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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktuelle, geplante und vollzogene Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung des Steuerrechts

Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011: zuständige Referate im BMF, Inkrafttreten von Einzelmaßnahmen, Maßnahmen zur Senkung des Aufwands für Bürger und Unternehmen, Wahlrecht einer zweijährigen Steuererklärung, Abzug von Kinderbetreuungskosten, Möglichkeit der Steuervereinfachung bei Entfernungspauschale, Reduzierung der Lohnsteuerklassen, Besteuerung von Kapitalerträgen und Renten sowie durch Senkung der Änderungshäufigkeit von Steuergesetzen<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/458427. 01. 2011

Aktuelle, geplante und vollzogene Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung des Steuerrechts

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein häufig erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, das Steuerrecht zu vereinfachen. In der Vergangenheit wurden hierzu unterschiedliche Vorschläge in der Öffentlichkeit diskutiert. Mit einem Referentenentwurf zu einem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat die Bundesregierung nun konkrete Vorschläge unterbreitet. Wissenschaft und Presse haben den vorgelegten Referentenentwurf kritisch beurteilt, da dieser nur wenige Vorschläge enthält, die Breitenwirkung entfalten und auch eine Vereinfachung bei den Bürgern bewirken. Überdies hat sich selbst aus den Reihen der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP Widerstand gegen die Pläne geregt, die überwiegende Mehrzahl der Vereinfachungsvorschläge mit Breitenwirkung erst zum 1. Januar 2012 oder später in Kraft treten zu lassen. Die Bundesregierung begründet dieses Vorgehen mit Problemen in der technischen Umsetzung, erhöhten Bürokratiekosten bei einer rückwirkenden Anwendung und fiskalischen Auswirkungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode unternommen, um das Steuerrecht zu vereinfachen, und welche Arbeitsaufträge bzw. Forderungen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und FDP wurden damit umgesetzt (bitte mit Begründung)?

2

Ordnet die Bundesregierung die von ihr angekündigten Änderungen der Verlustverrechnungsregelungen und der steuerlichen Organschaft schwerpunktmäßig unter dem Begriff der Steuervereinfachung ein (bitte mit Begründung)?

3

Welche jeweiligen Referate im Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben bei der Erstellung der Formulierungen des Referentenentwurfs für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 20. Dezember 2010 hinsichtlich der in Abschnitt „B. Lösung“ dargestellten Maßnahmen federführend mitgewirkt (bitte einzeln aufgliedern pro Spiegelstrich in Abschnitt „B. Lösung“)?

4

Welches Referat des BMF ist für die inhaltliche Abstimmung und Umsetzung für die im Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgesehenen jeweiligen Anwendungsregeln der Einzelsteuergesetze und den Zeitpunkt des Inkrafttretens nach Artikel 16 zuständig?

5

Welche der in Abschnitt „B. Lösung“ des Referentenentwurfs für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 dargestellten Einzelregelungen sollen zum 1. Januar 2011, nach dem Tag der Verkündung bzw. innerhalb des Jahres 2011, zum 1. Januar 2012, zum 1. Januar 2013, zum 1. Januar 2014 oder in allen noch offenen Fällen wann zur Anwendung kommen (bitte einzeln aufgliedern pro Spiegelstrich in Abschnitt „B. Lösung“)?

6

Wie begründet die Bundesregierung das geplante Inkrafttreten der in ihrer Antwort zu Frage 4 entsprechend genannten Regelungen zum 1. Januar 2012 oder später (bitte einzeln aufgliedern pro Spiegelstrich in Abschnitt „B. Lösung“)?

