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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Finanzierung der Pflegeversicherung als solidarische Aufgabe

Sicherung der Finanzierung und des Leistungsniveaus der Pflegeversicherung vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, Beitragssatz unter der Annahme einkommensabhängiger Beiträge für eine alle Bürger umfassende Pflegeversicherung, paritätische Finanzierung, Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Stärkung der häuslichen Pflege, Zweck, Finanzierung und Risiken der geplanten kapitalgedeckten Zusatzversicherung<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

04.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/425815. 12. 2010

Finanzierung der Pflegeversicherung als solidarische Aufgabe

der Abgeordneten Hilde Mattheis, Bärbel Bas, Petra Crone, Elke Ferner, Petra Ernstberger, Dr. Edgar Franke, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Ute Kumpf, Dr. Karl Lauterbach, Steffen-Claudio Lemme, Caren Marks, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Mechthild Rawert, Dr. Carola Reimann, Ewald Schurer, Dr. Marlies Volkmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Die Pflegeversicherung hat sich seit ihrer Einführung 1995 bewährt. Menschen, die pflegebedürftig sind, können sicher sein, dass die Solidargemeinschaft mit Leistungen und Hilfeangeboten für sie eintritt. Gesellschaftliche Entwicklungen machen Reformen notwendig. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurden 2008 richtige Weichen gestellt. Neben wichtigen Leistungsverbesserungen vor allem für demenziell erkrankte Pflegebedürftige sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, der Dynamisierung der Leistungen sowie einer umfassend verbesserten Pflegeberatung wurde die Finanzierung mit dem aktuellen Beitragssatz bis voraussichtlich 2014 sichergestellt. Neben der langfristigen Sicherung einer gerechten Finanzierung durch eine Bürgerversicherung Pflege bleibt für die Fraktion der SPD insbesondere die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs – weg von der „Minutenpflege“ – auf der Reformagenda.

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Finanzierung durch eine Einführung einer „verpflichtenden, individualisierten und generationengerecht gestalteten“ Kapitaldeckung umzustellen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Bis zu welchem Zeitpunkt ist nach derzeitigem Erkenntnisstand der Bundesregierung die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung mit dem aktuellen Beitragssatz unter Beibehaltung des derzeitigen Leistungsspektrums gesichert?

Zu welchen Zeitpunkten müsste auf der Basis des jetzt geltenden Rechts der Beitragssatz um jeweils ein Zehntel Prozentpunkt angehoben werden, um in den kommenden 40 Jahren die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung zu sichern?

2

Von welchen Grundannahmen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung, des Altersaufbaues der Bevölkerung und der altersspezifischen Pflegewahrscheinlichkeiten geht die Bundesregierung bei ihrer Schätzung aus?

3

Um wie viel müsste der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung auf der Basis der in Frage 2 abgefragten Grundannahmen der Bundesregierung jeweils angehoben werden, um die bestehenden Leistungen bis zum Jahr 2020, bis zum Jahr 2030, bis zum Jahr 2040 und bis zum Jahr 2050 mit dann unverändertem Beitragssatz zu finanzieren

a) bei einer Beitragssatzanhebung im Jahr 2012,

b) bei einer Beitragssatzanhebung im Jahr 2013,

c) bei einer Beitragssatzanhebung im Jahr 2014,

d) bei einer Beitragssatzanhebung im Jahr 2015?

4

Wie hoch wäre der derzeitige Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung, wenn auch die Pflichtversicherten in der privaten Pflegeversicherung einkommensabhängige Beiträge in eine alle Bürger umfassenden Pflegeversicherung bezahlen würden (wenn keine genauen Einkommensdaten der privat Pflegeversicherten vorliegen, bitte Daten aus geeigneten Untersuchungen, z. B. dem sozioökonomischen Panel, verwenden)?

5

Wie lange würde der derzeitige Beitragssatz ausreichen, um die Leistungen einer alle Bürger umfassenden Pflegeversicherung zu finanzieren, wenn alle Pflichtversicherten in der heutigen sozialen und privaten Pflegeversicherung einkommensabhängige Beiträge in diese alle Bürger umfassende Pflegeversicherung bezahlen würden?

6

Wird die Bundesregierung künftige Ausgabensteigerungen alleine den Versicherten aufbürden, oder bleibt es bei der zumindest nominal paritätischen Finanzierung des Beitrages, nachdem die Arbeitgeber schon bei der Einführung der Pflegeversicherung durch Wegfall eines Feiertages nicht belastet worden sind?

