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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Perspektiven nach der Entkriminalisierung von Cannabis - Ausblick unter der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

01.08.2025

Aktualisiert

06.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/91917.07.2025

Perspektiven nach der Entkriminalisierung von Cannabis – Ausblick unter der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD

der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Lena Gumnior, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Johannes Wagner, Helge Limburg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In der vergangenen Wahlperiode hat sich im Umgang mit Cannabis – insbesondere zu Genusszwecken – in Deutschland einiges getan: Seit April 2024 machen sich Erwachsene nicht mehr strafbar, wenn sie Cannabis besitzen. Dabei sind der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen sowie der gemeinschaftliche Anbau in lizenzierten und streng regulierten Anbauvereinigungen (auch bezeichnet als Cannabisklubs) inzwischen möglich. So haben jene Erwachsene, die regelmäßig konsumieren möchten, endlich die Möglichkeit, straffrei ihr eigenes Cannabis anzubauen und damit auch sicher zu sein, dass es frei von Streckmitteln und weiteren gesundheitsschädigenden Beimischungen ist.

Auch beim Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr hat eine Reform der Regeln, einschließlich der Festlegung eines Grenzwerts, stattgefunden. Es gilt dabei aber selbstverständlich weiterhin: Wer berauscht ist, darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Menschen, die mit Cannabis unerlaubt handeln oder es weitergeben, machen sich weiterhin strafbar – insbesondere, wenn Minderjährige die Empfängerinnen und Empfänger sind.

Gerade für Gelegenheitskonsumentinnen und Gelegenheitskonsumenten ist es allerdings weiterhin schwer, Cannabis zu konsumieren und sicherzustellen, dass es auch wirklich aus „guten Quellen“ stammt und keine Beimischungen darin enthalten sind.

Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und nicht den Aufwand des eigenen Anbaus oder der festen Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung betreiben möchte, hat nicht die Möglichkeit, legal Cannabis in kontrollierter Qualität zu beziehen. Es gibt keine Cannabisfachgeschäfte, die legal produziertes Cannabis an Erwachsene abgeben können.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der im Mai 2025 beschlossen wurde, findet sich zum Thema Cannabispolitik lediglich die Absicht, dass eine ergebnisoffene Evaluation durchgeführt werden soll.

Dabei enthielt das vom Deutschen Bundestag im März 2024 verabschiedete Konsumcannabisgesetz (KCanG) bereits die Vorgabe an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), unabhängige Dritte mit der Durchführung einer Evaluation zu beauftragen. Spätestens bis 1. April 2028 soll dem Bundesministerium für Gesundheit ein umfassender Bericht über die Ergebnisse der Evaluation vorgelegt werden. Spätestens bis zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden, der auch die Auswirkungen des Gesetzes auf die cannabisbezogene Organisierte Kriminalität umfasst. Spätestens bis zum 1. Oktober 2025 soll eine erste Evaluation dazu erfolgen, wie sich das Verbot des Cannabiskonsums in Gegenwart von Jugendlichen und in der Nähe von Schulen, Spielplätzen etc. (§ 5 KCanG) im ersten Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wird die Bundesregierung die im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte „Evaluation des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis“ durchführen, und wenn ja, wann?

2

Wie verhält sich diese vereinbarte Evaluation zu den im KCanG vorgesehenen Evaluationen?

3

Welche Aspekte, Zahlen und Daten aus welchen Quellen (z. B. interne Erhebungen, externe Gutachten, wissenschaftliche Studien) werden die Grundlage der Evaluation bilden?

4

Welche konkreten Kriterien und Indikatoren werden bei der Evaluation des Cannabisgesetzes (CanG) herangezogen, um die Auswirkungen auf öffentliche Gesundheit, Jugend- und Verbraucherschutz, die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz sowie den illegalen Markt zu bewerten?

5

Ist bereits festgelegt, welche Institution, Behörde oder welches Gremium die Evaluation des Cannabisgesetzes durchführen wird, und wenn ja, welche?

6

Wie und durch wen wird sichergestellt, dass die wissenschaftliche Evaluation des Cannabisgesetzes unabhängig und ergebnisoffen erfolgt?

7

Inwiefern werden die Länder und Kommunen bei der Durchführung und Auswertung der Evaluation eingebunden, insbesondere im Hinblick auf die Strafverfolgung und die Justiz sowie auf die Kontrolle der Anbauvereinigungen?

8

Inwieweit wird die Evaluierung untersuchen, ob und wie das CanG zu einer Entlastung der Polizei und Justiz in den Ländern geführt hat, und wird auch ermittelt, wie viele laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren seit Inkrafttreten des CanG eingestellt wurden und wie viele Personen nach Inkrafttreten des CanG vorzeitig aus der Haft entlassen worden sind, da die zugrunde liegenden Taten nach dem Konsumcannabisgesetz oder dem Medizinal-Cannabisgesetz nicht mehr strafbar sind?

9

Inwiefern wird die Evaluation des Cannabisgesetzes die Entwicklung von Dunkelfeldkriminalität berücksichtigen, und werden entsprechende Daten hierzu systematisch erhoben?

10

Wie plant die Bundesregierung, die Zivilgesellschaft, insbesondere Betroffenenverbände und Fachorganisationen, in den Evaluationsprozess einzubinden?

11

Wie plant die Bundesregierung, das Parlament, insbesondere den Gesundheitsausschuss und den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, einzubinden?

12

Sind die novellierten Regelungen zum Thema „Cannabis im Straßenverkehr“, die auf Grundlage der Empfehlungen einer Expertinnen- und Expertenkommission getroffen wurden, ebenfalls Teil der angedachten Evaluation, und wenn ja, mit welcher Fragestellung?

13

Liegen der Bundesregierung Anträge für wissenschaftliche (Modell-)Projekte vor, die sich auf die sogenannte Forschungsklausel in § 2 Absatz 4 KCanG beziehen, und wenn ja, wie viele, von welchen Antragstellerinnen und Antragstellern, und wann wird die Bundesregierung zu diesen Projekten Entscheidungen treffen?

14

Hat die Bundesregierung Pläne, die Suchtberatungsstellen in den Ländern und Kommunen in den kommenden Jahren gezielt zu unterstützen, damit sie ihren Aufgaben in der Beratung und auch der Prävention künftig gesichert gut nachkommen können, und wenn ja, wie sehen diese Pläne für bessere und gezieltere Unterstützung konkret aus?

15

Welche Erfahrungen anderer Länder mit der Legalisierung oder Regulierung von Cannabis werden bei der Evaluation und Weiterentwicklung des deutschen Cannabisgesetzes berücksichtigt?

Berlin, den 16. Juli 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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