7

Welche der in ihrer Antwort zu Frage 4 genannten Einzelmaßnahmen, bei denen der Referentenentwurf eine Anwendung zum 1. Januar 2012 oder später vorsieht, könnten technisch zum 1. Januar 2011 unecht rückwirkend in Kraft gesetzt werden, und welche steuer- und haushaltstechnischen Umsetzungsprobleme würden sich hierbei ergeben (bitte einzeln aufgliedern pro Spiegelstrich in Abschnitt „B. Lösung“, mit Nennung der Gründe, wieso ggf. eine technische Umsetzung nicht möglich wäre sowie mit Angabe der zusätzlichen Bürokratiekosten für Unternehmen, Bürger, Verwaltung bei einem Vorziehen der Anwendung auf den 1. Januar 2011)?

8

Auf welchen Erkenntnissen, Untersuchungen, methodischen Berechnungen und Annahmen beruhen die in der Begründung zum Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 in Abschnitt „A. Allgemeiner Teil“ Unterpunkt „Bürokratiekosten“ genannten Fallzahlen (bitte einzeln aufgliedern nach den im Unterpunkt „Bürokratiekosten“ im Referentenentwurf unter den laufenden Nummern 1 bis 24 genannten Vorschriften mit synoptischer Erläuterung der genannten Fallzahlen)?

9

Auf welchen Erkenntnissen, Untersuchungen, methodischen Berechnungen und Annahmen beruhen die in der Begründung zum Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 in Abschnitt „A. Allgemeiner Teil“ Unterpunkt „Bürokratiekosten“ genannten Bürokratiebe-/-entlastungen (bitte einzeln aufgliedern nach den im Unterpunkt „Bürokratiekosten“ im Referentenentwurf unter den laufenden Nummern 1 bis 24 genannten Vorschriften mit synoptischer Erläuterung der genannten Werte)?

10

Wie begründet es die Bundesregierung, dass in Abschnitt „C. Alternativen“ im Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 keine möglichen Alternativen eines früheren Inkrafttretens einzelner Regelungen vor dem 1. Januar 2012 ausgewiesen werden (bitte mit Begründung)?

11

Welche Neuregelungen wichtiger untergesetzlicher Maßnahmen, für die Bund und Länder gemeinsam Weichenstellungen zur Senkung des Aufwands für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten vorgenommen haben, wurden in der 17. Legislaturperiode umgesetzt, differenziert nach den in Abschnitt „B. Lösung“ des Referentenentwurfs für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 genannten folgenden Aspekten:

a) schrittweise Einführung IT-basierter Verfahren für möglichst alle Phasen des Besteuerungsprozesses als Alternative zu den papiergestützten Kommunikationswegen,

b) Bereitstellung einer elektronischen vorausgefüllten Steuererklärung bei der Einkommensteuer,

c) Entbürokratisierung und Flexibilisierung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge,

d) anwenderfreundlichere Gestaltung von Steuererklärungsvordrucken,

e) zeitnahe Betriebsprüfung,

f) Erleichterung der Nachweispflichten bei umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen (bitte mit differenzierter Stellungnahme zu den einzelnen Unterpunkten)?

12

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die im Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 geplante Neuregelung des § 25a des Einkommensteuergesetzes (EStG) „Gemeinsame Abgabe von Einkommensteuererklärungen für mehrere Jahre“ lediglich von jenen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden wird, die keine Steuererstattung zu erwarten haben und somit durch Inanspruchnahme der Regelung einen positiven Zinseffekt erzielen, so dass die Neuregelung nur in sehr begrenztem Umfang genutzt werden wird, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch das Einfügen eines neuen Wahlrechts für den Steuerpflichtigen zusätzliche Such-, Informations- und Entscheidungskosten anfallen (bitte mit Begründung)?

13

In welchen Fällen können Steuerpflichtige nicht von dem Wahlrecht einer zweijährlichen Steuererklärung Gebrauch machen, da die jährliche Steuererklärung Grundlage für weitere Sachverhalte (z. B. Sozialleistungen, Lohnersatzleistungen, BAföG o. Ä.) ist (bitte mit Begründung)?

