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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Klima- und Biodiversitätsrisiken und eine verzögerte Transformation als Gefahr für das deutsche Finanzsystem

(insgesamt 38 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.07.2025

Aktualisiert

04.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/81809.07.2025

Klima- und Biodiversitätsrisiken und eine verzögerte Transformation als Gefahr für das deutsche Finanzsystem

der Abgeordneten Katharina Beck, Max Lucks, Dr. Moritz Heuberger, Karoline Otte, Sascha Müller, Stefan Schmidt, Steffi Lemke, Julian Joswig, Julia Schneider, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Badum und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut dem Global Risk Report des World Economic Forums sind extreme Wetterereignisse und der Verlust der biologischen Vielfalt die beiden Top-Risiken, die die Weltwirtschaft in den nächsten zehn Jahren bedrohen (vgl. reports.weforum.org/docs/WEF_Global_Risks_Report_2025.pdf).

Diese Risiken könnten auch im gesamten Finanzsystem Kettenreaktionen auslösen und die Finanzstabilität gefährden. Darauf haben die Europäische Zentralbank (EZB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) in einem Bericht vom Juli 2022 hingewiesen (vgl. www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.ecb.climate_report202207~622b791878.en.pdf).

In einem Klimastresstest aus dem Jahr 2023 kommt die EZB zu dem Schluss, dass das Kreditrisiko für Banken besonders hoch ausfallen wird, wenn die grüne Transformation zu spät und überstürzt erfolgt – bis 2030 könnte es sich mehr als verdoppeln (transitorische Risiken). Wird der Wandel hinausgezögert oder gar unterlassen, steigen auch die Kosten aufgrund physischer Klimarisiken, wie Ernteausfällen oder Lieferkettenunterbrechungen infolge von Extremwetterereignissen, langfristig deutlich an. Die EZB warnt daher vor weiteren Verzögerungen der Transformation. Ein frühzeitiger, geplanter Übergang berge deutlich geringere Risiken für das Finanzsystem (vgl. www.bundesbank.de/resource/blob/915686/af3e96280baa563c3b4c10e08326f75f/ml/2023-09-07-klimastresstest-download.pdf).

Gemäß einer Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom März 2023 weisen deutsche Kreditinstitute deutliche Defizite beim Management ihrer Nachhaltigkeitsrisiken auf: Nur eine Minderheit der untersuchten Banken verfügt über Methoden zur Beurteilung bzw. Messung und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken. Bei dem Großteil der Institute fließen noch keine Erkenntnisse aus Stresstests und Szenarioanalysen in die strategischen Überlegungen und in das Risikomanagement ein. Auch die Verwendung von Nachhaltigkeits-Ratings ist noch nicht verbreitet (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/RIF/Risiken_im_Fokus_2024.pdf;jsessionid=A2F20ABB584646E1D7DB3DCB2BCA85E3.internet961?__blob=publicationFile&v=7). Grundsätzlich sollten Unternehmen des Finanzsektors nach Auffassung der BaFin auch Biodiversitätsrisiken in ihr Risikomanagement aufnehmen und die Bereiche Klima, Umwelt und Biodiversität gesamthaft betrachten, denn sie hingen eng zusammen (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2025/fa_250623_physischen_Risiken.html). So werden im Euroraum fast 75 Prozent aller Bankkredite an Unternehmen vergeben werden, die für ihre Produktion von mindestens einer Ökosystemleistung abhängig sind (vgl. www.ecb.europa.eu/press/blog/date/2023/html/ecb.blog230608~5cffb7c349.en.html#:~:text=Our%20preliminary%20assessment%20showed%20that,goods%20or%20providing%20their%20services).

