[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4361
17. Wahlperiode 04. 01. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4289 –
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Äthiopien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Äthiopien gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und ist einer der größten
Empfänger von Entwicklungsgeldern. In 2008 erhielt Äthiopien die
Gesamtsumme von 3,3 Mrd. US-Dollar. Deutschland gehört bi-und multilateral zu
den größten Gebern in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Etwa
fünf Millionen Menschen sind von Nahrungsmittelhilfe abhängig. Viele
weitere beanspruchen täglich entwicklungspolitische Hilfsprogramme, die von
verschiedenen regierungsgeführten und teilweise durch das Ausland
gestützten Programmen bereitgestellt werden.
Die politische Lage in Äthiopien hat sich in eine kritische Richtung
entwickelt. Die Menschenrechtssituation ist besorgniserregend. 2005 haben
Unruhen nach der Parlamentswahl zu unzähligen Toten und Gefangenen geführt.
Die internationale Gebergemeinschaft reagierte daraufhin mit der Aussetzung
einer vereinbarten Budgethilfe für Äthiopien. Auch die Weltbank definierte in
diesem Zusammenhang die Rahmenbedingungen ihrer Zusammenarbeit mit
Äthiopien neu. Aus den Kommunalwahlen in 2008 ging die Revolutionäre
Demokratische Front der Äthiopischen Völker (EPRDF) von Premierminister
Meles Zenawi mit 99,9 Prozent der Stimmen als Sieger hervor; bei der letzten
Parlamentswahl im März 2010 erhielt die EPRDF 99,6 Prozent der Stimmen.
Äthiopische Oppositionelle sowie verschiedene
Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben wiederholt darauf hingewiesen, dass es in Äthiopien zum
Missbrauch von Entwicklungsgeldern kommt. Beispielsweise wird der
Zugang zu landwirtschaftlicher Hilfe, Mikrokrediten, Saatgut und Dünger von
der Unterstützung der Regierungspartei abhängig gemacht, so die Vorwürfe.
Eine im Oktober 2010 veröffentlichte Studie von Human Rights Watch
„Development without freedom“ (2010) zeigt auf, wie die Verwendung von
Entwicklungsgeldern und politische Repression zusammenhängen. Auch die
internationale Gruppe bi- und multilateraler Geber, die Development Assistance
Group (DAG), verweist in ihrem Bericht „Aid Management and Utilisation“
(2010) auf unzureichende Schutzmaßnahmen vor politischem Missbrauch des
Weltbankprogramms „Protection of Basic Services“ (PBS), an dem auch
Deutschland beteiligt ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 29. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4361 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür die zukünftige Ausrichtung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
mit Äthiopien kommt der Einschätzung dieser Ergebnisse durch die
Bundesregierung eine zentrale Rolle zu. Dies gilt auch für das restriktive Gesetz zur
Arbeit von NRO, das die äthiopische Regierung 2009 in Kraft gesetzt hat.
1. Welche Schwerpunkte haben die Bundesregierung und Äthiopien in ihrer
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gesetzt, und in welchen
Bereichen plant die Bundesregierung gemeinsam mit der äthiopischen
Regierung die Zusammenarbeit auszubauen?
Deutschland unterstützt die Entwicklungsanstrengungen Äthiopiens in den
Schwerpunkten Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung/Engineering Capacity
Building Programme ecbp (Hochschul- und Berufsbildungsreform,
Qualitätsinfrastruktur, Privatsektorförderung), Nachhaltige Landbewirtschaftung sowie
Stadtentwicklung/Dezentralisierung. Zudem beteiligt sich Deutschland am
Programm Sicherung Sozialer Grunddienste. Die zukünftigen Schwerpunkte der
Zusammenarbeit werden bei den nächsten Regierungsverhandlungen im
Sommer 2011 vereinbart.
2. In welchem finanziellen Umfang werden die jeweiligen Schwerpunkte,
Projekte und Programme auf bi- und multilateraler Ebene mit deutschen
Mitteln gefördert (bitte nach Projekten, Programmen, Titeln, Jahr und
finanziellen Volumina auflisten)?
Bei den letzten Regierungsverhandlungen 2008 wurden insgesamt 96 Mio.
