Finanzielle Anreize für Ausweitung der Erwerbsarbeit
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Sylvia Rietenberg, Dr. Sandra Detzer, Ulle Schauws, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beabsichtigt im Rahmen ihres Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD 2025, Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte steuerfrei zu stellen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Attraktivität von Mehrarbeit zu erhöhen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden (bei Tarifbindung) bzw. 40 Stunden (ohne Tarifbindung)“ (www.koalitionsvertrag2025.de/).
Bereits heute leisten Beschäftigte in Deutschland erhebliche Mehrarbeit. Laut einer Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurden im Jahr 2024 insgesamt 1,2 Mrd. Überstunden geleistet. Von diesen Überstunden waren mehr als die Hälfte, nämlich 53,6 Prozent, unbezahlt. Dies entspricht einer Arbeitsleistung von über 750 000 Vollzeitstellen (IAB [Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung], 2024, www.iab.de/arbeitszeitrechnung2024; DGB [Deutscher Gewerkschaftsbund], 2024, www.dgb.de/fileadmin/import/Aktuelles/News/DGB-Index-Kompakt_2025-02_Überstunden_C.pdf). Fast die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet regelmäßig Überstunden; 20 Prozent leisten dabei eine bis fünf Stunden pro Woche extra, 24 Prozent sogar noch mehr. Rund jede bzw. jeder Zehnte in Vollzeit arbeitet mehr als 48 Stunden pro Woche (IAB, 2024; DGB, 2024). Diese Zahlen zeigen, dass Mehrarbeit bereits heute einen signifikanten Teil des Arbeitsmarktes ausmacht.
Die geplante Steuerbefreiung betrifft ausschließlich Überstunden von Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet, dass vor allem Männer in Vollzeit davon profitieren würden, weil die Mehrheit der Teilzeitbeschäftigten – vor allem Frauen – von dieser Maßnahme ausgeschlossen bleibt. Die Teilzeitquote von Frauen lag im Jahr 2024 bei 68 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2025, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html), was dazu führt, dass die Steuererleichterung voraussichtlich nur eine Minderheit der Erwerbstätigen, vor allem männliche Vollzeitbeschäftigte, erreicht. Frauen sind häufig aufgrund von Sorgearbeit und eingeschränkter Arbeitszeitflexibilität in Teilzeit beschäftigt (Statistisches Bundesamt, 2025), wodurch sie die Vorteile der Steuerbefreiung nicht in gleichem Maße nutzen können wie ihre männlichen Kollegen in Vollzeit.
Die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge könnte die strukturellen Ungleichheiten zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten sowie zwischen den Geschlechtern weiter verstärken. Frauen, die überwiegend in Teilzeit arbeiten und aufgrund familiärer Sorgearbeit eine geringere Erwerbsarbeitszeit leisten, sind im Vergleich zu ihren männlichen Vollzeitkollegen benachteiligt. Es ist zu befürchten, dass eine Maßnahme, die primär Vollzeitbeschäftigte entlastet, bestehende geschlechterspezifische Ungleichheiten und die ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit weiter zementiert (DIW [Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung], 2025, www.diw.de/de/diw_01.c.900064.de/nachrichten/sollen_wir_alle_noch_mehr_arbeiten.html; Hans-Böckler-Stiftung, 2025, www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-arbeitszeitpolitik-auf-dem-holzweg-68033.html; Hans-Böckler-Stiftung, 2023, www.boeckler.de/fpdf/HBS-008694/p_fofoe_report_10_2023.pdf).
Fiskalisch könnte die Steuerbefreiung zu Mindereinnahmen im Bundeshaushalt führen. Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge könnte der Verlust an Steuereinnahmen durch diese Maßnahme zwischen 400 Mio. und 600 Mio. Euro jährlich liegen, abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Steuerbefreiung (IAB, 2024). In Anbetracht der angespannten Haushaltslage und der aktuellen Haushaltspläne des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) könnte die Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge zu einer zusätzlichen Belastung der öffentlichen Finanzen führen (BMF, 2025, www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Oeffentliche-Finanzen/Bundeshaushalt/bundeshaushalt-2025-und-wachstumsinitiative-2.pdf; BMF, 2024, www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/Vorspann.pdf).