In den vergangenen Jahren hat die Finanzaufsicht auf nationaler und europäischer Ebene Vorgaben entwickelt, wie Institute Klima- und Biodiversitätsrisiken erfassen und managen sollen: Seit Juni 2023 bzw. Januar 2024 gilt in Deutschland die 7. MaRisk-Novelle (MaRisk = Mindestanforderungen an das Risikomanagement), in der die BaFin verbindliche Vorgaben zur Berücksichtigung des Themas Nachhaltigkeit im Risikomanagement der von ihr beaufsichtigten Institute macht (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Rundschreiben/2023/rs_05_2023_MaRisk_BA.html;jsessionid=39AF495F727F0E783A2CEDBA893C766C.internet002), und die Leitlinien der BaFin aus dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wurden verbindlich (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html). Im Januar 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (ESG = Environmental, Social and Governance) veröffentlicht. Die Regelungen der EBA richten sich an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Für kleine, nichtkomplexe Institute sind Erleichterungen vorgesehen.

Die EBA-Leitlinien enthalten u. a. Vorgaben für die Erstellung von aufsichtsrechtlichen Transitionsplänen, die ein wichtiges Instrument darstellen, um mittel- und langfristige Ziele zur Minderung von Risiken, die aus dem Klimawandel und der Transformation der Wirtschaft resultieren, festzulegen und für die Finanzaufsicht überprüfbar zu machen.

Gegenüber Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern hat BaFin-Präsident Marc Branson angekündigt, diese Leitlinien in Deutschland nur teilweise anzuwenden (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Reden/re_250509_SF_Konferenz_2025_P.html;jsessionid=AB5076039365A8B79860CCF7787B4E85.internet951). Damit beschreitet die BaFin einen Sonderweg, weil sie als einzige europäische Aufsicht die EBA-Leitlinien nicht vollständig umsetzt (vgl. www.eba.europa.eu/sites/default/files/document_library/Master%20Summary%20of%20compliance%20notification%20%281%29_0.xlsx).

Einer der Knackpunkte bei der Auseinandersetzung von Finanzinstituten mit physischen und transitorischen Risiken des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes ist die Verfügbarkeit hinreichender Daten. Fehlende Daten oder Offenlegungspflichten könnten dazu führen, dass Finanzmarktteilnehmer klima- und biodiversitätsbezogene Faktoren in ihrem Risikomanagement systematisch unterschätzen. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) zielt u. a. darauf ab, die Messung klima- und biodiversitätsbezogener Risiken durch Finanzinstitute zu verbessern, indem die dafür erforderlichen Daten, beispielsweise für Stresstests, auf Unternehmensebene zur Verfügung gestellt werden (vgl. finance.ec.europa.eu/document/download/9e2c0695-9da6-4b09-ae43-78729fc7609e_de?filename=240701-climate-risks-report_de.pdf). Mit dem Omnibus-Verfahren der EU zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten wird der Anwenderkreis voraussichtlich deutlich reduziert und die Datenverfügbarkeit in absehbarer Zeit nicht verbessert werden.

Deutschland ist aufgrund seiner starken industriellen Wertschöpfung in besonderem Maße von Umwelt- und Klimarisiken für das Wirtschafts- und Finanzsystem betroffen. Vor diesem Hintergrund beobachten die Fragestellenden mit Sorge, wie Teile der amtierenden Bundesregierung, und sogar der Bundeskanzler Friedrich Merz selbst, das deutsche Ziel der Klimaneutralität bis 2045 infrage stellen (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article256301048/tag-der-industrie-und-dann-stellt-die-neue-wirtschaftsministerin-das-klimaziel-2045-infrage.html sowie www.youtube.com/watch?v=TSVVn5StyDw) und einen frühzeitigen, geplanten Übergang aufs Spiel setzen.

Aufgabe der deutschen Finanzaufsicht ist es, das deutsche Finanzsystem möglichst frühzeitig und konsequent auf die aus dem Klimawandel und Biodiversitätsverlust resultierenden Herausforderungen vorzubereiten, um die Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes auch in der mittleren und langen Frist zu gewährleisten. Dazu muss die BaFin willens und in der Lage sein, bei Gefährdung der Stabilität einzelner Institute oder des Finanzsystems das Risikomanagement von Finanzinstituten bewerten und korrigierend eingreifen zu können.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie schätzen die BaFin und die Bundesregierung das Ausmaß und die Bedeutung von „nature related financial risks“, also finanziellen Risiken, die von Klima- und Biodiversitätsrisiken ausgehen, im Finanzsektor ein, und welche Szenarien liegen dieser Einschätzung zugrunde?

