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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bewirtschaftung des Sondervermögens "Bundeswehr"

(insgesamt 42 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

07.02.2025

Aktualisiert

13.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1464423.01.2025

Bewirtschaftung des Sondervermögens „Bundeswehr“

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Als Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz in einer Regierungserklärung am 27. Februar 2022 die Errichtung eines Sondervermögens „Bundeswehr“ mit einer Ausstattung von 100 Mrd. Euro an. Der Bundeskanzler erklärte, mit dem Sondervermögen notwendige Investitionen zu leisten und Rüstungsvorhaben für die Bundeswehr auf den Weg zu bringen. Er verknüpfte diese Ankündigung mit der Ankündigung, Deutschland werde „von nun an Jahr für Jahr mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts“ (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungserklaerung-von-bundeskanzler-olaf-scholz-am-27-februar-2022-2008356) für Verteidigung aufwenden.

Knapp drei Jahre nach der Regierungserklärung und nach dem Scheitern der von Bundeskanzler Olaf Scholz geführten Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ist die Bilanz hinsichtlich des Sondervermögens „Bundeswehr“ nach Ansicht der Fragesteller ernüchternd. Entgegen der Ankündigung des Bundeskanzlers hat Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 nicht mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben aufgewendet. Die Kleine Anfrage geht auch der Frage nach, ob dies im Jahr 2024 bei Berücksichtigung der Ist-Ausgaben im Sondervermögen „Bundeswehr“ gelungen ist (www.nato.int/nato_static_fl2014/assets/pdf/2024/6/pdf/240617-def-exp-2024-en.pdf.). Bis zum heutigen Tag hat die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller zudem kein belastbares Konzept gefunden, wie eine solide langfristige Bundeswehrfinanzierung gesichert werden kann. Dies zeigt sich u. a. in der Finanzplanung für 2028, weil – nach Verausgabung des Sondervermögens „Bundeswehr“ – eine Lücke von fast 30 Mrd. Euro im Verteidigungshaushalt als „Handlungsbedarf-Globale Minderausgabe“ ausgewiesen wird. Nach Ansicht der Fragesteller hat dies der Bundeskanzler politisch zu verantworten, weil er gemäß eigener Aussage erst nach der Wiederwahl als Bundeskanzler gedenkt, diese Lücke zu schließen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/haushalt-2025-2297572).

Die Bewirtschaftung des Sondervermögens „Bundeswehr“ in den vergangenen drei Jahren erfolgte nach Ansicht der Fragesteller unstrukturiert und intransparent. Ein Vergleich aller bisherigen Wirtschaftsplanentwürfe und festgestellten Wirtschaftspläne belegt aus hiesiger Sicht, dass die Bewirtschaftung des Sondervermögens nicht kontinuierlich und planmäßig erfolgte. Vielmehr war nach Ansicht der Fragesteller die Bewirtschaftung von den haushalterischen Zwängen bestimmt, die aus der fehlenden Erhöhung des Einzelplans (Epl) 14 folgten. Die ständigen tiefgreifenden Umstrukturierungen des Wirtschaftsplans sowie die ursprünglich nicht beabsichtigte regelmäßige Übertragung von finanziellen Verpflichtungen aus dem Epl 14 in das Sondervermögen „Bundeswehr“ und umgekehrt dokumentieren dies. Angesichts der Höhe der dem Sondervermögen „Bundeswehr“ zur Verfügung stehenden Ausgabemitteln und der sicherheitspolitischen Aufgabe, die Bundeswehr schnellstmöglich zu ertüchtigen, unterliegt die Bewirtschaftung des Sondervermögens „Bundeswehr“ einem besonderen öffentlichen Interesse.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

In welcher Höhe wurden seit Errichtung des Sondervermögens „Bundeswehr“ bis heute Mittel verausgabt (bitte jahresscharf aufschlüsseln)?

2

Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung, die dem Sondervermögen „Bundeswehr“ zur Verfügung stehenden Kredite bis zur Höhe von 100 Mrd. Euro komplett verausgabt zu haben?

