Deutscher Bundestag Drucksache 20/14919
20. Wahlperiode 07.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14644 –
Bewirtschaftung des Sondervermögens „Bundeswehr“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Als Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine kündigte
Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Regierungserklärung am 27. Februar 2022 die
Errichtung eines Sondervermögens „Bundeswehr“ mit einer Ausstattung von
100 Mrd. Euro an. Der Bundeskanzler erklärte, mit dem Sondervermögen
notwendige Investitionen zu leisten und Rüstungsvorhaben für die Bundeswehr
auf den Weg zu bringen. Er verknüpfte diese Ankündigung mit der
Ankündigung, Deutschland werde „von nun an Jahr für Jahr mehr als 2 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts“ (vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regie
rungserklaerung-von-bundeskanzler-olaf-scholz-am-27-februar-2022-200
8356) für Verteidigung aufwenden.
Knapp drei Jahre nach der Regierungserklärung und nach dem Scheitern der
von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Koalition der Fraktionen von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist die Bilanz hinsichtlich des
Sondervermögens „Bundeswehr“ nach Ansicht der Fragesteller ernüchternd.
Entgegen der Ankündigung des Bundeskanzlers hat Deutschland in den Jahren
2022 und 2023 nicht mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für
Verteidigungsausgaben aufgewendet. Die Kleine Anfrage geht auch der Frage nach,
ob dies im Jahr 2024 bei Berücksichtigung der Ist-Ausgaben im
Sondervermögen „Bundeswehr“ gelungen ist (
www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/2
024/6/pdf/240617-def-exp-2024-en.pdf.). Bis zum heutigen Tag hat die
Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller zudem kein belastbares Konzept
gefunden, wie eine solide langfristige Bundeswehrfinanzierung gesichert
werden kann. Dies zeigt sich u. a. in der Finanzplanung für 2028, weil – nach
Verausgabung des Sondervermögens „Bundeswehr“ – eine Lücke von fast
30 Mrd. Euro im Verteidigungshaushalt als „Handlungsbedarf-Globale
Minderausgabe“ ausgewiesen wird. Nach Ansicht der Fragesteller hat dies der
Bundeskanzler politisch zu verantworten, weil er gemäß eigener Aussage erst
nach der Wiederwahl als Bundeskanzler gedenkt, diese Lücke zu schließen
(vgl.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/haushalt-2025-2297572).
Die Bewirtschaftung des Sondervermögens „Bundeswehr“ in den
vergangenen drei Jahren erfolgte nach Ansicht der Fragesteller unstrukturiert und
intransparent. Ein Vergleich aller bisherigen Wirtschaftsplanentwürfe und
festgestellten Wirtschaftspläne belegt aus hiesiger Sicht, dass die Bewirtschaftung
des Sondervermögens nicht kontinuierlich und planmäßig erfolgte. Vielmehr
war nach Ansicht der Fragesteller die Bewirtschaftung von den haushalteri-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 6. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schen Zwängen bestimmt, die aus der fehlenden Erhöhung des Einzelplans
(Epl) 14 folgten. Die ständigen tiefgreifenden Umstrukturierungen des
Wirtschaftsplans sowie die ursprünglich nicht beabsichtigte regelmäßige
Übertragung von finanziellen Verpflichtungen aus dem Epl 14 in das
Sondervermögen „Bundeswehr“ und umgekehrt dokumentieren dies. Angesichts der Höhe
der dem Sondervermögen „Bundeswehr“ zur Verfügung stehenden
Ausgabemitteln und der sicherheitspolitischen Aufgabe, die Bundeswehr
schnellstmöglich zu ertüchtigen, unterliegt die Bewirtschaftung des Sondervermögens
„Bundeswehr“ einem besonderen öffentlichen Interesse.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Grundsätzlich gilt es jedoch hervorzuheben, dass der Deutsche Bundestag auf
Grundlage des § 5 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes zur Finanzierung der
Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“
(Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetz – BwFinSVermG) für die Dauer der
Wahlperiode ein Gremium gewählt hat, das aus Mitgliedern des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages besteht. Das Gremium wird regelmäßig
durch das Bundesministerium der Verteidigung über alle Fragen des
Sondervermögens Bundeswehr unterrichtet. Die Mitglieder des Gremiums sind zur
Geheimhaltung aller Angelegenheiten verpflichtet.
Durch die Maßgabe auf Ausschussdrucksache 20(8)2945 vom 10. November
2022 wurde die Unterrichtung dieses Gremiums in Art und Umfang insoweit
konkretisiert, als das Bundesministerium der Verteidigung in einem Turnus von
sechs Monaten einen Bericht in tabellarischer Form zu erstellen hat, welcher
den jeweils aktuellen Stand der veranschlagten, vertraglich umgesetzten bzw.
gebundenen sowie verausgabten Mittel im Rahmen der durch das
Sondervermögen Bundeswehr ganz oder teilweise zu finanzierenden Projekte darstellt.
Diese tabellarische Übersicht ist als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Daneben wird
durch das Bundesministerium der Verteidigung im gleichen Turnus proaktiv ein
schriftlicher Sachstandsbericht zur Unterrichtung des Gremiums erstellt,
welcher detailliert die weitere Umsetzung, die damit einhergehende
Bewirtschaftung der Kreditermächtigung des Sondervermögens Bundeswehr sowie die
zukünftig anstehenden Herausforderungen beleuchtet.
