Atommüll – Zwischenlager Nord, Teil 2
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Zwischenlager Nord (ZLN), auch bekannt als Zwischenlager Lubmin, wird von den Energiewerken Nord GmbH (EWN) betrieben, die sich zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes befinden. Die Kleine Anfrage „Atommüll – Zwischenlager Nord“ (Bundestagsdrucksache 17/3756) beschäftigte sich unter anderem mit unverpacktem Atommüll, der sich bereits im ZLN befindet und Atommüll, der zukünftig dort zwischengelagert werden soll. Hierzu verwehrte die Bundesregierung mehrere Angaben in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/4009 unter Verweis auf Geschäftsgeheimnisse; beispielsweise, dass die beiden im ZLN befindlichen Dampferzeuger (unverpackter Großkomponenten-Atommüll) aus dem Atomkraftwerk (AKW) Obrigheim stammen.
Diese Nichtangaben sind nicht nachvollziehbar angesichts der Tatsache, dass die EWN gegenüber den Medien nie einen Hehl daraus gemacht haben, woher diese beiden Dampferzeuger stammen. Dies belegen zahlreiche Berichterstattungen, unter anderem die Meldungen „Atommüll aus Obrigheim im Zwischenlager angekommen“ (Heilbronner Stimme, Oktober 2008)* und „Atomares Zwischenlager Nord zu 75 Prozent gefüllt – EWN plant keine weiteren Castortransporte nach Lubmin“ (Nachrichtenagentur dapd, 1. Dezember 2010).
* www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/art16305,1363768
Die Nichtangaben sind ferner unverständlich angesichts vergleichbarer Schriftlicher Fragen und Kleiner Anfragen in dieser Wahlperiode, bei deren Antwort die Bundesregierung derartige Angaben nicht verwehrte. So legte sie in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/310 die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) als Eigentümerin von Atommüll offen, der in Karlsruhe – ebenfalls im Verantwortungsbereich der EWN – zwischengelagert wird. In einem anderen Fall (Bundestagsdrucksache 17/3369) gab sie klar an, aus welchen Atomkraftwerken der Atommüll stammt, der derzeit in Ahaus und Gorleben zwischenlagert.
Es ist umso unverständlicher, wieso dem Deutschen Bundestag in der o. g. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4009 Angaben vorenthalten werden, die anderweitig öffentlich gemacht werden, wenn man berücksichtigt, dass es sich bei den EWN um ein Unternehmen handelt, das vollständig dem Bund gehört.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die EWN wiederholt öffentlich geäußert haben, dass im ZLN zwei Dampferzeuger aus dem AKW Obrigheim zwischengelagert werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es seit 2008 diverse Zeitungsartikel und andere Medienberichte gab, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die zwei im ZLN zwischengelagerten Dampferzeuger aus dem AKW Obrigheim stammen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich somit bei dem Herkunftsort der beiden im ZLN zwischengelagerten Dampferzeuger nicht um ein Geschäftsgeheimnis handelt?
Gibt es vertragliche Verpflichtungen für die EWN oder die Bundesregierung, Herkunft und Eigentümer der zwei im ZLN zwischengelagerten Dampferzeuger nicht offenzulegen?
Falls ja, wie lauten diese Verpflichtungen konkret, kamen sie auf Initiative der EWN oder des Vertragspartners zustande, und wie beurteilt die Bundesregierung dann die Tatsache, dass die EWN die Herkunft der Dampferzeuger gegenüber Medien wiederholt offengelegt haben?
Wer ist Eigentümer, und was ist der Herkunftsort des auf Bundestagsdrucksache 17/4009 zu Frage 4 nur restriktiv angeführten Atommülls (vor dem Hintergrund der in der Präambel geschilderten Sachverhalte wird die Bundesregierung um erneute Abwägung gebeten, ob diese Angaben nicht doch gemacht werden können)?
Welche weiteren Angaben zu den auf Bundestagsdrucksache 17/4009 zu Frage 4 erfragten aber in der Antwort der Bundesregierung nicht offengelegten Aspekten kann die Bundesregierung nach erneuter Abwägung vor dem Hintergrund der in der Präambel geschilderten Sachverhalte machen?
Gibt es vertragliche Verpflichtungen für die EWN oder die Bundesregierung, die auf Bundestagsdrucksache 17/4009 zu Frage 4 nicht offengelegten Aspekte nicht offenzulegen?
Falls ja, wie lauten die Verpflichtungen konkret, und welche davon kamen jeweils auf Initiative der EWN oder des Vertragspartners zustande (es wird explizit nicht gefragt, ob beide Vertragsparteien übereinkamen, Vertraulichkeit zu waren, sondern auf wessen Initiative hin es ggf. dazu kam)?
Falls sich die Bundesregierung nicht imstande sieht, die Frage 5 offen zu beantworten, welche Bundesressorts haben Kenntnis über Eigentümer, Herkunftsort etc. der radioaktiven Reststoffe aus kerntechnischen Einrichtungen mit Leichtwasserreaktoren, zu denen auf Bundestagsdrucksache 17/4009 zu Frage 4 nur restriktive Angaben gemacht wurden?
Liegen diese Informationen insbesondere
a) dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU),
b) dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und
c) dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vor?
Gibt es das ZLN betreffende Anfragen und Angebotserstellungen für Zwischenlagerungen und Behandlungen von Atommüll aus dem Ausland?
Falls ja, um welche Länder handelt es sich dabei?
Wie viele Anfragen und Angebotserstellungen für Zwischenlagerungen und Behandlungen von Atommüll im ZLN laufen derzeit insgesamt (bitte Gesamtsumme konkretisieren, nicht nur Angabe „zahlreiche“)?
Zu Atommüll, der nicht in den AKW Greifswald oder Rheinsberg angefallen ist.
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass bereits von der Anfang 1998 erteilten Genehmigung zur sogenannten Pufferlagerung im ZLN, Atommüll, der aus westdeutschen Anlagen stammt, umfasst war?
Welche nicht in Greifswald oder Rheinsberg angefallenen Abfallarten werden in welcher Konditionierungsanlage im ZLN konditioniert?
Werden diese Abfälle im ZLN gelagert, und wenn ja, wie lange jeweils vor und nach ihrer Konditionierung, und aufgrund welcher Genehmigung, und in welchem Hallenschiff?
Ist es möglich, radioaktive Abfälle im ZLN aufgrund von Genehmigungen nach § 7 der Strahlenschutzverordnung zwischenzulagern, ohne dass sie im ZLN konditioniert werden?
Wo genau in den einzelnen Hallenschiffen werden Ortsdosisleistungen gemessen?
Wie hoch waren diese Ortsdosisleistungen in den letzten fünf Jahren jeweils (bitte tabellarische Übersicht), insbesondere die jeweils höchste gemessene Ortsdosisleistung?
Wie hoch waren die außerhalb der einzelnen Hallenschiffe gemessenen Ortsdosisleistungen in den letzten fünf Jahren jeweils (bitte tabellarische Übersicht), insbesondere die jeweils höchste gemessene Ortsdosisleistung?
In welchem Hallenschiff lagern die Dampferzeuger aus dem AKW Obrigheim, und wie hoch ist deren Ortsdosisleistung im Vergleich zu den Großkomponenten aus Greifswald und Rheinsberg?
Welche Verwaltungsgebühren haben die EWN in den letzten zwölf Jahren an das Land Mecklenburg-Vorpommern wofür entrichtet (bitte differenziert nach Jahr und Zweck)?