Des Weiteren könnte die Steuerbefreiung in besonders überlasteten Branchen wie der Pflege zu einer noch stärkeren Arbeitsbelastung der Beschäftigten führen. Diese Berufsgruppen sind ohnehin schon durch eine hohe Anzahl an Überstunden und durch einen Mangel an Fachkräften geprägt. Laut einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung könnte die Steuerbefreiung zu einer weiteren Ausweitung von Überstunden führen, was sowohl die gesundheitlichen als auch die psychischen Belastungen der Mitarbeitenden erhöhen könnte. Dies könnte zudem den Fachkräftemangel weiter verschärfen, weil übermäßige Arbeitsbelastung in ohnehin schon belasteten Sektoren wie der Pflege den Ausstieg aus dem Beruf fördern könnte (Hans-Böckler-Stiftung, 2023, www.boeckler.de/de/auf-einen-blick-17945-arbeitszeit-19844.html).
Nachdem erkennbar ist, dass die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge erhebliche neue Ungleichgewichte erzeugen, bestehende geschlechterspezifische und soziale Ungleichheiten im Arbeitsmarkt verstärken und fiskalische Herausforderungen mit sich bringen könnte, die in der aktuellen Haushaltslage problematisch sind, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen46
Wie viele Überstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 sowie im ersten Quartal 2025 in Deutschland geleistet (bitte jeweils die absoluten Zahlen, den Anteil der bezahlten und unbezahlten Überstunden, die jährlichen Veränderungsraten sowie die Umrechnung in Vollzeitäquivalente bei einer 38,5-Stunden-Woche angeben), und wie verteilen sich diese Werte nach Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob-Beschäftigten sowie nach Wirtschaftsbranchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut einer gemeinsamen Auswertung des IAB und des DGB im Jahr 2024 insgesamt 1,2 Mrd. Überstunden geleistet wurden, von denen mehr als die Hälfte unbezahlt war (IAB, 2024; DGB, 2024)?
Wie viele der im Jahr 2024 geleisteten Überstunden entfielen auf Beschäftigte im Homeoffice, und wie unterscheidet sich das Überstundenaufkommen im Homeoffice im Vergleich zu Beschäftigten ohne Homeoffice-Möglichkeit, insbesondere angesichts der Debatte um die Arbeitszeitkontrolle und die Ausweitung von Mehrarbeit im Homeoffice, wie sie in den Arbeitszeitstudien der Hans-Böckler-Stiftung thematisiert wird (Hans-Böckler-Stiftung, 2023)?
Wie viele Beschäftigte arbeiteten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche, und wie verteilen sich diese Zahlen nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, Geschlecht, Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut IAB und DGB rund jede bzw. jeder Zehnte in Vollzeit mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; DGB, 2024; IAB, 2024)?
Wie viele Vollzeitbeschäftigte leisten nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Wirtschaftsbranchen regelmäßig Überstunden, und wie verteilt sich das Ausmaß der bezahlten und unbezahlten Überstunden auf die einzelnen Branchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut DGB und IAB Überstunden vor allem in Branchen mit hohem Arbeitsdruck und mit Arbeitsverdichtung gehäuft auftreten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; DGB, 2024; IAB, 2024)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit und den tatsächlichen Bedarf an Mehrarbeit (z. B. durch Überstunden) in den Wirtschaftsbranchen mit den meisten Vollzeitstellen sowie in Branchen mit besonders hohem Arbeitsdruck, insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung von DGB und IAB (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; DGB, 2024; IAB, 2024)?