2

Welcher Zusammenhang besteht nach Einschätzungen der BaFin und der Bundesregierung zwischen

a) einer Verzögerung der Transformation,

b) dem ungebremsten Verlust von Biodiversität

und dem langfristigen Ausmaß und der Bedeutung von „nature related financial risks“ von einzelnen Finanzinstituten und im Finanzsektor insgesamt?

c) Was bedeutet dies für das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zum Schutz der Biodiversität aus einer risikoorientierten und einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive?

3

Was hat die BaFin dazu veranlasst, verstärkt den Umgang mit physischen Risiken bei den von ihr beaufsichtigten Risiken in den Fokus zu rücken (vgl. background.tagesspiegel.de/finance/briefing/bafin-warnt-vor-physischen-klimarisiken)?

4

Welche Kenntnisse besitzen die BaFin und die Bundesregierung über den Anteil des Kreditexposures deutscher Banken in Sektoren, die besonders hohe Treibhausgasemissionen und damit besonders hohe Klimarisiken aufweisen (bitte, wenn möglich, nach Größe der Banken bzw. weniger bedeutenden Kreditinstitute [Less-significant institutions – LSIs]; Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen, Exposure zu fossil expandierenden Unternehmen und Sektoren mit hohen CO2- bzw. Methan-Emissionen aufschlüsseln)?

5

Welche Kenntnisse besitzen die BaFin und die Bundesregierung darüber, wie sich der Anteil des Kreditexposures deutscher und europäischer Banken in Sektoren mit besonders hohen CO2-Emissionen in den letzten fünf Jahren entwickelt hat und wie er sich in den nächsten 20 Jahren entwickeln wird (bitte, wenn möglich, nach Größe der Banken bzw. LSIs; Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen, Exposure zu fossil expandierenden Unternehmen und Sektoren mit hohen CO2- bzw. Methan-Emissionen aufschlüsseln)?

6

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Anteil des Kreditexposures deutscher und europäischer Banken in Sektoren, die besonders hohe Biodiversitätsrisiken aufweisen (bitte, wenn möglich, nach Größe der Banken bzw. LSIs aufschlüsseln)?

7

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie sich der Anteil des Kreditexposures deutscher und europäischer Banken in Sektoren mit besonders hohen Biodiversitätsrisiken in den letzten fünf Jahren entwickelt hat und wie er sich in den nächsten 20 Jahren entwickeln wird (bitte, wenn möglich, nach Größe der Banken bzw. LSIs aufschlüsseln)?

8

Wie unterstützt die Bundesregierung die Weiterentwicklung von Instrumenten zur quantitativen Bewertung von Biodiversitätsrisiken?

9

Wie bewertet die Bundesregierung Verfahren zur monetären Bewertung von Ökosystemleistungen, und welche Verfahren sind nach Ansicht der Bundesregierung zur Bewertung von Ökosystemleistungen besonders geeignet?

10

Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie systematisch und intensiv sich die BaFin im Rahmen ihres Risikoschwerpunkts Nachhaltigkeit (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/RIF/Risiken_im_Fokus_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4) mit dem Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der von ihr beaufsichtigten Institute auseinandersetzt?

11

Wie viele Institute waren an den Sonderprüfungen mit dem Schwerpunkt Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement bei weniger bedeutenden Kreditinstituten (LSIs) im Jahr 2024 beteiligt (absolute Zahl und in Prozent der beaufsichtigten Institute insgesamt)?

a) Nach welchen Kriterien wurden die Institute ausgesucht?

b) Wie viele und welche Art von Prüfungsfeststellungen aus den Sonder- und Routineprüfungen wurden von der BaFin getroffen (wie viel Prozent der Feststellungen entfielen jeweils auf die Themen Risikoinventur, Geschäfts- und Risikostrategie und sonstige Prüfungsfelder)?

c) Welche generellen Erkenntnisse hat die BaFin in diesen Sonderprüfungen bezüglich der Fortschritte und Lücken der geprüften Institute bei der Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement gewonnen (z. B. in Bezug auf Stresstests, Szenarioanalysen, Verwendung von Nachhaltigkeitsratings), und welche Konsequenzen hat sie daraus für ihre Aufsichtstätigkeit gezogen?

