Deutscher Bundestag Drucksache 20/15068
20. Wahlperiode 25.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Gökay Akbulut, Clara
Bünger, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/14686 –
Umsetzung der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik Deutschlands
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einführung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik hat
die Bundesregierung einen wichtigen Schritt unternommen, um
Geschlechtergerechtigkeit als Leitprinzip ihrer internationalen Politik zu verankern. Ziel ist
es, strukturelle Benachteiligungen abzubauen und die Rechte sowie die
Teilhabe von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen weltweit zu stärken
(„Feministische Außenpolitik gestalten – Leitlinien des Auswärtigen Amts“,
1. März 2023). Dabei betont die Bundesregierung die Bedeutung
gendertransformativer Ansätze und die Förderung von frauengeführten und
Frauenrechtsorganisationen als zentrale Akteure für nachhaltigen Wandel.
Fast zwei Jahre nach der Einführung der Leitlinien für feministische
Außenpolitik und der Strategie für feministische Entwicklungspolitik stellt sich die
Frage, wie diese Prinzipien in der Praxis umgesetzt wurden. Während erste
Fortschritte erkennbar sind, bleiben zentrale Herausforderungen bestehen
(„Neue Allianzen entlang von Werten“, deutschland.de,
www.deutschland.de/
de/topic/politik/feministische-aussenpolitik-interview-leonie-stamm). Dazu
gehören die Erreichung der OECD-DAC-Gender-Ziele (OECD = Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; DAC = Ausschuss für
Entwicklungshilfe der OECD), die Entwicklung klarer Indikatoren zur
Messung von Fortschritten sowie die direkte Unterstützung lokaler frauengeführter
Organisationen und Frauenrechtsinitiativen. Darüber hinaus fehlen öffentlich
zugängliche Daten und Informationen, die eine umfassende Bewertung dieser
Themen ermöglichen („Ein Jahr deutscher feministischer Außen- und
Entwicklungspolitik – Bilanz und Perspektiven“, International Rescue
Committee,
www.rescue.org/de/report/ein-jahr-deutscher-feministischer-aussen-entwi
cklungspolitik-bilanz-perspektiven).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt Feministische Außen- und Entwicklungspolitik als
Querschnittsaufgabe um. Die im März 2023 veröffentlichten Leitlinien und
Strategie geben hierzu Rahmen und Richtung vor und leiten außen- und
entwicklungspolitische Initiativen und institutionelle Neuerungen in der
Arbeitsweise des Auswärtigen Amts und des BMZ. Die drei Kernanliegen der feminis-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tischen Außen- und Entwicklungspolitik – eine Stärkung der Rechte von
Frauen und Mädchen weltweit, Einsatz für gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen in allen Gesellschaftsbereichen, gleicher Zugang zu Ressourcen für
Frauen und marginalisierte Gruppen – sind breit im Auswärtigen Amt und im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) verankert und fließen in die Entscheidungsfindung ein.
Beispielsweise hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihres Vorsitzes des
Call to Action on Gender Based Violence (GBV) unter anderem für die stärkere
Einbindung lokaler frauengeführter Organisationen bei der Planung,
Koordinierung und Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen eingesetzt.
Die feministische Außenpolitik ist in den wesentlichen außenpolitischen
Strategiedokumenten, wie der Nationalen Sicherheitsstrategie, der Humanitären Hilfe
und der Klimaaußenpolitikstrategie, verankert. Umfragen unter den
Botschafterinnen und Botschaftern und Arbeitseinheiten der Zentrale zeigen, dass die
feministische Außenpolitik mit viel Engagement und Kreativität umgesetzt
wird.
Zu den zahlreichen weiteren erfolgreichen Umsetzungsbeispielen der
feministischen Außenpolitik in allen Bereichen der deutschen Außenpolitik wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 66 der Großen Anfrage der Gruppe
BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14327 verwiesen.
1. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für die Umsetzung der
OECD-DAC-Gender-Ziele GG1 (Maßnahmen für die
Gleichberechtigung der Geschlechter als Nebenziel) und GG2 (als Hauptziel) in den
Haushalten des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für die
Finanzjahre von 2021 bis 2024 gesetzt, und durch welche Mittel wurden
diese Ziele erreicht (bitte einzeln nach Bundeshaushaltsjahr, Einzelplan
und Haushaltstitel aufschlüsseln)?
