Deutscher Bundestag Drucksache 20/15072
20. Wahlperiode 26.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht,
Ali Al-Dailami, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW
– Drucksache 20/14733 –
Deutschlands Arktispolitik und ihre neuen Leitlinien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Arktis vollzieht sich die globale Erwärmung viermal so schnell wie
weltweit (siehe „Auf weichem Grund“; Süddeutsche Zeitung am 17. Februar
2024, S. 32). Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der außenpolitisch
zugespitzten Weltlage rückt die Arktis und der mit ihr zusammenhängende
Themenkomplex immer mehr in den Mittelpunkt der öffentlichen
Aufmerksamkeit in Deutschland: Mittlerweile sind die Entwicklungen im arktischen
Raum nicht nur ein Thema medialer Berichterstattung, sondern auch
Gegenstand einer politischen Debatte im Deutschen Bundestag (siehe
Plenarprotokoll 20/163, Tagesordnungspunkt 18, S. 21011 bis 21029).
Als zentrales Dokument für die deutsche Politik in dieser Weltregion gelten
die am 18. September 2024 aktualisierten Leitlinien deutscher Arktispolitik
„Deutschland und die Arktis im Kontext von Klimakrise und Zeitenwende“.
Damit wurden die alten Leitlinien „Verantwortung übernehmen, Vertrauen
schaffen, Zukunft gestalten“ aus dem Jahr 2019 abgelöst. In der neuen
Fassung der Leitlinien wird ein besonderer Akzent auf den Krieg in der Ukraine,
die angespannte Sicherheitslage in der Region und das veränderte Verhältnis
zu Russland gesetzt. Explizit wird betont: Die Bundesregierung „betrachtet
Russland aufgrund seines Angriffskrieges gegen die Ukraine und seiner
generellen Abkehr von der internationalen regelbasierten Ordnung derzeit nicht als
Kooperationspartner in der Arktisforschung und intensiviert stattdessen die
Kooperation mit ihren Wertepartnern“ (siehe S. 7 in: Leitlinien deutscher
Arktispolitik „Deutschland und die Arktis im Kontext von Klimakrise und
Zeitenwende“).
Wie grundsätzlich produktiv die deutsch-russische wissenschaftliche
Kooperation in der Vergangenheit sein konnte, ergibt sich zum Beispiel aus der
Berichterstattung im Dezember 2023, fast zwei Jahre nach dem Beginn des
Krieges in der Ukraine: Eine Forschungsgruppe der Freien Universität Berlin
hatte in Sibirien die älteste (8 000 Jahre alte) befestigte Siedlung der Welt
entdeckt (siehe z. B. „In Sibirien: Berliner Forscherin findet älteste Siedlung der
Welt“; Tagesspiegel, S. 22, am 12. Dezember 2023 sowie „Forschungsteam
der FU Berlin entdeckt älteste befestigte Siedlung der Welt“; Berliner Zeitung
am 6. Dezember 2023). „Das Team der Feldforschungen 2019 stand unter der
Leitung von Henny Piezonka und Dr. habil. Natalia Chairkina und umfasste
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
deutsche und russische Forschende aus Berlin, Kiel und Jekaterinburg“, ist
einer Pressemitteilung der FU Berlin zu entnehmen (siehe
www.fu-berlin.de/p
resse/informationen/fup/2023/fup_23_291-aelteste-siedlung-amnya-nachgewi
esen/index.html).
Jedoch sind vergleichbare Feldforschungen aufgrund der Sanktionen, die die
Bundesregierung in Reaktion auf Russlands Krieg gegen die Ukraine verhängt
hat, nicht mehr möglich (siehe Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 20/8547): „Für deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
existieren aktuell keine Möglichkeiten einer Feldforschung auf dem
Territorium Russlands. Mit seinem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die
Ukraine hat sich Russland als Partner diskreditiert“. Dies betrifft unter
anderem auch die Forschungskooperation im Bereich der Klimaforschung,
insbesondere die jahrzehntelange wissenschaftliche Zusammenarbeit in der Arktis.
Noch im Jahr 2021 wurde das Projekt BRIDGE des Deutschen Geo
ForschungsZentrums für seinen Austausch mit Russland mit dem Preis für
Bildungs- und Wissenschaftsdiplomatie des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) geehrt (siehe dazu „Ausgezeichnete Brückenbauer“ auf
Deutschland-Portal „deutschland.de“ am 30. Juni 2021). Der Projektleiter
Ludwig Stroink erläutert zu der politischen Dimension des Projekts: „Schon
zu Zeiten des Kalten Kriegs, als in der Politik wenig miteinander gesprochen
wurde, konnte die Wissenschaft Kanäle zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und der Sowjetunion offenhalten. Aktuell haben sich die
Beziehungen wieder eingetrübt. Die politische Sprachlosigkeit mit Mitteln der
Wissenschaftsdiplomatie zu überwinden – auch darin liegt die große Bedeutung
der deutsch-russischen Forschungskooperation.“
Nach der über zwei Jahre andauernden Aussetzung der Zusammenarbeit wird
inzwischen auch in den deutschen Medien darüber berichtet, dass fehlende
Daten aus Russland Forschungsergebnisse verzerren (vgl. „Arktis: Fehlende
Daten aus Russland verzerren das Bild“; Deutschlandfunk am 23. Januar
2024). Diese Berichterstattung basiert auf der am 22. Januar 2024
veröffentlichten Studie „Towards an increasingly biased view on Arctic change“.
„Suddenly we don’t have access to data from half of the landmass in the Arctic
region. Our study reveals that the exclusion of the Russian stations severely
decreases our ability to track Arctic changes“, sagt der Hauptautor der Studie,
Dr. Efrén López-Blanco von der Universität Aarhus in Dänemark (siehe tech.a
u.dk/en/about-the-faculty/news/show/artikel/the-war-in-ukraine-severely-limit
s-our-ability-to-track-arctic-climate-change). Auch deutsche Wissenschaftler
„bedauern, dass es eben keine Daten mehr gibt aus Russland, aus Sibirien“
(siehe das Interview mit der deutschen Botschafterin Clarissa Duvigneau in
Podcast vom Posten: Island – Tor zur Arktis: Wo NATO und Rentierzüchter
sich treffen, Folge 72). Im Beitrag „Heikles Wissensloch“ (FAZ am 25.
Februar 2024, S. 53) wird dazu bemerkt: „Ein Desaster für engagierte Polarforscher,
die gerne lückenlos Daten aufzeichnen, das zu einem Desaster für die ganze
Welt werden kann.“ „Klimaforscher wie Marcel Nicolaus vom Alfred-
Wegener-Institut in Bremerhaven sind verunsichert. Durch den Verlust der
Kooperation mit Russland verliere man sehr viel Know-how in der Eisfahrt auf der
logistischen Seite, aber auch ebenso viel russische Expertise auf der
wissenschaftlichen Seite, so Marcel Nicolaus“, berichtet der SWR am 19. Februar
2024 im Beitrag „Arktisforschung ohne Russland – Folgen für die
Wissenschaft“.