12

Wie viele Sonderprüfungen mit dem Schwerpunkt Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement bei LSIs sind für die Jahre 2025 und 2026 geplant?

13

Plant die BaFin in den Jahren 2025 und bzw. oder 2026 eine Prüfungskampagne mit dem Thema ESG-Risiken, und wenn ja, mit welchen Schwerpunkten?

14

Wie viele Banken und Versicherungsunternehmen waren an der Stichprobe zum Umgang mit physischen Klimarisiken im Risikomanagement im Jahr 2024 beteiligt (absolute Zahl und in Prozent der beaufsichtigten Institute insgesamt)?

a) Nach welchen Kriterien wurden die Institute ausgesucht?

b) Welche generellen Erkenntnisse hat die BaFin aus diesen Stichproben bezüglich der Fortschritte und Lücken im Umgang mit physischen Klimarisiken im Risikomanagement gewonnen, und welche Konsequenzen hat sie daraus für ihre Aufsichtstätigkeit gezogen?

15

Bei wie vielen Instituten hat die BaFin ESG-Risiken in ihren Aufsichtsgesprächen thematisiert (bitte die Anzahl der Institute für die Jahre von 2020 bis 2025 in absoluten Zahlen und in Prozent der beaufsichtigten Institute insgesamt aufschlüsseln)?

a) Nach welchen Kriterien werden die Institute ausgesucht?

b) Wie viele Feststellungen, aufsichtsrechtliche Anordnungen und Bußgelder wurden im Zusammenhang mit ESG-Risiken von der BaFin verhängt, und warum?

c) Welche generellen Erkenntnisse hat die BaFin aus Aufsichtsgesprächen und Prüfungen bezüglich der Fortschritte und Lücken im Umgang mit ESG-Risiken gewonnen, und welche Konsequenzen hat sie daraus für ihre Aufsichtstätigkeit gezogen?

16

Wie viele Institute gehören gemäß „Heatmap“ der BaFin (www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/RIF/Risiken_im_Fokus_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=7) zu den besonders exponierten Unternehmen?

a) Wie beurteilt die BaFin deren Umgang mit den finanziellen Folgen von Klimarisiken?

b) Inwiefern sind diese Erkenntnisse bislang konkret in die Aufsichtstätigkeit der BaFin eingeflossen bzw. sollen in Zukunft einfließen?

17

Bei wie vielen Instituten wurden seit Inkrafttreten der 7. MaRisk-Novelle durch die BaFin im Rahmen ihrer Routine- und Sonderprüfungen zum Risikomanagement Mängel in Bezug auf die Umsetzung der verbindlichen Vorgaben zur Berücksichtigung des Themas Nachhaltigkeit festgestellt?

a) Auf welche Aspekte bezogen sich diese Mängel?

b) Welche aufsichtsrechtlichen Konsequenzen hatten die festgestellten Mängel zur Folge, und gibt es Prozesse, wie diese Mängel abgestellt werden?

18

Welche Bedeutung misst die BaFin der Erstellung von Transitionsplänen, die mit Überarbeitung der Capital Requirements Directive (CRD) für Banken verpflichtend werden, und deren Überprüfung durch die Finanzaufsicht für das Management von Klimarisiken zu?

19

Wann plant die Bundesregierung eine Umsetzung der CRD 6 in das deutsche Recht?

20

Welche Teile der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) wird die BaFin für welche Banken nicht anwenden, und warum?

