Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen („Living Art of Building“)
der Abgeordneten Kassem Taher Saleh, Claudia Müller, Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Mayra Vriesema, Dr. Andrea Lübcke, Lisa Paus und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bauforschung in Deutschland nimmt eine zentrale Rolle in der Transformation des Gebäudesektors ein, der maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele beitragen kann, wenn wir klimagerecht (um- und weiter-) bauen. Der Gebäudesektor ist einer der größten Treiber von Treibhausgasemissionen, insbesondere durch den Energieverbrauch im Betrieb sowie durch die Emissionen bei Herstellung und Verarbeitung von Baustoffen. Bis zu 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen entstehen durch die Herstellung von Baustoffen wie Zement, Stahl und Glas sowie die Heizung und Kühlung unserer Gebäude. 90 Prozent der inländischen mineralischen Rohstoffentnahme fließen in den Bausektor. 54 Prozent des Abfalls in Deutschland sind mit Bauaktivitäten verbunden (Umweltbundesamt (UBA), Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBAU), „Transformation zu einer zirkulären Bauwirtschaft als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung“, Juni 2024, S. 4, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/knbau_transformation_zu_einer_zirkulaeren_bauwirtschaft.pdf). Somit ist die Forschung für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen essenziell, um innovative Technologien sowie die Digitalisierung des Bausektors, nachhaltige Materialien und effiziente Bauweisen zu entwickeln und praxisnah umzusetzen. Nur durch kontinuierliche Forschung und Wissenstransfer können Bauweisen entstehen, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht werden und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig und effizient bleiben.
Die Arbeitsproduktivität im Baugewerbe ist von 1991 bis 2023 um 23 Prozent gesunken, während sie im verarbeitenden Gewerbe im gleichen Zeitraum um 103 Prozent gestiegen ist. Der Einsatz digitaler Technologien und Innovationen bleibt im Bausektor hinter anderen Branchen zurück, da die Bauwirtschaft bislang vergleichsweise wenig in umfassende Digitalisierungsprojekte investiert und vielfach nur einfache digitale Lösungen nutzt (nach Daten des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht im Bericht des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. „Produktivität im Bau(haupt-)gewerbe – ein statistischer Befund“, 6. Dezember 2024, www.bauindustrie.de/zahlen-fakten/publikationen/brancheninfo-bau/produktivitaet-im-bauhauptgewerbe).
Bereits im Jahr 2023 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, für das Bauforschungszentrum unter dem Namen „LAB – Living Art of Building“ in den folgenden fünf Jahren insgesamt 68,6 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Auch die jetzige Bundesregierung möchte das Projekt fortführen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Vorhaben wie folgt angekündigt: „Die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen beginnen wir gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Thüringen sowie unter Einbeziehung der Kompetenzen anderer Länder und stellen eine verstetigte Finanzierung sicher.“ Das schon begonnene Vorhaben, das dezidiert umsetzungsorientierte Forschung etablieren will und deren Ergebnisse aktiv in die Bauwirtschaft eingebracht werden sollen, ist von besonderer Bedeutung für die mittelständisch geprägte Bauwirtschaft sowie für den sozialen und ökologischen Wohnungsbau.
Laut dem Mitteldeutschen Rundfunk sollen „1.250 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in weltweit einmaligen Laboreinrichtungen forschen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Industrie sollen langfristig bis zu neue 40.000 Arbeitsplätze entstehen“ (MDR, „Bauforschungszentrum für Bautzen in der Schwebe“, 25. November 2024, online unter: www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/bauforschung-lab-schwebezustand-bund-regierungsswechsel-100.html, (zuletzt abgerufen am 1. Oktober 2025)). Für die Umsetzung hat auch die jetzige Bundesregierung Mittel in Höhe von insgesamt 68,5 Mio. Euro bis 2028 bereitgestellt. Der Stand der Planungen ist aus Sicht der Fragestellenden aktuell unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Planungs- und Umsetzungsschritte zur Errichtung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen (LAB – Living Art of Building (LAB)) hat die Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2025 unternommen (bitte jeweils mit Datum, Inhalt, beteiligten Akteuren, Bundesministerien und Ergebnissen benennen)?
Liegt ein ressortabgestimmtes Gesamtkonzept für das LAB vor?
a) Wenn ja, wann wurde es abgestimmt, welche Inhalte umfasst es (bitte eine Kurzgliederung erstellen), und welcher Vorlageweg wurde gewählt (Federführung, beteiligte Ressorts, Beschluss- bzw. Billigungsebene)?
b) Wenn nein, bis wann ist die Ressortabstimmung geplant (bitte Zeitplan, Zuständigkeiten, nächste Meilensteine angeben)?
Liegen Erarbeitungsschritte für die im Folgenden genannten Teilaspekte des Gründungsprozesses vor:
a) Gründungsbeschluss,
b) Standortentscheidungen,
c) Personalaufbau,
d) erste Ausschreibungen sowie erste Forschungs- bzw. Transferprojekte (bitte Datum, Inhalt, beteiligte Akteure und Ergebnisse nennen)?
Welche Umsetzungsschritte sind für das laufende Jahr 2025 und das kommende Jahr 2026 geplant (z. B. Gründungsbeschluss, Standortentscheidungen, Personalaufbau, erste Ausschreibungen, erste Forschungs- bzw. Transferprojekte; bitte jeweils, falls bekannt, mit Termin und Verantwortlichkeiten benennen)?