14

Welche Staaten sind der Bundesregierung bekannt, bei denen im Steuerrecht Regelungen enthalten sind, die einen Veranlagungszeitraum von mehr als 12 Monaten vorsehen, und hat die Bundesregierung eine entsprechende Umsetzung derartiger Regelungen geprüft (bitte mit Begründung)?

15

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch die letzte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu gemischten Aufwendungen fortan Kinderbetreuungskosten in einen privaten und einen erwerbsbedingten Teil aufgeteilt werden können, womit weiterhin faktisch ein erwerbsbedingter Teil der gesamten Kinderbetreuungskosten als Erwerbsaufwendungen berücksichtigt werden kann (bitte mit Begründung)?

16

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass ein ausschließlicher Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben insofern zu einer Mehrbelastung bei berufstätigen Eltern führt, da der Wegfall der Abzugsmöglichkeit als Werbungskosten die Einkünfte erhöht und Letztere häufig die Grundlage zur Berechnung der Kindergartengebühren sind (bitte mit Begründung)?

17

Stimmt die Bundesregierung der Aussage aus Kreisen der CDU zu (Handelsblatt vom 28. Dezember 2010), dass eine Vereinfachung des Steuerrechts bei den Kinderbetreuungskosten nach den Vorschlägen im Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 ausgeschlossen ist, wenn hierdurch Eltern höhere Kindergartengebühren entstünden (bitte mit Begründung)?

18

Wie begründet die Bundesregierung die auch nach der im Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 geplanten Änderung des § 34b EStG „Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen“ weiterhin enthaltene, infolge der Anwendung des halben Durchschnittssatzes gegenüber dem Regeltarif des § 32a EStG vergleichsweise hohe Steuerbegünstigung von Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen?

19

Wie ist der von der Deutschen Post AG angebotene Service eines E-Postbriefs hinsichtlich § 14 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der Fassung des Referentenentwurfs für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu werten, und welche Folgen ergeben sich, wenn der Brief zwar digital verfasst wird, gleichwohl aber in Papierform zugestellt wird, so dass die Anforderung nach der geplanten Änderung des § 14 UStG nach elektronischer Ausstellung und elektronischem Empfang nicht gegeben ist (bitte mit Begründung)?

20

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass es hinsichtlich der geplanten Vereinfachung bei der Entfernungspauschale im Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 zu steuerlichen Mehrbelastungen bei Pendlern kommen kann, da die Günstigerprüfung nun auf einen Einjahreszeitraum eingeschränkt wird, und welche alternativen Regelungen der Entfernungspauschale sind der Bundesregierung bekannt, die zu einer Vereinfachung und erhöhten Transparenz für die Steuerpflichtigen führen (bitte mit Begründung)?

21

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass auch vor dem Hintergrund eines sehr umfangreichen Anwendungsschreibens und der Notwendigkeit zur Kostenaufteilung derzeit erhebliches Vereinfachungspotenzial bei der Regelung zu § 35a EStG „Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ besteht, und welche Vereinfachungsmöglichkeiten wurden oder werden von der Bundesregierung hierzu geprüft (bitte mit Begründung)?

22

Sieht die Bundesregierung in der Reduzierung des § 32b EStG „Progressionsvorbehalt“ hinsichtlich der einzelnen Tatbestände bei derzeit einbezogenen Lohnersatzleistungen Vereinfachungspotenzial, so dass hierdurch mögliche Fälle der Veranlagung vermieden werden (bitte mit Begründung)?

23

Welche Möglichkeiten der Steuervereinfachung sieht die Bundesregierung in einer Reduzierung der Lohnsteuerklassen, und stimmt die Bundesregierung damit überein, dass das 2010 eingeführte Wahlrecht nach § 39f EStG „Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V“ dieses Ziel konterkariert (bitte mit Begründung)?

24

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit der Steuervereinfachung in der Anhebung des Sparer-Pauschbetrages für Einkünfte aus Kapitalvermögen (bitte mit Begründung)?

