaft des Absenders
bei dem Schreiben um ein Schreiben im Sinne von § 13 Absatz 3 GGO.
86. Handelt es sich bei den politischen sowie verfassungsrechtlichen
Fragestellungen und Themen in der Antwort des Leiters des Parlament- und
Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 nach Auffassung der
Bundesregierung um Gegenstände von „grundsätzlicher Bedeutung“ im Sinne
von § 17 Absatz 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien, und wenn nein, warum nicht?
Nein, denn es handelt sich um die rechtliche Bewertung eines Einzelfalls. Es
wird auf die Antwort zu Frage 94 verwiesen.
87. Handelt es sich bei der verfassungsrechtlichen Begründung der
Nichtnennung der Teilnehmer des Abendessens in der Antwort des Leiters
des Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 um eine
abgestimmte Rechtsposition der Bundesregierung, und wenn nein, wie
lautet die abgestimmte Rechtsposition der Bundesregierung in dieser
Frage?
90. Wurden das Bundesministerium der Justiz oder das Bundesministerium
des Innern und für Heimat in die Erstellung der rechtlichen
Positionierung, die in der Antwort des Leiters des Parlament- und
Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 vorgenommen wird, eingebunden, wenn ja,
welche Stellen in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 87 und 90 werden gemeinsam beantwortet.
Da es sich um eine Veranstaltung des Auswärtigen Amts handelte, oblag die
Formulierung der Rechtsposition der Bundesregierung dem Auswärtigen Amt
(§ 19 GGO).
88. Gibt die Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom
30. Oktober 2024 die Position von Bundesaußenministerin Annalena
Baerbock wieder?
89. Welche Stellen des Auswärtigen Amts und der Bundesregierung
insgesamt waren an der Erstellung der Antwort des Leiters des Parlament-
und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 beteiligt (bitte die
konkreten Einheiten bzw. Funktionsbezeichnungen nennen)?
Die Fragen 88 und 89 werden gemeinsam beantwortet.
Die Antwort des Leiters des Parlaments- und Kabinettsreferats vom 30.
Oktober 2024 gibt die Position des Auswärtigen Amts wieder. An der Erstellung des
Schreibens waren die Leitungsebene und die Rechtsabteilung beteiligt. Eine
Vorlage bei der Bundesministerin erfolgte nicht.
91. Wurden externe Leistungen für die Erstellung der rechtlichen
Positionierung, die in der Antwort des Leiters des Parlament- und
Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 vorgenommen wird, in Anspruch
genommen, wenn ja, von wem in welchem Umfang, und zu welchen Kosten?
Nein.
92. Wurden Prozessvertreter der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen
Amts in der verwaltungsgerichtlichen Streitsache hinsichtlich
presserechtlicher Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit der
unterbliebenen Nennung der Teilnehmer (
www.welt.de/politik/deutschland/plus25
4199486/Baerbock-Das-Dinner-mit-Israelfeinden-und-die-ausbleibend
e-Antwort-aus-dem-Ministerium.html) im Rahmen der Erstellung der
Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates vom
30. Oktober 2024 durch Stellen des Auswärtigen Amts und bzw. oder
der Bundesregierung kontaktiert, wenn ja, durch wen, und in welcher
Form?
Nein.
93. Erfolgte im Rahmen der Erstellung der Antwort des Leiters des
Parlament- und Kabinettreferates vom 30. Oktober 2024 ein inhaltlicher
Abgleich mit Schriftsätzen in der in Frage 92 genannten
verwaltungsgerichtlichen Streitsache, wenn ja, durch wen, und in welcher Form?
Das im Auswärtigen Amt für Staats- und Verwaltungsrecht zuständige Referat
war sowohl mit der Prüfung der der Antwort des Leiters des Parlaments- und
Kabinettsreferats vom 30. Oktober 2024 zugrunde liegenden Rechtsfragen
betraut als auch mit der Führung des verwaltungsgerichtlichen Streitverfahrens.
94. Wurde die Antwort des Leiters des Parlament- und Kabinettreferates
vom 30. Oktober 2024 vor Abgang von der Leitungsebene des
Auswärtigen Amts gezeichnet, wenn ja, von wem, und wenn nein, warum
nicht?
Die Antwort des Leiters des Parlaments- und Kabinettsreferats vom 30.
Oktober 2024 wurde vor Abgang dem Büro Staatssekretäre und dem Büro der
Bundesministerin vorgelegt. Eine Vorlage bei der Bundesministerin erfolge nicht.
95. Haben Stellen der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts
Teilnehmer des Abendessens hinsichtlich der o. g. verwaltungsgerichtlichen
Streitsache kontaktiert oder auf deren entsprechende Kontaktversuche
geantwortet, und falls ja, wer, in welcher Form, und zu welchem
Zweck?
Nein.
97. Wann, und in welcher Form erlangte das Auswärtige Amt Kenntnis
über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen „wegen möglicher
Weitergabe eingestufter Informationen aus dem Bundestag an Dritte“?
Der Bundesregierung sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Deutsche
Bundestag um die Einleitung von Ermittlungen auf Grund der Weitergabe von
geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten gebeten hat. Diese Fälle werden im
Auswärtigen Amt nicht statistisch erfasst.
98. Betreffen die genannten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen
mögliche Weitergaben aus dem Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen
Amts, und wenn nein, wie erlangte das Auswärtige Amt Kenntnis
davon?
