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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Förderung landwirtschaftlicher Brennereien nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols

Möglichkeiten der Förderung der Alkoholproduktion in landwirtschaftlichen Brennereien bis zum und nach dem Auslaufen der bestehenden Regelungen gem. Branntweinmonopolgesetz, Förderung der Bioethanolproduktion<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

15.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/460228. 01. 2011

Förderung landwirtschaftlicher Brennereien nach dem Auslaufen des Branntweinmonopols

der Abgeordneten Cornelia Behm, Alexander Bonde, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende 2017 wird die EU-rechtlich genehmigte Förderung der Produktion von Agraralkohol in landwirtschaftlichen Brennereien durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gemäß dem Gesetz über das Branntweinmonopol (Branntweinmonopolgesetz) endgültig auslaufen. Ohne Förderung ist aufgrund der erheblichen Preisdifferenz zum industriell erzeugten Alkohol jedoch damit zu rechnen, dass ein großer Teil der bestehenden landwirtschaftlichen Brennereien die Produktion von Agraralkohol einstellen wird, wenn nicht eine alternative Unterstützung für die Betriebe gefunden wird. Das gilt für Obstbrennereien ab 2017, aber insbesondere für die vergleichsweise großen Getreide- und Kartoffelbrenner bereits ab 2013.

Aus Sicht eines Wirtschaftens in regionalen Stoffkreisläufen und für die regionale Wirtschaft wäre es jedoch von Nachteil, wenn die landwirtschaftlichen Brennereien ihre Produktion einstellten und der Agraralkohol durch Industriealkohol aus zentralen Gewerbe- oder Industriebetrieben ersetzt würde. Aus ökologischer Sicht wäre es nachteilig, dass der Transportaufwand für die zu verarbeitenden Rohstoffe aus der Agrarwirtschaft stiege. Außerdem wäre es unrealistisch, dass die biogenen Reststoffe aus Großanlagen – die Schlempe – die (Ursprungs-)Höfe als Futter- oder Düngemittel wieder erreichen. Bei den Obstbrennern steht ohne die Möglichkeit, das Streuobst zu Agraralkohol zu verarbeiten, daneben die Bewirtschaftung vieler Streuobstwiesen – vor allem in Süddeutschland – auf dem Spiel. Aus diesen Gründen spricht viel dafür, die Erzeugung von Agraralkohol auch über 2013 bzw. 2017 hinaus zu erhalten. Dies gilt in besonderem Maße für die Obstbrennereien.

Die Bundesregierung sollte daher alle denkbaren Möglichkeiten prüfen, die einen Fortbestand möglichst vieler landwirtschaftlicher Brennereien über das Jahr 2017 hinaus sicherstellen könnten. Notwendig wären für diesen Fortbestand insbesondere Instrumente der Förderpolitik, denn das zentrale Problem für den Erhalt der Agraralkoholproduktion ist die erhebliche Preisdifferenz zum industriell erzeugten Alkohol.

Eine Fortführung möglichst vieler landwirtschaftlicher Brennereien wäre vielfach jedoch nur möglich, wenn in moderne, energieeffiziente Technik investiert würde. Außerdem wäre es notwendig, in die Rektifizierung des Rohalkohols der landwirtschaftlichen Brennereien zu investieren, die bisher von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein vorgenommen wird. Aus diesen Gründen kann es bei zukünftigen Förderinstrumenten nicht darum gehen, wie bisher nur die Preisdifferenz auszugleichen, sondern insbesondere auch die notwendigen Investitionen zu ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche EU-rechtlichen Einschränkungen für die Förderung von landwirtschaftlichen Brennereien jenseits der bestehenden Förderung im Rahmen des Branntweinmonopolgesetzes bestehen bis zum Auslaufen der bestehenden Förderung 2017, und welche werden danach bestehen?

2

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für Investitionsförderungen für landwirtschaftliche Brennereien (z. B. für Investitionen in moderne, energieeffiziente Brennereianlagen und Rektifizierungsanlagen) für den Zeitraum bis 2017 und für den Zeitraum danach?

3

Welche Voraussetzungen wären für Investitionsförderungen (z. B. in den Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – GAK) zu schaffen?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Förderung von Erzeugergemeinschaften von landwirtschaftlichen Brennereien (z. B. zum Zwecke des Betriebs einer gemeinsamen Rektifizierungsanlage) für den Zeitraum bis 2017 und für den Zeitraum danach?

5

Welche Voraussetzungen wären für eine Förderung von Erzeugergemeinschaften von landwirtschaftlichen Brennereien (z. B. im Marktstrukturgesetz und bei den GAK-Fördergrundsätzen) zu schaffen?

6

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, durch verbesserte Flächenzahlung für die Pflege von Streuobstwiesen zum Erhalt von Obstbrennereien beizutragen?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Zeitraum nach 2017 für De-minimis-Beihilfen für landwirtschaftliche Brennereien?

8

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine auskömmliche Vergütung der Verstromung von Bioethanol aus landwirtschaftlichen Brennereien in Blockheizkraftwerken für den Zeitraum vor 2017 und für die Zeit danach?

9

Welche Möglichkeiten der Förderung der Bioethanolproduktion in landwirtschaftlichen Brennereien sieht die Bundesregierung im Rahmen des Energiesteuerrechts?

10

Welche Möglichkeiten der Förderung der Bioethanolproduktion in landwirtschaftlichen Brennereien sieht die Bundesregierung im Rahmen der Biokraftstoffquoten?

11

Welche weiteren Möglichkeiten der Förderung der Alkoholproduktion in landwirtschaftlichen Brennereien sieht die Bundesregierung?

Berlin, den 29. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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