25

Welche Möglichkeiten der Steuervereinfachung sieht die Bundesregierung bei der Besteuerung von Renten, die infolge der nachgelagerten Besteuerung vermehrt zur Notwendigkeit der Veranlagung führt (bitte mit Begründung)?

26

Welche wissenschaftlichen Untersuchungen sind der Bundesregierung bekannt, auf die sich die Aussage auf Seite 31 des Referentenentwurfs für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 stützt, wonach die Entlastung der Unternehmen von unnötigen bürokratischen Pflichten Wachstumsimpulse auslösen kann (bitte mit Angabe des Datums der Untersuchung, der Fundstelle, des Titels der Untersuchung, des Umfangs, der Autoren, der Auftraggeber)?

27

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die bereits von ihr diskutierten Änderungen bei der Neuregelung des Abzugs von außergewöhnlichen Belastungen und der Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen nicht in den Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgenommen?

28

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass eine Steuervereinfachung auch darin gesehen werden kann, dass die Änderungshäufigkeit von Steuergesetzen gesenkt wird, wodurch der Steuerpflichtige mehr Rechtssicherheit für die Zukunft gewinnt?

29

Plant die Bundesregierung, im Jahr 2011 ein Jahressteuergesetz 2011 einzubringen, und falls ja, bis wann soll es in den Bundestag eingebracht werden (bitte mit Begründung)?

30

Welche Rechtsnormen existieren derzeit im EStG, KStG, GewStG, UStG, AStG, ErbStG, InvStG, SolZ, BewG, AO, UmwStG, die aufgrund des Anwendungszeitraums oder weiterer zugrundeliegender Regelungen derzeit keine Anwendung mehr finden (bitte mit Nennung der Norm und des Datums des Auslaufens der Anwendung)?

31

Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Anwendungsvorschriften nach § 52 EStG durch wiederholte Änderungen und Ergänzungen derart unübersichtlich sind, dass hierdurch ein Verstehen der entsprechenden Normen erschwert wird und somit eine Steigerung der Steuerkomplexität entsteht (bitte mit Begründung), und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher keinen Versuch unternommen, ältere Anwendungsregeln aus dem Gesetz zu entfernen, auch vor dem Hintergrund, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hierdurch deren Gültigkeit für vergangene Zeiträume nicht aufgehoben wird?

32

Existiert im BMF ein eigenes Referat, welches sich ausschließlich bzw. federführend mit Aspekten der Steuervereinfachung beschäftigt und entsprechende Vorschläge erarbeitet, und falls nein, wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Kompetenzbündelung hierdurch, und falls ja, welches Referat ist dies mit wie vielen Planstellen (bitte mit Nennung der Besoldungsgruppen)?

33

Wie viele Planstellen existieren aktuell in der Abteilung IV des BMF, untergliedert nach Referaten und Unterabteilungen mit Nennung der Besoldungsgruppen sowie der Anzahl der unbesetzten Stellen?

34

Wie viele Nichtanwendungserlasse wurden in der 17. Legislaturperiode bisher veröffentlicht, und sieht die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel als erreicht an, dass die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird (bitte mit Begründung)?

35

Wie viele BMF-Schreiben wurden in der 17. Legislaturperiode bisher neu veröffentlicht, überarbeitet oder außer Kraft gesetzt (bitte mit Nennung der Schreiben und Datum), und sieht die Bundesregierung in ihrer bisherigen Verwaltungspraxis eine Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung)?

36

Wie viele rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen wurden in der 17. Legislaturperiode bisher umgesetzt, welche die Bürger belasten bzw. eine für diese vorteilhafte Rechtsprechung nicht umsetzen (bitte mit Nennung der Maßnahme und des Gesetzes), und sieht die Bundesregierung hierdurch einen Widerspruch zu dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel, eine rückwirkende Gesetzgebung zu vermeiden (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 27. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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