Deutscher Bundestag Drucksache 20/14941
20. Wahlperiode 11.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14577 –
Stand der Umsetzung der China-Strategie der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine strukturelle Uneinigkeit bezüglich Fragen zum Umgang mit China ist
stetiger Begleiter der Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz. So
erlaubte die Bundesregierung trotz einer negativen Beurteilung von sechs
Fachministerien den Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco bei der
Betreibergesellschaft des Containerterminals Tollerort (CTT). Diese
Entscheidung wiegt im Nachhinein umso schwerer, da sich herausstellte, dass es sich
beim Terminal Tollerort um kritische Infrastruktur handelt (
www.ndr.de/nachr
ichten/hamburg/China-Investition-in-Hamburg-Falsche-Einstufung-durch-HH
LA,cosco144.html).
Diese Entscheidung steht damit in direktem Kontrast zur am 13. Juli 2023,
und damit deutlich verspätet, vorgelegten China-Strategie der damals von
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragenen Bundesregierung
(
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb
697b2acd58/china-strategie-data.pdf).
Der Veröffentlichung ging nach Informationen der Fragesteller ein
langwieriger Prozess, geprägt von wiederkehrenden Kompetenzstreitigkeiten zwischen
dem Auswärtigen Amt und dem Bundeskanzleramt, voraus. Zusätzlich zu den
Kompetenzstreitigkeiten zwischen Auswärtigem Amt und Bundeskanzleramt
verdeutlichten die Reisen der Mitglieder der Bundesregierung in die
Volksrepublik China aus Sicht der Fragesteller eine fehlende Kohärenz und klare
strategische Ausrichtung der Bundesregierung in Bezug auf Fragen zum Umgang
mit der Volksrepublik China.
Diese Schwächen in der strategischen Ausrichtung gegenüber China, welche
eigentlich mit dem Strategiepapier behoben werden sollten, schaden
langfristig sowohl Deutschlands geopolitischer als auch wirtschaftlicher Position. Sie
verhindern darüber hinaus oftmals das Erreichen eines EU-Konsenses in der
China-Politik. Bisher wurde die im Juli 2023 veröffentlichte China-Strategie
der Bundesregierung weder evaluiert noch ein Fortschrittsbericht
veröffentlicht (S. 60;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b
1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung macht sich die in der Vorbemerkung der Fragesteller
enthaltenen Wertungen und Tatsachenbehauptungen nicht zu eigen.
1. Welches Bundesministerium ist federführend für die China-Strategie
zuständig?
Die China-Strategie ist eine Strategie der gesamten Bundesregierung. Die
Strategie wurde unter Federführung des Auswärtigen Amts und unter Beteiligung
aller Bundesministerien und des Bundeskanzleramts erstellt. Die Umsetzung
der China-Strategie ist Aufgabe der gesamten Bundesregierung, wobei das
Auswärtige Amt die Koordinierungsaufgabe für die Umsetzung innehat.
2. Wie hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung ihrer China-Strategie
ihre Zielsetzung, den Anteil an China-kompetentem Personal in allen
Bundesministerien und obersten Bundesbehörden zu erhöhen (S. 61;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f2
0bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf) operativ umgesetzt?
3. Wie groß ist der aktuelle Anteil an China-kompetentem Personal in
jedem einzelnen Bundesministerium und in den jeweiligen obersten
Bundesbehörden (bitte nach Ressort bzw. oberster Bundesbehörde
tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Seit Verabschiedung der China-Strategie achten die Bundesministerien und
obersten Bundesbehörden grundsätzlich verstärkt darauf, China-kompetentes
Personal, also Personal mit einschlägiger sprachlicher, interkultureller und/oder
landeskundlicher Kompetenz einzustellen. Statistiken über Personal in dieser
Hinsicht führt die Bundesregierung nicht.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
einen Austausch mit bereits bestehenden Sinologie- und China-
Kompetenzzentren der Universitäten sowie den Wissenschafts- und
Forschungseinrichtungen in Deutschland im Rahmen der Umsetzung der China-
Strategie und der Stärkung der Chinakompetenz des Bundes stattfinden
zu lassen, und anhand welcher Kriterien misst die Bundesregierung
China-Kompetenz (z. B. Sprachkenntnisse, Arbeitserfahrung in China)?
Die Bundesregierung betrachtet den Auf- und Ausbau von unabhängiger
China-Kompetenz als eine wichtige Querschnittsaufgabe. Im Rahmen der
föderalen Kompetenzverteilung leistet die Bundesregierung dazu unter anderem die
folgenden Beiträge:
Die Bundesregierung berät fortlaufend die deutsche Wissenschaftslandschaft zu
den Herausforderungen in und durch China in der Forschungskooperation, vor
allem über Formate der Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen im
Rahmen der China-Orientierung des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) zusammen mit dem Auswärtigen Amt (AA) und weiteren
Ressorts. Zuletzt hat eine intensive Aussprache zur Forschungssicherheit in
Umsetzung der China-Strategie zwischen dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der Allianz der deutschen
Wissenschaftseinrichtungen im Februar 2025 stattgefunden. Gleichzeitig unterstützt
die Bundesregierung den Aufbau von China-Kompetenz in Deutschland durch
passfähige Förderausschreibungen zur regionalen Vernetzung von China-
Kompetenz, zur modernen China-Forschung und zum Chinesisch-Spracherwerb
sowie durch Projekte beispielsweise zur China-Kompetenz an Schulen und bei
den Begabtenförderungswerken, und durch Förderung von Initiativen wie den
China-Technologie-Radar des Mercator Institute for China Studies (MERICS)
und das Decoding China Dictionary.
Seit Januar 2025 bietet das BMBF zudem eine Neuauflage der sogenannten
Juristischen Erstberatung an. Dabei handelt es sich um eine Hilfestellung für die
juristische Gestaltung der Kooperation mit chinesischen Partnern im
nichtwirtschaftlichen Bereich, die sich an staatliche Hochschulen sowie die
Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft und Max-
Planck-Gesellschaft richtet. Ziel ist es, eine vom Einfluss Chinas unabhängige
China-Kompetenz zu stärken.
Zum Verständnis und den Kriterien der Bemessung von China-Kompetenz wird
auf die Darlegung in der China-Strategie im Unterkapitel „6.2. China-
Kompetenz“ (S. 61) verwiesen.
5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung mit Blick auf
die Umsetzung ihrer Zielsetzung „[... die] Kooperationen von
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Mobilität von Studierenden,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Berufsbildung, den Jugend-
und den Fachkräfteaustausch sowie den Austausch zur Jugendhilfe [
zwischen Deutschland und China zu unterstützen]“ (S. 23;
www.auswaertige
s-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/c
hina-strategie-data.pdf), ergriffen (bitte die einzelnen Maßnahmen für
den jeweiligen Themenbereich auflisten)?
Die Bundesregierung hat nach dem Ende der
Pandemiebekämpfungsmaßnahmen der chinesischen Regierung über diverse Maßnahmen die
Wiederaufnahme des zwischenmenschlichen Austausches unterstützt.
Die Unterstützung der Kooperationen von Hochschulen erfolgt aus
Bundesmitteln über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), dies gilt
ebenso für die Unterstützung der Mobilität von Studierenden und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Die Mobilität von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern wird aus Bundesmitteln auch über die Alexander von
Humboldt Stiftung (AvH) unterstützt. Das Kompetenzzentrum Internationale
Wissenschaftskooperationen (KIWi) des DAAD berät deutsche Hochschulen zu
internationalen Kooperationen auch zu sicherheitsrelevanten Fragen. Neben
individuellen Beratungen war das KIWi im Jahr 2024 an über 30 nationalen wie
internationalen Veranstaltungen, die sich mit internationalen
Wissenschaftskooperationen mit China befassten, beteiligt oder hat diese durchgeführt. Diese
dienten auch der Kommunikation und Umsetzung des DAAD-Perspektiven-
Papiers „Die akademische Zusammenarbeit mit China realistisch gestalten“, das
im Januar 2024 veröffentlicht wurde und das die China-Strategie der
Bundesregierung zum Ausgangspunkt nahm (
https://static.daad.de/media/daad_de/der-
daad/kommunikation-publikationen/presse/daad_perspektive_china_de_24011
2.pdf).
Reisen deutscher Hochschulen und Forschungseinrichtungen nach China
werden durch die deutschen Auslandsvertretungen in China unterstützt und
begleitet. Es findet auch ein Austausch mit deutschen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in China sowie mit chinesischen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern statt, zum Beispiel im Rahmen von Tagungen oder Alumni-
Treffen. Die deutschen Auslandsvertretungen stehen darüber hinaus auch in
regelmäßigem Kontakt zu chinesischen Schulen, Universitäten und
Forschungseinrichtungen. Zur Unterstützung des Jugendaustauschs wurde aus Mitteln der
Bundesregierung die „Schülerakademie China 2024 – In einer nachhaltigen
Welt“ des Bildungsnetzwerks China mit 128 Schülerinnen und Schülern aus
China und Deutschland durchgeführt sowie der Jugend-
Kammermusikwettbewerb „China Youth Music Competition” mit dem Deutschen Musikrat. Der
Schüleraustausch wurde aus Bundesmitteln über das Projekt
„Schüleraustausch“ des Pädagogischen Austauschdienstes gefördert, im Jahr 2024 mit rund
20 Schüleraustauschprojekten. 2006 haben das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend und der Allchinesische Jugendverband eine
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich Jugendhilfe unterzeichnet und
damit eine Kooperation auf Regierungsebene in diesem Bereich begründet. Die
Bundesregierung fördert im Rahmen eines Sonderprogramms mit Mitteln des
Kinder- und Jugendplans des Bundes den Austausch von Fachkräften der
Jugendhilfe und den Jugendaustausch zwischen deutschen und chinesischen
Jugendverbänden.
6. Hat die Bundesregierung, wie in ihrer China-Strategie angekündigt,
Gespräche mit der chinesischen Regierung zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von deutschen Wissenschaftlern, von deutschen
Wissenschaftsorganisationen einschließlich deutscher Hochschulen sowie der
außeruniversitären Forschungseinrichtungen in China geführt (S. 30;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f2
0bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf), und wenn ja, wann fanden
diese Treffen statt, wer nahm teil, und welche inhaltlichen Ergebnisse
ergaben die einzelnen Treffen, wie hat sich die Bundesregierung konkret
für die Aufhebung der Sanktionierung von MERICS (Mercator Institute
for China Studies) eingesetzt?
7. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zum Abbau von
bestehenden Ungleichgewichten beim Zugang zu chinesischen
Großforschungseinrichtungen sowie zur Förderung des reziproken
Forschungsaustauschs seit der Veröffentlichung ihrer China-Strategie ergriffen, und
welches Bundesministerium hat die Federführung für diese Thematik
inne?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung spricht die Notwendigkeit der Verbesserung der
Rahmenbedingungen der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ)
zwischen Deutschland und China bei allen sich bietenden Gelegenheiten
gegenüber der chinesischen Regierung an – so beispielsweise bei den deutsch-
chinesischen Regierungskonsultationen am 20. Juni 2023 in Berlin, bei der
hochrangigen WTZ-Sitzung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) mit dem chinesischen Wissenschaftsministerium (MoST) am 5. Juni
2024 in Bonn (unter Einbeziehung des Auswärtigen Amtes, des
Bundesministerium des Inneren und für Heimat und der Europäischen Kommission), bei
bilateralen Konsultationen im Oktober 2024 in Peking sowie bei verschiedenen
Gesprächen mit den chinesischen Partnerministerien durch die Ressorts bzw.
die deutsche Botschaft Peking und Gespräche mit der chinesischen Botschaft in
Berlin.
Insbesondere Themen wie die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre,
der ausschließlich friedliche Verwendungszweck von Forschungsergebnissen
gemeinsamer Kooperationen, reziproker Zugang zu Daten für die Forschung
sowie die Portabilität von Forschungsdaten aus China und die Sicherheit in
Bezug auf die chinesischen Datengesetze sowie vor allem die Arbeitsbedingungen
für deutsche Wissenschaftseinrichtungen bzw. deutsche Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler in China wurden und werden angesprochen. Diese
Ansprache bezieht auch den Zugang zu chinesischen Großforschungseinrichtungen
und die Reziprozität im Forschungsaustausch mit ein. Die Bundesregierung hat
zu diesen Herausforderungen deutlich gemacht, dass es klare, verlässliche und
transparente Rahmenbedingen braucht, um auch in Zukunft in der Forschung
zusammenzuarbeiten.
