Deutscher Bundestag Drucksache 20/14908
20. Wahlperiode 06.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14647 –
Umgang mit unlauterem Verhalten chinesischer Onlineplattformen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Chinesische Onlineplattformen wie Temu und Shein stehen seit über einem
Jahr in der Kritik wegen Qualität, Herkunft und Produktion der Ware
(
www.deutschlandfunk.de/temu-shein-china-zoll-onlineshop-100.html). Viele
Verbraucher und Behörden kritisieren die niedrigeren Qualitäts- und
Sicherheitsstandards chinesischer Produkte im Vergleich zu denen, die auf US-
amerikanischen Plattformen verkauft werden. Es gibt Berichte über minderwertige
oder unsichere Produkte, die nicht den Standards in Europa entsprechen.
Deshalb hat die EU-Kommission am 31. Oktober 2024 auch ein förmliches
Verfahren gegen Temu eingeleitet. Dabei wird u. a. geprüft, ob über Temu illegale
Produkte verkauft werden oder die App potenziell suchterzeugend gestaltet ist
(germany.representation.ec.europa.eu/news/dsa-kommission-eroffnet-formelle
s-verfahren-gegen-temu-2024-10-31_de).
Auch stehen chinesische Onlineplattformen im Verdacht,
Umsatzsteuerhinterziehung und Zollbetrug zu erleichtern (
www.tagesschau.de/wirtschaft/verbrau
cher/temu-pakete-zoll-steuern-100.html). Laut dem Tagesschau-Bericht sei
der belgische Regionalflughafen Lüttich mittlerweile einer der größten
Luftfrachtumschlagplätze Europas. Täglich kämen hier mehr als 1 Million kleine
Päckchen aus China an. Ein Großteil davon gehe weiter nach Deutschland.
Bei den 60 Kontrollstellen des belgischen Zolls rund um den Flughafen zeige
sich täglich, wie asiatische Versender versuchen, Abgaben zu hinterziehen. So
wird bzw. werden z. B.
– der Warenwert niedriger erklärt als er tatsächlich ist: Ein Beamer mit
einem Warenwert von 1 270 Euro wird als „technisches Equipment“ im
Wert von 54 Euro deklariert. So hinterziehen die Anbieter Umsatzsteuer-
und Zollabgaben,
– Bestellungen auf mehrere Sendungen aufgeteilt: Zählt man den Wert der
Sendungen zusammen, fallen Zollgebühren an. So betrügen die Anbieter
die Europäische Union (EU) um ihre Zölle,
– das Umsatzsteuersystem hierfür bewusst ausgenutzt: Die Anmeldung der
Sendungen erfolgt am europäischen Sitz von Temu und Shein in Irland,
während die Sendungen z. B. über Belgien eingeführt werden. So
erschwert man nach Ansicht der Fragesteller zusätzlich effektive Kontrollen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 6. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutschland hat 2023 aus Irland mehr als 300 Mio. Euro an Umsatzsteuer aus
den in Irland angemeldeten Importen erhalten. Im Jahr 2024 waren es Mitte
Oktober bereits über 563 Mio. Euro (
www.capital.de/wirtschaft-politik/tem
u---die-dubiosen-methoden-des-chinesischen-onlinehaendlers--3529583
2.html). Dies scheint nach Ansicht der Fragesteller überraschend wenig im
Vergleich zu den Importzahlen. Allein 2023 sind mehr als 2,3 Milliarden
Artikel aus China in die EU importiert worden, die unter die Zollfreigrenze von
150 Euro fielen. Dies hätte schon damals zu einem Umsatzsteueraufkommen
von 437 Mio. Euro führen müssen. Im letzten Jahr dürfte die Zahl kräftig
angestiegen sein (
www.wiwo.de/politik/deutschland/warenflut-aus-china-union-l
indner-laesst-sich-viele-milliarden-steuern-von-temu-und-co-entgehen/299450
62.html). Im Jahr 2024 erhielten Kunden 4 Milliarden Pakete aus China.
Sollten tatsächlich bis zu 65 Prozent dieser Importe mit einem zu geringen Wert
deklariert sein, so beläuft sich nach Auffassung der Fragesteller der Schaden
auf einen zweistelligen Milliardenbetrag durch nicht gezahlte Zölle und
Einfuhrumsatzsteuern.
