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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Neonazistisches Blood-and-Honour-Netzwerk

Erkenntnisse über Aktivitäten der verbotenen deutschen Division von "Blood&Honour" bzw. "Divison 21" und "Combat 18": Aufzüge, Veranstaltungen, Aktivisten, Musikgruppen, Labels, Versandbetriebe und Läden; Verbindungen zur NPD, zur Rockerszene, zum Rotlichtmilieu bzw. zur organisierten Kriminalität<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/439712. 01. 2011

Neonazistisches Blood-and-Honour-Netzwerk

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Blood&Honour (B&H) ist ein international agierendes Netzwerk in der neonazistischen Skinhead-Szene, das Rechtsrockkonzerte und den Vertrieb neonazistischer Musik organisiert. B&H vertritt die Ideologie von der globalen Dominanz der weißen Rasse und den Kampf für deren Erhaltung. Das Netzwerk wurde in den 80er-Jahren in Großbritannien unter maßgeblicher Beteiligung von Ian Stuart Donaldson (1993 verstorben), dem Sänger der Nazi-Band „Skrewdriver“ gegründet. Der Name knüpft bewusst an die Parole „Blut und Ehre“ der Hitler-Jugend an, die sich auch in der Begründung der Nürnberger Rassegesetze findet. Die als Symbol von B&H verwendete Triskele – ein dreizackiges Hakenkreuz – ist an das Logo der militant-rechtsextremen „Afrikaner Weerstandsbeweging“ aus Südafrika angelegt, die für eine Beibehaltung der Apartheid kämpfte.

Mit „Combat 18“ – die Zahl steht für den ersten und achten Buchstaben des Alphabets und damit für die Initialen von Adolf Hitler – verfügt B&H zudem über einen „bewaffneten Arm“. Ein Schwerpunkt der Aktivität von B&H und der „Division 28“ besteht in der Koordination von Neonazi-Bands und der Veranstaltung entsprechender Konzerte.

Die 1994 gegründete deutsche Division von B&H wurde gemeinsam mit ihrer Jugendorganisation White Youth im September 2000 durch das Bundesministerium des Innern verboten. Unter dem Namen „Division 28“ – die Zahlen stehen für die Buchstaben B und H – arbeitet zumindest ein Teil des Netzwerks weiter und setzt auch gewaltsam seinen Alleinvertretungsanspruch als „Erbfolgerin“ von B&H gegen Konkurrenten im rechtsextremen Milieu durch.

Am 7. März 2006 gab es Polizeirazzien in 119 Wohnungen und Geschäftsräumen von 80 Neonazis, die im Verdacht standen, die verbotene deutsche Division des B&H-Netzwerkes fortzuführen. Neben rechtsextremen Propagandamaterial wurden auch Waffen beschlagnahmt. Aus dem B&H-Netzwerk kommende Gruppen und Einzelpersonen haben nach Recherchen des Antifaschistischen Infoblatts AIB enge Kontakte mit dem Rocker- und dem Rotlichtmilieu. Ende August 2008 gelangten antifaschistische Aktivisten in den Besitz einer Kopie eines der internationalen B&H-Internetforen mit fast 32 000 registrierten Nutzern und veröffentlichten diese Daten im Internet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Inwieweit sind der Bundesregierung Aktivitäten der deutschen Division von Blood&Honour seit ihrem Verbot im September 2000 bekannt (bitte differenzieren nach)

a) Musikveranstaltungen,

b) Medien und Propaganda,

c) Auftritten bei Aufzügen und Veranstaltungen?

2

Inwieweit sieht die Bundesregierung Division 28 als Nachfolgestruktur der verbotenen deutschen Division von B&H an?

a) Wie viele Mitglieder und Gruppen umfasst die Division 28?

b) Welche Aktivitäten gehen von der Division 28 aus?

c) Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit Mitglieder der Division 28 in einschlägige Straftaten verwickelt waren?