Euro neu zugesagt und noch ungenutzte Mittel in Höhe von 19, 68 Mio. Euro
reprogrammiert. Diese wurden wie folgt aufgeteilt:
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung/Engineering Capacity Building
Programme 39 Mio. Euro (25 Mio. Euro TZ, 14 Mio. Euro FZ)
– Nachhaltige Landbewirtschaftung 25,68 Mio. Euro (12,4 Mio. Euro TZ,
13,28 Mio. Euro FZ)
– Stadtentwicklung und Dezentralisierung 15 Mio. Euro (5 Mio. Euro TZ,
10 Mio. Euro FZ)
– Programm Sicherung Sozialer Grunddienste 35 Mio. Euro (FZ)
– Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung 1 Mio. Euro (TZ)
Aufgrund der Nahrungsmittelkrise und zur Stärkung der Ernährungssicherheit
wurden zusätzlich Mittel zugesagt:
– Nachhaltige Landbewirtschaftung, TZ: 1 Mio. Euro in 2008 und 2,5 Mio.
Euro in 2010
– Maßnahmen der kurzfristigen Ernährungssicherung über das
Welternährungsprogramm, FZ: 7 Mio. Euro in 2008 und 8 Mio. Euro in 2009
Zusätzlich unterstützt das BMZ auch verschiedene Vorhaben der politischen
Stiftungen, der Kirchen, privater Träger sowie PPP-Maßnahmen. Sowohl der
Zivile Friedensdienst als auch das „weltwärts“-Programm werden in Äthiopien
durchgeführt, ebenso wie eine Teilmaßnahme des niederländisch-deutschen
Energiepartnerschaftsprogramms.
Darüber hinaus führen auch das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Bundesministerium der
Verteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Maßnahmen in Äthiopien durch.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/43613. Wer sind die Zielgruppen und Partner der Projekte und Programme im
Bereich Ländliche Entwicklung, und wie wurden die Projekte und
Programme in diesem Bereich seit Ausbruch der Nahrungsmittelkrise in 2008
finanziell, personell und thematisch erweitert bzw. neu ausgerichtet?
Bei den Regierungsverhandlungen in Äthiopien im Juni 2008 wurde der
Schwerpunkt „Nachhaltige Landbewirtschaftung“ auch in Reaktion auf die
Nahrungsmittelkrise stark ausgeweitet. Das Programm hat zum Ziel, die
Ernährungssicherheit im Land zu verbessern, den Schwund natürlicher Ressourcen in
den ländlichen Hochlandregionen von Tigray, Amhara und Oromia aufzuhalten
und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung von Bauern und
Bäuerinnen zu leisten. Zu Zusagehöhe bei den Regierungsverhandlungen und
zusätzlichen Zusagen siehe Antwort zu Frage 2.
Zusätzlich wurde 2008 entwicklungsorientierte Not- und Übergangshilfe in
Höhe von 5 Mio. Euro und 2009 in Höhe von 1 Mio. Euro für Maßnahmen des
Welternährungsprogramms zugesagt. Die Welthungerhilfe wurde zudem mit
Mitteln in Höhe von 500 000 Euro unterstützt.
Die Zielgruppen des Programms nachhaltige Landbewirtschaftung sind
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Im Rahmen der entwicklungsorientierten Not-
und Übergangshilfe zählen zudem insbesondere Frauen und Kinder zu den
Zielgruppen, in einem Projekt wurden Flüchtlinge aus Somalia, Sudan und
Eritrea unterstützt. Partner sind das äthiopische Landwirtschaftsministerium,
regionale und lokale Institutionen, zivilgesellschaftliche Gruppen und
Nutzergruppen, das Welternährungsprogramm und Nichtregierungsorganisationen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kooperation mit anderen Gebern
hinsichtlich ihrer Zusammenarbeit mit Äthiopien, und wie beurteilt sie die
Zusammenarbeit mit der DAG?
Die Zusammenarbeit mit anderen Gebern ist gut. Die klare Positionierung der
äthiopischen Regierung (hohe „ownership“) hinsichtlich der Entwicklung des
eigenen Landes befördert eine thematisch ausdifferenzierte Zusammenarbeit
der Geber in der Development Assistance Group (DAG). Die DAG erarbeitet
zu wichtigen übergreifenden entwicklungspolitischen Fragen gemeinsame
Stellungnahmen.
