Rüstungsexporte nach Israel
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung der Fragesteller
Im ersten Quartal 2025 exportierte Deutschland Rüstungsgüter im Wert von fast 28 Mio. Euro nach Israel (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, „Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im 1. Quartal 2025“, 3. April 2025). Deutschland gilt traditionell als zweitgrößter Rüstungslieferant Israels nach den USA und liefert zentrale Komponenten für die israelische Marine, etwa Korvetten und U-Boote von Thyssenkrupp Marine Systems sowie Getriebe für Merkava-Kampfpanzer (taz, „Eine lange Liste an Lieferungen“, 3. Juni 2025). Seit dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 hat die Bundesregierung Waffenexporte im Gesamtwert von 485,1 Mio. Euro genehmigt (ZEIT, „Deutschland genehmigte Waffenexporte an Israel für 485 Millionen Euro“, 3. Juni 2025). Laut SIPRI (Stockholm International Peace Research Institute) entfielen zwischen 2019 und 2023 rund 30 Prozent der israelischen Großwaffenimporte auf Deutschland (ZEIT, „Deutschland genehmigte Waffenexporte an Israel für 485 Millionen Euro“, 3. Juni 2025). Angesichts der mutmaßlichen Völkerrechtsverletzungen und humanitären Not im Gazastreifen wächst die Kritik: In einer ARD-Umfrage lehnt eine Mehrheit Israels Vorgehen ab; 43 Prozent fordern Einschränkungen, 30 Prozent sogar einen vollständigen Stopp deutscher Waffenlieferungen (tagesschau.de, „Das Dilemma bleibt“, 5. Juni 2025).
Mit den Fragen 2 bis 5 werden neben der Ausfuhrlisten-Position bzw. Kriegswaffenlisten-Nummer auch die in der jeweiligen Liste vorgegebenen Beschreibungen von auszuführenden Gütern oder Güterteilen erfragt. Diese schließen neben Waffen, Kriegswaffen bzw. Rüstungsgütern im engeren Sinne und Bestandteilen davon etwa auch Schutzausrüstungen, Motoren und Antriebssysteme, Ausrüstung zur Prüfung, Herstellung oder Instandhaltung und Bestandteile davon, Software, Technologie und Bibliotheken sowie deren Bestandteile und Zubehör ein.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit geltend gemacht, dass eine Auskunft auf eine Kleine Anfrage versagt werden könne, soweit diese konkrete Einblicke in einen aktuell bestehenden Bedarf des Empfängerstaats ermöglichen würde (so etwa Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/284). Es wird gebeten, eine Versagung der Auskunft im Einzelfall kenntlich zu machen und zu begründen. Die Fragestellenden weisen darauf hin, dass dies nach ihrer Ansicht nur dann der Fall sein kann, wenn der Bundesregierung positiv bekannt ist, dass eine Genehmigung tatsächlich der Deckung eines aktuellen Bedarfs dient. Langfristige Anschaffungsprojekte – wie etwa von Kriegsschiffen oder noch zu errichtenden Anlagen zur Herstellung von Kriegswaffen oder Rüstungsgütern –, die Erfüllung laufender längerfristiger Verpflichtungen oder die Lieferung von Gütern, welche erst nach zeitaufwändiger Bearbeitung oder Einbau Verwendung finden sollen, dienen nicht der Erfüllung eines aktuellen Bedarfs. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung im Einzelfall eine zwischenstaatliche Vereinbarung einer Auskunft entgegenstehen, möge dies ebenfalls kenntlich gemacht werden.
Fragen und Antworten8
In Höhe welchen Gesamtwertes hat die Bundesregierung zwischen dem 18. Dezember 2024 und dem 31. Dezember 2024 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte Einzelgenehmigungswerte und Meldungen für Allgemeine Genehmigungen Nummer 33 kumuliert angeben)?
Im fragegegenständlichen Zeitraum wurden keine Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt.
Welche Einzelgenehmigungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 bis zum Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung den Wert und die Ausfuhrlisten-Position sowie die jeweils zutreffende Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum aktuellen Stichtag (26. Juni 2025) wurden Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 250 577 391 Euro erteilt.