Das AA und BMZ haben sich zum Ziel gesetzt, bis zum ursprünglichen Ende
der Legislaturperiode 2025 85 Prozent der Projektmittel entsprechend den
Kriterien der OECD DAC GG1-Kennung und 8 Prozent (entsprechend GG2)
auszugeben.
Da DAC-Marker auf die Kategorisierung von Entwicklungszusammenarbeit
ausgerichtet sind, wurden im AA eigene Gendermarker entwickelt, die an die
DAC-Marker angelehnt, aber auf die Mittel des gesamten AA-Haushalts
ausgerichtet sind, von dem nur ein Teil ODA-relevant ist. Die Marker zur Erfassung
des Gender-Budgeting werden seit April 2023 angewendet.
Im Haushaltsjahr 2023 wurden 87,4 Prozent der Mittel bis Jahresende für das
Gender-Budgeting kategorisiert (rund 4,8 Mrd. Euro). Zum Stichtag 21.
Dezember 2023 wurden davon rund 69 Prozent der Mittel als gendersensibel,
2,3 Prozent gendertransformativ und 28,6 Prozent als genderneutral eingestuft.
Bis Jahresende 2024 konnten der Anteil der erfolgreich in das Gender-
Budgeting überführten Mittel des AA auf insgesamt rund 95 Prozent der verausgabten
Fördermittel des Auswärtigen Amts, dies entspricht rund 4,26 Mrd. Euro,
gesteigert werden.
Davon konnten bislang rund 70 Prozent als gendersensibel, 4 Prozent als
gendertransformativ und 26 Prozent als genderneutral kategorisiert werden (Stand:
27. Dezember 2024).
Institutionell geförderte Zuwendungsempfänger müssen ihre Rückmeldung bis
zum 2. April 2025 übermitteln, so dass noch Abweichungen bei den oben
genannten Zahlen zu erwarten sind.
Derzeit unterzieht das AA das System des Gender Budgeting einer
Qualitätskontrolle, die ggf. zu einer Anpassung der Zahlen führen kann. Es werden erste
Erfahrungen ausgewertet und die Einheitlichkeit der Anwendung überprüft.
Im BMZ erfolgt die Kennungsvergabe nach OECD-DAC Vorgaben auf
100 Prozent der Mittel. Konkret sollen die Ziele mit den Mitteln in den
folgenden Haushaltstiteln im Einzelplan 23 erreicht werden:
• Kapitel 2301 Titel 685 01 – Berufliche Aus- und Fortbildung,
• Kapitel 2301 Titel 687 05 – Förderung von Medien, Zugang zu
Informationen und Medienfreiheit in Entwicklungsländern,
• Kapitel 2301 Titel 687 06 – Krisenbewältigung und Wiederaufbau,
• Kapitel 2301 Titel 866 11 – Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit –
Darlehen,
• Kapitel 2301 Titel 896 01 – Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen
(FZR),
• Kapitel 2301 Titel 896 03 – Bilaterale Technische Zusammenarbeit,
• Kapitel 2301 Titel 896 11 – Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit –
Zuschüsse,
• Kapitel 2302 Titel 687 01 – Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft,
• die zweckgebundenen Maßnahmen aus den Haushaltstiteln im Kapitel 2303
„Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten
Nationen sowie andere internationalen Einrichtungen“ und
• Kapitel 2304 „Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken“ (siehe hierzu
auch Antwort zu Frage 3), hier Kapitel 2303 Titel 687 01 – Beiträge an die
Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie andere internationale
Einrichtungen und internationale Nichtregierungsorganisationen,
• Kapitel 2303 Titel 687 03 – Förderung der internationalen Agrarforschung,
• Kapitel 2303 Titel 687 04 – Zahlungen an den Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und an dessen Sonderprogramm
für Subsahara-Afrika,
• Kapitel 2303 Titel 896 07 – Beitrag an den Globalen Fonds zur
Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria (GFATM),