Die Bundesregierung setzt sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen
und für die Aufhebung der chinesischen Sanktionen ein. Zu diesem Einsatz
zählen auch hochrangige Gespräche, zum Beispiel im Rahmen bilateraler
Konsultationen in Peking im Oktober 2024.
Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 17 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/9986 verwiesen.
8. Wie sind die konkreten Pläne der Bundesregierung zur Fortführung des
Deutsch-Chinesischen Dialogforums (DCDF) „[als] eine Plattform des
zivilgesellschaftlichen Austausches“ (S. 23;
www.auswaertiges-amt.de/r
esource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strat
egie-data.pdf), und welches Bundesministerium betreut dieses Forum
federführend, hat das DCDF gemeinsam mit den chinesischen Partnern
getagt, und wenn nein, warum nicht?
Als zivilgesellschaftliches Forum obliegt die Ausgestaltung der inhaltlichen
Ausrichtung den jeweiligen Ko-Vorsitzenden und den Mitgliedern des
Dialogforums. Die Arbeit des Dialogforums wird federführend im Auswärtigen Amt
begleitet und finanziell unterstützt. Das Dialogforum tagte zuletzt vor der
COVID-19-Pandemie (im September 2019 in China), ein für Sommer 2024 in
Deutschland geplantes Treffen wurde von chinesischer Seite abgesagt.
9. Hat die Bundesregierung, wie angekündigt, „die in [der China-Strategie]
beschriebenen Vorhaben, sofern sie nicht mit entsprechenden
Haushaltsmitteln unterlegt wurden, in die jeweiligen Einzelpläne des [
Bundeshaushaltes 2024 und des Bundeshaushaltes 2025] im Wege der Priorisierung
[eingefügt]“ (S. 9;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/81
0fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
a) Wenn ja, bitte vollständig auflisten, mit welchen Haushaltsmitteln die
jeweiligen Ziele der China-Strategie in jedem Einzelplan des
Bundeshaushalt 2024 hinterlegt wurden?
b) Wenn ja, bitte vollständig auflisten, mit welchen Haushaltsmitteln die
jeweiligen Ziele der China-Strategie in jedem einzelnen Einzelplan
des Entwurfs für den Bundeshaushalt 2025 hinterlegt wurden?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Das Auswärtige Amt hat im Haushaltsjahr 2024 das Mercator Institute for
China Studies (MERICS) erstmals institutionell gefördert. Die Zuwendung in
Höhe von 500 000 Euro wurde aus in der Haushaltsaufstellung 2024 im Wege
der Priorisierung verlagerten Mitteln des Einzelplans 05 des Auswärtigen
Amtes getätigt, ohne den Bundeshaushalt zusätzlich zu belasten. Für 2025 ist im
Entwurf des Einzelplans vorgesehen, die Förderung in gleicher Höhe
fortzuführen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im
Haushaltsjahr 2024 durch Priorisierung und Umschichtungen im Einzelplan 30
zusätzliche Maßnahmen in Höhe von 135 000 Euro finanziert. Es wurden
verschiedene neue Maßnahmen begonnen und angeschoben, die insbesondere im
Haushaltsjahr 2025 in Höhe von voraussichtlich 1 100 000 Euro finanzwirksam
werden. Somit wurden im Einzelplan 30 im Haushaltsjahr 2024 insgesamt rund
3 800 000 Euro für Maßnahmen zur Umsetzung der China-Strategie verausgabt
und es sind für 2025 Ausgaben in Höhe von rund 5 000 000 Euro geplant. Von
den zusätzlichen Mitteln können unter anderem die Maßnahmen China-Schul-
Akademie, Decoding China, Bildungsnetzwerk China, Critical Technology
Observatory (MERICS), Juristische Erstberatung China und China Spracherwerb
gefördert werden.
10. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre
Ankündigung in der China-Strategie realisiert, „Dialogformate mit
besonderer Bedeutung [fortzuführen]“ (S. 21;
www.auswaertiges-amt.de/resourc
e/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-d
ata.pdf)?
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie zur Stärkung des strategischen Dialogs der
Außenministerinnen und Außenminister, des hochrangigen
Finanzdialogs, des hochrangigen Sicherheitsdialogs, des Menschenrechtsdialogs,
des Rechtsstaatsdialogs, des Dialog zur Zukunft der Arbeit sowie des
Klima- und Transformationsdialogs 2023 mit China vorgenommen (bitte
einzeln auflisten)?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat seit Veröffentlichung der China-Strategie neben
anderen bilateralen Gesprächen die folgenden dort aufgelisteten Dialogformate mit
besonderer Bedeutung fortgeführt: Der 7. Strategische Dialog der
Außenministerinnen und Außenminister zwischen Bundesministerin Annalena Baerbock
und dem chinesischen Außenminister Wang Yi fand im Dezember 2024 in
Peking statt. Im Oktober 2023 fand in Frankfurt am Main der 3. Hochrangige
Deutsch-Chinesische Finanzdialog unter Vorsitz von Bundesminister Lindner
und dem stellvertretenden chinesischen Ministerpräsidenten He Lifeng statt.
Der Deutsch-Chinesische Hochrangige Sicherheitsdialog fand im September
2023 in Berlin und im November 2024 in Xi’an statt. Der Deutsch-Chinesische
Dialog zur Zukunft der Arbeit fand im Oktober 2023 in Peking statt und wurde
im Dezember 2024 in Berlin fortgeführt. Im Juni 2024 fand erstmals der
Klima- und Transformationsdialog in Peking unter Vorsitz von Bundesminister
Habeck und dem Vorsitzenden der chinesischen Nationalen Entwicklungs- und
Reformkommission (NDRC), Zheng Shanjie, statt.
Die Bundesregierung strebt weiterhin an, den Menschenrechtsdialog zusammen
mit dem Rechtsstaatsdialog neu aufzustellen. Menschenrechtsanliegen und
Rechtsstaatlichkeit sind ein Querschnittsthema, das die Bundesregierung
grundsätzlich in allen Dialogformaten anspricht. Ein Vorschlag zur
Neuaufstellung des Menschenrechtsdialogs wurde der chinesischen Seite in der zweiten
Jahreshälfte 2024 übermittelt.
12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen der deutschen politischen Stiftungen in
China ergriffen (S. 23;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/260857
8/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf),
welche Anliegen brachte sie in Gesprächen mit chinesischen Stellen vor?
13. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur
Verbesserung der deutschen Kulturmittler in China insbesondere des Goethe-
Instituts und seiner Sprachzentren (S. 23;
www.auswaertiges-amt.de/resour
ce/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-
data.pdf) beigetragen (bitte auflisten), und welche Anliegen brachte sie
in Gesprächen mit chinesischen Stellen vor?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird angenommen, dass die Frage auf die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen der deutschen Kulturmittler in China abzielt.
Die Bundesregierung spricht die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der
deutschen politischen Stiftungen und der deutschen Kulturmittler in China
regelmäßig und auf allen Ebenen gegenüber chinesischen
Gesprächspartnerinnen und -partnern an. Wichtiges Anliegen waren dabei insbesondere konkrete
Fortschritte bei Verfahren zur Verlängerung der Gültigkeit von Visa für
Entsandte von deutschen Kultureinrichtungen.
14. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen deutscher Medien in China beigetragen (S. 23;
www.auswaertige
s-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/c
hina-strategie-data.pdf), bitte auflisten), und welche Anliegen brachte sie
in Gesprächen mit chinesischen Stellen vor?
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen deutscher Medien in China stellt
weiterhin ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung dar. Angesichts des
vorherrschenden großen Ungleichgewichts zwischen den Arbeitsbedingungen
chinesischer Medien in Deutschland und denen deutscher Medien in China spricht
die Bundesregierung Pressefreiheit und die Arbeitsbedingungen deutscher
Journalistinnen und Journalisten regelmäßig und auf allen Ebenen gegenüber
chinesischen Gesprächspartnerinnen und -partnern an. Wichtiges Anliegen waren
dabei insbesondere konkrete Fortschritte bei Verfahren zur Verlängerung der
Gültigkeit von Presseakkreditierungen und Visa für deutsche Korrespondentinnen
und Korrespondenten.
15. Fand ein Austausch der Bundesregierung mit der chinesischen Regierung
zur Sozial- und Beschäftigungspolitik seit Veröffentlichung der China-
Strategie statt?
a) Wenn ja, wann genau, mit welchen Teilnehmenden, und mit welchen
konkreten Ergebnissen fanden diese Austausche statt?
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Im Oktober 2023 fand ein Austausch des BMAS mit dem chinesischen
Ministerium für Humanressourcen und Soziale Sicherung (MoHRSS) auf
Abteilungsleiterebene in Peking statt. Bei diesem Besuch wurde der in der China-
Strategie erwähnte Dialog zur Zukunft der Arbeit eröffnet. Inhalte waren unter
anderem ein gemeinsamer Workshop zu den Themen „Aus- und
Weiterbildung“ sowie zu „Herausforderungen durch KI in der Arbeitswelt“. Der zweite
Austausch im Rahmen des Dialogs fand im Dezember 2024 in Berlin statt.
Themen des Austausches waren „Gestaltung eines gerechten Übergangs (Just
Transition)“ und die „Regulierung in der Plattformökonomie“. Im Oktober
2024 war das Thema Bestandteil bilateraler Konsultationen zur Sozial- und
Beschäftigungspolitik zwischen dem BMAS und dem MoHRSS in Peking. In den
Gesprächen wurden neben Herausforderungen auch mögliche Themen der
zukünftigen Zusammenarbeit erörtert.
b) Hat die Bundesregierung sich mit den Sozialpartnern seit der
Veröffentlichung ihrer China-Strategie zum Umgang mit China im
Bereich der Sozial- und Beschäftigungspolitik ausgetauscht (wenn ja,
bitte den genauen Zeitpunkt des Austausches, die Teilnehmenden und
die thematischen Ergebnisse des Austausches auflisten)?
Der Austausch mit den Sozialpartnern zum Umgang mit China in der Sozial-
und Beschäftigungspolitik erfolgt bedarfsorientiert.
16. Wie wurde das in der China-Strategie benannte Ziel (S. 36;
www.auswae
rtiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2ac
d58/china-strategie-data.pdf) der Wahrung und Stärkung der
technologischen Souveränität Deutschlands und Europas im internationalen
Kontext bisher operativ von der Bundesregierung umgesetzt?
Die Bundesregierung verfolgt zur Wahrung und Stärkung der technologischen
Souveränität verschiedene Maßnahmen. Hierbei sind insbesondere zu nennen:
Im Januar 2025 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) das Rahmenprogramm „Forschung und Innovation für Technologische
Souveränität 2030 (FITS2030)“ veröffentlicht. Es bündelt strategisch die
Fachprogramme des BMBF zu digitalen und industriellen Schlüsseltechnologien
und formuliert Maßnahmen zur Stärkung der technologischen Souveränität
Deutschlands und der EU bis zum Ende des Jahrzehnts aus.
Zudem wird die technologieoffene Innovationsförderung für den innovativen
Mittelstand basierend auf einem Bottom-up-Ansatz fortgeschrieben und
weiterentwickelt. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde im vergangenen Jahr
zudem die steuerliche Forschungsförderung maßgeblich gestärkt, um mehr
Forschung und Investitionen anzuregen.
Die Bundesregierung setzt sich für innovationsfördernde Rahmenbedingungen
im europäischen Digitalbereich ein, beispielsweise im Rahmen der am 1.
August 2024 in Kraft getretenen europäischen Verordnung über künstliche
Intelligenz (KI-VO). Aus Sicht der Bundesregierung ist mit ihr eine ausbalancierte
KI-Regulierung gelungen, die Risiken adressiert und einen
innovationsfreundlichen Rahmen für Rechtssicherheit schafft. Die Bundesregierung setzt sich für
eine bürokratiearme und innovationsfördernde Umsetzung der KI-VO auf
europäischer Ebene (insbesondere über nachgelagertes Recht und Leitlinien) sowie
auf nationaler Ebene ein (insbesondere über die Etablierung schlanker
Governance-Strukturen).
Der „Common European Mobility Data Space“ (EMDS) ist ein nicht-
legislatives Vorhaben der Europäischen Kommission zur Schaffung eines gemeinsamen
europäischen Mobilitätsdatenraums. In Deutschland ist acatech (Deutsche
Akademie der Technikwissenschaften) Konsortialführer der Initiative EMDS und
wird mit Wissen der Bundesregierung unterstützt.