Hier sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller im Umgang der
Bundesregierung mit russischen Forschungsstellen einen offenkundigen Widerspruch:
Einerseits wird der Klimawandel als „die größte Sicherheitsbedrohung unserer
Zeit“ bewertet (siehe
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/klimaaussen
politik/klima-sicherheit/2179664) und eine Klimaaußenpolitikstrategie der
Bundesregierung (Dezember 2023) wird beschlossen. Andererseits verfolgt
die Bundesregierung das Ziel, Russland, einen der relevantesten Staaten für
den Klimaschutz, unter anderem auf dem Gebiet der Forschungskooperation
international zu isolieren (siehe Antworten zu den Fragen 3 und 4 auf
Bundestagsdrucksache 20/8547). Dabei erklärt die Bundesregierung nicht einmal,
welchen Nutzen der Stopp der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit
russischen Stellen für die Beendigung des Kriegs in der Ukraine bisher gebracht
hat. Im Artikel „Eiszeit in der Arktisforschung“ in „Telepolis“ am 6. Oktober
2023 wird diesbezüglich betont: „Eher stellt sich die Frage, ob man nicht das
Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat. Die Wirkung der Geste ist verpufft, die
meisten Beobachter gehen inzwischen davon aus, dass der Krieg noch länger
dauern wird. Die neue Eiszeit der Forschungskooperationen scheint
inzwischen stabiler als der aktuelle Permafrost.“
Zwar nennt die Bundesregierung in ihren Antworten Russlands Krieg gegen
die Ukraine als Grund für die Einstellung der Zusammenarbeit mit Russland,
jedoch steht es der Bundesregierung selbst zu, zu entscheiden, wie sie darauf
reagiert und wie umfangreich ihre Strafmaßnahmen gegen Russland sein
sollen. Dr. Dirk Notz, Leiter der Forschungsgruppe Meereis am Institut für
Meereskunde der Universität Hamburg und einer der Leitautoren des sechsten
IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change)-Weltklimaberichts, stellt
hinsichtlich des Klimawandels fest: „Die Entscheidungen, die wir heute
treffen, werden den Zustand der Welt in hundert oder tausend Jahren bestimmen“
(siehe „Klimawandel: Ein unverantwortliches soziologisches Experiment“;
Deutschlandfunk Nova am 30. Mai 2024).
Die oben dargestellte Problematik ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller ein Paradebeispiel dafür, wie undifferenziert eine Sanktionspolitik
(im konkreten Fall gegen Russland) wirken kann. Sie betrachten die
Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, insbesondere im
arktischen Raum, als realen und essenziellen Beitrag zum Klimaschutz, eine
vertrauensbildende Maßnahme in Zeiten der wachsenden Konfrontation mit
Russland und damit auch als verantwortliches Handeln im Interesse von
künftigen Generationen. Ihrer Meinung nach soll die Wissenschaftsdiplomatie als
„Brückenbauerin“ dringend eingesetzt werden (vgl. z. B. youtu.be/FJ4xdhxUI
Cg?feature=shared). Dieser Schritt würde dem Inhalt der im Sommer 2023 in
Vancouver angenommenen Resolution der Parlamentarischen Versammlung
der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zum
Ausbau des Potenzials der Wissenschaftsdiplomatie entsprechen (siehe RESO-
LUTION ON GREATER EXPLOITATION OF THE POTENTIAL OF
SCIENCE DIPLOMACY FOR INTERNATIONAL CO-OPERATION AND
ACTIVE PEACE POLICY, S. 43 bis 45).
Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage wollen die Fragestellerinnen und
Fragesteller wie bereits auch öfter davor (siehe dazu die Kleinen Anfragen
auf den Bundestagsdrucksachen 19/13193, 19/19084, 19/28602, 20/3866,
20/6748, 20/8137) den aktuellen Stand Deutschlands Arktispolitik in
Erfahrung bringen und dabei die Relevanz einer friedlichen und produktiven
internationalen Zusammenarbeit mit allen Partnern in dieser Weltregion
hervorheben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie in den Leitlinien deutscher Arktispolitik der Bundesregierung dargestellt,
hat sich durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine das
geopolitische Umfeld für die deutsche Arktispolitik nachhaltig verändert. Das in der
Vergangenheit postulierte Prinzip des „arktischen Exzeptionalismus“ (Arktis
als Ort der Kooperation unabhängig von globalen Entwicklungen) wird
insbesondere von Russland infrage gestellt. Angesichts der veränderten Lage
orientiert sich auch die deutsche Arktispolitik an den Leitprinzipien der Nationalen
Sicherheitsstrategie: Wehrhaftigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit.
Die Bundesregierung setzt sich für Sicherheit und Stabilität in der Arktis als
Grundlage für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Region ein. Die
sicherheitspolitische Bedeutung der Arktis hat, weit über ihre geographische
Ausdehnung hinaus, zugenommen. Die Bundesregierung trägt daher ihren Teil
dazu bei, das gesamte NATO-Bündnisgebiet zu schützen. Sie unterstützt ihre
EU- und NATO-Partner in der Region dabei, gemeinsame Sicherheitsinteressen
zu verteidigen.
Die Bundesregierung setzt sich für die friedliche Nutzung der Arktis im
Rahmen der regelbasierten internationalen Ordnung ein. Die Folgen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine erschweren dabei die notwendige
internationale Zusammenarbeit in der Region gegen die Auswirkungen der Klimakrise
und für den Erhalt der ökologisch sensiblen arktischen Umwelt.
1. Welche Kapazitäten hat die Bundesregierung für die Erarbeitung der
neuen Leitlinien deutscher Arktispolitik „Deutschland und die Arktis im
Kontext von Klimakrise und Zeitenwende“ verwendet (bitte unter
anderem den Zeitraum, in dem die Leitlinien erarbeitet wurden, sowie die
Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Angabe von jeweiligen
Organisationen, Behörden und Ministerien sowie die Art von Stellen
(Voll- bzw. Teilzeit) in dem dafür vorgesehenen Stellenplan nennen)?
Die Leitlinien zur Arktispolitik wurden im Zeitraum von Oktober 2023 bis
August 2024 erarbeitet. Das federführende Auswärtige Amt hat den Entwurf
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK), dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dem
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erstellt. Mitarbeitende
dieser Ressorts haben jeweils im Rahmen ihrer Arbeitszeit zu den Leitlinien
beigetragen.
2. Inwieweit konnte die Bundesregierung bisher ihren Absichten folgen,
„die Aktivitäten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und des
im Aufbau befindlichen ‚Arctic Regional Climate Centre Network‘
sowie anderer internationaler Institutionen zu unterstützen, um Lücken in
Klimaüberwachungssystemen zu schließen und diese in ein dauerhaftes,
auf Jahrzehnte angelegtes Klimamonitoring zu überführen“ (siehe
Leitlinien deutscher Arktispolitik, Stand 2019, S. 13; bitte alle konkreten
Maßnahmen nach Jahren ausführen und jeweilige Kooperationsländer
angeben)?
3. Inwieweit ist die Bundesregierung der Absicht gefolgt, „die Bevölkerung
in Deutschland für die wichtige Beziehung zwischen Deutschland und
der arktischen Umwelt zu sensibilisieren“ (ebd.) (bitte konkrete
Maßnahmen bzw. Projekte sowie Umfang der finanziellen Förderung angeben
und nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Das Arctic Regional Climate Centre Network (ArcRCC) ist seit 2024 (EC-78)
designiert, das heißt als operationelles Center der Weltorganisation für
Meteorologie (WMO) bestätigt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat die am
ArcRCC beteiligten nationalen Wetterdienste vor allem in der Aufbauphase
beraten, da ähnlich wie beim Regional Climate Center (RCC) für Europa auch
dieses RCC als Netzwerk aufgebaut ist. Es betrachtet die gesamte Arktis und
somit gibt es auch eine Überlappung mit der WMO Region VI (Europa und
Naher Osten). Der Leiter des ArcRCC hat auch beim letzten RCC User Forum
Anfang November 2024 in Valencia teilgenommen. Zudem organisieren die
Netzwerkmitglieder zwei Mal pro Jahr ein Arctic Climate Forum, das heißt ein
Regional Climate (Outlook) Forum für den Bereich der Arktis und zwar für den
Nord-Sommer und -Winter. Es handelt sich dabei um eine WMO-Aktivität.