• Kapitel 2303 Titel 896 09 – Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum
weltweiten Umweltschutz, zur Erhaltung der Biodiversität und zum
Klimaschutz,
• Kapitel 2304 Titel 687 01 – Zahlungen an Einrichtungen der
Weltbankgruppe
sowie die Haushaltstitel
• Kapitel 2305 Titel 532 04 – Beobachtung, Überprüfung und
Kapazitätsentwicklung im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit,
• Kapitel 2305 Titel 544 01 – Forschung, Untersuchungen und Ähnliches,
• Kapitel 2305 Titel 686 03 – Vorbereitung und Ausbildung von Personal für
eine Tätigkeit auf dem Gebiet der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
(SLE/Beigeordnete Sachverständige bei internationalen Organisationen),
• Kapitel 2310 Titel 687 01 – Internationaler Klima- und Umweltschutz,
• Kapitel 2310 Titel 896 31 – Sonderinitiative (SI) Transformation der Agrar-
und Ernährungssysteme (bis 2022: „Eine Welt ohne Hunger“),
• Kapitel 2310 Titel 896 32 – SI Geflüchtete und Aufnahmeländer,
• Kapitel 2310 Titel 896 34 – SI Gute Beschäftigung für sozial gerechten
Wandel,
• Kapitel 2311 Titel 545 01 – Konferenzen, Tagungen, Messen und
Ausstellungen.
Ausgenommen sind Titel, die auf dem Initiativrecht der Zivilgesellschaft
beruhen (Titel für private Träger, Förderung der Sozialstruktur und politische
Stiftungen, Globalbewilligung der Kirchen). Ebenfalls ausgenommen werden die
Titel zu Betrieb und Investitionen von Engagement Global, Deutsches
Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEVal) und German Institute
of Development and Sustainability (IDOS). Außerdem sind Kernbeiträge an
multilaterale Organisationen nicht umfasst, da diese ohne Zweckbindung
erfolgen.
2. Welcher Anteil des gesamten Einzelplans 05 (AA) und Einzelplans 23
(BMZ) diente nach Kenntnis der Bundesregierung der Erfüllung von
GG1- und GG2-Zielen (bitte prozentual für die oben genannten
Finanzjahre aufschlüsseln)?
Für den Einzelplan 05 (AA) wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Für den Einzelplan 23 (BMZ) sind die Angaben im Sinne der Fragestellung der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
GG1 & GG2 GG 1 GG 2
2021 64,5 Prozent 60,6 Prozent 3,9 Prozent
2022 66,1 Prozent 61,0 Prozent 5,1 Prozent
2023 75,7 Prozent 68,0 Prozent 7,7 Prozent
Die Daten beziehen sich auf die Zusagen und Bewilligungen (Haushaltsmittel).
Die Daten wurden jeweils nach Abschluss eines Haushaltsjahres aus den oben
genannten Haushaltstiteln aus der BMZ-internen Datenbank generiert. Die
Daten für 2024 stehen aktuell noch nicht in konsolidierter Form zur Verfügung.
3. Werden Mittel, die Deutschland an multilaterale Entwicklungsbanken
(Weltbank, besonders die Internationale Entwicklungsorganisation
[IDA], und die European Investment Bank) bereitstellt, nach Wissen der
Bundesregierung bei den GG1- und GG2-Zielen mitgezählt, und wenn
ja, wie werden diese Gelder in die in Frage 1 aufgeführte Gesamtbilanz
einbezogen?
Mittel, die zweckgebunden an multilaterale Organisationen bereitgestellt
werden, erhalten Kennungen und werden dementsprechend berücksichtigt.
Kernbeiträge, das heißt nicht zweckgebundene Zahlungen, werden nicht mit
Kennungen versehen und daher nicht in die Berechnung einbezogen.
4. Welche Strategien, über die priorisierte Mittelvergabe hinaus, verfolgt
das BMZ, und welche Initiativen unterstützt es laut Bundesregierung
konkret, um sicherzustellen, dass Beiträge zu multilateralen Institutionen
ebenfalls gender-transformative Wirkungen entfalten?