Die in diesem Zeitraum für die endgültige Ausfuhr nach Israel genehmigten Güter betreffen die Ausfuhrlistenpositionen (AL-Positionen) A0001, A0002, A0003, A0004, A0005, A0006, A0007, A0008, A0009, A0010, A0011, A0013, A0015, A0016, A0017, A0018, A0019, A0021, A0022. Da AL-Positionen unterschiedliche Güter und Güterteile enthalten, ist eine Angabe von Stückzahlen für eine AL-Position nicht angezeigt.
Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands im Zeitverlauf sowie aktuell bestehende Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben kann.
Welche Genehmigungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Genehmigung den Wert und die Kriegswaffenlisten-Nummer sowie die jeweils zutreffende Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Kriegswaffenliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Bezüglich der Erteilung der fragegegenständlichen Genehmigungen des Jahres 2024 verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/11838. Bezüglich der Erteilung der fragegegenständlichen Genehmigungen des Jahres 2025 bis zum aktuellen Stichtag (26. Juni 2025) verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 81 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 21/747.
Welche Sammelausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für die Ausfuhr von Rüstungsgütern oder Dual-Use-Gütern in andere Staaten einschließlich Israel erteilt (bitte nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Sammelausfuhrgenehmigung den Wert, die Empfangsstaaten und die Ausfuhrlisten-Position bzw. Position in der Gemeinsamen Liste der Europäischen Union für Güter mit doppeltem Verwendungszweck [Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821] sowie die in der jeweiligen Liste enthaltene Beschreibung der Güter oder Güterteile angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben; bitte ferner angeben, ob es sich um ein Gemeinschaftsprogramm oder eine regierungsamtliche Kooperation handelt, und ggf. die Bezeichnung des Programms)?
Vorbemerkung: Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung in der Regel auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist eine Zuordnung der Genehmigungswerte zu einzelnen Ländern oder Länderkreisen nicht möglich.
Zur Beantwortung der Frage verweist die Bundesregierung bezüglich der erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Jahr 2024 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14847.
Im Übrigen ergeben sich die Angaben zu den im fragegegenständlichen Zeitraum (Stichtag: 26. Juni 2025) erteilten Sammelausfuhrgenehmigungen aus nachfolgender Tabelle.
- Rüstungsgüter Monat der Genehmigung Leit-AL-Position Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie 2025-02 A0022 Belgien Dänemark Finnland Frankreich Indien Indonesien Israel Italien Japan Kanada Luxemburg Malaysia Marokko Niederlande Nordirland Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Spanien Südafrika Tschechien Tunesien Türkei Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich 0 Gemeinschaftsprogramm
- Monat der Genehmigung Leit-AL-Position Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie 2025-02 A0010 Belgien Dänemark Finnland Frankreich Indien Indonesien Israel Italien Japan Kanada Luxemburg Malaysia Marokko Niederlande Nordirland Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Spanien Südafrika Tschechien Tunesien Türkei Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich 200.000.000 Gemeinschaftsprogramm
- Monat der Genehmigung Leit-AL-Position Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie 2025-02 A0009 Dänemark Frankreich Israel Italien Schweden Schweiz Spanien Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich 25.000.000 Gemeinschaftsprogramm
- A0021 A0022 Dänemark Frankreich Israel Italien Schweden Schweiz Spanien Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich 0 Gemeinschaftsprogramm
- Monat der Genehmigung Leit-AL-Position Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie 2025-03 A0022A Ägypten Botsuana Brasilien Indien Indonesien Israel Katar Kolumbien Kuwait Marokko Nord Mazedonien Pakistan Saudi-Arabien Südafrika Thailand Tunesien Ukraine Vereinigte Arabische Emirate 0 /
- 2025-03 A0022A Ägypten Botsuana Brasilien Indien Indonesien Israel Katar Kolumbien Kuwait Marokko Nord Mazedonien Pakistan Saudi-Arabien Südafrika Thailand Tunesien Ukraine Vereinigte Arabische Emirate 0 /
