Stand der Umsetzung und Auswertung der China-Strategie der Bundesregierung
der Abgeordneten Jörg Cezanne, Marcel Bauer, Janina Böttger, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Christian Görke, Maren Kaminski, Jan Köstering, Tamara Mazzi, Sahra Mirow, Charlotte Antonia Neuhäuser, David Schliesing, Ines Schwerdtner, Julia-Christina Stange, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China vor mehr als 50 Jahren, am 11. Oktober 1972, entwickeln sich die bilateralen Beziehungen. Heute umfassen sie zahlreiche politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Lebensbereiche beider Gesellschaften. Die Fragestellenden stimmen daher Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier zu, der in einem Telegramm zum 50. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen an Xi Jinping, Präsident der Volksrepublik China, schrieb: „Unsere Beziehungen haben zu mehr Wohlstand in unseren beiden Ländern und einer Vielzahl von persönlichen Kontakten zwischen unseren beiden Völkern beigetragen“ (www.bundespraesident.de/SharedDocs/Berichte/DE/Frank-Walter-Steinmeier/2022/10/221011-Telegramm-China.html).
Am 13. Juli 2023 verabschiedete die Bundesregierung ihre China-Strategie (www.auswaertiges-amt.de/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb697b2acd58/china-strategie-data.pdf). Diese Kleine Anfrage an die noch geschäftsführende Bundesregierung dient dazu, den Stand der Umsetzung sowie Sinn und Zweck der China-Strategie zu analysieren. Dazu fokussiert sich diese Kleine Anfrage auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit China beim Klimaschutz und bei der Transformation der Industrie. Die Fragestellenden plädieren für eine starke Betonung des partnerschaftlichen Verhältnisses zu China.
Gleichwohl sicherheitspolitische Risiken bestehen, argumentieren die Fragestellenden, dass eine Hervorkehrung systemischer Differenz zu China, wie dies nach Ansicht der Fragestellenden von der Bundesregierung vorgenommen wurde, einer partnerschaftlichen Kooperation hinderlich ist, um globale Herausforderungen zusammen mit China zu lösen. Diese Kleine Anfrage soll eine Vorarbeit für eine aus Sicht der Fragestellenden unumgängliche Überarbeitung der China-Strategie durch die nächste Regierung leisten.
Die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 7. Dezember 2021 kündigte eine umfassende China-Strategie bereits an. Darin schrieben die angehenden Regierungsparteien der damaligen Koalition von einem Dreiklang aus Partnerschaft, Wettbewerb und Systemrivalität, der fortan Deutschlands außen-, wirtschafts- und entwicklungspolitische Beziehungen zu China prägen sollte (S. 124, www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Dieser „Dreiklang“ geht auf das Dokument der EU-Kommission, „EU-China – Strategischen Perspektiven“ zurück, das am 12. März 2019 veröffentlicht wurde. China sei, so schreibt die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, neben Partner und Wettbewerber in zunehmenden Maßen auch ein „Systemrivale, der alternative Governance-Modelle propagiere“ (S. 1, eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52019JC0005). Die Rahmung der Beziehungen zu China als sicherheitspolitische Herausforderung wird auch dadurch verdeutlicht, dass die Vertiefung der NATO-EU-Beziehungen ebenfalls die „systemischen Herausforderungen“ adressieren solle, die China an die Euro-Atlantische Sicherheitsarchitektur stelle (vgl. § 43, NATO Strategic Concept, Madrid, 29. Juni 2022).
Aus Perspektive der Fragestellenden ist die sicherheitspolitische Rahmung der bilateralen Beziehungen zu China, die durch den Begriff der Systemrivalität geschieht, aus mehreren Gründen abzulehnen. Das Prinzip der Systemrivalität steht aus Sicht der Fragestellenden im Widerspruch zu einer partnerschaftlichen bilateralen Kooperation, die auf Augenhöhe stattfindet. Durch die sicherheitspolitische Rahmung der Bundesrepublik Deutschland-Volksrepublik China-Beziehungen läuft Deutschland aus Sicht der Fragestellenden vielmehr Gefahr, China als Partner bei der Lösung der vielen internationalen Konflikte und Herausforderungen (russischer Angriffskrieg auf die Ukraine, Israel-Palästina-Konflikt, Dekarbonisierung, Klimawandel, Pandemien, Handelskonflikte) vor den Kopf zu stoßen.
Eine bilaterale Kooperation auf Augenhöhe ermöglicht aus Sicht der Fragestellenden dennoch, das Gegenüber zu kritisieren und auf die Einhaltung internationaler Normen zu bestehen. Nach Auffassung der Fragestellenden steht es außer Frage, dass die Staats- und Parteiführung der Volksrepublik China für erwiesene Menschenrechtsverletzungen, die in China stattfinden, zu kritisieren ist. Ebenfalls ist es in einer partnerschaftlichen bilateralen Beziehung möglich, stets sensible Themen wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit anzusprechen. Allen voran muss China die grundlegenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifizieren. Das betrifft das Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts (1948), das Übereinkommen (Nr. 98) über das Vereinigungsrecht und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1949), das Übereinkommen (Nr. 187) über die Förderung des Arbeitsschutzes (2006) sowie das Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit (1930).
Die Bundesregierung macht sich aus Sicht der Fragestellenden jedoch selbst unglaubwürdig, wenn sie einerseits China für Menschenrechtsverletzungen kritisiert, andererseits keine ausreichenden Schritte unternimmt, Menschenrechte im Ausland proaktiv zu schützen. Wiederholt haben sich Regierungsmitglieder dahin gehend geäußert, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus „Entbürokratisierungsgründen“ rückabwickeln zu wollen. Laut Presseartikeln (vgl. „Geht’s noch?“, Frankfurter Rundschau vom 5. November 2024; „Das gelieferte Lieferkettengesetz“, nd vom 23. Oktober 2024) hatte Bundeskanzler Olaf Scholz beim Arbeitgebertag erklärt: „Das kommt weg. Dieses Jahr noch.“ Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck verkündete, er wolle die „Kettensäge anwerfen und das ganze Ding wegbolzen“. Die Bundesregierung betont also einerseits mit einem eigenen Unterkapitel zur „Wahrung der Menschenrechte“ (China-Strategie, S. 24) sich in China für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen zu wollen, sie will aber andererseits die deutschen Großunternehmen, die nicht nur in China verantwortlich sein könnten für ebendiese Menschenrechtsverletzungen, gänzlich aus der Pflicht entlassen.