Das BMZ sucht gezielt Allianzen in multilateralen Foren, Entwicklungsbanken,
Fonds und Arbeitsgruppen und positioniert dort feministische Ansätze. Auf
diese Weise hat das BMZ beispielsweise maßgeblich zur Entwicklung der
Genderstrategie der Weltbank beigetragen und dabei auf die Integration
gendertransformativer und intersektionaler Ansätze hingewirkt. Ein bedeutender
Erfolg ist die Verankerung konkreter Maßnahmen durch einen
Implementierungsplan, welcher dezidiert gendertransformative Ansätze benennt sowie ein
umfassendes Ergebnisrahmenwerk, das sicherstellt, dass die Strategie auch in der
Praxis umgesetzt und ihre Wirkung auf Projektebene gemessen wird.
5. Welcher Anteil der finanziellen Mittel des AA und des BMZ floss nach
Kenntnis der Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode (2021
bis 2025) an frauengeführte Organisationen und
Frauenrechtsorganisationen?
6. Wie wird die Kategorie „frauengeführte Organisationen und
Frauenrechtsorganisationen“ nach Wissen der Bundesregierung in den
jeweiligen Bundesministerien definiert?
7. Wie viele dieser Mittel wurde nach Kenntnis der Bundesregierung direkt
an lokale frauengeführte Organisationen und Frauenrechtsorganisationen
vergeben?
8. Wie viele der in Frage 6 aufgeführten Mittel flossen laut
Bundesregierung indirekt über Intermediäre wie internationale
Nichtregierungsorganisationen (NGOs), UN-Organisationen (UN = Vereinte Nationen) oder
Pooled Funds (z. B. Women’s Peace and Humanitarian Fund) oder
Entwicklungsbanken?
Die Fragen 5 bis 8 werden aufgrund des engen Zusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Förderung von Frauenrechtsorganisationen und frauengeführten
Organisationen stellt ein zentrales Anliegen von feministischer Außen- und
Entwicklungspolitik dar. Oftmals gelingt es ganz besonders durch die Förderung dieser
Organisationen, die Rechte, Repräsentation und Ressourcen von Frauen und
marginalisierten Gruppen zu stärken.
Die Bundesregierung arbeitet unter anderem durch die Förderung von
internationalen Organisationen, über staatliche Durchführer, zivilgesellschaftliche
Dachorganisationen und die im Folgenden aufgeführten Ansätze. Eine
Direktvergabe an lokale Nichtregierungsorganisationen, auch über die
Auslandsvertretungen, findet bei Menschenrechtsprojekten statt sowie im Rahmen von
sogenannten Kleinstprojekten. Auch im Kulturbereich werden lokale
Organisationen im Ausland entweder über die Auslandsvertretungen oder als
Umsetzungspartner von Zuwendungsempfängern in Deutschland gefördert.
Um lokale Nichtregierungsorganisationen, insbesondere auch
Frauenrechtsorganisationen, zu erreichen, nutzt die Bundesregierung verschiedene, sich
gegenseitig ergänzende Ansätze:
• Direktförderung von einzelnen internationalen
Nichtregierungsorganisationen oder Zusammenschlüssen von Nichtregierungsorganisationen mit
Sitz im Globalen Süden (zum Beispiel Civicus Civil Society Alliance,
African Women’s Development and Communications Network, Call to Action
Field Implementation);
• Förderung von internationalen staatlichen oder nichtstaatlichen
Organisationen/Fonds wie dem UN Trust Fund to End Violence against Women and
Girls, der mit nationalen Nichtregierungsorganisationen im Globalen Süden
arbeitet, dem Women‘s Peace and Humanitarian Fund, einem Trust Fund
der Vereinten Nationen, der weltweit Frauenorganisationen darin
unterstützt, zu Krisenprävention und Friedensförderung beizutragen, oder dem
Netzwerk International Planned Parenthood Federation, das über 140
Mitgliedsorganisationen hat;
• Förderung von deutschen Nichtregierungsorganisationen, die mit
Partnerorganisationen aus dem Globalen Süden zusammenarbeiten und mit diesen
gemeinsam Vorhaben umsetzen;
• Förderung lokaler Nichtregierungsorganisationen als
Implementierungspartner in der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (in allen Sektoren denkbar, aber zum Beispiel im Bereich
sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte und Prävention
geschlechtsbasierter Gewalt besonders üblich);
• Förderung von Netzwerken wie dem African Women Leaders Network, das
lateinamerikanisch-karibisch-deutsche Netzwerk „UNIDAS“ sowie
Pilotvorhaben wie das Society.Equality.Africa – the Transformation (SEA-T) zur
Förderung von afro-feministischen lokalen und regionalen
zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren mit dem Ziel, Graswurzelorganisationen
zu unterstützen und zur Netzwerkbildung zwischen den Organisationen
beizutragen.