Die Beantwortung der Frage 30 kann nicht in offener Form erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Bei offener Beantwortung könnten Rückschlüsse auf
die für die Zeitenwende maßgeblich notwendigen Auftragnehmer sowie
insbesondere auf die Fähigkeitslücken und Kapazitäten der Bundeswehr gezogen
werden. Daher wird hierfür auf die als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“
eingestufte Anlage 1 verwiesen.
1. In welcher Höhe wurden seit Errichtung des Sondervermögens
„Bundeswehr“ bis heute Mittel verausgabt (bitte jahresscharf aufschlüsseln)?
Seit Errichtung des Sondervermögens Bundeswehr wurden bis zum 30.
Januar 2025 Ausgaben in Höhe von rund 23,6 Mrd. Euro (inklusive Zinsausgaben
für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt) geleistet. Die nachstehende
Übersicht stellt die jahresspezifische Aufschlüsselung der genannten
Ausgabenhöhe, gerundet in Mrd. Euro, dar.
Jahr Ausgaben
2022 -
2023 5,8
2024 17,2
2025 (bis zum 30. Januar 2025) 0,6
2. Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die dem
Sondervermögen „Bundeswehr“ zur Verfügung stehenden Kredite bis zur Höhe
von 100 Mrd. Euro komplett verausgabt zu haben?
Es wird prognostiziert, dass die Kreditermächtigung des Sondervermögens
Bundeswehr im Jahr 2027 vollumfänglich verausgabt sein wird.
3. Wie hoch ist der Bindungsstand des Sondervermögens „Bundeswehr“
(im Sinne von getätigten Ausgaben, vertraglichen Verpflichtungen sowie
dem Vorhalt für Zinsen) aktuell insgesamt?
Der Bindungsstand des Sondervermögens Bundeswehr im Sinne von getätigten
Ausgaben, vertraglichen Verpflichtungen sowie dem Vorhalt für Zinsen beträgt
zum Stichtag 30. Januar 2025 rund 82 Mrd. Euro.
4. Welche Bindungen bestehen im Sondervermögen „Bundeswehr“ im
Sinne von vertraglichen Verpflichtungen, die bisher nicht kassenwirksam
geworden sind (bitte jahresscharf aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 30. Januar 2025 bestehen im Sondervermögen Bundeswehr
Bindungen im Sinne von vertraglichen Verpflichtungen, die bisher nicht
kassenwirksam geworden sind, in Höhe von insgesamt rund 55,26 Mrd. Euro. Die
nachstehende Übersicht stellt die jahresspezifische Aufschlüsselung, gerundet
in Mrd. Euro, dar.
2025 2026 2027
21,56 17,78 15,92
Darüber hinaus ist ein Vorhalt für Zinsausgaben bei Titel 575 01 zu
berücksichtigen.
5. Wie hoch sind nach aktueller Auffassung der Bundesregierung die vom
Sondervermögen „Bundeswehr“ zu leistenden Zinsausgaben (bitte
jahresscharf differenzierte Ist- bzw. Soll-Werte bis zur geplanten kompletten
Verausgabung des Sondervermögens „Bundeswehr“ angeben)?
Die Soll-Ansätze und Ist-Ausgaben bei Kapitel 1491 Titel 575 01 für die Jahre
2023 und 2024 ergeben sich aus der Tabelle.
2023 2024
Soll-Ansatz 278 356 T Euro 775 360 T Euro
Ist-Wert 174 246 T Euro 267 349 T Euro
Der parlamentarisch nicht abschließend beratene Entwurf des
Haushaltsgesetzes 2025 (Bundestagsdrucksache 20/12400) sieht bei der genannten
Haushaltsstelle einen Ansatz in Höhe von 831 000 000 Euro vor. Der
Wirtschaftsplan 2025 wird in den kommenden Monaten angepasst werden. Auf Basis der
dann vorgesehenen Ausgabeermächtigungen schätzt die Bundesregierung die
Zinsausgaben für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt. Eine
Aktualisierung des Planansatzes erfolgt mit dem zweiten Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025.
6. Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der Regierungsentwürfe
(RegE) für die Bundeshaushalte (BHH) von 2023 bis 2025
vorgeschlagen, die neben dem Sondervermögen „Bundeswehr“ zur Verfügung
stehenden Mittel für militärische Beschaffungen im Epl 14 – insbesondere
in Kapitel 14 05 – sukzessive signifikant zu reduzieren (BHH 2022:
9,812 Mrd. Euro, BHH 2023: 7,761 Mrd. Euro, BHH 2024: 2,746 Mrd.
Euro, RegE 2025: 2,483 Mrd. Euro)?
