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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Fahrgastrechte im Busverkehr

Umsetzung der europäischen Fahrgastrechte im Busverkehr, zusätzliche nationale Maßnahmen, Beförderung Behinderter, Barrierefreiheit, Information Reisender, Fahrgastrechte im Fall extremer Wetterbedingungen, Anlaufstelle für Fahrgäste, Überprüfung der Durchsetzung der Regelungen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

03.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/436604. 01. 2011

Fahrgastrechte im Busverkehr

der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Nicole Maisch, Markus Kurth, Markus Tressel, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Europäische Parlament und der Rat der Verkehrsminister haben sich im Vermittlungsverfahren in der Nacht vom 30. November 2010 auf den 1. Dezember 2010 auf die Einführung neuer Fahrgastrechte im Busverkehr geeinigt. Dadurch werden die bestehenden Vorschriften über Passagierrechte im Luft-, Eisenbahn- und Schiffsverkehr ergänzt. Ein wirksamer Schutz der Fahrgastrechte im Busverkehr ist jedoch nicht erreicht worden. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Fahrgastrechte erst ab einer Fahrdistanz von über 250 km Anwendung finden sollen. Unter dieser Distanz sind die Buspassagiere weitgehend rechtlos. Umso dringender ist es daher, auf nationaler Ebene effektive Fahrgastrechte durchzusetzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Bis wann, und auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die Bundesregierung die neuen europäischen Fahrgastrechte für Buspassagiere umsetzen?

2

Warum hat sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union gegen eine Stärkung der Fahrgastrechte ab dem ersten Kilometer ausgesprochen?

3

Warum hat die Bundesregierung auch der stark abgeschwächten Einigung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament nicht zugestimmt?

4

Wie lässt sich das mit dem proklamierten politischen Ziel der Bundesregierung einer Stärkung des Verbraucherschutzes vereinbaren?

5

Plant die Bundesregierung zusätzliche (nationale) Maßnahmen, um die Fahrgastrechte im Busverkehr zu stärken?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

6

Plant die Bundesregierung zusätzliche (nationale) Maßnahmen, um die Fahrgastrechte bei Entfernungen unter 250 km und im innerstädtischen Busverkehr zu stärken?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

7

Plant die Bundesregierung eine Beförderungspflicht für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer, wie es sie heute beispielweise schon in den USA gibt?

Wenn ja, in welcher Form soll die Beförderungspflicht gewährleistet werden?

Wenn nein, warum nicht?

8

Plant die Bundesregierung andere Maßnahmen, um Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Reisen im Busverkehr zu ermöglichen?

9

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Serviceleistungen, Informationen hinsichtlich des Fahrweges, der Preisgestaltung und der Ausgestaltung eines barrierefreien Angebotes allen Reisenden in gleicher Weise zugänglich sind?

10

Plant die Bundesregierung, die Bereitstellung umfassender Informationen über die angebotenen Dienste verpflichtend vorzuschreiben?

Welche Behörde soll die Einhaltung der Informations- und Ersatzpflichten kontrollieren?

Welche Marktbeobachtungsinstrumente und Sanktionen werden vorgesehen?

11

Plant die Bundesregierung zusätzliche Regelungen, um Fahrgastrechte auch im Falle extremer Wetterbedingungen sicherzustellen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, mit welcher Begründung?

12

Plant die Bundesregierung zur Stärkung der Fahrgastrechte eine klare Definition „extremer Wetterbedingungen“, um zu vermeiden, dass auch der Wechsel der Jahreszeiten darunter fällt?

13

Welche Anlaufstelle wird für Fahrgäste im Busverkehr gesetzlich bestimmt werden?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung die Errichtung einer Schlichtungsstelle für Fahrgäste im Busverkehr?

Wenn ja, wird diese im Rahmen einer verkehrsträgerübergreifenden Lösung angestrebt?

15

Wäre die für den Bahnverkehr zuständige Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (söp) aus Sicht der Bundesregierung die geeignete Institution?

16

Welche Institution wird die Durchsetzung der Verordnung überprüfen?

17

Wie viele Personalstellen werden dazu zur Verfügung stehen?

18

Welche Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, die Durchsetzung der Verordnung zu kontrollieren?

19

Auf Grundlage welcher Daten wird die Durchsetzung der Verordnung überprüft werden?

20

Wie groß schätzt die Bundesregierung das Beschwerdepotenzial bei Busfernreisen von über 250 km pro Jahr ein?

21

Plant die Bundesregierung für grenzüberschreitende Busverkehre, bei denen aufgrund des transnationalen Charakters noch immer besondere Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Fahrgastrechten bestehen, zusätzliche Maßnahmen?

Berlin, den 3. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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