Die Digitalstrategie Deutschland legt Ziele und Ergebnisse fest, die zumeist bis
Ende 2025, zum ursprünglichen Ende dieser Legislaturperiode, erreicht werden
sollten. Die Mehrheit der Ziele und Vorhaben der Digitalstrategie sind in
Umsetzung bzw. wurden schon umgesetzt. Erfolge verzeichnet die
Bundesregierung in vielen Bereichen wie zum Beispiel:
• im Gigabitausbau (5G-Verfügbarkeit 93,2 Prozent, Glasfaseranschlüsse in
dieser Legislaturperiode verdoppelt auf 35,7 Prozent);
• im Gesundheitswesen mit Einführung des E-Rezepts (mehr als 570
Millionen Mal eingelöst) und der elektronischen Patientenakte;
• in der Verwaltungsdigitalisierung auf Bundesebene (alle 115 priorisierten
Leistungen des Onlinezugangsgesetzes sind digitalisiert) oder
• im internationalen Bereich mit dem Beschluss der Strategie für die
Internationale Digitalpolitik am 7. Februar 2024 im Bundeskabinett.
Relevante Fortschritte der nationalen Digitalstrategie sind in
Fortschrittberichten zusammengefasst (abrufbar unter
www.digitalstrategie-deutschland.de).
Das Förderprogramm „Wissens- und Technologietransfer durch Normen und
Standards“ (WIPANO) unterstützt seit Januar 2024 in der neuen 3.
Förderperiode die aktive Mitarbeit in europäischen und internationalen Gremien. Auch die
Beauftragung Dritter, also von Expertinnen und Experten außerhalb der
Unternehmen, ist jetzt möglich. Zudem hält aktuell ein BMWK-Vertreter den
stellvertretenden Vorsitz im Vorstand des European Telecommunication Standards
Institute (ETSI).
Gemäß § 9b Absatz 4 des BSI-Gesetzes kann das Bundesministerium des
Innern und für Heimat (BMI) den Einsatz einer kritischen Komponente
gegenüber dem Betreiber einer Kritischen Infrastruktur unter den genannten
Voraussetzungen untersagen oder Anordnungen erlassen, wenn der weitere Einsatz der
kritischen Komponente die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt. Dabei ist unter anderem zu
prüfen, ob der Hersteller unmittelbar oder mittelbar von der Regierung
(einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte) eines Drittstaates
kontrolliert wird, ob der Hersteller bereits an Aktivitäten beteiligt war oder ist, die
nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union, des Nordatlantikvertrages oder auf deren Einrichtungen hatten,
oder ob der Einsatz der kritischen Komponente im Einklang mit den
sicherheitspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen
Union oder des Nordatlantikvertrages steht. Nach umfangreichen Ermittlungen
hat das BMI im 2. Quartal 2024 individuelle Verhandlungen mit den
Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica über den weiteren
Einsatz kritischer Komponenten in den 5G-Mobilfunknetzen geführt. Die
Verhandlungen konnte das BMI im Juli 2024 mit einer Einigung abschließen. Die
Verträge verpflichten die Mobilfunkbetreiber, bis spätestens Ende 2026 keine
kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-
Kernnetzen einzusetzen. Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet,
bis Ende 2029 die kritischen Funktionen der 5G-Netzwerkmanagementsysteme
der Hersteller Huawei und ZTE in ihren Zugangs- und Transportnetzen des 5G-
Mobilfunknetzes durch technische Lösungen anderer Hersteller zu ersetzen.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 19c, 22, 29, 30, 32, 42 und
46 verwiesen.
17. Im Rahmen von welchen konkreten bilateralen Dialogen hat die
Bundesregierung ihre Ankündigung, „China zur Einhaltung seiner
völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) sowie
dem verbindlichen SRÜ-Schiedsspruch von 2016 zum Südchinesischen
Meer aufzufordern“ (S. 21–22;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/
2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-dat
a.pdf), umgesetzt?
Die Bundesregierung spricht Chinas völkerrechtlichen Verpflichtungen aus
dem Seerechtsübereinkommen (SRÜ) sowie dem verbindlichen SRÜ-
Schiedsspruch von 2016 zum Südchinesischen Meer regelmäßig und auf allen Ebenen
in bilateralen Dialogen an, so zuletzt beim Strategischen Dialog der
Außenministerinnen und Außenminister am 2. Dezember 2024. Außerdem thematisiert
die Bundesregierung den Vorgang regelmäßig in den zuständigen Gremien der
Vereinten Nationen und hat dazu verschiedene Statements und rechtswahrende
Erklärungen abgegeben (unter anderem 2020 gemeinsam mit Frankreich und
Großbritannien).
18. Wie wurde das in der China-Strategie benannte Ziel (S. 10;
https://www.
auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb6
97b2acd58/china-strategie-data.pdf) von mehr Reziprozität in den
wirtschaftlichen Beziehungen mit China sichergestellt, und wie wurden
Asymmetrien bisher operativ von der Bundesregierung abgebaut?
a) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur
Umsetzung dieser Zielsetzung ergriffen (bitte auflisten)?
Die Fragen 18 und 18a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich in enger Abstimmung mit der Europäischen
Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union dafür ein, die
Wirtschaftsbeziehungen zu China reziproker zu gestalten und Asymmetrien
abzubauen. Hierzu geht die Bundesregierung mehrgleisig vor: Sie fordert
Reziprozität gegenüber chinesischen Gesprächspartnerinnen und -partnern sowohl
hochrangig als auch auf Fachebene konsequent ein, unterstützt die Europäische
Kommission bei der zielgerichteten Anwendung und bedarfsorientierten
Weiterentwicklung des handelspolitischen Instrumentariums der EU, um fairen
Wettbewerb sicherzustellen und China zu weiteren Marktöffnungen zu
bewegen und, flankiert von Anstrengungen der Europäischen Union, um China im
multilateralen Rahmen, insbesondere der WTO, für substanzielle Reformen der
internationalen Handelsregeln zu gewinnen.
b) Wie lautet aus Sicht der Bundesregierung der aktuelle Stand zur
bisherigen operativen Umsetzung ihrer Zielsetzung des De-Riskings der
Wirtschaftsbeziehungen zu China?
Die Bundesregierung hat sich im regelmäßigen Austausch mit Vertreterinnen
und Vertretern der deutschen Wirtschaft sowohl in China als auch im Inland
dazu ausgetauscht, wie Risiken und Verwundbarkeiten in kritischen Bereichen
minimiert werden können und die Dringlichkeit eines konsequenten De-
Riskings unterstrichen. Eine Entkopplung der Volkswirtschaften lehnt die
Bundesregierung hingegen ab. Aus diesen Gesprächen mit Unternehmens- und
Verbandsvertreterinnen und -vertretern sowie chinabezogenen
Geschäftsklimaumfragen folgt, dass das Thema Risikominderung gegenüber China in der
deutschen Wirtschaft hohe Relevanz besitzt und vielfach konkret angegangen wird.
Insgesamt haben die Europäische Kommission und die Bundesregierung
wesentliche politische Weichenstellungen zum De-Risking der
Wirtschaftsbeziehungen zu China vorgenommen; der konkrete Erfolg und die
Geschwindigkeit von Risikominderungsmaßnahmen sind im Einzelnen und je nach Branche
von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig.
c) Anhand welcher Methodik bewertet und misst die Bundesregierung
die erfolgreiche Umsetzung des De-Riskings?
Risikominderung zielt auf den Abbau bestehender bzw. die Vermeidung der
Entstehung künftiger wirtschaftlich-technologischer Abhängigkeiten in
strategischen Bereichen. Abhängigkeiten können bestehen mit Blick zum Beispiel
auf China als Lieferant kritischer Vorprodukte und Technologien, als
Absatzmarkt oder Investitionsstandort. Maßgebliche Indikatoren für Abhängigkeiten
bei kritischen Vorprodukten und Technologien sind insbesondere
produktgruppenspezifische Importanteile aus China.
d) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ein De-
Risking kritischer Abhängigkeiten regelmäßig und systematisch
überprüfbar zu machen?
Die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten der Europäischen Union
prüfen in Umsetzung der Wirtschaftssicherheitsstrategie der EU von Juni 2023
Maßnahmen zum Monitoring kritischer Abhängigkeiten.
e) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Koordination der Stärkung deutscher Wirtschaftssicherheit als
ressortübergreifende Aufgabe zu verbessern?
Alle betroffenen Ressorts tauschen sich unter Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) regelmäßig und auf
verschiedenen Ebenen zu Fragen der Wirtschaftssicherheit und aktuellen Prioritäten
aus. Im BMWK und im Auswärtigen Amt wurden Arbeitseinheiten mit
Zuständigkeit für Wirtschaftssicherheit eingerichtet. Auch die Umsetzung der EU-
Wirtschaftssicherheitsstrategie ist als ressortübergreifende Aufgabe Gegenstand
kontinuierlicher enger Abstimmung.
f) Mit welchen marktwirtschaftlichen Instrumenten hat die
Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihrer China-Strategie die Anreizstruktur
für deutsche Unternehmen so verändert, dass ein Abbau von
einseitigen Abhängigkeiten mit Blick auf China attraktiver wird (S. 38; www.
auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bd
b697b2acd58/china-strategie-data.pdf), waren auch kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) dabei inbegriffen?
Die Bundesregierung hat Anpassungen an den Instrumenten der
Außenwirtschaftsförderung vorgenommen, um die Attraktivität der Erschließung
alternativer (Wachstums-)Märkte zu erhöhen. Das gleiche Ziel verfolgt der Einsatz der
Bundesregierung für eine ambitionierte Freihandelsagenda der Europäischen
Union. Einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von kritischen Abhängigkeiten
mit Blick auf China leistet eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der
Standortbedingungen in Deutschland und der EU. Von den Maßnahmen
profitieren gleichermaßen auch kleine und mittlere Unternehmen.
19. Wie wurde das Ziel der Diversifizierung der deutschen
Wirtschaftsbeziehungen seit Veröffentlichung der China-Strategie durch die
Bundesregierung operativ umgesetzt (S. 50;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blo
b/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-dat
a.pdf)?
Deutschlands Handels- und Lieferbeziehungen stärker zu diversifizieren, ist ein
zentrales Ziel der Außenwirtschaftspolitik der Bundesregierung. Unternehmen
können hierbei auf die Unterstützung des Staates zählen, der die
Diversifizierungsbemühungen der deutschen Wirtschaft flankiert und Anreize zur
Reduzierung von Abhängigkeiten setzt. Die Nationale Sicherheitsstrategie der
Bundesregierung vom 14. Juni 2023 und die China-Strategie der Bundesregierung vom
13. Juli 2023 sehen in einer regelgebundenen multilateralen
Wirtschaftsordnung, einer ambitionierten EU-Freihandelsagenda, der Stärkung des EU-
Binnenmarktes und der Erschließung neuer Rohstoffquellen wichtige Beiträge zur
Diversifizierung. Beide Strategien betonen in diesem Kontext insbesondere die
Bedeutung der Außenwirtschaftsförderung.
Um die Unternehmen in ihren Diversifizierungsbemühungen zu unterstützen,
hat die Bundesregierung bewährte Instrumente der Außenwirtschaftsförderung
wie die Investitions- und Exportkreditgarantien, das Auslandsmesseprogramm,
das Markterschließungsprogramm, die Exportinitiativen und das Programm
„Partnering in Business with Germany“ neu justiert und noch stärker als
bislang auf neue Absatz- und Beschaffungsmärkte ausgerichtet. Das gilt auch für
das Netz der Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen
sowie die Germany Trade and Invest (GTAI) als zentralen institutionellen Säulen
der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
Bei den Investitionsgarantien wurde in den letzten Jahren eine
Diversifizierungsstrategie entwickelt. Diese Diversifizierungsstrategie sieht eine moderate,
aber zielgenaue Verschärfung der Deckungskonditionen für Staaten wie China
vor, in denen es zu einer übermäßigen Konzentration an abgesicherten
Projekten gekommen ist. Gleichzeitig beinhaltet die Diversifizierungsstrategie
vergünstigte Konditionen für die Übernahme von Investitionsgarantien in einer
Reihe von ausgewählten Diversifizierungszielen.
Zudem setzt sich die Bundesregierung über Initiativen wie die EU-Initiative
Global Gateway dafür ein, neue Partnerschaften zu erschließen.
a) Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Whitepaper EU
Economic Security Strategy, und welche der darin enthaltenen Positionen
macht sie sich zu eigen?
Die Bundesregierung unterstützt angesichts der bestehenden geopolitischen
Herausforderungen das in der Europäischen Strategie für wirtschaftliche
Sicherheit vom 20. Juni 2023 (JOIN/(2023) 20 final) angelegte Drei-Säulen-Modell
aus Förderung, Schutz und Zusammenarbeit und den dadurch angestoßenen
Prozess. Sie setzt sich für deren weitere, entschlossene Umsetzung ein. Wichtig
bleibt, bei der Reduktion von kritischen Abhängigkeiten in strategischen
Bereichen die offene Grundausrichtung der Europäischen Union zu erhalten.
b) Wie positioniert sich die Bundesregierung zum sog. Outbound
Investment Screening?
