Sachstand für das Ausbauvorhaben der Schienenstrecke NL-Grenze–Emmerich–Oberhausen (Betuwe-Linie)
der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich mit der trilateralen Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) und der Deutschen Bahn AG (DB AG) vom 6. Juni 2002 dazu verpflichtet, die Kosten für das Ausbauvorhaben der Strecke NL-Grenze–Emmerich–Oberhausen (Betuwe-Linie) anteilig mitzutragen. Intention des Vertrages war es u. a., die Anwohnerinnen und Anwohner der Ausbaustrecke vor dem durch die Blockverdichtung entstehenden Lärm zu schützen und durch den zeitnahen Bau des dritten Gleises einen zukünftigen Kapazitätsausbau der Strecke angesichts der stetig anwachsenden Güterströme zu schaffen.
Zurzeit ist der Ausbau der Betuwe-Linie zwar im Bundesverkehrswegeplan als Projekt mit Vordringlichem Bedarf eingestuft, jedoch ist bis 2020 nur die Finanzierung der zweiten Ausbaustufe vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie plant die Bundesregierung, die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der DB AG, dem Bund und dem Land NRW vom 6. Juni 2002 hinsichtlich des Ausbaus der Betuwe-Linie vollständig umzusetzen, und zu welchem Zeitpunkt (bitte detailliert nach umgesetzten und projektierten Planungs- und Ausbauabschnitten und Datum der Fertigstellung aufschlüsseln)?
Wie sieht die Position der Bundesregierung zu den Plänen der DB AG aus, die dritte Projektstufe der Blockverdichtung vorzuziehen, ohne zuvor den nötigen Lärmschutz in verdichteten Siedlungsräumen zu realisieren?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, bei vorgezogener Umsetzung der Blockverdichtung, die dann vertraglich nicht mehr gesicherten Mittel des Landes NRW für den Lärmschutz auszugleichen?
Hat die Finanzierung der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm Auswirkungen auf die noch umzusetzenden Projektabschnitte der Betuwe-Linie?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, wieso nicht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Sicherung der direkten Anwohner, wenn laut Aussage der Betreiber des niederländischen Betuwe-Abschnittes in den Niederlanden alle Gefahrgüter gebündelt auf die gut gesicherte Betuwe-Strecke geleitet werden und der Schienenverkehr mit Gefahrgütern durch die Blockverdichtung auch in Deutschland generell stark zunehmen wird?
Sind die notwendigen transnationalen Finanzierungsvereinbarungen für die Betuwe-Linie abgeschlossen worden?
Wenn ja, wie sehen diese im Einzelnen aus?
Wenn nein, wann sollen diese abgeschlossen werden (bitte nach einzelnen Vereinbarungen bzw. Ausbauabschnitten aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzungen der EU-Kommission in ihrer Zwischenbewertung der TEN-V-Projekte vom Oktober 2010, der zufolge eine Realisierung der Betuwe-Linie innerhalb der Förderperiode bis 2013 bzw. bis 2015 als nicht mehr glaubwürdig bewertet wird?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine Verlängerung der Projektförderungen in die nächste Förderperiode zu erwirken, um so die Möglichkeit einer Förderung aufrechtzuerhalten?
Plant die Bundesregierung für den Fall, dass das Projekt Betuwe-Linie nicht innerhalb der Förderperiode des TEN-V-Programmes abgeschlossen werden sollte neue Förderanträge für die nächste Förderperiode?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen auf eine erneute Bewilligung einer Förderung im Rahmen des TEN-V-Programmes?
Wenn nein, warum nicht?