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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan

(insgesamt 52 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.11.2025

Aktualisiert

25.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/232220.10.2025

Beitrag der Bundesregierung zur Minderung der humanitären Krise und Umsetzung der UN-Sanktionen im Sudan

der Abgeordneten Maren Kaminski, Desiree Becker, Charlotte Antonia Neuhäuser, Vinzenz Glaser, Cansu Özdemir, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der seit 2023 eskalierende Krieg im Sudan hat die gegenwärtig größte humanitäre Krise ausgelöst: Nach Angaben der Vereinten Nationen (UN) gelten 11 Millionen Menschen im Sudan als Binnenvertriebene und etwa 3 Millionen sind in die anliegenden Staaten geflüchtet. Die öffentliche Infrastruktur ist weitestgehend zerstört, es gibt keinen Zugang zu Trinkwasser und Strom, die Schulen und Krankenhäuser funktionieren kaum und es gibt einen alarmierenden Cholera-Ausbruch (www.deutschlandfunk.de/who-nennt-ausbreitung-der-cholera-im-sudan-alarmierend-102.html). Außerdem fehlen sichere Versorgungswege, auch für die Menschen, die ins Land zurückkehren. 30,4 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (www.unocha.org/publications/report/sudan/sudan-humanitarian-needs-and-response-plan-2025-overview), 3,2 Millionen Kinder unter fünf Jahren sind von akuter Mangelernährung betroffen (www.unicef.org/sudan/stories/generational-crisis-looms-sudan), es herrscht weiterhin eine menschengemachte Hungersnot in Teilen des Landes, vor allem in El Fasher und Western Nuba Mountains (Stufe 5 „famine“), auch im Rest des Landes gibt es eine gravierende Hungerkrise (Stufe 3; www.ipcinfo.org/fileadmin/user_upload/ipcinfo/docs/IPC_Alert_Sudan_July2025.pdf).

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen fordert deutlich mehr Mittel der humanitären Hilfe für den Wiederaufbau. Insgesamt geht die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) im Rahmen des „Sudan humanitarian and refugee response plans for 2025“ von einem Finanzierungsbedarf von ca. 6 Mrd. US-Dollar zur Bekämpfung der Hungersnot aus (www.unhcr.org/de/news/pressemitteilungen/sudan-un-ruft-zu-internationaler-unterstuetzung-der-zivilbevoelkerung-auf). Derzeit erreicht das World-Food-Programme (WFP) der Vereinten Nationen nur etwa 4 Millionen Menschen (https://de.wfp.org/emergencies/sudan). Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) warnt vor einer massiven Unterfinanzierung der humanitären Hilfe und fordert eine deutliche Mittelerhöhung, auch für den Wiederaufbau der inzwischen relativ sicheren, aber zerstörten Gebiete (www.unhcr.org/de/news/pressemitteilungen/dringender-hilfebedarf-mehr-als-1-3-millionen-vertriebene-sudanesen-kehren).

Zudem gibt es Hinweise auf Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch die Kriegsparteien (www.unocha.org/publications/report/sudan/sudan-humanita-rian-access-snapshot-august-2025), wie die Einschränkung und Behinderung von humanitärer Hilfe, die fehlende Schaffung von humanitären Korridoren, Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten und zivile Infrastruktur, Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt und auch Aushungern als Kriegswaffe, wie durch Angriffe auf Märkte und damit auf die Ernährungsversorgung (https://insecurityinsight.org/wp-content/uploads/2025/05/Monitoring-Brief-Food-related-Violence-in-Sudan-May-2025.pdf).