Die Bundesregierung bringt sich konstruktiv in den laufenden EU-Prozess zur
Prüfung von spezifischen Risiken, die mit Auslandsinvestitionen in
Hochtechnologien verbunden sein können, und in die dazu gebildete Expertengruppe ein.
Die Empfehlung (EU) 2025/63 der Kommission zur Überprüfung von
Investitionen in Drittstaaten in Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche
Sicherheit der Union von entscheidender Bedeutung sind, sieht eine
Überprüfungsphase bis zum 30. Juni 2026 vor. Diese dient der notwendigen Vertiefung
der Risikoanalyse und bildet dann die Grundlage für Beratungen über ein
mögliches neues Instrument.
c) Welche Ergebnisse haben die Prüfungen zu vier prioritären kritischen
Technologien erbracht, und welche konkreten Maßnahmen folgten aus
den Prüfungen?
Die Bundesregierung bringt sich aktiv in die laufenden EU-Risikoanalysen zu
Quanten-, Biotechnologien, Künstlicher Intelligenz und fortschrittlichen
Halbleitern ein. Die erste Phase dieser Risikoanalysen wurde dazu genutzt, relevante
Risikoszenarien zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren. Im Fokus
stehen dabei Risiken des Technologieabflusses und Risiken für die Fähigkeit
der EU, kritische Technologien zu entwickeln oder sicher darauf zuzugreifen.
Die Risikoszenarien werden derzeit in sogenannten „deep dives“ vertieft
ausgearbeitet. Ziel ist es, ein gemeinsames Verständnis der bestehenden Risiken und
geeignete Maßnahmen zur Risikobewältigung zu identifizieren. Dabei geht es
um Maßnahmen in allen drei Säulen der EU-Wirtschaftssicherheitsstrategie
(Förderung, Schutz, Zusammenarbeit). Es ist ferner geplant, auch die anderen
in der Technologieliste der Kommission vom 3. Oktober 2023 (C(2023) 6689
final) genannten sechs Technologiebereiche einer Risikoanalyse zu unterziehen.
20. Wie wurde das in der China-Strategie benannte Ziel der Diversifizierung
von Bezugsquellen kritischer Rohstoffe und Vorprodukte bisher operativ
von der Bundesregierung umgesetzt (S. 35;
www.auswaertiges-amt.de/re
source/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strate
gie-data.pdf)?
Die Bundesregierung hat sich unter anderem für die Verabschiedung des
Europäischen Critical Raw Material Act (CRMA) eingesetzt, der die Europäische
Diversifizierung der Rohstoffversorgung unterstützt. Hierzu laufen die Arbeiten
zur nationalen Implementierung. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Ende
des vergangenen Jahres einen Nationalen Rohstofffonds aufgesetzt, der
Projekte zur Rohstoffgewinnung, -weiterverarbeitung und -recycling in Form von
Bundesbeteiligungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert.
Weiterhin wurde von der Bundesregierung die Nationale
Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) beschlossen, die Ziele und Maßnahmen enthält, um die
Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen.
21. Welche Rohstoffpartnerschaften hat die Bundesregierung seit der
Veröffentlichung der China-Strategie in diesem Kontext mit welchen
Ländern angebahnt oder abgeschlossen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer China-Strategie angekündigt,
Rohstoffpartnerschaften zum Nutzen aller beteiligten Länder auszugestalten. In
diesem Zusammenhang wurde der Austausch mit den bisherigen
Rohstoffpartnerschaften und -kooperationen intensiviert. Im Jahr 2024 kamen neue
Rohstoffkooperation mit Brasilien und Usbekistan sowie eine Lithium-Partnerschaft mit
Chile hinzu. Insbesondere durch den in Kraft getretenen Europäischen Critical
Raw Material Act und den darin verankerten „Strategischen Projekten“ sowie
den Nationalen Rohstofffonds (siehe auch Antwort zu Frage 20) erwartet die
Bundesregierung eine weitere Intensivierung bestehender
Rohstoffpartnerschaften und -kooperationen.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der
China-Strategie unternommen, um die Innovations-, Investitions- und
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken (S. 12;
www.auswaertige
s-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/c
hina-strategie-data.pdf)?
Zur Verbesserung der allgemeinen Standortbedingungen für Unternehmen hat
die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen eingeleitet oder bereits
umgesetzt. Dazu gehören insbesondere das Wachstumschancengesetz, das
Strompreispaket, der Beschleunigungspakt und das Bürokratieentlastungsgesetz.
Zudem fokussiert die Bundesregierung wettbewerbsfähige Energiekosten und
hat dazu jüngst im Rahmen der Wachstumsinitiative die Verlängerung der
Strompreiskompensation beschlossen und umgesetzt. Dies ist insbesondere für
den Erhalt der energieintensiven Grundstoffindustrien bedeutend. Weitere
Maßnahmen mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des
Industriestandorts sind vorgesehen.
Die Bundesregierung hat zudem im Januar 2025 das Rahmenprogramm
„Forschung und Innovation für Technologische Souveränität 2030 (FITS2030)“
veröffentlicht, das Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) zur Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands
und der EU bis zum Ende des Jahrzehnts ausformuliert.
23. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie ergriffen, um Marktzugangs-, Investitions-
und Wettbewerbsnachteile für in China tätige deutsche Unternehmen zu
verringern (S. 25;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810
fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf), und anhand
welcher konkreten Beispiele hat die Bundesregierung Unternehmen
diesbezüglich politisch unterstützt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 18a verwiesen.
24. Hat die Bundesregierung, wie in ihrer China-Strategie angekündigt,
gemeinsam mit China konkrete Schritte zum Voranbringen der
Verhandlungen für das post-2025-Klimafinanzierungsziel im Rahmen von UNFCCC
(United Nations Framework Convention on Climate Change) vereinbart
(S. 28;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b
1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf), und fand dazu ein
Austausch zwischen der Bundesregierung und der chinesischen
Regierung statt, und wenn ja, wie viele (bitte die einzelnen Treffen, die
Teilnehmenden und die inhaltlichen Ergebnisse auflisten)?
Zentrales Ziel der Bundesregierung für COP29 und die Verhandlungen zum
neuen Klimafinanzierungsziel war unter anderem die Erweiterung der
Geberbasis, für die China als Schlüsselland identifiziert wurde. Ab Frühjahr 2024
wurden hochrangige Gespräche mit China dahingehend intensiviert, zum Beispiel
im Rahmen von bilateralen Reisen nach China, Dialogformaten, wie zum
Beispiel dem Klima- und Transformationsdialog (22. Juni 2024) sowie bei
internationalen Terminen wie dem Petersberger Klimadialog (25. bis 26. April
2024) oder der 60. Sitzung der UNFCCC-Nebenorgane (3. bis 13. Juni 2024).
Die Gespräche haben dazu beigetragen, dass China sich bei COP29 in die
Verhandlungen eingebracht und im Rahmen eines Statements von Vize-
Ministerpräsident Ding Xuexiang erstmals eigene Bemühungen bei Klimafinanzierung
dargelegt hat. In der Endphase der COP29 erfolgten zudem enge
Konsultationen mit Schlüsselakteuren, um den finalen Beschlusstext zu erreichen, der auch
Entwicklungsländer aufruft, zum Erreichen des Klimafinanzierungsziels
beizutragen. Diese Ergebnisse wurden beim Strategischen Dialog der
Außenministerinnen und Außenminister am 2. Dezember 2024 in Peking nachgehalten.
Internationale Klimapolitik ist ein Schnittstellenthema, das in sehr zahlreiche
Gespräche und Gesprächsformate einfließt. Eine vollständige Auflistung aller
Gespräche der Bundesregierung ist in der Kürze der Bearbeitungszeit deshalb
nicht möglich.
25. Fand, wie in der China-Strategie angekündigt, ein Austausch vonseiten
der Bundesregierung mit China zu den negativen Folgen einer nicht
nachhaltigen Nutzung von Kunststoffen und den Folgen der weltweiten
Vermüllung statt (wenn ja, bitte die einzelnen Treffen, die
Teilnehmenden und die inhaltlichen Ergebnisse auflisten)?
Von Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fanden zu verschiedenen Gelegenheiten
Gespräche mit chinesischen Repräsentanten zu Umweltbelangen mit Bezug auf
Kunststoffe statt. Bundesministerin Lemke hat im Rahmen des Deutsch-
Chinesischen Umweltforums am 1. November 2023 und im Rahmen des China-
Besuchs von Bundeskanzler Scholz mit dem chinesischen Umweltminister Huang
Runqiu die deutsche Position verdeutlicht, die Verantwortung und Rolle Chinas
als größter Plastikproduzent und größter Einträger von Abfällen betont und
Anknüpfungspunkte zur Kooperation unter anderem im Bereich der
Kreislaufwirtschaft gesetzt. Auf hoher Arbeitsebene wurde dies am 6. Juni 2024 im Rahmen
des Deutsch-Chinesischen Dialogs für Kreislaufwirtschaft fortgesetzt. Im
Rahmen der Verhandlungen zu einem Abkommen gegen Kunststoffabfälle der
Umwelt fanden bei allen der vergangenen fünf Sitzungen des Zwischenstaatlichen
Verhandlungskomitees in den Jahren 2022 bis 2024 bilaterale Gespräche auf
Arbeitsebene zwischen dem BMUV auf deutscher Seite sowie dem
chinesischen Außenministerium, dem chinesischen Ministerium für Ökologie und
Umwelt und der chinesischen Nationalen Entwicklungs- und
Reformkommission (NDRC) statt, um die nationalen Positionen abzugleichen und mögliche
Überschneidungen und Kompromisse zu eruieren.
26. Welches Bundesministerium besitzt die Federführung für die Thematik
der nachhaltigen Nutzung und Nutzungsverringerung von Kunststoffen?
Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV).
27. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
einen neuen Dialog zum Thema Kreislaufwirtschaft mit China zu
initiieren (S. 29;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade3
76b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
a) Bei welchem Bundesministerium liegt die Federführung für diese
Thematik?
b) Hat die Bundesregierung sich im Vorfeld auch mit Vertretern der
deutschen Kreislaufwirtschaft diesbezüglich ausgetauscht?
c) Hat sich die Bundesregierung zu dieser Thematik mit der
chinesischen Regierung ausgetauscht?
Die Fragen 27 bis 27c werden gemeinsam beantwortet.
Der deutsch-chinesische Dialog zu Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
wurde anlässlich der 7. Deutsch-Chinesischen Regierungskonsultationen im
Juni 2023 in Berlin initiiert und ein Aktionsplan am 16. April 2024 im Rahmen
der Reise des Bundeskanzlers von Bundesministerin Lemke in Peking
unterzeichnet. Er ist ein wichtiger Bestandteil des damals vereinbarten Klima- und
Transformationsdialogs zwischen der deutschen und der chinesischen
Regierung.
Der Aktionsplan sieht einmal pro Jahr hochrangige Treffen der Regierungen
vor (Federführung: BMUV), die dem strategischen Dialog dienen sollen. China
und Deutschland tauschen sich über Strategien, Gesetzgebung und Instrumente
der Kreislaufwirtschaft aus. Dabei liegt ein Hauptaugenmerk auf besonders
relevanten Materialien (wie Plastik und Metallen) und Sektoren
beziehungsweise Produktgruppen (zum Beispiel Verpackungen, Bausektor, Fahrzeuge und
Batterien).
Das erste Treffen des Dialogs fand am 24. April 2024 in Berlin statt.
Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Regierungen nahmen daran teil und
tauschten sich über laufende Gesetzgebungsverfahren aus. Es wurde unter anderem
eine gemeinsame Aktivität zum Thema Plastik vereinbart, die in Form einer
Veranstaltung des BMUV im deutschen Pavillon mit chinesischer Beteiligung
auf der COP29 in Baku stattfand.
Das nächste Treffen für das Jahr 2025 ist in Planung und wird voraussichtlich
in Peking stattfinden.
28. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung
der China-Strategie den Aufbau von europäischen Produktions- und
Weiterverarbeitungskapazitäten unterstützt (S. 35;
www.auswaertiges-am
t.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/chin
a-strategie-data.pdf)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Juni
2024 einen Bund-Länder-Austausch zur nationalen Ausgestaltung des Net Zero
Industry Acts (NZIA) initiiert und seither in monatlichen Arbeitssitzungen
verstetigt. Ziel des NZIA ist der beschleunigte Produktionshochlauf der Netto-
Null-Technologien in Europa. Die Bundesregierung teilt die Ziele des NZIA
uneingeschränkt und setzt sich im Dialog mit den Ländern für eine
unbürokratische und effiziente Ausgestaltung der europäischen Vorgaben ein. Zudem
unterstützt die Bundesregierung strategische Förderprojekte im Rahmen des
Important Project for Common European Interest (IPCEI). Es wird zusätzlich auf
die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
29. Welche Methoden der Strategischen Vorausschau nutzt die
Bundesregierung, um aufkommende Schlüsseltechnologien zu identifizieren, und
welches Bundesministerium ist hierfür federführend zuständig (S. 36;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f2
0bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
In verschiedenen Bundesbehörden kommen unterschiedliche Methoden der
Strategischen Vorausschau zum Einsatz, um zukünftige Entwicklungen zu
antizipieren, besser auf sie vorbereitet zu sein und sie zu gestalten. Im Rahmen des
Foresight-Prozesses im Bundesministerium für Bildung und Forschung werden
derzeit Ansätze zum Monitoring bestehender und zur Identifikation möglicher
zukünftiger Schlüsseltechnologien entwickelt, die eine entscheidende Rolle im
globalen Wettbewerb spielen werden. Hierbei kommen sowohl experten- als
auch datenbasierte Methoden zum Einsatz. Diese Ansätze befinden sich derzeit
noch im Entwicklungs- und Erprobungsstadium. Der BMBF-weite und
technologieübergreifende Foresight-Prozess wird durch technologiespezifische
Vorausschauaktivitäten innerhalb der Fachprogramme unterstützt.
30. Hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihrer China-Strategie
in der Forschungs- und Innovationsförderung Vorgaben entwickelt,
„damit Projekte mit China, in denen Wissensabfluss wahrscheinlich ist, nicht
oder nur unter geeigneten Auflagen gefördert werden“ (S. 36;
www.ausw
aertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2a
cd58/china-strategie-data.pdf; wenn ja, bitte die Vorgaben darlegen)?
31. Hat die Bundesregierung wie in ihrer China-Strategie angekündigt,
bestehende Förderregularien für den Umgang mit Wissen und Patenten
nach Projektende [weiterentwickelt]“ (S. 36;
www.auswaertiges-amt.de/r
esource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strat
egie-data.pdf; wenn ja, bitte die weiterentwickelten Förderregularien
darlegen und erörtern)?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Die Vermeidung eines ungewollten Know-how-Abflusses nach China und
dagegen notwendige Vorkehrungen werden in Förderausschreibungen bilateral
mit China und unilateral zu China adressiert. Die deutschen Projektnehmer
werden eingehend zu den bestehenden Risiken beraten und sensibilisiert.
Zudem hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen
Fragenkatalog zur Kooperationsabwägung mit chinesischen Partnern
entwickelt. Dieser Fragenkatalog wird deutschen Akteurinnen und Akteuren aus
der Wissenschaft anlassbezogen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist
dieses wichtige Thema Bestandteil des Stakeholderprozesses des BMBF zur
Forschungssicherheit.
32. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der
China-Strategie unternommen, um ein europäisches Open-Source-
Ökosystem aufzubauen (S. 36;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608
578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
Zur Stärkung des Open-Source-Ökosystems hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz den Sovereign Tech Fund (STF) initiiert. Der
Sovereign Tech Fund identifiziert kritische digitale Basistechnologien und
vergibt Aufträge, um in deren Absicherung und Weiterentwicklung zu investieren.
Der STF wurde im November 2024 in die Sovereign Tech Agency als eine
selbständige Tochtergesellschaft der SPRIND überführt. Diese Verstetigung
gibt dem STF ein zusätzliches Maß an Selbständigkeit und ermöglicht ihm,
sich inhaltlich fortzuentwickeln und zu skalieren.
Darüber hinaus wurde zudem mit der Gründung und dem Aufbau des Zentrums
für Digitale Souveränität (ZenDiS) ein zentrales Bindeglied zwischen der
öffentlichen Verwaltung und den europäischen Akteuren des Open-Source-
Ökosystems etabliert. Das ZenDiS unterstützt die Verwaltung in Bund, Ländern und
Kommunen dabei, sich aus kritischen Abhängigkeiten von einzelnen
Technologieanbietern zu lösen. Dabei wird auch die Kooperation auf europäischer Ebene
adressiert. So wurde im Februar 2024 mit Frankreich eine gemeinsame
Absichtserklärung zur Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der digitalen
Souveränität der öffentlichen Verwaltung unterzeichnet. Auf dieser Grundlage
fanden im Jahr 2024 konkrete Kollaborationen für einen Open-Source-basierten
und souverän-digitalen Arbeitsplatz für die Verwaltung statt, die eine
Blaupause hin zu einer stärkeren europäischen Zusammenarbeit darstellen können.
Diese Kooperation wurde im Dezember 2024 um die Niederlande ausgeweitet,
eine weitere Institutionalisierung ist in Planung. Darüber hinaus findet die
Mitarbeit in entsprechenden EU-Gremien statt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt Open-Source-
Entwicklungen im Bereich Software und Künstlicher Intelligenz mit diversen
Fördermaßnahmen, die in den letzten Jahren zielgerichtet weiterentwickelt
wurden. Dazu zählt insbesondere der Software-Sprint zur Unterstützung von
freien Software-Entwicklerinnen und -Entwicklern. Zudem tragen Initiativen
wie die KI-Kompetenzzentren und die KI-Servicezentren zur Entwicklung und
Diffusion von Open-Source-KI-Modellen und -Werkzeugen bei.
33. Wie und in welchen Gremien hat sich die Bundesregierung seit
Veröffentlichung der China-Strategie engagiert, um Wirtschaftsabkommen
um digitalpolitische Aspekte und digitale Güter zu erweitern (
www.ausw
aertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2a
cd58/china-strategie-data.pdf)?
Die Bundesregierung setzt sich in den verschiedenen Formationen des
Handelspolitischen Ausschusses im Rat der EU konsequent für die Aufnahme
ambitionierter Digitalkapitel in bestehenden und künftigen Handelsabkommen der
EU sowie für die Verhandlung eigenständiger bilateraler Abkommen über den
digitalen Handel durch die EU ein. Darüber hinaus unterstützt die
Bundesregierung die Bemühungen um eine Stärkung digitalpolitischer Aspekte im
Rechtsrahmen der WTO, unter anderem durch die Verhandlung und Verankerung
eines plurilateralen Abkommens zu elektronischem und digitalem Handel
sowie durch die Verlängerung des multilateralen Zollmoratoriums für
elektronische Übertragungen.
34. Hat sich die Bundesregierung seit Veröffentlichung ihrer China-Strategie
mit der chinesischen Regierung zur Thematik des freien und
vertrauenswürdigen grenzüberschreitenden Datenverkehrs sowie der fairen
Regulierung des Cyberraums ausgetauscht (S. 26;
www.auswaertiges-amt.de/r
esource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strat
egie-data.pdf), und wenn ja, wann genau, und mit welchen Teilnehmern?
Die Bundesregierung spricht diese Themen bei geeigneten Dialogen mit
chinesischen Regierungsvertreterinnen und -vertreter regelmäßig an. Unter anderem
haben zuletzt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr den freien und
vertrauenswürdigen grenzüberschreitenden Datenverkehr im Rahmen des
regulären Austauschs mit der Cyberspace Administration of China (CAC)
angesprochen. Gleichsam führt das Bundesministerium für Bildung und Forschung
Gespräche mit dem chinesischen Ministry of Science and Technology (MoST).
35. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie zur Schaffung von mehr Reziprozität sowie
von ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltigen, resilienten und
belastbaren globalen Logistikketten im Bereich der Verkehrswirtschaft,
einschließlich der Luft- und Seeverkehrsverbindungen, zwischen China und
Deutschland ergriffen (S. 26;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2
608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
36. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie zur Schaffung von mehr Reziprozität und
besseren Marktzugangs- und Wettbewerbsbedingungen für den
deutschen sowie den europäischen Finanz- und Dienstleistungssektor in
China ergriffen (S. 26;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/260857
8/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
37. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie ergriffen, um die erheblichen
Marktzugangsbeschränkungen für deutsche Anwaltskanzleien in China, auch im
Umgang mit deutschen Unternehmen, zu verringern (S. 26;
www.auswae
rtiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2ac
d58/china-strategie-data.pdf)?
38. Wurden hierzu vonseiten der Bundesregierung Gespräche mit der
chinesischen Regierung geführt (wenn ja, bitte die genauen Zeitpunkte der
einzelnen Treffen und welche Vertreter der deutschen und chinesischen
Regierung an diesen Treffen teilgenommen haben, auflisten)?
Die Fragen 35 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung spricht diese Fragen gegenüber der chinesischen
Regierung konsequent sowohl hochrangig als auch auf Fachebene an und diskutiert
diese wiederholt im Rahmen der vertieften Ressortkoordinierung China.
39. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie das Engagement der deutschen
Kreativwirtschaft in China zur Bewahrung der Freiheit der Künste unterstützt
(S. 26;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b
1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
Die Bundesregierung hat vielfältige Projekte der deutschen Kreativwirtschaft in
China gefördert, unter anderem:
• die Elektromusik-Festivalreihe „Plain District – Flux Fiction“ (2023 bis
2024),
• den Jugend-Kammermusikwettbewerb „China Youth Music Competition”
mit dem Deutschen Musikrat (2023 bis 2024),
• die Ausstellung „Deutsches Design 1949 bis 1989. Zwei Länder eine
Geschichte“ mit dem Vitra-Design Museum in Kooperation mit dem Tsinghua
Art Museum (2023),
• das Projekt „Art in Motion, Masterpieces with and through Media“ mit dem
Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe in Kooperation mit dem Museum
of Contemporary Art and Urban Planning in Shenzhen (2023).
40. Fanden zur Bewahrung der Freiheit der Künste Austausche und
Gespräche mit der chinesischen Regierung statt (wenn ja, bitte die genauen
Zeitpunkte der einzelnen Treffen und welche Vertreter der deutschen und
chinesischen Regierung an diesen Treffen teilgenommen haben,
auflisten)?
Das Thema „Bewahrung der Freiheit der Künste“ wurde mehrfach auf
verschiedenen Ebenen angesprochen.
41. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
Veröffentlichung ihrer China-Strategie ergriffen, um Handelshemmnisse für
die deutsche und europäische Agrarwirtschaft in China abzubauen
(S. 26;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b
1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
Die Bundesregierung steht dazu im Austausch mit der chinesischen Regierung
sowohl auf fachlich als auch politisch hochrangiger Ebene. Hierzu gehören
regelmäßige Treffen zu Marktzugangsfragen von Agrarprodukten; zuletzt auf
Vizeministerebene am 18. Januar 2025 im Rahmen des Global Forum for Food
and Agriculture (GFFA), auf Vizeministerebene im Rahmen der 10. Deutsch-
Chinesischen Agrarwoche im Oktober 2024 und im Rahmen der Reise von
Bundeskanzler Scholz im April durch Bundesminister Cem Özdemir gegenüber
seinen Amtskollegen des chinesischen Landwirtschaftsministeriums und der
chinesischen Zollbehörde. Im Rahmen der Reise von Bundesminister Cem
Özdemir im April 2024 wurde die Vereinbarung über die phytosanitären
Anforderungen Chinas für deutsche Äpfel unterzeichnet sowie die Aufhebung der
BSE-Sperre für Rindfleisch aus Deutschland erreicht.
Bezüglich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurde eine Expertengruppe
mit der chinesischen Zollbehörde und dem chinesischen
Landwirtschaftsministerium eingerichtet sowie Einladungen an die chinesische Seite zu einer ASP-
Expertenreise nach Deutschland ausgesprochen.
Nach dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche steht die Bundesregierung in
Kontakt mit den chinesischen Behörden, um die Auswirkungen auf den Export
so gering wie möglich zu halten.
Das teils dynamische Geschehen in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche,
Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest und Blauzungenkrankheit erschweren
aktuell kurzfristige Fortschritte.
42. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung ihrer
China-Strategie ergriffen, um deutschen Unternehmen eine
gleichberechtigte Teilhabe in Normungs- und Standardisierungsaktivitäten in China
zu ermöglichen (S. 37;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/260857
8/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
Die Bundesregierung (unter der Federführung des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz) verfolgt mit ihrer internationalen Normungs- und
Standardisierungspolitik das Ziel, dass Anforderungen an Produkte in
international harmonisierten Normen festgelegt werden. Dazu wirken Akteure aus
Deutschland in internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien mit
und die Bundesregierung beteiligt sich an multilateralen und bilateralen
Dialogformaten. Ziel ist dabei auch, den Abbau technischer Handelshemmnisse durch
die Übernahme internationaler Normen in China zu unterstützen. Auch vor dem
Hintergrund der Europäischen Normungsstrategie von 2022 hat die
Bundesregierung ein nationales Strategieforum Standardisierung einberufen, um sich
in strategischen Fragen der Normung und Standardisierung durch an der
Normung interessierte Kreise beraten zu lassen. Daneben wirkt die
Bundesregierung am „High Level Forum für Europäische Standardisierung“ der EU-
Kommission auf Staatssekretärsebene mit.
Deutschland und China arbeiten in der Deutsch-Chinesischen Kommission
Normung (DCKN) zusammen, die jährlich tagt, zuletzt vom 14. bis 16.
Oktober 2024 in Bonn. Im Rahmen der Sitzungen der DCKN werden sowohl
aktuelle politische Entwicklungen der deutschen und chinesischen Normung als
auch die erzielten Fortschritte in der fachlichen Arbeit der bilateralen
Kommission und neue Themen für die Zusammenarbeit besprochen. An der
Veranstaltung nehmen politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger,
führende Normungsexpertinnen und -experten, Vertreterinnen und Vertreter von
Institutionen und Verbänden sowie Unternehmen aus beiden Ländern teil. Die
Zusammenarbeit basiert auf einer Übereinkunft zwischen dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Staatlichen Zentralamt
für Marktüberwachung der VR China (SAMR).
43. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung ihrer
China-Strategie ergriffen, um die „Voraussetzungen für die Lieferung
fortschrittlicher Klimatechnologien deutscher Unternehmen nach China
zu verbessern“ (S. 27;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/260857
8/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
Die Bundesregierung setzt sich konsequent für verbesserte Marktöffnung und
ein faires Wettbewerbsumfeld in China ein. Insofern wird auf die Antwort zu
Frage 18a verwiesen. Als spezifisches Austauschformat dient im
Zusammenhang mit grünen Technologien auch der neu etablierte Klima- und
Transformationsdialog.
44. Hat die Bundesregierung sich seit Veröffentlichung ihrer China-Strategie
mit der chinesischen Regierung zur Thematik des Kohleausstiegs und der
Gestaltung von sozial gerechten Klimaschutzmaßnahmen ausgetauscht
(S. 27;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b
1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf; wenn ja, bitte die
einzelnen Treffen, die inhaltlichen Ergebnisse und die Teilnehmenden
auflisten)?
Die Bundesregierung sieht den weiteren Ausbau der Kohleenergie in China im
Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens mit Sorge.
Deswegen adressiert die Bundesregierung die Thematik des Kohleausstiegs
einschließlich der Gestaltung von sozial gerechten Klimaschutzmaßnahmen
konsequent in ihren Gesprächen mit der chinesischen Regierung, sowohl auf
hochrangiger Ebene als auch auf Fachebene. Die deutsche Seite adressierte die
genannten Themen unter anderem in der ersten Sitzung des Klima- und
Transformationsdialogs im Juni 2024 in Peking auf Ministerebene und bei
Gesprächen auf Staatssekretärsebene am Rande des Berlin Energy Transition
Dialogues im März 2023 und am Rande der IRENA-Versammlung im Januar 2025;
zudem auf Fachebene in allen jährlich stattfindenden Sitzungen der Deutsch-
Chinesischen Arbeitsgruppen für Energie und für Energieeffizienz.
Die Genehmigungen neuer Kohlekraftwerke in China sind nach unabhängigen
Berichten im Jahr 2024 stark gesunken (siehe
www.handelsblatt.com/politik/int
ernational/china-legt-kohle-kehrtwende-hin-genehmigungen-fuer-kohlekraftwe
rke-um-83-reduziert/100062020.html). Die Bundesregierung wird das Thema
des Kohleausstiegs weiterhin in Gesprächen mit der chinesischen Regierung
adressieren, um weitere Verbesserungen zu erreichen.
45. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie zur Diversifizierung von Bezugsquellen im
Bereich der grünen Technologie (Produkte, Verfahren und
Dienstleistungen) ergriffen und umgesetzt?
Es wird darauf hingewiesen, dass der in der Frage genannte Begriff „Grüne
Technologie“ keine eindeutige oder abgrenzbare Definition hat. Die Antwort
erfolgt in der Annahme, dass hier insbesondere Technologien im Bereich der
erneuerbaren Energien gemeint sind.
Zentrales Ziel des Net Zero Industry Acts (NZIA, siehe Antwort zu Frage 28)
ist, bestehende dominante Abhängigkeiten in Lieferketten zu reduzieren,
Lieferketten zu diversifizieren und europäische Produktion von Netto-Null-
Technologien zu stärken.
Für grüne Technologien gibt es dominante Abhängigkeiten insbesondere
entlang der gesamte PV-Wertschöpfungskette und für Permanentmagneten für
Windkraftanlagen.
In Anwendung des europäischen Temporary Crisis and Transition Frameworks
(TCTF) stehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des Bundesprogramms STARK in den
ausgewiesenen Fördergebieten Unterstützungsmöglichkeiten für Investition in
Produktionskapazitäten für sogenannte Transformationstechnologien zur
Verfügung.
Unter dem TCTF wurde unter anderem am 25. September 2023 die
Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
„Resilienz und Nachhaltigkeit des Ökosystems der Batteriezellfertigung“
veröffentlicht. Mit dieser Maßnahme werden Investitionen zum Aufbau von
Produktionskapazitäten entlang der gesamten Batteriewertschöpfungskette,
inklusive kritischer Batterierohstoffe, gefördert. Hierfür hat die Bundesregierung
Fördermittel von rund 1 Mrd. Euro aus dem Klima- und
Transformationsfondsgesetz (KTF) bereitgestellt.
Zudem hat das BMWK im Oktober 2024 gemeinsam mit der Windindustrie ein
Maßnahmenpaket zur Sicherstellung eines Level Playing Fields und zur
Stärkung der heimischen Produktion von Windkraftanlagen und ihrer
Komponenten vereinbart. Das Maßnahmenpaket finden sich unter
www.bmwk.de/Redakti
on/DE/Downloads/M-O/20241016-massnahmenpapier-windindustrie.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=4.
Die Maßnahmen befinden sich aktuell in der Umsetzung. Auch sie haben eine
stärkere Diversifizierung im Sinne einer strategischen, energie-politischen und
technologischen Souveränität zum Ziel. Unter anderem wird aktuell eine
Roadmap der Windindustrie zum Abbau der Abhängigkeit bei Permanentmagneten
entwickelt.
46. Wie viel Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hat die
Bundesregierung in den Jahren 2022, 2023 und 2024 über alle Ressorts hinweg in
Forschung und Entwicklung investiert (bitte nach Ressorts und Jahr
getrennt aufführen)?
Die Daten zur Berechnung der Quoten sind sämtlich öffentlich verfügbar: Das
Datenportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, Tabelle 1.1.4,
gibt zu den einzelnen Ressorts Auskunft (
www.datenportal.bmbf.de/portal/de/
1.1.4). Die IST-Ausgaben des Bundes für Forschung und Entwicklung lagen bei
rund 23,4 Mrd. Euro im Jahr 2022 und rund 24,1 Mrd. Euro im Jahr 2023. Der
Haushaltsansatz (SOLL) des Bundes für Forschung und Entwicklung im Jahr
2024 liegt bei rund 26,4 Mrd. Euro.
Die Datenbank GENESIS-Online des Statistischen Bundesamtes, Tabelle
81000-0001, berichtet das Bruttoinlandsprodukt (BIP, www-genesis.destatis.de/
datenbank/online/url/f3a9a7ae). Das BIP lag nach vorläufigen Berechnungen
bei rund 3 953,9 Mrd. Euro im Jahr 2022, rund 4 185,6 Mrd. Euro im Jahr 2023
und rund 4 306,4 Mrd. Euro im Jahr 2024.
47. Hat die Bundesregierung sich mit der chinesischen Regierung seit
Veröffentlichung der China-Strategie zu den Themen der Bereitstellung und
dem Schutz globaler öffentlicher Güter und der Umsetzung der Agenda
2030 für nachhaltige Entwicklung ausgetauscht, und wenn ja, welche
Gespräche dazu fanden wann mit welchen Teilnehmenden und
inhaltlichen Ergebnissen statt?
Die Bundesregierung arbeitet mit China zur Bereitstellung und zum Schutz
globaler öffentlicher Güter und zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung zusammen. Zu diesem Zweck führt das Bundesministerium für
wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) einen politischen
Dialog mit dem chinesischen Handelsministerium (MofCom) und der China
International Development Cooperation Agency (CIDCA) in jährlich stattfindenden
Sitzungen auf Abteilungsebene. Seit Veröffentlichung der China-Strategie
fanden Gespräche mit MofCom am 12. September 2023 und am 25. November
2024 sowie mit CIDCA am 16. Oktober 2024 statt. Aus der Perspektive zweier
Geberstaaten mit zum Teil sehr unterschiedlichen Standards und Zielsetzungen
wurden dabei die entwicklungspolitischen Prioritäten beider Seiten, Standards
und Praktiken der Entwicklungszusammenarbeit, gemeinsame Projekte
zugunsten von Drittländern sowie die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zu
nachhaltiger Entwicklung besprochen.
48. Fand im entwicklungspolitischen Kontext zudem ein Dialog zu
Standards und Praktiken in der Entwicklungszusammenarbeit zwischen der
Bundesregierung und der chinesischen Regierung statt (siehe S. 30;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f2
0bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
Der Dialog zu Standards und Praktiken in der Entwicklungszusammenarbeit ist
eingebettet in den politischen Austausch zur Bereitstellung und dem Schutz
globaler öffentlicher Güter und der Umsetzung der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung (siehe Antwort zu Frage 47). Zur Vertiefung einzelner Themen
dienen Fachveranstaltungen mit breiter Beteiligung aus Deutschland und China
sowie aus Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und
OECD-Ländern. Seit Veröffentlichung der China-Strategie fanden
Veranstaltungen unter anderem zu Monitoring und Evaluierung sowie zur Ausgestaltung
nachhaltiger Agrarlieferketten statt.
a) Welche gemeinsamen Projekte zugunsten von Drittländern hat die
Bundesregierung seit Veröffentlichung ihrer China-Strategie in diesem
Zusammenhang mit der chinesischen Regierung vereinbart (S. 30;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467
f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf; bitte die einzelnen
Projekte, ihre genaue Laufzeit und die finanziellen Mittel, die von
deutscher Seite aus für die einzelnen Projekte veranschlagt werden im
Bundeshaushalt 2024 und im Bundeshaushalt 2025, auflisten)?
Seit Veröffentlichung der China-Strategie hat die Bundesregierung mit China
die Umsetzung eines gemeinsamen Projekts zugunsten von Nigeria im Bereich
der Landwirtschaft mit einer Laufzeit von 2025 bis 2027 vereinbart.
Deutschland und China unterstützen das Projekt mit jeweils 400 000 Euro.
b) Welches Bundesministerium hat die Federführung für diese Projekte
inne?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ).
49. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung für die zukünftige
Arbeit des Deutsch-Chinesischen Zentrums für nachhaltige Entwicklung in
Peking (S. 30 der China-Strategie;
www.auswaertiges-amt.de/resource/bl
ob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-dat
a.pdf?
Im Rahmen der China-Strategie der Bundesregierung dient das Deutsch-
Chinesische Zentrum für nachhaltige Entwicklung in Peking als Plattform für die
Zusammenarbeit mit China im entwicklungspolitischen Kontext. Das Zentrum für
nachhaltige Entwicklung unterstützt die Vorbereitung politischer Dialogformate
und Fachveranstaltungen, die Konzeption und Koordinierung von
gemeinsamen Projekten mit China zugunsten von Drittländern sowie die
Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zu
nachhaltiger Entwicklung.
50. Welche Projekte zur Forschungszusammenarbeit im Gesundheitsbereich,
auch unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit in multilateralen
Initiativen, wurden zwischen Deutschland und China seit Veröffentlichung
der China-Strategie der Bundesregierung vereinbart?
Seit Veröffentlichung der China-Strategie hat die Bundesregierung keine
Projekte zur Forschungszusammenarbeit im Gesundheitsbereich zwischen
Deutschland und China initiiert.