Das BMZ nutzt für die Datenerfassung die Definition der OECD für den
Förderbereichsschlüssel 15170 (CRS-Code 15170,
https://view.officeapps.liv
e.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwebfs.oecd.org%2Foda%2FDataC
ollection%2FResources%2FDAC-CRS-CODES.xls&wdOrigin=BROWSE
LINK, deutsche Übersetzung):
„Daseinszweck dieser Organisationen ist das Herbeiführen eines
transformativen Wandels für die Gleichberechtigung der Geschlechter und/oder die Rechte
von Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern. Zu ihren Aktivitäten
gehören Agenda-Setting, Interessenvertretung/Lobbyarbeit, politischer Dialog,
Kompetenzstärkung, Bewusstseinsbildung und Prävention, Bereitstellung von
Dienstleistungen, Konfliktprävention und Friedensförderung, Forschung,
Organising sowie die Bildung von Allianzen und Netzwerken.“
Die oben genannten Ansätze und Finanzierungskanäle lassen sich aus
verschiedenen Gründen statistisch nicht alle mit dem CRS-Code 15170 erfassen: Zum
einen können maximal vier Förderbereichsschlüssel vergeben werden und sehr
oft wird sektoralen Schlüsseln (zum Beispiel Förderung reproduktiver
Gesundheit, Prävention geschlechtsbasierter Gewalt) der Vorrang gegeben. Zum
anderen erfolgt die Entscheidung über Finanzierungsverträge und örtliche
Zuschüsse oft im Projektverlauf; eine nachträgliche Anpassung der
Förderbereichsschlüssel erfolgt in diesem Fall nicht.
Im Bereich der humanitären Hilfe nutzen die meisten Organisationen die
folgende Definition des Grand Bargain und des Interagency Standing Committee
(IASC):
Local women-led organization (WLO): An organization with a humanitarian
mandate and/or mission that is (1) governed or directed by women; or (2)
whose leadership is principally made up of women, demonstrated by 50 per cent or
more occupying senior leadership positions.
Für den Bereich der humanitären Hilfe berichtet das AA im Rahmen des Grand
Bargain über den Anteil der humanitären Hilfe, die über Intermediäre an lokale
oder nationale frauengeführte oder Frauenrechtsorganisationen geht. Dieser
betrug 2023 3,04 Prozent des Haushaltsansatzes für humanitäre Hilfe (oder
82,9 Mio. Euro). Aus den oben genannten Gründen ist auch dieser Wert mit
statistischen Unsicherheiten behaftet.
9. Welche Maßnahmen wurden nach Wissen der Bundesregierung
unternommen, um die direkte Finanzierung lokaler Organisationen zu
fördern?
Die Bundesregierung hat die direkte Finanzierung lokaler Organisationen
gestärkt: So ist beispielsweise die Rolle der Auslandsvertretungen bei der
Auswahl, Vergabe und Begleitung von Menschenrechtsprojekten direkt an lokale
Nichtregierungsorganisationen ausgebaut worden, um Projekte möglichst
gezielt und effektiv auswählen und durchführen zu können. Auch im
Kulturbereich werden lokale Organisationen im Ausland über die Auslandsvertretungen
direkt gefördert.
Zugleich wird sich die Bundesregierung zur Finanzierung lokaler
Nichtregierungsorganisationen im Globalen Süden auch in Zukunft Intermediärer
bedienen, die den lokalen Kontext besonders gut kennen. Einige der in Antwort zu
den Fragen 5 bis 8 genannten Ansätze dienen insbesondere dem Zweck, lokale
Organisationen direkt zu fördern. Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern
setzt sich die Bundesregierung zudem für die Stärkung von Kapazitäten und
den Zugang zu direkten Finanzierungen lokaler Partnerinnen und Partner ein.