Deutschland ist kein Netzwerkpartner und nimmt nicht daran teil (siehe auch:
https://arctic-rcc.org/).
Neben den Aktivitäten der WMO und des ArcRCC, die im Kontext der
Fragestellung adressiert werden, trägt die Bundesregierung auf vielfache Weise mit
ihrer Arbeit zu der Sensibilisierung der Bevölkerung in Deutschland für die
wichtige Beziehung zwischen Deutschland und der arktischen Umwelt bei.
4. Mit welchen finanziellen Mitteln wurde das Alfred-Wegner-Institut
(AWI) seit 2022 durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach Jahren
aufschlüsseln; siehe dazu die Antwort zu Frage 1 auf Bundesdrucksache
20/4396 sowie die Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache
19/15326)?
Im Rahmen der institutionellen Förderung wurden dem Alfred-Wegner-Institut
(AWI) folgende Bundesmittel zugewendet:
2022 148.698.000 Euro
2023 156.840.500 Euro
2024 159.934.928 Euro.
Im Rahmen der Drittmittelförderung wurden dem AWI aus dem
Bundeshaushalt folgende Mittel zugewendet:
2022 20.574.561 Euro
2023 13.939.235 Euro
2024 11.013.576 Euro.
5. Beteiligt sich der Deutsche Wetterdienst (DWD) an wissenschaftlichen
Projekten mit Bezug zur Arktis, und wenn ja, inwieweit (bitte Projekte
nennen und die Funktion des DWD darin angeben)?
Der DWD war/ist an folgenden Projekten beteiligt:
– Projekt SynopSys:
Im Projekt SynopSys wurde Bezug auf die Messkampagne MOSAiC
genommen:
www.awi.de/en/science/climate-sciences/atmospheric-physics/pro
jects/synopsys.html
Daneben war der DWD im Rahmen von MOSAiC an Bord der Polarstern
dauerhaft mit Bordmeteorologen vertreten.
– ESM-W & Seamless:
Das Projekt betrachtet generelle Arbeiten zur Verbesserung der Darstellung
der physikalischen Prozesse im ICON-Modell, die zum Teil auch für die
Arktis relevant sind.
Konkret hat der DWD zum Beispiel im Rahmen ESM-W & Seamless an
der Darstellung von Schnee auf Meereis gearbeitet. Während der
Entwicklung wurden unter anderem Daten aus MOSAiC verwendet.
6. Werden die Informationen über klimatische Prozesse in der Arktis und
ihre Folgen für Deutschland an das Zentrum KlimaAnpassung (
www.bm
uv.de/themen/klimaanpassung/zentrum-klimaanpassung) und damit an
Deutschlands Kommunen sowie soziale Einrichtungen vermittelt, wenn
ja, inwieweit, und wenn nein, warum nicht?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) informiert das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA)
bedarfsorientiert und bezogen auf dessen Aufgaben über aktuelle Erkenntnisse
zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Ferner steht das ZKA auch
im direkten Austausch mit zentralen nachgeordneten Behörden, insbesondere
mit dem Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) des
Umweltbundesamtes (UBA).
Das UBA legt mit Publikationen wie dem Monitoringbericht zur Deutschen
Anpassungsstrategie an den Klimawandel oder der Klimarisikoanalyse in
regelmäßigem Turnus Informationen über die sich aus dem Klimawandel für
Deutschland ergebenden Folgen vor.
Die Vermittlung von wissenschaftlichen Informationen zu Klimawandelfolgen
und damit auch von Informationen über klimatische Prozesse in der Arktis und
ihre Folgen für Deutschland stehen nicht im Fokus der Aktivitäten des ZKA.
Das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) bietet im Auftrag des BMUV
bundesweit Beratung, Fortbildungen und Vernetzungsmöglichkeiten für Kommunen
und soziale Einrichtungen sowie deren Träger an, um diese bei der Planung und
Umsetzung von Maßnahmen der Klimaanpassung sowie der Identifizierung
von Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Klimaanpassung zu unterstützen.
Das ZKA bündelt in seiner Arbeit vorhandenes Wissen und bereitet es
praxisorientiert auf. Der Schwerpunkt der Wissensvermittlung liegt dabei auf
Informationen zu der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, unter anderem
durch die Aufbereitung von Praxisbeispielen aus ganz Deutschland sowie durch
die Erstellung von Publikationen und Leitfäden, zum Beispiel zu der Rolle von
Landkreisen in der interkommunalen Klimaanpassung.
7. Welche bilateralen Arktisforschungsprojekte mit den Mitgliedstaaten des
Arktischen Rates fördert die Bundesregierung seit 2022 (bitte nach
einzelnen Staaten, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln; siehe
dazu die Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/4396 sowie
die Antwort zu Frage 39 auf Bundestagsdrucksache 19/15326)?
Die Bundesregierung fördert gemeinsam mit den folgenden Mitgliedstaaten des
Arktischen Rates seit 2022 bilaterale Vorhaben zur Arktisforschung in
folgender Höhe:
• Dänemark:
2022: 53.621 Euro
2023: 772.222 Euro
2024: 2.096.436 Euro
• Norwegen:
2023: 63.224 Euro
2024: 767.240 Euro
• Kanada:
2024: 558.628 Euro.
8. Welche bilateralen Arktisforschungsprojekte mit den Beobachterstaaten
des Arktischen Rates fördert die Bundesregierung seit 2022 (bitte nach
einzelnen Staaten, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln;
siehe dazu die Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/4396
sowie die Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 19/15326)?
Derzeit werden durch die Bundesregierung keine Arktisforschungsprojekte
gemeinsam mit Beobachterstaaten des Arktischen Rates gefördert.
Die Bundesregierung hat mit folgenden Beobachterstaaten des Arktischen
Rates seit 2022 bilaterale Vorhaben zur Arktisforschung in folgender Höhe
gefördert:
• Vereinigtes Königreich
2022: 215.492 Euro.
9. Ist die Bundesregierung für eine Intensivierung der
Forschungskooperation zur Arktis- und Klimaforschung mit der Volksrepublik China,
Beobachterstaat des Arktischen Rates und Land mit dem bei Weitem
größten Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß (de.statista.com/statistik/daten/st
udie/179260/umfrage/die-zehn-groessten-c02-emittenten-weltweit/#:~:te
xt=China%20als%20gr%C3%B6%C3%9Fter%20CO2%2DVerursacher,
auf%20einem%20relativ%20konstanten%20Niveau), offen, wenn ja,
inwieweit, und wenn nein, warum nicht?
Ziel deutscher Arktispolitik ist es, die Region möglichst konfliktarm zu
gestalten. Jegliche Aktivität und Zusammenarbeit in diesem Gebiet müssen auf
Grundlage des Völkerrechts erfolgen. Klima- und Umweltschutz erfordern
Kooperation in Wissenschaft und Forschung – so haben Deutschland und China
einen Klima- und Transformationsdialog begründet. Gleichzeitig setzt die
chinesische Politik der zivil-militärischen Fusion der Zusammenarbeit auch
Grenzen. Deshalb ist es richtig, die Wissenschaftsbeziehungen auch in der Arktis-
und Klimaforschung werte- und interessengeleitet weiterzuentwickeln.
10. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den
westlichen Sanktionen gegenüber Russland und der steigenden Kooperation
Russlands mit China im arktischen Raum, wenn nein, warum nicht, und
wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr politisches Handeln zieht sie
daraus, z. B. angesichts der Vorannahme, dass Russland wegen der
Einschränkung seines Zugangs zu westlichem Kapital durch Sanktionen auf
chinesische Investitionen wird zurückgreifen müssen, um die
Infrastruktur entlang des Nördlichen Seewegs auszubauen (siehe dazu „Der
schmelzende Schild“, S. 66 in Auslandsinformationen 1/2023 „Die
Arktis – Zwischen Konflikt und Kooperation“)?
Infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
haben die Europäische Union sowie eine Vielzahl weiterer Staaten umfassende
restriktive Maßnahmen gegen Russland verhängt. Die verhängten restriktiven
Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, russische Einnahmen zur
Kriegsfinanzierung zu reduzieren sowie dem militärisch-industriellen Komplex Russlands
kriegsrelevante Güter zu entziehen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
11. Wie viele Stipendien für die Arktisforschung bzw. für Projekte deutscher
und bzw. oder ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
mit Bezug zum arktischen Raum wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aus den Mitteln des Deutschen Akademischen
Austauschdiensts (DAAD), der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), der Fraunhofer-Gesellschaft
(FhG), der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), der Max-Planck-
Gesellschaft (MPG), Leibniz-Gesellschaft (WGL), der Friedrich-Ebert-Stiftung
(FES), der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), der Hanns-Seidel-Stiftung
(HSS), der Friedrich-Naumann-Stiftung (FNS), der Heinrich-Böll-
Stiftung (HBS) sowie der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) seit 2010
vergeben (bitte nach Organisationen, Jahren und einzelnen Herkunftsstaaten
von Stipendiatinnen und Stipendiaten aufschlüsseln)?
Die deutschen Wissenschaftsorganisationen und politischen Stiftungen haben
seit 2010 die folgende Anzahl von Stipendien mit Arktisbezug vergeben.
Alexander-von-
Humboldt-Stiftung
Deutsche
Forschungsgemeinschaft
Helmholtz-
Gemeinschaft
Konrad-
Adenauer-Stiftung
Heinrich-Böll-
Stiftung
2010 2
(USA/Kanada)
2
(Deutschland)
1
2011 2
(Deutschland)
2012
2013 2
(Indien, Deutschland)
3
(Deutschland)
2014
2015 1
(Deutschland)
1
(Österreich)
2016 2
(Deutschland)
2017 1
(Deutschland)
1
2018 1
(Deutschland)
2019 2
(Brasilien/USA)
1
(Deutschland)
2020 2
(Indien/Italien)
1
(Deutschland)
2021 2
(Deutschland/Chile)
2022 2
(USA/China)
2023 1
(Brasilien)
2
(China)
2024 2 1
In Fällen, in denen die Staatsangehörigkeit der Stipendiatinnen und
Stipendiaten bekannt ist, wurde dies in der Tabelle in Klammern aufgeführt.
Zur Frage des Herkunftsstaates der Stipendiatinnen und Stipendiaten der
Politischen Stiftungen liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Der DAAD, die FhG, die MPG, die WGL, die FES, HSS, FNS sowie RLS
haben keine Stipendien mit Arktisbezug vergeben.
12. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung das Arctic Circle Berlin
Forum am 7./8. Mai 2024 gefördert, und war die Bundesregierung bei
dem Forum vertreten, wenn ja, auf welcher Ebene?
Die Bundesregierung hat für die Durchführung des Arctic Circle Forums Berlin
Mittel von rund 340.000 Euro aufgewendet. Die Bundesregierung war auf dem
Forum durch Bundesministerin a. D. Bettina Stark-Watzinger und
Bundesministerin Steffi Lemke vertreten.
13. In welchen internationalen Forschungsnetzwerken mit Bezug zur Arktis
(wie zum Beispiel das EU-Programm Interact, eu-interact .org/) ist
Deutschland vertreten?
Deutschland bzw. deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind in
mehreren internationalen Forschungsnetzwerken mit Bezug zur Arktis
vertreten, wie zum Beispiel dem International Arctic Science Committee (IASC),
dem European Polar Board (EPB), der Association of Polar Early Career
Scientists (APECS), der International Arctic Social Sciences Association (IASSA),
der University of the Arctic (UArctic), der International Permafrost Association
(IPA) oder in dem Ny-Ålesund Science Managers Committee (NySMAC).
Weiterhin sind sie an internationalen Beobachtungsnetzwerden, wie Sustaining
Arctic Observing Networks (SAON) oder dem Svalbard Integrated Arctic Earth
Observing System (SIOS) beteiligt.
Darüber hinaus stehen zum Beispiel in EU-Programmen, wie „EU-PolarNet“
und „Copernicus Arktis Hub“, relevante Arktisfragen im Mittelpunkt. Dies gilt
ebenso für das Beobachtungsnetzwerk International Network for Terrestrial
Research and Monitoring in the Arctic (Interact) im Rahmen von „Horizont
Europa“. Das AWI koordiniert darüber hinaus EU-Initiativen wie „POLARIN –
Polar Research Infrastructure Network“ oder „Arctic PASSION – Pan-Arctic
Observing System of Systems“. Auch in anderen Maßnahmebereichen von
„Horizont Europa“, an denen Deutschland beteiligt ist, können Themen mit
Arktisbezug behandelt werden, zum Beispiel innerhalb der EU-Missionen „Adaptation
to Climate Change“ und „Restore our Ocean and Waters“, hier steht die Arktis
jedoch nicht nur bzw. nicht im Mittelpunkt.
Weiterhin ist Deutschland Beobachter im „Arktischen Rat“, einem
multilateralen Gremium zur Arktis im Allgemeinen; deutsche Forscherinnen und Forscher
nehmen an den entsprechenden Arbeitsgruppen des Arktischen Rates teil.
Deutschland beteiligt sich aktiv am Arctic Science Funders Forum (ASFF).
14. Hat die Bundesregierung Forschungsprojekte auf Spitzbergen in der
Vergangenheit gefördert oder fördert solche aktuell, und wenn ja, bitte
Zeitraum, thematische Schwerpunkte, Kooperationspartner und Umfang der
Förderung angeben?
Die Bundesregierung fördert derzeit Forschungsprojekte auf Spitzbergen
(Svalbard).
Das Verbundprojekt „ACTRIS-D_NF – Teilprojekt 4“ hat die Installation eines
scannenden Raman-Lidars an dem atmosphärischen Observatorium und
ACTRIS Station in Ny-Ålesund, Spitzbergen (Svalbard) zum Ziel. Auf diese
Weise können zukünftig Daten zur Validierung von Klimamodellen generiert
werden. Die Laufzeit des Teilprojekts im Rahmen des Verbundprojektes
„ACTRIS-D National Facilities“ ist von August 2021 bis Juli 2025.
Zuwendungsempfänger ist das AWI. Für die Förderung des Projekts sind Mittel in
Höhe von 1.519.208 Euro vorgesehen.