Diese Zahlen stehen in einem eklatanten Widerspruch zu den Geschäftszahlen
von Temus irischer, operativer Einheit. Temus einziger Firmensitz in Europa
ist Irland. Dort beschäftigte es nur drei Mitarbeiter, erzielte aber von Juli 2022
bis Dezember 2023 758 Mio. Dollar Umsatz und 10,9 Mio. Euro operativen
Gewinn. Diese außergewöhnlich hohe Personaleffizienz zeigt sich beim
Vergleich mit den Wettbewerbern Zalando und Amazon. Der Umsatz pro
Mitarbeiter war fast 400-mal so hoch wie bei Zalando und fast 700-mal so hoch
wie bei Amazon. Für Immobilien, Fahrzeuge und Büroausstattung hat das
Unternehmen gerade einmal 518 000 Dollar in der Bilanz ausgewiesen. Es bleibt
die Frage, wie sich drei Mitarbeiter um rund 210 Millionen Nutzer in über
80 Märkten kümmern (
www.capital.de/wirtschaft-politik/temu---die-dubiose
n-methoden-des-chinesischen-onlinehaendlers--35295832.html).
Die EU-Regulierungsbehörden debattieren aktuell über eine Abschaffung der
oben erwähnten, sogenannten 150-Euro-Zollfreigrenze, bis zu der keine Zölle
anfallen (
www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/eu-kommission-zoll-warenw
ert-100.html). Eine Entscheidung soll bis 2028 getroffen werden, manche
Teile der Zollreform sollen erst 2036 in Kraft treten (
www.wiwo.de/unternehme
n/handel/onlinehandel-cdu-minister-zoll-soll-alle-temu-und-shein-pakete-oeff
nen/29957470.html).
Bisher scheint die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller die
Dringlichkeit einer zügigen Zollreform nicht zu sehen. Wegen des Aufwandes für
Unternehmen und Verwaltung seien die „bisher vorgesehenen
Übergangsfristen bereits jetzt teilweise sehr knapp bemessen und möglicherweise nicht
ausreichend“, schrieb die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen Katja Hessel an den Berichterstatter der Fragesteller
Dr. Michael Meister im Sommer 2024 (Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Dr. Michael Meister auf
Bundestagsdrucksache 20/12293).
In der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben die
Fragesteller immer wieder die Bundesregierung mit der Problematik chinesischer
Onlineplattformen konfrontiert (z. B. am 15. Mai 2024 im Finanzausschuss
(
www.wiwo.de/unternehmen/handel/chinas-shopping-apps-temu-und-shein-m
illionen-paeckchen-setzen-den-zoll-schachmatt/29809026.html) und am
7. Juni 2024 im Digitalausschuss (
www.bundestag.de/resource/blob/1006248/
1f181c42afa87842edc6ac00aca8e099/to066.pdf). Doch die Bundesregierung
konnte bisher wiederholt nicht beantworten, wie sie gegen kriminelle Anbieter
auf chinesischen Onlineplattformen vorgehen will (z. B.
www.wiwo.de/untern
ehmen/handel/chinas-shopping-apps-temu-und-shein-millionen-paeckchen-set
zen-den-zoll-schachmatt/29809026.html).
In der Finanzausschusssitzung vom 15. Mai 2024 zählte die
Steuerstaatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen Prof. Dr. Luise Hölscher als
Vertreterin der Bundesregierung alles auf, was beim Kampf gegen kriminelle
Machenschaften beim Onlinehandel nicht möglich sei: zu viele Päckchen, zu
wenig Zollpersonal, Schwierigkeiten bei der digitalen Kommunikation zwischen
den Behörden und ein langwieriger Beratungs- und Abstimmungsprozess in
Brüssel (
www.wiwo.de/unternehmen/handel/chinas-shopping-apps-temu-
undshein-millionen-paeckchen-setzen-den-zoll-schachmatt/29809026.html).