5. Mit welchen Gebern und in welchen Bereichen ist die Zusammenarbeit der
Bundesregierung in Äthiopien erfolgreich, mit welchen Gebern und in
welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Probleme und
Handlungsbedarf?
Die Bundesregierung arbeitet im Programm Sicherung Sozialer Grunddienste
erfolgreich mit der Weltbank (Federführung), der Afrikanischen
Entwicklungsbank, der EU-Kommission, Großbritannien, Kanada, Schweden, Spanien,
Irland, Österreich, Niederlande und Italien zusammen.
Zudem gibt es in Äthiopien eine erfolgreiche Zusammenarbeit in folgenden
Bereichen mit folgenden Gebern:
– Programm Stadtentwicklung/Dezentralisierung mit der Weltbank
– Programm Nachhaltige Landbewirtschaftung mit der Weltbank, Israel und
der Europäischen Union
– Programm Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung/Engineering Capacity
Building Programme mit der Europäischen Union
Drucksache 17/4361 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie geht die Bundesregierung in ihrer gegenwärtigen und künftigen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit dem De-facto-
Einparteiensystem in Äthiopien um?
In allen entwicklungspolitischen Gesprächen mit der äthiopischen Regierung
setzt sich die Bundesregierung aktiv für die Fortführung von
Demokratisierungs- und Dezentralisierungsprozessen sowie die Stärkung von
Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft ein. Darüber hinaus wird regelmäßig auch der
Dialog mit verschiedenen Vertretern der Opposition geführt.
7. Welche entwicklungspolitischen Programme und Projekte hat die
Bundesregierung in der Vergangenheit, und welche Programme und Projekte plant
die Bundesregierung zukünftig im Rahmen des Konzepts der vernetzten
Sicherheit zu unterstützen?
Keine.
8. Welche Rolle spielt die entwicklungspolitische Zusammenarbeit in
Äthiopien bei der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung?
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Äthiopien ist ein
eigenständiges Politikfeld. Sie hat das Ziel in einem der bevölkerungsreichsten Länder
Afrikas zu einer eigenständigen, breitenwirksamen und nachhaltigen
Entwicklung beizutragen. Darüber hinaus trägt sie auch dazu bei, mit einem wichtigen
afrikanischen Partner einen dauerhaft tragfähigen und ergebnisorientierten
Dialog zu etablieren. Erfolgreiche entwicklungspolitische Zusammenarbeit fördert
zudem die Stabilität des Partnerlandes und dient damit auch dem sicherheits-
und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland am politisch
unruhigen Horn von Afrika.
Vergleiche zudem Antwort zu Frage 9.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die regionalpolitische Bedeutung
Äthiopiens als Gastgeber der Afrikanischen Union und im Hinblick auf die
Krisen in Somalia und Sudan, und inwieweit ist diese Bedeutung relevant für
die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Äthiopien generell?
Äthiopien spielt eine große regionalpolitische Rolle, in einzelnen
Themenbereichen (z. B. Klimaschutz) hat Äthiopien sogar eine gesamtafrikanische
Führungsrolle. Äthiopien ist ein engagiertes, aktiv gestaltendes Mitglied in der
Afrikanischen Union und der Regionalorganisation IGAD. Auf die Lage im
Sudan wie in Somalia versucht Äthiopien, das mit beiden Staaten lange
Landgrenzen hat, konstruktiv und stabilisierend einzuwirken.
Die regional- und afrikapolitische Rolle Äthiopiens fließt – neben vielen
anderen Aspekten – in die Gesamtbewertung der Regierungsführung und der
entwicklungspolitischen Rahmenbedingungen ein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/436110. Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage (insbesondere
die Lage von religiösen Minderheiten, Frauen, Lesben, Schwulen und
Oppositionellen) in Äthiopien, und welche Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus ihrer Beurteilung für ihre gegenwärtige und
zukünftige entwicklungspolitische Zusammenarbeit?
Die Menschenrechtslage in Äthiopien wird von der Bundesregierung wie von
der Europäischen Union kontinuierlich beobachtet. Sie stellt sich uneinheitlich
dar und ergibt ein differenziertes Bild, wenn sowohl politische und bürgerliche
als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte betrachtet
werden.