3

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme deutscher Neonazis an Aktivitäten oder Versammlungen von B&H im Ausland (bitte Ort, Datum, Art der Aktivität, Veranstalter und deutsche Teilnehmer angeben)?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Combat 18?

a) In welchen Ländern bestehen Strukturen von Combat 18?

b) Wie viele Personen gehören Combat 18 in Deutschland an?

c) Welche Aktivitäten gehen von Combat 18 in Deutschland aus?

d) Inwieweit schätzt die Bundesregierung Combat 18 als rechtsterroristische Organisation ein?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Wehrsportübungen, die von B&H oder ihren deutschen Tarn- und Nachfolgeorganisationen organisiert werden

a) in Deutschland sowie

b) im Ausland unter Beteiligung deutscher Neonazis?

6

Welche Erkenntnisse brachten die Großrazzien bei mutmaßlichen B&H-Aktivisten am 7. März 2006?

a) Welche Hinweise ergaben sich auf eine Weiterexistenz von B&H in Deutschland nach dem Verbot im Jahr 2000?

b) Wie viele Anklageerhebungen gegen mutmaßliche B&H-Aktivisten gab es nach den Razzien, was waren die Anklagepunkte, und wie gingen die Verfahren aus?

7

Welche Musikgruppen oder Musiker in Deutschland gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem B&H-Netzwerk bzw. einer seiner Nachfolgeoder Tarnorganisationen an?

8

Welche Labels in Deutschland gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem B&H-Netzwerk bzw. einer seiner Nachfolge- oder Tarnorganisationen an?

9

Welche Versandbetriebe und Ladengeschäfte in Deutschland gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem B&H-Netzwerk bzw. einer seiner Nachfolge- oder Tarnorganisationen an?

10

Inwieweit hat die deutsche Division von B&H bzw. ihrer Tarn- und Nachfolgeorganisationen ihre Infrastruktur zur Produktion und zum Vertrieb von Rechtsrock sowie ihrer eigenen Medien ins Ausland verlagert?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung des internationalen B&H-Netzwerks an dem seit 2005 bereits dreimal in Thüringen veranstalteten Rechtsrockfestival „Fest der Völker“?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte zwischen B&H bzw. einer seiner Nachfolge- oder Tarnorganisationen und der NPD?

a) Inwieweit sind B&H-Aktivisten als Mitglieder, Funktions- oder Mandatsträger der NPD in Erscheinung getreten?

b) Inwieweit haben sich NPD-Mitglieder an B&H-Aktivitäten im Ausland beteiligt?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Auftritt von Musikern aus dem B&H-Spektrum bei Veranstaltungen der NPD?

d) Inwieweit werben NPD-Medien für Musiker und Labels aus dem B&H-Milieu?

e) Inwieweit vertreibt die NPD CDs aus dem B&H-Milieu?

13

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Kontakte von B&H oder seinen Tarn- und Nachfolgeorganisationen in Deutschland zur Rockerszene?

a) Mit welchen Rockerclubs (MC) bestehen Kontakte und welcher Art sind diese Kontakte?

b) Inwieweit gab es gemeinsame Konzertveranstaltungen von B&H bzw. seinen Tarn- und Nachfolgeorganisationen und Rockerclubs?

c) Inwieweit nutzt B&H bzw. seinen Tarn- und Nachfolgeorganisationen Räumlichkeiten oder Gelände von Rockerclubs?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte von B&H oder seinen Tarn- und Nachfolgeorganisationen in Deutschland zum Rotlichtmilieu bzw. zur organisierten Kriminalität?

15

Welche ausländischen Blood&Honour-Divisionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des Bundesgebietes in Erscheinung getreten?

16

Über wie viele Divisionen mit wie vielen Mitgliedern verfügt Blood& Honour nach Erkenntnissen der Bundesregierung international?

17

In welchen Ländern außer der Bundesrepublik Deutschland wurden Blood&Honour oder Teile davon verboten?

Berlin, den 12. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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