10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits den in den
feministischen Leitlinien des AA angekündigten hochrangigen Steuerungskreis,
der in Rückkopplung mit Vertreterinnen und Vertretern der
Zivilgesellschaft die Umsetzung der Leitlinien begleiten soll, und wenn ja, bitte
aufschlüsseln, welche Akteure involviert sind, wie oft der Kreis getagt
hat und welche Themen besprochen werden?
Der nach Veröffentlichung der Leitlinien zur feministischen Außenpolitik
eingerichtete Steuerungskreis auf Beauftragtenebene tagt monatlich und hält die
Umsetzung der feministischen Außenpolitik in allen Arbeitsbereichen des
Auswärtigen Amts nach. Die adressierten Themen reichen von der Verankerung der
Feministischen Außenpolitik (FFP) in den Zielvereinbarungen mit den
Leiterinnen und Leitern der Auslandsvertretungen, Inspektionen, Verankerung in
Aus- und Fortbildung zur Umsetzung des Gender Budgeting und FFP in der
Krisenreaktion.
Am 22. November 2023 und am 26. April 2024 luden Staatsminister Lindner
und die Botschafterin für feministische Außenpolitik Expertinnen und Experten
aus der Zivilgesellschaft zum „FFP-Forum“ ins Auswärtige Amt, wobei
insbesondere die Themen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Finanzierung
und Weiterentwicklung der FFP auf globaler Ebene im Zentrum standen. Alle
befassten Arbeitseinheiten sind darüber hinaus in intensivem Austausch mit der
Zivilgesellschaft.
Eingeladene Institutionen „FFP-Forum“
ADRA Deutschland e. V.
amnesty international
Berghof
BIPOC for Future
BMZ Jugendbeirat
Böker Consult
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Business and Professional Women (BPW) Germany
Canaan Projekt
CARE
Eingeladene Institutionen „FFP-Forum“
Centre for Feminist Foreign Policy (CFFP)
DaMigra e. V. (Dachverband Migrantinnenorganisationen)
Dekoloniale Berlin
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP)
Deutscher Frauenrat
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung – DeZIM
Institut/WIR MACHEN DAS
Fair Share of Women Leaders e. V.
Frauen für Freiheit
Fridays for Future
Gender Associations
German Marshall Fund (GMF)
Global Public Policy Institute (GPPi)
Greenpeace
Gunda Werner Institut
Handicap International
Harvard T.H. Chan School of Public Health, Mitglied Global Diplomacy
Lab
HelpAge Deutschland e. V.
Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH Berlin)
International Rescue Committee Deutschland (IRC Deutschland)
Kiel Institut für Weltwirtschaft IfW)
Medica Mondiale
Mobile Akademie für Geschlechterdemokratie und Friedensförderung
e. V. (OWEN)
Netzwerk Feministische Außenpolitik
Plan International/Jugendbeirat
Polis180
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI)
United Nations Development Programme (UNDP)
UN Women Deutschland
VENRO (Bundesverband entwicklungspolitischer und humanitärer NRO)
Violence Prevention Network (VPN)
Women for Women International Deutschland
Women in International Security (WIIS Deutschland)
Women’s International League for Peace and Freedom (WILPF)
Women's International League for Peace and Freedom, Deutsche Sektion
Women Peace Mediators Germany Netzwerk
Young Feminist Europe
Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF)
Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS)
11. Welche Aktivitäten und Zielsetzungen wurden laut Bundesregierung
durch die Botschafterin für feministische Außenpolitik Gesa Bräutigam
vorangetrieben, und welche Erfolge können bilanziert werden?
