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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rüstungsexportbericht 2009

Genehmigung deutscher Waffenlieferungen in den Nahen und Mittleren Osten sowie nach Mexiko, mutmaßlich illegale Kleinwaffenexporte, regionale Beschränkungen in Endverbleibserklärungen, Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen, &bdquo;Neu-für-Alt&ldquo;-Regelung im Kleinwaffenbereich, Angaben zur Exportförderung von Waffengeschäften und zur Vergabe von Lizenzen im Rüstungsexportbericht, Genehmigungsverfahren gemäß Kriegswaffenkontrollgesetz sowie Außenwirtschaftsgesetz, einzelne Rüstungsausfuhren nach Chile, Indien, Südkorea und Libyen<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

07.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/431920. 12. 2010

Rüstungsexportbericht 2009

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Thomas Nord, Harald Koch, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland ist der drittgrößte Exporteur von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern weltweit.

Der nun vorliegende Bericht belegt erneut, dass die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung maßgeblich durch außenwirtschaftliche und nationale industriepolitische Interessen geleitet wird und globale friedens- und entwicklungspolitische Notwendigkeiten dabei in den Hintergrund treten. So wurden beispielsweise Waffen und Rüstungsgüter im Wert von knapp 1 Mrd. Euro allein 2009 an nahezu alle Länder des Nahen und Mittleren Ostens genehmigt, eine der politisch instabilsten und hoch gerüstetsten Regionen der Welt. In die Entwicklungsländer und die ärmsten Entwicklungsländer wurden von 2001 bis 2009 Ausfuhren von insgesamt gut 4,5 Mrd. Euro genehmigt, in 2009 waren es allein 0,5 Mrd. Euro.

Der Deutsche Bundestag wird jedoch über Rüstungsexportgenehmigungen erst nachträglich und nur sehr eingeschränkt informiert. Der Rüstungsexportbericht der Bundesregierung für 2009 wurde erst Ende 2010 veröffentlicht, obwohl eine zeitnahe Berichterstattung an den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit bis spätestens Juni des Folgejahres erfolgen soll. Und auch der vorliegende Rüstungsexportbericht enthält nicht alle im Zusammenhang mit Rüstungsexporten verfügbaren Informationen und lässt viele Fragen offen, wie z. B. die Vereinbarkeit von Waffenexporten in bestimmte Länder mit den deutschen Exportbestimmungen, die Ausgestaltung von Endverbleibserklärungen und wichtige Informationen zu Kleinwaffen und zu Lizenzproduktionen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie begründet die Bundesregierung ihre Ausfuhrgenehmigungen in nahezu alle Staaten des Nahen und Mittleren Ostens, vor dem Hintergrund der Politischen Grundsätze der Bundesregierung, in der sie festgelegt hat, dass Waffenlieferungen in Länder, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden, nicht genehmigt werden?

2

Wie begründet die Bundesregierung die Genehmigung von Waffenlieferungen nach Mexiko, vor dem Hintergrund des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008, in dem sich die Mitgliedstaaten der EU dazu bekennen, mit Entschlossenheit zu verhindern, dass Militärtechnologie und Militärgüter ausgeführt werden, die zu interner Repression eingesetzt werden können, angesichts der prekären Menschenrechtssituation in Mexiko, auf die Menschenrechtsorganisationen, wie Amnesty International, regelmäßig hinweisen?

3

Welche Schritte hat die Bundesregierung seit den ersten Meldungen zu den mutmaßlich illegalen G36-Exporten nach Mexiko durch Heckler & Koch GmbH vom 16. August 2010 (DER SPIEGEL) unternommen, um den mutmaßlichen Verstoß gegen die nach eigenen Angaben der Bundesregierung regional eingeschränkten Endverbleibserklärungen für Mexiko aufzuklären?

4

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den von „Report Mainz“ am 13. Dezember 2010 präsentierten Fakten, die zeigen, dass Gewehre aus deutschen Lieferungen in Mexiko auch in Unruheprovinzen eingesetzt werden, für die es nach Angaben der Bundesregierung keine Genehmigung gab, und die belegen, dass Mexiko unzuverlässig im Hinblick auf die Einhaltung ihrer Endverbleibserklärungen ist?

a) Hat die Bundesregierung alle Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Mexiko ausgesetzt, bis der Vorfall endgültig aufgeklärt ist?

Wenn nicht, warum nicht?

b) Trifft es zu, dass die Bundesregierung die Position vertritt, dass Genehmigungen für Exporte ausgesetzt werden, wenn das Land bzw. die Lieferfirma Anlass zum Misstrauen gegeben hat und die Einhaltung der Endverbleibserklärungen nicht mehr überzeugend gewährleistet wird?

5

Wurden angesichts des Mexiko-Falles auch alle Genehmigungen für die Firma Heckler & Koch GmbH ausgesetzt, bis der Vorfall geklärt ist?

Wenn nicht, warum nicht?

6

Warum wurde im Fall Mexiko eine regionale Beschränkung in die Endverbleibserklärungen aufgenommen?