21

Welche konkreten Nachteile würden sich nach Ansicht der BaFin aus der Anwendung der EBA-Leitlinien für weniger bedeutende Institute ergeben, wenn ausweislich der Begründung des BaFin-Präsidenten Marc Bransons „die allgemeinen Anforderungen der EBA […] mit der MaRisk bereits weitgehend […] vorweggenommen“ worden sind (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Reden/re_250509_SF_Konferenz_2025_P.html;jsessionid=AB5076039365A8B79860CCF7787B4E85.internet951)?

22

Plant die BaFin, die in der Leitlinie der EBA festgehaltenen Anforderungen an die Erstellung von prudenziellen Transitionsplänen gemäß Artikel 76 Absatz 2 CRD für die von der BaFin beaufsichtigten Institute – oder Teile davon – nicht anzuwenden?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn ja, ist es zutreffend, dass die Nichtanwendung der EBA-Leitlinien deutsche Finanzinstitute nicht von der Pflicht zur Erstellung von Transitionsplänen durch Artikel 76 CRD enthebt, und welche Kriterien wird die BaFin stattdessen zur Überprüfung der Angemessenheit dieser Transitionspläne zugrunde legen?

c) Plant die BaFin, diese Kriterien transparent zu veröffentlichen, damit sie Finanzinstituten zur Orientierung bei der Erfüllung ihrer Pflichten zur Erstellung von Transitionsplänen dienen können, und wenn nein, warum nicht?

23

War die Bundesregierung im Vorfeld über die Nichtanwendung der EBA-Leitlinien durch die BaFin informiert, und wie bewertet sie diesen Alleingang der deutschen Finanzaufsicht auf europäischer Ebene?

a) Ist der Ansatz des BaFin-Präsidenten Marc Branson, „den Fokus auf die größten Investoren und Finanzierer der Verursacher von Umweltproblemen [zu] lenken“ (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Reden/re_250509_SF_Konferenz_2025_P.html;jsessionid=AB5076039365A8B79860CCF7787B4E85.internet951), der somit eine Inside-Out-Perspektive einnimmt, die die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der Institute auf die Umwelt betrachtet, aus Sicht der Bundesregierung mit einem für Finanzaufsichten üblichen Risikoorientierten Ansatz, der sich auf die Auswirkungen von „nature related financial risks“ auf einzelne Institute und das Finanzsystem als Ganzes fokussiert (finanzielle oder Outside-In-Perspektive) vereinbar (bitte begründen), und wenn ja, gibt es ausreichende Evidenz dafür, dass weniger bedeutende Institute

b) generell weniger betroffen sind von „nature related financial risks“ als große Banken (bitte begründen);

c) generell weniger Defizite beim Management von Klima- und Biodiversitätsrisiken aufweisen als große Banken (bitte begründen)?

24

a) Sind der Bundesregierung oder der BaFin Projekte des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands oder des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken bekannt, um kleinere Banken bei der Erstellung von prudenziellen Transitionsplänen zu unterstützen?

b) Wenn nein, würde die Bundesregierung solche Initiativen befürworten und unterstützen, und wenn ja, wie?

25

Welche Rolle spielt nach Einschätzung der BaFin die angemessene Bepreisung der Klima- und Biodiversitätsrisiken, z. B. bei der Vergabe von Krediten, für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken von Banken und die langfristige Stabilität des Finanzsystems, und warum?

26

Welche Fortschritte haben die von ihr beaufsichtigten Institute nach Einschätzung der BaFin in Bezug auf die Bepreisung von Risiken seit der Veröffentlichung des BaFin-Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Jahr 2019 (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html) gemacht?

27

Welche Defizite bestehen in Bezug auf die Bepreisung von Klima- und Biodiversitätsrisiken nach Einschätzung der BaFin fort, und auf welche Hürden ist dies zurückzuführen?

28

Was unternehmen die Bundesregierung und die BaFin, um diese Hürden abzubauen und die Bepreisung von Klima- und Biodiversitätsrisiken voranzutreiben?

29

Könnte ein Systemrisikopuffer gemäß § 10e des Kreditwesengesetzes (KWG) für Klimarisiken nach Einschätzung der BaFin ein Instrument darstellen, um diese regulatorisch zu adressieren und zu bepreisen, solange eine angemessene Bepreisung durch die Institute selbst aufgrund methodischer und datentechnischer Hürden noch nicht erfolgen kann, und wenn nein, warum nicht?