Die Fragestellenden unterstützen das Anliegen eines angemessenen De-Risking der Lieferketten im Bereich der kritischen Infrastrukturen, Rohstoffe, Pharmazeutika, Halbleitertechnologie, grünen Zukunftstechnologien oder beim Investmentscreening, wie es als zentrales Ziel der China-Strategie der Bundesregierung formuliert ist. Da allerdings unsere Lieferketten mit unserem Handelspartner China auf komplexe Weise verwoben sind, ist nach Ansicht der Fragestellenden gerade eine Hervorkehrung systemischer Differenzen abträglich für einen einvernehmlichen Austausch mit einem handlungsstarken Partner wie China. Die Bundesregierung sagt zwar, dass sie De-Risking umsetzen will, aber nach vorläufiger Bewertung der Fragestellenden muss konstatiert werden, dass bislang ein „De-Risking nur an der Oberfläche“ (vgl. IW-Kurzbericht [IW = Institut der deutschen Wirtschaft Köln] Nr. 20, 26. Februar 2025, www.iwkoeln.de/studien/juergen-matthes-problematische-befunde-im-detail.html) stattfindet. Insofern soll auch diese Kleine Anfrage Erkenntnisse der Bundesregierung zum Stand der Dinge beim De-Risking liefern.
Abgesehen vom Aspekt der Systemrivalität sind aus Sicht der Fragestellenden diejenigen Punkte in der China-Strategie (ab S. 27) zu begrüßen, die darauf abzielen, die Kooperation zwischen China und der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Klimaschutz und der Transformation der Industrie zukünftig zu intensivieren. Aus Sicht der Fragestellenden ist der Bundesregierung zuzustimmen, wenn sie zur Kenntnis nimmt und honoriert, dass China in diesem Bereich Immenses geleistet hat, etwa im Hinblick auf die gestiegenen Erzeugungsleistungen von Strom aus erneuerbaren Energien sowie den Aufbau von Produktionsmitteln zur Herstellung von Photovoltaik, Windkraftanlagen, Batteriespeichern und E-Mobilität. Die dadurch erwirkten Technologiesprünge bringen die Energie- und Mobilitätswende weltweit voran. Aus Sicht der Fragestellenden ist es jedoch zu kritisieren, dass der Ausbau der bilateralen Beziehungen speziell in diesem wichtigen und zentralen Bereich und nach Kenntnisstand der Fragestellenden keine deutlichen Fortschritte erzielt hat. Insofern soll diese Kleine Anfrage auch Erkenntnisse dahin gehend liefern, in welchem Umfang die bilaterale Kooperation im Bereich des internationalen Klimaschutzes und der Dekarbonisierung der Industrie ausgebaut wurde. Ebenso muss die geschäftsführende Regierung nach Auffassung der Fragestellenden eine Bilanz ziehen, ob eine sicherheitspolitische Rahmung des bilateralen Verhältnisses zu China und eine Etikettierung der Volksrepublik als Systemrivalen zuträglich ist für die Entwicklung eines belastbaren partnerschaftlichen Verhältnisses zu China.
Abschließend kritisieren wir als Fragestellende, dass zu keinem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung der China-Strategie Initiativen durch die Bundesregierung unternommen wurden, um den Stand der Umsetzung der China-Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages zu evaluieren, obwohl diese Evaluierung ausdrückliche Absicht und als Teil der China-Strategie vorgesehen ist (S. 60). Bereits ein Jahr nach Veröffentlichung der China-Strategie wurde die Schriftliche Frage, ob die Bundesregierung die Umsetzung der China-Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages plane, damit verneint, dass sich die Bundesregierung noch in der Umsetzung befinde (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 20/12418). Entgegen dem ausdrücklichen Ansinnen der ehemaligen Bundesregierung, die China-Strategie mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages, mit Stakeholdern und der interessierten Öffentlichkeit zu evaluieren, wurde dies in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nach Kenntnisstand der Fragestellenden nicht durchgeführt. Um einen Evaluierungsprozess der China-Strategie einzuleiten und um auf eine Überarbeitung durch die neue Bundesregierung und die sie tragenden Parteien hinzuwirken, fragen wir die Bundesregierung:
1. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie (S. 60) schreibt, regelmäßig über Fortschritte zur Umsetzung der China-Strategie zu berichten und die Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages und anderer wesentlicher Stakeholder evaluieren zu wollen, allerdings nach Information der Fragestellenden der Deutsche Bundestag oder betreffende Fachausschüsse bisher nicht in eine Evaluation einbezogen wurden, welche wesentlichen Stakeholder wurden identifiziert und, wenn derartige Gespräche stattgefunden haben, welche Themen und Ergebnisse hat diese Evaluierung gebracht?
2. Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages und seiner betreffenden Fachausschüsse die China-Strategie evaluieren?
3. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung den Klimaschutz zu einem Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit auserkoren hat und dazu den neuen hochrangigen Klima- und Transformationsdialog eingeführt hat, um konkret und ergebnisorientiert zur Beschleunigung der grünen Transformation zusammenzuarbeiten (China-Strategie, S. 27), welche Fortschritte in der bilateralen Zusammenarbeit wurden im Kampf gegen den Klimawandel erreicht?
a) Wann fanden während der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Treffen im Rahmen des hochrangigen Klima- und Transformationsdialogs statt, wer nahm daran teil, und wie wurde die Zusammenarbeit bei der grünen Transformation konkret beschleunigt?
b) Wurden entsprechende Projektmittel in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (BMZ-Mittel; BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und Forschungskooperationen (BMBF-Mittel; BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung) aufgestockt oder gar Projekte neu aufgelegt?
4. In welchem Umfang und auf welche Weise wird die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in China in der 20. Wahlperiode gefördert (bitte die einzelnen Projekte getrennt aufführen)?
a) Aus welchem Grund werden die Projekte jeweils gefördert?
b) In welcher Form wurden die GIZ-Projekte nach der Verabschiedung der China-Strategie angepasst?
5. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung im Bereich der Außenhandelsförderung die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) für den Unterhalt des Netzes aus Auslandshandelskammern (AHK) bezuschusst ebenso wie die Agentur GTAI (Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) für die Förderung des bilateralen Investments, in den Genuss welcher Förderung, in welcher Höhe und in welchen Projekten sind sowohl die AHK Greater China als auch die GTAI in China während der 20. Legislaturperiode gekommen?
a) Welcher Anteil an der Gesamtförderung des Außenhandels, des Investment- und Standortmarketing über das globale Netz der AHK und GTAI entfällt auf China, und wie hat sich dieser Anteil während der 20. Legislatur entwickelt?
b) Inwiefern hat sich die Außenwirtschafts- und bilaterale Investitionsförderung seit der Veröffentlichung der China-Strategie an die neue strategische Schwerpunktsetzung angepasst?
c) Fand diese neue Schwerpunktsetzung etwa in den Bereichen De-Risking oder Klima und Transformation statt, und wenn ja, in welcher Form?
d) Wenn eine neue Schwerpunktsetzung stattgefunden hat, evaluiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Vollzug einer neuen Schwerpunktsetzung, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bitte begründen?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das kumulierte Deckungsvolumen für die im Chinageschäft gewährten Investitionsgarantien?
7. In welchem Umfang und auf welche Weise werden einzelne Geschäfte oder Projekte im Rahmen der Investitionsgarantien im Chinageschäft in der 20. Wahlperiode gefördert (bitte die einzelnen Projekte getrennt aufführen)?
a) Aus welchem Grund werden sie jeweils gefördert?
b) Welches Unternehmen hat jeweils die Garantien erhalten?
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils das Deckungsvolumen für die einzelnen Geschäfte oder Projekte?
8. In welcher Form wurde die Vergabepolitik von Investitionsgarantien im Chinageschäft nach der Verabschiedung der China-Strategie angepasst?
9. In Anbetracht der Tatsache, dass China massiv Produktionskapazitäten in Zukunftstechnologien aufgebaut hat und nun verstärkt auch Elektrofahrzeuge, Batteriezellen, Solarmodule, Windkraftanlagen exportiert, betrachtet die Bundesregierung die Förderung dieser Produktionskapazitäten als eine Förderung des Aufbaus von Überkapazitäten, und wenn ja, bitte für die jeweilige Zukunftstechnologie begründen?
10. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie (S. 27) feststellt, dass China ein starker Wettbewerber Europas bei grünen Technologien ist, weltweite Markt- und Technologieführerschaft anstrebt und bereits heute einseitige Abhängigkeiten in kritischen Bereichen etwa in der Photovoltaik entstanden sind, wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Marktanteile chinesischer Produzenten im deutschen Markt bei Solarmodulen und Wechselrichtern, und wie haben sich die Marktanteile in den vergangen fünf Jahren verändert?
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Diversifizierung von Bezugsquellen bei Solarmodulen und Wechselrichtern voranzutreiben und Abhängigkeiten gegenüber Importen aus China zu verringern?
12. In Anbetracht der Tatsache, dass die Fragestellenden in einem Entschließungsantrag am 24. April 2024 zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Bundestagsdrucksache 20/11182) ein Maßnahmenpaket gefordert haben, das den Erhalt und den Ausbau der kompletten Fertigungskette für Solarmodule durch heimische Unternehmen gewährleisten und, um dies zu erreichen, ein entsprechendes Anreizprogramm sicherstellen soll, dass mindestens 20 Prozent der in Deutschland installierten Solarmodule aus europäischer bzw. deutscher Fertigung stammen, wie steht die Bundesregierung zu einem sogenannten Resilienzbonus, der durch eine Umlagefinanzierung die höherpreisigen europäischen Komponenten auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher verteilen könnte und der eine konkrete Umsetzung des De-Riskings darstellen würde?
13. In Anbetracht der Meldung vom Oktober 2024, dass Windräder aus chinesischer Produktion in einem Offshore-Windpark in der Nordsee aufgebaut werden (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/borkum-windraeder-china-100.html) und laut dem Investor das entscheidende Kriterium für den Zuschlag an die chinesische Firma Ming Yang die Leistungsfähigkeit der Turbine sowie die Lieferbarkeit war, für wie wettbewerbsfähig gegenüber der chinesischen Konkurrenz schätzt die Bundesregierung die deutsche und europäische Produktion von Windkraftanlagen ein, und wieso wird die Branche nicht in der China-Strategie explizit genannt?
14. In Anbetracht der Tatsache, dass die Erhebung der vorläufigen EU-E-Auto-Einfuhrzölle gegen Autoproduzenten in China auf einer konzernspezifischen Rechnung basiert, in der die EU-Kommission errechnet haben will, dass die chinesische Regierung die E-Auto-Produktion in dem Maße fördert, das zum Aufbau von Überkapazitäten führt, ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung der Fragestellenden, dass öffentliche Investitionen und Subventionen in eine Industrie- und Forschungslandschaft nicht genau berechnet werden können?
15. Angesichts der Tatsache, dass es auf dem deutschen Automarkt praktisch keine günstigen Elektro-Kleinfahrzeuge von deutschen Herstellern gibt und chinesische Hersteller insbesondere in diesem Marktsegment einen klaren Preisvorteil haben, ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung der Fragestellenden, dass EU-Importzölle insbesondere dahin gehend Auswirkungen haben werden, dass sich die Umstellung auf batteriebetriebene Fahrzeuge in Deutschland und Europa verzögern wird?
16. Angesichts der Tatsache, dass es auf dem deutschen Automarkt praktisch keine günstigen Elektro-Kleinfahrzeuge von deutschen Herstellern gibt und dies nach Ansicht der Fragestellenden auf eine fehlgeleitete Modellpolitik der deutschen Hersteller zurückzuführen ist, welche Anstrengungen oder Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um in den Austausch mit der deutschen Automobilindustrie zu treten und die Einführung von preisgünstigen, batteriebetriebenen Kleinmotor- und Nutzfahrzeugen in die Modellpalette deutscher Hersteller zu fördern?
17. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung ihr Votum von Enthaltung auf Ablehnung der E-Auto-Strafzölle gegen China geändert hat, bei der entscheidenden Abstimmung Anfang Oktober 2024 gegen die Zölle votierte, es aber eigentlich Usus ist, dass sich die Regierung enthält, wenn es innerhalb der Bundesministerien unterschiedliche Einschätzungen zu einem Sachverhalt gibt (www.tagesschau.de/ausland/asien/autozoelle-china-e-autos-100.html), wie rechtfertigt die Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Rat der Europäischen Union?
18. In Anbetracht der Tatsache, dass trotz der nun eingesetzten Strafzölle die EU-Kommission betont, weiter mit der chinesischen Regierung verhandeln zu wollen, wie entwickeln sich die Gespräche aktuell, in welcher Form bringt sich die Bundesregierung dabei ein, und welche konkreten Alternativen, etwa Mindestpreise oder Importkontingente, mit der chinesischen Seite werden verhandelt?
19. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie feststellt, dass im Falle Chinas Abhängigkeiten in zahlreichen Bereichen bestehen, und es diese zu analysieren und zu monitoren gilt, wie haben sich diese Abhängigkeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den angesprochenen Bereichen „verschiedenen Metallen und Seltenen Erden, bei Lithiumbatterien und Photovoltaik sowie (veterinär-)pharmazeutischen Wirkstoffen (inkl. Antibiotika)“ (China-Strategie, S. 35) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach der jeweiligen Abhängigkeit, Importquote China sowie Jahr aufschlüsseln)?
20. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie ankündigt, dass sie die Wirtschaft, u. a. im Rahmen ihrer Rohstoffpolitik, bei der Erschließung diversifizierter, nachhaltiger Bezugsquellen unterstützen wird, welche konkreten Maßnahmen in diesem Bereich wurden seit der Verabschiedung der China-Strategie umgesetzt?
21. Im Zusammenhang mit der Vermeidung von Klumpenrisiken im China-Geschäft gab es in einem früheren Entwurf der China-Strategie der Bundesregierung Gedankenspiele (vgl. Harter Kurs gegen China, Süddeutsche Zeitung, 2. Dezember 2022), Berichtspflichten für deutsche Unternehmen im China-Geschäft vorzuschreiben, um eine besondere Abhängigkeit zu melden und geeignete Maßnahmen des De-Riskings zu treffen, die Bundesregierung setzte in der verabschiedeten China-Strategie allerdings auf Freiwilligkeit, wie steht die Bundesregierung heute zu dieser Freiwilligkeit, in Anbetracht der Tatsache, dass nach Meldungen von Wirtschaftsforschungsinstituten das De-Risking lediglich oberflächlich angegangen wird (vgl. IW-Kurzbericht Nr. 20, 26. Februar 2025)?
22. Die Bundesregierung schreibt in der China-Strategie (S. 37), dass sie sich mit gegenüber China besonders exponierten Unternehmen vertraulich über deren chinabezogene Risikoanalysen austauschen wird, um Klumpenrisiken frühzeitig zu erkennen, finden diese vertraulichen Austausche bereits statt, welche konkreten Maßnahmen resultieren daraus, und mit welchen Unternehmen steht die Bundesregierung darüber im Austausch?
23. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland größter nichtregionaler Anteilseigner der Asian Infrastructure and Investment Bank (AIIB) mit Sitz in Peking ist (www.aiib.org/en/about-aiib/governance/members-of-bank/index.html), trägt nach Meinung der Fragestellenden die Bundesregierung Mitverantwortung für eine Bank, deren Eigenkapital sich auch aus deutschen Steuergeldern speist, wie bewertet die Bundesregierung das Nichtvorhandensein einer Klimastrategie der Bank, und wie hat sie sich als Miteigentümerin in den vergangenen Jahren für ein Divestment der Bank, heraus aus der Finanzierung von fossilen Geschäftsmodellen, eingesetzt?
24. In Anbetracht der Tatsache, dass der Koalitionsvertrag besagt, dass die Bundesregierung bis 2045 Regulierungen einführen will, wonach öffentliche Geldanlagen klimaneutral gestaltet sein sollen, inwiefern deckt die Chinastrategie die Notwendigkeit an privaten und öffentlichen Divestment ab?
25. In Anbetracht der Tatsache, dass Kohlekraftwerkskapazitätserweiterungen entstehen und auch deutsche private Geldinstitute, wie die Deutsche Bank und die Allianz, Geld für die neuen Kohlekraftwerkskapazitäten bereitstellen (www.urgewald.org/sites/default/files/media-files/China%20Strategie%20Kommentar.pdf), inwiefern wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass auch deutsche private Finanzinstitute aus der chinesischen Kohle aussteigen und Klimapolitik in deren Investitionspolitik verankert wird?
26. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung schreibt, dass eine Ratifizierung des 2020 ausverhandelten EU-China-Investitionsabkommens im Rat der Europäischen Union aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht stattfinden kann, ein Umstand, der durch die Fragestellenden zu begrüßen ist, welche sind diese Gründe im Einzelnen, und bleibt die Bundesregierung weiterhin bei ihrer Einschätzung aus der China-Strategie (S. 17)?
27. Hat die Bundesregierung während der 20. Legislatur des Deutschen Bundestages konkrete Schritte unternommen, um auf eine Ratifizierung hinzuarbeiten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum hat sie konkrete Schritte unterlassen?
28. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie schreibt, dass kritische Komponenten gemäß dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) bereits geprüft werden und dass dies im Telekommunikationsbereich für öffentliche 5G-Mobilfunknetze bereits umgesetzt ist, und die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser in diesem Zusammenhang beteurt hat, bei Ausschreibungen für öffentliche 5G-Mobilfunknetze in Kernbereichen auf Huawei-Komponenten verzichten zu wollen, die Fragestellenden jedoch der Meinung sind, dass dies den schnellen Ausbau behindern wird und ein pauschales Verbot von Huawei nicht gerechtfertigt ist, welche konkreten Hinweise liegen etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei Huawei-Komponenten vor, die einen pauschalen Ausschluss von Huawei aus Sicherheitsgründen rechtfertigen?
29. In Anbetracht der Tatsache, dass moderne Fahrzeuge mit Kameras, Mikrofonen und Sensoren ausgestattet sind und unablässig Daten der Umgebung und Insassen sammeln, was ebenso für Fabrikate aus China gilt und die USA die Importautos aus China als potenzielle Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft und eine Untersuchung angeordnet haben (DER SPIEGEL, 29. September 2024, USA planen Verbot für moderne Autos aus China), wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die Hersteller an die europäischen Vorgaben zum Datenschutz halten?
30. In Anbetracht der in der Frage 29 geschilderten Problematik, hat sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits mit aus China oder aus Nicht-EU-Staaten importierten Autos und den dort verbauten datenverarbeitenden Komponenten beschäftigt und einer Risikoanalyse unterzogen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bitte begründen?
31. In Anbetracht der bereits in Frage 10 zitierten Meldung des Aufbaus von Offshore-Windkraftanlagen aus chinesischer Produktion, in der die Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE) mit Bedenken zur Cybersicherheit zitiert wird, wobei sie das Szenario schildert, dass China beispielsweise „unsere gesamte Energieversorgung lahm[zu]legen [könnte], indem es die chinesischen Anlagen einfach abriegelt und vom Netz nimmt“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/borkum-windraeder-china-100.html), für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung ein derartiges Szenario, wenn doch die Kontrolle, die Steuerung und der Service der Turbinen vollständig hierzulande abgewickelt werden, hat sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits mit einem derartigen Risiko beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das Bundesamt gekommen?