Gleichzeitig gilt der Krieg im Sudan als „vergessen“ – ohne internationale Aufmerksamkeit laufen Menschenrechtsverbrechen und Gewalt unter dem Radar, die Kriegsparteien agieren weitestgehend unbeobachtet, was die Lage für die Menschen dort verschärft. Die sudanesischen Kriegsparteien agieren trotz UN-Sanktionen weitgehend ungehindert und werden auch von anderen Staaten dabei mit Waffen unterstützt. Der Bericht der Experten des Sanktionsausschusses zum Sudan des UN-Sicherheitsrats vom 15. Januar 2024 vertritt die Auffassung, dass neben Waffentransporten aus dem Tschad und aus Libyen vor allem die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die Rapid Support Forces (RSF) mit Rüstungsgütern versorgen (UN-Doc S/2024/65, S. 52). US-Außenminister Marco Rubio hat am 20. Mai 2025 die Auffassung vertreten, dass die VAE und andere Staaten dabei sind, den Konflikt im Sudan zu einem Stellvertreterkrieg zu machen (www.reuters.com/world/middle-east/sudan-envoy-un-says-uae-carried-out-may-4-attacks-port-sudan-emirati-red-sea-2025-05-20/). Nach Angaben der Nichtregierungsorganisation (NGO) Amnesty International („New Weapons Fuelling the Sudan Conflict“, 2024, www.amnesty.org/en/latest/research/2024/07/new-weapons-fuelling-the-sudan-conflict/) gibt es Belege für die Lieferung von Rüstungsgütern aus China, Russland, der Türkei und den VAE.

Die Bundesregierung muss nach dem Rechtsverständnis der Fragestellenden gemäß ihren völkerrechtlichen, europäischen und OECD-internationalen (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Verpflichtungen dafür sorgen, dass das UN- und EU-Waffenembargo von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wird, sowie auch systematischer den Re-Export und die Weitergabe deutscher Waffen kontrollieren.

Denn Berichten zufolge sollen nicht nur ältere G3-Sturmgewehre, sondern auch das aktuelle G36-Sturmgewehr von Heckler & Koch im Einsatz sein. Diese sollen in den letzten Jahrzehnten sowohl an Saudi-Arabien als auch die VAE geliefert worden sein („Krieg im Sudan: Deutschlands verdrängte Verantwortung“, Blätter für deutsche und internationale Politik, 08/2024, www.blaetter.de/ausgabe/2024/august/krieg-im-sudan-deutschlands-verdraengte-verantwortung).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen52

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung anderer Staaten am Kriegsgeschehen im Sudan?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Waffenlieferungen, Transportmöglichkeiten, Treibstoff- und Ressourcenlieferungen durch Drittstaaten, u. a. die Vereinigten Arabischen Emirate, der Tschad, Libyen, China, Russland und die Türkei?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten von ausländisch finanzierten Söldnergruppen im Sudan?

4

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht des UN-Sanktionsausschusses zum Sudan vom 15. Januar 2024, in dem u. a. die militärische Unterstützung der Rapid Support Forces durch die VAE dokumentiert wird?

5

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2024 ergriffen, um mögliche Weiterexporte deutscher Rüstungsgüter aus Drittstaaten, wie laut Berichten den VAE, in den Sudan zu unterbinden?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den laut Berichten (vgl. Vorbemerkung der Fragestellenden) mutmaßlichen Einsatz von G3-Sturmgewehren und G36-Sturmgewehren von Heckler & Koch im Sudan, die in der Vergangenheit an Saudi-Arabien und die VAE geliefert worden sein sollen?

7

Wie viele Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern an die Vereinigten Arabischen Emirate hat die Bundesregierung seit Januar 2023 bis zum Stichtag für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und den jeweiligen Gesamtwert der Einzelgenehmigungen angeben), und wie viele Genehmigungen für den Export von G36-Sturmgewehren und Teilen dafür wurden seit 2005 erteilt (bitte nach Jahren, Stückzahl und Gesamtwert aufschlüsseln)?

8

Hat die Bundesregierung Maßnahmen unternommen, um den Endverbleib der an die VAE gelieferten Kleinwaffen zu kontrollieren, und wenn ja, welche?

9

Hat die Bundesregierung Nachforschungen darüber angestellt, aus welchen Staaten und in welchem Umfang Sturmgewehre aus deutscher Produktion an sudanesische Kriegsparteien gelangt sind?

a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen?

b) Wenn nein, warum nicht?

10

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den laut Berichten mutmaßlichen Einsatz von in Bulgarien produzierter Munition im Sudan vor (www.france24.com/en/africa/20250417-investigation-european-weapons-sudan-part-1-mortar-shells-bulgaria), wenn ja, welche, und hat die Bundesregierung ggf. Initiativen unternommen, um eine Untersuchung der bulgarischen Waffenexporte und deren mutmaßlichen Endverbleib bei den RSF einzuleiten?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die laut Berichten mutmaßliche Rolle einer emiratischen Firma zu Lieferungen von in Bulgarien gefertigter Munition an die RFS (www.france24.com/en/africa/20250418-investigation-european-weapons-sudan-part-2-emirati-contract), und hat die Bundesregierung bisher diplomatische oder sanktionspolitische Maßnahmen gegen Unternehmen, die nachweislich an der Bewaffnung der RSF im Sudan beteiligt sind, trotz des bestehenden EU-Waffenembargos (bitte konkrete Maßnahmen, Zuständigkeiten und Zeitrahmen nennen) ergriffen oder prüft sie derzeit?