7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die sukzessive
Reduzierung der Mittel für militärische Beschaffungen im Epl 14 im Laufe der
20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages – auch vor dem
Hintergrund der haushalterischen Situation nach Gesamtverausgabung des
Sondervermögens „Bundeswehr“ – bedarfsgerecht ist?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die für die Bedarfe der Bundeswehr zur Verfügung stehenden Finanzmittel im
Einzelplan 14 und dem Sondervermögen Bundeswehr müssen gemeinsam
betrachtet werden. Die Bedarfe für Rüstungsinvestitionen einschließlich der zur
Umsetzung der Zeitenwende notwendigen Ausgaben wurden in den
betreffenden Jahren verstärkt im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr
veranschlagt.
8. Inwiefern steht die sukzessive Reduzierung der Mittel für militärische
Beschaffungen im Epl 14 im Laufe der 20. Wahlperiode nach Auffassung
der Bundesregierung in Übereinklang mit der für die Einrichtung des
Sondervermögens „Bundeswehr“ notwendigen Änderung des
Grundgesetzes, bei der in der Begründung ausgeführt wird, dass durch das
Sondervermögen „Bundeswehr“ „zusätzliche“ Mittel zum eigentlichen
Verteidigungshaushalt bereitgestellt werden (vgl. Bundestagsdrucksache
20/1410, S. 8)?
Das Sondervermögen Bundeswehr hat sich als ein wesentlicher Faktor für die
Realisierung dringend benötigter Vorhaben erwiesen, deren Umsetzung ohne
diese zusätzlichen Finanzmittel nicht möglich gewesen wäre. Hierzu zählen
unter anderem Anteile des Projekts Tactial Wide Area Network (TaWAN), die
Beschaffung des Kampflugzeugs F-35A, weitere Fregatten der Klasse F126
und Kampfpanzer Leopard 2 A8. Die durch die Mittel des Sondervermögens
Bundeswehr erreichten Fähigkeitsgewinne sind signifikant.
9. Steht die im Regierungsentwurf für einen BHH 2025 bei Kapitel 14 10
Titel 972 02 ausgebrachte Globale Minderausgabe in Verbindung mit der
vorgeschlagenen Ausgabenhöhe in Kapitel 14 05?
Ja.
10. Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der Regierungsentwürfe für
die BHH von 2023 bis 2025 vorgeschlagen, die neben dem
Sondervermögen „Bundeswehr“ zur Verfügung stehenden Mittel für
Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung im Epl 14 – insbesondere in Kapitel
14 04 – sukzessive signifikant zu reduzieren (BHH 2022: 2,180 Mrd.
Euro, BHH 2023: 1,735 Mrd. Euro, BHH 2024: 1,082 Mrd. Euro, RegE
2025: 0,876 Mrd. Euro)?
11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die sukzessive
Reduzierung der Mittel für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung im
Epl 14 im Laufe der 20. Wahlperiode – auch vor dem Hintergrund der
haushalterischen Situation nach Gesamtverausgabung des
Sondervermögens „Bundeswehr“ – bedarfsgerecht ist?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Im Hinblick auf die finanziellen Ressourcen für die Bereiche Wehrforschung,
Entwicklung und Erprobung ist es unerlässlich, eine umfassende Betrachtung
der insgesamt hierfür veranschlagten Mittel im Einzelplan 14 und im
Sondervermögen Bundeswehr vorzunehmen. Diese weisen im Betrachtungszeitraum
einen kontinuierlichen Anstieg auf.
12. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung sowohl im
verabschiedeten Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens „Bundeswehr“ wie auch
im Entwurf eines Wirtschaftsplans 2025 des Sondervermögens
„Bundeswehr“ eine Globale Minderausgabe (Kapitel 14 91 Titel 972 01)
ausgebracht?
Durch die Veranschlagung der Globalen Minderausgabe im Sondervermögen
Bundeswehr können entsprechend höhere Ausgabeansätze ausgebracht und
damit mehr Vorhaben veranschlagt und begonnen werden, was einen schnelleren
Materialzufluss und einen schnelleren Fähigkeitsaufbau zur Folge hat.
13. Inwiefern entsprechen die ausgebrachten Globalen Minderausgaben im
verabschiedeten Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens
„Bundeswehr wie auch im Entwurf eines Wirtschaftsplans 2025 des
Sondervermögens „Bundeswehr“ nach Auffassung der Bundesregierung den
Prinzipien der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, insbesondere vor
dem Hintergrund der in beiden Wirtschaftsplänen festgestellten bzw.
vorgeschlagenen alle Titel des Sondervermögens „Bundeswehr“
umfassenden Deckungsfähigkeit gemäß Haushaltsvermerk Nummer 2 zu den
Ausgaben des Sondervermögens „Bundeswehr“?
14. Hat die Bundesregierung bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne 2024
sowie 2025 des Sondervermögens „Bundeswehr“ geprüft, ob wahlweise
auf die Ausbringung der Globalen Minderausgabe oder die alle Titel
umfassende Deckungsfähigkeit gemäß Haushaltsvermerk Nummer 2 zu den
Ausgaben des Sondervermögens „Bundeswehr“ verzichtet werden kann?
a) Wenn ja, welche wesentlichen Sachargumente wurden abgewägt, und
aus welchen Gründen ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gekommen, an den beschriebenen haushalterischen Vorhaben
festzuhalten?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Angesichts der Vielzahl neu zu beginnender Vorhaben ist es unerlässlich, die
Inanspruchnahme der überjährigen Kreditermächtigung des Sondervermögens
Bundeswehr im Vollzug des Wirtschaftsplans bedarfsgerecht steuern zu
können. Die Veranschlagung der Globalen Minderausgaben und die umfassende
Deckungsfähigkeit ermöglichen die benötigte Flexibilität.
