[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4355
17. Wahlperiode 03. 01. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4264 –
Pläne der Bundesregierung in der Kinder- und Familienpolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kinder- und Familienpolitik in Deutschland steht vor großen
Herausforderungen. Mehr als ein Jahr nach Amtsantritt der neuen Bundesministerin
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist fraglich, welche Vorhaben in der
laufenden Legislaturperiode noch angegangen werden sollen.
1. Welche Inhalte verbinden sich nach Auffassung der Bundesregierung mit
dem Begriff „Chancengesellschaft“ im Zusammenhang mit dem
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, und wie werden diese Inhalte in
der Politik der Bundesregierung sichtbar?
Unter dem Begriff „Chancengesellschaft“ im Zusammenhang mit dem
Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen versteht die Bundesregierung eine
faire und soziale Gesellschaft, die die Möglichkeiten und Fähigkeiten aller
Kinder von Anfang an bestmöglich fördert, damit sie ein eigenverantwortliches
Leben führen können. Dabei lässt sich die Bundesregierung von dem
Leitgedanken führen, dass insbesondere die Förderung und der Schutz von Kindern
von frühester Kindheit an sowie faire Start- und Bildungschancen unabhängig
von der sozialen Herkunft ein zentraler Schlüssel für eine erfolgreiche Teilhabe
an der Entwicklung unserer Gesellschaft sind.
Die Förderung in den ersten Lebensjahren ist grundlegend für alle
weitergehenden Bildungserfolge. Sie entscheidet maßgeblich über Entwicklungs-,
Teilhabe- und Aufstiegschancen und damit über die soziale Gerechtigkeit der
künftigen Gesellschaft. Nur gute und passgenaue Förderung von Anfang an schafft
faire Chancen für alle Kinder, damit sie frei und selbstbestimmt leben können.
Verantwortung für einen erfolgreichen Bildungsweg ihrer Kinder tragen vor
allem die Eltern. Sie in dieser Verantwortung zu bestärken und wo erforderlich,
dazu anzuhalten, liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse und ist daher
primäre Aufgabe der Bundesregierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 29. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4355 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDer Bundesregierung ist bewusst, dass nicht alle Eltern und Kinder aus eigener
Kraft alle ihre Chancen und insbesondere die Aufstiegschancen im
Bildungsverlauf ergreifen können. Besonders Kinder mit schwierigen
Startvoraussetzungen sind auf Rahmenbedingungen angewiesen, unter denen sie möglichst
individuell gefördert werden können. So wachsen einige Kinder und
Jugendliche auch in schwierigen, zum Teil von Armutsrisiken geprägten Verhältnissen
auf und sind auf die Unterstützung des Staates angewiesen, um faire Chancen
zu erhalten. Die Vielschichtigkeit von möglichen Armutsrisiken, die sich nicht
nur in fehlendem Einkommen, sondern auch im Mangel an Möglichkeiten der
gesellschaftlichen Teilhabe sowie dem Fehlen individueller Ressourcen,
Fertigkeiten und Fähigkeiten, die für eine aktive Lebensgestaltung notwendig sind
und in eine unsichere Lebenssituation führen können, zeigt, erfordert Angebote
von neuen Chancen auf vielfältigen Gebieten. Wie in der weiteren
Beantwortung der Kleinen Anfrage dargelegt wird, verfolgt die Bundesregierung zur
Bekämpfung der Armut und zur Absicherung der wirtschaftlichen Stabilität
von Familien einen multidimensionalen Ansatz.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den nachfolgenden Fragen
verwiesen.
2. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung politische Aufgabe, alle Eltern in
die Lage zu versetzen, die Elternverantwortung für ihre Kinder tragen zu
können und, wenn Eltern mit der Erziehung und Förderung ihrer Kinder
überfordert sind, zu helfen, die Verantwortung wahrzunehmen?
Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
die Eltern unterstützen?
Wenn nein, warum nicht?
Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, ist das Ziel der
Bundesregierung und ein zentraler Baustein nachhaltiger Familienpolitik. So
können Mütter und Väter ihren Kindern all das mit auf den Weg geben, was für
die Entfaltung ihrer Persönlichkeit, für soziale Kompetenzen und für eine gute
Bildung nötig ist. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend fördert seit Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der
elterlichen Erziehungskompetenz, die bei der frühkindlichen Förderung ansetzen
und alle Eltern im Blick haben, insbesondere aber die Eltern, die der
Unterstützung am dringendsten bedürfen. Sie reichen von bundesweiten
Multiplikatorenschulungen der Träger der Familienbildung und Familienberatung zur
Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz über den „Kompass Erziehung“
im Onlineportal „Familien-Wegweiser“ und der Förderung von Elternbriefen
mit Informationen rund um Fragen zur Erziehung bis hin zum
Praxisverbundprojekt „Wertebildung in Familien“, um nur einige Beispiele zu nennen.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 11 verweisen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/43553. Welche Konsequenzen verbindet die Bundesregierung mit der
Feststellung, dass Kinder am Rande der Gesellschaft in die Mitte der
Aufmerksamkeit und politischen Arbeit gehören, und welche konkreten
Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, dies zu gewährleisten?
4. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung dafür
sorgen, dass die Aufstiegschancen der Kinder verbessert und jedes Kind
seine Fähigkeiten entwickeln und angemessen nutzen kann, um ein
eigenverantwortliches Leben zu führen?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Sozial benachteiligte Kinder – unabhängig von einem Migrationshintergrund –
haben häufig große Hürden auf dem Weg zu einem erfolgreichen Schul- und
Berufsabschluss zu bewältigen. Diesen jungen Menschen fehlen in den meisten
Fällen nicht Talent oder Begabung, sondern individuelle Förderung,
Unterstützung in der Familie oder im sozialen Umfeld.
Frühe Förderung und insbesondere sprachliche Kompetenz sind die Schlüssel
für die Integration in das gesellschaftliche Leben und der Grundstein für den
späteren Erfolg in Bildung und Beruf. Um allen Kindern faire Chancen auf gute
frühkindliche Sprachförderung zu eröffnen, startet die Bundesregierung im
Frühjahr 2011 die „Offensive Frühe Chancen“, mit der Tageseinrichtungen in
ganz Deutschland zu Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration weiter
entwickelt werden. Bis 2014 werden rund 400 Mio. Euro aufgewendet, um gezielt
Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in ihrer sprachlichen Entwicklung zu
unterstützen. Bis zu 4 000 Einrichtungen, in denen der Bedarf am größten ist,
erhalten durch die Initiative die Möglichkeit, eine zusätzliche, qualifizierte
Fachkraft einzustellen.
Mit der Initiative JUGEND STÄRKEN eröffnet die Bundesregierung
Jugendlichen die Chancen vom Rand der Gesellschaft zurück in die Mitte der
Gesellschaft zu finden.
Sie wendet sich an „junge Menschen“ im Sinne des SGB VIII (SGB =
Sozialgesetzbuch), die älter als 14 Jahre alt sind und daher über die Definition von
„Kind“ nach § 7 SGB VIII hinausgehen.
Mit dieser Initiative JUGEND STÄRKEN (Schulverweigerung – Die 2. Chance,
Kompetenzagenturen, Jugendmigrationsdiensten und STÄRKEN vor Ort)
bündelt und schärft das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend seine Programme für benachteiligte junge Menschen und Jugendliche
mit Migrationshintergrund, und stimmt sie stärker aufeinander ab. Unter dem
Dach der Initiative entwickeln und erproben fünf Programme neue Wege und
Herangehensweisen zur besseren sozialen, schulischen und beruflichen
Integration dieser jungen Menschen. Die Programme von JUGEND STÄRKEN greifen
ineinander und erreichen benachteiligte Jugendliche und junge Menschen mit
Migrationshintergrund in verschiedenen Lebensphasen: während der Schulzeit,
beim Übergang von der Schule in den Beruf und in der Phase der beruflichen
Orientierung.
Länder und Kommunen werden insbesondere durch das neue an 36 Standorten
erprobte Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“
unterstützt, Angebote der Jugendhilfe stärker mit den Angeboten der Bildung/
Berufsbildung und Arbeitsförderung (SGB II und SGB III) zu vernetzen und neue
Strukturen zur Integration von benachteiligten jungen Menschen zu schaffen.
Insgesamt bieten die bundesweit mehr als 1 000 Standorte der Initiative ein
inzwischen flächendeckendes Netzwerk an Angeboten und Strukturen. Im
vergangenen Förderjahr wurden so rund 156 000 Jugendliche mit der Initiative
JUGEND STÄRKEN erreicht, dabei ca. 64 Prozent mit Migrationshintergrund.
Drucksache 17/4355 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Welches Maßnahmenbündel wird die Bundesregierung über bereits seit
langem bestehende Instrumente (finanzielle Hilfen, Familienorientierung
in der Arbeitswelt, planmäßiger Ausbau der Kindertagesbetreuung) hinaus
entwickeln und umsetzen, das Familien und Kinder vor Armut schützt und
ihnen Bildungschancen eröffnet?
Für die Frage der finanziellen Absicherung von Kindern ist die wirtschaftliche
Stabilität der gesamten Familie entscheidend. Die Lebenslage eines Kindes ist
untrennbar mit der Lebenslage und Einkommenssituation, insbesondere der
Erwerbstätigkeit der Eltern verbunden. Eine die Familien ökonomisch
stärkende Familienpolitik muss Anreize zu und Chancen auf Erwerbstätigkeit von
Eltern verbessern.
Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung auf ein abgestimmtes Set
von gezielten Maßnahmen, um Armutsrisiken von Familien und Kindern
wirksam zu bekämpfen, auf gezielte finanzielle Hilfen, mehr Familienorientierung
in der Arbeitswelt sowie eine gute Infrastruktur der Betreuung und Förderung
für Kinder. Entscheidend dabei ist, dass sich diese Strategien
wirkungsorientiert ergänzen.
Diesem Konzept folgt auch die Neubemessung der Regelbedarfe zur Sicherung
des Lebensunterhalts nach dem SGB II, die mit dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 dem Gesetzgeber aufgegeben wurde. Das
Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, zum 1. Januar 2011
gegebenenfalls auch rückwirkend einen Anspruch auf individuelle
Bildungsförderung und soziale Teilhabe zusätzlich zum Regelbedarf zu gewähren. Es ist
vorgesehen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket folgende Leistungen umfasst:
– die Lernförderung für Kinder mit schulischen Defiziten aufgrund der
Bescheinigung der Lehrerin oder des Lehrers,
– die Kosten der Schülerbeförderung, soweit kein Dritter leistet,
– die Übernahme von Kosten für eintägige und mehrtägige Schul- und
Kitafahrten,
– ein Schulbasispaket, das die materiellen Schulbedarfe abdeckt,
– die Übernahme der Mehraufwendungen für Mittagessen in Schulen und
Kindertageseinrichtungen,
– ein Budget, das gesellschaftliche Teilhabe insbesondere in Sportvereinen
und Musikschulen ermöglicht.
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sollen als Sach- und Dienstleistungen
unter Einbeziehung der bestehenden kommunalen Angebote zielgerichtet und
unbürokratisch bei den bedürftigen Kindern ankommen.
Auch Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen profitieren: Die
Bundesregierung beabsichtigt, mit der Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichtsurteils auch für Kinder und Jugendliche, für die der Kinderzuschlag nach dem
Bundeskindergeldgesetz gewährt wird, die Bildungs- und Teilhabeleistungen
für diese Kinder einzuführen. Ein solches Bildungs- und Teilhabepaket im
Kinderzuschlag ist eine wichtige Grundlage dafür, dass über 300 000 Kinder
und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Erwerbseinkommen, die den
Kinderzuschlag beziehen, mehr Bildungs- und Teilhabechancen erhalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/43556. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, „das 2009 und 2010 jeweils
angehobene Kindergeld […] 1,8 Millionen Kinder in einkommensschwachen
Familien“ erreicht, und wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht
vor dem Hintergrund, dass die Kindergelderhöhung komplett auf
Fürsorgeleistungen angerechnet wurde und somit Kinder im SGB-II- und SGB-XII-
Bezug keinen Cent mehr bekamen als vorher?
Die in den Jahren 2009 und 2010 erfolgte Anhebung des Kindergeldes hat auch
Familien im SGB-II- und SGB-XII-Bezug erreicht und zur Verringerung der
Hilfebedürftigkeit beigetragen.
Im Bereich der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist der
Einkommenseinsatz vorrangiger Transferleistungen unverzichtbar. Die
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe sichern den
Lebensunterhalt, soweit dieser nicht aus anderen Einnahmen bestritten werden
kann. Ein Leistungsanspruch besteht nur, soweit Hilfebedürftigkeit besteht.
Diesem Grundsatz folgend werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder
Geldeswert als Einkommen berücksichtigt (§ 11 Absatz 1 Satz 1 SGB II bzw.
§ 82 SGB XII). Die Berücksichtigung auch des Kindergeldes entspricht daher
sowohl der Systematik als auch dem Sinn und Zweck der Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts. Das Kindergeld dient der steuerlichen Freistellung
eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes (§ 31
des Einkommensteuergesetzes). Es bleibt der Teil des Einkommens der Eltern
steuerfrei, den diese zur Existenzsicherung des Kindes benötigen. Mit der
Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen wird daher auch eine
Doppelleistung (Kindergeld und Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts)
verhindert.
Diese Systematik ist vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom
11. März 2010 (1 BvR 3163/09) ausdrücklich bestätigt worden.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, mit dem Ausbau von
vorrangigen Transferleistungen – wie beispielsweise dem Kinderzuschlag nach
§ 6a des Bundeskindergeldgesetzes – die soziale Sicherung dieser Familien zu
verbessern und über diesen Weg Hilfebedürftigkeit im Sinne der
Grundsicherung für Arbeitsuchende zu überwinden. So sind bereits zum 1. Oktober 2008
die leistungsrechtlichen Regelungen zur Gewährung des Kinderzuschlages
nach dem Bundeskindergeldgesetz ausgeweitet geworden. Zudem sind
Leistungsverbesserungen im Wohngeldrecht zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Um außerdem eine Entlastung der Familien bei den Kosten für Kinder
herbeizuführen, die auf Leistungen der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für
Arbeitsuchende angewiesen sind, wird seit dem Schuljahresbeginn 2009/2010 einmal
jährlich eine „zusätzliche Leistung für die Schule“ in Höhe von 100 Euro
gewährt. Daneben wurde im Jahr 2009 an alle Kindergeldbezieher eine
anrechnungsfreie Einmalzahlung (Kinderbonus) in Höhe von 100 Euro für jedes
zu berücksichtigende Kind ausgezahlt.
7. Hält die Bundesregierung die Aussage für zutreffend, dass ungelöste
Familienkonflikte bei vielen Kindern zu Übergewicht, Diabetes, Störungen
im Bewegungsapparat sowie zu Verhaltensstörungen führen, und welche
politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Ursachen für Übergewicht, Diabetes, Störungen im Bewegungsapparat und
Verhaltensstörungen im Kindesalter sind vielfältig. Lebensstilbedingte
Faktoren, die ihrerseits durch psychosoziale Stressoren beeinflusst sein können,
spielen bei der Entwicklung dieser Erkrankungen oftmals eine wichtige Rolle.
Drucksache 17/4355 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFamilien in Konfliktsituationen können häufig ihren Kindern nicht die
verlässliche gesundheits- und entwicklungsförderliche Erziehung und Unterstützung
geben, die die Kinder für ein gesundes Aufwachsen benötigen. Zahlreiche
Präventionsmaßnahmen setzen hier an, um Familien Unterstützung zu bieten.
Kindern ein Aufwachsen in guter Gesundheit zu ermöglichen, ist ein zentrales
Anliegen der Gesundheits- und Familienpolitik der Bundesregierung. Die
Bundesregierung setzt sich durch zahlreiche Initiativen für eine Verbesserung
der gesundheitlichen Prävention im Kindes- und Jugendalter und für eine
zielgerichtete Unterstützung von Familien in Belastungssituationen ein.
8. Kann die Bundesregierung verifizieren, dass rund 100 000 Kinder täglich
in Gefahr sind, Opfer von Vernachlässigung und Misshandlung zu werden,
und dass davon auszugehen ist, dass 5 bis 10 Prozent aller in Deutschland
lebenden Kinder von direkter Vernachlässigung betroffen sind?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Kinder vor den
genannten Gefahren zu schützen?
Der Bundesregierung liegen keine repräsentativen Daten dazu vor, wie viele
Kinder von Vernachlässigung und Misshandlung betroffen sind. Daher sind
Aussagen zur Verbreitung nur eingeschränkt möglich. Um das Ausmaß dieser
Phänomene zumindest annähernd zu beschreiben, können verschiedene
Quellen herangezogen werden.
Zur Kindesvernachlässigung legen nichtrepräsentative Daten die Vermutung
nahe, dass diese die mit Abstand häufigste Gefährdungsform der in der Kinder-
und Jugendhilfe bekannt werdenden Fälle darstellt. So kam eine Untersuchung
an der Technischen Universität Berlin, in deren Rahmen Jugendämter befragt
wurden (Münder et al. 2000), zu dem Ergebnis, dass in 50 Prozent der Fälle, in
denen das Familiengericht wegen einer Gefährdung des Kindeswohls
angerufen wurde, Vernachlässigung das zentrale Gefährdungsmerkmal war. In 65
Prozent der Fälle war Kindesvernachlässigung ein Gefährdungsmerkmal neben
anderen.
Ältere Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 5 bis 10 Prozent aller in
Deutschland lebenden Kinder von Vernachlässigung betroffen sind (Esser und Weinel
1990).
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2009 zur körperlichen
Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 des Strafgesetzbuchs) 3 490 bekannt
gewordene Fälle zur Misshandlung von Kindern (unter 14 Jahren) aus. Betroffen
waren davon insgesamt 4 126 Kinder. Hinsichtlich der Anwendung von
Gewalt in der Erziehung ist davon auszugehen, dass 10 bis 15 Prozent der Eltern
schwerwiegendere und häufigere körperliche Bestrafungen anwenden (Engfer
2005).
Rund die Hälfte der Eltern wendet zumindest minderschwere Formen physischer
Erziehungsgewalt an, etwa leichte Ohrfeigen oder einen Klaps (Bussmann 2002,
2003, 2005, Pfeiffer et al. 1997, 1999, Baier et al. 2009).
