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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Steuerliche Anreize bei Teilzeitaufstockung - Auswirkungen, Umsetzungsfragen und verteilungspolitische Dimensionen

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.09.2025

Aktualisiert

08.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/129319.08.2025

Steuerliche Anreize bei Teilzeitaufstockung – Auswirkungen, Umsetzungsfragen und verteilungspolitische Dimensionen

der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, Lisa Paus, Dr. Sandra Detzer, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Julian Joswig, Ricarda Lang, Ulle Schauws, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant im Rahmen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD 2025 steuerliche Anreize, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Förderung des Übergangs von Teilzeitzu Vollzeitbeschäftigung, insbesondere durch die steuerliche Begünstigung von Prämien zur Arbeitszeitaufstockung (Koalitionsvertrag, www.koalitionsvertrag 2025.de/). Ziel ist es auch, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dieses Vorhaben ist eng mit der aktuellen Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung verbunden: Im Jahr 2024 erreichte die Teilzeitquote mit 29 Prozent einen neuen Höchststand. Fast jede zweite Frau (49 Prozent) arbeitete in Teilzeit, hingegen nur etwa jeder neunte Mann (12 Prozent). Besonders hoch war die Teilzeitquote bei Müttern mit Kindern unter 18 Jahren (68 Prozent) und noch einmal höher mit Kindern unter drei Jahren (73 Prozent; vgl. Statistisches Bundesamt, 2025, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/05/PD25_175_13.html).

Vor allem Frauen wollen heute mehr arbeiten, um eigenständig ihre Existenz und die ihrer Angehörigen abzusichern. Könnten alle Frauen mit Kindern unter sechs Jahren so viel arbeiten, wie sie wollten, ließen sich 840 000 vollzeitäquivalente Stellen besetzen. Dafür muss Sorgearbeit gesellschaftlich und partnerschaftlich gerechter verteilt werden. Ein wesentlicher Grund für die hohe Teilzeitquote und die eingeschränkten Erwerbschancen vieler Frauen sind strukturelle Hürden – darunter unzureichende Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen, die überwiegend von Frauen und meist als unbezahlte Sorgearbeit geleistet werden, sowie die zusätzlichen Benachteiligungen insbesondere von Alleinerziehenden (vgl. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMFSFJ], 2024, www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/239468/a09d21ecd295be59a9aced5b10d7c5b7/familienreport-2024-data.pdf). Trotz des Ausbaus übersteigt der Betreuungsbedarf weiterhin das Angebot, sodass viele Frauen, die ihre Arbeitszeit erhöhen möchten, an fehlenden Rahmenbedingungen scheitern – mit negativen Auswirkungen auf die Gleichstellung, das gesamtwirtschaftliche Erwerbspotenzial und die ökonomische Eigenständigkeit (vgl. BMFSFJ, 2024). Angesichts der geplanten finanziellen Anreize zur Arbeitszeitausweitung ergeben sich somit grundlegende Herausforderungen für die Vereinbarkeit von unbezahlter Sorgearbeit und Erwerbsarbeit sowie für die Vermeidung struktureller Benachteiligungen von Teilzeitbeschäftigten, die es zu adressieren gilt.

Vor diesem Hintergrund ist fraglich, inwieweit die geplante steuerliche Prämie zur Förderung der Aufstockung von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung geeignet ist, die angestrebten Ziele zu erreichen. Zwar werden im Koalitionsvertrag steuerliche Anreize formuliert, jedoch fehlen bislang belastbare empirische Nachweise, dass solche Prämien strukturelle Erwerbshemmnisse tatsächlich überwinden oder neue Arbeitskräftepotenziale erschließen (vgl. Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung [DIW], 2025, www.diw.de/de/diw_01.c.900064.de/nachrichten/sollen_wir_alle_noch_mehr_arbeiten.html). Die Bundesregierung verweist selbst darauf, dass die Wirkung der Prämie stark von individuellen und strukturellen Faktoren abhängt und die Maßnahme deshalb nur einen Teil der Teilzeitbeschäftigten erreichen dürfte; besonders Frauen würden davon nur begrenzt profitieren (vgl. Bundestagsdrucksache 21/474). Es besteht die Gefahr, dass bestehende geschlechtsspezifische und soziale Ungleichheiten eher verstärkt werden, weil insbesondere Vollzeitbeschäftigte begünstigt sein könnten (vgl. DIW, 2025). Zudem ist unklar, ob flankierende familienpolitische Maßnahmen – etwa der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen – ausreichen, um eine nachhaltige Ausweitung der Erwerbsarbeit zu unterstützen. Es besteht das Risiko, dass Beschäftigte unter direkten oder indirekten Druck geraten, ihre Arbeitszeit gegen ihren Willen zu erhöhen, insbesondere in Betrieben mit Personalengpässen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/474).