12

Welche Methoden und Instrumente nutzt die Bundesregierung, um gemäß der Arms Trade Treaty Auswirkungen deutscher Rüstungsexporte in sogenannten Entwicklungsländern zu bewerten, insbesondere bei Verdacht auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Angriffe auf Zivilistinnen und Zivilisten?

13

Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Bundesregierung sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU und der Vereinten Nationen zur Förderung von Friedensverhandlungen im Sudan sowie zur Um- und Durchsetzung der UN- und EU-Sanktionen?

14

Setzt sich die Bundesregierung für die Ausweitung des bestehenden UN-Waffenembargos für die Region Darfur auf den gesamten Sudan ein?

a) Wenn ja, welche konkreten diplomatischen Schritte unternimmt sie?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden seit 2024 ergriffen, um Re-Exporte deutscher Rüstungsgüter durch Drittstaaten, wie laut Berichten mutmaßlich durch die VAE, zu verhindern?

16

Hat die Bundesregierung seit 2023 bilaterale Gespräche mit den VAE über deren mögliche Rolle im Sudan, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Umsetzung der UN-Sanktionen geführt?

a) Wann, und mit welchen Ergebnissen?

b) Wenn nein, warum nicht?

17

Setzt sich die Bundesregierung ggf. gegenüber den VAE konkret dafür ein, die laut Berichten mutmaßliche militärische Unterstützung der RSF einzustellen, den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten, humanitäre Hilfe zu ermöglichen und Transparenz über politische und wirtschaftliche Aktivitäten im Sudan zu schaffen, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?

18

Wirkt die Bundesregierung diplomatisch auf die VAE ein, um einen Friedensprozess im Sudan aktiv zu fördern, und wenn ja, inwieweit?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den laufenden Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Arabischen Emiraten über ein Freihandelsabkommen vor dem Hintergrund der laut Berichten mutmaßlichen Beteiligung der VAE am Krieg im Sudan, zieht sie in Erwägung, sich ggf. für einen Abbruch der Verhandlungen einzusetzen, und wenn nein, warum nicht?

20

Wirkt die Bundesregierung diplomatisch auf andere Staaten wie Ägypten oder Saudi-Arabien ein, um einen Friedensprozess im Sudan aktiv zu fördern?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Goldhandel als Finanzierungsquelle für die Konfliktparteien im Sudan, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Rolle sudanesischer Goldvorkommen sowie deren Handelswege insbesondere in Richtung Vereinigte Arabische Emirate oder anderer Drittstaaten vor (www.faz.net/pro/weltwirtschaft/klima-ressourcen/sudan-milliarden-aus-dem-goldhandel-finanzieren-den-krieg-110182124.html)?

22

Setzt sich die Bundesregierung gegenüber den Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate und Ägyptens dafür ein, dass deren Goldmärkte transparenter gestaltet und strengeren, unabhängigen Kontrollen unterzogen werden, und spricht sie dabei auch die mutmaßliche Unterstützung dieser Länder für die Konfliktparteien im Sudan gezielt an?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Import von Gold aus dem Sudan in die EU und nach Deutschland, und prüft sie Sanktionen nicht nur gegen Minengesellschaften, sondern auch gegen Logistikunternehmen und Versicherer, die den Export und die Abwicklung sudanesischen Goldes ermöglichen?

24

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem sogenannten Quad-Statement, und inwieweit unterstützt sie es als Roadmap zum Frieden im Sudan (www.state.gov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/09/joint-statement-on-restoring-peace-and-security-in-sudan/)?

25

Wie oft hat sich der Bundessicherheitsrat seit Kriegsbeginn 2023 mit der Lage im Sudan befasst, und welche Beschlüsse wurden dabei gefasst?