Aus Sicht der Fragesteller muss die Bundesregierung mit allen Mitteln zügig
und gezielt gegen mutmaßliche Vergehen chinesischer Onlinehändler
vorgehen. Es ist höchste Zeit für bessere Kontrollen der chinesischen
Onlineverkaufsplattformen Temu und Shein in der Bundesrepublik Deutschland (lebens
mittelpraxis.de/handel-aktuell/40815-temu-und-shein-cdu-chef-will-chinesen-
plattformen-besser-kontrollieren.html). Die Bundesregierung könnte den Zoll
etwa beauftragen, über mehrere Wochen ein besonderes Augenmerk auf die
Päckchen aus China zu richten, die an deutschen Flughäfen eintreffen, um sie
schwerpunktmäßig auf deren tatsächlichen Wert zu überprüfen.
Stattdessen bewachen Zöllner seit dem Frühjahr das Bundesministerium der
Finanzen (regionalheute.de/zollschutz-nur-am-hauptsitz-des-finanzministeriu
ms-1713524524/). Dabei warnte der Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll-
und Finanzgewerkschaft BDZ, Thomas Liebel, im Sommer 2024, dass der
Dienstbetrieb beim Zoll akut gefährdet sei. Der Zoll stehe vor mehreren
riesigen Herausforderungen gleichzeitig: massenhaft Pakete mit Billigware von
Onlineanbietern aus Fernost, Kokainschwemme an den Seehäfen,
volkswirtschaftliche Milliardenschäden durch Geldwäsche und Schwarzarbeit (
www.wi
wo.de/unternehmen/handel/chinas-shopping-apps-temu-und-shein-millionen-p
aeckchen-setzen-den-zoll-schachmatt/29809026.html).
1. Sieht die Bundesregierung die Dringlichkeit eines legislativen oder
administrativen Handelns zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
chinesischer Onlineplattformen und der diese nutzenden Anbieter?
Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan E-Commerce (
www.bmwk.de/Red
aktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/aktionsplan-bundesregierung-e-commerc
e.html) verabschiedet, der darauf abzielt, die konsequente Durchsetzung
bestehender Rechtsvorschriften durch Hersteller, Händler und E‑Commerce-
Plattformen auch aus Drittstaaten sicherzustellen. Darüber hinaus sieht der
Aktionsplan eine Prüfung vor, ob das bestehende Recht ausreicht, um eine effektive
Rechtsdurchsetzung, Verbraucherschutz, Produktsicherheit und gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der Aktionsplan umfasst konkrete
Maßnahmen auf EU-, nationaler und Länderebene.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 20/14579 verwiesen.
2. Hat die Bundesregierung gegenüber dem Zoll seit August 2024 konkrete
Maßnahmen angeordnet, um chinesische Onlineplattformen und die dort
anbietenden Händler stärker zu kontrollieren, und wenn ja, welche (bitte
einzeln aufzählen)?
Die deutsche Zollverwaltung begegnet den Gegebenheiten im Online-Handel
mit einem flexiblen Personaleinsatz und hat zudem bereits seit mehreren Jahren
ein IT-Verfahren speziell für die Abfertigung geringwertiger Sendungen im
Einsatz. Die eingehenden Sendungen werden, basierend auf einer
elektronischen Risikoanalyse, risikoorientiert und stichprobenweise geprüft und bei
Bedarf auch physischen Kontrollen unterzogen. Die ergriffenen Maßnahmen
werden laufend geprüft und sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingungen
angepasst.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Finanzen die Zollverwaltung
angewiesen, im Herbst 2024 Schwerpunktkontrollen im Bereich des E-
Commerce durchzuführen. In der Folge führten im Zeitraum vom 2. bis zum 4.
September 2024 die Zollämter der Frachtflughäfen Frankfurt am Main, Köln/Bonn
und Leipzig/Halle jeweils für einen Zeitraum von 24 Stunden
Schwerpunktkontrollen von Paketsendungen im E-Commerce durch. Im Fokus standen T-Shirts,
Schuhe und Taschen, um insbesondere die Richtigkeit von angemeldeten
Warenwerten und Risiken in Bezug auf Produktfälschungen sowie Verstöße gegen
die Textilkennzeichnungsverordnung zu prüfen. Am 28. Oktober 2024 folgte an
den gleichen Frachtflughäfen eine bundesweite Kontrollaktion mit Fokus auf
Spielzeug und Produktsicherheit.