- 2025-03 A0022A Ägypten Botsuana Brasilien Indien Indonesien Israel Katar Kolumbien Kuwait Marokko Nord Mazedonien Pakistan Saudi-Arabien Südafrika Thailand Tunesien Ukraine Vereinigte Arabische Emirate 0 /
- Monat der Genehmigung Leit-AL-Position Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie 2025-03 A0010 Belgien Frankreich Indonesien Israel Italien Kanada Luxemburg Malaysia Niederlande Norwegen Österreich Polen Schweden Schweiz Spanien Tschechien Türkei Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich 300.000.000 Gemeinschaftsprogramm
- 2025-03 A0021 A0022 Belgien Frankreich Indonesien Israel Italien Kanada Luxemburg Malaysia Niederlande Norwegen Österreich Polen Schweden Schweiz Spanien Tschechien Türkei Vereinigte Staaten Vereinigtes Königreich 0 Gemeinschaftsprogramm
- Dual-Use-Güter Monat der Genehmigung Leit-AL-Position Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie 2024-04 C2B006 C2D002 China China (Hongkong) Indien Indonesien Israel Malaysia Taiwan Thailand Türkei Vietnam 100.000 /
- Monat der Genehmigung Leit-AL-Position Endempfängerländer Wert in Euro Kategorie 2024-07 C2B352D Ägypten Indien Indonesien Israel Malaysia Philippinen Südafrika Taiwan Türkei Ukraine Vereinigte Arabische Emirate 30.224.000 /
- 2024-12 C6A005 Ägypten Chile China Indien Indonesien Israel Malaysia Peru Philippinen Saudi-Arabien Serbien Südafrika Taiwan Thailand Türkei Vereinigte Arabische Emirate Vietnam 20.000.000 /
Welche Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 46, 47 AWV) hat die Bundesregierung in den Jahren 2024 und 2025 bis zum Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel erteilt (bitte jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland, den Wert und die Ausfuhrlisten-Position sowie die Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Im fragegegenständlichen Zeitraum (Stichtag 26. Juni 2025) wurde eine Genehmigung im Sinne der Fragestellung für die Ausfuhrlistenposition (AL-Position) A0009 erteilt. Im Übrigen unterrichtet die Bundesregierung für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen. Entsprechend sieht die Bundesregierung von weitergehenden Angaben ab.
Wie viele Anträge für Genehmigungen für Handels- und Vermittlungsgeschäfte (§§ 46, 47 der Außenwirtschaftsverordnung – AWV) für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel hat die Bundesregierung in diesem Zeitraum abgelehnt (bitte jeweils nach Monaten aufgeschlüsselt für jede Einzelgenehmigung das Ursprungsland, den Wert und die Ausfuhrlisten-Position sowie die Beschreibung der Güter oder Güterteile gemäß der Ausfuhrliste angeben; soweit eine endgültige Auswertung noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Im fragegegenständlichen Zeitraum (Stichtag 26. Juni 2025) wurde eine Genehmigung im Sinne der Fragestellung für die Ausfuhrlistenposition (AL-Position) A0009 erteilt. Im Übrigen unterrichtet die Bundesregierung für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen. Entsprechend sieht die Bundesregierung von weitergehenden Angaben ab.
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Deutschland ausgeführte Kriegswaffen oder Rüstungsgüter durch die israelischen Streitkräfte in Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten eingesetzt, und wenn ja, welche (bitte die Art der Kriegswaffen und Rüstungsgüter nach deren marktüblicher Bezeichnung und Ausfuhrlisten-Position bzw. Kriegswaffenlisten-Nummer aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet:
Im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) unterrichtet die Bundesregierung für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen, sieht jedoch von weitergehenden Angaben ab. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32 der Abgeordneten Lea Reisner (Plenarprotokoll 21/13) verwiesen.
Wenn keine Erkenntnisse laut Frage 7 vorliegen, kann die Bundesregierung den Einsatz aus Deutschland ausgeführter Kriegswaffen oder Rüstungsgüter in Gaza oder den übrigen palästinensischen Gebieten aufgrund möglicher Aussagen Israels oder etwaiger Vereinbarungen ausschließen?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet:
Im Einklang mit den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) unterrichtet die Bundesregierung für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen, sieht jedoch von weitergehenden Angaben ab. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32 der Abgeordneten Lea Reisner (Plenarprotokoll 21/13) verwiesen.