Es liegen keine Anzeichen für eine menschenrechtlich bedenkliche Lage
religiöser Minderheiten vor. Auch Frauen sind – zumindest nach der äthiopischen
Rechtslage – gleichberechtigt. Allerdings gibt es – regional unterschiedlich –
immer wieder Diskriminierungen und Benachteiligungen infolge
fortbestehender, gesellschaftlich z. T. akzeptierter Praktiken und Traditionen. So kommen
Zwangsverheiratungen Minderjähriger und weibliche Genitalverstümmelung in
Äthiopien vor, was in der Öffentlichkeit durchaus thematisiert wird. Auch ist
der Frauenanteil an Führungspositionen in Wirtschaft und Politik gering.
Homosexualität kann aufgrund weitgehender sozialer Ächtung in Äthiopien
nicht offen gelebt werden und fällt unter das Strafrecht.
Besonders kritisch ist die Lage der politischen Opposition in Äthiopien. Ihre
Betätigungsmöglichkeiten sind eingeschränkt und waren dies auch im Vorfeld
der Parlamentswahlen im Frühjahr 2010. Letztere entsprachen nach
Einschätzung der EU-Wahlbeobachtermission nicht internationalen Standards, auch
wenn sie die hohe Wahlbeteiligung und den friedlichen, gut organisierten
Verlauf des Wahltages selbst lobte. Der Bewegungsspielraum für unabhängige
zivilgesellschaftliche Aktivitäten ist enger geworden infolge des 2009
verabschiedeten NRO-Gesetzes. Journalisten betreiben eine gewisse Selbstzensur,
kritische Medienberichterstattung wird seitens der Regierung behindert.
Für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit ergeben sich daraus als
Konsequenzen: langfristig angelegtes Engagement, das die Lebensbedingungen der
Menschen unmittelbar verbessert und strukturelle Voraussetzung für
Ernährungssicherheit, soziale und wirtschaftliche Entwicklung auch und gerade in
den Regionen schafft; kontinuierlicher Dialog mit Regierung, Opposition und
Zivilgesellschaft über die menschenrechtliche Situation und Möglichkeiten der
Verbesserung; vergleichsweise niedrige Zusagen im Rahmen der bilateralen
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit; die pro-Kopf Zusagen pro Jahr
liegen weit unter dem Durchschnitt in Afrika. Außerdem wurde 2005 die
allgemeine Budgethilfe gestoppt und nicht wieder aufgenommen.
11. Inwiefern besteht ein Dialog mit der äthiopischen Regierung über
Menschenrechtsfragen, in welchen Abständen wird dieser Dialog gepflegt,
und welche Themen standen seit 2008 auf der Agenda dieses Dialogs?
Menschenrechtsfragen werden bei allen entwicklungspolitischen Gesprächen,
Konsultationen und Verhandlungen angesprochen. Darüber hinaus werden
menschenrechtliche Fragen, wie auch solche zu Rechtsstaatlichkeit und
demokratischen Verhältnissen, von der Bundesregierung und der Europäischen
Union Äthiopien gegenüber regelmäßig angesprochen, auf hoher Ebene z. B.
beim Besuch des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung in
Äthiopien 2009 und beim Besuch des äthiopischen Außenministers in Deutschland
im Juni 2009; EU-seitig im Rahmen des „Artikel 8-Dialogs“ mit Äthiopien
sowie vor und nach den Wahlen im Frühjahr 2010. Dabei werden auch konkrete
Drucksache 17/4361 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEinzelfälle angesprochen (z. B. der Fall der inhaftierten und mittlerweile
freigelassenen Oppositionspolitikerin Birtukan).
Was die Wahlen im Mai dieses Jahres anbetrifft, so hat die EU ihre Bewertung
gegenüber der äthiopischen Regierung sehr deutlich gemacht, u. a. durch eine
Erklärung der Hohen Repräsentantin der Europäischen Union, Baroness
Ashton.
12. Inwiefern wird die Umsetzung von Menschenrechten in Äthiopien durch
die Entwicklungspolitik der Bundesregierung gefördert?
Die Bundesregierung fördert mit Ihrer Entwicklungspolitik aktiv vor allem die
Umsetzung wirtschaftlicher und sozialer Menschenrechte, wie z. B. das Recht
auf Nahrung. Gleichzeitig werden alle Maßnahmen so gestaltet, dass
menschenrechtliche Prinzipien, wie z. B. Nichtdiskriminierung und Partizipation,
Transparenz und Rechenschaftspflicht, eingehalten und gefördert werden. Dies
ist auch Gegenstand eines permanenten Dialogs.