3

Wie hoch ist der Bindungsstand des Sondervermögens „Bundeswehr“ (im Sinne von getätigten Ausgaben, vertraglichen Verpflichtungen sowie dem Vorhalt für Zinsen) aktuell insgesamt?

4

Welche Bindungen bestehen im Sondervermögen „Bundeswehr“ im Sinne von vertraglichen Verpflichtungen, die bisher nicht kassenwirksam geworden sind (bitte jahresscharf aufschlüsseln)?

5

Wie hoch sind nach aktueller Auffassung der Bundesregierung die vom Sondervermögen „Bundeswehr“ zu leistenden Zinsausgaben (bitte jahresscharf differenzierte Ist- bzw. Soll-Werte bis zur geplanten kompletten Verausgabung des Sondervermögens „Bundeswehr“ angeben)?

6

Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der Regierungsentwürfe (RegE) für die Bundeshaushalte (BHH) von 2023 bis 2025 vorgeschlagen, die neben dem Sondervermögen „Bundeswehr“ zur Verfügung stehenden Mittel für militärische Beschaffungen im Epl 14 – insbesondere in Kapitel 14 05 – sukzessive signifikant zu reduzieren (BHH 2022: 9,812 Mrd. Euro, BHH 2023: 7,761 Mrd. Euro, BHH 2024: 2,746 Mrd. Euro, RegE 2025: 2,483 Mrd. Euro)?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die sukzessive Reduzierung der Mittel für militärische Beschaffungen im Epl 14 im Laufe der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages – auch vor dem Hintergrund der haushalterischen Situation nach Gesamtverausgabung des Sondervermögens „Bundeswehr“ – bedarfsgerecht ist?

8

Inwiefern steht die sukzessive Reduzierung der Mittel für militärische Beschaffungen im Epl 14 im Laufe der 20. Wahlperiode nach Auffassung der Bundesregierung in Übereinklang mit der für die Einrichtung des Sondervermögens „Bundeswehr“ notwendigen Änderung des Grundgesetzes, bei der in der Begründung ausgeführt wird, dass durch das Sondervermögen „Bundeswehr“ „zusätzliche“ Mittel zum eigentlichen Verteidigungshaushalt bereitgestellt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 20/1410, S. 8)?

9

Steht die im Regierungsentwurf für einen BHH 2025 bei Kapitel 14 10 Titel 972 02 ausgebrachte Globale Minderausgabe in Verbindung mit der vorgeschlagenen Ausgabenhöhe in Kapitel 14 05?

10

Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der Regierungsentwürfe für die BHH von 2023 bis 2025 vorgeschlagen, die neben dem Sondervermögen „Bundeswehr“ zur Verfügung stehenden Mittel für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung im Epl 14 – insbesondere in Kapitel 14 04 – sukzessive signifikant zu reduzieren (BHH 2022: 2,180 Mrd. Euro, BHH 2023: 1,735 Mrd. Euro, BHH 2024: 1,082 Mrd. Euro, RegE 2025: 0,876 Mrd. Euro)?

11

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die sukzessive Reduzierung der Mittel für Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung im Epl 14 im Laufe der 20. Wahlperiode – auch vor dem Hintergrund der haushalterischen Situation nach Gesamtverausgabung des Sondervermögens „Bundeswehr“ – bedarfsgerecht ist?

12

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung sowohl im verabschiedeten Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens „Bundeswehr“ wie auch im Entwurf eines Wirtschaftsplans 2025 des Sondervermögens „Bundeswehr“ eine Globale Minderausgabe (Kapitel 14 91 Titel 972 01) ausgebracht?

13

Inwiefern entsprechen die ausgebrachten Globalen Minderausgaben im verabschiedeten Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens „Bundeswehr wie auch im Entwurf eines Wirtschaftsplans 2025 des Sondervermögens „Bundeswehr“ nach Auffassung der Bundesregierung den Prinzipien der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, insbesondere vor dem Hintergrund der in beiden Wirtschaftsplänen festgestellten bzw. vorgeschlagenen alle Titel des Sondervermögens „Bundeswehr“ umfassenden Deckungsfähigkeit gemäß Haushaltsvermerk Nummer 2 zu den Ausgaben des Sondervermögens „Bundeswehr“?