26

Welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) und von anderen NGOs dokumentierten Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verifizieren, und zu welchen Schlussfolgerungen ist sie gelangt?

27

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung konkret über Behinderungen humanitärer Hilfe, fehlende humanitäre Korridore, Angriffe auf zivile Infrastruktur, sexualisierte Gewalt und Aushungern als Kriegswaffe durch die Konfliktparteien im Sudan?

a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um solche Verstöße zu untersuchen bzw. deren Einhaltung durchzusetzen?

b) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung zivile Organisationen, die sich für den Schutz (Wasser, Nahrung, sichere Räume) von vulnerablen Gruppen, insbesondere von Frauen und Mädchen, einsetzen?

c) Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Frauen und Mädchen im Sudan vor sexualisierter Gewalt geschützt werden?

28

Welche diplomatischen Bemühungen hat die Bundesregierung seit 2023 unternommen, um humanitären Zugang, safe passage für Zivilistinnen und Zivilisten, cross-border- und cross-line-Hilfe sowie Visa für humanitäres Personal zu ermöglichen?

29

Wird Deutschland die Einreisezusage für 190 sudanesische Geflüchtete, die im Rahmen des EU-Resettlement-Programms aus Kenia nach Deutschland einreisen sollten und deren Flug im Mai 2025 kurzfristig abgesagt wurde, einhalten (www.tagesspiegel.de/politik/190-sudanesen-sollten-an-bord-sein-geplanter-flug-von-fluechtlingen-nach-deutschland-kurzfristig-abgesagt-13642312.html)?

a) Wenn ja, für wann ist die Einreise dieser Personen konkret vorgesehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

30

Wie hoch ist der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des „Sudan Humanitarian and Refugee Response Plans for 2025“ der Vereinten Nationen?

31

In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit Kriegsbeginn 2023 humanitäre Hilfe für den Sudan bereitgestellt, und inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Deutschland damit seiner internationalen Verantwortung gerecht wird?

32

Welche anderen Mittel stellt die Bundesregierung für die Verteilung von Hilfsgütern, wie Transportflugzeuge der Bundeswehr, zur Verfügung?

33

Wie begründet die Bundesregierung angesichts der sich zuspitzenden humanitären Lage im Sudan, dass der Etat des Auswärtigen Amts für humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt 2025 etwa halbiert wurde, und der Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um rund 940 Mio. Euro gekürzt wurde (vgl. VENRO-Analyse [VENRO = Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen] zum Bundeshaushaltsentwurf 2025)?

34

Welche Vorhaben oder Programmplanungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mussten bzw. müssen infolge der Kürzungen im BMZ-Etat 2025 im Sudan ausgesetzt, beendet oder neu priorisiert werden, und welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung für das Sudan-Engagement infolge mittelfristiger Kürzungen im BMZ-Etat?

35

Wie hoch war in den letzten fünf Jahren jeweils der Anteil der Mittel zur Unterstützung des Sudans an den deutschen Öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA)?

a) Welche Mittel sind für 2025 und 2026 vorgesehen (bitte nach Haushaltstiteln aufschlüsseln)?

b) Welche Maßnahmen lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung als GG1- und welche als GG2-Maßnahmen laut GAP III (Gender Aktionsplan) klassifizieren?

36

Welche Maßnahmen zur Unterstützung des Wiederaufbaus im Sudan werden durch das BMZ und das Auswärtige Amt unterstützt, und in welcher Höhe?

37

Welche laufenden oder geplanten Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mussten aufgrund der seit April 2023 eskalierten Kampfhandlungen im Sudan unterbrochen, angepasst oder gestoppt werden (bitte nach Projektname, Ort und Programmtyp aufschlüsseln), und welche Projekte konnten trotz der gewaltsamen Konflikte fortgeführt werden?

38

Welche konkreten Programme werden im Sudan derzeit fortgeführt oder neu konzipiert, und welche thematischen Schwerpunkte werden dabei gesetzt?

39

In welchem Umfang wurden die Unterstützungszusagen aus den Jahren 2023 (200 Mio. Euro) und 2025 (125 Mio. Euro) eingehalten (vgl. www.auswaertiges-amt.de/en/newsroom/news/high-level-pledging-conference-on-sudan--2602812 und www.deutschlandfunk.de/deutschland-sagt-125-millionen-euro-fuer-groesste-humanitaere-katastrophe-dieser-zeit-zu-100.html), wenn die Unterstützungszusagen nicht eingehalten wurden, warum wurden sie nicht eingehalten, und inwiefern ist geplant, diese zukünftig einzuhalten?