13. Inwieweit ist Demokratieförderung Teil der deutschen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Äthiopien?
a) In welcher Form und in welchem Umfang wird diese Förderung
umgesetzt?
Vergleiche auch Antwort zu den Fragen 6, 11 und 12.
Zusätzlich wird der Sprecher des House of Federation (äthiopischer Bundesrat)
durch eine integrierte Fachkraft beraten mit dem Ziel, das föderale System zu
stärken. Darüber hinaus wird die Arbeit von politischen Stiftungen unterstützt.
b) Inwieweit wird diese Arbeit von dem Anti-Terror-Gesetz, „Anti-
Terrorism Proclamation No. 652/2009“, beeinflusst?
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit wurde bisher nicht vom Anti-
Terror-Gesetz beeinflusst.
14. Welche Themen werden bei den anstehenden Regierungsverhandlungen
mit Äthiopien auf der Tagesordnung stehen?
Bei den Regierungsverhandlungen wird ein breites Spektrum politischer,
wirtschaftlicher und sozialer Themen angesprochen. Vergleiche auch Antwort zu
den Fragen 11 und 12.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die Anwendbarkeit des
entwicklungspolitischen Instruments der allgemeinen und sektoralen
Budgethilfe in Äthiopien, und wird Budgethilfe Thema in den kommenden
Regierungsverhandlungen mit Äthiopien sein?
Äthiopien qualifiziert sich derzeit nicht für allgemeine Budgethilfe.
Sektorbudgethilfe müsste, falls beantragt, fallweise geprüft werden.
b) Wird das Thema Umsetzung des Menschenrechts auf Nahrung sowie
das aktuelle Problem des „land grabbings“ auf der Tagesordnung
stehen?
Ja.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/436115. In welchen Bereichen fördert die Bundesregierung Public Private
Partnerships mit Äthiopien (Anzahl, Volumen, Art der Vorhaben)?
Aktuell werden insgesamt elf Public Private Partnerships in Äthiopien
durchgeführt. Die GTZ führt im Rahmen des develoPPP.de-Programms drei und im
Rahmen der Afrika-Fazilität sechs Partnerschaften durch. Jeweils eine
Maßnahme wird im DEG Kerngeschäfts sowie im Rahmen der Kammer- und
Verbandspartnerschaften der sequa umgesetzt. Das Gesamtvolumen dieser
Projekte beläuft sich auf rund 13 Mio. Euro, davon werden 2,75 Mio. Euro von
öffentlicher Seite und rund 10 Mio. Euro von privaten Partnern beigesteuert
sowie etwa 250 000 Euro von Seiten Dritter geleistet. Der thematische
Schwerpunkt der Projekte in Äthiopien liegt im Bereich der nachhaltigen
Wirtschaftsentwicklung und dabei besonders im Aufbau von nachhaltigen und
wettbewerbsfähigen Wertschöpfungsketten sowie der Förderung von KMU.
16. In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung in ihrer
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Äthiopien an dem Programm
„Public Sector Capacity Building Program“ (PSCAP)?
a) Welche Rolle spielte die Bundesregierung bei der Implementierung
und Beratung des PSCAP?
b) Welche Rolle spielten deutsche Durchführungsorganisationen bei der
Implementierung und Beratung des PSCAP?
Keine.
17. In welcher Form beteiligt sich die Bundesregierung in ihrer
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Äthiopien an dem Programm
„PBS“?
a) Welche Rolle spielte die Bundesregierung bei der Implementierung
und Beratung des PBS?
Die Bundesregierung unterstützt das Programm zur Sicherung Sozialer
Grunddienste (Finanzierung von Basisdienstleistungen in den Bereichen Gesundheit,
Landwirtschaft, Bildung, Wasserversorgung und lokale Straßen) mit einem
Beitrag von 35 Mio. Euro (für drei Jahre). In Abstimmung mit der Weltbank,
den anderen am Programm beteiligten Gebern und der äthiopischen Regierung
setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Komponente zu sozialer
Rechenschaftspflicht zu stärken, Transparenz über die Mittelverwendung zu erhöhen
und die Kontrollmechanismen noch weiter zu verbessern.
b) Welche Rolle spielten deutsche Durchführungsorganisationen bei der
Implementierung und Beratung des PBS?