3. Hat die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und anderen
Mitgliedstaaten, insbesondere Belgien und Irland, seit Sommer 2024
konkrete Maßnahmen getroffen, um die EU-Kommission und die
betroffenen Mitgliedstaaten im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb zu
unterstützen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat die EU-Kommission mehrfach aufgefordert,
konsequent gegen unfairen Wettbewerb im Onlinehandel vorzugehen. Dabei hat die
Bundesregierung konkrete Vorschläge zur Durchsetzung des Digital Services
Act und zur Stärkung der Marktüberwachung eingebracht. Darüber hinaus hat
die Zollverwaltung gegenüber anderen Mitgliedstaaten dafür geworben,
ebenfalls Schwerpunktkontrollen im Bereich des E-Commerce durchzuführen.
4. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um chinesische
Onlineplattformen und die dort anbietenden Händler stärker zu
kontrollieren, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufzählen)?
Die Bundesregierung hat in ihrem Aktionsplan E-Commerce (
www.bmwk.de/R
edaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/aktionsplan-bundesregierung-e-commer
ce.html) konkrete Maßnahmen aufgezeigt, mit denen bestehende Vorschriften
konsequenter auch gegenüber Onlinehandelsplattformen aus Drittstaaten
durchgesetzt werden sollen. Dazu zählt eine Stärkung der Marktüberwachung und
der Zollkontrollen. Insbesondere sollen konzertierte Aktionen von
Marktüberwachungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden in möglichst
allen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Die Kontrollen durch
Marktüberwachungsbehörden müssen verstärkt automatisiert erfolgen. Zudem sollen die
Befugnisse von Marktüberwachungsbehörden ausgeweitet werden.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, die verantwortlichen
Wirtschaftsakteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu
verpflichten, über die gesamte Vertriebsdauer des Produktes ihre Erreichbarkeit
sicherzustellen und einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
5. Plant die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission und anderen
Mitgliedstaaten, insbesondere Belgien und Irland, konkrete Maßnahmen,
um die EU-Kommission und die betroffenen Mitgliedstaaten im Kampf
gegen den unlauteren Wettbewerb zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung möchte im Rahmen der Single Market Enforcement
Taskforce (SMET) konkrete Vorschläge zur Stärkung der Marktüberwachung in
allen Mitgliedstaaten einbringen. Sie hat bereits eine Projektidee zur Stärkung
der Marktüberwachung bei der EU-Kommission vorgestellt.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Fragesteller,
Onlineplattformen zu verpflichten, den Endkunden den deklarierten
Zollwert gesetzlich verpflichtend stets mitzuteilen?
Verantwortlich für die korrekte Deklaration des Zollwerts sind die jeweiligen
Zollanmelder, welche unter der geltenden EU-Rechtslage oft nicht mit den
Onlineplattformen identisch sind, über die die Waren verkauft oder vermittelt
wurden.
Vor diesem Hintergrund ist noch näher zu prüfen, inwieweit eine solche
Verpflichtung geeignet und praktikabel ist. Im Übrigen hat die Europäische
Kommission das alleinige Initiativrecht für die EU-Zollgesetzgebung. Mit ihrem am
17. Mai 2023 veröffentlichten Vorschlägen zur Reform der EU-Zollunion hat
die Europäische Kommission auch Regelungen vorgeschlagen, um das
europäische Zollrecht an die Herausforderungen des E-Commerce anzupassen. Dabei
sollen insbesondere die Onlinehandelsplattformen als fiktive Einführer
(deemed importer) mehr Verantwortung für die von ihnen gelieferten bzw.
vermittelten Waren übernehmen müssen.
7. Welches Ressort ist für die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und
des Steuerbetrugs chinesischer Onlineplattformen federführend
zuständig?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist für Maßnahmen
gegen unfaire Wettbewerbsbeschränkungen auch im Onlinehandel zuständig
und hat den Aktionsplan der Bundesregierung zu E-Commerce koordiniert. In
Bezug auf irreführende Praktiken i. S. d. Gesetzes gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) liegt die Zuständigkeit beim Bundesministerium der Justiz. Für
Fragen des Steuerbetrugs ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig.
