Koalitionsvorhaben Frühstartrente
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Armin Grau, Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unter dem Stichwort „Frühstartrente“ für sechs- bis 18-Jährige, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen, monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzuzahlen (Koalitionsvertrag 2025, S. 18). Die daraus entstehenden Erträge sollen für die private Altersvorsorge verwendet werden. Details über die Ausgestaltung der Frühstartrente sind nicht bekannt, obwohl die Bundesregierung hinsichtlich der Reform der privaten Altersvorsorge auf die Frühstartrente verweist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Hält die Bundesregierung an ihrem Zeitplan fest, der vorsieht, die Frühstartrente zum 1. Januar 2026 in Kraft treten zu lassen, und wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan konkret aus?
Sieht die Bundesregierung weiterhin vor, nur für Minderjährige zwischen sechs und 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung besuchen, monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzuzahlen, und wie begründet die Bundesregierung,
a) die Förderung nicht schon ab der Geburt beginnen zu lassen, sodass die Erträge des Vorsorgedepots in der mittleren Frist bereits höher ausfallen können?
b) Minderjährige unter 18 Jahren, die keine Bildungseinrichtung (mehr) besuchen, nicht in die Frühstartrente einzubinden?
c) Sieht die Bundesregierung vor, die Frühstartrente zum 1. Januar 2026 für alle Berechtigten zeitgleich oder beginnend mit dem 1. Januar 2026 jährlich für diejenigen Kinder, die das sechste Lebensjahr erreicht haben, auszurollen?
Sieht die Bundesregierung vor, die Frühstartrente automatisch an Berechtigte auszuzahlen oder plant sie ein Antragsverfahren für den Erhalt der Zahlungen?
a) Wie sollen im ersten Fall anspruchsberechtigte Personen identifiziert werden?
b) Inwiefern plant die Bundesregierung, im zweiten Fall sicherzustellen, dass alle anspruchsberechtigten Personen unabhängig von der Fähigkeit ihrer Erziehungsberechtigten, den Antrag zu stellen, erreicht werden?
Welcher Behörde soll die Anspruchsberechtigung Minderjähriger für die Frühstartrente auf welcher Datenbasis prüfen?
Welche Form von Bildungseinrichtungen möchte die Bundesregierung als Anspruchsgrundlage für die Frühstartrente anerkennen, und wie und in welchem Turnus soll nach Ansicht der Bundesregierung der Nachweis des Besuchs von Bildungseinrichtungen erfolgen?
Welche Regelung plant die Bundesregierung für den Fall einer temporären Unterbrechung des Besuchs der Bildungseinrichtung (beispielsweise für ein Auslandsjahr), für den Abbruch einer Ausbildung und für eine spätere Wiederaufnahme bezüglich des Anspruchs auf Einzahlungen der Frühstartrente?
Sieht die Bundesregierung vor, dass Minderjährige Anlageentscheidungen für ihre Frühstartrente selbst treffen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, das Altersvorsorgedepot der Frühstartrente offen für zusätzliche individuelle Einzahlungen zu gestalten
a) vor Erreichen der Volljährigkeit?
b) nach Erreichen der Volljährigkeit?
Wenn zusätzliche individuelle Einzahlungen in die Frühstartrente vorgesehen sind, ist eine staatliche Förderung der Eigenbeiträge vorgesehen, und inwiefern soll eine solche staatliche Förderung abweichend von der aktuellen Förderung der privaten Altersvorsorge gestaltet sein?
a) Sieht die Bundesregierung Mindesteigenbeträge für den Erhalt der monatlichen Förderung der Frühstartrente nach dem Erreichen der Volljährigkeit vor, und wie begründet sie diese?
b) Sieht die Bundesregierung eine Höchstgrenze für Eigenbeiträge in die Frühstartrente vor nach dem Erreichen der Volljährigkeit, und wie begründet sie diese?
Sieht die Bundesregierung eine staatliche Förderung für Eigenbeiträge in die Frühstartrente nach Erreichen der Volljährigkeit vor, und wenn ja, in welchem Umfang?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit vor, Erträge aus der Frühstartrente in eine staatlich geförderte private Altersvorsorge („Riesterrente“) zu übertragen?
Welche steuerliche Behandlung sieht die Bundesregierung für Eigenbeiträge in die Frühstartrente vor,
a) vor Erreichen der Volljährigkeit?
b) nach Erreichen der Volljährigkeit?
Ist die Frühstartrente auf thesaurierende Fonds beschränkt, und wenn nein, welcher steuerlichen Behandlung werden Ausschüttungen vor Erreichen des Renteneintrittsalters unterliegen?
Welche steuerliche Behandlung sieht die Bundesregierung für die Erträge der Frühstartrente vor?
Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, vor dem Erreichen der Volljährigkeit der Berechtigten staatliche Einzahlungen in die Frühstartrente auf den Sozialleistungsbezug des Einzelnen oder der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, vor Erreichen des Renteneintrittsalters eingezahlte Beträge als Vermögen im Fall des Sozialleistungsbezugs anzurechnen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung vor, in der Auszahlungsphase der Frühstartrente die Auszahlungsbeträge auf Grundsicherung im Alter, Hinterbliebenenrenten oder weitere Sozialleistungen anzurechnen, und wenn ja, plant die Bundesregierung Freibetragsregelungen für solche Fälle?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Vorteile darin, die Frühstartrente in privatwirtschaftlich verwaltete Depots einzuzahlen, und hat die Bundesregierung einen Vergleich zu einem vorgegebenen Standardprodukt oder einen öffentlich verwalteten Fonds als Alternative in Erwägung gezogen (bitte begründen)?
Mit welchen durchschnittlichen Verwaltungskosten für die Anlage der Frühstartrente in Altersvorsorgedepots rechnet die Bundesregierung jeweils für
a) privatwirtschaftlich verwaltete Fonds?
b) ein staatlich vorgegebenes Standardprodukt?
c) einen öffentlich verwalteten Fonds?
Sieht die Bundesregierung einen Kostendeckel als Kriterium für diejenigen Produkte vor, die für die Frühstartrente zugelassen werden?
Welche anderen Kriterien sieht die Bundesregierung neben der Haltefrist bis Erreichen des Renteneintrittsalters für die Qualifikation einzelner Produkte und Produktklassen für die Frühstartrente vor?
Inwiefern sieht die Bundesregierung explizite Ausschlüsse einzelner Produktklassen für die Frühstartrente vor?
Inwiefern sieht die Bundesregierung Umschichtungen der gewählten Produkt- bzw. Risikoklassen über den möglichen Einzahlungszeitraum hinweg vor, und sieht die Bundesregierung eine begrenzte Anzahl an Umschichtungen über den Gesamtzeitraum hinweg vor?
Inwiefern plant die Bundesregierung, dass vor der Auszahlungsphase der Frühstartrente eine Beratung für die Jahre während der Auszahlungsphase vorgenommen werden soll?
Inwiefern plant die Bundesregierung für die Auszahlungsphase der Frühstartrente eine Verrentung, und plant die Bundesregierung die Wahlmöglichkeit flexibler Auszahlungspläne?
Mit welchen Ertragsdifferenzen der Frühstartrenten rechnet die Bundesregierung zwischen Vollverrentung und flexiblen Auszahlungsregeln bzw. welches Alter muss nach Schätzungen der Bundesregierung erreicht werden, um auch im Fall einer Vollverrentung die Erträge der Frühstartrente vollständig zu erhalten?
Mit welcher Haushaltswirkung rechnet die Bundesregierung für die Einführung der Frühstartrente in den nächsten acht Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Vorteile verspricht sich die Bundesregierung von der vergleichsweise geringen monatlichen Einzahlungssumme der Frühstartrente ab dem sechsten Lebensjahr im Vergleich zu einer einmalig bei Geburt ausgezahlten, höheren Summe?
Welche einmalig ausgezahlte Summe pro Kind entspricht der Haushaltswirkung der Frühstartrente?
Hat die Bundesregierung die von Parlamentskreisen 2021 vorgeschlagene und vom Chef der Deutschen Börse aufgegriffene Idee, jedem Kind bei Geburt ein Depot von 4 000 Euro einzurichten, als eine Alternative zur Frühstartrente erwogen (www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/retten-400-0-euro-unser-rentensystem-was-hinter-der-idee-des-boersenchefs-steckt_24b5ccfc-86a2-4a9a-984b-253299966ac5.html), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, weshalb nicht?
Mit welchem Guthabenstand bei Renteneintrittsalter rechnet die Bundesregierung für ein 2026 geborenes Kind, das vollständig von den staatlichen Einzahlungen profitiert, aber keine zusätzlichen Beiträge einzahlt, und mit welchem Guthabenstand wäre zu rechnen, würde das Kind anstelle der Frühstartrente bei Geburt ein mit 1 560 Euro (also jenem Betrag, der maximal über eine Dauer von 13 Jahren als Frühstartrente ausgezahlt werden kann) eingerichtetes Depot erhalten?
Welchen Anteil der in Frage 31 erfragten Guthabendifferenz führt die Bundesregierung auf Zinswirkungen zurück?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Vorsorgende, die das möchten, in der Frühstartrente auch nachhaltig, also in Einklang mit den Vorgaben der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA, investieren können?