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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Behandlung der Fernwärme bei der Energiebesteuerung

Fernwärmeerzeugung und &ndash;nutzung, umwelt- und energiepolitische Bewertung, Ausbauziele bei Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung, Auswirkungen der Änderungen des Energiesteuergesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011, weitere Regelungsmöglichkeiten<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

15.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/460128. 01. 2011

Behandlung der Fernwärme bei der Energiebesteuerung

der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Ingrid Nestle, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Sylvia Kotting-Uhl, Stephan Kühn, Dr. Hermann Ott, Christine Scheel, Dorothea Steiner, Dr. Harald Terpe, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurden Vorkehrungen gegen das sogenannte Scheincontracting getroffen. Steuerentlastungen für Energieerzeugnisse, die zur Erzeugung von Wärme verwendet werden, sollen künftig nur noch dann gewährt werden, wenn die erzeugte Wärme nachweislich durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft genutzt wird (§§ 54 und 55 des Energiesteuergesetzes – EnergieStG). Davon betroffen ist auch die Fernwärme, deren Ausbau besonders in Verbindung mit hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Schutz fossiler Ressourcen und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fakten der Fernwärmeerzeugung und -nutzung in Deutschland

Umwelt- und energiepolitische Bewertung der Fernwärme; politische Ziele des Ausbaus von Fernwärme und Kraft-Wärme-Kopplung

Fragen23

1

Welcher Anteil der privaten Haushalte bezieht Fernwärme?

2

Wie hoch ist der Anteil von Fernwärme am gesamten Wärmebedarf der privaten Haushalte?

3

Wie unterscheiden sich diese Anteile zwischen den Bundesländern?

4

Welcher Anteil der Fernwärme wird in Deutschland von Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft genutzt?

5

Welcher Anteil der von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugten Wärme fließt in die Fernwärme?

6

Wie hoch waren die Mindereinnahmen, die durch die Steuerbegünstigung für Fernwärme entstanden sind?

7

Wie viele Anlagen zur Erzeugung von Fernwärme und welcher Anteil der Fernwärme unterliegen dem europäischen Emissionshandel?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Fernwärme aus klimapolitischer Sicht?

9

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung beim Ausbau der Fernwärme vor dem Hintergrund der Aussage des Abgeordneten Thomas Bareiß in der 78. Sitzung des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2010 (Plenarprotokoll 17/78, S. 8673) zu dem Antrag „Am Ausbau der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung festhalten“ auf Bundestagsdrucksache 17/3999, das 25-Prozent-Ziel bis 2020 sei „nicht zu schaffen“?

10

Welcher Anteil der im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) jährlich bereitgestellten 150 Mio. Euro für den Neu- und Ausbau von Fernwärmenetzen wurde im Jahr 2010 abgerufen?

11

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung beim Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung?

12

Welches Potential sieht die Bundesregierung für den Ausbau der Fernwärme in Deutschland?

13

Welche Auswirkungen haben die Veränderungen in den §§ 54 und 55 EnergieStG auf die Kosten der Fernwärme für private Haushalte?

Wie wurden diese ermittelt?

14

Welche Auswirkungen haben die Veränderungen in den §§ 54 und 55 EnergieStG auf die Kosten der Fernwärme für Unternehmen außerhalb des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft?

Wie wurden diese ermittelt?

15

Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf die Rentabilität von Fernwärmenetzen?

16

Welche Auswirkungen haben die Veränderungen auf kommunale Versorgungsunternehmen?

17

Welche Auswirkungen auf den Ausbau von Fernwärme erwartet die Bundesregierung durch die Veränderungen der §§ 54 und 55 EnergieStG?

18

Wie ist in Fernwärmenetzen mit industriellen und privaten Nutzern der Nachweis zu erbringen, welcher Anteil der Wärme steuerbegünstigt werden kann?

19

Ist ein solcher Nachweis praktikabel zu erbringen?

20

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Vorschläge im Referentenentwurf/Kabinettsbeschluss verworfen, durch die erreicht werden sollte, dass Fernwärme auch künftig von den Vergünstigungen nach den §§ 54 und 55 EnergieStG profitiert?

21

Hält die Bundesregierung auch die Nahwärme – das heißt die Übertragung von Wärme zwischen Gebäuden zu Heizzwecken über verhältnismäßig kurze Strecken – für förderungswürdig?

22

Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Abgrenzung zwischen Fernwärme und Nahwärme?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung eine steuerliche Begünstigung von Fernwärmeanlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen (mehr als 20 Megawatt)?

Berlin, den 28. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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