Durch die sogenannten Geheimen Erläuterungsblätter und die sogenannten
25-Mio.-Euro-Vorlagen (§ 54 Absatz 3 BHO in Verbindung mit § 5 Absatz 3
BwFinSVermG) ist die gebührende Transparenz gegenüber dem
Haushaltsgesetzgeber sichergestellt.
15. Wie hoch waren die gemäß Jahresabschluss eingegangenen finanziellen
Verpflichtungen für das Jahr 2024 aller im Sondervermögen
„Bundeswehr“ des Wirtschaftsplans 2024 veranschlagten Titel, und wie hoch war
gemäß Jahresabschluss der Ausgabenstand aller im Sondervermögen
„Bundeswehr“ des Wirtschaftsplans 2024 veranschlagten Titel (bitte
titelscharfe Übersicht und jeweils den Soll-Wert, den Wert der
eingegangenen finanziellen Verpflichtungen, den Ist-Wert sowie die Differenz
zwischen Soll-Wert und Wert der eingegangenen finanziellen
Verpflichtungen und die Differenz zwischen Soll- und Ist-Wert angeben)?
Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 und die damit einhergehende titelscharfe
Darstellung der Ausgabenverteilung erfolgt mit der Haushaltsrechnung des
Bundes für das Jahr 2024 im Rahmen der Entlastung der Bundesregierung. Die
Beiträge der einzelnen
Ressorts zur Haushaltsrechnung des Bundes für das Jahr 2024 befinden sich
aktuell in der Erarbeitung.
Im Rahmen der Ausgabenermächtigung des Wirtschaftsplans 2024 zum
Sondervermögen Bundeswehr in Höhe von rund 19,8 Mrd. Euro wurden zum
31. Dezember 2024 Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 17,2 Mrd. Euro
geleistet. Die Soll-Ansätze 2024 aller Titel des Wirtschaftsplans 2024 zum
Sondervermögen Bundeswehr können diesem entnommen werden. Für das
Jahr 2024 bestanden im Sondervermögen Bundeswehr finanzielle
Verpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 20,68 Mrd. Euro. Die nachstehende Übersicht
stellt die titelscharfe Aufschlüsselung der finanziellen Verpflichtungen,
gerundet in Mio. Euro, dar:
Kapitel/Titel Finanzielle Verpflichtungen 2024
1491/551 02 31,638
1491/551 11 392,408
1491/551 16 81,219
1491/551 18 1 010,592
1491/551 21 29,975
1491/551 61 410,733
1491/553 69 -
1491/554 01 15,075
1491/554 06 1 206,440
1491/554 08 3 165,382
1491/554 10 1 060,365
1491/554 15 38,816
1491/554 16 503,789
1491/554 17 1 311,423
1491/554 18 552,676
1491/554 24 824,952
1491/554 27 313,647
1491/554 30 305,523
1491/554 32 546,955
Kapitel/Titel Finanzielle Verpflichtungen 2024
1491/554 33 659,436
1491/554 34 60,564
1491/554 35 734,434
1491/554 36 -
1491/554 37 -
1491/554 39 19,831
1491/554 42 472,176
1491/554 43 28,099
1491/554 45 380,341
1491/554 48 24,145
1491/554 52 183,907
1491/554 53 338,762
1491/554 55 261,354
1491/554 56 54,637
1491/554 57 -
1491/554 58 -
1491/554 59 113,742
1491/554 60 51,267
1491/554 63 525,030
1491/554 65 517,071
1491/554 68 259,379
1491/554 81 657,434
1491/554 82 284,424
1491/554 83 832,972
1491/554 92 450,345
1491/554 93 395,204
1491/554 95 175,056
1491/554 97 422,844
1491/554 99 517,492
1491/558 61 192,701
1491/558 62 -
1491/559 31 -
1491/575 01 267,349
16. Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über
25 Mio. Euro) sind auf Basis des Entwurfs eines Wirtschaftsplans 2025
im Sondervermögen „Bundeswehr“ veranschlagt?
Auf Basis des Teils I der Entwürfe der sogenannten Geheimen
Erläuterungsblätter zum Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 zum Sondervermögen
Bundeswehr sind derzeit rund 530 Großvorhaben im Sinne eines Finanzvolumens von
über 25 Mio. Euro berücksichtigt.
17. Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über
25 Mio. Euro), die im Sondervermögen „Bundeswehr“ auf Basis des
Entwurfs eines Wirtschaftsplans 2025 veranschlagt sind, werden nach
aktuellem Planungsstand ausschließlich aus Mitteln dieses
Sondervermögens finanziert?
Auf Basis des Teils I der Entwürfe der sogenannten Geheimen
Erläuterungsblätter zum Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 zum Sondervermögen
Bundeswehr sind derzeit rund 150 Großvorhaben im Sinne eines Finanzvolumens von
über 25 Mio. Euro berücksichtigt, die ausschließlich aus Mitteln des
Sondervermögens Bundeswehr finanziert werden sollen.
18. Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über
25 Mio. Euro), die im Sondervermögen „Bundeswehr“ auf Basis des
Entwurfs eines Wirtschaftsplans 2025 veranschlagt sind, wurden
ursprünglich aus Titeln des Epl 14 finanziert, werden aber nach aktuellem
Planungsstand aus Mitteln dieses Sondervermögens endfinanziert?
Auf Basis des Teils I der Entwürfe der sogenannten Geheimen
Erläuterungsblätter zum Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 zum Sondervermögen
Bundeswehr sind derzeit rund 90 Großvorhaben im Sinne eines Finanzvolumens von
über 25 Mio. Euro berücksichtigt, die ursprünglich aus Titeln des
Einzelplans 14 finanziert wurden und nach aktuellem Planungsstand aus Mitteln des
Sondervermögens Bundeswehr endfinanziert werden sollen.
19. Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über
25 Mio. Euro), die im Sondervermögen „Bundeswehr“ auf Basis des
Entwurfs eines Wirtschaftsplans 2025 veranschlagt sind, wurden von
Beginn an aus diesem Sondervermögen finanziert, werden aber nach
aktuellem Planungsstand aus Mitteln des Epl 14 endfinanziert?
Auf Basis des Teils I der Entwürfe der sogenannten Geheimen
Erläuterungsblätter zum Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 zum Sondervermögen
Bundeswehr sind derzeit rund 200 Großvorhaben im Sinne eines Finanzvolumens von
über 25 Mio. Euro berücksichtigt, die von Beginn an aus diesem
Sondervermögen Bundeswehr finanziert wurden und nach aktuellem Planungsstand aus
Mitteln des Einzelplans 14 endfinanziert werden sollen.
20. Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über
25 Mio. Euro), die im Sondervermögen „Bundeswehr“ aktuell
veranschlagt sind, wurden ursprünglich aus Titeln des Epl 14 finanziert und
werden nach aktuellem Planungsstand – nach Verausgabung der Mittel
dieses Sondervermögens – wieder aus Titeln des Epl 14 finanziert
werden?
Auf Basis des Teils I der sogenannten Geheimen Erläuterungsblätter zum
Wirtschaftsplan 2024 zum Sondervermögen Bundeswehr waren rund 90
Großvorhaben im Sinne eines Finanzvolumens über 25 Mio. Euro veranschlagt, welche
ursprünglich aus Titeln des Einzelplans 14 finanziert und nach aktuellem
Planungsstand nach Verausgabung dieses Sondervermögens Bundeswehr wieder
aus Titeln des Einzelplans 14 finanziert werden sollen.
21. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel waren nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt Februar 2022 notwendig, um die
Fähigkeitslücken der Bundeswehr (vgl. § 2 des Bundeswehrfinanzierungs- und -
sondervermögensgesetz) vollkommen zu schließen (wenn keine generelle
Aussage möglich ist, bitte auf den damaligen Finanzplanzeitraum
begrenzen)?
Mit dem Sondervermögen Bundeswehr ist es gelungen, die Bündnis- und
Verteidigungsfähigkeit zu stärken und Fähigkeitslücken der Bundeswehr zu
schließen, um damit auch den deutschen Beitrag zu den geltenden NATO-
Fähigkeitszielen sicherstellen zu können.
22. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt notwendig, um die Fähigkeitslücken
der Bundeswehr vollkommen zu schließen (wenn keine generelle
Aussage möglich ist, bitte auf den jetzigen Finanzplanzeitraum begrenzen)?
Für den Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2028 erfordern die zur Erreichung
nationaler Zielvorgaben bisher anerkannten rüstungsinvestiven Bedarfe sowie
die Bedarfe des Betriebs eine im Einzelplan 14 stetig steigende Finanzlinie in
Höhe von mindestens 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
23. In welcher Höhe werden Haushaltsmittel nach aktueller Prognose der
Bundesregierung benötigt, um in den Jahren von 2025 bis 2028 2
Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben nach NATO-
Kriterien bereitzustellen?
Gemäß der Jahresprojektion der Bundesregierung vom 29. Januar 2025 werden
in den Jahren 2025 bis 2028 Haushaltsmittel in folgender Höhe benötigt, um
zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben nach
NATO-Kriterien bereitzustellen (in Mrd. Euro, Rundungsdifferenzen sind
möglich):
2025 2026 2027 2028
88,1 90,8 93,5 96,3
24. In welcher Höhe werden in den Jahren von 2025 bis 2028 (bitte
jahresscharf aufschlüsseln) Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen
nach aktueller Prognose der Bundesregierung benötigt, um das gültige
Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vollkommen zu realisieren?
25. In welcher Höhe werden in den Jahren 2025 bis 2028 (bitte jahresscharf
aufschlüsseln) Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen nach
aktueller Prognose der Bundesregierung benötigt, um die aktuell geltenden
NATO-Fähigkeitsziele vollkommen zu realisieren?
26. In welcher Höhe werden in den Jahren von 2025 bis 2028 (bitte
jahresscharf aufschlüsseln) Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen
nach aktueller Prognose der Bundesregierung benötigt, um die neuen
NATO-Fähigkeitsziele, die bei Verabschiedung des BHH 2024 noch
nicht feststanden, aber von denen die Bundesregierung aktuell
(zumindest teilweise) Kenntnis hat, vollkommen zu realisieren?