14

Hat die Bundesregierung bei der Aufstellung der Wirtschaftspläne 2024 sowie 2025 des Sondervermögens „Bundeswehr“ geprüft, ob wahlweise auf die Ausbringung der Globalen Minderausgabe oder die alle Titel umfassende Deckungsfähigkeit gemäß Haushaltsvermerk Nummer 2 zu den Ausgaben des Sondervermögens „Bundeswehr“ verzichtet werden kann?

a) Wenn ja, welche wesentlichen Sachargumente wurden abgewägt, und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung zu der Auffassung gekommen, an den beschriebenen haushalterischen Vorhaben festzuhalten?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Wie hoch waren die gemäß Jahresabschluss eingegangenen finanziellen Verpflichtungen für das Jahr 2024 aller im Sondervermögen „Bundeswehr“ des Wirtschaftsplans 2024 veranschlagten Titel, und wie hoch war gemäß Jahresabschluss der Ausgabenstand aller im Sondervermögen „Bundeswehr“ des Wirtschaftsplans 2024 veranschlagten Titel (bitte titelscharfe Übersicht und jeweils den Soll-Wert, den Wert der eingegangenen finanziellen Verpflichtungen, den Ist-Wert sowie die Differenz zwischen Soll-Wert und Wert der eingegangenen finanziellen Verpflichtungen und die Differenz zwischen Soll- und Ist-Wert angeben)?

16

Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über 25 Mio. Euro) sind auf Basis des Entwurfs eines Wirtschaftsplans 2025 im Sondervermögen „Bundeswehr“ veranschlagt?

17

Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über 25 Mio. Euro), die im Sondervermögen „Bundeswehr“ auf Basis des Entwurfs eines Wirtschaftsplans 2025 veranschlagt sind, werden nach aktuellem Planungsstand ausschließlich aus Mitteln dieses Sondervermögens finanziert?

18

Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über 25 Mio. Euro), die im Sondervermögen „Bundeswehr“ auf Basis des Entwurfs eines Wirtschaftsplans 2025 veranschlagt sind, wurden ursprünglich aus Titeln des Epl 14 finanziert, werden aber nach aktuellem Planungsstand aus Mitteln dieses Sondervermögens endfinanziert?

19

Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über 25 Mio. Euro), die im Sondervermögen „Bundeswehr“ auf Basis des Entwurfs eines Wirtschaftsplans 2025 veranschlagt sind, wurden von Beginn an aus diesem Sondervermögen finanziert, werden aber nach aktuellem Planungsstand aus Mitteln des Epl 14 endfinanziert?

20

Wie viele Großvorhaben (im Sinne eines Finanzvolumens von über 25 Mio. Euro), die im Sondervermögen „Bundeswehr“ aktuell veranschlagt sind, wurden ursprünglich aus Titeln des Epl 14 finanziert und werden nach aktuellem Planungsstand – nach Verausgabung der Mittel dieses Sondervermögens – wieder aus Titeln des Epl 14 finanziert werden?

21

Welche zusätzlichen Haushaltsmittel waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt Februar 2022 notwendig, um die Fähigkeitslücken der Bundeswehr (vgl. § 2 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz) vollkommen zu schließen (wenn keine generelle Aussage möglich ist, bitte auf den damaligen Finanzplanzeitraum begrenzen)?

22

Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt notwendig, um die Fähigkeitslücken der Bundeswehr vollkommen zu schließen (wenn keine generelle Aussage möglich ist, bitte auf den jetzigen Finanzplanzeitraum begrenzen)?

23

In welcher Höhe werden Haushaltsmittel nach aktueller Prognose der Bundesregierung benötigt, um in den Jahren von 2025 bis 2028 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien bereitzustellen?

24

In welcher Höhe werden in den Jahren von 2025 bis 2028 (bitte jahresscharf aufschlüsseln) Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen nach aktueller Prognose der Bundesregierung benötigt, um das gültige Fähigkeitsprofil der Bundeswehr vollkommen zu realisieren?

