Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras
der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Putsch gegen den rechtmäßigen Präsidenten José Manuel Zelaya vom 28. Juni 2009 ist Honduras von der Mitgliedschaft in der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) suspendiert. Selbst der US-Botschafter in Honduras, Hugo Llorens, hatte den Staatsstreich seinerzeit als illegal eingestuft, wie durch Wikileaks veröffentlichte Dokumente belegen. Auch die aktuelle honduranische Regierung unter Präsident Porfirio Lobo Sosa, die aus Wahlen unter den Bedingungen des Putschregimes hervorging, wird weiterhin von vielen Staaten nicht anerkannt.
Die Menschenrechtssituation in Honduras bleibt auch nach dem Wechsel vom Putschregime unter Roberto Micheletti Bain zur Regierung von Porfirio Lobo Sosa im Januar 2010 sehr kritisch. Eine Einschätzung der Bundesregierung bestätigt dies. Nach einem Bericht des Komitees der Angehörigen von verschwundenen Verhafteten (COFADEH) vom 30. August 2010 wurden in Honduras im Zeitraum vom 30. Januar bis 30. August 2010 mehr als 1 000 politisch motivierte Verletzungen der Menschenrechte verzeichnet. Im selben Zeitraum hat die Interamerikanische Kommission für die Menschenrechte besondere Schutzmaßnahmen für 128 Personen und 19 Organisationen ausgesprochen. 28 Honduranerinnen und Honduraner haben aus politischen Gründen Asyl in anderen Staaten erhalten.
Unbeeindruckt von diesen Tatsachen hat die Bundesregierung die diplomatischen Beziehungen und die Entwicklungszusammenarbeit mit Honduras wieder aufgenommen und hat die Europäische Union (EU) ein Assoziierungsabkommen mit den Staaten Zentralamerikas einschließlich Honduras abgeschlossen.
Nach einer Umfrage des Centro de Estudios para la Democracia (CESPAD) von September 2010 haben 71 Prozent der wahlberechtigten honduranischen Bevölkerung kein Vertrauen in die Demokratie in ihrem Land. 33 Prozent der Befragten gaben an, hinter der Widerstandsfront zu stehen. 1,5 Millionen Honduranerinnen und Honduraner, nahezu 50 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung, haben die Declaración Soberana für eine verfassungsgebende Versammlung unterschrieben.
Vor dem Hintergrund der anhaltend besorgniserregenden Menschenrechtssituation in ihrem Land sehen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Honduras die zugesagte Unterstützung des honduranischen Programmes zur Stärkung des Sicherheitssektors (PASS) durch die Europäische Union und die vorgesehene Beteiligung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit e. V. (GIZ) bei dessen Verwaltung und Umsetzung überaus kritisch.
Drucksache 17/4377 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welchen Beitrag könnte nach Meinung der Bundesregierung die im Assoziierungsabkommen zwischen der EU und den Staaten Zentralamerikas enthaltene Menschenrechtsklausel leisten, um Menschenrechtsverletzungen und der allgemeinen Straflosigkeit in Honduras zu begegnen?
Kann bzw. sollte diese Klausel nach Meinung der Bundesregierung, bereits vor Inkrafttreten des Assoziierungsabkommen zur Anwendung kommen?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Menschenrechtslage in Honduras zu beobachten?
Betrachtet die Bundesregierung die Anwendung des Stabilitätsinstruments der Europäischen Union (IfS) zur Krisenbewältigung in Honduras als einen sinnvollen Mechanismus, um die Menschenrechtsarbeit der sozialen Organisationen, Anwälte, Journalisten und kritischen Medien zu schützen und die Rückkehr zur Rechtstaatlichkeit zu begleiten?
Erkennt die Bundesregierung die honduranische Widerstandsfront (FNRP) als politische Kraft an, dies angesichts der großen Unterstützung für die Front aus der Bevölkerung?
a) Wenn ja, worin drückt sich diese Anerkennung aus?
b) Wenn nein, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit nur einer Seite des Konfliktes, die überdies für über 100 straffreie politische Morde verantwortlich ist, während der Widerstandsbewegung kein einziges derartiges Verbrechen anzulasten ist?
Inwiefern sieht die Bundesregierung in dem Zusammenschluss „Nationale Front des Volkswiderstands“ einen stabilisierenden Faktor, der zur Überwindung der Polarisierung in der honduranischen Gesellschaft beitragen kann, und hat die Bundesregierung Kontakte zu diesem Zusammenschluss?
An die Erfüllung welcher menschenrechtlicher Standards sind die zugesagte Unterstützung der Europäischen Union für das honduranische Programm zur Stärkung des Sicherheitssektors (PASS) und die vorgesehene Beteiligung der GIZ bei der Verwaltung und Umsetzung dieses Programmes gebunden, und wie soll die Einhaltung entsprechender Standards überprüft werden?
In welcher Weise hat die Bundesregierung auf der Beratung des Menschenrechtsrats am 4. November 2010 in Genf im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens die Menschenrechtspolitik und -praxis der honduranischen Regierungen nach dem Staatsstreich vom 28. Juni 2009 hinsichtlich der herrschenden Straflosigkeit, Opferreparation und Nichteinhaltung und -implementierung von durch die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) empfohlenen besonderen Schutzmaßnahmen für 128 Honduranerinnen thematisiert?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Francis Assisi Chullikat, des Vertreters des Vatikans vor den Vereinten Nationen, von Anfang November 2010, in Honduras habe am 28. Juni 2009 ein Staatsstreich stattgefunden und das Land müsse zur verfassungsmäßigen Ordnung zurückkehren?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter „den besonderen Umständen“, die entsprechend ihrer Antwort vom 18. November 2010 auf die Schriftliche Frage 86 auf Bundestagsdrucksache 17/3807 bei den Wahlen am 29. November 2009 in Honduras herrschten?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Einsetzung der von den Vereinten Nationen unterstützten „Kommission gegen die Straflosigkeit“, und welche Erwartungen knüpft sie an deren Arbeit?