Welche Rechtsform ist für das Bundesforschungszentrum vorgesehen, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen, und wann wird sie formal festgestellt (bitte unter Angabe der zugrunde liegenden Gutachten bzw. Prüfvermerke und Ressortabstimmungen benennen)?
Liegt ein Entwurf für eine Satzung bzw. liegen andere Rechtsdokumente vor, und wenn ja, wie lauten die Regelungen zu Mitgliedschaft, Organen (z. B. Vorstand, wissenschaftlicher Beirat), Stimmrechten, Mitwirkungs- und Vetorechten des Bundes sowie der beteiligten Bundesländer?
Welche Vorkehrungen sind zur haushalts-, zuwendungs- und vergaberechtlichen Compliance vorgesehen (Mittelabruf, Verwendungsnachweise, interne Kontrollen, Compliance-Beauftragte, externe Prüfung)?
Welche Leistungen hat die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragte PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH – im Gründungsprozess erbracht bzw. erbringt sie noch mit welchen Meilensteinen, Liefergegenständen und Zeitpunkten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 141 auf Bundestagsdrucksache 21/1089)?
Über welchen Zeitplan verfügt die Bundesregierung für Gründung, Aufbau und Übergang in den Regelbetrieb (bitte Meilensteine mit Quartalen bzw. Jahren bis einschließlich 2028 benennen)?
Ist ein „Kern-/Gründungszentrum“ vorgesehen, und wenn ja, wo soll es angesiedelt werden, nach welchen Kriterien soll der Standort ausgewählt werden, und wie sind die Entscheidungswege ausgestaltet, um den Standortentschluss zu fassen?
Welche weiteren Standorte oder Zweigstellen sind vorgesehen, welche Aufgaben bzw. Kompetenzprofile erhalten sie, und wie ist die Zusammenarbeit zwischen Gründungszentrum und Satelliten organisatorisch, finanziell und fachlich geregelt?
Mit welchen Bundesländern bestehen aktuell Absichtserklärungen, Verwaltungs- bzw. Zuwendungsvereinbarungen oder anderweitige rechtliche Vereinbarungen, und wie sind Zuständigkeiten, Finanzierungsanteile und Koordinationsgremien zwischen Bund und Ländern organisiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach welchen inhaltlichen, infrastrukturellen und finanziellen Kriterien werden die Standorte (Gründungszentrum und Zweigstellen) ausgewählt, und wie wird die Entscheidung dokumentiert und kommuniziert?
Wie werden bestehende wissenschaftliche und praktische Kompetenzen in den beteiligten Regionen (insbesondere in Sachsen und Thüringen sowie Baden-Württemberg) in Planung, Forschung und Transfer eingebunden (bitte Formate, Gremien, Förderlinien, Auswahlkriterien benennen)?
Welche wissenschaftlichen Leitlinien und Schwerpunkte liegen dem LAB zugrunde, und welche Ziele, Indikatoren und Meilensteine werden für den Zeitraum bis 2028 definiert?
Welche internen „Stage-Gate“-Logiken (Plan-Ist-Vergleich, Meilenstein-Go/No-Go) sind vorgesehen, und wie werden diese gegenüber dem Deutschen Bundestag und den beteiligten Ländern berichtet?
Welche Forschungsthemen oder Forschungscluster sind konkret vorgesehen, und wie werden diese priorisiert und mit Ressourcen hinterlegt (bitte Zeit- bzw. Budgetansätze und erwartete Ergebnistypen, z. B. Prototypen, Standards, Leitfäden, sowie Titel im Bundeshaushalt benennen)?
Welche Transfermechanismen in Richtung Baupraxis und Mittelstand sind geplant (z. B. Demonstrationsvorhaben, Reallabore, Standardisierungsbzw. Normungsbezug, Beratung, Qualifizierung), und wie werden diese finanziert und evaluiert?
Wie wird der regionale Mittelstand – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Bauwirtschaft – formal in Governance, Programmatik und Projektauswahl einbezogen (z. B. über Beirat, Quoten, offene Ausschreibungen), und wie viele Unternehmen sollen in den Jahren 2025 und 2026 beteiligt werden?
Welche bisherigen haushaltsrechtlichen Sperren, Auflagen oder Konzeptvorbehalte gelten und galten für das Vorhaben unter dem Haushaltstitel 685 02 – 165, und wann und mit welcher Begründung wurden sie aufgehoben oder angepasst?
Welche Vergabeverfahren sind für Bau-, Liefer- und Forschungsleistungen vorgesehen, wie werden Transparenz und Wettbewerb sichergestellt, und welche Eignungs- oder Zuschlagskriterien gelten insbesondere für KMU-Beteiligungen?
Welche Schlüsselpositionen (Geschäftsführung, wissenschaftliche Leitung, Transfer- bzw. Operationsleitung) werden bis wann besetzt, nach welchen Anforderungen und Verfahren, und wie werden Diversität und Chancengleichheit gewährleistet?
Welche Qualitätssicherungs- und Evaluationsmechanismen (z. B. externer wissenschaftlicher Beirat, Zwischenevaluationen, Output- bzw. Outcome-Indikatoren) sind vorgesehen, und in welchen Intervallen will die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten?
Wie wird die Zusammenarbeit mit bestehenden Forschungseinrichtungen und Programmen des Bundes, wie etwa dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), organisiert, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu heben (bitte Beispiele für geplante Kooperationsformate und Kooperationsprozesse nennen)?