32. In Anbetracht einer Meldung des Deutschlandfunks vom 28. April 2024 (www.deutschlandfunk.de/forschungsministerin-stark-watzinger-hochschulen-muessen-zusammenarbeit-mit-china-ueberpruefen-100.html), die verlautbarte, dass die Bundesanwaltschaft jüngst drei deutsche Staatsbürger wegen des Verdachts der Agententätigkeit verhaften ließ und ihnen vorgeworfen werde, Informationen über Rüstungstechnologie beschafft zu haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst weiterzugeben, hat sich der Verdacht jeweils erhärtet, wie ist der Prozessstatus derzeit, und befinden sich die Verdächtigen immer noch in Untersuchungshaft?
33. In Anbetracht der Tatsache, dass Markus Frenzel in seinem 2024 bei C. H. Beck erschienenen Buch „China Leaks: Pekings geheimes Netzwerk in Deutschland“ schreibt, dass Bundeswehroffiziere darin geschult würden, wie sie sich zu verhalten hätten, wenn sie Termine am oder in unmittelbarer Nähe des chinesischen Generalkonsulats in Hamburg wahrzunehmen hätten, worin den Bundeswehrangehörigen eine bestimmte Route am chinesischen Konsulat vorbei empfohlen würde und ihnen geraten werde, an welcher Stelle sie ihre Mobiltelefone aus- und wo sie sie wieder einschalten sollten, weil „deutsche Sicherheitsexperten“ (S. 339) herausgefunden hätten, dass Chinesen an speziellen Punkten in der Lage seien, sich mit elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen zu verbinden und dabei würde es offenbar ausreichen, wenn die Bluetooth-Funktion oder Near Field Communication (NFC) eingeschaltet wären, inwiefern haben solche Schulungen mit angesprochenen Inhalten stattgefunden, könnten derartige Erkenntnisse durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bestätigt werden, oder hat sich das BSIG zu der Problematik des Anzapfens von Mobiltelefonen über Bluetooth-Funktion oder Near Field Communication bereits in einer Risikoanalyse beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das BSIG gekommen?
34. In Anbetracht von Rechercheergebnissen von „Die Zeit“ und der „Süddeutschen Zeitung“ (Die Zeit, 20. März 2025, Die Wahrheit von Wuhan), in denen der Bundesnachrichtendienst (BND) in einem schon länger vorliegenden Bericht mit 80- bis 95-prozentiger Sicherheit zu dem Schluss kommt, dass ein Laborunfall (Laborhypothese) wahrscheinlicher ist als ein natürlicher Ursprung des COVID-19-Virus, wie steht die Bundesregierung zu der im Presseartikel zitierten Forderung von Prof. Dr. Isabella Eckerle, Spezialistin für neuartige Viruserkrankungen an der Uniklinik Genf, die BND-Daten zumindest ausgewählten Wissenschaftlern zur Begutachtung zu geben, am besten über einen unabhängigen Akteur wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), und wenn die Bundesregierung dieser Forderung nicht nachgehen will, wie begründet sie die komplette Verschlusssache?
35. In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung schreibt, dass der Bedarf an Menschen mit China-Expertise wächst (vgl. China-Strategie, S. 61), warum streicht die Bundesregierung dann Mittel beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) in China, etwa beim Lektorenprogramm?
36. Welche budgetären und inhaltlichen Veränderungen gab es bei Chinabezogenen Projekten des DAAD im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie?
37. Nach Kenntnis der Fragestellenden soll die Bundesregierung Kürzungen bei einem Managerprogramm speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für Chinakompetenz vorgenommen haben, gibt es ein solches Programm, wer sind die Projektpartner in diesem Programm, und haben im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie Kürzungen stattgefunden?
38. Im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Regionaler Ausbau der China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)“ (www.internationales-buero.de/de/regio_china_ausbau_der_china_kompetenz_in_der_wissenschaft.php), anhand des das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Zeitraum von 2023 bis 2026 elf Projekte an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördert, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Fördermaßnahme bislang, und wie plant sie, die Projekte und Begleitvorhaben zu evaluieren?
39. Welche anderen Programme verfolgt oder fördert die Bundesregierung mit dem Ziel der Förderung von China-Expertise (e. g. DAAD-Projekt Sprache und Praxis in China)?
40. Im Zusammenhang mit der China-kompetenten Beratung politischer Akteure und der Öffentlichkeit nennt die Bundesregierung in ihrer China-Strategie explizit das Mercator Institute for China Studies (MERICS) als eines der führenden Forschungseinrichtungen Europas zu China, wie und in welchem Umfang fördert die Bundesregierung MERICS in welchen Projekten und mit welchen Zielen?
41. Welche budgetären und inhaltlichen Veränderungen gab es bei den durch die Bundesregierung geförderten MERICS-Projekten im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie?
Fragen41
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie (S. 60) schreibt, regelmäßig über Fortschritte zur Umsetzung der China-Strategie zu berichten und die Strategie unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages und anderer wesentlicher Stakeholder evaluieren zu wollen, allerdings nach Information der Fragestellenden der Deutsche Bundestag oder betreffende Fachausschüsse bisher nicht in eine Evaluation einbezogen wurden, welche wesentlichen Stakeholder wurden identifiziert und, wenn derartige Gespräche stattgefunden haben, welche Themen und Ergebnisse hat diese Evaluierung gebracht?
Wann und in welcher Form wird die Bundesregierung unter Einbeziehung des Deutschen Bundestages und seiner betreffenden Fachausschüsse die China-Strategie evaluieren?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung den Klimaschutz zu einem Schwerpunkt der bilateralen Zusammenarbeit auserkoren hat und dazu den neuen hochrangigen Klima- und Transformationsdialog eingeführt hat, um konkret und ergebnisorientiert zur Beschleunigung der grünen Transformation zusammenzuarbeiten (China-Strategie, S. 27), welche Fortschritte in der bilateralen Zusammenarbeit wurden im Kampf gegen den Klimawandel erreicht?
a) Wann fanden während der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Treffen im Rahmen des hochrangigen Klima- und Transformationsdialogs statt, wer nahm daran teil, und wie wurde die Zusammenarbeit bei der grünen Transformation konkret beschleunigt?
b) Wurden entsprechende Projektmittel in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (BMZ-Mittel; BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und Forschungskooperationen (BMBF-Mittel; BMBF = Bundesministerium für Bildung und Forschung) aufgestockt oder gar Projekte neu aufgelegt?