Wie viele Beschäftigte erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 sowie im ersten Quartal 2025 überhaupt Zuschläge für Überstunden, in welcher durchschnittlichen Höhe wurden diese gezahlt, und wie verteilen sich die Anzahl und Höhe dieser Zuschläge nach Wirtschaftszweigen, Tarifbindung, Geschlecht, Beschäftigungsform (Vollzeit, Teilzeit, Minijob), Betriebsgröße sowie Region (z. B. Ost und West)?
Welche unterschiedlichen Formen von Zuschlägen für Mehrarbeit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (z. B. tarifliche, betriebliche, gesetzliche Regelungen), und wie verbreitet sind diese jeweils (bitte nach Tarifbindung, Branche, Beschäftigungsform und Betriebsgröße differenzieren)?
Wie viele Beschäftigte erhielten im Jahr 2024 Zuschläge für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeit, und in welchem Umfang könnten diese bestehenden Zuschläge ebenfalls von der geplanten Steuerbefreiung betroffen sein oder davon abgegrenzt werden?
Wie plant die Bundesregierung, die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge europarechtskonform, insbesondere mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2023 – C‑660/20 (europarechtswidrige Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten), auszugestalten (Europäischer Gerichtshof, curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=275123&doclang=DE)?
Sieht die Bundesregierung angesichts der geplanten Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung nach § 3 Absatz 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), weil scheinbar neutrale Kriterien wie der Vollzeitstatus in der Praxis überwiegend Männer begünstigen, während Frauen – die laut Statistischem Bundesamt zu 68 Prozent in Teilzeit arbeiten – strukturell benachteiligt werden (Statistisches Bundesamt, 2025, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html)?
Welche rechtlichen Prüfungen wurden von der Bundesregierung im Hinblick auf die Vorgaben des AGG und die einschlägige Rechtsprechung vorgenommen?
Welche Verteilungswirkungen bei verfügbaren Einkommen (jeweils nach Dezilen) werden durch die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge erwartet, die ausschließlich für Überstunden gilt, die über die tariflich vereinbarte bzw. die an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, wobei als Vollzeitarbeit eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden (bei Tarifbindung) bzw. 40 Stunden (ohne Tarifbindung) angesetzt wird,
a) zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten,
b) zwischen Männern und Frauen und
c) zwischen unterschiedlichen Wirtschaftszweigen (DIW, 2025; IAB, 2024)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durchschnittliche steuerliche Entlastung pro berechtigten Beschäftigten durch die geplante Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen (bitte nach Einkommensgruppen, Branchen und Geschlecht differenzieren), und wie viele Personen könnten insgesamt von der Maßnahme profitieren?
In welcher Weise plant die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung einer möglichen Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen zu berücksichtigen, dass insbesondere Vollzeitbeschäftigte und Beziehende hoher Einkommen – die häufiger und mehr Überstunden leisten können und durch höhere Grenzsteuersätze relativ mehr von einer Steuerfreiheit profitieren würden – überproportional entlastet würden, während Teilzeitkräfte und Beziehende niedriger Einkommen, darunter viele Frauen, nicht von der Maßnahme profitieren könnten und dadurch bestehende Einkommensunterschiede weiter verstärkt werden könnten (DIW, 2025; IAB, 2024)?
Wie bringt die Bundesregierung eine mögliche Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen in Einklang mit dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD festgeschriebenen „zentralen“ Anliegen der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen, wenn Frauen überwiegend erst gar nicht von der Steuerbefreiung erfasst werden, weil die Teilzeitquote im Jahr 2024 bei Frauen mit 68 Prozent in Teilzeit auf neuem Höchststand ist (Statistisches Bundesamt, 2025)?
Welche flankierenden Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit bestehende geschlechterspezifische Ungleichheiten am Arbeitsmarkt nicht verstärkt werden (DIW, 2025)?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge die besondere Situation von Alleinerziehenden berücksichtigt, die laut Familienreport 2024 aufgrund der überwiegenden Übernahme von Sorgearbeit strukturell in ihrer Erwerbsbeteiligung und Arbeitszeitflexibilität eingeschränkt sind und daher von dieser Maßnahme kaum profitieren können (damaliges Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2024, www.bmfsfj.de/resource/blob/123456/abcd1234/familienreport-2024-data.pdf)?