Um die Entwicklung von Kindern bestmöglich zu fördern und den präventiven
Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu verbessern, setzt die
Bundesregierung auf niedrigschwellige Angebote zur Stärkung der elterlichen
Kompetenz und frühes Erkennen von Belastungen und Risiken. Dazu hat das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits im Jahr
2006 das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale
Frühwarnsysteme“ entwickelt. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf
Kindern bereits von der Schwangerschaft an bis zum Alter von etwa 3 Jahren
sowie Schwangeren und jungen Müttern und Vätern insbesondere in sozial
schwierigen und in belastenden Lebenslagen. Für das Programm mit einer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4355Laufzeit bis 2010 hat der Bund insgesamt 11 Mio. Euro bereitgestellt. In allen
Bundesländern wurden Modellprojekte Früher Hilfen auf den Weg gebracht
und wissenschaftlich begleitet, um effektive Vernetzungsstrategien und neue
Ansätze Früher Hilfen zu erproben. Auf der Basis dieser Erkenntnisse begleitet
das Nationale Zentrum Frühe Hilfen als zentrale Wissensplattform zum Thema
die bundesweite Entwicklung Früher Hilfen. So können Regionen bundesweit
von den Erfahrungen aus den Modellprojekten profitieren und sie auch im
Hinblick auf eine regelhafte Implementierung an ihre jeweilige Situation anpassen.
Aufbauend auf den Ergebnissen des Aktionsprogramms unterstützt die
Bundesregierung auch weiterhin den Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen
mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen. Für die Verstetigung und
Implementierung der entwickelten Modelle und zur Schließung spezifischer
Wissenslücken hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
eine Weiterförderung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen für die Jahre 2011
bis 2014 sichergestellt.
Eine wirksame und grundlegende Verbesserung des Schutzes von Kindern vor
Gefahren für ihr Wohl wird auch das geplante Bundeskinderschutzgesetz
gewährleisten. Das Gesetz soll den Kinderschutz in Deutschland umfassend
voranbringen.
Es soll Prävention und Intervention gleichermaßen stärken und einen
wirksamen und aktiven Kinderschutz durch gezielt präventive und Frühe Hilfen
sowie verlässliche Unterstützungsnetzwerke, vor allem an der Schnittstelle
zwischen der Gesundheitshilfe und Kinder- und Jugendhilfe bieten. Das Gesetz
will alle Akteure, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder engagieren,
stärken wie zum Beispiel Eltern, Heilberuflerinnen und Heilberufler,
Jugendämter oder Familiengerichte.
9. Welche Studien oder Gutachten liegen der Bundesregierung vor, die einen
wissenschaftlich validen Zusammenhang herstellen zwischen dem Mangel
an ausreichender Bildung und Qualifikation von Eltern einerseits und
deren Mangel an Erziehungskompetenz und erzieherischem Engagement
andererseits?
Der Bundesregierung sind keine Studien bekannt, die einen direkten kausalen
Zusammenhang nachweisen zwischen ausreichender Bildung von Eltern
einerseits und Erziehungskompetenzen andererseits. Zwar weist der Bildungsstand
von Eltern beständige, wenn auch statistisch schwache bis moderate
Zusammenhänge zur Erziehungskompetenz und dem Engagement von Eltern auf.
Wird bei der Erziehungskompetenz und dem Engagement von Eltern zwischen
den Bereichen „Pflege und Versorgung“, „Vermittlung emotionaler
Geborgenheit“, „Vermittlung von Regeln und Werten“ sowie „Förderung von geistiger
Entwicklung und Bildung“ unterschieden, so zeigen sich die deutlichsten
Zusammenhänge für den zuletzt genannten Bereich, d. h. Eltern, die selbst eine
erfolgreiche Bildungskarriere durchlaufen haben, neigen als Gruppe dazu, bei
ihren Kindern mehr Wert auf Bildung zu legen und auch mehr in eine positive
kognitive Entwicklung ihrer Kinder zu investieren (für eine
Forschungsübersicht siehe z. B. Hauser-Cram 2009).
Nicht immer stehen hinter statistischen Zusammenhängen allerdings auch
tatsächliche Ursachenbeziehungen.
Drucksache 17/4355 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Welche Konzepte zur aufsuchenden Betreuung durch speziell
qualifizierte Fachkräfte als Unterstützung von Eltern, deren Kinder keinen
Schul- und Berufsabschluss haben, hat die Bundesregierung
flächendeckend umgesetzt oder wird diese umsetzen?
Mit welchem Fördervolumen werden diese für welchen Zeitraum
finanziert?
Junge Menschen, die keinen Schul- oder Berufsschulabschluss haben, gefährden
ihre berufliche und persönliche Zukunft. Ein Schul- oder Berufsschulabschluss
bildet daher die Grundlage für eine berufliche und vielfach auch für die soziale
Integration. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das Programm
Schulverweigerung – Die 2. Chance initiiert. Das Programm zielt auf die
Reintegration von hart schulverweigernden Kindern und Jugendlichen. An fast 200
Projektstandorten bundesweit stehen feste Ansprechpartnerinnen und -partner für
die Jugendlichen zur Verfügung. Zusammen mit Eltern und Lehrkräften werden
individuelle Förder- und Reintegrationspläne entwickelt, die passgenau auf die
persönliche Lebenssituation der Mädchen und Jungen zugeschnitten sind.
Hierbei wird auch mit aufsuchenden Ansätzen gearbeitet.
Darüber hinaus werden in den Kompetenzagenturen besonders benachteiligte
Kinder und Jugendliche dabei unterstützt, ihren Weg in den Beruf zu finden.
Der Schwerpunkt der Zielgruppe liegt nach der SGB-VIII-Definition bei der
Begleitung von Jugendlichen, also jungen Menschen, die älter als 14 Jahre alt
sind und die unmittelbar vor dem Ende ihres allgemeinen Schulbesuches stehen
oder die allgemeinbildende Schule bereits verlassen haben. Aufsuchende
Ansätze werden in der Arbeit der Kompetenzagenturen flächendeckend eingesetzt,
um diejenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erreichen, die
besonders benachteiligt sind und von den bestehenden Hilfs- und
Unterstützungsangeboten für den Übergang von der Schule in den Beruf nicht oder nicht mehr
erreicht werden. Bundesweit gibt es rund 200 Kompetenzagenturen.
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Bildungs- und
Erziehungsort „Familie“ als kleinster und wichtigster Baustein unserer
Gesellschaft gestärkt werden muss, und wenn ja, mit welchen
zusätzlichen Maßnahmen und welchem Finanzvolumen setzt sie dies um?
Ja. Mit der „Offensive Frühe Chancen“ des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend werden zusätzliche Mittel in die frühkindliche
Bildung investiert. Vorgesehen ist dabei auch, Familien und Eltern als zentrale
Bildungsinstanz mit einem Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“
in den Blick zu nehmen. Zur Stärkung der allgemeinen Erziehungskompetenz
von Familien – mit und ohne Migrationshintergrund – ergänzend, sollen ab
2011 bis zum Jahr 2014 zusätzliche Angebote zur Bildungsberatung in der
Elternarbeit und Elternbildung initiiert werden. Ziel ist es, die
Elternkompetenzen in den Bildungsverläufen der Kinder so zu stärken, dass Eltern in die Lage
versetzt werden, sich aktiv an den Bildungsprozessen ihrer Kinder zu beteiligen
und die Entwicklungschancen ihrer Kinder so zu fördern, dass sich die
Zukunftsperspektiven für ihren Bildungs- und Lebenslauf verbessern.
Mit der Qualifizierung von haupt- und nebenamtlichen Fachkräften über die
bundeszentralen Träger der Familienbildung sowie mit von ihnen initiierten
Angeboten im Sozialraum sollen Eltern frühzeitig und zielgruppengerecht für
die Bildungsverläufe ihrer Kinder sensibilisiert werden. Hierfür stehen in den
Jahren 2011 bis 2014 bis zu 34 Mio. Euro aus der „Offensive Frühe Chancen“
zur Verfügung. Zu den Planungen im Einzelnen finden derzeit noch
Abstimmungsgespräche mit den bundeszentralen Trägern der Familienbildung
statt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/435512. Mit welchen neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung die Akteure,
die in der Schwangerschaftsberatung tätig sind, zu unterstützen und zu
vernetzten, und gehört dazu auch die Verstetigung und Aufstockung der
bisherigen Projektmittel?
Die Bundesregierung unterstützt die zentralen Träger der
Schwangerschaftsberatung umfangreich bei der Wahrnehmung ihrer länderübergreifenden
bundesweiten Aufgaben. Dabei ist die Förderung von bundeszentralen Trägern der
Beratung und von deren Zusammenschlüssen in der Regel auf einen längeren
Zeitraum angelegt und wahrt die Eigenständigkeit der Zuwendungsempfänger.
Im Interesse der im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) geforderten
Pluralität der Trägerlandschaft der Schwangerschafts(konflikt)beratung wird
die Förderung des Bundesverbandes donum vitae e. V. als bundeszentraler
Beratungsträger ab 2011 ebenfalls auf einen längeren Zeitraum angelegt.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt im
Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags nach § 1 SchKG die Akteure der
Schwangerschaftsberatung durch kontinuierliche Förderung, Bereitstellung von Medien
und Vernetzung.