In welchem Umfang und auf welche Weise wird die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in China in der 20. Wahlperiode gefördert (bitte die einzelnen Projekte getrennt aufführen)?
a) Aus welchem Grund werden die Projekte jeweils gefördert?
b) In welcher Form wurden die GIZ-Projekte nach der Verabschiedung der China-Strategie angepasst?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung im Bereich der Außenhandelsförderung die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) für den Unterhalt des Netzes aus Auslandshandelskammern (AHK) bezuschusst ebenso wie die Agentur GTAI (Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH) für die Förderung des bilateralen Investments, in den Genuss welcher Förderung, in welcher Höhe und in welchen Projekten sind sowohl die AHK Greater China als auch die GTAI in China während der 20. Legislaturperiode gekommen?
a) Welcher Anteil an der Gesamtförderung des Außenhandels, des Investment- und Standortmarketing über das globale Netz der AHK und GTAI entfällt auf China, und wie hat sich dieser Anteil während der 20. Legislatur entwickelt?
b) Inwiefern hat sich die Außenwirtschafts- und bilaterale Investitionsförderung seit der Veröffentlichung der China-Strategie an die neue strategische Schwerpunktsetzung angepasst?
c) Fand diese neue Schwerpunktsetzung etwa in den Bereichen De-Risking oder Klima und Transformation statt, und wenn ja, in welcher Form?
d) Wenn eine neue Schwerpunktsetzung stattgefunden hat, evaluiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Vollzug einer neuen Schwerpunktsetzung, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bitte begründen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das kumulierte Deckungsvolumen für die im Chinageschäft gewährten Investitionsgarantien?
In welchem Umfang und auf welche Weise werden einzelne Geschäfte oder Projekte im Rahmen der Investitionsgarantien im Chinageschäft in der 20. Wahlperiode gefördert (bitte die einzelnen Projekte getrennt aufführen)?
a) Aus welchem Grund werden sie jeweils gefördert?
b) Welches Unternehmen hat jeweils die Garantien erhalten?
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils das Deckungsvolumen für die einzelnen Geschäfte oder Projekte?
In welcher Form wurde die Vergabepolitik von Investitionsgarantien im Chinageschäft nach der Verabschiedung der China-Strategie angepasst?
In Anbetracht der Tatsache, dass China massiv Produktionskapazitäten in Zukunftstechnologien aufgebaut hat und nun verstärkt auch Elektrofahrzeuge, Batteriezellen, Solarmodule, Windkraftanlagen exportiert, betrachtet die Bundesregierung die Förderung dieser Produktionskapazitäten als eine Förderung des Aufbaus von Überkapazitäten, und wenn ja, bitte für die jeweilige Zukunftstechnologie begründen?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie (S. 27) feststellt, dass China ein starker Wettbewerber Europas bei grünen Technologien ist, weltweite Markt- und Technologieführerschaft anstrebt und bereits heute einseitige Abhängigkeiten in kritischen Bereichen etwa in der Photovoltaik entstanden sind, wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Marktanteile chinesischer Produzenten im deutschen Markt bei Solarmodulen und Wechselrichtern, und wie haben sich die Marktanteile in den vergangen fünf Jahren verändert?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Diversifizierung von Bezugsquellen bei Solarmodulen und Wechselrichtern voranzutreiben und Abhängigkeiten gegenüber Importen aus China zu verringern?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Fragestellenden in einem Entschließungsantrag am 24. April 2024 zum Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (Bundestagsdrucksache 20/11182) ein Maßnahmenpaket gefordert haben, das den Erhalt und den Ausbau der kompletten Fertigungskette für Solarmodule durch heimische Unternehmen gewährleisten und, um dies zu erreichen, ein entsprechendes Anreizprogramm sicherstellen soll, dass mindestens 20 Prozent der in Deutschland installierten Solarmodule aus europäischer bzw. deutscher Fertigung stammen, wie steht die Bundesregierung zu einem sogenannten Resilienzbonus, der durch eine Umlagefinanzierung die höherpreisigen europäischen Komponenten auf alle Verbraucherinnen und Verbraucher verteilen könnte und der eine konkrete Umsetzung des De-Riskings darstellen würde?
In Anbetracht der Meldung vom Oktober 2024, dass Windräder aus chinesischer Produktion in einem Offshore-Windpark in der Nordsee aufgebaut werden (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/borkum-windraeder-china-100.html) und laut dem Investor das entscheidende Kriterium für den Zuschlag an die chinesische Firma Ming Yang die Leistungsfähigkeit der Turbine sowie die Lieferbarkeit war, für wie wettbewerbsfähig gegenüber der chinesischen Konkurrenz schätzt die Bundesregierung die deutsche und europäische Produktion von Windkraftanlagen ein, und wieso wird die Branche nicht in der China-Strategie explizit genannt?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Erhebung der vorläufigen EU-E-Auto-Einfuhrzölle gegen Autoproduzenten in China auf einer konzernspezifischen Rechnung basiert, in der die EU-Kommission errechnet haben will, dass die chinesische Regierung die E-Auto-Produktion in dem Maße fördert, das zum Aufbau von Überkapazitäten führt, ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung der Fragestellenden, dass öffentliche Investitionen und Subventionen in eine Industrie- und Forschungslandschaft nicht genau berechnet werden können?
Angesichts der Tatsache, dass es auf dem deutschen Automarkt praktisch keine günstigen Elektro-Kleinfahrzeuge von deutschen Herstellern gibt und chinesische Hersteller insbesondere in diesem Marktsegment einen klaren Preisvorteil haben, ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung der Fragestellenden, dass EU-Importzölle insbesondere dahin gehend Auswirkungen haben werden, dass sich die Umstellung auf batteriebetriebene Fahrzeuge in Deutschland und Europa verzögern wird?