Die Botschafterin für feministische Außenpolitik trägt Sorge für das
Mainstreaming und die Umsetzung der feministischen Außenpolitik nach innen und
außen. Gemeinsam mit der Beauftragten für Personal sitzt sie dem
Steuerungsgremium auf Beauftragtenebene vor. Die Botschafterin vertritt die FFP durch
Teilnahme an hochrangigen Konferenzen, in VN-Gremien und bei
internationalen Veranstaltungen und setzt sich für Schwerpunkte der FFP ein, unter
anderem den Kampf gegen sexuelle Gewalt in Konflikten, Initiativen gegen die
Einschränkung von Frauenrechten und die bessere Koordinierung von
gleichgesinnten Staaten. Im Juni 2024 begrüßte sie über 20 sogenannte „gender
ambassadors“ anderer Länder zu einem mehrtägigen Strategietreffen in Berlin und
koordiniert regelmäßig Positionierungen und Initiativen mit FFP-
Partnerländern. Im Auswärtigen Amt organisierte sie unter anderem eine Veranstaltung
mit israelischen Ersthelferinnen und -helfern, Ermittlerinnen und Ermittlern,
die die schweren Verbrechen sexueller Gewalt durch die Hamas am 7. Oktober
2023 zum Thema hatte sowie zwei „FFP-Foren“ zum Austausch mit der
Zivilgesellschaft. Sie ist zentrale Ansprechperson und Austauschpartnerin für die
Zivilgesellschaft und richtete gemeinsam mit unseren Auslandsvertretungen
mehrere FFP-Regionalkonferenzen, unter anderem in Mexico City und Addis
Abeba, mit lateinamerikanischen und afrikanischen Regierungs- und
Zivilgesellschaftsvertreterinnen und -vertretern aus.
12. Welche spezifischen Errungenschaften wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung während Deutschlands zweijährigem Vorsitz im Call to
Action on GBV (Gender-Based Violence) erreicht?
13. Was waren laut Bundesregierung die prioritären Themen des deutschen
Vorsitzes, und inwieweit wurden diese umgesetzt?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich während ihres zweijährigen Vorsitzes des „Call
to Action on Protection from Gender-Based Violence in Emergencies (Call to
Action)“ insbesondere für die Stärkung des Schutzes von Menschen vor
sexualisierter Gewalt in Kontexten von Flucht und Vertreibung eingesetzt. In diesem
Zusammenhang hat die Bundesregierung beim Globalen Flüchtlingsforum
2023 einen „Multi-Stakeholder Pledge on Gender Equality and Protection from
GBV“ initiiert, die stärkere Einbindung lokaler frauengeführter Organisationen
bei Planung, Koordinierung und Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen
vorangetrieben und konkrete Empfehlungen zum Ausbau der Finanzierung von
Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt in humanitären Krisen erarbeitet.
14. Wie plant die Bundesregierung, die Schwerpunkte des Call to Action
auch nach Ende des Vorsitzes weiterzuführen?
Die Bundesregierung steht mit Norwegen, das den Vorsitz des Call to Action
übernommen hat, in engem Austausch, um die Fortsetzung der Prioritäten
sicherzustellen. Zudem verfolgt die Bundesregierung die Umsetzung des oben
genannten Multi-Stakeholder Pledges im Rahmen des Globalen Paktes für
Flüchtlinge.
15. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in den Führungsetagen des
Geschäftsbereichs des Auswärtigen Amts und bei Botschafterinnen und
Botschaftern nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte mit Entwicklung
seit 2021 angeben)?
Der Frauenanteil in Führungspositionen der obersten Bundesbehörden wird
jährlich vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Für das Auswärtige Amt
weist dieser Gleichstellungsindex folgende Zahlen aus:
• 30. Juni 2021: 23,5 Prozent
• 30. Juni 2022: 29,8 Prozent
• 30. Juni 2023: 35,0 Prozent.
Die Zahlen für 2024 liegen noch nicht vor.
Seit 2022 werden Zahlen zum Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts erfasst
(mit den beiden nachgeordneten Behörden Deutsches Archäologisches Institut
und Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten) und stellen sich wie folgt
dar:
• 30. Juni 2022: 57,9 Prozent
• 30. Juni 2023: 46,4 Prozent.
Auch hier sind die Zahlen für 2024 noch nicht veröffentlicht.
Der Frauenanteil unter den Leitungen der Auslandsvertretungen beträgt wie
folgt:
• 31. Dezember 2021: 23, 7 Prozent
• 31. Dezember 2022: 27,1 Prozent
• 31. Dezember 2023: 30,6 Prozent
• 31. Dezember 2024: 33,60 Prozent.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333