Öffentliche Mittel, öffentliche Kontrolle – Transparenz im Spitzensport und Individualförderung für Athletinnen und Athleten
der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, Sascha Müller, Dr. Sebastian Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Spitzensport in Deutschland genießt hohe Aufmerksamkeit und große öffentliche Unterstützung. Olympische und Paralympische Erfolge und Weltmeistertitel prägen das Bild nach außen, im Inneren jedoch werden seit Jahren immer wieder Strukturen sichtbar, die mit den Grundsätzen von Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit nicht vereinbar sind. Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln, die Einstufung von Kaderzugehörigkeiten oder die Bewertung von Leistungen fallen in Prozessen, die für Athletinnen und Athleten sowie für das Parlament und die Öffentlichkeit nicht öffentlich zugänglich und daher nur eingeschränkt nachvollziehbar sind.
Wer als Gesellschaft den Spitzensport fördert und erhebliche öffentliche Mittel dafür bereitstellt, darf erwarten, dass Athletinnen und Athleten ebenso wie die Öffentlichkeit nachvollziehen können, warum Gelder in bestimmter Höhe an einzelne Verbände vergeben werden. Transparenz ist hier keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Ausdruck demokratischer Rechenschaftspflicht. Nur wenn die Verwendung öffentlicher Gelder überprüfbar ist, kann dauerhaft Vertrauen entstehen, bei den Athletinnen und Athleten, bei den Verbänden und nicht zuletzt in der Gesellschaft, die für diesen Sport brennt, diesen trägt und finanziert.
Seit langem fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deshalb ein Transparenzportal für die Mittelvergabe im Spitzensport. Ein solches Portal würde nicht nur sichtbar machen, welche Verbände wie hoch gefördert werden und nach welchen Kriterien diese Entscheidungen getroffen werden. Es würde auch denjenigen, die im Mittelpunkt des Sports stehen, endlich ermöglichen nachzuvollziehen, weshalb ihr Verband bestimmte Summen erhält oder warum Förderungen gekürzt werden. Transparenz stärkt damit nicht nur die demokratische Kontrolle, sondern auch die Rechte und die Position der Athletinnen und Athleten selbst.
Die Bundesregierung hat bislang keine überzeugenden Schritte unternommen, diese Transparenz herzustellen. Zwar wird betont, dass Athletinnen und Athleten stärker in den Mittelpunkt gestellt werden sollen, doch bleibt offen, wie diese Ankündigungen mit Leben gefüllt werden. Ein echter Kulturwandel im Sport wird nur möglich sein, wenn Nachvollziehbarkeit und Offenheit zum verbindlichen Standard werden. Ein transparentes Fördersystem würde nicht nur die demokratische Kontrolle stärken, sondern auch die Athletinnen und Athleten selbst. Es würde so den Weg bereiten für einen Spitzensport, der fairer, glaubwürdiger und zukunftsfähiger ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Aus welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt und in welcher Höhe erfolgen die Förderung, Versorgung und Unterstützung von Athletinnen und Athleten (bitte tabellarisch die Haushaltstitel und Haushaltsansätze seit 2017 auflisten)?
Aus welchen Haushaltstiteln im Bundeshaushalt und in welcher Höhe werden Maßnahmen zur dualen Karriereplanung von Athletinnen und Athleten gefördert (bitte tabellarisch die Haushaltstitel und Haushaltsansätze seit 2017 auflisten)?
Wie verteilt sich seit 2017 die Förderung auf Athletinnen und Athleten der olympischen, nichtolympischen, paralympischen und vorübergehend olympischen Verbände sowie der Verbände mit besonderen Aufgaben?
Welche Rechtsgrundlagen liegen der Förderung, Versorgung, Unterstützung und den Maßnahmen im Rahmen der dualen Karriereplanung der Athletinnen und Athleten zugrunde?
Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass bei Erfolgen in einzelnen Wettkampfdisziplinen und Disziplingruppen eine Anpassung der Verbändeförderung vorgenommen wird, auch wenn das Potenzialanalysesystem (PotAS) die Behindertensportverbände nicht berücksichtigt?
Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuwendung der Fördermittel auf die Sportverbände und auf weitere Zuwendungsempfänger, und in welchem Turnus überprüft die Bundesregierung, ob diese Aufteilung den angestrebten Zielstellungen sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht?
In welchem Umfang führt die Bundesregierung eine Überprüfung und Berichterstattung zur Analyse der unmittelbaren Athletinnen- und Athletenförderung durch die Stiftung Deutsche Sporthilfe durch, und nach welchen Maßstäben erfolgt diese Überprüfung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der Stiftung Deutsche Sporthilfe vom 24. September 2025 (www.sporthilfe.de/fileadmin/pdf/Sporthilfe-Positionspapier_fuer_den_Spitzensport_von_morgen.pdf):
a) Einführung eines Individualbudgets für Athletinnen und Athleten?
b) Ausweitung des Versicherungsschutzes für Athletinnen und Athleten?
c) Erhöhung der Grundförderung für Athletinnen und Athleten?
d) Einführung der Steuerfreiheit für Prämienzahlungen an Athletinnen und Athleten?
Welche Position bzw. Positionen hat die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Entstehungsprozess des Positionspapiers im Aufsichtsrat der Stiftung Deutsche Sporthilfe vertreten?
Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich für eine Steuerbefreiung von Prämienzahlungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und in welchen Wirtschafts- und Arbeitsbereichen wird eine Steuerbefreiung gewährt?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich des Verhältnisses zwischen dem Budget der „Duale Karriere-Individualförderung“ (DK-I) und den Förderplätzen der Bundeswehr, insbesondere in Bezug auf Erfolgsquoten bei Medaillengewinnen?
Seit wann hat die Bundesregierung das Budget bzw. die Zahl der Förderplätze der DK-I zuletzt erhöht, und in welchem Umfang erfolgte diese Erhöhung?
Seit wann hat die Bundesregierung die Zahl der Förderplätze der Bundeswehrförderung zuletzt erhöht, und in welchem Umfang erfolgte diese Erhöhung?
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Entwicklung von DK-I und Bundeswehrförderung künftig aufeinander abzustimmen?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung dazu, ob die DK-I einen verhältnismäßigen Anteil von Athletinnen und Athleten des Behindertensports erfasst?
Aus welchen Gründen beschränkt die Bundesregierung die DK-I auf den Individualsport, während die Bundeswehrförderung Athletinnen und Athleten aller Sportarten bei individuell erfüllten Kriterien umfasst?