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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Tierschutz auf Tierbörsen

Anzahl jährlich stattfindender Tierbörsen, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Tierseuchenrecht, veterinärmedizinische Überwachung, Tierbörsenleitlinien, gehandelte Tierarten, für die Überwachung zuständige Behörden, Definition von Tierbörse<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

31.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/439312. 01. 2011

Tierschutz auf Tierbörsen

der Abgeordneten Alexander Süßmair, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bedeutung von Tierbörsen als Umschlagplatz für Tiere nimmt in Deutschland kontinuierlich zu. Für die angebotenen Tiere stellen Börsen besonders schwerwiegende Belastungen dar: Das Risiko von Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere wird deutlich erhöht durch beengte und ungeeignete Behältnisse, Transportstress, eine ungewohnte Umgebung, die große Besucher- bzw. Käufermenge, den direkten Kontakt zu Menschen und anderen Tieren, die Lärmkulisse, ungeeignete Temperaturen, Gerüche und Erschütterungen.

Der Vollzug des Tierschutzgesetzes auf Börsen ist durch die spezifische Situation schwierig. Bei kurzer Veranstaltungsdauer, schnellem Kaufgeschehen und einer Vielzahl der Anbieterinnen und Anbieter sind Kontrollen durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, insbesondere auch wegen einer unzureichenden Personaldecke, in ausreichender Qualität und Quantität unmöglich.

Tierbörsen werden in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Durchführung des Tierschutzgesetzes „dadurch gekennzeichnet, dass Tiere durch Privatpersonen feilgeboten oder untereinander getauscht werden“. Im Gegensatz dazu werden Tierbörsen häufig, toleriert von den Behörden, durch gewerbliche Tierhändlerinnen und Tierhändler geprägt, die durch einen hohen Anteil von Wildfängen, ein breites Artenspektrum und das Tingeln zwischen Tierbörsen tierschutzrechtlich besonders bedenklich sind.

Um Missständen entgegenzuwirken, veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Sommer 2006 „Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten“, die allerdings ausdrücklich nur als Orientierungshilfe dienen und für Ausstellerinnen und Aussteller, Veranstalterinnen und Veranstalter, Aufsichtspersonal und Tierärztinnen und Tierärzte keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Offenbar aber sah die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode darüber hinaus keinen weiteren Handlungsbedarf, denn auf die diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25. August 2008 „Tierschutz auf Tierbörsen und Erfahrungen mit den Börsenleitlinien“ (Bundestagsdrucksache 16/10159) antwortete die Bundesregierung unter anderem, sie habe „keinen Grund zu der Annahme, dass auf Tierbörsen generell anhaltende Missstände“ herrschten (Bundestagsdrucksache 16/10214). Des Weiteren kam die Bundesregierung in ihrer Antwort zu dem Schluss, die Leitlinien hätten sich bewährt:

„Auf der Basis bereits vorliegender Arbeiten wurden die ‚Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten‘ mit dem Ziel verfasst, Veranstaltern von Tierbörsen, Börsenverantwortlichen, Aufsichtspersonen, Anbietern und Besuchern die hinsichtlich des Tierschutzes notwendigen Informationen für die Organisation und Durchführung einer Tierbörse bzw. einer Teilnahme daran bundesweit einheitlich zu vermitteln und die fachliche Grundlage für die Behörden zur Konkretisierung ihrer Vorgaben zu erweitern. In dieser Funktion haben sich die Leitlinien bewährt.“

Tierschutzorganisationen dokumentieren hingegen immer wieder auf Tierbörsen anhaltende Missstände, die struktureller, nicht kasueller Art zu sein scheinen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Tierbörsen jährlich in Deutschland stattfinden, und wie sich im Verlauf der letzten fünf Jahre die Anzahl der Tierbörsen tendenziell entwickelt hat (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

2

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Tierseuchenrecht auf Tierbörsen vor (Ort, Anlass)?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der Tierbörsenleitlinien in Bezug auf die Durchsetzung von Tierschutzstandards auf Tierbörsen ein?

4

Plant die Bundesregierung, die Tierbörsenleitlinien durch eine rechtsverbindliche, bundesweit einheitliche Verordnung zu ersetzen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den Verkauf von Wildfängen auf Tierbörsen?

6

Beurteilt die Bundesregierung Missstände auf Tierbörsen als strukturelles Problem oder handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei festgestellten Missständen und tierschutzrechtlichen Problemen um Einzelfälle (bitte begründen)?

7

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung eine veterinärmedizinische Überwachung der Tierbörsen sichergestellt werden, die unter anderem dafür sorgt, dass

a) Tiere, die gestresst, krank oder verhaltensauffällig sind, umgehend aus dem Verkauf genommen werden,

b) Tiere maximal einmal pro Monat auf Tierbörsen angeboten werden,

c) Tierbörsen im Freien zumindest bei Temperaturen über 25 und unter 10 Grad Celsius untersagt werden,

d) die Behältnisse, in denen Tiere angeboten werden, den für den Zoofachhandel nötigen Anforderungen entsprechen und eine Entnahme der Tiere zu Vorführ- und Werbezwecken unterbleibt,

e) Anbieterinnen und Anbieter, die gegen rechtliche Tierschutznormen verstoßen, von künftigen Börsen ausgeschlossen werden und

f) Tierbörsen einen regionalen Charakter behalten, unter anderem um lange Transportwege zu vermeiden?

8

Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich Überlegungen, eine Positivliste für Tierarten, die auf Tierbörsen gehandelt werden dürfen, zu erstellen und andere Tierarten auf Tierbörsen nicht zuzulassen?

9

Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich Überlegungen, die seitens mancher Tierschutzverbände geäußert werden, auf Tierbörsen künftig gänzlich zu verzichten?

10

Hält die Bundesregierung die in der AVV dargelegte Definition von Tierbörsen für zeitgemäß oder sollte eine deutliche Abgrenzung zwischen tendenziell kommerziellen, ein Massenpublikum anlockenden, Tierbörsen einerseits und lokalen Veranstaltungen von Züchterinnen und Züchtern, die dem Austausch von Tieren dienen, andererseits, unterschieden werden?

11

Welche Behörden sind auf Bundes- und Landesebene für die Überwachung von Tierbörsen zuständig?

12

Gibt es eine die Verstöße bei Tierschutzbörsen betreffende Statistik (wenn ja, bitte anfügen)?

13

Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich Forderungen nach einem obligatorischen Sachkundenachweis für Tierhalterinnen und Tierhalter?

Berlin, den 12. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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