8. Wie viele Rücksprachen der Hausleitung mit der jeweiligen
Fachabteilung fanden seit August 2024 zum unlauteren Wettbewerb oder zum
Abgabenbetrug chinesischer Onlineplattformen im Bundeskanzleramt statt
(bitte nach Bundesminister und Staatssekretären sowie jeweiligem
Thema und Gesprächsdatum aufschlüsseln)?
9. Wie viele Rücksprachen der Hausleitung mit der jeweiligen
Fachabteilung fanden seit August 2024 zum unlauteren Wettbewerb oder zum
Abgabenbetrug chinesischer Onlineplattformen im Bundesministerium der
Finanzen statt (bitte nach Bundesminister und Staatssekretären sowie
jeweiligem Thema und Gesprächsdatum aufschlüsseln)?
10. Wie viele Rücksprachen der Hausleitung mit der jeweiligen
Fachabteilung fanden seit August 2024 zum unlauteren Wettbewerb oder zum
Abgabenbetrug chinesischer Onlineplattformen im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz statt (bitte nach Bundesminister und
Staatssekretären sowie jeweiligem Thema und Gesprächsdatum
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Rücksprachen der Hausleitung mit Fachabteilungen zum angefragten
Themenbereich macht die Bundesregierung keine Angaben. Hierbei handelt
sich um ein Thema, das laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene und einem
laufenden Willensbildungsprozess unterliegt. Aus dem Grundsatz der
Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen
auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs-
und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der
Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der
Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich
in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine
Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu
entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem
Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz
der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die
Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits
abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78
[120 f.]).
11. Bewacht der Zoll weiterhin das Bundesministerium der Finanzen?
a) Wenn ja, kann sich die Bundesregierung auch andere Aufgaben für
die betroffenen Zöllner vorstellen, die derzeit vordringlich zu
erledigen sind, und wenn ja, welche?
b) Wenn nein, wie werden die betroffenen Zöllner inzwischen
eingesetzt?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Zöllnerinnen und Zöllner nehmen die Objektschutzaufgaben weiterhin
wahr. Im Zusammenhang damit bestimmt die Zollverwaltung selbständig und
eigenverantwortlich die Einzelheiten einer effektiven und effizienten
Umsetzung. Dabei stellt sie sicher, dass alle ihr übertragenen Aufgaben weiterhin
erfüllt werden.
12. Welche Pläne hat die Bundesregierung, die Schlagkraft des Zolls zu
stärken?
Die Schlagkraft des Zolls soll insbesondere im Rahmen der Strategie „Zoll
2030“ erhöht werden, indem u. a. die Ermittlungs- und Vollzugskompetenzen
innerhalb der Zollverwaltung gebündelt, die Ortsbehörden gestärkt und das
Abfertigungsgeschehen modernisiert werden.
Durch den Zuwachs an Aufgaben und um den Beitrag der Zollverwaltung zur
Erhöhung der öffentlichen Sicherheit weiter zu erhöhen (Brexit,
Mindestlohnkontrollen und Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Bekämpfung der
organisierten Kriminalität, Geldwäschebekämpfung etc.) wurden dem Zoll in den
letzten Jahren z. B. zusätzliche Planstellen durch den Haushaltsgesetzgeber
bewilligt, die überwiegend durch selbst ausgebildete Nachwuchskräfte, aber auch
externe eingestellte Beschäftigte besetzt wurden.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament das Non-Paper zur
Zollreform, welches sie der Europäischen Ratspräsidentschaft
zugeschickt hat, vorzulegen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Das angesprochene Non-Paper zum Themenkomplex E-Commerce, welches als
Diskussionsbeitrag in die Ratsarbeitsgruppe Zollunion eingebracht wurde,
wurde dem Deutschen Bundestag am 5. Februar 2025 zugesandt.
14. Inwieweit scheint ein gemeinsamer politischer Wille zur Lösung der
Probleme im elektronischen Handel auf europäischer Ebene zu fehlen, und
was beabsichtigt die Bundesregierung dann auf nationaler Ebene zu tun,
um den deutschen Markt zu schützen und Steuer- und Abgabenbetrug
chinesischer Onlinehändler zu verhindern?