Die Fragen 24 bis 26 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
27. In welcher Höhe plant die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt, die
Mittel des Sondervermögens „Bundeswehr“ für die Ausgabenbereiche
„Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz“, „Bekleidung und
persönliche Ausrüstung“, „Dimension Führungsfähigkeit/
Digitalisierung“, „Dimension Land“, „Dimension See“, „Dimension Luft“,
„Ersatzbeschaffung für an die Ukraine abgegebenes militärisches Material“,
„Zinszahlungen“ sowie „Sonstiges“ (u. a. nicht aufteilbare Sammeltitel
etc.) aufzuwenden (bitte ausgabenbereichsscharf die zur Verfügung
stehenden 100 Mrd. Euro angeben)?
28. In welcher Höhe plant die Bundesregierung, die aktuell noch nicht
gebundenen Mittel des Sondervermögens „Bundeswehr“ für die
Ausgabenbereiche „Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz“,
„Bekleidung und persönliche Ausrüstung“, „Dimension Führungsfähigkeit/
Digitalisierung“, „Dimension Land“, „Dimension See“, „Dimension Luft“,
„Ersatzbeschaffung für an die Ukraine abgegebenes militärisches
Material“, „Zinszahlungen“ sowie „Sonstiges“ (u. a. nicht aufteilbare
Sammeltitel etc.) aufzuwenden (bitte jahres- und ausgabenbereichsscharf
angeben)?
29. Welche Verträge mit einem Finanzvolumen von über 25 Mio. Euro plant
die Bundesregierung, aktuell noch zu schließen, um eine vollständige
Bindung des Sondervermögens „Bundeswehr“ zu erreichen (bitte alle
entsprechend geplanten Verträge nennen; wenn die Bundesregierung
nicht in der Lage ist, alle Verträge zu benennen, dann nur alle schon
bekannten Verträge nennen)?
Die Fragen 27 bis 29 werden zusammen beantwortet.
In welcher Höhe geplant wird, die Mittel des Sondervermögens Bundeswehr
für die genannten Ausgabenbereiche aufzuwenden, ist Bestandteil des
regierungsinternen Verfahrens im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts
2025 und kann daher aktuell nicht abschließend beantwortet werden.
Aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung sind u. a. folgende
großvolumige Vorhaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr (anteilig) zu
finanzieren: Spähfahrzeug Next Generation, Schützenpanzer Rad, Transportpanzer
Next Generation und verschiedene auf den EUROFIGHTER bezogene
Vorhaben.
30. Bei welchen Beschaffungsvorhaben, die (anteilig) aus dem
Sondervermögen „Bundeswehr“ finanziert werden sollen und bei denen ein
entsprechender Vertrag noch nicht endgezeichnet wurde, ist aus dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bereits ins
Außenverhältnis getreten worden (bitte alle entsprechenden
Beschaffungsvorhaben nennen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 wird verwiesen.*
31. In welcher Höhe plante die Bundesregierung gemäß Wirtschaftsplan
2022, 2023 sowie 2024, die Mittel des Sondervermögens „Bundeswehr“
für die Ausgabenbereiche „Forschung, Entwicklung und Künstliche
Intelligenz“, „Bekleidung und persönliche Ausrüstung“, „Dimension
Führungsfähigkeit/Digitalisierung“, „Dimension Land“, „Dimension See“,
„Dimension Luft“, „Ersatzbeschaffung für an die Ukraine abgegebenes
militärisches Material“, „Zinszahlungen“ sowie „Sonstiges“ (u. a. nicht
aufteilbare Sammeltitel etc.) aufzuwenden (bitte jahres- und
ausgabenbereichsscharf angeben)?
Der Wirtschaftsplan 2022 zum Sondervermögen Bundeswehr, welcher als
Anlage zum BwFinSVermG geführt wurde, ist nicht in die genannten
Ausgabenbereiche untergliedert, sodass eine exakte Bezifferung nach den genannten
Ausgabenbereichen für den Wirtschaftsplan 2022 nicht möglich ist.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
In welcher Höhe die Mittel des Sondervermögens Bundeswehr für die
genannten Ausgabenbereiche gemäß den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 zum
Sondervermögen Bundeswehr verplant wurden, kann den jeweiligen sogenannten
Geheimen Erläuterungsblättern zum Wirtschaftsplan 2023 und 2024 des
Sondervermögens Bundeswehr entnommen werden. Diese liegen dem berechtigten
Personenkreis in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur
Einsichtnahme bereit.
32. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Differenz zwischen haushalterisch
ursprünglich eingeplanten und gemäß Zahlungsplan tatsächlich
aufzuwendenden Finanzmitteln aller Beschaffungsvorhaben, die bereits
vertraglich gezeichnet wurden und die (anteilig) aus dem Sondervermögen
„Bundeswehr“ finanziert werden (bitte differenziert nach Zeitraum von
2022 bis 2027 und 2028 ff. angeben)?