40

Wie viele Mittel wurden seit 2020 aus bereits bewilligten Vorhaben im Sudan umgewidmet oder zurückgezogen (bitte nach Titeln und Vorhaben differenzieren)?

41

Unterstützt die Bundesregierung lokale sudanesische Akteure wie die Emergency Response Rooms (ERR), und wenn ja, in welcher Höhe?

42

Welche Mittel stellt die Bundesregierung für sudanesische Flüchtlinge in den Nachbarländern bereit (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

43

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung auf EU-Ebene unternommen, um die Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan zu erhöhen?

44

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung von Frauen mit Gewalterfahrung im Sudan initiiert und unterstützt, und in welchem Umfang?

45

Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der im Abschlussbericht der unabhängigen Fact-Finding-Mission zum Sudan festgestellten Finanzierungslücke, durch die die Mission derzeit lediglich etwa 40 Prozent ihrer benötigten Kapazitäten abdecken kann?

46

Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um diese Lücke zu schließen?

a) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Jahre sind diese Mittel vorgesehen (bitte die vorgesehenen Jahre sowie die einschlägigen Einzelpläne und Titel des Bundeshaushalts angeben)?

b) Wenn nein, warum nicht?

47

Gab es seit dem Ausbruch des Bürgerkrieges im April 2023 Treffen zwischen offiziellen sudanesischen Vertreterinnen und Vertretern oder bzw. und Vertreterinnen und Vertretern aus der Zivilgesellschaft und der Bundesregierung?

a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte nach Datum, Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern, Gesprächsinhalten und Ergebnissen auflisten)?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Gibt es vonseiten der Bundesregierung Planungen für (weitere) entsprechende Austausche mit offiziellen sudanesischen Vertreterinnen und Vertretern und bzw. oder aus der Zivilgesellschaft, und wenn ja, mit welchen Akteurinnen und Akteuren konkret?

48

Welche Rolle spielt die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren im Sudan (z. B. Strukturen kollektiver Konfliktbearbeitung, Frauenorganisationen) in den gegenwärtigen EZ-Programmen oder Planungen der Bundesregierung?

a) Welche Vorhaben zur Förderung sozialer Kohäsion und zivilgesellschaftlicher Konfliktbearbeitung im Sudan unterstützt die Bundesregierung derzeit direkt oder über Partnerorganisationen?

b) Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass entwicklungspolitische Mittel im Sudan nicht ausschließlich in staatsnahe oder mit Konfliktparteien assoziierte Strukturen fließen, sondern auch zivilgesellschaftlichen Akteuren zugutekommen?

c) Inwiefern fließen Erkenntnisse zivilgesellschaftlicher Netzwerke im Sudan (z. B. lokale Versöhnungskomitees) in die Programmgestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sudan ein?

49

Inwiefern involvierten nach Kenntnis der Bundesregierung die migrationspolitischen Programme Regional Operational Centre in support of the Khartoum Process and AU-Horn of Africa Initiative (ROCK) sowie das Better Migration Management Programme (BMM) staatliche sudanesische Sicherheitsapparate, einschließlich der Rapid Support Forces, und in welchem Umfang erfolgte dabei eine Unterstützung mit deutschen oder EU-Mitteln?

50

Welche Rolle spielten die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (GIZ GmbH) oder andere deutsche Durchführungsorganisationen bei der Umsetzung der genannten migrationspolitischen Programme im Sudan, bestanden direkte oder indirekte Schnittstellen zu RSF-Strukturen, und wenn ja, inwiefern?

51

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass RSF-Einheiten in den Grenzregionen mit Ausrüstung, Infrastruktur oder Personal unterst��tzt wurden, die im Rahmen von EU-Programmen oder nationalen Kooperationsprogrammen finanziert wurden?

52

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der in den Medien berichteten Beteiligung der RSF an Menschenrechtsverletzungen im Rahmen von Grenzschutz- und Migrationskontrollmaßnahmen für ihre künftige Beteiligung an EU-Migrationsprogrammen?

Berlin, den 1. Oktober 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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