51. Fand seit der Veröffentlichung der China-Strategie der Bundesregierung
ein Dialog mit China im Deutsch-Chinesischen Agrarzentrum zu den
Themen der Verantwortung für weltweite Ernährungssicherung,
nachhaltige Waldwirtschaft, Bodenschutz und entwaldungsfreie Lieferketten
statt (S. 31;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade
376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
Das Deutsch-Chinesische Agrarzentrum (DCZ) dient seit seiner Gründung
2015 als zentrale Kontakt- und Informationsstelle sowie zur Koordination der
bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China im Agrar- und
Ernährungssektor. Zentrale Veranstaltung des DCZ ist die jährliche Deutsch-
Chinesische Agrarwoche. 2024 fand diese zum 10. Mal unter dem Motto „Joint
solutions for a sustainable future“ statt, inklusive Diskussionsrunden zu
„Agrarökologie“, Tiergesundheit und „Agrar-Biodiversität“ sowie einem Gespräch auf
Vizeministerebene.
Seit der Veröffentlichung der China-Strategie der Bundesregierung hat das
DCZ Aktivitäten unter anderem zur Verantwortung für weltweite
Ernährungssicherung und Bodenschutz, nachhaltige Waldwirtschaft und entwaldungsfreie
Lieferketten umgesetzt. Dazu zählen Workshops, Interviewformate und
Studien, aber auch Diskussionen im Rahmen anderer bilateraler
Kooperationsprojekte und themenspezifische Veranstaltungen. Auch diese Aktivitäten tragen
dazu bei, den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
China in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu stärken.
Im Hinblick auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von genetischen
Ressourcen und der agrobiologischen Vielfalt hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen des Deutsch-Chinesischen
Agrarzentrums (DCZ) vom 29. August 2023 bis 31. Dezember 2024 ein Projekt
zum Aufbau eines bilateralen Netzwerks und die nachhaltige Nutzung und das
Management von Agrobiodiversität als Beitrag zur Transformation zu
klimaresilienten Ernährungssystemen und innovativer Förderung ländlicher
Regionen finanziert. Mithilfe des Projektes erfolgte ein vertiefter Austausch über die
2024 veröffentlichte Strategie des BMEL zu genetischen Ressourcen, die
Ansätze zur Förderung von Biodiversität im Zusammenhang mit
Ernährungssicherung und Klimaanpassung aufzeigt, von denen auch China profitiert.
Darüber hinaus findet in einem separaten Forstprojekt eine Zusammenarbeit zu
nachhaltiger Waldbewirtschaftung statt.
52. Wie hat sich die Bundesregierung seit Veröffentlichung der China-
Strategie in der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen eingebracht, und wie hat sie in ihrer China-Strategie dargelegt,
den Dialog mit China zu diesen Themen auch auf multilateraler Ebene
voranzubringen?
Das BMEL setzt sich im Rahmen der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) für einen intensiven Dialog und die
Fortsetzung der Kooperation ein. Ein Austausch auf Arbeitsebene findet
beispielsweise innerhalb der Arbeitsgruppen der FAO-Kommission für genetische
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (CGRFA) statt. Die
Bundesregierung wirbt weiterhin für einen zukünftigen Beitritt Chinas zum Plant Treaty.
53. Wie hat die Bundesregierung seit der Veröffentlichung ihrer China-
Strategie die Zielsetzung, „einen umfassenden Austausch mit China zu allen
rüstungskontroll- und nichtverbreitungspolitischen Fragen sowie zu
Themen kooperativer Sicherheit“ (S. 57;
www.auswaertiges-amt.de/resourc
e/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-d
ata.pdf) anzustreben, operativ umgesetzt?
Die Bundesregierung führt regelmäßige Konsultationen mit China zu Fragen
der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung durch. Diese fanden
zuletzt am 6. Juni 2024 in Berlin unter Teilnahme des Bundesministeriums der
Verteidigung auf Ebene Referatsleiter und zuvor am 3. Juli 2023 in Peking
durch den Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und
Rüstungskontrolle sowie den Abteilungsleiter für Rüstungskontrolle im
chinesischen Außenministerium statt. Im Bereich der kooperativen Sicherheit fand
zudem im Rahmen der letzten Stabsgespräche zwischen dem
Bundesministerium der Verteidigung und der chinesischen Zentralen Militärkommission ein
Erfahrungsaustausch beider Länder zu Vertrauens- und Sicherheitsbildenden
Maßnahmen (VSBM) statt.
Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung multilaterale Foren wie
beispielsweise den Ersten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen
(VN), den VN-Abrüstungsausschuss oder Treffen im Rahmen des Nuklearen
Nichtverbreitungsvertrags, um Positionen auszutauschen und China zu mehr
Dialogbereitschaft und Transparenz im rüstungskontrollpolitischen Bereich
aufzurufen.
54. Wo und in welcher Regelmäßigkeit hat die Bundesregierung bisher zur
Umsetzung der Chin-Strategie unterrichtet bzw. diese evaluiert (S. 60;
www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f2
0bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf)?
55. Welche Stakeholder wurden in die Evaluation der China-Strategie
konkret einbezogen bzw. würden einbezogen werden?
Die Fragen 54 und 55 werden gemeinsam beantwortet.
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben sich zu zahlreichen
Gelegenheiten, auch im parlamentarischen Raum, zur Umsetzung der China-
Strategie geäußert, dies geschieht auf Basis der vertieften Ressortkoordinierung
China. Ein ursprünglich geplanter förmlicher Bericht konnte aufgrund der
verkürzten Legislaturperiode nicht verwirklicht werden.
56. Wie häufig hat seit Veröffentlichung der China-Strategie die
Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsrunde China getagt (bitte die Termine, die
Teilnehmenden sowie die inhaltliche Agenda konkret auflisten)?
Seit Veröffentlichung der China-Strategie hat die Staatssekretärinnen- und
Staatssekretärsrunde China bislang dreimal getagt. Die Inhalte sind vertraulich.
57. Im Rahmen welcher Bund-Länder-Gespräche hat die Bundesregierung
seit Veröffentlichung der China-Strategie chinapolitische Themen
diskutiert (vgl. S. 60 der Strategie; bitte die schon stattgefundenen Bund-
Länder-Gespräche seit Veröffentlichung der China-Strategie, die
Teilnehmenden und die inhaltliche Agenda auflisten), wurden vonseiten der
Bundesregierung auch die Kommunen in diese Bund-Länder-Gespräche
mit eingebunden?
Die Bundesregierung führt ressortübergreifend koordiniert regelmäßige Bund-
Länder-Gespräche mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten. Die China-
Strategie stand auf der Tagesordnung der Besprechung des Chefs des
Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der
Länder am 18. Oktober 2023. Das Auswärtige Amt führte seit Veröffentlichung
der China-Strategie zwei Bund-Länder-Gespräche, an denen Vertreterinnen und
Vertreter aller Bundesländer sowie hinzugeladene Fachexpertinnen und -
experten teilnahmen. Die thematischen Schwerpunkte sind grundsätzlich vertraulich,
sie umfassen unter anderem Forschungssicherheit, China-Kompetenz, Umgang
mit transnationaler Repression und illegitime Einflussnahme, wirtschaftliche
Zusammenarbeit und bilaterale Begegnungen. Darüber hinaus stellte das
Auswärtige Amt die China-Strategie auf einer Sitzung des Deutschen Städtetags
vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im Rahmen
seines etablierten chinapolitischen Austauschs mit den Bundesländern seit
Veröffentlichung der China-Strategie zwei Termine durchgeführt.
In den Sitzungen der Bund-Länder-offenen Arbeitsgruppe Hybride
Bedrohungen (BLoAG Hybrid) in der Struktur der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wird illegitime Einflussnahme fremder
Staaten thematisiert. Dabei werden auch Beispiele chinesischer Einflussnahme
angesprochen. Die Kommunalen Spitzenverbände sind Teil der Bund-
Länderoffenen Arbeitsgruppe Hybride Bedrohungen (BloAG Hybrid) und informieren
wiederum ihre Mitglieder in unregelmäßigen Abständen über Einzelinhalte.
Darüber hinaus finden zu den Herausforderungen in der
Wissenschaftskooperation mit China spezifische Bund-Länder-Gespräche als fortlaufendes
Austauschformat im Rahmen der China-Orientierung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) statt. Seit Veröffentlichung der China-
Strategie erfolgten vier dieser Bund-Länder-Gespräche. Dabei wurden aktuelle
Entwicklungen in der Kooperation mit China sowie Themen wie Umgang mit
Stipendiatinnen und Stipendiaten des China Scholarship Councils (CSC), Ausbau
der Chinesisch-Sprachkompetenz, Kooperation mit Taiwan und Maßnahmen
zur China-Kompetenz besprochen. Teilnehmende waren Vertreterinnen und
Vertreter der für die Wissenschaftskooperation zuständigen Landesministerien
sowie relevante Bundesressorts. Zudem werden die Vertreterinnen und
Vertreter der für die Wissenschaftskooperation zuständigen Landesministerien auch
zu spezifischen Veranstaltungen der BMBF-China-Orientierung eingeladen. Im
Rahmen der BMBF-Förderung „Regio-China“ findet auch eine Vernetzung in
und mit den jeweiligen Ländern statt.
58. Wie hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung ihrer China-Strategie
die darin enthaltene Zielsetzung, „einen kontinuierlichen Austausch mit
Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und Gewerkschaften zur
Umsetzung der China-Strategie“ (S. 60;
www.auswaertiges-amt.de/resource/bl
ob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-dat
a.pdf) anzustreben, operativ umgesetzt?
Wie schon während der Erstellung der China-Strategie, steht die
Bundesregierung koordinierend in engem und regelmäßigem Austausch mit
Wirtschaftsverbänden, Unternehmen und Gewerkschaften zur Umsetzung der China-Strategie.
Die Abteilungsleiter für Klimaaußenpolitik und Geoökonomie sowie Asien und
Pazifik des Auswärtigen Amtes führen zusammen mit dem Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz ein regelmäßiges Gespräch mit den
Wirtschaftsverbänden zur Umsetzung der China-Strategie. Auf dem Wirtschaftstag
der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen
(„Botschafterkonferenz“) fanden zum Beispiel mehrere Veranstaltungen mit
China-Bezug statt, u. a. ein Arbeitsmittagessen mit Vertreterinnen und
Vertretern der deutschen Wirtschaft auf Einladung von Bundesministerin Baerbock.
Zudem finden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertreter der deutschen
Wirtschaft auch in China als fester Bestandteil der Besuchsprogramme von
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung statt, so zuletzt auch anlässlich der
Reise von Bundesaußenministerin Baerbock nach Peking im Dezember 2024.
59. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Veröffentlichung ihrer China-Strategie ergriffen, um auch die Zivilgesellschaft in
die Umsetzung der China-Strategie mit einzubinden?
Die Bundesregierung hat seit Veröffentlichung der China-Strategie mehrere
Maßnahmen gefördert, um die Zivilgesellschaft in die Umsetzung der China-
Strategie einzubinden. Dazu gehören unter anderem Veranstaltungen im
Rahmen der Deutschlandreisen der Bundesaußenministerin im Juli 2023 und im
Juli 2024. Im Rahmen von Unternehmensbesuchen und Bürgerdialogen in
mehreren Städten Deutschlands hat die Bundesaußenministerin in Begleitung
weiterer Vertreterinnen und Vertreter des Auswärtigen Amtes unter anderem die
wirtschaftliche und gesellschaftliche Resilienz Deutschlands und De-Risking
mit Blick auf China mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, des
Handwerks und gesellschaftlichen Akteuren diskutiert. Zudem förderte das
Auswärtige Amt Konferenzen mit Fokus auf China: Zu nennen sind etwa die
European China Conference 2023 (Titel: Strategic priorities: Creating
momentum for an effective European approach to China) am 16. November 2023,
durchgeführt vom Mercator Institute for China Studies (MERICS) und dem
European Council on Foreign Relations und die European China Conference
2024 (Titel: Getting serious: Re-calibrating European China policy after a year
of elections) am 19. November 2024, durchgeführt vom Mercator Institute for
China Studies (MERICS) und dem European Council on Foreign Relations, die
beide zum Ziel hatten, die China-Kompetenz in Deutschland und Europa zu
fördern. Es nahmen jeweils ca. 120 Personen aus Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft teil. Staatssekretär Thomas Bagger (Auswärtiges
Amt) stellte in seinem Eröffnungsvortrag jeweils die China-Strategie und ihren
Umsetzungsstand vor. An der Paneldiskussion nahmen mehrere Vertreterinnen
und Vertreter des Auswärtigen Amtes teil. Am 20. Januar 2025 nahm
Bundesministerin Baerbock an einer Paneldiskussion des Mercator Institute for China
Studies (MERICS) teil, in der sie über den Umsetzungsstand der China-
Strategie Bericht erstattete.