25

In welcher Höhe werden in den Jahren 2025 bis 2028 (bitte jahresscharf aufschlüsseln) Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen nach aktueller Prognose der Bundesregierung benötigt, um die aktuell geltenden NATO-Fähigkeitsziele vollkommen zu realisieren?

26

In welcher Höhe werden in den Jahren von 2025 bis 2028 (bitte jahresscharf aufschlüsseln) Haushaltsmittel für militärische Beschaffungen nach aktueller Prognose der Bundesregierung benötigt, um die neuen NATO-Fähigkeitsziele, die bei Verabschiedung des BHH 2024 noch nicht feststanden, aber von denen die Bundesregierung aktuell (zumindest teilweise) Kenntnis hat, vollkommen zu realisieren?

27

In welcher Höhe plant die Bundesregierung zum aktuellen Zeitpunkt, die Mittel des Sondervermögens „Bundeswehr“ für die Ausgabenbereiche „Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz“, „Bekleidung und persönliche Ausrüstung“, „Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung“, „Dimension Land“, „Dimension See“, „Dimension Luft“, „Ersatzbeschaffung für an die Ukraine abgegebenes militärisches Material“, „Zinszahlungen“ sowie „Sonstiges“ (u. a. nicht aufteilbare Sammeltitel etc.) aufzuwenden (bitte ausgabenbereichsscharf die zur Verfügung stehenden 100 Mrd. Euro angeben)?

28

In welcher Höhe plant die Bundesregierung, die aktuell noch nicht gebundenen Mittel des Sondervermögens „Bundeswehr“ für die Ausgabenbereiche „Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz“, „Bekleidung und persönliche Ausrüstung“, „Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung“, „Dimension Land“, „Dimension See“, „Dimension Luft“, „Ersatzbeschaffung für an die Ukraine abgegebenes militärisches Material“, „Zinszahlungen“ sowie „Sonstiges“ (u. a. nicht aufteilbare Sammeltitel etc.) aufzuwenden (bitte jahres- und ausgabenbereichsscharf angeben)?

29

Welche Verträge mit einem Finanzvolumen von über 25 Mio. Euro plant die Bundesregierung, aktuell noch zu schließen, um eine vollständige Bindung des Sondervermögens „Bundeswehr“ zu erreichen (bitte alle entsprechend geplanten Verträge nennen; wenn die Bundesregierung nicht in der Lage ist, alle Verträge zu benennen, dann nur alle schon bekannten Verträge nennen)?

30

Bei welchen Beschaffungsvorhaben, die (anteilig) aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ finanziert werden sollen und bei denen ein entsprechender Vertrag noch nicht endgezeichnet wurde, ist aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung bereits ins Außenverhältnis getreten worden (bitte alle entsprechenden Beschaffungsvorhaben nennen)?

31

In welcher Höhe plante die Bundesregierung gemäß Wirtschaftsplan 2022, 2023 sowie 2024, die Mittel des Sondervermögens „Bundeswehr“ für die Ausgabenbereiche „Forschung, Entwicklung und Künstliche Intelligenz“, „Bekleidung und persönliche Ausrüstung“, „Dimension Führungsfähigkeit/Digitalisierung“, „Dimension Land“, „Dimension See“, „Dimension Luft“, „Ersatzbeschaffung für an die Ukraine abgegebenes militärisches Material“, „Zinszahlungen“ sowie „Sonstiges“ (u. a. nicht aufteilbare Sammeltitel etc.) aufzuwenden (bitte jahres- und ausgabenbereichsscharf angeben)?

32

Wie hoch ist die Gesamtsumme der Differenz zwischen haushalterisch ursprünglich eingeplanten und gemäß Zahlungsplan tatsächlich aufzuwendenden Finanzmitteln aller Beschaffungsvorhaben, die bereits vertraglich gezeichnet wurden und die (anteilig) aus dem Sondervermögen „Bundeswehr“ finanziert werden (bitte differenziert nach Zeitraum von 2022 bis 2027 und 2028 ff. angeben)?

