Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712)
der Abgeordneten Denise Loop, Marlene Schönberger, Filiz Polat, Dr. Lena Gumnior, Marcel Emmerich, Misbah Khan, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Nyke Slawik, Simone Fischer, Jamila Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg um 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Mehrheit der Betroffenen ist weiblich, und die häufigste Ausbeutungsform ist sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Arbeitsausbeutung. Diese und viele weitere Erkenntnisse gehen aus dem aktuellen Datenbericht (www.kok-gegen-menschenhandel.de/fileadmin/user_upload/medien/Publikatnen_KOK/KOK_Datenbericht_2025_d_Bericht_web.pdf) vom Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V. (KOK) hervor, der anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel am 18. Oktober 2025 veröffentlicht wurde.
Erneut zeichnet der KOK-Datenbericht ein anderes Bild der Betroffenen als das Lagebild des Bundeskriminalamtes (BKA) zu Menschenhandel (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/menschenhandelBundeslagebild2024.html?nn=27956). Erstens wurden im BKA-Lagebild 2024 deutlich weniger Betroffene ermittelt. Darüber hinaus ist laut dem BKA-Lagebild die Mehrheit der Betroffenen von sexueller Ausbeutung europäisch (mehrheitlich deutsch), während die Betroffenen, die von den Beratungsstellen dokumentiert wurden, überwiegend aus westafrikanischen Ländern kommen. Das zeigt, dass viele Betroffene nicht zur Polizei gehen, und verdeutlicht, dass eine erhebliche Datenlücke hinsichtlich der Betroffenen von Menschenhandel besteht. Sowohl KOK e. V. als auch BKA gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.
Neben sexueller Ausbeutung und Arbeitsausbeutung werden auch weitere Ausbeutungsformen wie Ausnutzung strafbarer Handlungen, Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme und Ausbeutung der Bettelei vom Strafrecht erfasst. Mit der Umsetzung der aktualisierten EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712) in deutsches Recht werden weitere Formen von Menschenhandel im Strafgesetzbuch verankert: Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption.
Diese Richtlinie verpflichtet darüber hinaus zu weiteren Verbesserungen. Dazu gehören Verbesserungen im Bereich Opferschutz, wie z. B. die Einführung von standardisierten Verweisungsmechanismen, um Betroffene schnellstmöglich zu identifizieren und an qualifizierte Betreuung weiterzuvermitteln. Auch die Verabschiedung und Umsetzung von Nationalen Aktionsplänen werden für die Mitgliedstaaten verpflichtend und die Einsetzung einer Nationalen Koordinierungsstelle zur ressortübergreifenden Koordination empfohlen, wie es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN letztes Jahr neben weiteren Maßnahmen in einem Positionspapier (Fraktionsbeschluss_Opferschutz.pdf) vorgeschlagen hat. In vielen anderen OECD-Ländern (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gibt es bereits entsprechende Koordinierungsstellen.
Als Teil der letzten Bundesregierung hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im November 2022 eine Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet, um die Datenlage zu Menschenhandel langfristig zu verbessern. Darüber hinaus hat die Fraktion einen ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel und zum Schutz der Betroffenen mit 126 Maßnahmen verabschiedet. Zudem hat sie einen Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit verabschiedet. Beide müssen nach Ansicht der Fragestellenden zügig und vollständig durch die Bundesregierung umgesetzt werden.
Der nun vorgelegte Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712) beschränkt sich zwar immerhin nicht auf das EU-rechtlich zwingend Gebotene, sondern greift auch weitergehende Forderungen der Praxis nach einer Neuordnung der Strafvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels auf. Dennoch greift der Entwurf zu kurz, insbesondere wenn er Strafrahmenerhöhungen mit effektiver Bekämpfung von Menschenhandel gleichsetzt. Dafür fehlt es an einer evidenzbasierten Grundlage. Die Aufdeckungswahrscheinlichkeit ist nach kriminologischen Erkenntnissen entscheidender als die Strafandrohung (2021_Evaluierung_Strafvorschriften_Menschenhandel.pdf).
Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sollte der Entwurf zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie um weitere Maßnahmen ergänzt werden, mit dem Ziel, die Betroffenenrechte zu stärken: z. B. durch das Recht auf Videovernehmungen und ein Aufenthaltsrecht für Betroffene, unabhängig davon, ob sie im Rahmen der Strafverfahren gegen ihre Täterinnen bzw. Täter aussagen. Damit würden sowohl die vielen Betroffenen geschützt werden, die Angst haben, gegen ihre Täterinnen bzw. Täter auszusagen, als auch diejenigen, deren Aussagen bisher als unzureichend eingestuft wurden. Auch muss die Forderung aus der Evaluierung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. nach vermehrten Schulungen und Spezialisierungen im Bereich der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz seitens der Bundesregierung aufgegriffen und gemeinsam mit den zuständigen Ländern umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf den anfangs geschilderten Anstieg der Zahl der Betroffenen von Menschenhandel ist es kontraproduktiv, dass im Bundeshaushalt 2026 gerade im Bereich Menschenhandel und Gewaltschutz Kürzungen vorgesehen sind. Es stellt sich die Frage, mit welcher Priorität die Bundesregierung vorhat, die beiden Nationalen Aktionspläne gegen Menschenhandel umzusetzen, und ob sie die Umsetzung der EU-Richtlinie (2024/1712) in deutsches Recht als Chance nutzt, um Menschenhandel konsequenter zu bekämpfen und den Betroffenenschutz langfristig zu stärken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ausmaß und Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland seit dem 1. Januar 2025 (bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht, Form des Menschenhandels und Bundesland, in dem die Betroffenen identifiziert wurden, aufschlüsseln)?
Wie plant die Bundesregierung, gegen die hohe Dunkelziffer der Betroffenen von Menschenhandel vorzugehen?
a) Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Datenerhebung im Bereich des Menschenhandels zu erweitern, um die Dunkelziffer der Betroffenen besser zu erfassen?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um mehr Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und gezielt zu unterstützen?
In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen wegen Menschenhandelsdelikten seit 2020 eingeleitet (bitte nach Jahr, Form des Menschenhandels, Bundesland sowie Herkunftsland, Alter und Geschlecht der Betroffenen von Menschenhandel aufschlüsseln)?
a) Wie sind diese Ermittlungen zustande gekommen, und durch wen und wie wurden Anhaltspunkte für Straftaten an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft herangetragen?
b) In wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben?
c) In wie vielen Fällen wurde ein Hauptverfahren eröffnet?
d) In wie vielen Fällen wurden Verfahren eingestellt?
e) Aus welchen Gründen wurden Verfahren eingestellt (bitte die rechtliche Grundlage nennen)?
f) In wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung (bitte nach der Art der Delikte und nach Strafmaß aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist für Betroffene von Menschenhandel nach § 59 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) im Rahmen eines Ermittlungs- und Strafverfahrens seit 2020 eingeräumt?
a) Wie werden Bedenk- und Stabilisierungsfristen ausgelöst?
b) Wie lange wurden diese Fristen eingeräumt (in Tagen)?
c) In wie vielen Fällen wurde eine solche Frist versagt?
d) Für Betroffene welcher Ausbeutungsformen wurde die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ausgelöst?
In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 4a AufenthG für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung seit 2020 erteilt und abgelehnt (bitte nach Jahr und Bundesland sowie nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht, Form des Menschenhandels der Betroffenen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung Betroffene von Menschenhandel seit 2020 von Abschiebemaßnahmen betroffen (bitte nach Art der Abschiebung [Herkunftsland, Zielland] sowie nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei Opfern von Menschenhandel das Selbsteintrittsrecht nach der Dublin-Verordnung ausgeübt wird, und wenn nein, warum nicht?
b) Wie wird gewährleistet, dass Betroffene von Menschenhandel als vulnerable Gruppen identifiziert werden?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse zur Höhe der Finanzierung der Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in den Bundesländern vor (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Wirkung erhofft sich die Bundesregierung mit dem vorgelegten Referentenentwurf im Hinblick auf die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere im Hinblick auf die Verurteilung von Täterinnen und Tätern (bitte begründen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Referentenwurf zur Umsetzung der EU-Menschenhandelsrichtlinie (2024/1712) um weitere Maßnahmen aus der aktualisierten EU-Menschenhandelsrichtlinie zu ergänzen, wenn ja, um welche, und wenn nein, mit welcher Begründung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Berichterstattungsstelle am Deutschen Institut für Menschenrechte gesetzlich zu verankern, um ihre Arbeit langfristig zu ermöglichen, und wenn nein, wie hat die Bundesregierung vor, die wichtige Datenarbeit und das unabhängige Monitoring durch die Berichterstattungsstelle langfristig zu ermöglichen?
Wie gestaltet sich der Zeit- und Umsetzungsplan der einzelnen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel, und welche Ressorts sind jeweils federführend zuständig (bitte nach aktuellem Umsetzungsstand und künftigen Maßnahmen aufschlüsseln)?
a) Welche finanziellen Mittel stehen für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel zur Verfügung (bitte nach Haushaltsjahr und Einzelplan aufschlüsseln)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Wirkung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel seit seiner Verabschiedung Ende des Jahres 2024 sammeln können?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Laufe der Legislatur den Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel durch weitere Maßnahmen zu erweitern?