Sie vergibt regelmäßig Zuwendungen an Träger der Schwangerenberatungen
für Veröffentlichungen und Fachtagungen. Sie fördert außerdem die Vernetzung
durch Informationsaustausch zu Forschungsergebnissen und zu für die
Beratungspraxis relevanten Themen. Außerdem werden Medien für den Einsatz
in Beratungsstellen bereitgestellt. Dazu zählt u. a. das im Herbst 2010
veröffentlichte Handbuch zur Pränataldiagnostik, das in 2011 gezielt an Fachkräfte
aus Medizin und Beratung verteilt wird. Zur Umsetzung des nach dem zum
1. Januar 2010 geänderten Schwangerschaftskonfliktgesetz erweiterten
gesetzlichen Auftrags gemäß § 1 Absatz 1a SchKG wird zudem Informationsmaterial
zum Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und dem Leben
von Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung zur
Verfügung gestellt.
Die neue Homepage
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de ist Service- und
Informationsplattform für die Akteurinnen und Akteure der
Schwangerschaftsberatungsstellen sowie für schwangere Frauen in einer Notlage. Sie enthält
Informationen zur Arbeits- und Wirkungsweise der Bundesstiftung sowie zur
Funktion der Schwangerschaftsberatungsstellen im Kontext Früher Hilfen. Der
Ausbau und die Weiterentwicklung des Webportals sind darauf ausgerichtet,
das bestehende Unterstützungssystem und Hilfenetz transparent zu machen.
Für eine stärkere Vernetzung und Bekanntheit der Bundesstiftung ist 2011 die
Direktkommunikation mit der einschlägigen Fachärzteschaft im
Zusammenhang mit einer gezielten Ansprache von Risikogruppen vorgesehen. Ziel ist es,
die Bundesstiftung Mutter und Kind in ihrer wichtigen Funktion als
„Türöffnerin“ in das Hilfesystem deutlich zu machen und die Arbeit der
Schwangerschaftsberatungsstellen zu stärken und zu unterstützen. Durch die sehr
wirkungsvolle Verknüpfung der Gewährung von finanziellen Stiftungsleistungen
mit professioneller Sozialberatung und infrastruktureller Unterstützung gelingt
präventiv eine Verzahnung der verschiedenen Hilfeleistungen und Netzwerke,
die ihre Effektivität und Leistungsstärke im engen Zusammenspiel entwickelt.
Die Bundesregierung hat die Funktions- und Arbeitsweise der Bundesstiftung
ausführlich anlässlich des im Januar 2010 vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend zusammen mit der EU-Kommission
durchgeführten Peer Review dargestellt (vgl. Synthesebericht zur Peer Review
„Bundesstiftung Mutter und Kind“ — Schwangerschaftshilfe in Notlagen), auch
zugänglich über einen Link auf der Homepage der Bundesstiftung). Es hat sich
dort gezeigt, dass das Zusammenspiel finanzieller Leistungen und infrastruktu-
Drucksache 17/4355 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodereller Hilfen durch die Vergabe der Bundesstiftungsmittel über die
Schwangerschaftsberatungsstellen als good practice für eine präventive Politik der
sozialen Inklusion und eine moderne Gleichstellungs- und Frauenpolitik in
Lebensverlaufsperspektive anzusehen ist.
Um die vielfältigen Wirkungs- und Arbeitsweisen der Bundesstiftung zu
erfassen und zu untersuchen, bereitet die Bundesregierung derzeit ergänzend eine
Evaluation der Stiftung vor.
13. Hält die Bundesregierung die Bekanntmachung der Hebammenhilfe für
alle Eltern für das zentrale Handlungsfeld, bezogen auf die Vorbereitung
der Eltern auf einen verantwortlichen Umgang mit dem Neugeborenen?
Wenn nein, welches ist nach Auffassung der Bundesregierung das
zentrale Handlungsfeld?
Hebammen und Familienhebammen kommt aufgrund ihres spezifischen
Aufgabenprofils eine Schlüsselrolle für die Förderung einer gesunden Entwicklung
von Säuglingen zu. Sie tragen bei Müttern und Vätern in belastenden
Lebenslagen einem medizinischen Unterstützungsbedarf Rechnung und haben einen
unmittelbaren Zugang zu diesen Familien im Kontext Früher Hilfen. Im
Rahmen von regionalen Netzwerken Früher Hilfen erfüllen Familienhebammen
eine wichtige Lotsenfunktion und tragen zum gewaltfreien Aufwachsen der
Kleinkinder und zur psychosozialen Unterstützung gerade auch der Eltern bei.
Netzwerke Früher Hilfen leben von der Vielfältigkeit ihrer Partner – das sind
neben Hebammen und Familienhebammen insbesondere Einrichtungen und
Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, die
Leistungen der Eingliederungshilfe für geistig und körperlich behinderte
Kinder und Jugendliche erbringen, Gesundheitsämter, Sozialämter, Schulen,
Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser,
Sozialpädiatrische Zentren, interdisziplinäre Frühförderstellen, Schwangerschafts-
und Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Einrichtungen und Dienste zur
Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen
Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe
und der Gesundheitsfachberufe. In ihrer Gesamtheit bilden sie ein wirksames
Netzwerk für einen präventiven Kinderschutz.
Im Rahmen des geplanten Kinderschutzgesetzes will die Bundesregierung das
beschriebene Netzwerk Frühe Hilfen stärken und den Aus- und Aufbau des
Einsatzes von Familienhebammen fördern. Siehe dazu auch die Antwort zu den
Fragen 14 und 15.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/435514. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für die sozialräumliche
Vernetzung des Systems der Frühen Hilfen zusätzliche Finanzmittel
erforderlich sind, um eine Verbindung der lokalen und regionalen Akteure,
bessere Abstimmung der Informationen und die Optimierung der
Zusammenarbeit vor Ort wirklich zu erreichen?
Wenn ja, wann und auf welchem Wege stellt die Bundesregierung die
Mittel zur Verfügung?
Wenn nein, warum nicht?
15. Inwiefern prüft die Bundesregierung den Einsatz von eigens geschulten
Kinderkrankenschwestern oder Familienhebammen für den praktischen
Kinderschutz vor Ort, und welche rechtlichen und finanziellen
Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für Strukturen der Zusammenarbeit verschiedener Leistungsträger (Netzwerke
Frühe Hilfen) mit dem Ziel, schwangeren Frauen, Müttern und Vätern
Information, Beratung und Hilfe im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern
insbesondere in den ersten Lebensjahren möglichst so frühzeitig anbieten zu
können, dass Risiken für die Entwicklung rechtzeitig erkannt und eine Gefährdung
der Entwicklung vermieden werden kann, tragen die Länder Sorge.
Kostenrelevant ist hierbei der Einsatz von Familienhebammen, mit denen
Netzwerke Früher Hilfen gestärkt werden sollen. Für die im Rahmen des geplanten
Kinderschutzgesetzes vorgesehene „Bundesinitiative Familienhebammen“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die den Aus-
und Aufbau des Einsatzes von Familienhebammen unterstützt, plant der Bund,
insgesamt 120 Mio. Euro – jeweils 30 Mio. Euro – in den Jahren 2012 bis 2015
zur Verfügung zu stellen. Zu den dazu im Einzelnen zu klärenden Fragen wird
der Bund im Jahr 2011 eine Kooperationsvereinbarung mit den Ländern
abschließen.
16. Plant die Bundesregierung eine bundesgesetzliche Regelung zur
Einführung eines verbindlichen Einladewesens bei Vorsorgeuntersuchungen,
und welcher zusätzliche Nutzen würde dadurch entstehen, wenn bereits
die Bundesländer ein verbindliches Einladewesen eingeführt haben?
Von welchen Kosten geht die Bundesregierung aus?
Nein.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der
gesetzlichen Krankenversicherung vom 15. Dezember 2008 wurden die
Krankenkassen über eine Ergänzung des § 26 SGB V verpflichtet, im Zusammenwirken
mit den Ländern auf eine Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen nach
§ 26 Absatz 1 SGB V hinzuwirken.
Zur Durchführung schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die
Ersatzkassen mit den Ländern gemeinsame Rahmenvereinbarungen ab. Durch
diese länderspezifische Regelung ist gewährleistet, dass den bestehenden
Ansätzen für Einladungswesen in den Ländern Rechnung getragen werden kann.
Drucksache 17/4355 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. In welchem Umfang hält es die Bundesregierung mit Blick auf seelische
und körperliche Vernachlässigung von Kindern für erforderlich,
Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und -väter sowie Lehrerinnen und
Lehrer durch Schulungen oder Weiterbildungen zu befähigen, diese zu
erkennen und deren Eltern Hilfen zu ermöglichen, und wann wird die
Bundesregierung entsprechend tätig?
Ein wirksamer Kinderschutz erfordert, dass diejenigen Menschen, die in ihrer
täglichen Arbeit in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, Gefahren für
das Kindeswohl auch erkennen können. Die Bund hält es daher für durchaus
erforderlich, dass auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und -väter sowie
Lehrerinnen und Lehrer in der Lage sind, seelische und körperliche
Vernachlässigung von Kindern zu erkennen und daran mitzuarbeiten, den betroffenen
Familien eine bedarfsgerechte Hilfe anzubieten.