Mit einer Laufzeit von September 2023 bis Dezember 2026 wird das
Verbundprojekt „Polarregionen im Wandel 1: YESSS – Saisonale Sensitivität von
Ökosystemfunktionen in einer sich erwärmenden Arktis (Svalbard)“ mit Mitteln
von 2.741.166 Euro gefördert. Das übergeordnete Ziel des Verbundprojektes
„YESSS“ ist es, die Reaktionen der arktischen Küstenökosysteme und ihrer
wichtigsten Arten auf die globale Erwärmung besser zu verstehen. Eine
ganzjährige Ökosystemstudie auf Spitzbergen (Svalbard), in der wöchentliche
Messungen ozeanographischer und biologischer „Kernparameter“ das Vorkommen
und das saisonal variierende Habitat von Schlüsselarten (Phytoplankton,
Makroalgen, Mollusken, Echinodermen und Fische) beschreiben, ist Kern der
Arbeiten. Es wird ein Ökosystemmodell entwickelt, das potenzielle „Gewinner“
und „Verlierer“ des Klimawandels sowie Temperatur-Kipppunkte in den
verschiedenen Jahreszeiten identifiziert und Veränderungen in den
Ökosystemfunktionen projiziert. Das Verbundprojekt wird vom AWI koordiniert, Partner
sind die Universitäten Bremen, Mainz, Hamburg, Konstanz und Kiel.
Für Forschungsprojekte in der Vergangenheit wird auf den Förderkatalog der
Bundesregierung (
https://foerderportal.bund.de/foekat/) verwiesen.
15. Sind der Bundesregierung vergleichbare Fälle von Verschmutzung der im
arktischen Raum liegenden Flüsse durch die im schmelzenden
Permafrost enthaltenen Schadstoffe wie in Alaska auch in anderen arktischen
Staaten bekannt (
www.focus.de/earth/news/in-der-arktis-im-raetsel-um-o
rangene-fluesse-machen-forscher-bittere-entdeckung_id_25998285
8.html), und wenn ja, in welchen?
Der Bundesregierung sind verschiedentlich Kontaminationen in der Arktis, bei
denen die Schadstoffe aus tauendem Permafrost stammen, bekannt.
Grundsätzlich kommen als Quelle von Kontaminationen alle Standorte, die auf
Permafrost gelegen sind und zum Beispiel für Rohstoffgewinnung, anderweitig
industriell oder militärisch genutzt wurden oder werden, infrage. Darüber
hinaus sind auch Standorte relevant, an denen Abfälle oder Altlasten absichtlich in
den Permafrost verbracht wurden oder durch Unfälle dorthin gelangt sind und
die bislang nicht geborgen wurden. Hinzu kommen die weltweit mit
atmosphärischen Strömungen und lokalen Winden transportierten Schadstofffrachten, die
sich im Permafrost abgelagert und angereichert haben. Beim Auftauen des
Permafrosts in diesen Gebieten werden die Schadstoffe mobilisiert und können
auch in Oberflächengewässer und Flüsse gelangen und durch diese
weiterverteilt werden.
Zu derartigen Fragestellungen werden bereits Vorhaben im kanadischen
Mackenzie-Delta gefördert. Das Projekt „Tauende industrielle
Hinterlassenschaften in der Arktis – eine Bedrohung für Permafrost-Ökosysteme“ (ThinIce)
untersucht die kurz- und langfristigen Umweltrisiken, die mit der möglichen
Freisetzung kontaminierter Industrieabfälle durch das Auftauen des Permafrosts
verbunden sind (
www.awi.de/forschung/geowissenschaften/permafrostforschun
g/projekte/thinice).
16. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die wissenschaftliche
Auseinandersetzung mit dem globalen Klimawandel getrennt von seinen
Prozessen (und seinen Folgen) in der russischen Arktis ermöglichen?
Die Arktis ist eine Schlüsselregion zum Verständnis des globalen
Klimawandels. Mit seinem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sich
Russland jedoch als Partner diskreditiert. Die russische Arktis ist daher für
deutsche Forschungsexpeditionen nicht mehr zugänglich. Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler arbeiten daher daran, durch verstärkte Kooperation mit
den verbliebenen Arktisanrainern und durch die Nutzung von Satellitendaten
die Auswirkungen für die Klimamodellierung zu minimieren. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
17. Wie evaluiert die Bundesregierung aktuell die Folgen des
Kooperationsstopps mit Russland für
a) die internationale Klimapolitik,
Der Kooperationsstopp hat keine konkreten Folgen für die internationale
Klimapolitik. Russland als Vertragsstaat der UNFCCC und des Übereinkommens
von Paris nimmt an fachlichen Verhandlungen teil. Die russische Position ist
dabei wenig ambitioniert.
b) die deutsch-russische Forschungskooperation insgesamt,
Die Bundesregierung befindet sich in zahlreichen Formaten in einem
regelmäßigen Austausch mit den Institutionen des Wissenschaftssystems und
thematisiert dabei auch immer wieder Folgen des Kooperationsstopps mit Russland
sowie insbesondere die Möglichkeiten, dessen potentielle negative
Auswirkungen für die deutsche Wissenschaft soweit wie möglich zu begrenzen.
c) die deutsch-russische Zusammenarbeit im arktischen Raum?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Die Bundesregierung setzt die
Kooperation mit den übrigen Arktisstaaten in bilateralen und multilateralen
Forschungsprojekten fort.
18. Waren der Bundesregierung die Auswirkungen des Stopps der
Forschungskooperation mit der Russischen Föderation bereits in dem
Moment bewusst, als sie diese Entscheidung getroffen hat?
19. Hat die Bundesregierung deutsche Forschungseinrichtungen bzw.
Experten zu möglichen Folgen einer Entkoppelung von der wissenschaftlichen
Kooperation mit Russland konsultiert, bevor sie entschieden hat, diese
Zusammenarbeit einzustellen,
a) wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis,
b) und wenn nein, warum nicht?
20. In welchen konkreten Gremien wurde am 25. Februar 2022 (siehe dazu
Leitlinien deutscher Arktispolitik „Deutschland und die Arktis im
Kontext von Klimakrise und Zeitenwende“, S. 34) entschieden, die
Forschungskooperation mit Russland auszusetzen (bitte die
Zusammensetzung der Gremien angeben)?
Die Fragen 18 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt einen eklatanten Bruch des
Völkerrechts und einen Verstoß gegen die Werte und Prinzipien der Charta der
Vereinten Nationen dar. Er hat auch das geopolitische Umfeld für die deutsche
Arktispolitik nachhaltig verändert. Das in der Vergangenheit postulierte Prinzip
des „arktischen Exzeptionalismus“ (Arktis als Ort der Kooperation unabhängig
von globalen Entwicklungen) wird von Russland infrage gestellt. Die
Bundesregierung hat hierauf schnell und entschlossen reagiert und nach
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung und mit Forschungs-, Förder- und
Mittlerorganisationen beschlossen, die Forschungskooperation mit Russland am
25. Februar 2022 auszusetzen. Die Wissenschaftsorganisationen und über die
Kultusministerkonferenz auch die Hochschulen haben sich dem angeschlossen.
Die Bundesregierung war sich dabei der potentiellen Auswirkungen des
Kooperationsstopps im Bereich der Forschungskooperation bewusst.
21. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Russischen
Föderation ein Interesse bzw. die Bereitschaft für weitere wissenschaftliche
Zusammenarbeit mit Deutschland, unter anderem in der Arktis, und
wenn ja, in welchen Bereichen wurde von russischer Seite dieses
Interesse bekundet, und wie reagiert die Bundesregierung darauf?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Der Bundesregierung liegen
keine Anfragen der Russischen Föderation im Sinne der Fragestellung vor.
22. Welche Voraussetzungen für die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit
Russland sind in den Leitlinien deutscher Arktispolitik „Deutschland und
die Arktis im Kontext von Klimakrise und Zeitenwende“ (siehe S. 38)
konkret gemeint?
