Situation der Beamten und Beamtinnen bei der Deutschen Postbank AG nach Verkauf
der Abgeordneten Ulrich Kelber, Klaus Barthel, Sören Bartol, Lothar Binding (Heidelberg), Klaus Brandner, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Dr. Peter Danckert, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Klaus Hagemann, Michael Hartmann (Wackernheim), Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Petra Merkel (Berlin), Thomas Oppermann, Joachim Poß, Carsten Schneider (Erfurt), Ewald Schurer, Rolf Schwanitz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In den letzten Wochen hat die Deutsche Bank AG wie seit Längerem geplant, die Deutsche Postbank AG übernommen. Nach wie vor sind bei der Postbank Beamte und Beamtinnen beschäftigt, für die bisher die Regelungen gemäß Artikel 143b des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Postumwandlungsgesetz gelten. Für sie sind noch keine Regelungen getroffen, wo und wie sie nach der vollständigen Übernahme der Deutschen Postbank AG durch die Deutsche Bank AG beschäftigt werden und wie dies gesetzlich geregelt werden soll.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Beamte und Beamtinnen sind derzeit bei der Deutschen Postbank AG beschäftigt?
Wie viele Beamte und Beamtinnen davon werden derzeit bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden bzw. in Jobcentern eingesetzt?
Wie viele davon werden voraussichtlich dauerhaft übernommen?
Unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen können auch nach der Übernahme der Deutschen Postbank AG durch die Deutsche Bank AG die Beamten und Beamtinnen bei der Deutschen Postbank AG weiterbeschäftigt werden vor dem Hintergrund, dass in Artikel 143b Absatz 3 GG geregelt ist, dass die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung unter Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen zu beschäftigen sind?
Wie wird geregelt, dass, wie in Artikel 143b Absatz 3 GG festgelegt, die Deutsche Postbank AG nach Übernahme durch die Deutsche Bank AG weiterhin die Dienstherrnbefugnisse für die Beamten und Beamtinnen wahrnimmt?
Geht die Bundesregierung weiterhin davon aus, dass Beamte und Beamtinnen nach Artikel 143b Absatz 3 GG nur bei den privaten Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG beschäftigt werden können vor dem Hintergrund, dass nach Artikel 143b GG in Verbindung mit dem Postumwandlungsgesetz die Deutsche Bundespost umgewandelt wurde in die Unternehmen Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG?
Wenn die Beamten und Beamtinnen nur bei den privaten Unternehmen (Post, Postbank und Telekom) beschäftigt werden können, heißt das im Umkehrschluss, dass diese Unternehmen als eigenständige Rechtspersönlichkeit so lange bestehen bleiben müssen, bis der letzte Beamte aus diesen Unternehmen ausscheidet?
Wann scheidet der/die letzte Beamte oder Beamtin bei der Deutschen Postbank AG voraussichtlich aus?
Sind aktuell Maßnahmen für einen beschleunigten Abbau der Zahl der Beamten und Beamtinnen dort geplant, und welche sind dies ggf.?
In welcher Zahl sind Beamte und Beamtinnen bzw. Tarifkräfte von dem von der Deutschen Postbank AG geplanten Stellenabbau betroffen?
In welcher Form ist geplant, diesen Stellenabbau zu bewältigen, und in welcher Verantwortung sieht sich die Bundesregierung diesbezüglich?
Wie viele Anträge auf Vorruhestand nach dem Postpersonalrechtsgesetz in Verbindung mit Artikel 9 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes wurden bislang von Beamten und Beamtinnen der Deutschen Postbank AG gestellt, und wie vielen Anträgen wurde entsprochen?