Die Bundesregierung möchte daher im geplanten Bundeskinderschutzgesetz
einen allgemeinen Anspruch auf fachliche Begleitung in Kinderschutzfragen
für Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen, verankern. Dabei wird
es vor allem um Beratung zu präventiven Aktivitäten und Schutzkonzepten
gehen. Auch bei konkreten Verdachtsfällen sollen Einrichtungen zukünftig die
fachliche Expertise einer im Kinderschutz erfahrenen Fachkraft zur
Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung abrufen können. Zudem soll im
Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen werden, dass bestimmten kinder- und
jugendnah Beschäftigten, u. a. auch Lehrerinnen und Lehrer für die
Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung das Recht auf Hinzuziehung einer
Kinderschutzkraft eingeräumt wird. Bereits nach geltendem Recht ist
sicherzustellen, dass Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen –
damit sind also auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Tagesmütter und -väter
angesprochen – bei der Gefährdungseinschätzung eine Kinderschutzfachkraft
beratend hinzuziehen.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit fördert das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend seit mehreren Jahren Fortbildungsangebote der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren für diverse
Berufsgruppen. Darüber hinaus wurde im Oktober 2010 eine bis Ende 2014 geplante
bundesweite Fortbildungsoffensive mit der Deutschen Gesellschaft für
Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung
gestartet.
Dieses Projekt, in dessen Rahmen Fachkräfte, die in Einrichtungen der Kinder-
und Jugendhilfe arbeiten, umfassend zum Thema sexualisierte Gewalt, aber auch
zu anderen Gewaltformen fortgebildet werden, fördert das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit ca. 3 Mio. Euro.
Entsprechende Schulungen und Weiterbildungen für Lehrerinnen und Lehrer
bieten aufgrund der gesetzlich geregelten Zuständigkeiten die Länder in
Ausübung ihrer grundgesetzlichen Verantwortung an. Weiterbildungsinitiativen wie
die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützte
Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) nehmen systematisch
auch Fragen der besonderen individuellen Unterstützung von Kindern mit
besonderem Förderbedarf auf. Dazu gehören auch Themen wie die
Vernachlässigung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/435518. Durch welche Maßnahmen kann die Bundesregierung darauf hinwirken,
dass aus der Tradition herrührende Vorstellungen von Ehre und
Männlichkeit nicht zur Begründung von Gewalt und zur Unterdrückung von
jungen Mädchen führen und es sogar zu Menschenhandel oder
Zwangsverheiratung kommt?
Mit welchem Fördervolumen arbeiten diese Instrumente und Maßnahmen,
und wann erwartet die Bundesregierung messbare Ergebnisse?
Alle Maßnahmen, die die Bildung junger Männer mit und ohne
Migrationshintergrund fördern und ihnen faire Chancen auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt eröffnen, dienen deren Integration in die Gesellschaft und damit
auch der Modernisierung von Geschlechterrollenbildern: Diese
Modernisierung ist eine zwingende Voraussetzung zur Aufweichung und Zurückdrängung
traditioneller Männlichkeitsvorstellungen. Dabei ist die erfolgreiche
Vermittlung und Akzeptanz der Werte, die unserem Gemeinwesen zu Grunde liegen,
also auch der Menschen- und Bürgerrechte von großer Bedeutung.
19. Wann wird die Prüfung der Bundesregierung zu Ergebnissen kommen,
wie die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und
Familienrecht harmonisieren und wie die größtmögliche Wirksamkeit
dieser Instrumente erreicht werden kann?
Dem im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU
und FDP „WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT.“ enthaltenen
Prüfauftrag, wie die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und
Familienrecht harmonisiert werden können, wird die Bundesregierung im
Laufe der Legislatur nachkommen.
Auch die 20. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und
-minister, - senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) hat unter dem
Tagesordnungspunkt „Wertungswidersprüche im Ehe- und Familienrecht,
Steuerrecht, Sozial- und Sozialversicherungsrecht“ eine entsprechende
Prüfbitte an die Bundesregierung gerichtet und um einen Bericht gebeten.
Die Bundesregierung hat sich bereits seit einiger Zeit mit diesen Fragen
auseinandergesetzt. Unter anderem wurde die Sachverständigenkommission für
den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung gebeten, in ihrem
Anfang 2011 fertig zu stellenden Gutachten hierauf einzugehen. Ferner wurde
ein Diskussionsprozess zum Thema „Was kommt nach dem Ernährermodell?“
geführt, bei dem diese Fragen eine wichtige Rolle spielten. Eine
Abschlusstagung dazu hat am 29. November 2010 stattgefunden.
Im Herbst 2009 startete die Bundesregierung eine Gesamtevaluation der ehe-
und familienbezogenen Leistungen mit dem Ziel, Wirkungen und
Wirksamkeiten nicht nur von einzelnen Maßnahmen, sondern der Leistungen insgesamt
zu identifizieren und Wechselwirkungen und deren Folgen aus dem
Zusammenspiel verschiedener Leistungen zu untersuchen. Die Ergebnisse der
Gesamtevaluation sollen bis 2013 in einem Abschlussbericht zusammengefasst
werden.
Bei der angestrebten Harmonisierung ist indes immer zu beachten, dass das
Unterhaltsrecht, das Steuerrecht, das Sozialrecht und das Familienrecht durch
jeweils eigene Zielsetzungen gekennzeichnet sind.
Drucksache 17/4355 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Wann und mit welchen inhaltlichen Festlegungen wird die
Bundesregierung Eckpunkte zur Weiterentwicklung des bestehenden Kinderzuschlags
vorlegen?
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf zur Ermittlung von
Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
(Bundestagsdrucksache 17/3958) bereits eine Weiterentwicklung des
Kinderzuschlags vorgeschlagen, wonach nicht nur in der Grundsicherung, sondern auch
im Kinderzuschlag ein Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
eingeführt werden soll.
Der Kinderzuschlag würde danach zukünftig neben der bisherigen Geldleistung
von maximal 140 Euro auch zusätzlich individuelle Leistungen zur Bildung
und Teilhabe umfassen und würde daher im kommenden Jahr für mehr als
300 000 Kinder zum KinderzuschlagPlus werden. Darüber hinaus ist eine
Weiterentwicklung des Kinderzuschlags derzeit nicht geplant.
Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es einen gesetzlichen
Reformbedarf gibt, mit dem Ziel, überforderte Eltern, die staatliche
Beratungs- und Bildungsangebote nicht annehmen, stärker zur
Inanspruchnahme zu motivieren und dazu ggf. bestehende gesetzliche
Sanktionsmöglichkeiten konsequenter anwenden zu können?
Das gegenwärtige Recht hält bereits mit dem Gesetz zur Erleichterung
familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls, das am 12. Juli
2008 in Kraft getreten ist, einen umfangreichen Katalog von beispielhaften
Maßnahmen vor, der deutlich macht, welche vielfältigen
Handlungsmöglichkeiten die Familiengerichte zur Einflussaufnahme auf die Eltern haben (§ 1666
Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs – BGB).
Mit Aufnahme dieser Maßnahmen in den exemplarischen Katalog des § 1666
Absatz 3 BGB beabsichtigte der Gesetzgeber eine frühzeitige und stärkere
Einwirkung auf Eltern, um diese anzuhalten, öffentliche Hilfen zur
Wiederherstellung ihrer Elternkompetenz in Anspruch zu nehmen.
Zu den Maßnahmen, die zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung durch
das Gericht getroffen werden können, gehören auch Gebote, öffentliche Hilfen
wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe oder der
Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen (§ 1666 Absatz 3 Nummer 1 BGB). Da der
Maßnahmenkatalog in § 1666 Absatz 3 BGB nicht abschließend ist, kommen
zudem sonstige Gebote, Weisungen und Auflagen in Betracht wie etwa das
Absolvieren eines Antigewalttrainings oder eines Kurses über Säuglingspflege.
Auch das Verfahrensrecht fördert die Inanspruchnahme staatlicher
Beratungsangebote durch Eltern, die Schwierigkeiten haben, ihrer Verantwortung gerecht
zu werden. In Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung soll beispielsweise das
Familiengericht gemeinsam mit den Eltern und dem Jugendamt erörtern, wie
die Gefährdung des Kindeswohls abgewendet werden kann (§ 157 des Gesetzes
über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG). Dieses Erörterungsgespräch kann bereits in
der Ermittlungsphase durchgeführt werden, also zu einem Zeitpunkt, in dem die
Kindeswohlgefährdung häufig noch nicht sicher feststeht. Dies ermöglicht es
dem Familiengericht, bereits im Vorfeld und unabhängig von sorgerechtlichen
Maßnahmen stärker auf die Eltern, auch in Richtung auf die Inanspruchnahme
von Hilfen, einzuwirken. Das Gericht soll den Eltern in diesem Gespräch den
Ernst der Lage vor Augen führen und sie auf mögliche Konsequenzen
hinweisen. Das Gespräch hat damit eine Warnfunktion und dient dazu, die Eltern
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/4355stärker in die Pflicht zu nehmen, damit sie besser mit dem Jugendamt
kooperieren und Leistungen der Jugendhilfe annehmen.
Die geltende Gesetzeslage sieht auch vor, dass das Familiengericht Eltern auf
ihr Fehlverhalten hinweisen und ihnen gegenüber ggf. Erziehungsberatung,
Auflagen und Konsequenzen anordnen kann. Zum Beispiel kann das
Familiengericht in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und
Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe
des Kindes betreffen gemäß § 156 Absatz 1 Satz 4 FamFG die Eltern zur
Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der
Jugendhilfe verpflichten.