Plant die Bundesregierung flankierende Maßnahmen, um die fehlende Möglichkeit zur Inanspruchnahme steuerfreier Überstundenzuschläge für Alleinerziehende zu kompensieren?
Wie soll sichergestellt werden, dass die Steuerbefreiung nicht zu einer Ausweitung unbezahlter Überstunden oder zur Verdrängung regulärer Vollzeitstellen führt?
Wie will die Bundesregierung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherstellen, dass Beschäftigte in Betrieben ohne Tarifvertrag, in denen es keine eindeutige Definition von Überstunden gibt, nicht von der steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen werden und gegenüber tarifgebundenen Beschäftigten nicht systematisch benachteiligt werden?
Wie will die Bundesregierung im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes sicherstellen, dass Teilzeitbeschäftigte, die zwar regelmäßig Mehrarbeit leisten, aber die vorgesehene Schwelle der tariflichen Vollzeit nicht erreichen, durch die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge nicht systematisch benachteiligt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich eine Gleichbehandlung bei Überstundenzuschlägen fordert?
Wie plant die Bundesregierung, die steuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit umzusetzen, bei denen Überstunden oft schwer abgrenzbar sind, um eine Benachteiligung von Beschäftigten in solchen Modellen zu vermeiden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Einhaltung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen effektiv zu kontrollieren und um Missbrauch und Umwidmung regulärer Arbeitszeit in steuerbegünstigte Überstunden zu verhindern, insbesondere mit Blick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Einhaltung des Willkürverbots?
Wie plant die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern bei der Kontrolle und Abrechnung der Überstundenzuschläge zu gestalten, insbesondere in Betrieben ohne Tarifvertrag oder mit flexiblen Arbeitszeitmodellen?
Welche konkreten Auswirkungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf das Steueraufkommen erwartet die Bundesregierung, wenn – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen – Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte steuerfrei gestellt würden (BMF, 2024)?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die potenziellen Mindereinnahmen für die öffentlichen Haushalte insgesamt im Verhältnis zur angespannten Haushaltslage (BMF, 2024)?
Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte im Hinblick auf das Steueraufkommen und die öffentlichen Haushalte, insbesondere angesichts der aktuellen Konjunkturflaute (BIP-Rückgang [BIP = Bruttoinlandsprodukt] 2024 um 0,3 Prozent), der sinkenden Steuereinnahmen (minus 2 Prozent im ersten Quartal 2025), einer prognostizierten strukturellen Haushaltslücke von jährlich rund 15 Mrd. Euro sowie der zusätzlichen Herausforderungen durch den demografischen Wandel (Ausscheiden von rund 5 Mio. Erwerbstätigen bis 2030) (BMF, 2024)?
Hält die Bundesregierung den Zeitpunkt für diese steuerliche Entlastung unter diesen Rahmenbedingungen für angemessen, und wie begründet sie diese Einschätzung?
Welche Maßnahmen prüft oder plant die Bundesregierung, um mögliche Mindereinnahmen beim Steueraufkommen, die durch die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte entstehen könnten, im Bundeshaushalt auszugleichen (BMF, 2024)?
Plant die Bundesregierung, Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte neben der Steuerbefreiung auch von den Sozialabgaben zu befreien, und welche Auswirkungen erwartet sie auf die Einnahmen der Sozialversicherungen sowie auf deren langfristige Finanzierung vor dem Hintergrund steigender Beitragsbelastungen und des demografischen Wandels (BMF, 2024)?
Plant die Bundesregierung, die Sozialabgabenbefreiung für Überstundenzuschläge auf bestimmte Zuschlagssätze oder Branchen zu beschränken, und wenn ja, nach welchen Kriterien soll diese Beschränkung erfolgen (BMF, 2024)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahme im Hinblick auf ihre arbeitsmarktpolitischen Ziele, insbesondere die Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und die langfristige Stabilität der Sozialversicherungssysteme (BMF, 2024)?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Komplexität und Transparenz des deutschen Steuerrechts durch die Einführung einer weiteren steuerlichen Sonderregelung für Überstundenzuschläge (BMF, 2024)?
