Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 17. Juni 2008 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2008/56/EG „zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie)“. Mit der Richtlinie hat sich die EU darauf verständigt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu erhalten.
Laut Artikel 26 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie waren die EU- Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie bis zum 15. Juli 2010 in nationales Recht umzusetzen und die EU-Kommission unverzüglich über den Wortlaut dieser Vorschriften zu unterrichten. Bis heute liegt kein Umsetzungsvorschlag der Bundesregierung vor und es ist nicht ersichtlich, wann und wie die nationale rechtliche und strukturelle Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erfolgen soll. Die EU-Kommission hat aufgrund dieses Versäumnisses ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welches Ressort hat zur nationalen Umsetzung der Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie die Federführung, und wie sind die diesbezüglichen Zuständigkeiten innerhalb dieses Ressorts aufgeteilt?
Welche personellen und strukturellen Maßnahmen wurden im federführenden Ressort sowie dessen nachgeordneten Behörden getroffen, um die nationale Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie voranzutreiben?
Welche zusätzlichen Kapazitäten werden für die nationale Umsetzung benötigt?
Welche Ressorts sind außerdem mit welcher Begründung beteiligt, und welchen Anteil leisten die jeweiligen Ressorts an der Umsetzung?
Wie ist die Zuständigkeit bezüglich der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zwischen Bund und Ländern aufgeteilt?
Auf welcher rechtlichen Basis wird die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie umgesetzt, und wird dabei berücksichtigt, dass Regelungen zum Artenschutz, zum Meeresnaturschutz und stoff- und anlagenbezogene Regelungen nach Artikel 72 des Grundgesetzes abweichungsfest sind?
Aus welchem Grund ist es bis heute nicht zur nationalen rechtlichen und strukturellen Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gekommen, und bis wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Welche konkreten Konsequenzen wird das EU- Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der Nichteinhaltung der Umsetzungsfrist aus Sicht der Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland haben?
Wie werden im Rahmen dieser Struktur sowie im Prozess der weiteren Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die Transparenz und eine ausreichende Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt?
Wie wird der von der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie explizit geforderte Ökosystemansatz umgesetzt, und wie wird die Vielzahl der durch diese Richtlinie entstehenden Aufgaben im Meeresschutz koordiniert angegangen (u. a. Monitoring und Bewertung, Erarbeitung von Maßnahmen)?