Diese Anordnung ist zwar nicht anfechtbar, jedoch kann eine Weigerung gemäß
§ 81 Absatz 2 Nummer 5 FamFG mit einer Kostensanktion bedacht werden. In
extremen Fällen und nach strenger Berücksichtigung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind auch Eingriffe in die elterliche Sorge möglich.
Zudem enthält das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) Möglichkeiten,
um im Interesse des Kindes mit seinen Eltern Lösungen zu entwickeln
(Hilfeplanverfahren) und entsprechende Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu
nehmen. Im Rahmen des SGB VIII bestehen aber keine gesetzlichen
Sanktionsmöglichkeiten. Vielmehr geht es darum, die Inanspruchnahme von Beratungs-
und Bildungsangeboten zu stärken. Ziel muss es sein, in Problemsituationen
gemeinsam zum Wohle des Kindes zu handeln. Hierfür ist es notwendig, dass
die Betroffenen Vertrauen zu den zuständigen Stellen haben und
Beratungsangebote von sich aus annehmen. Zwang durch drohende Sanktionen würde
genau das Gegenteil bewirken und dazu führen, dass sich die Betroffenen
zurückziehen. Daher fördert die Bundesregierung Angebote, die von den
Betroffenen akzeptiert werden und für alle zugänglich sind. Hierauf zielt auch
das geplante Bundeskinderschutzgesetz, das unter anderem den Einsatz von
Familienhebammen stärken soll. Familienhebammen haben eine große
Akzeptanz bei Familien und können daher mit den Betroffenen gut und auf
freiwilliger Basis zusammenarbeiten.
22. Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit an, Kindertagesstätten
zu Eltern-Kind- oder Familienzentren weiterzuentwickeln, um
niedrigschwellige Angebote für Familien machen zu können?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in Bezug
auf eine finanzielle Unterstützung dieser Aktivitäten?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Die Optimierung der sozialen Infrastruktur für Kinder, Eltern und die ganze
Familie ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung. Bereits im Jahr
2005 wurden daher zur Unterstützung der hierfür zuständigen Länder und
Kommunen Rechercheaufträge zu niedrigschwelligen Angeboten für Familien
vergeben (siehe Ergebnisbericht: Deutsches Jugendinstitut, Hrsg., Eltern-Kind-
Zentren. Grundlagen und Rechercheergebnisse. 2006).
Die Bundesregierung begrüßt, dass Eltern-Kind-Zentren, Familienzentren oder
vergleichbare Dienstleistungszentren seit einigen Jahren zum Angebotssegment
für die Verbesserung der lokalen sozialen Infrastruktur gehören und ein
zentraler Baustein familienfreundlicher Politik sind.
Nach dem Leitmotiv „Bilden, Beraten und Betreuen“ sind diese Zentren
bislang in den allermeisten Fällen in Kindertageseinrichtungen angesiedelt. Der
Anschluss an Betreuungseinrichtungen bietet sich an, um möglichst viele
Familien zu erreichen.
Drucksache 17/4355 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDies birgt allerdings den Nachteil, dass die Familien, die
Kindertageseinrichtungen nur in geringerem Maße nutzen bzw. ältere Kinder haben, auch bei der
Nutzung von Angeboten der Dienstleistungszentren unterrepräsentiert sind.
Das betrifft aber auch Eltern von unter dreijährigen Kindern,
einkommensschwache Eltern und Eltern mit Migrationshintergrund sowie diejenigen, die in
Regionen mit schwacher Betreuungsinfrastruktur leben.
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des seit 2006 laufenden
Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser 500 Einrichtungen, die Familien durch
niedrigschwellige Beratungsangebote und durch Dienstleistungsangebote im
Alltag entlasten. Diese Mehrgenerationenhäuser sind zu einem großen Teil aus
Familienbildungsstätten (rd. 24 Prozent), Familien- und Mütterzentren (rd. 21
Prozent) und aus Kindertageseinrichtungen/Eltern-Kind-Zentren (rd. 12
Prozent) hervorgegangen.
Während Familien- und Eltern-Kind-Zentren eher familienergänzende
Angebote mit alltagsnaher Bildung und verstärktem Bezug auf das Kind anbieten,
zeichnen sich Mehrgenerationenhäuser durch familienunterstützende
Dienstleistungsangebote und konsequente Orientierung an intergenerativer
Begegnung aus. Mehrgenerationenhäuser bieten den Familien vielfach flexible
Kinderbetreuungsangebote insbesondere zu Randzeiten und in
Notfallsituationen und schließen vielerorts Angebotslücken im institutionellen Bereich. Viele
Häuser bieten Unterstützung in Erziehungsfragen und helfen den Eltern, ihrer
Verantwortung ihren Kindern gegenüber gerecht zu werden. Eine ihrer Stärken
liegt im niedrigschwelligen Zugang, den sie den Menschen in ihrer Umgebung
ermöglichen. So gelingt es ihnen häufig, auch Familien anzusprechen, die
ansonsten schwer zu erreichen sind.
23. Welche strukturell neuen Instrumente plant die Bundesregierung für eine
verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. für die Entstehung
familienfreundlicher Arbeitsplätze?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und
Gewerkschaften im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ für eine
familienfreundliche Arbeitswelt ein. Ziel ist es, Familienfreundlichkeit zu
einem Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. Um insbesondere
dem hohen Bedarf von Beschäftigten mit Familienverantwortung nach flexiblen
Arbeitszeiten gerecht zu werden, hat die Bundesregierung gemeinsam mit dem
Deutschen Industrie- und Handelskammertag die Initiative „Familienbewusste
Arbeitszeiten“ ins Leben gerufen. Damit werden Arbeitgeber motiviert und
dabei unterstützt, mehr flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
anzubieten, die Frauen mehr Karrierechancen und Männern mehr Familienzeit
ermöglichen.
Um insbesondere Frauen nach der Erwerbsunterbrechung wegen
Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen den Wiedereinstieg zu erleichtern,
wird in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit das Aktionsprogramm
„Perspektive Wiedereinstieg“ durchgeführt. Das Aktionsprogramm verfolgt die
Ziele, den beruflichen Wiedereinstieg als Perspektive stärker ins Blickfeld zu
rücken, einen gesellschaftspolitischen Diskurs zum Thema anzuschieben,
Frauen nach mehrjähriger Berufsunterbrechung bei der Rückkehr ins
Erwerbsleben zu unterstützen und Männer zu motivieren, ihre (Ehe-)Partnerinnen im
Prozess des Wiedereinstiegs aktiv zu begleiten. Gleichzeitig werden
Unternehmen und Betriebe dafür sensibilisiert, das Potenzial der
Wiedereinsteigerinnen besser zu nutzen, aber vor allem geeignete Rahmenbedingungen für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. Mit den neuen Modulen „Zeit
für Wiedereinstieg“, u. a. mit einer Initiative zur Unterstützung der befristeten
Erwerbsreduzierung von (Ehe-)Partnern von Wiedereinsteigerinnen und einem
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4355neuen Angebot im Bereich „Haushaltsnahe Dienstleistungen für
Wiedereinsteigerinnen“ sollen weitere Akzente gesetzt werden.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Rahmen des ESF-finanzierten
Bundesprogramms „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ in den
Jahren 2011 bis 2013 lokale Netzwerke bei der Erprobung von
Unterstützungsansätzen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Dabei
wird auch angestrebt, lokale Arbeitgeber und deren Organisationen in die
Unterstützungsstrukturen einzubinden.
Zur Implementierung familienfreundlicher Strukturen in den Hochschulen plant
die Bundesregierung die Förderung eines Projekts des Center of Excellence
Women and Science (CEWS) – Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft
und Forschung. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Handlungs- und
Maßnahmenpakets, mit dem die Hochschulen bei dem Auf- und Ausbau ihrer
Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Studium, Promotion, Beruf und
Familie während eines begrenzten Zeitraums unterstützt werden können.
Das Projekt setzt einen entsprechenden Beschluss der Jugend- und
Familienministerkonferenz zur familiengerechten Hochschule vom 17./18. Juni 2010
um.
Diese Aktivitäten leisten einen nachhaltigen Beitrag dazu, Männern und Frauen
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium zu erleichtern.
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das
Unterhaltsvorschussgesetz dahingehend zu ändern, sodass der
Unterhaltsvorschuss entbürokratisiert und bis zur Vollendung des vierzehnten
Lebensjahres eines Kindes gewährt wird?
Welche Kosten entstünden hierdurch auf der Ebene des Bundes und der
Länder?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im
Frühjahr 2010 nach Einbeziehung der Länder einen Gesetzentwurf zur Anhebung der
Altersgrenze von der Vollendung des 12. Lebensjahres auf die Vollendung des
14. Lebensjahres und zur Entbürokratisierung an die Ressorts zur Abstimmung
versendet. Die derzeitige Haushaltslage lässt eine weitere Verfolgung des
versendeten Entwurfes des Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)-
Neuregelungsgesetzes nicht zu.
Nach groben Schätzungen würde die Anhebung der Altersgrenze von der
Vollendung des 12. Lebensjahres auf die Vollendung des 14. Lebensjahres
Mehrausgaben für das UVG in Höhe von insgesamt 230 Mio. Euro für Bund und Länder
zusammen verursachen. Verlässliche Daten sind aufgrund der naturgemäß
fehlenden Erfassung der hinzukommenden anspruchsberechtigten Kinder nicht
vorhanden. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss werden zu einem Drittel
vom Bund, im Übrigen von den Ländern getragen (§ 8 Absatz 1 UVG).