Die Herausforderungen des E-Commerce werden auch von der Europäischen
Kommission und den Mitgliedstaaten im Rat gesehen, die unterschiedlich von
den Herausforderungen betroffen sind. Es handelt sich jedoch um ein
vielschichtiges Thema, bei dem viele Politikbereiche und Akteure betroffen sind,
weshalb es eines ganzheitlichen und gut koordinierten Ansatzes bedarf. Siehe
hierzu auch den Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung. Zu den
nationalen Maßnahmen zur Durchsetzung der geltenden steuerlichen und
außersteuerlichen Regelungen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4, 18 und 20
verwiesen.
15. Was waren die Ergebnisse der Budapest-Konferenz vom 11. bis 13.
November 2024 zum Zollbetrug?
Schwerpunkt der Konferenz war die Diskussion von Betrugsmustern im
E-Commerce. Konkrete Ergebnisse wurden nicht festgehalten.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament die Handreichung zu
Kontrollen bei der Einfuhr von Waren mit virtuellen Importeuren, Waren
bei Gruppenverkäufen und für Endkunden bestimmte Waren in Lagern in
der EU, die in der 49. Kalenderwoche (KW) 2024 an die Mitgliedstaaten
versandt wurde, zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, wann?
Es handelt sich hierbei um ein Dokument des Europäischen Amts für
Betrugsbekämpfung (OLAF) zu laufenden Ermittlungen, das nur für
Verfahrensbeteiligte bestimmt ist.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die ertragssteuerliche Situation
chinesischer Onlineplattformen in Europa, und hält die Bundesregierung den
Umsatz und Gewinn einer chinesischen Onlineplattform, die z. B. in
einem Geschäftsjahr 758 Mio. Dollar Umsatz und 10,9 Mio. Euro
operativen Gewinn bei einem Mitarbeitereinsatz von drei Personen für den
gesamten EU-Binnenmarkt für plausibel?
a) Wenn ja, wie viele andere Steuerpflichtige gibt es mit vergleichbaren
Geschäftsmodellen?
b) Wenn nein, ist die Bundesregierung auf die Ansässigkeitsstaaten der
europäischen Töchter dieser Onlineplattformen zugegangen und hat
Betriebsprüfungen angeregt, und wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, ist die Bundesregierung auf die Europäische Kommission
zugegangen und hat mit ihr eine beihilferechtliche Prüfung der
steuerlichen Situation dieser Onlineplattformen in ihren europäischen
Ansässigkeitsstaaten erörtert, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hält es für denkbar, dass bestimmte Geschäftsmodelle
aufgrund ihrer spezifischen Struktur – z. B. hoher Automatisierungsgrad oder
digitale Marktplatznutzung – vergleichsweise geringe Personalressourcen
benötigen, um einen signifikanten Umsatz zu erzielen. Konkrete Zahlen zu anderen
Steuerpflichtigen mit vergleichbaren Geschäftsmodellen liegen jedoch nicht
vor, da diese Daten nicht zentral erhoben werden. Die Entscheidung, ob eine
Betriebsprüfung durchgeführt wird, erfolgt risikoorientiert.
Verrechnungspreistechnisch sind Transaktionen bei einer Anknüpfung in der Bundesrepublik
(Tochterkapitalgesellschaften oder Betriebsstätten) auf ihre Fremdüblichkeit zu
untersuchen. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu der Frage vor, ob den
chinesischen Unternehmen in ihren europäischen Ansässigkeitsstaaten eine
günstigere ertragsteuerliche Behandlung gewährt wird als anderen Unternehmen in
vergleichbarer Situation. Daher sind Anhaltspunkte für eine Beihilferelevanz
als Grundlage für Gespräche mit der Europäischen Kommission nicht
ersichtlich.
Nach Artikel 108 Absatz 2 des Grundgesetzes sind die Landesfinanzbehörden
für die Durchführung der Steuergesetze und damit für die Beurteilung des
Einzelfalls zuständig. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde mit dem § 12a
EUAHiG eine gesetzliche Regelung für gemeinsame Prüfungen geschaffen.