Trotz der im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Prämie zur Aufstockung von Teilzeit- auf Vollzeitbeschäftigung bleiben zentrale konzeptionelle und praktische Fragen weiterhin unbeantwortet. Die steuerliche Ausgestaltung – beispielsweise hinsichtlich Freibetrags, Verfahrensweise oder Anspruchsvoraussetzungen – ist bislang nur unzureichend konkretisiert (vgl. Bundestagsdrucksache 21/755). Auch verbindliche Vorgaben zur Vermeidung von Mitnahme- und Missbrauchseffekten sowie zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Zahlungen fehlen. Die bisherige Planung der Bundesregierung erscheint daher nicht ausreichend, weder im Hinblick auf Rechtssicherheit und Verteilungsgerechtigkeit noch bei der praktischen Umsetzung. Nicht abschließend geklärt sind zudem die Auswirkungen auf Tarifautonomie, einzelne Beschäftigtengruppen und die Kontrolle der Anspruchsberechtigung.

Haushaltsmittel für die Verwaltung und Kontrolle der Prämie sind in der mittelfristigen Finanzplanung nicht detailliert veranschlagt. Ebenso fehlen präzise Abschätzungen zu fiskalischen Effekten, etwa zu Mindereinnahmen durch die Steuerbegünstigung und möglichen Wechselwirkungen mit Sozialversicherungsbeiträgen und Transferleistungen. Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge ist dabei fiskalisch mit Mindereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen, abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme (vgl. IAB-Forum [IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung], 2024, https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-beschaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/; Bundestagsdrucksachen 21/474, 21/755).

Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot und das Sozialstaatsprinzip (Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG), wie es das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. September 2023 (1 BvR 422/23) konkretisiert, bleibt offen, ob die geplanten steuerlichen Anreize tatsächlich zu einer ausgewogenen und geschlechtergerechten Förderung der Erwerbsarbeit beitragen oder im Gegenteil bestehende soziale Ungleichheiten eher verstärken. Nach der Rechtsprechung ist der Staat verpflichtet, sachlich unbegründete Ungleichbehandlungen zu vermeiden und soziale Gerechtigkeit insbesondere für benachteiligte Personengruppen zu gewährleisten.

Angesichts dieser Aspekte und der strukturellen Rahmenbedingungen, die maßgeblich über die Wirkung der steuerlichen Prämie entscheiden, ergeben sich Fragen an die Bundesregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die steuerliche Förderung der Teilzeitaufstockungsprämie mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf geschlechterspezifische Auswirkungen und die unterschiedliche Betroffenheit von Teilzeitbeschäftigten mit familiären Verpflichtungen, wie etwa Eltern und vor allem Alleinerziehenden?

2

Welche verfassungsrechtlichen Prüfungen wurden im Vorfeld zur Einführung der Prämie vorgenommen, insbesondere hinsichtlich Eingriffen in die Tarifautonomie und potenzieller Ungleichbehandlung einzelner Beschäftigtengruppen?

3

Liegen belastbare empirische Erkenntnisse – etwa aus anderen EU-Staaten, die ähnliche steuerliche Anreize eingeführt haben – vor, die belegen, dass steuerliche Prämienregelungen zu einer nachhaltigen Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumens führen?

4

Welche Erfahrungen in anderen EU-Mitgliedstaaten mit steuerlichen Anreizen zur Erhöhung der Arbeitszeit (z. B. Steuerbefreiungen für Überstunden oder Prämien für Arbeitszeitaufstockung) hat die Bundesregierung analysiert, und wie fließen diese Erkenntnisse in die Ausgestaltung und die geplante Teilzeitaufstockungsprämie ein?

5

Auf welche Weise soll sichergestellt werden, dass die Prämie gezielt jene erreicht, die bislang aus strukturellen Gründen nicht aufstocken konnten?

6

Welche konkreten Vorkehrungen sind geplant, um Scheinaufstockungen oder missbräuchliche Inanspruchnahme der Prämie zu verhindern?

7

Welche flankierenden Maßnahmen im Bereich Kinderbetreuung, Pflegeinfrastruktur oder Arbeitszeitmodelle plant die Bundesregierung, um strukturelle Hürden für eine nachhaltige Aufstockung der Arbeitszeit abzubauen, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hierzu keine konkreten Vorhaben im Bereich Betreuung und Pflege benannt sind (Koalitionsvertrag 2025)?

8

Wie wird gewährleistet, dass Beschäftigte nicht unter direkten oder indirekten Druck geraten, ihre Arbeitszeit gegen ihren Willen zu erhöhen, insbesondere in Betrieben mit Personalengpässen?

9

Wie wird sichergestellt, dass die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Prämien einheitlich geregelt ist und keine neuen rechtlichen Unsicherheiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Beschäftigte entstehen?

10

Welche Standards sind geplant, um den administrativen Aufwand für Unternehmen und Finanzbehörden im Rahmen der steuerlichen Erfassung und Kontrolle der Prämien zu begrenzen?

11

Welche Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die steuerliche Förderung der Teilzeitaufstockungsprämie keine strukturellen Benachteiligungen und indirekten Diskriminierungen verursacht, insbesondere für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht ausweiten können, sowie für Frauen, die durch fehlende Kinderbetreuung oder unflexible Arbeitszeitmodelle überproportional betroffen sind?