33

Wer sind die Vertragspartner der seit dem Jahr 2022 mit einer (Anfangs-)Finanzierung im Sondervermögen „Bundeswehr“ geschlossenen Beschaffungsverträge mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro (bitte alle Vertragspartner, sortiert nach abnehmendem Finanzvolumen aller geschlossenen Beschaffungsverträge und – so dies im Rahmen einer offenen Beantwortung möglich ist – das Gesamtfinanzvolumen der mit dem jeweiligen Vertragspartner geschlossenen Verträge nennen)?

34

Wo ist der Sitz der Vertragspartner der seit dem Jahr 2022 mit einer (Anfangs-)Finanzierung im Sondervermögen „Bundeswehr“ geschlossenen Beschaffungsverträge mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro (bitte jeweils das jeweilige Gesamtfinanzvolumen differenziert nach Sitz in Deutschland, in nichtdeutschem EU-Gebiet, in den Vereinigten Staaten von Amerika und in sonstigen Gebieten angeben)?

35

Wie teilt sich die Wertschöpfung der seit dem Jahr 2022 mit einer (Anfangs-)Finanzierung im Sondervermögen „Bundeswehr“ geschlossenen Beschaffungsverträge mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro auf Deutschland, das nichtdeutsche EU-Gebiet, die Vereinigten Staaten von Amerika und die sonstigen Gebiete auf (bitte gebietsscharf die Wertschöpfung angeben)?

36

In welcher Höhe wurden finanzielle Verpflichtungen aus dem Epl. 14 in den Jahren von 2022 bis 2025 (bitte jahresscharf sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts der Übertragung als auch hinsichtlich der übertragenen finanziellen Verpflichtungen aufschlüsseln) in das Sondervermögen „Bundeswehr“ übertragen?

37

Hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2022 finanzielle Verpflichtungen, die aufgrund einer im Epl 14 veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden und deren Fälligkeit über die Dauer des Feststellungszeitraums des jeweiligen Wirtschaftsplans des Sondervermögens „Bundeswehr“ hinausgehen, aus dem Epl 14 in das Sondervermögen „Bundeswehr“ übertragen, und wenn ja, auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage wurden diese Übertragungen von gebundenen Verpflichtungsermächtigungen vorgenommen?

38

In welcher Höhe wurden in den Jahren von 2022 bis 2025 finanzielle Verpflichtungen, die bis zum 31. Dezember 2023 aufgrund einer im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den korrespondierenden Titel des Epl 14 übertragen (bitte jahresscharf sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts der Übertragung als auch hinsichtlich der übertragenen finanziellen Verpflichtungen aufschlüsseln)?

39

In welcher Höhe wurden in den Jahren von 2022 bis 2025 finanzielle Verpflichtungen, die ab dem 1. Januar 2024 aufgrund einer im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ veranschlagten Verpflichtungsermächtigung eingegangen wurden, in den korrespondierenden Titel des Epl 14 übertragen (bitte jahresscharf sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts der Übertragung als auch hinsichtlich der übertragenen finanziellen Verpflichtungen aufschlüsseln)?

40

Wie hoch ist die Summe der noch nicht gedeckten Belastungen im Epl 14 ab dem Jahr 2028 ff. aus Vorhaben und Projekten, die mit Mitteln des Sondervermögens „Bundeswehr“ (teil)finanziert wurden, zum heutigen Stand (bitte jahresscharf aufschlüsseln)?

41

Wie hoch waren bzw. werden die Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien sein, und welchen Anteil daran hatten bzw. werden die Ausgaben des Sondervermögens „Bundeswehr“ haben (bitte jahresscharf für die Jahre von 2022 bis 2027 angeben)?

42

Wie haben sich der Anteil der Ausgaben für Betrieb und Materialerhaltung, der Anteil der Ausgaben für Personal und der Anteil der Ausgaben für Rüstungsinvestitionen im Einzelplan 14 seit Beginn der 20. Legislaturperiode entwickelt (bitte prozentual und aufgeschlüsselt nach Jahresscheiben sowie Soll- und Ist-Ausgaben angeben)?

Berlin, den 22. Januar 2025

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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