Angesichts der Tatsache, dass es auf dem deutschen Automarkt praktisch keine günstigen Elektro-Kleinfahrzeuge von deutschen Herstellern gibt und dies nach Ansicht der Fragestellenden auf eine fehlgeleitete Modellpolitik der deutschen Hersteller zurückzuführen ist, welche Anstrengungen oder Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um in den Austausch mit der deutschen Automobilindustrie zu treten und die Einführung von preisgünstigen, batteriebetriebenen Kleinmotor- und Nutzfahrzeugen in die Modellpalette deutscher Hersteller zu fördern?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung ihr Votum von Enthaltung auf Ablehnung der E-Auto-Strafzölle gegen China geändert hat, bei der entscheidenden Abstimmung Anfang Oktober 2024 gegen die Zölle votierte, es aber eigentlich Usus ist, dass sich die Regierung enthält, wenn es innerhalb der Bundesministerien unterschiedliche Einschätzungen zu einem Sachverhalt gibt (www.tagesschau.de/ausland/asien/autozoelle-china-e-autos-100.html), wie rechtfertigt die Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten im Rat der Europäischen Union?
In Anbetracht der Tatsache, dass trotz der nun eingesetzten Strafzölle die EU-Kommission betont, weiter mit der chinesischen Regierung verhandeln zu wollen, wie entwickeln sich die Gespräche aktuell, in welcher Form bringt sich die Bundesregierung dabei ein, und welche konkreten Alternativen, etwa Mindestpreise oder Importkontingente, mit der chinesischen Seite werden verhandelt?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie feststellt, dass im Falle Chinas Abhängigkeiten in zahlreichen Bereichen bestehen, und es diese zu analysieren und zu monitoren gilt, wie haben sich diese Abhängigkeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den angesprochenen Bereichen „verschiedenen Metallen und Seltenen Erden, bei Lithiumbatterien und Photovoltaik sowie (veterinär-)pharmazeutischen Wirkstoffen (inkl. Antibiotika)“ (China-Strategie, S. 35) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach der jeweiligen Abhängigkeit, Importquote China sowie Jahr aufschlüsseln)?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie ankündigt, dass sie die Wirtschaft, u. a. im Rahmen ihrer Rohstoffpolitik, bei der Erschließung diversifizierter, nachhaltiger Bezugsquellen unterstützen wird, welche konkreten Maßnahmen in diesem Bereich wurden seit der Verabschiedung der China-Strategie umgesetzt?
Im Zusammenhang mit der Vermeidung von Klumpenrisiken im China-Geschäft gab es in einem früheren Entwurf der China-Strategie der Bundesregierung Gedankenspiele (vgl. Harter Kurs gegen China, Süddeutsche Zeitung, 2. Dezember 2022), Berichtspflichten für deutsche Unternehmen im China-Geschäft vorzuschreiben, um eine besondere Abhängigkeit zu melden und geeignete Maßnahmen des De-Riskings zu treffen, die Bundesregierung setzte in der verabschiedeten China-Strategie allerdings auf Freiwilligkeit, wie steht die Bundesregierung heute zu dieser Freiwilligkeit, in Anbetracht der Tatsache, dass nach Meldungen von Wirtschaftsforschungsinstituten das De-Risking lediglich oberflächlich angegangen wird (vgl. IW-Kurzbericht Nr. 20, 26. Februar 2025)?
Die Bundesregierung schreibt in der China-Strategie (S. 37), dass sie sich mit gegenüber China besonders exponierten Unternehmen vertraulich über deren chinabezogene Risikoanalysen austauschen wird, um Klumpenrisiken frühzeitig zu erkennen, finden diese vertraulichen Austausche bereits statt, welche konkreten Maßnahmen resultieren daraus, und mit welchen Unternehmen steht die Bundesregierung darüber im Austausch?
Angesichts der Tatsache, dass die Bundesrepublik Deutschland größter nichtregionaler Anteilseigner der Asian Infrastructure and Investment Bank (AIIB) mit Sitz in Peking ist (www.aiib.org/en/about-aiib/governance/members-of-bank/index.html), trägt nach Meinung der Fragestellenden die Bundesregierung Mitverantwortung für eine Bank, deren Eigenkapital sich auch aus deutschen Steuergeldern speist, wie bewertet die Bundesregierung das Nichtvorhandensein einer Klimastrategie der Bank, und wie hat sie sich als Miteigentümerin in den vergangenen Jahren für ein Divestment der Bank, heraus aus der Finanzierung von fossilen Geschäftsmodellen, eingesetzt?
In Anbetracht der Tatsache, dass der Koalitionsvertrag besagt, dass die Bundesregierung bis 2045 Regulierungen einführen will, wonach öffentliche Geldanlagen klimaneutral gestaltet sein sollen, inwiefern deckt die Chinastrategie die Notwendigkeit an privaten und öffentlichen Divestment ab?
In Anbetracht der Tatsache, dass Kohlekraftwerkskapazitätserweiterungen entstehen und auch deutsche private Geldinstitute, wie die Deutsche Bank und die Allianz, Geld für die neuen Kohlekraftwerkskapazitäten bereitstellen (www.urgewald.org/sites/default/files/media-files/China%20Strategie%20Kommentar.pdf), inwiefern wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass auch deutsche private Finanzinstitute aus der chinesischen Kohle aussteigen und Klimapolitik in deren Investitionspolitik verankert wird?
Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung schreibt, dass eine Ratifizierung des 2020 ausverhandelten EU-China-Investitionsabkommens im Rat der Europäischen Union aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht stattfinden kann, ein Umstand, der durch die Fragestellenden zu begrüßen ist, welche sind diese Gründe im Einzelnen, und bleibt die Bundesregierung weiterhin bei ihrer Einschätzung aus der China-Strategie (S. 17)?
Hat die Bundesregierung während der 20. Legislatur des Deutschen Bundestages konkrete Schritte unternommen, um auf eine Ratifizierung hinzuarbeiten, wenn ja, welche, und wenn nein, warum hat sie konkrete Schritte unterlassen?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihrer China-Strategie schreibt, dass kritische Komponenten gemäß dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) bereits geprüft werden und dass dies im Telekommunikationsbereich für öffentliche 5G-Mobilfunknetze bereits umgesetzt ist, und die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser in diesem Zusammenhang beteurt hat, bei Ausschreibungen für öffentliche 5G-Mobilfunknetze in Kernbereichen auf Huawei-Komponenten verzichten zu wollen, die Fragestellenden jedoch der Meinung sind, dass dies den schnellen Ausbau behindern wird und ein pauschales Verbot von Huawei nicht gerechtfertigt ist, welche konkreten Hinweise liegen etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bei Huawei-Komponenten vor, die einen pauschalen Ausschluss von Huawei aus Sicherheitsgründen rechtfertigen?