Die KfW Bankengruppe implementiert den deutschen Beitrag im Auftrag der
Bundesregierung. Sie nimmt an den halbjährlich stattfindenden
Projektfortschrittskontrollen teil und vertritt die Bundesregierung in Geber-
Arbeitsgruppen.
c) Welche genauen Aufgaben hat die GTZ International Services
übernommen bei der Implementierung der Komponente „soziale
Verantwortung“ des PBS-Programms?
Das Management für die Pilotphase der Komponente zur sozialen
Rechenschaftspflicht des Programms Sicherung Sozialer Grunddienste wurde von der
Weltbank international ausgeschrieben. GTZ IS hat den Auftrag erhalten und
Drucksache 17/4361 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeals unabhängiger „Management Agent“ die Pilotphase implementiert. Die
Aufgabe von GTZ IS bestand darin, über eine Ausschreibung Zuwendungen für die
Durchführung von Pilotprojekten zur Erhöhung von Transparenz und
Rechenschaftspflicht an zivilgesellschaftliche Organisationen zu vergeben. Außerdem
hat GTZ IS Maßnahmen zum Aufbau von Know-how bei Bürgerinnen und
Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft zur Verbesserung der
Mitsprache und Einflussnahme im Zusammenhang mit der Bereitstellung
öffentlicher Leistungen durchgeführt.
18. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von den erhobenen
Vorwürfen verschiedener NRO (wie beispielsweise Human Rights Watch,
vgl. „Development without Freedom – How Aid Underwrites Repression
in Ethiopia“, 2010), insbesondere in Bezug auf den Missbrauch und die
Instrumentalisierung von Entwicklungsgeldern?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Vorwürfe, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus dieser
Beurteilung?
Die Bundesregierung hat Kenntnisse von den Vorwürfen von Human Rights
Watch. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist vor Ort aktiv in eine
Überprüfung der Implementierungsmechanismen der großen
Multigeberprogramme eingebunden. Die Überprüfung hat ergeben, dass die
Sicherungsmaßnahmen gegen Missbrauch und Instrumentalisierung der Mittel insgesamt
ausreichend sind. Es gibt keine Hinweise auf systematischen politisch
motivierten Missbrauch von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit. Einzelfälle
können aber nicht ausgeschlossen werden.
Bei Gesprächen mit der äthiopischen Regierung, zuletzt bei den
Regierungskonsultationen im November 2010, hat die Bundesregierung deutlich gemacht,
dass ein diskriminierungsfreier Zugang zu Dienstleistungen, unabhängig von
Weltanschauung oder politischer Zugehörigkeit, Voraussetzung für nachhaltige
Entwicklung und Fortführung der Zusammenarbeit ist. Darüber hinaus setzt
sich die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Gebern dafür ein,
Monitoring- und Kontrollmechanismen noch weiter zu verbessern. Dafür wurden
Empfehlungen erarbeitet, an deren Umsetzung derzeit gearbeitet wird.
19. Wie beschreibt und beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit
deutscher Durchführungsorganisationen in der
Entwicklungszusammenarbeit mit den äthiopischen Behörden auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene?
In welcher Form findet die Zusammenarbeit auf den einzelnen Ebenen
statt (bitte einzeln aufführen)?
Im Rahmen des bei Vorhaben der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit üblichen Mehr-Ebenen-Ansatz arbeitet die Bundesregierung mit
äthiopischen Behörden auf allen Ebenen (national, regional, lokal) zusammen.
Die Zusammenarbeit ist sehr vielfältig und ergebnisorientiert. Sie erfolgt u. a.
im Rahmen des Sektordialogs, von Arbeitstreffen, Beratung und Maßnahmen
zum Kapazitätsaufbau.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/436120. Welche Mechanismen und Kontrollfunktionen hat die Bundesregierung,
um den Missbrauch vergebener Mittel der technischen und finanziellen
Zusammenarbeit zu verhindern, und mit welchen Kontrollmechanismen
arbeitet die Bundesregierung auf den einzelnen Ebenen (national,
regional, lokal)?