12

Wie hoch sind die geschätzten jährlichen Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt durch die steuerliche Begünstigung der Teilzeitaufstockungsprämie?

13

Welche fiskalischen Wechselwirkungen ergeben sich aus der steuerlichen Entlastung – etwa im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer oder durch mögliche Rückgänge bei anderen Transferleistungen?

14

Inwieweit sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes bereits Haushaltsmittel für die Umsetzung und die Verwaltung der Prämienregelung eingeplant?

15

Inwieweit wurde das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (Az. 8 AZR 370/20) zur Gleichbehandlung von Teilzeitkräften bei der Ausgestaltung der Prämienregelung berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf mittelbare Benachteiligungen wegen des Geschlechts?

16

Wie wird sichergestellt, dass Teilzeitbeschäftigte bei der steuerlichen Förderung und bei etwaigen Sonderleistungen oder Zuschlägen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte, sofern keine sachlichen Gründe vorliegen?

17

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung auf die Prämie zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Darlegungs- und Beweislast bei möglichen arbeits- oder steuerrechtlichen Streitfällen?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den langfristigen Auswirkungen der Prämie auf die Lohnentwicklung, die Rentenansprüche und den Vermögensaufbau von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere von Frauen, vor?

19

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, weshalb Menschen in Teilzeit arbeiten, und welche Bevölkerungsgruppen betrifft dies zu welchen Anteilen?

20

Welche Daten liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Bundesbürgerinnen und Bundesbürger neben ihrer Tätigkeit (in Teil- und Vollzeit, bitte getrennt ausweisen) noch einem steuer- und sozialversicherungspflichtig privilegiertem Minijob nachgehen, und welche Auswirkungen erwartet sie durch die Teilzeitaufstockungsprämie auf dieses Verhalten?

21

Welche Effekte auf die in einem regulären sozialabgaben- und steuerpflichtigen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Arbeitsstunden könnte die Abschaffung der sogenannten Minijobs für alle im Alter zwischen 18 und 67 Jahren bzw. für alle Menschen mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigungsverhältnis entfalten?

22

Wie werden besondere Beschäftigtengruppen (z. B. Beschäftigte in Altersteilzeit, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte mit befristeten Verträgen) bei der Prämienregelung berücksichtigt?

23

Warum wurde für die Steuerfreigrenze ein Betrag von 225 Euro je Stunde bzw. 4 500 Euro insgesamt gewählt, und auf welcher empirischen oder fiskalischen Grundlage basiert diese Bemessung?

24

Wie wird ausgeschlossen, dass Unternehmen reguläre Lohnerhöhungen oder variable Vergütungskomponenten in die steuerfreie Prämie „umwidmen“, um Steuervorteile zu generieren?

25

Wie wird sichergestellt, dass durch die befristete Ausgestaltung (z. B. Mindestdauer 24 Monate) keine unfreiwilligen Arbeitszeitbindungen entstehen, etwa bei sich verändernden familiären oder gesundheitlichen Rahmenbedingungen der Beschäftigten?

26

Wie soll verhindert werden, dass Arbeitgeber durch „kreative Vertragsgestaltung“ – z. B. durch vorherige Arbeitszeitreduzierung und anschließende Prämienzahlung – die Ausschlussregelungen umgehen?

27

Inwiefern ist die steuerfreie Prämie sozialversicherungsrechtlich als beitragsfreier Bezug geregelt, und welche Auswirkungen hat dies auf Rentenansprüche, Kranken- und Arbeitslosenversicherung?

28

Wie wird sichergestellt, dass die Steuervergünstigung nicht vor allem Beschäftigten in höheren Entgeltgruppen zugutekommt, die ohnehin bessere Möglichkeiten zur Aufstockung haben?

29

Welche konkreten Verteilungswirkungen erwartet die Bundesregierung für die steuerliche Prämie zur Arbeitszeitaufstockung, insbesondere differenziert nach Geschlecht und Einkommensgruppen, und wie stellt sie sicher, dass die entsprechenden Analysen verlässlich, umfassend und transparent erfolgen, sodass keine wesentlichen Aspekte ausgespart werden?

30

Welche Branchen wären nach Kenntnis der Bundesregierung dazu bereit, eine Prämie zur Arbeitszeitaufstockung zu zahlen?

31

Welche konkreten Kriterien und Methoden werden bei der Evaluation nach drei Jahren angewendet, um Wirkungen auf Erwerbsbeteiligung, Gleichstellung und Verteilungsgerechtigkeit valide zu messen?

32

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Teilzeit als gleichwertige und anerkannt attraktive Erwerbsform erhalten bleibt und gesellschaftlich nicht an Wert verliert, obwohl finanzielle Anreize zur Aufstockung in Vollzeit eingeführt werden?

33

Wie wird ausgeschlossen, dass durch das Instrument der steuerlichen Teilzeitaufstockungsprämie ein langfristiger politischer oder gesellschaftlicher Druck entsteht, „Teilzeit als Problem“ zu definieren und Arbeitszeitverkürzung systematisch zu entwerten?

Berlin, den 30. Juli 2025

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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