In Anbetracht der Tatsache, dass moderne Fahrzeuge mit Kameras, Mikrofonen und Sensoren ausgestattet sind und unablässig Daten der Umgebung und Insassen sammeln, was ebenso für Fabrikate aus China gilt und die USA die Importautos aus China als potenzielle Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft und eine Untersuchung angeordnet haben (DER SPIEGEL, 29. September 2024, USA planen Verbot für moderne Autos aus China), wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass sich die Hersteller an die europäischen Vorgaben zum Datenschutz halten?
In Anbetracht der in der Frage 29 geschilderten Problematik, hat sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits mit aus China oder aus Nicht-EU-Staaten importierten Autos und den dort verbauten datenverarbeitenden Komponenten beschäftigt und einer Risikoanalyse unterzogen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bitte begründen?
In Anbetracht der bereits in Frage 10 zitierten Meldung des Aufbaus von Offshore-Windkraftanlagen aus chinesischer Produktion, in der die Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE) mit Bedenken zur Cybersicherheit zitiert wird, wobei sie das Szenario schildert, dass China beispielsweise „unsere gesamte Energieversorgung lahm[zu]legen [könnte], indem es die chinesischen Anlagen einfach abriegelt und vom Netz nimmt“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/borkum-windraeder-china-100.html), für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung ein derartiges Szenario, wenn doch die Kontrolle, die Steuerung und der Service der Turbinen vollständig hierzulande abgewickelt werden, hat sich das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bereits mit einem derartigen Risiko beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das Bundesamt gekommen?
In Anbetracht einer Meldung des Deutschlandfunks vom 28. April 2024 (www.deutschlandfunk.de/forschungsministerin-stark-watzinger-hochschulen-muessen-zusammenarbeit-mit-china-ueberpruefen-100.html), die verlautbarte, dass die Bundesanwaltschaft jüngst drei deutsche Staatsbürger wegen des Verdachts der Agententätigkeit verhaften ließ und ihnen vorgeworfen werde, Informationen über Rüstungstechnologie beschafft zu haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst weiterzugeben, hat sich der Verdacht jeweils erhärtet, wie ist der Prozessstatus derzeit, und befinden sich die Verdächtigen immer noch in Untersuchungshaft?
In Anbetracht der Tatsache, dass Markus Frenzel in seinem 2024 bei C. H. Beck erschienenen Buch „China Leaks: Pekings geheimes Netzwerk in Deutschland“ schreibt, dass Bundeswehroffiziere darin geschult würden, wie sie sich zu verhalten hätten, wenn sie Termine am oder in unmittelbarer Nähe des chinesischen Generalkonsulats in Hamburg wahrzunehmen hätten, worin den Bundeswehrangehörigen eine bestimmte Route am chinesischen Konsulat vorbei empfohlen würde und ihnen geraten werde, an welcher Stelle sie ihre Mobiltelefone aus- und wo sie sie wieder einschalten sollten, weil „deutsche Sicherheitsexperten“ (S. 339) herausgefunden hätten, dass Chinesen an speziellen Punkten in der Lage seien, sich mit elektronischen Geräten wie Mobiltelefonen zu verbinden und dabei würde es offenbar ausreichen, wenn die Bluetooth-Funktion oder Near Field Communication (NFC) eingeschaltet wären, inwiefern haben solche Schulungen mit angesprochenen Inhalten stattgefunden, könnten derartige Erkenntnisse durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bestätigt werden, oder hat sich das BSIG zu der Problematik des Anzapfens von Mobiltelefonen über Bluetooth-Funktion oder Near Field Communication bereits in einer Risikoanalyse beschäftigt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das BSIG gekommen?
In Anbetracht von Rechercheergebnissen von „Die Zeit“ und der „Süddeutschen Zeitung“ (Die Zeit, 20. März 2025, Die Wahrheit von Wuhan), in denen der Bundesnachrichtendienst (BND) in einem schon länger vorliegenden Bericht mit 80- bis 95-prozentiger Sicherheit zu dem Schluss kommt, dass ein Laborunfall (Laborhypothese) wahrscheinlicher ist als ein natürlicher Ursprung des COVID-19-Virus, wie steht die Bundesregierung zu der im Presseartikel zitierten Forderung von Prof. Dr. Isabella Eckerle, Spezialistin für neuartige Viruserkrankungen an der Uniklinik Genf, die BND-Daten zumindest ausgewählten Wissenschaftlern zur Begutachtung zu geben, am besten über einen unabhängigen Akteur wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), und wenn die Bundesregierung dieser Forderung nicht nachgehen will, wie begründet sie die komplette Verschlusssache?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung schreibt, dass der Bedarf an Menschen mit China-Expertise wächst (vgl. China-Strategie, S. 61), warum streicht die Bundesregierung dann Mittel beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) in China, etwa beim Lektorenprogramm?
Welche budgetären und inhaltlichen Veränderungen gab es bei Chinabezogenen Projekten des DAAD im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie?
Nach Kenntnis der Fragestellenden soll die Bundesregierung Kürzungen bei einem Managerprogramm speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für Chinakompetenz vorgenommen haben, gibt es ein solches Programm, wer sind die Projektpartner in diesem Programm, und haben im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie Kürzungen stattgefunden?
Im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme „Regionaler Ausbau der China-Kompetenz in der Wissenschaft (Regio-China)“ (www.internationales-buero.de/de/regio_china_ausbau_der_china_kompetenz_in_der_wissenschaft.php), anhand des das Bundesministerium für Bildung und Forschung für den Zeitraum von 2023 bis 2026 elf Projekte an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördert, wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der Fördermaßnahme bislang, und wie plant sie, die Projekte und Begleitvorhaben zu evaluieren?
Welche anderen Programme verfolgt oder fördert die Bundesregierung mit dem Ziel der Förderung von China-Expertise (e. g. DAAD-Projekt Sprache und Praxis in China)?
Im Zusammenhang mit der China-kompetenten Beratung politischer Akteure und der Öffentlichkeit nennt die Bundesregierung in ihrer China-Strategie explizit das Mercator Institute for China Studies (MERICS) als eines der führenden Forschungseinrichtungen Europas zu China, wie und in welchem Umfang fördert die Bundesregierung MERICS in welchen Projekten und mit welchen Zielen?
Welche budgetären und inhaltlichen Veränderungen gab es bei den durch die Bundesregierung geförderten MERICS-Projekten im Zeitraum nach der Veröffentlichung der China-Strategie?