Menschenrechtslage in Usbekistan und deutsch-usbekische Zusammenarbeit
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Lea Reisner, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Fragestellenden wurden von einem usbekischen Menschenrechtsaktivisten kontaktiert, der seit vielen Jahren in Kasachstan, einem Nachbarland Usbekistans, lebt und von dort aus auf mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in der autonomen Republik Karakalpakstan in Usbekistan aufmerksam macht. Im Februar 2024 wurde er infolge von Vorwürfen der usbekischen Behörden, die nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen politisch motiviert sind, in Kasachstan festgenommen. Zwölf Monate war er dort nach eigener Aussage gegenüber den Fragestellenden in Haft, sein Asylantrag wurde abgelehnt. Nun droht ihm die Auslieferung nach Usbekistan (www.hrw.org/news/2024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalpak-activist-uzbekistans-behest, https://x.com/MaryLawlorhrds/status/1839274693926236535). Die Unterstützungsbitte des Aktivisten nehmen die Fragestellenden zum Anlass, um sich nach der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der usbekischen Regierung zu erkundigen.
Nach Darstellung der Bundesregierung spielt Usbekistan „sowohl wirtschaftsals auch sicherheitspolitisch eine Schlüsselrolle in der Region“. Usbekistan ist das einzige Land in Zentralasien, in dem die Bundesrepublik Deutschland bilaterale Entwicklungszusammenarbeit betreibt. Bei Regierungsverhandlungen im Oktober 2024 wurden Usbekistan 176 Mio. Euro für die Jahre 2024 und 2025 zugesagt (www.bmz.de/de/laender/usbekistan). Nach Einschätzung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung verfolgen Deutschland und die EU „ein strategisches Interesse an Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in Zentralasien, um Handelsrouten zu sichern und geopolitischen Einfluss auszugleichen“ (www.kas.de/de/web/zentralasien/laenderberichte/detail/-/content/olaf-scholz-in-usbekistan). Im September 2024 unterzeichneten die Bundesregierung und die usbekische Regierung ein Migrationsabkommen. Hierzu reisten der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz, die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, und der damalige Beauftragte für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, in Begleitung einer Unternehmerdelegation aus dem Bergbau, der Logistik und von der Bahn nach Usbekistan. Das Migrationsabkommen zielt darauf ab, die Einwanderung von usbekischen Arbeitskräften nach Deutschland zu erleichtern. Zusätzlich unterzeichneten Olaf Scholz und der usbekische Regierungschef eine gemeinsame Erklärung über die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (https://taz.de/Migrationsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/).
Internationale Menschenrechtsorganisationen berichten regelmäßig über mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen in Usbekistan, etwa über Folter und andere Formen von Misshandlungen in Hafteinrichtungen, Einschränkungen der Pressefreiheit oder Repressionen gegen friedliche Proteste in Karakalpakstan (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespräche-stellen, www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/usbekistan-2023#section-23665683).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
In welchem Umfang wurden die 176 Millionen Euro, die Deutschland Usbekistan bei Regierungsverhandlungen im Oktober 2024 für die Jahre 2024 und 2025 zugesagt hat, bislang abgerufen (www.bmz.de/de/laender/usbekistan), handelt es sich dabei um Kredite (bitte erläutern), und in welchen Bereichen werden diese Mittel eingesetzt bzw. sollen sie künftig eingesetzt werden (bitte möglichst genau aufschlüsseln)?
Wie hat sich die politische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan in den vergangenen Jahren entwickelt?
Wie hat sich die militärische Kooperation zwischen Deutschland und Usbekistan in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Welche ökonomischen Interessen verfolgt die Bundesregierung in Usbekistan?
Wie genau sieht die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Usbekistan im Bereich Migration aus?
Gibt es bereits eine Einschätzung der Bundesregierung zu Auswirkungen des im September 2024 unterzeichneten Migrationsabkommens mit Usbekistan, und wenn ja, wie sieht diese aus?
Wie viele Visa haben deutsche Auslandsvertretungen seit 2022 an usbekische Staatsangehörige erteilt (bitte nach Art bzw. Zweck des Visums sowie nach Jahren aufschlüsseln)?
a) War die usbekische Regierung bzw. waren usbekische Vertreter in die Vorbereitung der Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan im August 2024 bzw. im Juli 2025 involviert, und wenn ja, inwiefern?
b) Gab bzw. gibt es Gespräche mit usbekischen Vertretern über die Planung, Vorbereitung und Durchführung weiterer Abschiebungen aus Deutschland nach Afghanistan, und wenn ja, mit welchem Inhalt, vor dem Hintergrund, dass es Medienberichten zufolge im September letzten Jahres aus dem Bundeskanzleramt geheißen haben soll, im Zusammenhang mit dem Abschluss des Migrationsabkommens werde auch über Abschiebungen nach Afghanistan gesprochen (https://taz.de/Migrationsabkommen-mit-Usbekistan/!6034058/)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Beschäftigungslage in Usbekistan?
b) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Beschäftigung im zumeist schlecht bezahlten informellen Sektor in den letzten Jahren zugenommen hat, wie die Wirtschaftsförderungsagentur der Bundesrepublik Deutschland „Germany Trade and Invest“ berichtet (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtschaft/arbeitsmarkt)?