Auf Vorschlag der zuständigen Landesfinanzbehörde kann das BZSt andere
Staaten ersuchen, eine gemeinsame Prüfung durchzuführen, sollten
Anknüpfungen in der Bundesrepublik vorliegen. Etwaige Auskünfte zu steuerlichen
Einzelfällen können aufgrund des Steuergeheimnisses nicht erteilt werden.
18. Welche Pläne hat die Bundesregierung, den Verbraucherschutz im
Hinblick auf minderwertige bzw. schädliche Produkte der besagten
Onlineplattformen zu stärken (siehe z. B.
www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/oek
o-test-shein-fast-fashion-100.html), und welche möglichen Sanktionen
gegenüber den Anbietern strebt die Bundesregierung an?
Die Bundesregierung setzt sich für einen den spezifischen Erfordernissen der
digitalen Welt angepassten hohen Schutzstandard für Verbraucherinnen und
Verbraucher ein und unterstützt notwendige Maßnahmen zur weiteren
Sicherstellung von Fairness für Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen
Welt. Dazu zählen ein Vorgehen gegen manipulierende, irreführende und
suchterzeugende Designs, Praktiken und Prozesse („Dark Patterns“ und „Addictive
Designs“), unlautere Personalisierungsmaßnahmen und Vorgaben für
Influencer-Werbung sowie eine verbesserte Rechtsdurchsetzung und die
Konsolidierung sowie Vereinfachung bestehender Vorschriften.
19. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass
Onlineplattformen verpflichtet werden müssen, für Sicherheitsmängel bei über sie
nach Europa gebrachten Produkten zu haften, wenn niemand anderes
greifbar ist?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung hierfür auf europäischer
Ebene entsprechend einsetzen?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die derzeit geltenden Haftungsregelungen für Onlineplattformen sind im
Digital Services Act (DAS) und anderen, speziellen EU-Rechtsakten wie der
Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 über die allgemeine
Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen
Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen
Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des
Rates) geregelt. Danach haften Hostingdienste nur dann für Inhalte Dritter,
wenn diese aktiv an der Gestaltung, Auswahl oder Bewerbung der Produkte
beteiligt sind oder tatsächlich Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangen und
daraufhin nicht unverzüglich handeln. Der DSA enthält darüber hinaus weitere
Bestimmungen speziell für Anbieter von Online-Plattformen, die Verbrauchern
den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen. Die
Bundesregierung prüft derzeit, ob diese Regelungen ausreichen, um den
bestehenden Herausforderungen im Onlinehandel gerecht zu werden. Sollte sich bei
der Prüfung herausstellen, dass Anpassungsbedarf bei den Regelungen besteht,
wird sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für eine
Anpassung einsetzen.
20. Welche Rolle kommt der nationalen Marktüberwachung zu, und sieht die
Bundesregierung Möglichkeiten, die bestehende Struktur zu verbessern?
Der Marktüberwachung kommt eine entscheidende Rolle beim Vorgehen gegen
unfairen Wettbewerb im Onlinehandel zu. Die Marktüberwachungsbehörden
können Produkte auf ihre Rechtskonformität prüfen und bei Nichteinhaltung
gegen Händler und Onlinehandelsplattformen vorgehen. Die Bundesregierung
sieht viele Möglichkeiten, die bestehenden Strukturen zu verbessern.
Insbesondere sollten Marktüberwachungsbehörden ihre Kontrollen stärker auf den
Onlinehandel ausrichten und diese automatisieren. Bezüglich der konkreten
Maßnahmenvorschläge zur Stärkung der Marktüberwachung wird auf den
Aktionsplan der Bundesregierung zu E-Commerce verwiesen.
21. Welche darüber hinaus bestehenden Strukturen und Möglichkeiten
könnten aus Sicht der Bundesregierung noch zusätzlich genutzt werden?
Es wird auf Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung (
www.bmwk.de/R
edaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/aktionsplan-bundesregierung-e-commer
ce.html) verwiesen.
22. Auf welcher Rechtsgrundlage bewachen die Zöllner aktuell das
Bundesministerium der Finanzen?
Die Zöllnerinnen und Zöllner werden auf Grundlage des öffentlichen
Hausrechts eingesetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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