Wie gestaltet sich der Zeit- und Umsetzungsplan des Verweisungsmechanismus für Betroffene von Menschenhandel, und soll er bundeseinheitlich umgesetzt werden?
a) Welche Institutionen erarbeiten den Verweisungsmechanismus?
b) Welche finanziellen Mittel werden für die Ausgestaltung der Verweisung bereitgestellt?
Wie begründet die Bundesregierung die Kürzungen im Bereich Menschenhandel und Gewaltschutz im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 angesichts der höheren Fallzahlen (KOK-Datenbericht), und bei welchen Maßnahmen wird konkret gekürzt (bitte nach Einzelplan aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Nationalen Koordinierungsstelle zur ressortübergreifenden Koordination der Umsetzung der Nationalen Aktionspläne gegen Menschenhandel und zu deren jeweiligem Monitoring, wenn ja, wie soll diese personell und organisatorisch ausgestaltet sein, welches Budget wird benötigt, und wenn nein, mit welcher Begründung (auch im Hinblick auf die Forderungen aus der aktualisierten EU-Menschenhandelsrichtlinie)?
Hat die Bundesregierung, wie in der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention (Nummer 3.6.1., S. 62) vorgesehen, vor, ein Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
Kennt die Bundesregierung den Vorschlag, Spezialeinheiten bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften einzuführen (siehe Forderung 2: Fraktionsbeschluss_Opferschutz.pdf), und hat sie sich eine Position dazu gebildet?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wie wäre es möglich, dieses Vorhaben mit Bundesmitteln zu unterstützen?
Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass der Bereich Menschenhandel und Ausbeutung bei Minderjährigen ��� insbesondere bei unbegleiteten Minderjährigen – eine besondere Aufmerksamkeit erhält (bitte alle Fördermaßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich je nach Einzelplan aufschlüsseln)?
a) Plant die Bundesregierung, eine Koordinierungsstelle für minderjährige Betroffene von Menschenhandel nach dem Vorbild der Stelle in Berlin auf Bundesebene einzurichten (Fachberatungs- und Koordinierungsstelle bei Handel mit und Ausbeutung von Minderjährigen in Berlin – IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin gGmbH, https://invia-berlin.de/fachberatung/), und wenn nein, mit welcher Begründung?
b) Mit welchen konkreten Maßnahmen wirkt die Bundesregierung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in Form von Livestreams und anderen digitalen Verbreitungswegen („Online Sexual Exploitation of Children“ [OSEC]), entgegen, und wie stellt sie eine effektive nationale und internationale Strafverfolgung solcher Taten sicher?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um konsequent gegen Menschenhandel online vorzugehen (bitte auch die Unterstützung der Bundesregierung hinsichtlich digitaler Strafverfolgung erläutern)?
In welcher Häufigkeit und Konstellation trifft sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel?
Wie gestaltet sich der Zeit- und Umsetzungsplan der einzelnen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit, und welche Ressorts sind jeweils federführend zuständig (bitte nach aktuellem Umsetzungsstand und künftigen Maßnahmen aufschlüsseln)?
a) Welche finanziellen Mittel stehen für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit zur Verfügung (bitte nach Haushaltsjahr und Einzelplan aufschlüsseln)?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Laufe der Legislatur den Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit durch weitere Maßnahmen zu erweitern?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen der jeweiligen Aktionspläne gut und sinnvoll ergänzt?
Wie prüft und reguliert die Bundesregierung private Vermittlungsagenturen im Ausland bei der Vermittlung von Ausbildung und Arbeit, und gab es in der Vergangenheit schon Vermittlungsagenturen, die wegen Menschenhandels und organisierter Kriminalität aufgefallen sind?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, öffentlich für eine bessere Sensibilisierung hinsichtlich der weniger bekannten Ausbeutungsformen zu sorgen (einschließlich der neuen Formen: Ausbeutung von Leihmutterschaft, Zwangsheirat und illegale Adoption)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, gegen Menschenhandel im Kontext illegaler Adoption, Ausbeutung bei der Ausübung von Leihmutterschaft und Zwangsheirat vorzugehen?
Welche Bundesministerien sind für die Bekämpfung des Menschenhandels zuständig
a) zur Ausbeutung bei der Bettelei, zur Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen und Organhandel,
b) zur Ausbeutung bei der Ausübung von Leihmutterschaft, zur Ausbeutung bei illegaler Adoption und Zwangsheirat zuständig?
Gedenkt die Bundesregierung, den praxisuntauglichen § 154c Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO), der das sog. Non-Punishment-Prinzip umsetzt, zu reformieren, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Wie plant die Bundesregierung, bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sicherzustellen, dass die Länder auch das Hilfesystem für Betroffene von Menschenhandel strukturell sichern und ausbauen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der europäischen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich Menschenhandel?