Wie begründet die Bundesregierung die geplante Steuerbefreiung für Zuschläge auf freiwillige Mehrarbeit, obwohl diese Maßnahme eine Ausnahme vom Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit darstellt und damit die steuersystematische Gleichbehandlung aller Arbeitseinkünfte durchbricht?
Wie rechtfertigt sie diese steuerliche Sonderregelung im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag genannten Ziele, insbesondere die Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Steigerung der Wirtschaftsleistung und die Bekämpfung des Fachkräftemangels?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass Selbstständige für ihre geleistete Mehrarbeit keine steuerlichen Vergünstigungen erhalten, während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Überstundenzuschlägen steuerlich begünstigt werden, obwohl das Leistungsfähigkeitsprinzip und der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) eine Gleichbehandlung aller Erwerbseinkünfte fordern?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge einkommensabhängig zu staffeln oder auf alle Beschäftigten – einschließlich Teilzeitkräfte – auszuweiten, um eine gleichmäßigere Verteilungswirkung zu erzielen und Diskriminierung zu vermeiden?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen für ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels im Vergleich zu Investitionen in Kinderbetreuung und Pflegeinfrastruktur?
Wie begründet die Bundesregierung die geplante steuerliche Förderung von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte, obwohl wissenschaftliche Studien und Berichte aus der Praxis belegen, dass ein System, das Überstunden systematisch begünstigt, zu erhöhter gesundheitlicher Belastung und einem erhöhten Burnout-Risiko führen kann – insbesondere in bereits stark belasteten Branchen wie der Pflege, in denen Überstunden und Personalmangel laut Statistischem Bundesamt und Hans-Böckler-Stiftung zu den Hauptursachen für gesundheitliche Probleme der Beschäftigten zählen (Statistisches Bundesamt, 2025; Hans-Böckler-Stiftung, 2023)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass durch die steuerliche Begünstigung von Überstunden die Arbeitsbelastung in sensiblen Berufsgruppen wie Pflege, Medizin und Sozialarbeit weiter ansteigt und die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzlich gefährdet wird (Hans-Böckler-Stiftung, 2023)?
Welche Anforderungen werden an die betriebliche Arbeitszeiterfassung gestellt, um eine rechtssichere und lückenlose Dokumentation der steuerfreien Überstunden zu gewährleisten?
Vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD eine Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie eine deutliche Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen vorgesehen ist, mit welchen zusätzlichen bürokratischen und administrativen Belastungen für Unternehmen rechnet die Bundesregierung aufgrund der erhöhten Anforderungen an die betriebliche Arbeitszeiterfassung im Zusammenhang mit der geplanten Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der steuerlichen Privilegierung von Überstundenzuschlägen auf die betriebliche Praxis des Freizeitausgleichs und der Arbeitszeitkonten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass laut Tarif- und Betriebspraxis der überwiegende Teil der Überstunden durch Freizeit ausgeglichen wird?
Angesichts der im Koalitionsvertrag verankerten Ziele zum Bürokratieabbau, insbesondere der Reduzierung von Dokumentations- und Berichtspflichten, sieht die Bundesregierung in den geplanten zusätzlichen Anforderungen an die Arbeitszeiterfassung einen Zielkonflikt mit dem angestrebten Bürokratieabbau, und wie soll dieser gegebenenfalls aufgelöst werden?
Welche Erwartung hat die Bundesregierung bezüglich der Auswirkungen der Steuerbefreiung auf das betriebliche Lohngefüge und die Personalpolitik der betroffenen Unternehmen?
Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen nicht zu einer Umverteilung von Arbeitszeit führt, bei der reguläre Arbeitszeit in steuerlich begünstigte Überstunden umgewandelt wird, und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um dies zu verhindern?