30

Welche Voraussetzungen müssen gemäß BaFin erfüllt sein, damit neue Geschäftsabschlüsse mit Unternehmen, die die Erschließung neuer Kohle-, Öl- und Gasvorkommen planen, als Investition gewertet werden können, die die wirtschaftliche Transformation eines Unternehmens unterstützt und dementsprechend mit weniger Klimarisiken behaftet sind?

a) Wie muss sich nach Auffassung der BaFin in der Bepreisung von Krediten an solche Unternehmen widerspiegeln, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind?

b) Was unternimmt die BaFin, wenn diese Klimarisiken von einem von ihr beaufsichtigten Institut nicht angemessen bepreist werden?

31

Welche zusätzlichen Kompetenzen und personellen Ressourcen hat die BaFin im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der 7. MaRisk-Novelle nach Kenntnissen der Bundesregierung aufgebaut, um eine angemessene Aufsicht über das Management von Nachhaltigkeitsrisiken in den von ihr beaufsichtigten Instituten sicherzustellen?

32

Wie viele Mitarbeitende hat die BaFin seit dem Jahr 2023 selbst im Bereich ESG-Risiken in der Bankenaufsicht geschult, und in welchem Umfang, wie viele Mitarbeitende hat die BaFin im Bereich ESG-Risiken in der Bankenaufsicht durch Externe schulen lassen, und wie sieht die Schulungsplanung für die weitere Zukunft aus?

33

Welche zusätzlichen Kompetenzen und personellen Ressourcen hat die BaFin nach Kenntnissen der Bundesregierung aufgebaut, um zu prüfen, ob die der Bilanzkontrolle unterliegenden Unternehmen die neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) einhalten?

34

Welche Maßnahmen empfiehlt die BaFin, um die im LSIs-Stresstest ermittelten Defizite

a) im Bereich der Datenqualität,

b) bei der Entwicklung geeigneter Methoden zur Bewertung von Klima- und Umweltrisiken im Rahmen des Risikomanagements zu beheben, und welche Fortschritte wurden in diesen Bereichen seit Veröffentlichung des Stresstests erzielt?

35

Welche Auswirkungen hat der EU-Omnibus zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf die Datenverfügbarkeit zur angemessenen Messung klima- und biodiversitätsbezogener Risiken durch Finanzinstitute nach Einschätzung der Bundesregierung?

36

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Finanzaufsichtsperspektive bei der im Rahmen des EU-Omnibus’ zu überarbeitenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der zu erarbeitenden Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-listed SMEs (VSME) angemessen berücksichtigt wird?

37

Unterstützt die Bundesregierung den von der Europäischen Versicherungsaufsicht (EIOPA) in ihrem Bericht zur prudenziellen Behandlung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherern (vgl. www.eiopa.europa.eu/publications/final-report-prudential-treatment-sustainability-risks-insurers_en) unterbreiteten Vorschlag, für Aktien und Anleihen in fossile Brennstoffe eine höhere Kapitalunterlegung vorzusehen?

a) Wie bringt die Bundesregierung sich dazu in die Diskussionen auf europäischer Ebene ein, um dieses Thema voranzutreiben, und mit welchen Vorhaben und Zeitplänen ist zu rechnen?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie möchte die Bundesregierung alternativ sicherstellen, dass sich die höheren Klimarisiken von Vermögenswerten in fossilen Brennstoffen in den Bilanzen der europäischen Versicherer widerspiegeln?

c) Wenn ja, befürwortet die Bundesregierung, auch eine höhere Kapitalunterlegung im Bankensektor vorzusehen, und wenn nein, warum nicht?

38

Wann ist nach Kenntnissen der Bundesregierung mit der Veröffentlichung einer Novelle der Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo), die Nachhaltigkeitsrisiken integriert, zu rechnen?

Berlin, den 8. Juli 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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