Welche deutschen bzw. in Deutschland ansässigen Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an der Anwerbung von Arbeiterinnen und Arbeitern aus Usbekistan bekundet, und in welchen Branchen sind diese Unternehmen tätig?
Welche Rolle spielt die usbekische Agentur für Migration für die Umsetzung des deutsch-usbekischen Migrationsabkommens, und mit welchen Stellen bzw. Behörden in Deutschland steht diese Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in Kontakt (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtschaft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)?
Mit wie vielen und welchen Unternehmen in Deutschland bestehen derzeit Vereinbarungen über die Beschäftigung oder duale Ausbildung von usbekischen Staatsangehörigen, und wie viele usbekische Staatsangehörige betrifft dies?
a) Welche privaten Anbieter im Bereich Arbeitsvermittlung sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Auswahl und Entsendung usbekischer Arbeitskräfte nach Deutschland beteiligt?
b) Welche Rolle spielen sie bei der Organisation vorgeschalteter Berufsbildungs- und Sprachkurse (www.gtai.de/de/trade/usbekistan-wirtschaft/arbeitsmarkt#toc-anchor--6)?
Wie viele usbekische Staatsangehörige leben mit welchen Aufenthaltstiteln in Deutschland, und wie viele von ihnen sind ausreisepflichtig mit bzw. ohne Duldung?
Wie viele Abschiebungen von usbekischen Staatsangehörigen aus Deutschland nach Usbekistan gab es seit 2022 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Usbekistan ein, und wie hat diese sich nach ihrer Kenntnis seit 2022 entwickelt?
Was ist der Bundesregierung über den Umgang der usbekischen Regierung mit Aktivistinnen und Aktivisten bekannt, die sich für Autonomierechte der Republik Karakalpakstan einsetzen?
Inwieweit gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine behördliche bzw. strafrechtliche Aufarbeitung der Repression gegen Proteste in der autonomen Republik Karakalpakstan im Juli 2022, wodurch nach Berichten 21 Demonstrantinnen und Demonstranten starben und 270 verletzt wurden (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespräche-stellen)?
Wie viele Strafverfahren und strafrechtliche Verurteilungen gegen Teilnehmende an diesen Protesten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie schätzt die Bundesregierung diese Verfahren bzw. Verurteilungen ein?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglicher Folter und Misshandlungen in Haftanstalten in Usbekistan, und wenn ja, welche?
Wie viele politische Gefangene gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Usbekistan?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der politischen Gefangenen in Usbekistan in den vergangenen 20 Jahren entwickelt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von in Kasachstan lebenden Aktivistinnen und Aktivisten aus der autonomen Republik Karakalpakstan, denen die Abschiebung bzw. Auslieferung nach Usbekistan droht, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, diese Aktivistinnen und Aktivisten zu unterstützen bzw. deren Abschiebung nach Usbekistan zu verhindern, wo ihnen nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen Folter und langjährige Haftstrafen drohen (www.amnesty.de/amnesty-report/regional/kapitel-europa-zentralasien-2024)?
Ist der Bundesregierung insbesondere der Fall von A. M. bekannt, der aktuell in Kasachstan in Haft sitzt und dem die Auslieferung nach Usbekistan droht (www.hrw.org/news/2024/02/26/kazakhstan-arrest-karakalpak-activist-uzbekistans-behest), und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, ggf., den Aktivisten zu unterstützen, auch vor dem Hintergrund, dass Menschenrechtsorganisationen von konstruierten Vorwürfen gegen ihn ausgehen (ebd.)?
Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der Pressefreiheit in Usbekistan ein, und sind ihr Fälle bekannt, in welchen kritische Bloggerinnen und Blogger unter konstruierten Begründungen angeklagt und strafrechtlich verurteilt wurden, und wenn ja, welche (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschland-menschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespräche-stellen)?
Ist der Bundesregierung ein im März 2023 von rund 50 Journalistinnen und Aktivisten in Usbekistan unterzeichneter offener Brief an den Präsidenten Shavkat Mirziyoyev bekannt, in dem diese beklagten, dass Medienschaffende ernsthaften Hindernissen, Druck und Einschüchterung ausgesetzt seien (www.hrw.org/de/news/2023/04/28/usbekistan/deutschlandmenschenrechte-den-mittelpunkt-der-gespräche-stellen)?
Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Journalistinnen, Blogger und Medienschaffende in Usbekistan zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage von queeren Personen in Usbekistan, und welche Fort- bzw. Rückschritte gab es in diesem Bereich in den letzten Jahren?