25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um säumige
Unterhaltszahlungen im Sinne des Kindeswohls besser als bisher einzufordern?
Erhält das Kind keinen Unterhalt vom familienfernen Elternteil, kann es bei
Vorliegen der Voraussetzungen nach dem UVG einen Anspruch auf
Unterhaltsvorschuss haben. Ein Unterhaltsanspruch wird nicht vorausgesetzt. Hat das
Kind aber einen Unterhaltsanspruch, nimmt das Land Rückgriff beim
barunterhaltspflichtigen Elternteil. Der Rückgriff ist nicht nur im Hinblick auf die
angespannte Haushaltslage erforderlich, sondern dient auch der Unterstützung
der anspruchsberechtigten Kinder und ihrer alleinerziehenden Elternteile. Denn
Drucksache 17/4355 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedurch den Rückgriff werden Unterhaltsschuldner angehalten, auch nach
Ausschöpfung der UVG-Höchstleistungsdauer bzw. nach Überschreiten der
Altersgrenze ihren Unterhaltspflichten nachzukommen.
Zur Verbesserung des Rückgriffs werden gegenwärtig von der Bundesregierung
nach Einbeziehung der Länder Maßnahmen der Entbürokratisierung des
Rückgriffs geprüft.
26. Mit welchen Kosten würde schätzungsweise zu rechnen sein, wenn alle
Sorgerechtsfälle von nicht miteinander verheirateten Eltern als Einzelfall
familiengerichtlich entschieden werden müssten, und wäre eine solche
Regelung kindeswohldienlicher als eine allgemeine gesetzliche
Regelung?
Die Frage lässt sich nicht beantworten. Zum einen lässt sich nicht ermitteln,
wie hoch die Zahl „aller Sorgerechtsfälle von nicht miteinander verheirateten
Eltern“ wäre. Zwar ist die Zahl der nichtehelichen lebend geborenen Kinder
bekannt – im Jahr 2009 waren dies nach den bei DESTATIS verfügbaren
Angaben rund 218 000. Auch die Anzahl der abgegebenen Sorgeerklärungen wird
erfasst – im gleichen Zeitraum waren es knapp 118 000. Allerdings ist zu
beachten, dass Sorgeerklärungen sowohl schon vor der Geburt als auch f��r
ältere Kinder abgegeben werden können. Weiter ist zu berücksichtigen, dass in
etlichen Fällen, in denen keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde,
eine solche auch von beiden Elternteilen – aus welchen Gründen auch immer –
gar nicht gewünscht ist. Die fiktive Anzahl der Verfahren ist damit nicht
feststellbar.
Wie auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. Juli 2010
– 1 BvR 420/09 – betont hat, kommt der Wahrung des Kindeswohls
herausragende Bedeutung zu.
Über die Frage der Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge muss
dementsprechend nach Kindeswohlgesichtspunkten und nicht nach Maßgabe der zu
erwartenden Kosten entschieden werden. Angesichts der großen Bandbreite
rechtspolitischer Möglichkeiten und der kontroversen Debatte zu dem Thema
ist die Diskussion über die Frage, welches Modell zur Überzeugung aller für
die sehr heterogenen Lebenssituationen jeweils angemessene Lösungen bietet,
derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass zur Kindeswohldienlichkeit einer
gesetzlichen Regelung derzeit noch keine Aussage möglich ist.
27. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
Tagespflegepersonen entsprechend wissenschaftlicher Standards (beispielsweise
Deutsches Jugendinstitut) zu qualifizieren, und wie viele
Tagespflegepersonen wurden dadurch in welchem Umfang ausgebildet?
Die Bundesregierung unterstützt mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege
Länder und Kommunen beim Auf- und Ausbau von Infrastruktur für
Kindertagespflege vor Ort und bei der Gewinnung und Qualifizierung von
Tagespflegepersonen nach dem fachlich anerkannten Standard in Höhe von 160
Stunden entsprechend dem vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) entwickelten
Curriculum. Mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege schafft der Bund keine
Konkurrenz zu den länder- und kommuneneigenen Strukturen (insbesondere
bildet er nicht selbst Tagespflegepersonen aus), sondern setzt auf den in den
Ländern und Kommunen unterschiedlichen finanziellen, rechtlichen und
qualitativen Rahmenbedingungen auf. Durch flexible Förderbedingungen, die
Vernetzung der für die Qualifizierung von Tagespflegepersonen vor Ort relevanten
Stellen und das Gütesiegel für Bildungsträger schafft das Aktionsprogramm
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/4355Anreize für einheitliche und verlässliche Mindestrahmenbedingungen. Vor dem
Hintergrund dieser dynamischen, flexiblen Förderstruktur sind derzeit noch
keine Angaben zur Anzahl der im Rahmen des Aktionsprogramms
Kindertagespflege ausgebildeten Tagespflegepersonen möglich.
28. Teilt die Bundesregierung in Bezug auf Fachlichkeit, Qualität und
Rechtssicherheit des Handelns der Jugendämter die Auffassung, dass eine
gute personelle und finanzielle Ausstattung, fachliche Kompetenz und
sichere Verfahrenswege von zentralerer Bedeutung für die Arbeit sind als
eine bundeseinheitlich standardisierte Dokumentation der Arbeit?
Die beiden in der Frage genannten Möglichkeiten, auf der einen Seite die
Ausstattung und Kompetenz der Jugendämter und auf der anderen Seite die
bundeseinheitlich standardisierte Dokumentation der Arbeit, stehen nicht in einem
Konkurrenzverhältnis zueinander. Eine aussagefähige Dokumentation des
fachlichen Handelns gehört zu den Qualitätsstandards der Arbeit in den
Jugendämtern. Insbesondere zur weiteren Qualifizierung im Kinderschutz sind dazu in
den letzten Jahren auch fachliche Empfehlungen entwickelt worden.
Es ist im Übrigen in erster Linie Aufgabe der kommunalen
Gebietskörperschaften, im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit dafür Leitlinien
zu entwickeln und anzuwenden.
29. Durch welche konkreten Maßnahmen wird im Handeln der
Bundesregierung deutlich, dass Kinder eine qualitativ gute frühkindliche Bildung,
Betreuung und Erziehung erhalten sollen?
Die Frage schließt begrifflich an den in § 22 SGB VIII verankerten
Förderauftrag von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege an. Sämtliche
Maßnahmen der Bundesregierung, die im Rahmen der Zuständigkeit des Bundes
auf dem Feld der frühkindlichen Förderung initiiert und umgesetzt werden,
haben zum Ziel, die Wahrnehmung dieses Förderauftrags zu unterstützen: Dieser
ist auf der Ebene der Landesgesetzgebung und im kommunalen Handeln zu
konkretisieren und im Alltagshandeln der Einrichtungen und
Tagespflegepersonen zu verwirklichen.
Als konkrete Maßnahmen der Bundesregierung sind beispielhaft zu nennen
– die Unterstützung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung durch das
Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung und eine regelmäßige
quantitative und qualitative Evaluation des Ausbaus,
– die Bereitstellung von Betriebskostenmitteln für eine bessere Qualität der
Betreuungsangebote, die im Zuge des Ausbaus neu geschaffen werden,
– das Forum frühkindliche Bildung,
– die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte,
– das Aktionsprogramm Kindertagespflege,
– die Offensive Frühe Chancen zur Einrichtung von Schwerpunkt-Kitas
Sprache & Integration und
– die Förderung der Entwicklung eines Gesundheitscurriculums,
– die Förderung von weiteren einschlägigen Forschungsvorhaben.
Drucksache 17/4355 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
frühpädagogische Ausbildung mit dem Ziel zu reformieren, dass in
Kindertageseinrichtungen auch Personal zur Verfügung steht, das auf
Hochschulniveau ausgebildet ist?
Die Zuständigkeit für Ausbildungs- und Studienordnungen im Bereich der
Frühpädagogik liegt bei den Ländern. Ebenso liegen die Regelungen über die
Einstellungsvoraussetzungen in Kindertageseinrichtungen in deren
Zuständigkeit. Den Trägern der Kindertageseinrichtungen obliegt es schließlich, Personal
einzustellen, das auf Hochschulniveau ausgebildet worden ist.
Die Bundesregierung hat sich bereits in den Beratungen zur
Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ gegenüber den Ländern
dafür ausgesprochen, dass im Bereich frühkindlicher Bildung und Erziehung
das Studienplatzangebot ausgeweitet wird. Gemäß dem zweiten
Umsetzungsbericht zur Qualifizierungsinitiative haben die Länder einen quantitativen
Ausbau der Studiengänge in diesem Bereich vorgenommen, um die Zahl der
akademisch ausgebildeten Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder zu erhöhen.
31. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass bis 2012 eine bedarfsgerechte intensive Sprachförderung vor der
Schule implementiert ist?
Hinsichtlich der vorschulischen Sprachförderung haben sich die Länder im
Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland verpflichtet, bis 2012
eine bedarfsgerechte intensivierte Sprachförderung vor der Einschulung
sicherzustellen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeit auf dem Gebiet der Kinder- und
Jugendhilfe die Weiterentwicklung von Angeboten der Sprach- und
Integrationsförderung in der Kindertagesbetreuung, insbesondere durch die
Offensive „Frühe Chancen“. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
unterstützt die Länder im Rahmen der empirischen Bildungsforschung bei der
Entwicklung und Validierung von Sprachstandstests und
Sprachfördermaßnahmen.