Zudem förderte das Auswärtige Amt 2024 einen Austausch deutscher
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit chinesischen Expertinnen und Experten
mit dem Ziel, die Chinakompetenz in Deutschland zu stärken und
Gesprächskanäle mit chinesischen Institutionen aufzubauen.
60. Hat sich die Bundesregierung wie angekündigt dafür eingesetzt, dass
„Einreiseverweigerungen gegen einzelne Parlamentarierinnen und
Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag und dem Europäischen
Parlament aufgehoben werden“ (siehe S. 22 der China-Strategie)?
Ja. Die Bundesregierung hat sich in enger Abstimmung mit europäischen
Partnern in verschiedenen bilateralen Formaten mit Nachdruck für die Aufhebung
der Einreiseverweigerungen gegen einzelne Parlamentarierinnen und
Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag und dem Europäischen Parlament
eingesetzt.
61. Wo, und in welchem Umfang hat die Bundesregierung
„Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern geschützte Räume
(Safe Spaces)“ geboten (siehe S. 25 der China-Strategie), welche
Gegenmaßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um Repressionen gegen
in Deutschland lebende chinesische Staatsangehörige zu unterbinden?
Die Bundesregierung steht regelmäßig mit Menschenrechtsverteidigerinnen
und -verteidigern aus China im Austausch und setzt sich sowohl in bilateralen
Gesprächen als auch in öffentlichen Erklärungen hier in Deutschland und vor
Ort für sie ein. Sie bietet vermehrt Raum für vertrauliche Gespräche auch zu
einzelnen Fällen. Geschützte Räume werden darüber hinaus unter anderem über
Bereitstellung von Räumlichkeiten und Schaffung von Möglichkeiten für den
Austausch zu bestimmten Themen sowie über die Förderung von ausgewählten
lokalen Initiativen geschaffen. Aufgrund wachsender Repression
verschlechtern sich die Bedingungen dafür deutlich, daher ist die oberste Maxime des
Engagements die Betroffenen nicht zu gefährden. Die Bundesregierung unterstützt
außerdem konkrete Programme zum Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, die auch Personen aus China offenstehen. Außerhalb der
beschriebenen Gesprächsformate können Betroffene in Deutschland sich an
jede Polizeidienststelle, das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) und die Landesämter für Verfassungsschutz wenden. Das BfV
bietet über ein Hinweistelefon zudem verschiedene vertrauliche
Erreichbarkeiten an, die rund um die Uhr kontaktiert werden können. Ferner verweist die
Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11508.
62. In welchem Umfang werden bzw. wurden in Deutschland sogenannte
Überseepolizeistationen betrieben (siehe S. 43 der China-Strategie),
welche konkreten Gegenmaßnahmen wurden ergriffen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der
Abgeordneten Joana Cotar auf Bundestagsdrucksache 20/6668 und auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Michael
Brand auf Bundestagsdrucksache 20/14188 wird verwiesen.
63. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
den Zugang europäischer Unternehmen zum öffentlichen
Beschaffungswesen in China zu verbessern (siehe S. 26 der China-Strategie), wie
schätzt die Bundesregierung den Erfolg des EU-Instruments für das
internationale Beschaffungswesen ein?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen auf EU-Ebene,
Einschränkungen des Zugangs europäischer Unternehmen zum öffentlichen
Beschaffungswesen Chinas abzubauen und die Wirtschaftsbeziehungen zu China auch
in diesem Bereich reziproker zu gestalten. Dazu gehört insbesondere die
Aufforderung an China, ein verbessertes Angebot zum Beitritt zum WTO-
Beschaffungsübereinkommen (GPA) vorzulegen, wozu sich China in seinem
Beitrittsprotokoll zur WTO aus 2001 verpflichtet hat. Ergänzend wird auf die Antwort
zu Frage 18a verwiesen.
Das 2022 in Kraft getretene EU-Instrument betreffend das internationale
Beschaffungswesen (IPI) kann aus Sicht der Bundesregierung zur stärkeren
Öffnung des chinesischen öffentlichen Beschaffungsmarktes beitragen. Die
Europäische Kommission hat am 24. April 2024 das erste Verfahren auf Grundlage
dieses Instruments eingeleitet und den chinesischen öffentlichen
Beschaffungsmarkt für Medizinprodukte untersucht. In ihrem Untersuchungsbericht vom
14. Januar 2025 hat die Europäische Kommission eine systematische
Behinderung des Zugangs europäischer Bieter und Produkte zu diesem
Beschaffungsmarkt festgestellt. Sie hat daher nun angekündigt, die Festlegung von
Gegenmaßnahmen auf Grundlage des IPI zu prüfen.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der derzeit
anlaufenden Reform des EU-Vergaberechts für klare Regelungen zum Umgang mit
Angeboten aus Drittstaaten in europäischen Vergabeverfahren ein, die – wie
China – nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA) beigetreten sind
oder mit der EU ein Handelsabkommen über die Gewährleistung des gleichen
und wechselseitigen Zugangs zu öffentlichen Aufträgen abgeschlossen haben.
Eine solche Regelung ist aus Sicht der Bundesregierung vor allem vor dem
Hintergrund erforderlich, dass der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache
C-652/22 (Kolin Inşaat Turizm Sanayi ve Ticaret) am 22. Oktober 2024
entschieden hat, dass es in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen
Union für die gemeinsame Handelspolitik fällt, den Zugang von
Wirtschaftsteilnehmern aus Drittstaaten zu Vergabeverfahren in den Mitgliedstaaten zu
regeln.
64. Wie hat die Bundesregierung „ein EU-weites Monitoring“ (siehe S. 35
der China-Strategie) zu kritischen Abhängigkeiten unterstützt?
Kritische Abhängigkeiten sind Teil der technologiebezogenen Risikoanalysen
und der Prüfung von spezifischen Risiken, die mit Auslandsinvestitionen in
Hochtechnologien verbunden sein können. Auf die Antworten zu den
Fragen 19b und 19c wird verwiesen.
Darüber hinaus führt die Europäische Kommission eine Risikoanalyse zu
wirtschaftlichen Abhängigkeiten der EU im Rahmen der Umsetzung der
Wirtschaftssicherheitsstrategie durch. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 18d
verwiesen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Abhängigkeiten, die
mit größerer Wahrscheinlichkeit als Druckmittel für geopolitische Zwecke
genutzt werden könnten. Die Bundesregierung steht dazu in engem Austausch mit
der Kommission.
65. Welche Fortschritte gibt es bei der in der China-Strategie der
Bundesregierung angekündigten Schaffung von modernen Visaverfahren (siehe
S. 23 der China-Strategie), mit dem Ziel der Beschleunigung und
Vereinfachung für die Antragsteller für Reisen von China nach Deutschland,
insbesondere angesichts der mittlerweile von China eingeführten
Visafreiheit für die Einreise deutscher Staatsbürger?
Im Bereich nationaler Visa hat die Bundesregierung mit dem
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG 2.0) die gesetzliche Grundlage für moderne
Einwanderungsverfahren auch aus China geschaffen. Bereits seit Anfang 2023 setzt
das Auswärtige Amt mit dem Visaaktionsplan ein ambitioniertes
Maßnahmenpaket um, um das Visumverfahren modernerer, transparenter und noch
leistungsstärker zu gestaltet. Schlüsselfaktoren sind gezielte Personalverstärkung,
Zentralisierung der Visabearbeitung im Inland und Digitalisierung.
Die Abteilung Visa im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten hat Mitte
2024 ein neues Referat für Ostasien gegründet. Durch die
Visainlandsbearbeitung werden zusätzliche Entscheidungskapazitäten geschaffen und dadurch
etwaige Wartezeiten nachhaltig reduziert. Im Rahmen der Digitalisierung des
nationalen Visumverfahrens wurde China als zweites Flächenland an das
Auslandsportal angebunden.
Die Modernisierung im Bereich des nationalen Visumverfahrens kommen
mittelbar auch dem Verfahren für Schengenvisa zu Gute, indem Kapazitäten
freigesetzt werden. Am 11. September 2024 trat ein Durchführungsrechtsakt der
EU-Kommission in Kraft, mit dem eine einheitliche Liste von Belegen
festgelegt wurde, die chinesische Staatsangehörige zur Beantragung eines Schengen-
Visums vorzulegen haben. Dieser Rechtsakt trägt zur Vereinheitlichung der
Antragsbearbeitung im Kreis der Schengen-Staaten bei.
66. Wie viele Visa wurden 2024 für Reisen von China nach Deutschland
bearbeitet (aufgeteilt nach Hauptreisezwecken), und welche Veränderung
bedeutet das gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019?
Die Zahlen bearbeiteter Visa werden als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft übermittelt.* Veröffentlicht die Bundesregierung im Rahmen einer
parlamentarischen Anfrage Ablehnungszahlen oder Bearbeitungszahlen im
Kontext mit Erteilungszahlen zu den Auslandsvertretungen in einem
bestimmten Land, bekommt diese Aussage gegenüber dem betroffenen Land ein
erheblich stärkeres Gewicht als bei einer abstrakten nicht einzelnen Ländern
zuordenbaren Angabe. Aus dem Kontext gerissene Zahlen könnten als
Ungleichbehandlung eines Staates und seiner Staatsangehörigen im Vergleich zu anderen
Staaten wahrgenommen werden. Daher enthalten auch die auf der Webseite des
Auswärtigen Amts veröffentlichten Statistiken lediglich Zahlen zu bewilligten
Visaanträgen, nicht zu Ablehnungen. Würde die Bundesregierung diese
länderspezifischen Ablehnungszahlen oder Bearbeitungszahlen im Kontext mit
Erteilungszahlen im vorliegenden Fall im Rahmen des Fragewesens veröffentlichen,
könnte dies die Beziehungen zu dem betroffenen Staat beeinträchtigen.
Gleichzeitig erkennt die Bundesregierung das Interesse des Deutschen
Bundestages, zu diesem Themenkomplex angemessen informiert zu werden. Die
Abwägung des Interesses der Bundesregierung, die bilateralen Beziehungen nicht
durch die Veröffentlichung der Information zu belasten, mit dem
Informationsinteresse des Bundestages ergibt weiterhin, dass eine eingestufte Herausgabe
der Zahlen eine angemessene Lösung ist.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages
hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
67. Wie viele Visa wurden 2024 für Reisen von China nach Deutschland
erteilt (aufgeteilt nach Hauptreisezwecken), und welche Veränderung
bedeutet das gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2019?
Im Jahr 2024 wurden durch die Visastellen in China insgesamt 277 629 Visa
erteilt. Die Aufteilung nach Hauptreisezwecken sowie der Vergleich zu 2019
kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
China Schengenvisa erteilt Vergleich 2024 zu 2019
Aufenthaltszweck 2024 in Prozent
Schengenvisa gesamt erteilt 255 842 -38,13 Prozent
davon:
Besuche (Familie, Freunde) 31 678
Geschäft 172 130
Kultur 8 054
Sport 1 061
Studium 2 752
Tourismus 38 339
China D-Visa erteilt Vergleich 2024 zu 2019
Kategorie 2024 in Prozent
D-Visa gesamt erteilt 21 787 -0,88 Prozent
davon:
Familiennachzug 2 801
Studium 9 871
Erwerbstätigkeit 7 991
68. Hat der in der Corona-Zeit stark ausgedünnte Personalbestand der
Visastellen in den deutschen Auslandsvertretungen in China mittlerweile
wieder den Stand der Vorpandemiekapazitäten erreicht, bzw. wurde er
angesichts der hohen Nachfrage und langen Wartezeiten erhöht, und wenn
nein, warum nicht?
Der Personalbestand der Visastellen an den deutschen Auslandsvertretungen
Peking, Shanghai, Chengdu, Kanton, Shenyang und Hongkong ist (Stand:
Januar 2025) identisch mit dem Personalbestand 2020. Lediglich in Peking ist eine
Stelle im mittleren Dienst entfallen.
Zwischenzeitlich konnten alle 15 Visumantragsannahmezentren des externen
Dienstleisters wieder eröffnet werden. In elf der Visumantragsannahmezentren
waren (Stand: Januar 2025) Termine für die Beantragung von Schengenvisa am
Folgetag verfügbar, in einem weiteren innerhalb von zwei Wochen. Für die
Beantragung im Amtsbezirk Shanghai sind Wartelisten eingerichtet, über die
unmittelbar Termine in einigen Wochen zur Verfügung gestellt werden.
Die Bundesregierung macht weiterhin vom Instrument des flexiblen
Personaleinsatzes sowie organisatorischen Anpassungsmaßnahmen Gebrauch.
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