Der Russische Angriffskrieg gegen die Ukraine unterminiert die Grundlagen
des Völkerrechts und der friedlichen Kooperation von Staaten und damit auch
die Basis für Wissenschaftsfreiheit und wissenschaftliche
Kooperationsmöglichkeiten. Die Bundesregierung betrachtet Russland daher derzeit nicht als
Kooperationspartner.
23. Welche konkreten Ergebnisse erbrachte der 21. Arktisdialog im
Mai 2023, wo die internationale Zusammenarbeit in der Arktisforschung
im Mittelpunkt stand (siehe
www.arctic-office.de/neuigkeiten/21-arktisdi
alog/), und wurden dort die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der
Kooperation mit russischen Forschungsstellen erörtert?
24. Welche konkreten Ergebnisse erbrachte der 22. Arktisdialog im
November 2023, wo unter anderem die Folgen des Kooperationsstopps mit
Russland thematisiert wurden (
www.arctic-office.de/neuigkeiten/22-arkti
sdialog/)?
25. Welche konkreten Ergebnisse erbrachte der 23. Arktisdialog im Juni
2024 (
www.arctic-office.de/de/veranstaltungen/23-arktisdialog/)?
Die Fragen 23 bis 25 werden gemeinsam beantwortet.
Der Arktisdialog ist eine nichtöffentliche Fachveranstaltung. Aus Sicht der
Bundesregierung ermöglicht der Arktisdialog einen wertvollen und
vertrauensvollen Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der deutschen
Arktis-Community in Forschungseinrichtungen, Think Tanks und
Bundesbehörden.
26. Wurde der Messturm ZOTTO (Zotino Tall Tower Observatory) von der
Max-Planck-Gesellschaft (MPG) an Russland bereits übergeben (siehe
dazu die Antworten zu den Fragen 8a und 8b auf
Bundestagsdrucksache 20/4396 sowie die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
20/8547)?
a) Wenn ja, wann, und an welche Organisation?
b) Wenn nein, welche konkreten „zahlreiche[n] juristische[n] Fragen“
(Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/8547) müssen
geklärt werden, um die Übergabe zu ermöglichen?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der Max-Planck-Gesellschaft ist die Übergabe von den noch
verbleibenden Teilen der Infrastruktur des Messturms an die russische Seite
vorbereitet, aber noch nicht erfolgt, da weiterhin Fragen der Ausfuhrkontrolle
im Einklang mit geltenden Sanktionsbestimmungen offen sind.
27. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung bzw. haben die durch die
Bundesregierung geförderten Organisationen das Projekt Messturm
ZOTTO gefördert (bitte die Förderung nach Jahren angeben)?
Die Max-Planck-Gesellschaft hat im Zeitraum von 2004 bis 2022 für das
Vorhaben ZOTTO insgesamt. 7.145.000 Euro verausgabt. Die Jahresbeträge
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Förderbetrag in Euro
2004 167.000
2005 2.361.000
2006 404.000
2007 372.000
2008 302.000
2009 451.000
2010 197.000
2011 406.000
2012 98.000
2013 358.000
2014 196.000
2015 360.000
2016 281.000
2017 368.000
2018 351.000
2019 262.000
2020 166.000
2021 7.000
2022 52.000
28. Betrachtet die Bundesregierung die Station für Permafrostforschung auf
der Insel Samoilow immer noch als eine deutsch-russische Station, wenn
nein, warum, und wenn ja, warum?
Die Station für Permafrostforschung auf der Insel Samoilow wird seit 2022
nicht mehr als eine deutsch-russische Station betrachtet.
Die Samoilow-Station wurde von 1998 bis 2012 als russisch-deutsche Station
gemeinsam vom AWI und dem Lena-Delta-Reservat betrieben. Im Jahr 2013
wurde ein Stationsneubau in Betrieb genommen. Eigner und Betreiber dieser
Station war seitdem die Russische Akademie der Wissenschaften. Hauptnutzer
dieser Station waren bis 2022 russisch-deutsche LENA-Expeditionen, die von
deutscher Seite durch das AWI koordiniert wurden.
29. Mit welchen Mitteln hat die Bundesregierung die Station auf der Insel
Samoilow seit 1998 gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Das AWI hatte sich von 1998 bis 2022 an den Kosten für wissenschaftliche
Aktivitäten an der Station auf der Insel Samoilow und im Lena Delta beteiligt.
Hierbei handelte es sich überwiegend um Expeditions- und Logistikkosten. Die
Angaben können der nachstehenden Aufstellung entnommen werden.
Jahr Betrag in Euro davon Logistik
2022 183.500 115.000
2021 146.000 139.500
2020 326.000 233.000
2019 345.000 260.500
2018 447.500 378.000
2017 296.000 175.000
2016 287.000 287.000
2015 268.000 268.000
2014 284.000 284.500
2013 363.000 278.500
2012 214.500 210.500
2011 210.500 205.500
2010 303.000 287.500
2009 304.000 155.000
2008 302.500 160.000
Für den Zeitraum von 1998 bis 2007 kann das AWI mit ca. 250.000 bis
290.000 Euro jährlich inklusive aller Logistikleistungen nur Schätzwerte für
die Kosten angeben.
30. Über welche Erkenntnisse zum aktuellen Zustand der Station für
Permafrostforschung auf der Insel Samoilow verfügt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse zum aktuellen Zustand
der Station für Permafrostforschung auf der Insel Samoilow.
31. Ist der Bundesregierung der Foresight-Beitrag „Pathogene aus dem
Permafrost. Bekämpfung einer Tierseuche mit oder ohne Russland“ (in SWP
(Stiftung Wissenschaft und Politik)-Studie „Weltpolitische
Unwägbarkeiten: Erkundungen der Zukunft“ Foresight-Beiträge 2024, S. 38 bis 45)
bekannt, wenn ja, hält die Bundesregierung die Notwendigkeit einer
wissenschaftlichen Kooperation mit Russland vor dem Hintergrund des
Szenarios einer klimabedingten Freisetzung von Krankheitserregern (z. B.
Milzbrand) für notwendig, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist der Foresight-Beitrag der Stiftung Wissenschaft und
Politik bekannt. Mit dem Auftauen des Permafrosts können jahrzehntelang oder
sogar jahrhundertelang eingefrorene Krankheitserreger wieder aktiv werden. Im
Hinblick auf Infektionen mit Milzbrand, verursacht durch das Bakterium
Bacillus anthracis, welches in Gebieten mit Klauentierhaltungen auch in
Deutschland endemisch vorkommt, liegen deutschen Forschungseinrichtungen
weitreichende Informationen vor.
Der wissenschaftliche Austausch wird über internationale Gremien wie
beispielsweise die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und die
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)
gewährleistet. So benennt die WOAH Referenzlabore, die für die Durchführung
wissenschaftlicher und technischer Aktivitäten im Zusammenhang mit einer
bestimmten Krankheit zuständig sind. Diese benannten Referenzlabore bieten
unter anderem wissenschaftliche und technische Schulungen für Mitarbeitende
an und koordinieren wissenschaftliche Studien in Zusammenarbeit mit anderen
Laboren oder Organisationen. Die Gründung der WOAH geht auf ein
internationales Abkommen zur Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten in Solidarität
mit 183 Mitgliedstaaten zurück und gewährleistet bereits seit 1924 die
wissenschaftliche Kooperation unter den Mitgliedern.
