Steuernachlässe bei großen Erbschaften und Schenkungen im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschaftssteuergesetzes
der Abgeordneten Janine Wissler, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat im Juli 2024 erstmalig öffentlich ausgewiesen, wie hoch die Steuererlasse auf Erbschaft- und Schenkungssteuern im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) ausgefallen sind, die Finanzämter im Jahr 2023 festgesetzt haben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Weitere-Steuern/Tabellen/erbschaftsteuer-steuererlasse-verschonungsbedarfspruefung.html). Es handelt sich dabei um ein Verfahren zur Steuerbegünstigung für in der Regel sehr große Erbschaften und Schenkungen. Für die im Jahr 2023 insgesamt festgesetzten 26 Steuerfälle wurden von ursprünglich 2,13 Mrd. Euro über 2,12 Mrd. bzw. 99,7 Prozent der Erbschaft- und Schenkungsteuer von den Finanzämtern erlassen. Leider wurden bisher nur Zahlen zum gesamten Bundesgebiet, aber keine Übersichten über die Verteilung auf die Bundesländer veröffentlicht. Da sich die Gesamtzahlen für das Bundesgebiet aus den Einzeldaten der Länder zusammensetzen, liegen der Bundesregierung nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller offensichtlich unveröffentlichte Zahlen aus den Ländern vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wurden seit Einführung dieser Regelung 2016 bis einschließlich 2024 gestellt (bitte nach Jahren der Antragstellung und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Anträge auf Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG wurden bis einschließlich 2024 abschließend bearbeitet (bitte nach Jahren der abschließenden Bearbeitung, Jahren der Antragstellung, nach Bundesländern und nach dem Ergebnis „abgelehnt“ bzw. „teilweise bewilligt“ bzw. „vollständig bewilligt“ aufschlüsseln)?
Wie hoch war der Gesamtbetrag der Erbschaften und Schenkungen, für die Anträge auf Verschonungsprüfung nach § 28a ErbStG gestellt wurden, und wie hoch war das Volumen der von den Finanzämtern vor der Verschonungsprüfung festgesetzten Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern (bitte nach Jahren der abschließenden Bearbeitung, Bundesländern und Erbschaften bzw. Schenkungen aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die im Zuge der Verschonungsprüfung nach § 28a ErbStG festgesetzten Steuern, und wie hoch fielen dabei der Steuernachlässe aus (bitte nach Jahren, Bundesländern und Erbschaften/Schenkungen aufschlüsseln)?
Gedenkt die Bundesregierung, die vorstehend erfragten Daten in Zukunft regelmäßig von sich aus zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?