US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sowie das Zentrum Liberale Moderne in Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Diana Zimmer, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/541 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Zahlreiche US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind in Deutschland tätig bzw. werden von der Bundesregierung finanziell unterstützt (vgl. z. B. die Übersicht in www.amerikahaus.de/ueber-uns/netzwerke-und-partner). Die vorliegende Kleine Anfrage soll mehr Klarheit und Transparenz in ihre Tätigkeit und die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bringen, zumal viele dieser Nichtregierungsorganisationen sich nach Auffassung der Fragesteller nicht parteipolitisch neutral verhalten, sondern im Gegenteil sich gegen die US-amerikanische Regierungspartei (die Republikaner) sowie die zweitgrößte Fraktion im Deutschen Bundestag positionieren (vgl. z. B. https://securingdemocracy.gmfus.org/the-states-of-foreign-information-operations-a-state-by-state-look-at-foreign-information-manipulation-in-the-united-states/; https://securingdemocracy.gmfus.org/securing-democracy-dispatch-333/; https://open.spotify.com/episode/1CbLnj7fpq6KFIYDicLylc [Aspen Institute]). Dies gilt insbesondere auch für das Zentrum Liberale Moderne, das nach Ansicht der Fragesteller eine Lobby- bzw. Vorfeldorganisation der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN darstellt. Die Kleine Anfrage dient der Aktualisierung der bereits auf den Bundestagsdrucksachen 20/14424, 20/3087, 20/10173, 20/10587 und 20/9906 von den Fragestellern erhobenen Daten.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Pflege und Förderung der transatlantischen Beziehungen ist ein Kernanliegen der Bundesregierung. Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen ergänzen und bereichern mit ihrer Arbeit die transatlantischen Beziehungen über die bi- und multilaterale staatliche Zusammenarbeit hinaus. Ihr Mehrwert beschränkt sich oft nicht nur auf die Förderung der transatlantischen Beziehungen, sondern umfasst auch die weiteren globalen Ziele der Bundesregierung wie zum Beispiel Ernährungssicherheit, Förderung der Menschenrechte, Dialog mit dem Globalen Süden oder Demokratieförderung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die finanzielle Unterstützung von Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Fragen und Antworten6
Haben die nachfolgend aufgeführten Institutionen bzw. Organisationen und Vereinigungen seit dem 1. Januar 2025 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten bzw. werden sie im Jahr 2025 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe, aus welchen Haushaltstiteln, für welche Vorhaben, mit welcher Laufzeit (vgl. www.amerikahaus.de/ueber-uns/netzwerke-und-partner; wenn ja, bitte gemäß Fragestellung aufschlüsseln und angeben, ob es sich um institutionelle Förderung handelt) a) Stiftung Bayerisches Amerikahaus, b) Bayerische Amerika-Akademie, c) Lasky Center für Transatlantische Studien, d) Carl-Schurz-Haus, e) Amerikazentrum Hamburg, f) Deutsch-Amerikanisches Institut Heidelberg, g) Amerika-Gesellschaft Schleswig-Holstein, h) Amerika Haus, i) Deutsch-Amerikanisches Institut Leipzig, j) Deutsch-Amerikanisches Institut Nürnberg, k) Deutsch-Amerikanisches Institut Saarland, l) Deutsch-Amerikanisches Zentrum, m) Deutsch-Amerikanisches Institut Tübingen, n) German Marshall Fund of the United States (vgl. www.gmfus.org/), o) Atlantik-Brücke (vgl. www.atlantik-bruecke.org/), p) Zentrum Liberale Moderne (vgl. https://libmod.de/), q) Progressives Zentrum (vgl. www.progressives-zentrum.org/), r) Inter Mediate (vgl. www.inter-mediate.org/aboutus/our-work/) und s) ggf. andere Organisationen, Vereinigungen und Institutionen, die die deutsch-amerikanischen Beziehungen pflegen?
Die Antwort kann der Anlage 1 entnommen werden. Die darin gemachten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Es ist nichtausgeschlossen, dass die genannten Institutionen in Form von Weiterleitungen über andere Zuwendungsempfänger Bundesmittel erhalten haben.