Ja.
99. Hält die Bundesregierung den Geheimschutz im Deutschen Bundestag
für ausreichend gewährleistet, und wenn nein, warum nicht?
100. Unterlässt die Bundesregierung derzeit die Übermittlung von
eingestuften Informationen aufgrund eines unzureichenden Geheimschutzes im
Deutschen Bundestag, und wenn ja, bitte die Ressortbereiche sowie die
Anzahl der Fälle nennen?
101. Hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag aufgefordert,
Maßnahmen zur Verbesserung seines Geheimschutzes zu ergreifen, wenn ja,
wann, und in welcher Form?
Die Fragen 99 bis 101 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung übermittelt eingestufte Informationen weiterhin an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages im Vertrauen auf den dort
praktizierten Geheimschutz. Die Bundesregierung bittet den Deutschen
Bundestag regelmäßig, den wirksamen Schutz von geheimhaltungsbedürftigen
Informationen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
102. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des Geheimschutzes im
Deutschen Bundestag müssten nach Auffassung der Bundesregierung
umgesetzt werden, um eine Übermittlung der Namen der Teilnehmer an dem
Abendessen zu ermöglichen?
Maßnahmen zur Einhaltung des Geheimschutzes fallen in die Zuständigkeit der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages.
103. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass
Vertraulichkeitserklärungen durch Stellen der Bundesregierung gegenüber Dritten die
Reichweite des parlamentarischen Fragerechts einschränken können, und
wenn ja, welche verfassungsrechtlichen Grundlagen sieht sie hierfür?
Vertraulichkeitserklärungen durch Stellen der Bundesregierung gegenüber
Dritten können dem Schutz grundgesetzlich geschützter Rechtsposition dienen, die
wiederum im Rahmen einer Abwägungsentscheidung das Informationsinteresse
des Bundestages überwiegen können. Nach der Rechtsprechung können dies
zum Beispiel Grundrechte Dritter, aber auch das Gebot der Gewaltenteilung,
das Staatswohl oder der Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf die
internationalen Beziehungen sein.
104. In den Beziehungen zu welchen Staaten konkret kann nach Auffassung
der Bundesregierung „eine Nennung der Teilnehmenden […] die
Möglichkeit der Bundesregierung beeinträchtigen, in einer sensiblen und
hochkomplexen außenpolitischen Situation die außenpolitischen
Interessen der Bundesrepublik zu verfolgen und damit ihre außenpolitische
Handlungsfähigkeit zu sichern“?
Eine Nennung der Teilnehmenden kann nachteilige Auswirkungen haben auf
die Beziehungen zu den Staaten des Nahen Ostens, aber auch darüber hinaus
auf weitere Staaten mit besonderen eigenen Interessen in der Region.
105. Hinsichtlich welcher Aussagen von Teilnehmern, die ihre Teilnahme
selbst öffentlich gemacht haben, könnte es nach Auffassung der
Bundesregierung zu „einem Reputationsverlust der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland kommen“?
Die Bundesregierung macht sich die öffentlichen Aussagen von Teilnehmenden
nicht zu eigen.
Das Gespräch sollte Raum für eine nuancierte Debatte mit Vertreterinnen und
Vertretern des breiten Meinungsspektrums zur komplexen Lage in Nahost
bieten, für Differenzierung in einer polarisierten Debatte werben und die Position
der Bundesregierung erläutern. Dieses Ziel wurde nach Auffassung der
Bundesregierung erreicht.
Im Übrigen befasst sich die Bundesregierung nicht mit hypothetischen
Fragestellungen.
106. Wie viele dem Abendessen vergleichbare nichtöffentliche
Gesprächsformate mit Vertretern der Zivilgesellschaft fanden in der Amtszeit von
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bisher statt (bitte mit
Datum, Thema, Teilnehmerzahl und Kosten auflisten)?
Vertrauliche Gespräche sind Teil des diplomatischen Kerngeschäfts. Die
Bundesministerin des Auswärtigen trifft im Inland wie im Ausland regelmäßig
Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster zivilgesellschaftlicher Gruppen sowie
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus verschiedenen gesellschaftlichen
Bereichen, die ein breites Meinungsspektrum abdecken. Eine vollständige
Auflistung aller derartiger Kontakte in der laufenden Legislaturperiode ist in der
zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Es können unter anderem genannt werden:
• Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Zivilgesellschaft
in Damaskus, Januar 2025
• Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der demokratischen Kräfte in
Belarus in Berlin, Herbst 2024
• Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Klima-NGOs in Berlin im
Vorfeld der Weltklimakonferenz, Herbst 2024
• Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen, dänischen und
friesischen Minderheit in der deutsch-dänischen Grenzregion, Sommer
2024
• Gespräch mit Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern im
Rahmen des „Berlin Energy Transition Dialogue“, März 2024
• Gespräch mit sudanesischen Zivilgesellschaftsvertreterinnen und -vertretern
in Nairobi, Anfang 2024
• zahlreiche Treffen mit Angehörigen der von der Terrororganisation Hamas
entführten Geiseln, sowohl in Israel als auch in Berlin, seit dem 7. Oktober
2023
• Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern deutscher Automobilkonzerne
auf der Internationalen Automobilausstellung, September 2023.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333