32. Wurden der Schutz sowie die nachhaltige Bewirtschaftung russischer
Wälder, „die Beendigung von nicht nachhaltigen oder illegalen
Nutzungen und die Eindämmung der dort meist großflächigen Wald- und
Landschaftsbrände“ (siehe Antwort zu Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 20/8547) durch die Bundesregierung gefördert, und wenn ja, wann,
und mit welchen Mitteln?
Die Bundesregierung förderte über die Internationale Klimaschutzinitiative und
das Bilaterale Kooperationsprogramm den Schutz und die nachhaltige
Bewirtschaftung russischer Wälder sowie die Beendigung von nicht nachhaltigen oder
illegalen Nutzungen und die Eindämmung der dort meist großflächigen Wald-
und Landschaftsbrände im Zeitraum von 2008 bis 2019 mit Gesamtmitteln in
Höhe von rund 10,2 Mio. Euro. Aktuell findet in diesem Themenbereich keine
Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation statt bzw. ist diese ausgesetzt.
33. Betrachtet die Bundesregierung den Umstand, dass der Plastikmüll in der
Arktis „in der Vergangenheit keiner der Schwerpunkte der deutsch-
russischen Forschungszusammenarbeit im Bereich der Polar- und
Meeresforschung“ war, als Versäumnis (siehe die Antwort zu Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 20/8547)?
Plastikmüll in der Arktis war in der Vergangenheit keiner der Schwerpunkte der
deutsch-russischen Forschungszusammenarbeit im Bereich der Polar- und
Meeresforschung. Im Rahmen der gemeinsamen deutsch-russischen
Förderbekanntmachungen wurden keine Vorhaben zu den Themenfeldern Arktische Umwelt
oder Schutz der Meere eingereicht. Im Rahmen seiner Mitarbeit in den
Arbeitsgruppen des Arktischen Rates hat das Umweltbundesamt im Jahr 2021 eine
Pilotstudie abgeschlossen, die die generellen Möglichkeiten fernerkundlicher
Methoden zum Monitoring des aufkommenden Mülls an arktischen Stränden
eruieren sollte, darunter auch Plastik-Müll. Ein daran anknüpfendes
Forschungsprojekt soll die zuvor überprüften Methoden erweitern und für einen
arktisweiten Einsatz anpassen. Darüber hinaus steht die automatisierte Auswertung der
gewonnenen Daten im Mittelpunkt, um die Ergebnisse des Monitorings auf
einer zentralen Plattform allen Interessierten, insbesondere auch Arktis-
Anrainern und Forschenden aller Mitgliedstaaten des Arktischen Rates, zur
Verfügung stellen zu können. Das Projekt ist aktuell noch nicht abgeschlossen.
34. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den fortlaufenden Austausch
amerikanischer oder kanadischer Organisationen (z. B. National Oceanic
and Atmospheric Administration oder Environment and Climate Change
Canada) mit einschlägigen Partnern von russischen Stellen im Rahmen
von internationalen Institutionen wie beispielsweise über das zwölfte
Arktische Klimaforum (ACF-12) am 6. und 7. November 2023 im
Rahmen von „Arctic Regional Climate Centre Network“, und wenn ja, wie
bewertet sie diesen?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung.
35. Mit welchen anderen Staaten außer Russland hat die Bundesregierung
seit 1991 Forschungskooperationen eingestellt bzw. eingefroren (bitte die
Staaten mit Angabe der Begründung nach Jahren auflisten, wann die
wissenschaftliche Zusammenarbeit eingestellt wurde)?
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit
Forschungskooperationen eingestellt bzw. eingefroren. Beispielhaft seien hier genannt:
Afghanistan: Die Bundesregierung erkennt die De-facto-Regierung der Taliban
politisch nicht als legitime Regierung Afghanistans an. Daher besteht seit der
faktischen Machtübernahme der Taliban im August 2021 keine Grundlage für
Forschungskooperationen mit Afghanistan. Auch zwischen 1997 und 2001 gab
es aufgrund der politischen Lage keine Forschungskooperationen mit
Afghanistan.
Belarus: Parallel zum Kooperationsstopp mit der Russischen Föderation am
25. Februar 2022 hat die Bundesregierung aufgrund der belarussischen
Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auch die laufende
und geplante Forschungskooperation mit staatlichen Stellen in Belarus kritisch
überprüft und eingefroren bzw. ohne weitere Beteiligung belarussischer
staatlicher Partner fortgeführt.
Iran: Vor dem Hintergrund der zunehmenden außenpolitischen Spannungen mit
Iran sowie erheblichen Sicherheitsbedenken wurde im Forschungsbereich der
kooperationspolitische Dialog im September 2022 eingefroren.
36. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der ca.
4 Millionen im arktischen Raum lebenden Menschen (siehe dazu
Leitlinien deutscher Arktispolitik „Deutschland und die Arktis im Kontext
von Klimakrise und Zeitenwende“, S. 34) nach den Arktisanrainerstaaten
(bitte nach den Arktisanrainerstaaten aufschlüsseln und dabei zusätzlich
jeweils den Anteil der indigenen Bevölkerung angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Die Zahlen sind auf der Website des Arktischen Rats einsehbar
(
https://arctic-council.org/about/states/).
37. Indigene Völker aus welchen Arktisanrainerstaaten haben sich am
„regelmäßige[n] Dialog zwischen der EU und den arktischen indigenen
Völkern (,Arctic Indigenous Peoples Dialogue‘)“ beteiligt (siehe die
Antwort zu Frage 62 auf Bundestagsdrucksache 19/15326), und in welchen
Zyklen findet dieser statt (bitte nach Arktisanrainerstaaten und Jahren
aufschlüsseln)?
Der EU Arctic Forum and Indigenous Peoples’ Dialogue findet jährlich statt.
Die Veranstaltung wird von der Europäischen Kommission und dem
Europäischen Auswärtigen Dienst ausgerichtet. Daten zu den Teilnehmenden liegen
der Bundesregierung nicht vor.
38. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Möglichkeiten für
indigene Völker der russischen Arktis, an der Arbeit internationaler
Organisationen und Foren mit Bezug zur Arktis teilzunehmen, wenn ja,
bitte Organisationen angeben, und wenn nein, warum nicht?
Die Indigenen Völker werden im Arktischen Rat durch sechs ‚Permanent
Participants' vertreten. Hierzu gehört auch die „Russian Association of Indigenous
Peoples of the North“. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine
eigenen Erkenntnisse vor.
39. Sieht die Bundesregierung eine Bedrohung für die Sámi in Kiruna
(Schweden) und insbesondere für die Rentierhaltung als Teil ihrer Kultur
vor dem Hintergrund der Pläne des Bergbauunternehmens LKAB, das
Per-Geijer-Vorkommen auszubeuten (siehe dazu „Untergehen für
Europas Wandel“; Hannoversche Allgemeine Zeitung am 31. Mai 2024, S. 2
sowie „Klimawende bedroht letzte Indigene Europas“; Berliner
Morgenpost am 3. Juni 2024, S. 4)?
Für die Durchsetzung ihrer Interessen können sich die Sámi an schwedische
Behörden sowie auch internationale Menschenrechtsinstitutionen wenden.
Nach Erschöpfung des schwedischen Rechtswegs steht diesen der Rechtsweg
zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen.