7

Wird die Bundesregierung auch in Zukunft Endverbleibserklärungen mit einer regionalen Einschränkung versehen, und wenn ja, was ist der Nutzen dieser Einschränkung?

8

Bei wie vielen Empfängerländern und bei welchen werden Endverbleibserklärungen mit einer Einschränkung hinsichtlich der lokalen Verwendung der Exportgüter versehen?

9

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Endverbleibserklärungen regional eingeschränkt, und welche Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen stehen der Bundesregierung bei Verstoß gegen diese Einschränkung zur Verfügung?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des aktuellen Falls in Mexiko die Wirksamkeit von Endverbleibserklärungen, die die Verwendung von Waffen im Empfängerland regional einschränken?

11

Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, im Rüstungsexportbericht Angaben zu Maßnahmen der Exportförderung von Waffengeschäften zu machen, wie z. B. zu Hermes-Kreditbürgschaften, zur Mitnahme von Vorstandsmitgliedern von Rüstungskonzernen auf Reisen von Mitgliedern des Kabinetts oder der Bereitstellung von Kampfflugzeugen der Bundeswehr zu Demonstrationszwecken in Indien?

12

Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, im Rüstungsexportbericht Angaben zu der Vergabe von Lizenzproduktionen zu machen?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Lizenz von Heckler & Koch GmbH für die Produktion von Sturmgewehren und/oder Maschinenpistolen in Saudi Arabien, und wurde diese genehmigt?

14

Wie lange dauerten durchschnittlich einzelne Genehmigungsverfahren nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen vom Zeitpunkt ihrer Antragstellung bis zum endgültigen Bescheid

a) im Jahr 2009,

b) im Jahr 1999?

c) Im Falle von Verfahrensverlängerungen zwischen 1999 und 2009: Worauf lassen sie sich zurückführen?

15

Wie lange dauerten durchschnittlich einzelne Genehmigungsverfahren nach dem Außenwirtschaftsgesetz vom Zeitpunkt ihrer Antragstellung bis zum endgültigen Bescheid

a) im Jahr 2009,

b) im Jahr 1999?

c) Im Falle von Verfahrensverlängerungen zwischen 1999 und 2009: Worauf lassen sie sich zurückführen?

16

Trifft es zu, dass im Einzelfall Genehmigungsverfahren auch sechs Monate oder länger dauern können?

17

Wie viele Kleinwaffen wurden bislang aufgrund der „Neu-für-Alt“-Regelung aus dem Verkehr gezogen?

18

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die „Neu-für-Alt“-Regelung ein wichtiger Beitrag zur Kontrolle von Kleinwaffen ist, und bei wie vielen Rüstungsexportgeschäften für Kleinwaffen konnte die „Neu-für-Alt“-Regelung im Jahr 2009 angewendet werden?

19

Wenn bis heute keine statistische Erfassung über die Anwendung der Regelung eingeführt wurde (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/5716), wie begründet die Bundesregierung diese Entscheidung, und auf welche Weise kommt die Bundesregierung zu ihrem Urteil hinsichtlich Erfolg und Relevanz dieser Regelung?

20

Wie, wann und wo wurden wie viele dieser alten, nach Deutschland zurück verbrachten Kleinwaffen vernichtet?

21

Ist ein Exportvorhaben für Kleinwaffen im Jahr 2009 daran gescheitert, weil die Bundesregierung den Grundsatz „neu für alt“ zur Bedingung für den Export gemacht hat?

Wenn ja, welche?

22

Warum werden im Rüstungsexportbericht keine detaillierteren Angaben zur Anwendung des Prinzips „neu für alt“ gemacht, und was spricht gegen eine statistische Erfassung zu diesem Zweck?

23

Welchen Stückpreis hatten die im Jahr 2009 an Chile gelieferten 60 Leopard-2-Panzer, welchen die 146 Schützenpanzer Marder (bitte sowohl den Stückpreis bei Aussonderung aus Bundeswehrbeständen als auch den nach der Umrüstung/Überholung auflisten)?

24

Für den Export welcher Produktionszeichnungen für Teile von Handfeuerwaffen nach Indien wurden im Jahr 2009 Genehmigungen erteilt (bitte angeben, für welche Handfeuerwaffentypen die Teile bestimmt sind)?

25

Für welche Gefechtsköpfe im Einzelnen wurde im Jahr 2009 die Ausfuhr von Fertigungsunterlagen nach Indien genehmigt, und welchen prozentualen Anteil am Gesamtwert des einzelnen Sprengkopfs werden in Zukunft deutsche Zulieferungen haben?

26

Für welche Gefechtsköpfe im Einzelnen wurde im Jahr 2009 die Ausfuhr von Fertigungsunterlagen nach Südkorea genehmigt, und welchen prozentualen Anteil am Gesamtwert des einzelnen Sprengkopfs werden in Zukunft deutsche Zulieferungen haben?

27

Welchen Verwendungszweck hat die für Libyen genehmigte Kommunikationsausrüstung, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie zur Kontrolle von Migrationsbewegungen genutzt wird?

Berlin, den 17. Dezember 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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