In Äthiopien werden die üblichen Verfahren für internes und externes
Monitoring und Evaluierung der technischen und der finanziellen Zusammenarbeit
angewendet. Dazu gehören beispielsweise die in der TZ üblichen
Projektfortschrittskontrollen oder die bei der FZ üblichen Risikoanalysen,
Wirtschaftsprüfungen und Ex-post-Evaluierungen.
Die Mittelverwendung im Programm Sicherung Sozialer Grunddienste wird
besonders eng kontrolliert. In halbjährlichen Prüfungen wird die Einhaltung der
mit der äthiopischen Regierung vereinbarten Prinzipien überprüft: Nachhaltige
Bereitstellung eigener Mittel, Stärkung von lokaler Rechenschaftspflicht,
Einhaltung treuhänderischer Standards und effektive Mittelverwendung.
21. In welcher Form und mit welchem Ergebnis evaluiert die
Bundesregierung die Verwendung von Entwicklungsgeldern in Äthiopien?
Siehe auch Antwort zu Frage 20.
Länderevaluierungen finden in unregelmäßigen Abständen statt; in Äthiopien
zuletzt 2007.
22. Auf welche Weise wird gewährleistet, dass deutsche Entwicklungsgelder
in Äthiopien nicht für parteipolitische Zwecke der regierenden EPRDF
missbraucht werden
a) auf der nationalen Ebene,
b) auf der Verwaltungsbezirksebene (Woreda),
c) auf der Dorf- und Siedlungseinheitsebene (Kebelle),
d) auf anderen Ebenen?
Siehe Antwort zu den Fragen 18 und 20.
23. In welcher Form erfolgt die entwicklungspolitische Zusammenarbeit der
Bundesregierung in Äthiopien
a) auf der nationalen Ebene,
b) auf der Verwaltungsbezirksebene (Woreda),
c) auf der Dorf- und Siedlungseinheitsebene (Kebelle),
d) auf anderen Ebenen?
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 19.
Drucksache 17/4361 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des 2009
verabschiedeten Gesetzes Charities and Societies Proclamation (CSP) für die
deutschen Organisationen vor Ort?
a) Inwieweit hat sich dadurch die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Äthiopien geändert?
Die Implementierung der bei den Regierungsverhandlungen 2008 vereinbarten
Programme durch deutsche staatliche Durchführungsorganisationen ist vom
äthiopischen NRO-Gesetz nicht betroffen. Auch die überwiegende Zahl der in
Äthiopien tätigen deutschen Nichtregierungsorganisationen können ihre
Tätigkeiten unverändert fortführen, da sie in karitativen, humanitären und
kulturellen Arbeitsfeldern tätig sind oder sich auf sozio-ökonomische
Entwicklungsmaßnahmen beschränken. In Einzelfällen ist es zu Schwierigkeiten gekommen.
Die Heinrich-Böll-Stiftung hat sich als internationale
Nichtregierungsorganisation registriert und ihre Aktivitäten in den Bereichen Menschenrechte,
Demokratie und Gender vorübergehend eingestellt. Beim Zivilen Friedensdienst gibt
es Unklarheiten bezogen auf die Zusammenarbeit mit einzelnen
Partnerorganisationen. Die bei den Regierungsverhandlungen 2008 für
Nichtregierungsorganisationen zugesagten Mittel für ein Vorhaben zur Überwindung von weiblicher
Genitalverstümmelung (1 Mio. Euro TZ) konnten noch nicht umgesetzt
werden. Die deutsche Botschaft ist mit verschiedenen äthiopischen Ministerien im
Gespräch und bemüht sich darum, Lösungen herbeizuführen.
b) Inwieweit arbeitet die Bundesregierung in ihrer
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in Äthiopien mit NRO zusammen?
Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang geschieht diese
Zusammenarbeit?
Vergleiche Antwort zu den Fragen 3 und 24a.
Seit den 70er-Jahren bis heute wurden für Vorhaben privater Träger in
Äthiopien insgesamt rund 12,3 Mio. Euro bewilligt. Seit 2007 werden im Rahmen
des Zivilen Friedensdienstes zwei Vorhaben des Weltfriedensdienstes
unterstützt. Der Umfang der bisherigen Zuwendungen aus Bundesmitteln beläuft
sich auf insgesamt rund 800 000 Euro für den Zeitraum 2007 bis 2012.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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