Haben die nachfolgend aufgeführten US-amerikanischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen seit dem 1. Januar 2025 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten bzw. werden sie im Jahr 2025 Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe, aus welchen Haushaltstiteln, für welche Vorhaben, mit welcher Laufzeit (wenn ja, bitte gemäß Fragestellung aufschlüsseln und angeben, ob es sich um institutionelle Förderung handelt) a) Bill & Melinda Gates Foundation (vgl. www.gatesfoundation.org/about/offices/berlin-germany), b) Open Society Foundations (vgl. www.opensocietyfoundations.org/), c) Rockefeller Foundation (vgl. www.rockefellerfoundation.org/), d) Ford Foundation (vgl. www.fordfoundation.org/), e) Heritage Foundation (vgl. www.heritage.org/), f) Atlantic Council (vgl. www.atlanticcouncil.org/about/history/), g) National Democratic Institute (vgl. www.ndi.org/), h) International Republican Institute (vgl. www.iri.org/), i) Center for Strategic and International Studies (vgl. www.csis.org/), j) Brookings Institution (vgl. www.brookings.edu/), k) Carnegie Endowment for International Peace (vgl. https://carnegieendowment.org/), l) American Enterprise Institute (vgl. www.aei.org/), m) Rand Corporation (vgl. www.rand.org/), n) Aspen Institute (vgl. www.aspeninstitute.de/de/), o) American Council on Germany sowie Freunde des American Council on Germany (vgl. https://acgusa.org/ und https://acgde.org/), p) Deutsche Atlantische Gesellschaft e. V. (vgl. https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0350-24.pdf, S. 305) und q) ggf. andere US-amerikanische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen (bitte nennen)?
Die Fragen 2 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die Antwort kann der Anlage 2 entnommen werden. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1070 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Die darin gemachten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die genannten Institutionen in Form von Weiterleitungen über andere Zuwendungsempfänger Bundesmittel erhalten haben.
Gibt es mit den in Frage 2 aufgeführten Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen Kooperationsvereinbarungen, gemeinsame Projekte (gemeinsam durchgeführt und bzw. oder finanziert), Absichtserklärungen über Zusammenarbeit etc., und wenn ja, welche, seit wann, mit welcher Laufzeit und unter Verwendung der Haushaltsmittel aus welchen Haushaltstiteln in welcher Höhe?
Haben Vertreter der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 an den von den in den Fragen 1 sowie 2 angeführten Stiftungen, Organisationen, Institutionen, Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen durchgeführten bzw. organisierten Veranstaltungen bzw. an von anderen US-amerikanischen NGOs durchgeführten bzw. organisierten Veranstaltungen als Redner und bzw. oder Diskussionsteilnehmer teilgenommen, und wenn ja, an welchen (bitte nach Datum und Ort aufschlüsseln)?
Die Antwort kann der Anlage 3 entnommen werden. Die Bundesregierung führt keine systematische Auflistung zur Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung an den von der Fragestellung erfassten Veranstaltungen. Die Liste ist daher nicht abschließend und wurde auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen erstellt.
Haben Vertreter der in den Fragen 1 sowie 2 genannten Stiftungen, Organisationen, Institutionen, Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen oder anderer US-amerikanischer NGOs seit dem 1. Januar 2025 die Bundesregierung beraten, und wenn ja, in welcher Funktion, für welches Bundesministerium bzw. welche Bundesbehörde und in welchem Zeitraum (bitte auch angeben, ob die Beratung entgeltlich, und wenn ja, in welcher Höhe, bzw. unentgeltlich erfolgte)?
Beratungsleistungen im Sinne der Anfrage wurden nicht erbracht.
Haben Vertreter der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 auf Internetseiten bzw. in Publikationen, die von den in den Fragen 1 und 2 aufgeführten Stiftungen, Organisationen, Institutionen, Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen herausgegeben bzw. veröffentlicht werden oder auf Internetseiten bzw. Publikationen von anderen US-amerikanischen NGOs, publiziert, und wenn ja, auf bzw. in welchen (bitte nach Datum und Publikationsort aufführen und ggf. den Internetverweis angeben)?
Soweit ersichtlich sind keine Publikationen im Sinne der Fragestellung erfolgt. Allerdings verfügt die Bundesregierung, über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus, über keine systematische Auflistung zu Veröffentlichungen/ Publikationen ihrer Mitglieder.