7

Hält die Bundesregierung den im Entwurf des Pflege- Versicherungsgesetzes vom damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Leitung vom Bundesminister Norbert Blüm für das Jahr 2030 prognostizierten Beitragssatz von 2,3 Beitragssatzpunkten immer noch für ausreichend, um die demografische Entwicklung und die geplanten Leistungsverbesserungen zu finanzieren?

8

Wie würde sich der Beitragssatz der Pflegeversicherung bei Umsetzung der vom Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs erarbeiteten unterschiedlichen Szenarien im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes entwickeln?

9

Von welchen Annahmen geht die Bundesregierung für das zukünftige Verhältnis von häuslicher und stationärer Pflege aus?

10

Welche Angebots- und Infrastrukturverbesserungen für die häusliche Pflege sind notwendig, um das Verhältnis zugunsten der häuslichen Pflege zu verändern und damit die demografisch bedingten Ausgabensteigerungen der Pflegeversicherung zu reduzieren?

11

Was wird mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vorgesehenen Einführung einer „verpflichtenden, individualisierten und generationsgerecht gestalteten“ kapitalgedeckten Zusatzversicherung zur bisherigen Pflegeversicherung bezweckt?

12

Ist damit nur eine finanzielle Abfederung für die durch den demografischen Wandel steigenden Ausgaben geplant, oder soll ein Teil der bisherigen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung ausgegliedert und künftig über eine obligatorische bzw. freiwillige private Versicherung abgesichert werden?

13

Falls es sich um eine private zusätzliche Absicherung des Pflegerisikos handelt, werden die Versicherungsprämien mit oder ohne Risikozuschlägen für Alter, Geschlecht, mögliche Vorerkrankungen oder bereits bestehende Pflegebedürftigkeit berechnet?

14

Wie hoch werden nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung die voraussichtlichen Versicherungsprämien bemessen sein?

15

Wie hoch schätzt die Bundesregierung jeweils den jährlichen Verwaltungskostenanteil bei einer monatlichen obligatorischen individuellen Versicherungsprämie von 10 Euro, 15 Euro und 20 Euro?

Wie hoch ist nach Meinung der Bundesregierung die jährlich erwartbare Rendite einer solchen individuellen Kapitalanlage unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der langfristigen Festlegung auf eine Kapitaldeckung auf den „Jobmotor“ Pflege?

17

Wie will die Bundesregierung angesichts der Finanzmarktkrise das Risiko von Kapitalanlagen, die für den Zweck der Pflege gebildet werden, ausschließen?

18

Was soll nach Ansicht der Bundesregierung mit Kapitalanlagen von Personen werden, die nicht pflegebedürftig werden und nicht auf das Angesparte zurückgreifen müssen?

19

Welche monatliche Prämienhöhe ist nach Auffassung der Bundesregierung auch für Rentnerinnen und Rentner und andere Bezieher vergleichsweise niedriger Einkommen tragbar, ohne dass ein sozialer Ausgleich eingeführt wird?

20

Wer trägt, für den Fall, dass ein sozialer Ausgleich eingeführt werden soll, diesen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, für Bezieher von Arbeitslosengeld II, sowie für Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch?

21

Wie sollen die Leistungen einer privaten Zusatzversicherung aussehen?

22

Wie wird sich die neue private Zusatzversicherung von bereits bestehenden Zusatzversicherungen zur Absicherung des Pflegebedürftigkeitsrisikos unterscheiden?

23

Koppelt die Bundesregierung die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs mit der geplanten Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzversicherung zur bisherigen Pflegeversicherung, oder wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff losgelöst von einer Zusatzversicherung eingeführt?

24

Soll die Pflegeversicherung künftig auch Verbesserungen der Pflegeinfrastruktur finanzieren bzw. wie sollen die Kommunen, falls die Pflegeversicherung diese Finanzierung nicht übernehmen soll, für die notwendige Verbesserung der Sozialraumplanung unterstützt werden?

25

Welche Initiativen plant die Bundesregierung, die Pflegeausbildung auf allen Ebenen durchlässiger zu machen?

26

Wird die Bundesregierung künftig wieder die dreijährige Umschulung geeigneter Bewerber durch die Bundesagentur für Arbeit fördern, und wenn ja, wie lange?

27

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die Altenpflegerinnen und Altenpfleger künftig „hervorragend“ (Bundesminister für Gesundheit Dr. Philipp Rösler) bezahlt werden können?

Berlin, den 15. Dezember 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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