32. Welche rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen müssen
geschaffen werden, um einen bedarfsgerechten Ausbau von
Ganztagskindergärten und Ganztagsschulen mit strukturiertem Tagesrhythmus zu
erreichen, und ist die Bundesregierung bereits in diese Richtung aktiv
geworden?
Zunächst ist davon auszugehen, dass jedem Angebot der frühkindlichen
Förderung und jedem schulischen oder ganztagsschulischen Angebot ein
strukturierter Tagesrhythmus zu Grunde liegt.
Die Verankerung eines Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ist aus Sicht der
Bundesregierung nicht erforderlich. Denn schon heute ist gesetzlich geregelt,
dass der Anspruch der Kinder darauf gerichtet ist, eine im Einzelfall
bedarfsgerechte Betreuung in einer Kita oder durch Kindertagespflege zu ermöglichen.
Diese Prüfung ist vor Ort in den Jugendämtern zu leisten. Sie geht weiter und
ist sachgerechter als jede schematische Lösung.
Zur Unterstützung der Entwicklung von Ganztagsschulen unterstützt das
Bundesministerium für Bildung und Forschung die Deutsche Kinder und
Jugendstiftung bei der Umsetzung des Programms „Ideen für mehr. Ganztägig
lernen.“ Hier standen mit den Jahresthemen 2005 „individuelle Förderung“,
2009 „Qualität“ sowie 2010 „Lernkultur“ die Fragen von ganztägig
organisiertem Schulalltag, innovativen Ansätzen für eine schülerorientierte und fördernde
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/4355Lernkultur sowie einer pädagogisch begründeten Zeitstruktur im Mittelpunkt.
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen liegen dem Grundgesetz
gemäß in der alleinigen Zuständigkeit der Länder.
33. Wie plant die Bundesregierung die außerschulischen Bildungsangebote
und die Schaffung lokaler Bildungsbündnisse zu unterstützen, um die
Kinder insbesondere im Grundschulalter in ihrer Entwicklung zu
fördern?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung plant die Unterstützung
von lokalen Bildungsbündnissen, die Strategien für mehr Bildungsgerechtigkeit
unter Kindern und Jugendlichen entwickeln. Derzeit befindet sich das
Programm in der Konzeptions- und Planungsphase. Aufbauend auf den Strukturen,
die im Rahmen des Programms des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung „Lernen vor Ort“ entstanden sind bzw. entstehen, sollen in den
Jahren 2011 und 2012 Modelle erarbeitet werden, um wirksame Strategien zur
Bekämpfung von Bildungsarmut vor Ort zu entwickeln.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit
dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) die Träger der
außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit. Im partnerschaftlichen Dialog
werden Strategien und Modelle entwickelt, um die Arbeit der Träger vor Ort
nachhaltig in Bildungslandschaften zu verankern und damit auch mehr Kinder
aus benachteiligten Sozialmilieus zu erreichen.
Mit gezielten Modellprogrammen unter dem Titel „Gemeinsam geht’s besser“
werden Gelingensbedingungen der Kooperation zwischen Trägern der
Jugendbildung und Schulen erprobt und evaluiert.
Weiterhin plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend die spezifische Stärkung der außerschulischen Jugendbildung und der
Jugendarbeit vor Ort. Derzeit werden die Möglichkeiten für ein entsprechendes
Programm geprüft. Dieses Programm soll so konzipiert werden, dass es sich
mit den entsprechenden Maßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung ergänzt.
34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch eine Vielzahl von
Förderprogrammen und unterschiedlichen Zuständigkeiten der
Leistungsträger bei der Unterstützung von benachteiligten Kindern bürokratische
Hürden entstanden sind, die eine wirksame Hilfe erschweren und es daher
zeitnah geboten ist, die Zuständigkeiten zu bündeln und betroffenen
Kindern einen verlässlichen Ansprechpartner zuzuweisen?
Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung
dieser Neustrukturierung?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. In der Umsetzung ihrer Politik für Kinder verfolgen die Bundesressorts
verschiedene Zielstellungen, die sich in passgenauen Maßnahmen und
Förderprogrammen für die jeweilige Zielgruppe widerspiegeln. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass der Bund bei seinen Fördermaßnahmen und -programmen unter
Wahrung der Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz agieren muss und
im Rahmen seiner Anregungsfunktion tätig wird.
Über die jeweilige Ressortzuständigkeit hinaus findet bei Thematiken, die
mehrere Ressorts betreffen, eine Verständigung zwischen den Ressorts statt, um die
Schaffung von Parallelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu
ermöglichen. Eine darüber hinaus gehende Notwendigkeit der Bündelung der
Maßnahmen wird nicht gesehen.
Drucksache 17/4355 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Plant die Bundesregierung ein Bundesprogramm zur aufsuchenden
Elternarbeit insbesondere für Kinder mit Zuwanderungsgeschichte?
Wenn ja, auf welchem Weg soll das entsprechende Personal rekrutiert
und ausgebildet werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
36. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, Jungen aus
bildungsfernen Familien und Familien mit Zuwanderungsgeschichte in
ihrer Bildungsbiographie und ihrem Rollen- und Geschlechterverständnis
zu unterstützen?
Inwiefern unterscheiden sich diese Maßnahmen von denen für Mädchen?
Das seit 2005 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend geförderte Projekt „Neue Wege für Jungs“ dient der Erweiterung des
Berufswahlspektrums von Jungen, der Eröffnung neuer Geschlechterrollen für
sie sowie der Erweiterung ihrer Sozialkompetenzen. Es wendet sich an Jungen
aller Bildungswege, erreicht aber schwerpunktmäßig und sehr erfolgreich vor
allem Jungen aus den Bereichen Haupt-, Real- und Gesamtschule.
Im Rahmen von „Neue Wege für Jungs“ wird ab 2011 auch ein bundesweiter
„Boys’ Day“ in Analogie zum „Girls’ Day – Mädchenzukunftstag“ eingeführt.
Da es hierbei nicht nur um eine Sensibilisierung für das Berufswahlverhalten
geht, ist das Gesamtprojekt im Vergleich zum „Girls’ Day –
Mädchenzukunftstag“, wesentlich breiter angelegt.
37. Prüft die Bundesregierung derzeit die finanziellen und
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer staatlichen Leistungserbringung
in Form von kombinierten Geld- und Sachleistungen mit dem Ziel,
Teilhabe für alle Kinder zu fördern und gleichzeitig Stigmatisierung zu
vermeiden?
Wenn ja, wann liegen dazu Ergebnisse vor?
Wenn nein, warum nicht?
Für hilfebedürftige Kinder wird die Bundesregierung dem Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts folgend mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen
und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die
rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Kinder und Jugendliche aus
einkommensschwachen Familien mit SGB-II- und SGB-XII-Bezug zielgerichteter
als bisher zu fördern und sicherzustellen, dass zusätzlich zu den Regelbedarfen
die Bildungs- und Teilhabeleistungen unmittelbar bei den hilfebedürftigen
Kindern ankommen. Dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat der
Bundesrat am 17. Dezember 2010 nicht zugestimmt; derzeit läuft das
Vermittlungsverfahren.
Für die Art der Leistungserbringung ist dem Gesetzgeber ein weiter
Gestaltungsraum eröffnet worden. Neben der Geldleistung sind auch Sach- und/oder
Dienstleistungen vom Bundesverfassungsgericht als ein probates Mittel für
eine punktgenaue Förderung von Kindern im Leistungsbezug benannt worden.
Als neue Leistungsform wird nunmehr auch die Gutscheingewährung
vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass die Leistung auch wirklich zum Kind
kommt.
Die Art der unbaren Leistungserbringung eröffnet über die Zweckbindung die
Möglichkeit, die Leistungen den hilfebedürftigen Kindern und Jugendlichen
unmittelbar zukommen zu lassen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/4355Neben der Abrechnung über Gutscheine soll zudem die Direktüberweisung als
gleichberechtigter Weg anerkannt werden.
Damit ist ein weiterer unkomplizierter und stigmatisierungsfreier Weg möglich,
über den die Sach- oder Dienstleistung zum Kind kommt. Das Ziel der
Bundesregierung ist es, das Erbringungskonzept sinnvoll mit bestehenden
kommunalen Angeboten zu verzahnen. Nicht beabsichtigt ist der Aufbau eigener
Strukturen. Für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche sollen die materiellen
Voraussetzungen geschaffen werden, damit sie vor Ort mitmachen können.
Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, auch jenen Kindern den Zugang
zu Teilhabe und Bildung zu erleichtern, die in Haushalten mit geringem
Einkommen, allerdings ohne staatliche Fürsorgeleistungen, aufwachsen. Vor
diesem Hintergrund hat die Bundesregierung die Bildungs- und
Teilhabeleistungen auch für die Kinder und Jugendlichen vorgesehen, für die der
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz gewährt wird.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung der Überzeugung, dass die
Bürgergesellschaft den Zugang zu Angeboten so organisieren muss, dass alle Kinder,
die Hilfe brauchen, auch Hilfe bekommen. Dementsprechend sieht der
Gesetzentwurf eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure vor.
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ISSN 0722-8333]