40. Sieht die Bundesregierung die nach Beginn des russischen Angriffs auf
die Ukraine durch Finnland getätigten Grenzschließungen, die
Kündigung einiger Visumvereinbarungen und das Verbot von für Russland
zugelassenen Autos als nachteilig für das gemeinsame,
grenzüberschreitende Zusammenleben der Sámi in Norwegen, Schweden, Finnland und
Russland (vgl.
www.theeuropean.de/europa/putins-krieg-spaltet-das-vol
k-der-samen-zwischen-russland-und-skandinavien), wenn nein, warum
nicht, und wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die
Bundesregierung, um Finnland zu einer Wiedereröffnung ihrer Grenzübergänge
in Lappland zu bewegen und um im Rahmen der Europäischen Union
auf Visaausnahmeregelungen für die russischen Sámi hinzuwirken?
Die finnische Regierung hat bei ihrer Entscheidung, die Grenzen zur
Russischen Föderation für den Personenverkehr zu schließen bzw. geschlossen zu
halten, auf Gefahren für die nationale Sicherheit durch die Instrumentalisierung
von Migration hingewiesen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die
finnische Regierung die Erteilung von Visa für russische Sámi einschränkt.
41. Wie setzt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das Indigenous
Peoples’ Secretariat des Arktischen Rates zusammen (
www.arcticpeople
s.com/), und ist die Russian Association of Indigenous Peoples of the
North (RAIPON) weiterhin ständiger Teilnehmer (Permanent
Participant) des Arctic Council (vgl. arctic-council.org/about/indigenous-people
s-secretariat/)?
Informationen zu den Mitarbeitenden und der Zusammensetzung des
Indigenous Peoples' Secretariat des Arktischen Rates finden sich auf dessen Website
(
www.arcticpeoples.com/#ips-about). Darüber hinausgehende Informationen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
42. Welche Arktisanrainerstaaten nehmen an dem Forschungsprojekt ILLUQ
teil?
43. Fördert die Bundesregierung das Forschungsprojekt ILLUQ, und wenn
ja, mit welchen Mitteln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 42 und 43 werden gemeinsam beantwortet.
An dem im Rahmen des EU-Horizon-Europe-Programms geförderten ILLUQ-
Projekt nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende
Arktisanrainerstaaten teil: Dänemark, Kanada und Norwegen. Das Forschungsprojekt ILLUQ
wird nicht von der Bundesregierung gefördert.
44. Sieht die Bundesregierung ein Wachsen der Bedeutung der
Nordostpassage sowie der Nordwestpassage für Gütertransporte vor dem
Hintergrund des militärischen Konflikts im Roten Meer (siehe dazu „Die
verwundbaren Arterien des Welthandels“; Der Standard am 13. Januar 2024;
bitte begründen)?
Die Entwicklung der Bedeutung der Passagen für Gütertransporte ist von einer
Vielzahl von Faktoren abhängig, die vor allem langfristiger Natur sind. Die
Entwicklung in der Bedeutung der Nordost- sowie der Nordwestpassage für
Gütertransporte wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr
beobachtet.
45. Sind der Bundesregierung die Handlungsempfehlungen der Metis-Studie
„Szenarien zu Auswirkungen des Klimawandels auf Einsätze der
Bundeswehr“ (Metis Institut für Strategie und Vorausschau, Studie
Nummer 33, März 2023) bekannt, wenn ja, folgt sie diesen (bitte die bereits
ergriffenen „Maßnahmen für Szenario 3-Einsätze“ angeben), und wenn
nein, warum nicht?
Der Bundesregierung sind die Handlungsempfehlungen der Metis-Studie
bekannt, zugleich stellen diese keine Regierungsposition dar. Die Studie diskutiert
die sicherheitspolitischen Implikationen auf zukünftige Einsätze der
Bundeswehr.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit der Strategie Sicherheit und
Klimawandel die Ausrichtung der Streitkräfte auf die Auswirkungen des
Klimawandels adressiert (
www.bmvg.de/resource/blob/5754084/4b425ad210bfc0f
fe43537054d234cf2/download-strategie-verteidigung-und-klimawandel-dat
a.pdf). Ressortübergreifend thematisieren die Leitlinien deutscher Arktispolitik
auch die sicherheitspolitischen Herausforderungen des Klimawandels in der
Arktis.
46. Sieht die Bundesregierung eine akute Notwendigkeit eines Dialogs mit
Russland über Fragen der militärischen Sicherheit in der Arktis (siehe
dazu „Zurück in die Zukunft der Arktis“; SWP-Aktuell Nummer 3,
Januar 2024, S. 3)?
Die Bundesregierung beobachtet die seit Jahren von Russland betriebene
Remilitarisierung genau und stimmt sich bei der Reaktion eng mit Alliierten und
Partnern in NATO und der EU ab.
47. Unterstützt die Bundesregierung aktuell und/oder hat sie in der
Vergangenheit die Beseitigung bzw. Sicherung nuklearer Hinterlassenschaften
im arktischen Raum unterstützt (vgl. „Nukleare Altlasten in der Arktis“;
AUSDRUCK, Dezember 2022, S. 19 bis 21), und wenn ja, wann, und
mit welchen Mitteln (bitte Kooperationspartner, Zeitraum, Art und
Umfang der Unterstützung angeben sowie Ort und Herkunft von nuklearen
Hinterlassenschaften nennen)?
Im Rahmen der von den G8-Staaten im Juni 2002 vereinbarten „Globalen
Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -
materialien“ hat die Bundesrepublik Deutschland das Projekt „Sichere Entsorgung
von Atom-U-Booten der Russischen Föderation“ übernommen. Unter der
Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums begannen die Projektarbeiten
2003 und endeten 2016. Das Gesamtbudget des Projektes betrug 600 Mio.
Euro. Die Projektergebnisse sind im Abschlussbericht „Sichere Entsorgung von
Atom-U-Booten der Russischen Föderation“ dokumentiert, der am 1. Juni 2017
veröffentlicht wurde.
48. Wie hat Kanada bisher auf den Vorschlag des Bundesministers der
Verteidigung, Boris Pistorius, eine trilaterale strategische maritime
Partnerschaft mit Norwegen zur Sicherung von Kommunikationsverbindungen
durch den nördlichen Atlantik und die Arktis zu schließen, reagiert
(
www.merkur.de/politik/pistorius-kanada-norwegen-zusammenarbeit-ark
tis-russland-china-93064023.html)?
Deutschland, Kanada und Norwegen haben am Rande des NATO-Gipfels in
Washington im Juli 2024 eine Absichtserklärung zu einer maritimen
Trilateralen Sicherheitspartnerschaft gezeichnet. Darin bringen alle drei Partner ihre
Absicht zum Ausdruck, Synergien in der maritimen Sicherheitskooperation
anzustreben, um ihre Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten im Nordatlantik
weiter auszubauen. Die angestrebten Kooperationsfelder, beispielsweise der
Schutz der kritischen Unterwasser-Infrastruktur, stehen weiteren Alliierten und
Partnern offen.
49. Seit wann und inwieweit gehört die Arktis zu den Schwerpunkten, die
seitens der Bundeswehr auf Besuchsveranstaltungen an Schulen
gegenüber den Lehrkräften und/oder Schülern thematisiert werden (siehe dazu
berufsschule-donauwoerth.de/die-geopolitische-bedeutung-der-arktis-sch
ulinterne-lehrerfortbildung/#more-581555)?
Jugendoffizierinnen und Jugendoffiziere können als Expertinnen und Experten
im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr von Schulen und
Bildungseinrichtungen zu unterschiedlichen Themen der deutschen, europäischen
und weltweiten Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingeladen werden.
Thematische Absprachen finden unter Einhaltung des Beutelsbacher Konsens
direkt zwischen den Beteiligten statt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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