Die Buchung von finanziellen Verpflichtungen erfolgt im System des
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens des Bundes. Eine systemseitige
Auswertung über die Gesamtsumme der Differenz zwischen haushalterisch
ursprünglich eingeplanten und gemäß Zahlungsplan tatsächlich aufzuwendenden
Finanzmitteln aller Beschaffungsvorhaben, die bereits vertraglich gezeichnet
wurden und die (anteilig) aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert
werden, ist nicht möglich.
33. Wer sind die Vertragspartner der seit dem Jahr 2022 mit einer
(Anfangs-)Finanzierung im Sondervermögen „Bundeswehr“ geschlossenen
Beschaffungsverträge mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro (bitte
alle Vertragspartner, sortiert nach abnehmendem Finanzvolumen aller
geschlossenen Beschaffungsverträge und – so dies im Rahmen einer
offenen Beantwortung möglich ist – das Gesamtfinanzvolumen der mit dem
jeweiligen Vertragspartner geschlossenen Verträge nennen)?
34. Wo ist der Sitz der Vertragspartner der seit dem Jahr 2022 mit einer
(Anfangs-)Finanzierung im Sondervermögen „Bundeswehr“ geschlossenen
Beschaffungsverträge mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro (bitte
jeweils das jeweilige Gesamtfinanzvolumen differenziert nach Sitz in
Deutschland, in nichtdeutschem EU-Gebiet, in den Vereinigten Staaten
von Amerika und in sonstigen Gebieten angeben)?
Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet.
Die erbetenen Informationen können den jeweiligen sogenannten als „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuften 25-Mio.-Euro-Vorlagen entnommen
werden.*
35. Wie teilt sich die Wertschöpfung der seit dem Jahr 2022 mit einer
(Anfangs-)Finanzierung im Sondervermögen „Bundeswehr“ geschlossenen
Beschaffungsverträge mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro auf
Deutschland, das nichtdeutsche EU-Gebiet, die Vereinigten Staaten von
Amerika und die sonstigen Gebiete auf (bitte gebietsscharf die
Wertschöpfung angeben)?
Maßgebliche Anteile der Wertschöpfung der aus dem Sondervermögen
Bundeswehr finanzierten Beschaffungsvorhaben entfallen auf Deutschland und
weitere EU-Mitgliedsstaaten.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
36. In welcher Höhe wurden finanzielle Verpflichtungen aus dem Epl. 14 in
den Jahren von 2022 bis 2025 (bitte jahresscharf sowohl hinsichtlich des
Zeitpunkts der Übertragung als auch hinsichtlich der übertragenen
finanziellen Verpflichtungen aufschlüsseln) in das Sondervermögen
„Bundeswehr“ übertragen?
Die nachstehende Übersicht stellt den Zeitpunkt und die Höhe, gerundet in
Mrd. Euro, der aus dem Einzelplan 14 in das Sondervermögen Bundeswehr
übertragenen finanziellen Verpflichtungen bis einschließlich zum Jahr 2029 dar.
Die finanziellen Verpflichtungen der Folgejahre werden kumuliert dargestellt.
Zeitpunkt 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 ff.
1. Januar 2023 4,00 3,95 4,27 2,59 2,19 2,66 1,08 3,77
12. Februar 2024 4,95 3,61 2,68 2,33 - - - -
37. Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2022 finanzielle Verpflichtungen,
die aufgrund einer im Epl 14 veranschlagten Verpflichtungsermächtigung
eingegangen wurden und deren Fälligkeit über die Dauer des
Feststellungszeitraums des jeweiligen Wirtschaftsplans des Sondervermögens
„Bundeswehr“ hinausgehen, aus dem Epl 14 in das Sondervermögen
„Bundeswehr“ übertragen, und wenn ja, auf welcher haushaltsrechtlichen
Grundlage wurden diese Übertragungen von gebundenen
Verpflichtungsermächtigungen vorgenommen?
Der Bundeshaushalt sowie auch die Wirtschaftspläne des Sondervermögens
Bundeswehr unterliegen dem Grundsatz der Jährlichkeit. Vor diesem
Hintergrund beschließt der Haushaltsgesetzgeber jährlich, welche Maßnahmen aus
welcher Finanzierungsquelle finanziert werden sollen.
38. In welcher Höhe wurden in den Jahren von 2022 bis 2025 finanzielle
Verpflichtungen, die bis zum 31. Dezember 2023 aufgrund einer im
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ veranschlagten
Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den
korrespondierenden Titel des Epl 14 übertragen (bitte jahresscharf sowohl hinsichtlich
des Zeitpunkts der Übertragung als auch hinsichtlich der übertragenen
finanziellen Verpflichtungen aufschlüsseln)?
Die nachstehende Übersicht stellt auf Grundlage des Entwurfs des
Wirtschaftsplans 2025 zum Sondervermögen Bundeswehr den Zeitpunkt und die Höhe,
gerundet in Tausend Euro, der finanziellen Verpflichtungen dar, welche auf
Grundlage des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2024, Haushaltsvermerk Nr. 12 zu den Ausgaben des Einzelplans
14, aus den Titeln des Sondervermögens Bundeswehr in die entsprechend
korrespondierenden Titel des Einzelplans 14 überführt wurden.
