Förderung der deutschen UNESCO-Welterbestätten
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg), Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
33 Welterbestätten stehen in Deutschland als UNESCO-Welterbe unter dem Schutz der Internationalen Konvention für das Kultur- und Naturerbe der Menschheit, darunter als einzige Naturerbestätte das Wattenmeer. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Hessen haben Anfang 2010 dem UNESCO-Welterbekomitee einen Antrag zur Prüfung vorgelegt, die naturnahen Buchenwälder Deutschlands als weiteres Weltnaturerbe in die UNESCO-Liste aufzunehmen.
Mit dem Programm „Förderung von Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“ stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Mittel bereit, um die Erhaltung dieser Stätten zu unterstützen. Die Förderbedingungen sind vor allem auf Anträge von einzelnen Kommunen und auf die Förderung einer welterbeverträglichen Stadtentwicklung ausgerichtet. Dies erschwert Weltnaturerbestätten derzeit die Beantragung von Fördermitteln. Ein verbessertes Antragsverfahren könnte dieses wichtige Instrument zum Schutz des UNESCO-Welterbes noch wirkungsvoller gestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des Förderprogramms „Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“?
Welche Förderungen aus dem Förderprogramm „Investitionen in nationale UNESCO-Welterbestätten“ wurden bisher für welche Welterbestätte und wofür gewährt?
Wie viele Anträge auf Förderungen wurden bisher gestellt, und wie viele davon bewilligt?
Welche Gründe waren im Falle der Ablehnung von Förderanträgen ausschlaggebend?
Welche Förderungen und Unterstützungen hat die Bundesregierung bisher dem UNESCO-Welterbe Wattenmeer gewährt?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung möglich, neben Städten und Gemeinden auch anderen Projektträgern (wie etwa der Nationalparkverwaltung Wattenmeer) eine Antragstellung zum Förderprogramm zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wird sie eine entsprechende Änderung des Förderprogramms vornehmen?