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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umsetzung der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik Deutschlands

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

25.02.2025

Aktualisiert

04.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1468628.01.2025

Umsetzung der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik Deutschlands

der Abgeordneten Cornelia Möhring, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Jörg Cezanne, Anke Domscheit-Berg, Susanne Ferschl, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Jan Korte, Caren Lay, Heidi Reichinnek, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Mit der Einführung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt unternommen, um Geschlechtergerechtigkeit als Leitprinzip ihrer internationalen Politik zu verankern. Ziel ist es, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Rechte sowie die Teilhabe von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen weltweit zu stärken („Feministische Außenpolitik gestalten – Leitlinien des Auswärtigen Amts“, 1. März 2023). Dabei betont die Bundesregierung die Bedeutung gendertransformativer Ansätze und die Förderung von frauengeführten und Frauenrechtsorganisationen als zentrale Akteure für nachhaltigen Wandel.

Fast zwei Jahre nach der Einführung der Leitlinien für feministische Außenpolitik und der Strategie für feministische Entwicklungspolitik stellt sich die Frage, wie diese Prinzipien in der Praxis umgesetzt wurden. Während erste Fortschritte erkennbar sind, bleiben zentrale Herausforderungen bestehen („Neue Allianzen entlang von Werten“, deutschland.de, www.deutschland.de/de/topic/politik/feministische-aussenpolitik-interview-leonie-stamm). Dazu gehören die Erreichung der OECD-DAC-Gender-Ziele (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; DAC = Ausschuss für Entwicklungshilfe der OECD), die Entwicklung klarer Indikatoren zur Messung von Fortschritten sowie die direkte Unterstützung lokaler frauengeführter Organisationen und Frauenrechtsinitiativen. Darüber hinaus fehlen öffentlich zugängliche Daten und Informationen, die eine umfassende Bewertung dieser Themen ermöglichen („Ein Jahr deutscher feministischer Außen- und Entwicklungspolitik – Bilanz und Perspektiven“, International Rescue Committee, www.rescue.org/de/report/ein-jahr-deutscher-feministischer-aussen-entwicklungspolitik-bilanz-perspektiven).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für die Umsetzung der OECD-DAC-Gender-Ziele GG1 (Maßnahmen für die Gleichberechtigung der Geschlechter als Nebenziel) und GG2 (als Hauptziel) in den Haushalten des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die Finanzjahre von 2021 bis 2024 gesetzt, und durch welche Mittel wurden diese Ziele erreicht (bitte einzeln nach Bundeshaushaltsjahr, Einzelplan und Haushaltstitel aufschlüsseln)?

2

Welcher Anteil des gesamten Einzelplans 05 (AA) und Einzelplans 23 (BMZ) diente nach Kenntnis der Bundesregierung der Erfüllung von GG1- und GG2-Zielen (bitte prozentual für die oben genannten Finanzjahre aufschlüsseln)?

3

Werden Mittel, die Deutschland an multilaterale Entwicklungsbanken (Weltbank, besonders die Internationale Entwicklungsorganisation [IDA], und die European Investment Bank) bereitstellt, nach Wissen der Bundesregierung bei den GG1- und GG2-Zielen mitgezählt, und wenn ja, wie werden diese Gelder in die in Frage 1 aufgeführte Gesamtbilanz einbezogen?

4

Welche Strategien, über die priorisierte Mittelvergabe hinaus, verfolgt das BMZ, und welche Initiativen unterstützt es laut Bundesregierung konkret, um sicherzustellen, dass Beiträge zu multilateralen Institutionen ebenfalls gender-transformative Wirkungen entfalten?

5

Welcher Anteil der finanziellen Mittel des AA und des BMZ floss nach Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode (2021 bis 2025) an frauengeführte Organisationen und Frauenrechtsorganisationen?

6

Wie wird die Kategorie „frauengeführte Organisationen und Frauenrechtsorganisationen“ nach Wissen der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesministerien definiert?

7

Wie viele dieser Mittel wurde nach Kenntnis der Bundesregierung direkt an lokale frauengeführte Organisationen und Frauenrechtsorganisationen vergeben?

8

Wie viele der in Frage 6 aufgeführten Mittel flossen laut Bundesregierung indirekt über Intermediäre wie internationale Nichtregierungsorganisationen (NGOs), UN-Organisationen (UN = Vereinte Nationen) oder Pooled Funds (z. B. Women’s Peace and Humanitarian Fund) oder Entwicklungsbanken?

9

Welche Maßnahmen wurden nach Wissen der Bundesregierung unternommen, um die direkte Finanzierung lokaler Organisationen zu fördern?

10

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits den in den feministischen Leitlinien des AA angekündigten hochrangigen Steuerungskreis, der in Rückkopplung mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft die Umsetzung der Leitlinien begleiten soll, und wenn ja, bitte aufschlüsseln, welche Akteure involviert sind, wie oft der Kreis getagt hat und welche Themen besprochen werden?

11

Welche Aktivitäten und Zielsetzungen wurden laut Bundesregierung durch die Botschafterin für feministische Außenpolitik Gesa Bräutigam vorangetrieben, und welche Erfolge können bilanziert werden?

12

Welche spezifischen Errungenschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während Deutschlands zweijährigem Vorsitz im Call to Action on GBV (Gender-Based Violence) erreicht?

13

Was waren laut Bundesregierung die prioritären Themen des deutschen Vorsitzes, und inwieweit wurden diese umgesetzt?

14

Wie plant die Bundesregierung, die Schwerpunkte des Call to Action auch nach Ende des Vorsitzes weiterzuführen?

15

Wie hoch ist der Anteil von Frauen in den Führungsetagen des Geschäftsbereichs des Auswärtigen Amts und bei Botschafterinnen und Botschaftern nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte mit Entwicklung seit 2021 angeben)?

Berlin, den 27. Januar 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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