Zeitpunkt 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2038
31. August 2024 3 764 806 2 206 256 1 974 272 1 070 665 12 941 152 56 711
39. In welcher Höhe wurden in den Jahren von 2022 bis 2025 finanzielle
Verpflichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 aufgrund einer im
Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ veranschlagten
Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den
korrespondierenden Titel des Epl 14 übertragen (bitte jahresscharf sowohl hinsichtlich
des Zeitpunkts der Übertragung als auch hinsichtlich der übertragenen
finanziellen Verpflichtungen aufschlüsseln)?
Der Haushaltsvermerk Nr. 12 zu den Ausgaben des Einzelplans 14/2024
ermächtigt lediglich finanzielle Verpflichtungen, die bis zum 31. Dezember 2023
aufgrund einer im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr
veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den
korrespondierenden Titel des Einzelplans 14 zu übertragen.
40. Wie hoch ist die Summe der noch nicht gedeckten Belastungen im
Epl 14 ab dem Jahr 2028 ff. aus Vorhaben und Projekten, die mit Mitteln
des Sondervermögens „Bundeswehr“ (teil)finanziert wurden, zum
heutigen Stand (bitte jahresscharf aufschlüsseln)?
Die Jahre 2028 ff. liegen außerhalb des aktuellen Finanzplanzeitraums.
41. Wie hoch waren bzw. werden die Verteidigungsausgaben nach NATO-
Kriterien sein, und welchen Anteil daran hatten bzw. werden die
Ausgaben des Sondervermögens „Bundeswehr“ haben (bitte jahresscharf für
die Jahre von 2022 bis 2027 angeben)?
Die Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien im Jahr 2022 betrugen im Ist
rund 58,3 Mrd. Euro. Aus dem Sondervermögen Bundeswehr wurden im Jahr
2022 keine Ausgaben geleistet.
Die Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien im Jahr 2023 betrugen im Ist
rund 67,6 Mrd. Euro. Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr
(einschließlich Schuldendienst) hatten daran einen Anteil in Höhe von rund
8,6 Prozent.
Die Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien im Jahr 2024 betrugen im
Soll rund 90,6 Mrd. Euro. Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr
(einschließlich Schuldendienst) hatten daran einen Anteil in Höhe von rund
21,9 Prozent. Die Ist-Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien des Jahres
2024 liegen noch nicht vor.
Die Planungen für die Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien der Jahre
2025 bis 2027 sind Bestandteil des regierungsinternen Verfahrens im Rahmen
der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 und des weiteren Finanzplans.
42. Wie haben sich der Anteil der Ausgaben für Betrieb und
Materialerhaltung, der Anteil der Ausgaben für Personal und der Anteil der Ausgaben
für Rüstungsinvestitionen im Einzelplan 14 seit Beginn der 20.
Legislaturperiode entwickelt (bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach
Jahresscheiben sowie Soll- und Ist-Ausgaben angeben)?
Es wird auf die Anlage 2* verwiesen (Angaben in Tausend Euro).
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14919 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Anlage 2 zu PSts beim Bundesminister der Verteidigung Hitschler
BMVgAVL V34645 vom 6. Februar 2025
2021 2022 2023 2024
HH-
Soll
Anteil
am
Plafond
HH-Ist
(netto)
Anteil
am
Plafond
HH-Soll
Anteil
am
Plafond
HH-Ist
(netto)
Anteil
am
Plafond
HH-Soll
Anteil
am
Plafond
HH-Ist
(netto)
Anteil
am
Plafond
HH-Soll
Anteil
am
Plafond
HH-Ist
(netto)
Anteil
am
Plafond
Betriebsausgaben 25.78
0.886
54,94% 27.316.589 57,86% 27.425.881 54,41% 28.508.136 56,38% 28.762.474 57,39% 30.916.080 60,46% 33.913.992 65,28% 32.718.158 65,16%
Davon
- Personalausgaben 13.22
7.224
28,19% 13.691.465 29,00% 13.667.932 27,12% 14.005.291 27,70% 14.155.417 28,24% 14.752.926 28,85% 15.510.553 29,86% 15.392.094 30,65%
- Materialerhalt 4.530
.378
9,65% 5.100.554 10,80% 5.043.575 10,01% 5.342.535 10,57% 5.324.308 10,62% 5.755.437 11,26% 6.878.009 13,24% 6.862.721 13,67%
- sonstige Betriebsausgaben
(z. B. Mieten, BImA,
Bewirtschaftung Liegenschaften,
Betriebsstoff)
8.023
.284
17,10% 8.524.570 18,06% 8.714.374 17,29% 9.160.310 18,12% 9.282.749 18,52% 10.407.717 20,35% 11.525.430 22,19% 10.463.343 20,84%
Rüstungsinvestive Ausgaben 10.34
2.026
22,04% 9.291.199 19,68% 12.213.929 24,23% 10.791.036 21,34% 9.647.449 19,25% 7.922.856 15,50% 4.008.272 7,72% 3.951.881 7,87%
Sondervermögen Bundeswehr
(Anteil RüInvest)
90.000 0 8.105.661 5.623.119 18.864.3131 16.712.428
1 ohne GMA i.H.v. 5 Mrd. Euro
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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